mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
Sonntagsbeilage: Illustrirtes Sonntaasdlatt.
M 71
Vierteljährlicher Bezugspreis: btt ott Exprditio« 2 LU, btt allm Postämtern 2,25 Mk. vt$cL Bestellgeld).
AnserttonSgebühr: btt gespaltene Zelle ober deren Raum 10 Psg.
Reclamen: die Zeile 25 Psq.
Marburg
Sonntag. 25. März 1906.
Erscheint wöchentlich sieben mal.
Druck und Verlag' Joh. Äug. Koch, UmversttätS-Buchdruckerei 41. Jlchlg.
Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
Drittes Blatt.
Die heutige Nummer umfaßt 10 Seiten.
Soll ich meinen Sohn Offizier werden lassen?
Bet der Berufswahl der Kinder mutz die gereifte Lebenserfahrung und kühle Ueberlegung des Vaters das Regulativ vorhandener Neigungen bilden. ES tritt daher an manchen Vater, der mit geringen Mitteln rechnen muß, und dessen Sohn Offizier werden Möchte, die oben gestellte schwerwiegende Frage heran.
Es ist herkömmlich, heißt es in einer lesenswerten Zuschrift an die Halbmonatsschrift „Deutscher Kampf" ^Herausgeber Dr. Artur Pleißner), die militärische Laufbahn der sofortigen besoldeten Anstellung halber als eine pekuniär vorteilhafte anzusehen. Wer diesem weitverbreiteten Urteil kritiklos Glauben schenkt, läuft Gefahr, seinen Irrtum teuer zu bezahlen. Wie dies zu erklären ist, wird sich zeigen, wenn wir den Beruf oea Offiziers mit dem der anderen Staatsdiener vergleichen, deren Besoldung seither noch niemand als »ine zu reichliche bezeichnet hat.
Die schwache. Seite des Offizierberufs bildet die frühzeitige Verabschiedung. Der Beamte hat eine bestimmungsmäßig festgesetzte Altersgrenze. Mit vollendetem 65. Lebensjahre kann er unfreiwillig verabschiedet werden. Von dieser Bestimmung wird aber erfahrungsgemäß kaum Gebrauch gemacht, sofern der Beamte noch weiterzudienen wünscht. Ein sehr beträchtlicher Prozentsatz der Beamten erreicht daher in seinem Berufe das 70. Lebensjahr, ja solche von 75 und mehr Jahren sind gar keine Seltenheit. Und dieser Prozentsatz würde noch erheblich steigen, wenn es nicht viele, deren Vermögens- und Familienverhältnisse es gestatten, d. h. deren Kinder versorgt sind, Vorzügen, ihren Lebensabend procul negotiis zu verleben und freiwillig ihrem Amt entsagen. — Bezüglich der Offiziere ist hinreichend oft nachgewiesen, daß von ihnen etwa 80 Prozent im Alter von 40—50 Jahren teils wegen verminderter Felddienstfähigkeit, teils im Jnteresie des Avancements oder aus anderen rein militärischen Gründen verabschiedet werden müssen. In welcher Weise der verfrühte Abschied aber die materielle Seite des Offizicrberufs berührt, wird klar, wenn man das Gesamtcrträgnis des militärischen und dasjenige irgend eines Beamtenberufs nebeneinander stellt. Greifen wir aus der Reihe der Staatsdienerdienste den juristischen Beruf heraus, und zwar gerade diesen, weil er ganz allgemein der spät erfolgenden Anstellung halber als einer der kostspieligsten angesehen wird. Wir wollen den Fall setzen, daß nach abgelegter Maturitätsprüfung von zwei 19jährigen jungen Männern der eine die „teure" Juristenlaufbahn, der andere die „wohlfeile" Soldatenkarriere ergreift. Berechnen wir dann den beruflichen Gesamtertrag beider bis zum 70. Lebensjahre, so haben wir ein Bild davon, welche von beiden Verufsarten die günstigstere ist, resp. was man von der des Offiziers zu halten hat. Es soll dem jungen Juristen zugestanden werden, daß er als Student, Referendar und unbesoldeter Assessor zu seiner Lebensführung dasselbe .Nötig hat, wie der gleichaltrige Leutnant und Oberleutnant, also einschließlich der häußlichen Zulage des Offiziers von 900 Mk. alles in allem jährlich 2376 resp. 2976 Mk. Die folgende Zusammenstellung von Entnahmen und Ausgaben wird dann das materielle Fazit des Juristen- und des Offizierberufs ergeben.
