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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

Sonntagsbeilage: Illustrirtes Sonntaasdlatt.

M 71

Vierteljährlicher Bezugspreis: btt ott Exprditio« 2 LU, btt allm Postämtern 2,25 Mk. vt$cL Bestellgeld).

AnserttonSgebühr: btt gespaltene Zelle ober deren Raum 10 Psg.

Reclamen: die Zeile 25 Psq.

Marburg

Sonntag. 25. März 1906.

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck und Verlag' Joh. Äug. Koch, UmversttätS-Buchdruckerei 41. Jlchlg.

Marburg, Markt 21. Telephon 55.

Drittes Blatt.

Die heutige Nummer umfaßt 10 Seiten.

Soll ich meinen Sohn Offizier werden lassen?

Bet der Berufswahl der Kinder mutz die gereifte Lebenserfahrung und kühle Ueberlegung des Vaters das Regulativ vorhandener Neigungen bilden. ES tritt daher an manchen Vater, der mit geringen Mit­teln rechnen muß, und dessen Sohn Offizier werden Möchte, die oben gestellte schwerwiegende Frage heran.

Es ist herkömmlich, heißt es in einer lesenswerten Zuschrift an die HalbmonatsschriftDeutscher Kampf" ^Herausgeber Dr. Artur Pleißner), die militärische Laufbahn der sofortigen besoldeten Anstellung halber als eine pekuniär vorteilhafte anzusehen. Wer diesem weitverbreiteten Urteil kritiklos Glauben schenkt, läuft Gefahr, seinen Irrtum teuer zu bezahlen. Wie dies zu erklären ist, wird sich zeigen, wenn wir den Beruf oea Offiziers mit dem der anderen Staatsdiener ver­gleichen, deren Besoldung seither noch niemand als »ine zu reichliche bezeichnet hat.

Die schwache. Seite des Offizierberufs bildet die frühzeitige Verabschiedung. Der Beamte hat eine be­stimmungsmäßig festgesetzte Altersgrenze. Mit voll­endetem 65. Lebensjahre kann er unfreiwillig ver­abschiedet werden. Von dieser Bestimmung wird aber erfahrungsgemäß kaum Gebrauch gemacht, sofern der Beamte noch weiterzudienen wünscht. Ein sehr be­trächtlicher Prozentsatz der Beamten erreicht daher in seinem Berufe das 70. Lebensjahr, ja solche von 75 und mehr Jahren sind gar keine Seltenheit. Und dieser Prozentsatz würde noch erheblich steigen, wenn es nicht viele, deren Vermögens- und Familienver­hältnisse es gestatten, d. h. deren Kinder versorgt sind, Vorzügen, ihren Lebensabend procul negotiis zu ver­leben und freiwillig ihrem Amt entsagen. Bezüg­lich der Offiziere ist hinreichend oft nachgewiesen, daß von ihnen etwa 80 Prozent im Alter von 4050 Jahren teils wegen verminderter Felddienstfähigkeit, teils im Jnteresie des Avancements oder aus anderen rein militärischen Gründen verabschiedet werden müssen. In welcher Weise der verfrühte Abschied aber die materielle Seite des Offizicrberufs berührt, wird klar, wenn man das Gesamtcrträgnis des militärischen und dasjenige irgend eines Beamtenberufs nebenein­ander stellt. Greifen wir aus der Reihe der Staats­dienerdienste den juristischen Beruf heraus, und zwar gerade diesen, weil er ganz allgemein der spät erfol­genden Anstellung halber als einer der kostspieligsten angesehen wird. Wir wollen den Fall setzen, daß nach abgelegter Maturitätsprüfung von zwei 19jährigen jungen Männern der eine dieteure" Juristenlauf­bahn, der andere diewohlfeile" Soldatenkarriere ergreift. Berechnen wir dann den beruflichen Gesamt­ertrag beider bis zum 70. Lebensjahre, so haben wir ein Bild davon, welche von beiden Verufsarten die günstigstere ist, resp. was man von der des Offiziers zu halten hat. Es soll dem jungen Juristen zugestan­den werden, daß er als Student, Referendar und un­besoldeter Assessor zu seiner Lebensführung dasselbe .Nötig hat, wie der gleichaltrige Leutnant und Ober­leutnant, also einschließlich der häußlichen Zulage des Offiziers von 900 Mk. alles in allem jährlich 2376 resp. 2976 Mk. Die folgende Zusammenstellung von Entnahmen und Ausgaben wird dann das materielle Fazit des Juristen- und des Offizierberufs ergeben.

