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* Eine Familien-Chronik anzulegen, ist ein schöner und nachahmenswerter Brauch, denn ein derartiges Buch ist nur zu wohl geeignet, den Famtlienfinn, der ein kostbares Gut unserer Nation bildet, zu pflegen und zu fördern. Es wäre sehr wünschenswert, so schreibt man uns, wenn, wie schon die Adelsgeschlechter, so auch unsere bürgerlichen Familien aller wichtigsten Er- eignisse im Familienkreise mit einigen Zeilen gedenken würden. Welche unschätzbaren Fundgruben wären diese Familien-Ehrvniken für kommende Geschlechter, die dadurch über ihre Vorfahren besser unterrichtet find als wir, die nur Men Angrchen über Angehörige wetter als bis auf den Großvater hinaus machen können. Solch eine Chronik hat auch einen höhen erzieherischen Wert, denn wohl jeder Sohn oder Enkel wird mit Rührung in den vom Schimmer der Vergangenheit verklärten Aufzeichnungen blättern und kann daraus oft Lebenserfahrung, neuen Mut und neue Hoffnung zur Stärkung im Ringen ums Dasein schöpfen. Niemand sollte daher die geringe Mühe scheuen, die die Führung eines Familienbuches erfordert, denn da sich die Aufzeichnungen über viele Jahre er» strecken, erfordern sie im einzelnen nur eine ganz geringe Seit, meistens nur einige Minuten. Selbst schon fett Jahrzehnten bestehende Familien müßten noch eine derartige Chronik an= legen, die mit etwaigen kleinen Lücken immer noch besser ist, als wenn gar keine Aufzeichnungen gemacht werden. Wer Interesse für dis Sache hat und sich über die zweckmäßige und übersichtliche Einteilung einer Familien-Thro- ntl informieren und die Einrichtung einer solchen erleichtern will, wende sich an den Allgemeinen Verein zur Förderung der Personen- und Familienkunde, Bors. Dr. Albert Krug in Berlin W., Nachodstr. 1, der unter Hinweis auf die „Oberhessische Zeitung" Anleitung und weitere Auskunft erteilt.
§ Strafkammer. Bei dem folgenden Falle handelte es sich um eine Schlägerei, welche sich am 6. August v. I. in der Rau'fchen Wirtschaft in Mornshausen abspielte. Als Angeklagte erschienen sechs junge Burschen aus genanntem Orte, nämlich Joh. Jost Wagner, Fritz Hartmann, Heinrich Hartmarm, Joh. Wagner und Heinrich Orthmüller. Diese saßen an dem fraglichen Tage in der Wirtschaft und unterhielten sich über dies und jenes. Auf einmal erzählte ein East, ein Morushäuser Bursche Namens Happel sei in Friebertshausen verprügelt wor
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UeierdieAusLb««gd<sZagdrech4* ist dem Abgeordnetenhause der Entwurf eines Gesetzes zu gegangen, in dessen Begründung es heißt:
Nach dem Jagdpolizeigesetz von 1850 berechtigt zur eigenen Ausübung des ^zagdrechts in der Regel nur eine Besitzung, die einen Flächenrauiu von wenigstens 300 Morgen im Zusammenhang einnimmt. Im Gegensatz hierzu wird bei den gemeinschaftlichen Jagdbezirken, die nach § 4 desselben Gesetzes von allen denjenigen Grundstücken des Gemeindebezirks gebildet werden, auf welchen der Besitzer zur eigenen Ausübung des Jagdrechts nicht befugt ist, von den beiden Erfoüernissen der Mindestgröße vnd des Zusammenhangs abgesehen. Die Grundstücke des Eemeindebezirks bilden auch dann tinen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie dach Ausscheidung der zur eigenen Jagdaus- sibung berechtigenden Besitzungen nicht im Zusammenhang oder überhaupt nicht 300 Morgen groß sind; ferner gehören zu dem gemeinschaftliche« Ja^bezirk aud, cü* Teile des Gemeinde- Lezirks, die von der Hauptfeldmark durch die Feldmarken anderer Gemeinden getrennt sind, ohne jede Rücksicht auf ihre Größe, mit einziger Ausnahme der im § 7 erwähnten Waldenklaven, d. h. solcher Trennstücke der Gemeindefeldmark, die von einem über 3000 Morgen im Zusammen- !