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Wenn her damalige Vertreter des Wegen einer militärischen Hebung abwesenden Lehrers die Kinder wegen Faulheit versetzt hätte, sei ihm das sehr recht gewesen; hier seien aber anders Gründe maßgebend gewesen, ohne Ursache lasse er sich seinen guten Namen nicht nehmen. Man möge die große Erregung, in der er sich befunden, doch mildernd in Betracht ziehen; während des Unterrichts habe er den Lehrer nicht stören wollen und nachher sei er nicht zu treffen ge­wesen. Das Gericht hielt es im öffentlichen In­terne für richtig, daß die Lchrer vor derartigen Belästigungen zu schützen seien, zog aber an# dernteils als strafmildernd die seitherige Un# bestraftheit, das Alter und die große Erregung des Angeklagten in Betracht. Das Urteil, das der Greis mit vielem Dank in Empfang nahm, lautete auf 40 <Al Geldstrafe.

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(Nachdruck aller Originalarttktt ist gemäß § 18 bei Urheberrechts nur mit der deutlichen Quellenangabe .Oberhess. Ztg." gestattet)

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* Parolemusik findet Sonntag, den 6. Mai, bei günstigem Wetter von 12—1 Uhr auf dem Wilhelmsplatz statt. Programm: 1. Jäger- Marsch von Bratfisch. 2. Ouvertüre z. Dp. „Sylvana" von T. M. mm Weber. 3. Cavatine von Raff. 4. Les Pleurs, Walzer von E. Wald­teufel. 5. Jagdlieder, Potpourri von Schreiner. 6. Defilier-Marsch von C. Kauri.

* Eine Familien-Chronik anzulegen, ist ein schöner und nachahmenswerter Brauch, denn ein derartiges Buch ist nur zu wohl geeignet, den Famtlienfinn, der ein kostbares Gut unserer Nation bildet, zu pflegen und zu fördern. Es wäre sehr wünschenswert, so schreibt man uns, wenn, wie schon die Adelsgeschlechter, so auch un­sere bürgerlichen Familien aller wichtigsten Er- eignisse im Familienkreise mit einigen Zeilen gedenken würden. Welche unschätzbaren Fund­gruben wären diese Familien-Ehrvniken für kommende Geschlechter, die dadurch über ihre Vorfahren besser unterrichtet find als wir, die nur Men Angrchen über Angehörige wetter als bis auf den Großvater hinaus machen können. Solch eine Chronik hat auch einen höhen er­zieherischen Wert, denn wohl jeder Sohn oder Enkel wird mit Rührung in den vom Schimmer der Vergangenheit verklärten Aufzeichnungen blättern und kann daraus oft Lebenserfahrung, neuen Mut und neue Hoffnung zur Stärkung im Ringen ums Dasein schöpfen. Niemand sollte daher die geringe Mühe scheuen, die die Führung eines Familienbuches erfordert, denn da sich die Aufzeichnungen über viele Jahre er» strecken, erfordern sie im einzelnen nur eine ganz geringe Seit, meistens nur einige Minuten. Selbst schon fett Jahrzehnten bestehende Fa­milien müßten noch eine derartige Chronik an= legen, die mit etwaigen kleinen Lücken immer noch besser ist, als wenn gar keine Aufzeich­nungen gemacht werden. Wer Interesse für dis Sache hat und sich über die zweckmäßige und übersichtliche Einteilung einer Familien-Thro- ntl informieren und die Einrichtung einer sol­chen erleichtern will, wende sich an den Allge­meinen Verein zur Förderung der Personen- und Familienkunde, Bors. Dr. Albert Krug in Berlin W., Nachodstr. 1, der unter Hinweis auf die „Oberhessische Zeitung" Anleitung und wei­tere Auskunft erteilt.

§ Strafkammer. Bei dem folgenden Falle handelte es sich um eine Schlägerei, welche sich am 6. August v. I. in der Rau'fchen Wirtschaft in Mornshausen abspielte. Als Angeklagte er­schienen sechs junge Burschen aus genanntem Orte, nämlich Joh. Jost Wagner, Fritz Hart­mann, Heinrich Hartmarm, Joh. Wagner und Heinrich Orthmüller. Diese saßen an dem frag­lichen Tage in der Wirtschaft und unterhielten sich über dies und jenes. Auf einmal erzählte ein East, ein Morushäuser Bursche Namens Happel sei in Friebertshausen verprügelt wor­

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UeierdieAusLb««gd<sZagdrech4* ist dem Abgeordnetenhause der Entwurf eines Gesetzes zu gegangen, in dessen Begründung es heißt:

Nach dem Jagdpolizeigesetz von 1850 be­rechtigt zur eigenen Ausübung des ^zagdrechts in der Regel nur eine Besitzung, die einen Flächenrauiu von wenigstens 300 Morgen im Zusammenhang einnimmt. Im Gegensatz hierzu wird bei den gemeinschaftlichen Jagdbezirken, die nach § 4 desselben Gesetzes von allen den­jenigen Grundstücken des Gemeindebezirks ge­bildet werden, auf welchen der Besitzer zur eige­nen Ausübung des Jagdrechts nicht befugt ist, von den beiden Erfoüernissen der Mindestgröße vnd des Zusammenhangs abgesehen. Die Grund­stücke des Eemeindebezirks bilden auch dann tinen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie dach Ausscheidung der zur eigenen Jagdaus- sibung berechtigenden Besitzungen nicht im Zu­sammenhang oder überhaupt nicht 300 Morgen groß sind; ferner gehören zu dem gemeinschaft­liche« Ja^bezirk aud, cü* Teile des Gemeinde- Lezirks, die von der Hauptfeldmark durch die Feldmarken anderer Gemeinden getrennt sind, ohne jede Rücksicht auf ihre Größe, mit einziger Ausnahme der im § 7 erwähnten Waldenklaven, d. h. solcher Trennstücke der Gemeindefeldmark, die von einem über 3000 Morgen im Zusammen- !>a«g großen Walde ganz oder größtenteils um- chlossen werden. Diesen vom Oberverwaltungs- ?Gericht und vom Reichsgericht im Gegensatz zu rüheren Entscheidungen anderer Gerichte fest­gestellten Rechtszustand hat der Gesetzgeber zu schaffen nicht beabsichtigt, da er im Interesse der öffentlichen Sicherheit und der Erhaltung eines angemessenen Wildstandes die Bildung all$u kleiner Jagdbezirke vermieden sehen wollte. Es wird deshalb die Abänderung der einschlägigen Bestimmungen des Jagdpolizeigesetzes vorge­schlagen. Diese Neuregelung wird nicht erfolgen können, ohne daß zu der Grundfrage des gelten- de« Jagdrechts, auf welchen Grundstücken eine gemeinsame Nutzung der Jagd stattzufinden hat, Und wo das Recht der eigenen Jagdausübung dem Grundeigentümer zustehen soll, Stellung ge­nommen wird. Der Entwurf bietet erwünschte Veranlassung, hier sachlich nicht begründete Ver­schiedenheiten der einzelnen Jagdgesetze, beson­ders hinsichtlich der Größe der Eigenjagdbezirke zu beseitigen. Der Grundgedanke des Entwurfs geht dahin, daß die Jagd nur auf Jagdbezirken lEigenjagdbezirken oder gemeinschaftlichen Jagd- oezirkeu) ausgeübt werden darf, das sind Flä­chen, die — abgesehen von den unvermeidlichen Ausnahmen — eine Mtndestgröße von 75 ha im Zusammenhang haben. Soweit der einzelne Grundbesitz diesem Erfordernis entspricht, ist sein Eigentümer zur eigenen Ausübung des Jagd- rechts befugt (Eigenjagdbezirkj. Im übrigen findet eine gemeinsame Ausübung der Jagd in gemeinschaftlichen Jagdbezirken statt.