Der Jurist bis zum 70. Lebensjahre.

A. Einnahmen:

Mart

1. 2 Jahre Assessor mit Remuneration ä 180 Mk. pro Monat 2130 Mk. jährlich

2. 13 Jahre Staatsanwalt, Durch­schnittseinkommen in'l.Wohnungs' oeld ä 5325 M

3. 9 Jahre Erster Staatsanwalt, bis zum Erreichen des HöckOaehattes inkl. Wohnungsgelb ä 6825 Mk

4. 11 Jahre mit Höchstgehalt evtl, in pekuniär gleichwertiger anderer Juristenstellung inkl. Wohnungs­geld ä 7725 Mk..

Summa der Einnahmen

4 320

95 850

61425

81975

Mark

46570

B. Ausgaben bis zur Anstellung:

L Unterhalt für 3 Studienjahre

L2376Mk l Lentnantseinkommen inkl elterlicher Zulage) . . .

2. Kollegiengelder für 3 Studienjahre

L 2t0 Mk......... .

8. Lehrmittel ,..........

4. Einjährtgenjohr als 7. Semester gerechnet

*5. Kollegiengelder für 7 Semester .

6. Einkleidungsgeld beim Truppenteil 7. Extra-Uniform

8. Examensgebühr beim Referendar-

Eramen .9. 5 Jahre Referendar ä 2376 Mk. 10. Examengebühr lürs Staatsexamen 11. 2 Jahre unbesoldeter Assessor

4 2076 Mk. ( Oberleutnantsein- , kommen inll. elterlicher Zulage) P. 2 Jahre Assessor i 2976 Mk., ab-

-üglich 2160 Remuneration

Summa der vtusnancn

Nettoertrag oes rveruis |

7128

600

100

2 376 10<

ICO

200

100

11 880

100

5 952

1632

Bevor wir zur Berechnung des Erträgnisses des militärischen Berufes übergehen, müssen wir unS mit den sogenanntenStandesausgaben" des Offiziers etwas eingehender beschäftigen, die von dem ganzen Stande gleichmäßig getragen werden und denen sich daher der Einzelne auch mit dem besten Willen nicht entziehen kann. Was gemeint ist, wird klar, wenn hier ein Einblick in das Gehaltsbuch deS Offiziers ge­geben wird. Es wird dem Offizier am 1. jeden Mo­nats im Durchschnitt abgezogen:

Monatliche Abzüge t

Leut-

Haupt-

StabS»

nant

mann

oifiz-

Mark

Mark

Mark

1. fiafinobeftrag.....

2.75

8.-

850

2. Ko.nmanbolosse ....

075

8. Musikwnd.......

150

6.50

10.50

4. Disposftionssond ....

050

1.-

1.50

5. Krumperiond .....

0.50

0.75

1.-

6. Regimentrbibliothek . .

0.50

0.6J

0.75

7. Osfizierfechtgerätschasten.

0.30

**

8. BataillonLschießverein. .

050

L-

1.-

9. Tlschkasse.....

10. Manövermenagekaffe . .

0 30

0.40

040

0.50

11. Militärischer Lesezirkel .

030

0.30

0.50

12. Repräskntationssond . .

13. Reitbahn, Reitwegeunter.

1.-

3-

3.50

0.75

Haltung . .....

-

0.50

14. Fourageansuhr

15. Militärische Lebens-, Un-

0.75

075

soll- und Haftpflicktver- sicherung(letztere atsPferde- besitzer)......-

2-

8

3 50

xunb

11-

21.