Der Jurist bis zum 70. Lebensjahre.
A. Einnahmen:
Mart
1. 2 Jahre Assessor mit Remuneration ä 180 Mk. pro Monat — 2130 Mk. jährlich ■ •
2. 13 Jahre Staatsanwalt, Durchschnittseinkommen in'l.Wohnungs' oeld ä 5325 M
3. 9 Jahre Erster Staatsanwalt, bis zum Erreichen des HöckOaehattes inkl. Wohnungsgelb ä 6825 Mk
4. 11 Jahre mit Höchstgehalt evtl, in pekuniär gleichwertiger anderer Juristenstellung inkl. Wohnungsgeld ä 7725 Mk.. ■ ■ ■
Summa der Einnahmen
4 320
95 850
61425
81975
Mark
46570
B. Ausgaben bis zur Anstellung:
L Unterhalt für 3 Studienjahre
L2376Mk l— Lentnantseinkommen inkl elterlicher Zulage) . . .
2. Kollegiengelder für 3 Studienjahre
L 2t0 Mk......... .
8. Lehrmittel ,..........
4. Einjährtgenjohr als 7. Semester gerechnet
*5. Kollegiengelder für 7 Semester .
6. Einkleidungsgeld beim Truppenteil 7. Extra-Uniform
8. Examensgebühr beim Referendar-
Eramen .9. 5 Jahre Referendar ä 2376 Mk. 10. Examengebühr lürs Staatsexamen 11. 2 Jahre unbesoldeter Assessor
4 2076 Mk. (— Oberleutnantsein- , kommen inll. elterlicher Zulage) P. 2 Jahre Assessor i 2976 Mk., ab-
-üglich 2160 Remuneration
Summa der vtusnancn
Nettoertrag oes rveruis |
7128
600
100
2 376 10<
ICO
200
100
11 880
100
5 952
1632
Bevor wir zur Berechnung des Erträgnisses des militärischen Berufes übergehen, müssen wir unS mit den sogenannten „Standesausgaben" des Offiziers etwas eingehender beschäftigen, die von dem ganzen Stande gleichmäßig getragen werden und denen sich daher der Einzelne auch mit dem besten Willen nicht entziehen kann. Was gemeint ist, wird klar, wenn hier ein Einblick in das Gehaltsbuch deS Offiziers gegeben wird. Es wird dem Offizier am 1. jeden Monats im Durchschnitt abgezogen:
Monatliche Abzüge t
Leut-
Haupt-
StabS»
nant
mann
oifiz-
Mark
Mark
Mark
1. fiafinobeftrag.....
2.75
8.-
850
2. Ko.nmanbolosse ....
075
—
—
8. Musikwnd.......
150
6.50
10.50
4. Disposftionssond ....
050
1.-
1.50
5. Krumperiond .....
0.50
0.75
1.-
6. Regimentrbibliothek . .
0.50
0.6J
0.75
7. Osfizierfechtgerätschasten.
0.30
—
**
8. BataillonLschießverein. .
050
L-
1.-
9. Tlschkasse.....
10. Manövermenagekaffe . .
0 30
—
——
0.40
040
0.50
11. Militärischer Lesezirkel .
030
0.30
0.50
12. Repräskntationssond . .
13. Reitbahn, Reitwegeunter.
1.-
3-
3.50
0.75
Haltung . .....