den. Dessen Bruder, der auch anwesend war, wurde nun wütend, schlug auf den Tisch, daß die Gläser umfielen und tief, wäre er dabei ge­wesen, würde cs anders gekommen sein. Am nächsten Sonntag wollten sic einmal zusammen nach Friebertshausen gehen und dann dürsten sechzig Mann kommen. Der ganzen Gesellschaft bemächtigte sich jetzt eine kriegerische Stimmung und das Resultat war eine Prügelei an Ort und Stelle. Ein Anwesender Namens Kuhl, der zur Ruhe und Besonnenheit ermahnte, wurde zu Boden gerissen und mit Schlagriemen, Dierglii- sern und Streichhölzerbüchsen gehörig bearbeitet, einer der Tapferen trat ihm sogar mehrere male mit seinen schweren lüigelbeschlagenen Schuhen ins Gesicht. Dem am Boden liegenden Kuhl blieb schließlich, wie er aussagte, weiter nichts übrig, als das Messer zu ziehen und sich die An­greifer damit vom Halse zu halten. Der Wirt hatte die größte Mühe, um d-ese Sonntagsnach- mittags-Luterhaltung zum Abschluß zu Bringen. Beim Schöffengericht in Gladenbach gabs bann eine kleine Nachfeier, die damit endigte, daß Joh. Jost Wagner und Heinrich Hartmann zu je 4 Monaten und die anderen vier Angeklagten zu je 2 Monate« Gefängnis verurteilt wurden, jn der gestrigen Berufungsinstanz versicherten die Angeklagten, daß sie sämtlich nichts gemacht hätten. Kuhl habe fortwährend mit dem Messer um sich gestochen und sie hätten Mühe gehabt, um sich vor ihm in Sicherheit zu Bringen. Nach ausführlicher Verhandlung behietten Joh. Jost Wagner und Heinrich Hattmann ihre 4 Monate, während Fritz Hartmann, Herrn. Hartmann und Joh. Wagner zu je 1 Monat Gefängnis, sowie Orthmüller zu 30 M Geldstrafe verurteilt wur­den. — Der Former Ludwig Schneller in Harten­rod, gehören 1883 in Wolfgruben, stand unter bet Beschuldigung, am 6. August in letzterem Orte aus einem Stalle zwei Kaninchen gestohlen und später verschenkt zu Haden. Dom Schöffen­gericht in Gladenbach wat er deshalb zu drei Wochen Gefängnis verurteilt worden, während vier andere Angeklagte, die als Hehler in Be­tracht kamen, Freisprechung erzielten. In der gestrigen Verhandlung machte Schneller aller­hand Ausflüchte, um seine Unschuld zu beweisen. Die Berufung wurde schließlich verworfen. — Als letzter Angeklagter der gestrigen Sitzung er­schien der 74 Jahre alte, bis jetzt noch niemals vorbestrafte Auszüger Bernhard Marth aus Oberorke, her sich wegen Beleidigung eines jungen Lehrers und wegen Hausfriedensbruch zu verantworten hatte. Am 22. Januar d. I. ging der Genannte vor Schulbeginn in das Schulhaus und stellte den Lehret deshalb zur Rede, weil dieser angeblich seine Enkelkinder gegen die übrigen Kinder zurücksetze und sie ge­wissermaßen verächtlich mache. Als der Lehrer sich dies verbat und an den alten Mann vorbei­geben wollte, stellte sich dieser ihm in den Weg und sagte schließlich, ,chaß ihm so ein Pinsel im Leben noch nicht votgekommen sei." Dem wie­derholten Auffordern des Lehrers, das Schul­haus zu verlassen, leistete der Greis keine Folge. Das Schöffengericht, welches sich schon mit der Angelegenheit beschäftigte, hatte ihn deshalb zu 4 Wochen Gefängnis verurteilt. In der gestrigen Verhandlung machte der alte Mann geltend, daß er die Aufsicht über seine Enkelkinder führe, der Vater müsse in Westfalen sein Brod verdienen.

Treysa, 4. Mai. Auf der Neubaustrecke zwischen hier und Ascherode wurde ein anslän- feiger Erdarbeiter von der Maschine des Ar- Beüsguges am linken Unterschenkel so gequetscht, daß er nach Anlegung eines Notoerbandes in das Krankenhaus her Anstalt „Hephata" ver­bracht' wurde, woselbst er sich einer Operation unterziehen mußte. (Eschw. Tgbl.)

Ziegenhain, 4. Mai. Nächsten Samstag beginnt für die Mitglieder des Kreisvereins der Fleisch- u. Trichinenbeschauer ein Fortbildungs­kursus, den Kreistierarzt Dr. Schmidt unent­geltlich leitet. Die Lehrstunden finden an etwa 6 Sonnabend - Nachmittagen im „Deutschen Haus" hier statt. (Eschw. Tgbl.)

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Heßcu-Nch'au nut) Mchl'ürgcbiclt.

Ennigerloh, 4. Mai. Einen verwegene« Fluchtversuch vollführte ein Invalide aus Münster, der durch einen Transporteur von dort in eine Trinkerheilanstalt gebracht werden sollte. In der Nähe der hiesigen Station öffnete tt blitzschnell die Wagentür und sprang aus dem in voller Fahrt befindlichen Zug. Der Sprung war um so gefährlicher, da der Mann ei« Gummibein trägt. Der Transporteur faßte ihn noch, konnte ihn aber nicht halten, wenn er nicht selbst abstürzen wollte. Da keine Notbremse an- kpchracht war, lief der Transporteur den ganzen Zug entlang bis zur Lokomotive und veranlaßte das Halten des Zuges. Man fand den Ent­sprungenen schwer verletzt am Boden liegen, und mußte ihn per Wagen hierher ins Krankenhaus transportieren.

Laasphe, 3. Mai. Am 27. Mai findet in Hilchenbach ein Eesangswettstrett statt, an dem etwa 35 Gesangvereine mit ca. 1000 Sängern aus der Wittgensteiner Gegend teilnehmen. — Die in Netphen und Deuz beim Bahnbau be­schäftigten kroatffchen und italienischen Arbeiter liehen am 1. Mai sämtlich die Arbeit liegen.

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