>a«g großen Walde ganz oder größtenteils um- chlossen werden. Diesen vom Oberverwaltungs- ?Gericht und vom Reichsgericht im Gegensatz zu rüheren Entscheidungen anderer Gerichte festgestellten Rechtszustand hat der Gesetzgeber zu schaffen nicht beabsichtigt, da er im Interesse der öffentlichen Sicherheit und der Erhaltung eines angemessenen Wildstandes die Bildung all$u kleiner Jagdbezirke vermieden sehen wollte. Es wird deshalb die Abänderung der einschlägigen Bestimmungen des Jagdpolizeigesetzes vorgeschlagen. Diese Neuregelung wird nicht erfolgen können, ohne daß zu der Grundfrage des gelten- de« Jagdrechts, auf welchen Grundstücken eine gemeinsame Nutzung der Jagd stattzufinden hat, Und wo das Recht der eigenen Jagdausübung dem Grundeigentümer zustehen soll, Stellung genommen wird. Der Entwurf bietet erwünschte Veranlassung, hier sachlich nicht begründete Verschiedenheiten der einzelnen Jagdgesetze, besonders hinsichtlich der Größe der Eigenjagdbezirke zu beseitigen. Der Grundgedanke des Entwurfs geht dahin, daß die Jagd nur auf Jagdbezirken lEigenjagdbezirken oder gemeinschaftlichen Jagd- oezirkeu) ausgeübt werden darf, das sind Flächen, die — abgesehen von den unvermeidlichen Ausnahmen — eine Mtndestgröße von 75 ha im Zusammenhang haben. Soweit der einzelne Grundbesitz diesem Erfordernis entspricht, ist sein Eigentümer zur eigenen Ausübung des Jagd- rechts befugt (Eigenjagdbezirkj. Im übrigen findet eine gemeinsame Ausübung der Jagd in gemeinschaftlichen Jagdbezirken statt.
den. Dessen Bruder, der auch anwesend war, wurde nun wütend, schlug auf den Tisch, daß die Gläser umfielen und tief, wäre er dabei gewesen, würde cs anders gekommen sein. Am nächsten Sonntag wollten sic einmal zusammen nach Friebertshausen gehen und dann dürsten sechzig Mann kommen. Der ganzen Gesellschaft bemächtigte sich jetzt eine kriegerische Stimmung und das Resultat war eine Prügelei an Ort und Stelle. Ein Anwesender Namens Kuhl, der zur Ruhe und Besonnenheit ermahnte, wurde zu Boden gerissen und mit Schlagriemen, Dierglii- sern und Streichhölzerbüchsen gehörig bearbeitet, einer der Tapferen trat ihm sogar mehrere male mit seinen schweren lüigelbeschlagenen Schuhen ins Gesicht. Dem am Boden liegenden Kuhl blieb schließlich, wie er aussagte, weiter nichts übrig, als das Messer zu ziehen und sich die Angreifer damit vom Halse zu halten. Der Wirt hatte die größte Mühe, um d-ese Sonntagsnach- mittags-Luterhaltung zum Abschluß zu Bringen. Beim Schöffengericht in Gladenbach gabs bann eine kleine Nachfeier, die damit endigte, daß Joh. Jost Wagner und Heinrich Hartmann zu je 4 Monaten und die anderen vier Angeklagten zu je 2 Monate« Gefängnis verurteilt wurden, jn der gestrigen Berufungsinstanz versicherten die Angeklagten, daß sie sämtlich nichts gemacht hätten. Kuhl habe fortwährend mit dem Messer um sich gestochen und sie hätten Mühe gehabt, um sich vor ihm in Sicherheit zu Bringen. Nach ausführlicher Verhandlung behietten Joh. Jost Wagner und Heinrich Hattmann ihre 4 Monate, während Fritz Hartmann, Herrn. Hartmann und Joh. Wagner zu je 1 Monat Gefängnis, sowie Orthmüller zu 30 M Geldstrafe verurteilt