-
0.50
14. Fourageansuhr
15. Militärische Lebens-, Un-
—
0.75
075
soll- und Haftpflicktver- sicherung(letztere atsPferde- besitzer)......-
2-
8 —
3 50
xunb
11-
21.—
28.-
Es folgen wettere Standesausgaben auf anderen Gebieten. Das Preisverhältnis zwischen dem lieber» rock des Offiziers, Preis 75 Mk. mit Abzeichen, und einem ganzen Zivilanzug, Preis 50—SO Mk., beide in durchschnittlicher Preislage des Offiziervereins, ist charakteristisch für die Kostspieligkeit der Offizierbekleidung. Berücksichtigt man die endlose Mannigfaltigkeit der zu beschaffenden und zu unterhaltenden Stücke, die Empfindlichkeit des grauen und roten Tuchs, die starke Inanspruchnahme der Kleider durch Wechsel von Staub und Regen, durch Schweiß und tägliches Hinlegen auf schmutzigen Boden, durch das vielgeübte Durchschreiten dichter Wälder, und bedenkt man ferner die Vergänglichkeit vergoldeter und versilberter Stücke, Stickereien, Schärpe, Feldbinde, Tressenkoppel, Epaulettes, Achselstücke usw., die vielen Uniformänderungen, den Verbrauch an Schuhwerk bei den Fußtruppen, so wird -man selbst dem Leutnant der billigsten Waffe einen monatlichen Mehrbedarf für Garderobe gegenüber dem Beamten von aller- wenigstens 10 Mk. als Eigentümlichkeit seines Standes zubilligen müssen. Die „dienstliche" Geselligkeit in Form von Bällen, Aufführungen, Gartenfesten, Wohltätigkeitsveranstaltungen. Herrenabenden, Li:- besmählern, kameradschaftlichen Vereinigungen nach den im Winterhalbjahr 1—2mal wöchentlich stattfindenden Kriegsspiel- und Vortragsabenden sollen eben- falls nur mit 10 Mk. für den Unverheirateten, nur mit 15 Mk. für den Verheirateten bewertet werden. Nun kommen die gesellschaftlichen Pflichten der Verheirateten (Stabsoffiziere und Hauptleute), die ebenfalls umfangreicher sind als die der meisten Beamten. Hält man an dem allgemein gültigen und berechtigten Grundsatz fest, daß innerhalb der eigenen Behörde resp. des Regiments im Interesse der gesellschaftlichen Erziehung der jüngeren Elemente und zur Erhöhung des Solidaritätsgefühls geselliger Verkehr unerläßlich ist, so ist der Verkehrskreis des Offiziers dem Juristen gegenüber um die Hälfte größer. In einem Infanterie-Regiment beträgt die Zahl der Offiziere und Sanitätsoffiziere durchschnittlich 54. Davon sind etwa 20 verheiratet. Die Staatsanwaltschaft, das Land- und Amtsgericht mittlerer Städte setzt sich dagegen aus etwa 25 Juristen zusammen, wobei Assessoren und Referendare eingerechnet sind. Kann demnach der Staatsanwalt mit etwa 180 Mk. pro Jahr seinen „gesellschaftlickien Verpflichtungen" genügen, so wird der ältere Offizier das Doppelte aufwenden müssen. Man darf dabei nicht vergessen, daß der Regimentskommandeur für die gesellschaftliche Erziehung seiner Ofiziere verantwortlich ist, daß die geselligen Formen Gegenstand der Beurteilung in den jährlichen Ouali- fikationsbertchten bilden und daß eine abfällige Beurteilung auf diesem Gebiet unter Umständen den Grund zur Nichtbeförderung in höhere Stellen bildet. Berücksichtigt man diese Verhältnisse, so wird man der Behauptung kaum widersprechen können, daß die sogenannte militärische Geselligkeit weniger eigenen Neigungen als einer beruflichen Notwendigkeit entspringt. — Der junge Jurist geht im Theater verständiger Weise auf billigere Plätze; ohne sich etwas zu vergeben, kann er die dritte Klasse der Eisenbahn benutzen. Dem Leutnant ist das erstere unmöglich, das letztere wesentlich beschnitten.