28.-

Es folgen wettere Standesausgaben auf anderen Gebieten. Das Preisverhältnis zwischen dem lieber» rock des Offiziers, Preis 75 Mk. mit Abzeichen, und einem ganzen Zivilanzug, Preis 50SO Mk., beide in durchschnittlicher Preislage des Offiziervereins, ist charakteristisch für die Kostspieligkeit der Offizier­bekleidung. Berücksichtigt man die endlose Mannig­faltigkeit der zu beschaffenden und zu unterhaltenden Stücke, die Empfindlichkeit des grauen und roten Tuchs, die starke Inanspruchnahme der Kleider durch Wechsel von Staub und Regen, durch Schweiß und tägliches Hinlegen auf schmutzigen Boden, durch das vielgeübte Durchschreiten dichter Wälder, und bedenkt man ferner die Vergänglichkeit vergoldeter und ver­silberter Stücke, Stickereien, Schärpe, Feldbinde, Tres­senkoppel, Epaulettes, Achselstücke usw., die vielen Uniformänderungen, den Verbrauch an Schuhwerk bei den Fußtruppen, so wird -man selbst dem Leutnant der billigsten Waffe einen monatlichen Mehrbedarf für Garderobe gegenüber dem Beamten von aller- wenigstens 10 Mk. als Eigentümlichkeit seines Stan­des zubilligen müssen. Diedienstliche" Geselligkeit in Form von Bällen, Aufführungen, Gartenfesten, Wohltätigkeitsveranstaltungen. Herrenabenden, Li:- besmählern, kameradschaftlichen Vereinigungen nach den im Winterhalbjahr 12mal wöchentlich stattfin­denden Kriegsspiel- und Vortragsabenden sollen eben- falls nur mit 10 Mk. für den Unverheirateten, nur mit 15 Mk. für den Verheirateten bewertet werden. Nun kommen die gesellschaftlichen Pflichten der Ver­heirateten (Stabsoffiziere und Hauptleute), die eben­falls umfangreicher sind als die der meisten Beamten. Hält man an dem allgemein gültigen und berechtigten Grundsatz fest, daß innerhalb der eigenen Behörde resp. des Regiments im Interesse der gesellschaftlichen Erziehung der jüngeren Elemente und zur Erhöhung des Solidaritätsgefühls geselliger Verkehr unerläßlich ist, so ist der Verkehrskreis des Offiziers dem Juristen gegenüber um die Hälfte größer. In einem Infan­terie-Regiment beträgt die Zahl der Offiziere und Sanitätsoffiziere durchschnittlich 54. Davon sind etwa 20 verheiratet. Die Staatsanwaltschaft, das Land- und Amtsgericht mittlerer Städte setzt sich dagegen aus etwa 25 Juristen zusammen, wobei Assessoren und Referendare eingerechnet sind. Kann demnach der Staatsanwalt mit etwa 180 Mk. pro Jahr seinen gesellschaftlickien Verpflichtungen" genügen, so wird der ältere Offizier das Doppelte aufwenden müssen. Man darf dabei nicht vergessen, daß der Regiments­kommandeur für die gesellschaftliche Erziehung seiner Ofiziere verantwortlich ist, daß die geselligen Formen Gegenstand der Beurteilung in den jährlichen Ouali- fikationsbertchten bilden und daß eine abfällige Be­urteilung auf diesem Gebiet unter Umständen den Grund zur Nichtbeförderung in höhere Stellen bildet. Berücksichtigt man diese Verhältnisse, so wird man der Behauptung kaum widersprechen können, daß die so­genannte militärische Geselligkeit weniger eigenen Nei­gungen als einer beruflichen Notwendigkeit entspringt. Der junge Jurist geht im Theater verständiger Weise auf billigere Plätze; ohne sich etwas zu vergeben, kann er die dritte Klasse der Eisenbahn benutzen. Dem Leutnant ist das erstere unmöglich, das letztere wesent­lich beschnitten.

Wer will schließlich die Summen feststellen, die in einer langen Dienstzeit für Trnppenjubiläen abge­zogen werden, dieangeregten" Beiträge für Denk­mäler, für Abschiedsgeschenke an höhere Vorgesetzte, die Differenzen zwischen Pferdegeldern und Pferde­preisen und endlich die nichtersetzten Verluste an teuren Pferden und die Einbußen beim Pferdeverkauf nach der Verabschiedung? Alles dies ergibt ein Kapital von sehr beträchtlicher Höhe. Aber mit diesen varia- bclen Posten soll nicht einmal gerechnet werde«, son­dern ausschließlich mit 6m regelmäßige» Mehraus­gaben.

Monatliche Standesausgaben des Offiziers;

Leut-

Haupt-

Bat-»

nant

mann

Komm.

Mark

Mark

Mark

1. Abzüge.........

11.

81.

18.-

2. Mehrausgaben für Bellet'

düng und Ausrüstung . .

10.-

10.-

10.