wurden. — Der Former Ludwig Schneller in Hartenrod, gehören 1883 in Wolfgruben, stand unter bet Beschuldigung, am 6. August in letzterem Orte aus einem Stalle zwei Kaninchen gestohlen und später verschenkt zu Haden. Dom Schöffengericht in Gladenbach wat er deshalb zu drei Wochen Gefängnis verurteilt worden, während vier andere Angeklagte, die als Hehler in Betracht kamen, Freisprechung erzielten. In der gestrigen Verhandlung machte Schneller allerhand Ausflüchte, um seine Unschuld zu beweisen. Die Berufung wurde schließlich verworfen. — Als letzter Angeklagter der gestrigen Sitzung erschien der 74 Jahre alte, bis jetzt noch niemals vorbestrafte Auszüger Bernhard Marth aus Oberorke, her sich wegen Beleidigung eines jungen Lehrers und wegen Hausfriedensbruch zu verantworten hatte. Am 22. Januar d. I. ging der Genannte vor Schulbeginn in das Schulhaus und stellte den Lehret deshalb zur Rede, weil dieser angeblich seine Enkelkinder gegen die übrigen Kinder zurücksetze und sie gewissermaßen verächtlich mache. Als der Lehrer sich dies verbat und an den alten Mann vorbeigeben wollte, stellte sich dieser ihm in den Weg und sagte schließlich, ,chaß ihm so ein Pinsel im Leben noch nicht votgekommen sei." Dem wiederholten Auffordern des Lehrers, das Schulhaus zu verlassen, leistete der Greis keine Folge. Das Schöffengericht, welches sich schon mit der Angelegenheit beschäftigte, hatte ihn deshalb zu 4 Wochen Gefängnis verurteilt. In der gestrigen Verhandlung machte der alte Mann geltend, daß er die Aufsicht über seine Enkelkinder führe, der Vater müsse in Westfalen sein Brod verdienen.
Treysa, 4. Mai. Auf der Neubaustrecke zwischen hier und Ascherode wurde ein anslän- feiger Erdarbeiter von der Maschine des Ar- Beüsguges am linken Unterschenkel so gequetscht, daß er nach Anlegung eines Notoerbandes in das Krankenhaus her Anstalt „Hephata" verbracht' wurde, woselbst er sich einer Operation unterziehen mußte. (Eschw. Tgbl.)
Ziegenhain, 4. Mai. Nächsten Samstag beginnt für die Mitglieder des Kreisvereins der Fleisch- u. Trichinenbeschauer ein Fortbildungskursus, den Kreistierarzt Dr. Schmidt unentgeltlich leitet. Die Lehrstunden finden an etwa 6 Sonnabend - Nachmittagen im „Deutschen Haus" hier statt. (Eschw. Tgbl.)
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Heßcu-Nch'au nut) Mchl'ürgcbiclt.
Ennigerloh, 4. Mai. Einen verwegene« Fluchtversuch vollführte ein Invalide aus Münster, der durch einen Transporteur von dort in eine Trinkerheilanstalt gebracht werden sollte. In der Nähe der hiesigen Station öffnete tt blitzschnell die Wagentür und sprang aus dem in voller Fahrt befindlichen Zug. Der Sprung war um so gefährlicher, da der Mann ei« Gummibein trägt. Der Transporteur faßte ihn noch, konnte ihn aber nicht halten, wenn er nicht selbst abstürzen wollte. Da keine Notbremse an- kpchracht war, lief der Transporteur den ganzen Zug entlang bis zur Lokomotive und veranlaßte das Halten des Zuges. Man fand den Entsprungenen schwer verletzt am Boden liegen, und mußte ihn per Wagen hierher ins Krankenhaus transportieren.
Laasphe, 3. Mai. Am 27. Mai findet in Hilchenbach ein Eesangswettstrett statt, an dem etwa 35 Gesangvereine mit ca. 1000 Sängern aus der Wittgensteiner Gegend teilnehmen. — Die in Netphen und Deuz beim Bahnbau beschäftigten kroatffchen und italienischen Arbeiter liehen am 1. Mai sämtlich die Arbeit liegen.
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