3. Kasinogeselligkeit ....

10.

15.

15.

4. Häusliche Geselligkeit bet

Verheirateten. Mehrkosten

15.

5. Sattler.........

6.

1L

6. Tierarzt unb Hufbeschlag

8.-

12.-

81-

-5.-

91.-

Somit stellt sich das berufliche Erträgnis beim Offizier wie folgt:

A. Einnahmen.

L Bi8 zur Ernennung zumOifizier, Löhnung usw

2. 10 Leutnantsj. inkl. Wohnungs- aeld und Seid 4 Mk. 1496

8. 5 OberleutnantSjahre inkl. Woh- nungSgeld und Serv. .... , 2076

4. 4 I. Hauptm. II. Kl. inkl. Woh» nungSgeld und Serv. .... , 3778

5. 8 I Hauptm L Kl. inkl. Woh- nungSgeld und Serv...... , 4978

6. 2 I. überzähl. Major inkl. Woh­nungsgeld und Serv , , 4978

7. 2 I Bot -Kowmand. inkl. Woh- nungsgeld und Serv, , 6928

8» 19 I Pension 4208

Summa der Einnahmen

Mark

639

14960

10 380

15112

39 824

9956

13 856

79 952

164479

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

6-

B. Ausgaben.

Iss, Jahr Zulage bis zur Ernennung zum Oisi-ier................

15 Leutnantsjahre 4 Mk. 900 Zulage. . . Leulnantscqutpierung inkl. Kasinoeintritt Pferde- und Stallausrüstung als Hauptm Pierde- u Siallausrüstung für 2. Pferd alt Bot.-Kowmandeur

Standesausgaben als Leutn. 15 I. L M. 37 e

, ,Hauptm. 12, , , 90l

, , Major 2, , , 90t

, , SBat.fi. 2, , , 1092

Summa der Aufgaben

Nettoertrag des Bernis

Mark

2 925

18 500

1300

700

200

5 580

10 800

1800

2184

38 9 9

145490

Demnach Nettoertrag des iuristisch. Berufs Mk. 216242 Nettoertrag des Militär. Berufs , 145490 Mehrcrtrag des ersteren Ml 7u/i>2 Geht in unserem Beispiel der Offizier als mitt­lerer Hauptmann die Mehrzahl der Fälle ab, so erhöht sich die Mindereinnahme des Offiziers ge­genüber dem Juristen auf 124 291 Mk. Erreicht der letztere die Erste Staatsanwaltstelle nicht, so hat er trotzdem dem Major gegenüber 45 477 Mk., dem Hauptmann gegenüber 99 015 Mk. Vorteil. Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache, sie liefern uns die Erklärung unseres sich immer unbefriedigender gestaltenden Offizier-Ersatzes.

Solange der Offizierberuf in so ausgesprochener Weise das Stiefkind unter den Berufen der Staats­diener ist, wird der Sohn wenig begüterter Eltern besser Beamter als Offizier werden. Stehen auch die Kosten des Studiums an der Schwelle des Berufs, so ist das aufgewendete Kapital doch eine gute Anlage, die eine gesicherte und sorgenfreie Zukunft in Aus­sicht stellt. Der Beamte jeder Branche, er sei Jurist, Forstmann, Philologe ober was immer, eignet sich Kenntnisse an, für die int Notfälle auch das öffentliche Leben jederzeit Verwendung hat. Die Berufsbildung des Offiziers wird indem Augenblick wertlos, in dem derselbe den Soldatenrock auszieht. Wer als Offizier mit 4050 Jahren ungenügend versorgt den Dienst quittieren muß, befindet sich in unserer Zeit der über­füllten Berufe, zumal wenn feine Freizügigkeit durch Familie vermindert ist, in einer aussichtslosen Lage. Das öffentliche Leben hat für Dilettanten keinen Raum, und daß er in der zweiten Hälfte des Lebens Umsattelnde im Gegensatz zu dem in einem Fach Großgewordenen Dilettant bleiben muß, darüber be­steht wohl kaum ein Zweifel.

Wird nun das neue Militär-Pensionsgesetz an die­sen Verhältnissen etwas wesentliches ändern? Leider muß man diese Frage vor der Hand mitnein" be­antworten. In seiner Vorschrift über die Eheschlie­ßung der Offiziere bezeichnet der Staat selbst das Diensteinkommen des Hauptmanns 1. Klasse (5016 Mark) als die Mindesffumme, mit der eine Offiziers­familie standesgemäß zu erhalten ist. Solange die der Verabschiedung am meisten ausgesetzten Chargen der Stabsoffiziere und Hauptleute dieses Minimum an Pension nicht verdienen können, solange kann lo­gischer Weise von einer Versorgung nicht die Rede sein. Man muß daran denken, daß diese Offiziere in einem Lebensalter stehen, in dem ein heranwach­sendes Geschlecht grabe die höchsten Aufwendungen erfordert. Das neue Gesetz stellt dem mittleren Hauptmann 1. Klasse 2950 Mark, bemjeniger 2. Kl. 1943 Mark Pension in Aussicht. Es ist demnach zu einer wirklichen Versorgung ungeeignet, sofern es nicht noch nebenher die Möglichkeit schafft, diese Offi­ziere im Notfälle durch Verwendung in anderweitigen Stellen, in denen ein langjähriger Verbleib und da­nach ein Ausscheiden mit hinreichender Pension mög­lich ist, vor dem finanziellen Ruin zu schützen.

Von der materiellen Unzulänglichkeit des Offi­zierberufs hat in letzter Linie bet Staat einen emp- finblichen Nachteil. Die Stellung deS Offiziers ist ans vielen Gründen mit der Zeit immer prekärer, der Dienst infolge erhöhter Anforderungen bei ver­schlechtertem Mannschaftsersah unb verkürzter Dienst­zeit aufreibender und undankbarer geworden. Rechnet man bann hinzu, daß der Offizier in 80 Prozent der

Fälle im besten ManneSalter unfreiwillig bei unge­nügendem Einkommen zur Untätigkeit verurteilt ijk so kann es nicht wundernehmen, daß der Armee etX großer Teil gerade der jungen Leute verloren geht, die nach ererbten Eigenschaften, Erziehung und Tra­dition einen besonders geeigneten Ersatz gebildet ha­ben würden.

Wenn der Reichstag in seiner nächsten Sitzung die Kontinuität des Erwerbslebens pflichttreuer Offiziere derartig sicherstellen wird, daß die Söhne wenig bemittelter Staatsdiener wieder ohne Bedenke« Offizier werden können, so vollbringt er damit et« Werk von nationaler Bedeutung. Graf Waldersee, der in militärischen Dingen gewiß Anspruch hatte, ge­hört zu werden, sprach schon vor Jahren warnend bie Worte:

Ich sehe eine große Gefahr für die Zukunft bei deutschen Armee darin, daß die besten Elemente bei preußischen Offiziers-Ersatzes, die Söhne alter Sol­daten und Staatsbeamten, bedenklich in der Armee abnehmen, was seine natürlichen Gründe darin ha^ daß den pensionierten Offizieren und Staatsbeamte« die Mittel fehlen, um bei der allgemeinen Wertsteige­rung und der verhältnismäßigen Beschränktheit ihrer Mittel ihre Söhne in die Offizierslaufbahn eintrete« zu lassen."

Bis jetzt sind so viele andere ernste und von pa­triotischem Geiste getragene Warnungen ähnlicher Art auch die Worte des Grafen Waldersee verholst wie die des Predigers in der Wüste. Weswegen? Sehr einfach, weil man die zahlenmäßige Größe unse­rer Wehrmacht gegenüber ihrer inneren Gediegenheit zu hoch bewertet und weil man den Wert der aus klei­nen Verhältnissen hervorgegangenen Offiziere unter­schätzt, die von Jugend auf in dem Gedanken erzöge« sind, einen sie ernährenden Lebensberuf voll ausfülle« zu müssen.

Marburg und Umgegend.

(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß § 18 bei Urheberrechts nur mit der deutlichen Quellenangabe Oberheff. Zig." gestattet)

Marburg, 24. März.

Alters«, Invalide«« «. Kraukevreute«. Für den Kreis Marburg (Stabt) stellen sich die Ergebnisse bei Bewilligung von Alters-, Jnvaliben» unb Krankenrente« in bet Zeit vom 1. Januar 1891 bis Ende Dezbr. 1906 wie folgt: Die eingegangenen Anträge auf Altersrente betrugen 27. Davon sind erlebigt durch Rente» beroiHtgung 20, durch Ablehnung 5. burch Tob bei Antragsteller rc. 1. Der Gesamt-Jahresbetrag der be­willigten Renten Belief sich auf 2787 6 > Mk Bon de« Rentenempfängern sind bezw. waren beschäftigt in der Lanbwirtschaft 0, in ber Industrie 5, im Handel unk Verkehr 0, durch Lohnarbeit wechselnder Art 10, in Staatsdienst 1 unb im Gesindedienst 4. Nach Abgang durch Tob rc. bleiben noch zu zahlen 8 Posten im Be­trage von 1318.60 Mk. Die eingegangenen Anträg« auf Invalidenrente betrugen 205. Davon sind erledigt durch Rentenbewilligung 167, durch Ablehnung 20^ durch Tod ber Antragsteller rc. 12. Der Gesamtbetrag der bewilligten Renten belief sich auf 24252.80 Mk. Von den Rentenempfängern sind bezw. waren befdjäftigt in der Landwirtschaft 7, in der Industrie 37, im Handel und Verkehr 5, durch Lohnarbeit wechselnd« Art 59, im Staatsdienst 8, im Gesinde­dienst 51. Nach Abgang durch Tod rc. bleibe« noch zu zahlen 104 Posten im Betrage von 14958160 Mark. Die eingegangenen Anträge auf firantenrente« betrugen 16. Davon sind erledigt durch Renten» Bewilligung 16. Der Gesamt-Jahresbetrag ber be­willigten Renten belief sich auf 2544.40 Mk. Vo« den Rentenempfängern sind bezw. waren beschäftigt: in der Landwirtschaft 3, in der Industrie 6, durch Lohnarbeit wechselnder Art 2, im Staatsdienit 0, im Gesindedtenst 4. Nach Abgang durch Tob bleiben noch zu zahlen 11 Posten im Betrage von 1765.00 Mark. Der Gesamt Jahresbetrag der bewilligten Rente« betrug überhaupt 29 584.80 Mk. Von der Landes- Versicherungsanstalt Hessen-Nassau, deren Bezirk di« Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden, sowie das Fürstentum Waldeck umfaßt, sind seit dem 1. Januar 1891 überhaupt bewilligt: 9295 Altersrenten im Ge- sarnmt-Jahresbetrage von 1286 316.00 Mk., 30139 In­validenrenten im Gesamt » Jahresbetrage vo» 4 369 076.00 Mk., 2168 Krankenrenten im Gesamt» Jahresbetrage von 344163.60 Pik., im Ganzen 41603 Renten mit einem Gesamt Jahresbetrage von 5 999555.60 Mk. Hiervon sind nach Berücksichtigung ber burch Tod rc. erfolgten Abgänge Ende Dezbr. 1905 noch zu zahlen 2668 Altersrenten im Gesamt» Jahresbetrage von 428869.20 Mk., 16 569 Invaliden­renten im Gefamt-Jahresbetrage von 2455310.61 Oit 9r 5 Krankenrenten im Gesamt»Jahresbetrage vo« 154357.60 Mfi, im Ganzen 20402 Renten mit einem Gesamt - Jahresbetrage von 3 038537.40 Mt. Der vom Reiche zu leistende Zuschuß beträgt 1020100 Ml- Mithin bleiben Ende Dezbr. 1905 aus Mitteln der Landes-Versicherungsanstalt Hessen-Nassau an Rente« zu zahlen jährlich 2018437 4u Mk.

Die Deutlichkeit telephonischer Gespräche. Wäh­rend man bekanntlich Vokale sehr klar durch bas Tele­phon hört, läßt bie Deutlichkeit der Konsonanten durch­gängig mehr oder weniger zu wünschen übrig. Be­sonders sind es bie Zischlaute, bie allein fast gar nicht und im Zusammenhang der Wörter mehr burch State« als Hören verstanden werden. Vielfach glaubte man dein durch Verbesserung ber Telephone, Anbringung besonderer Hörtrichter und dergleichen abhelfen z» können, indem man .laut" und .deutlich" miteinander verwechselt;. Es ist zwar gelungen, sehr laut spre­chende Telephone zu bauen, so laut, daß man im gan­zen Zimmer das Gespräch hört, ja sogar im Maschinen­raum von Schiffen, in denen es bekanntlich nicht sehr leise zugeht, aber die Deutlichkeit der Konsonanten-,