Wer will schließlich die Summen feststellen, die in einer langen Dienstzeit für Trnppenjubiläen abgezogen werden, die „angeregten" Beiträge für Denkmäler, für Abschiedsgeschenke an höhere Vorgesetzte, die Differenzen zwischen Pferdegeldern und Pferdepreisen und endlich die nichtersetzten Verluste an teuren Pferden und die Einbußen beim Pferdeverkauf nach der Verabschiedung? Alles dies ergibt ein Kapital von sehr beträchtlicher Höhe. Aber mit diesen varia- bclen Posten soll nicht einmal gerechnet werde«, sondern ausschließlich mit 6m regelmäßige» Mehrausgaben.
Monatliche Standesausgaben des Offiziers;
Leut-
Haupt-
Bat-»
nant
mann
Komm.
Mark
Mark
Mark
1. Abzüge.........
11.—
81.—
18.-
2. Mehrausgaben für Bellet'
düng und Ausrüstung . .
10.-
10.-
10.—
3. Kasinogeselligkeit ....
10.—
15.—
15.—
4. Häusliche Geselligkeit bet
Verheirateten. Mehrkosten
15.—
5. Sattler.........
——
6.—
1L—
6. Tierarzt unb Hufbeschlag
—
8.-
12.-
81-
-5.-
91.-
Somit stellt sich das berufliche Erträgnis beim Offizier wie folgt:
A. Einnahmen.
L Bi8 zur Ernennung zumOifizier, Löhnung usw
2. 10 Leutnantsj. inkl. Wohnungs- aeld und Seid 4 Mk. 1496
8. 5 OberleutnantSjahre inkl. Woh- nungSgeld und Serv. .... , 2076
4. 4 I. Hauptm. II. Kl. inkl. Woh» nungSgeld und Serv. .... , 3778
5. 8 I Hauptm L Kl. inkl. Woh- nungSgeld und Serv...... , 4978
6. 2 I. überzähl. Major inkl. Wohnungsgeld und Serv , , 4978
7. 2 I Bot -Kowmand. inkl. Woh- nungsgeld und Serv, , 6928
8» 19 I Pension 4208
Summa der Einnahmen
Mark
639
14960
10 380
15112
39 824
9956
13 856
79 952
164479
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
6-
B. Ausgaben.
Iss, Jahr Zulage bis zur Ernennung zum Oisi-ier................
15 Leutnantsjahre 4 Mk. 900 Zulage. . . Leulnantscqutpierung inkl. Kasinoeintritt • Pferde- und Stallausrüstung als Hauptm Pierde- u Siallausrüstung für 2. Pferd alt Bot.-Kowmandeur
Standesausgaben als Leutn. 15 I. L M. 37 e
, ,Hauptm. 12, , , 90l
, , Major 2, , , 90t
, , SBat.fi. 2, , , 1092
Summa der Aufgaben
Nettoertrag des Bernis
Mark
2 925
18 500
1300
700
200
5 580
10 800
1800
2184
38 9 9
145490
Demnach Nettoertrag des iuristisch. Berufs Mk. 216242 Nettoertrag des Militär. Berufs , 145490 Mehrcrtrag des ersteren Ml 7u/i>2 Geht in unserem Beispiel der Offizier als mittlerer Hauptmann — die Mehrzahl der Fälle — ab, so erhöht sich die Mindereinnahme des Offiziers gegenüber dem Juristen auf 124 291 Mk. Erreicht der letztere die Erste Staatsanwaltstelle nicht, so hat er trotzdem dem Major gegenüber 45 477 Mk., dem Hauptmann gegenüber 99 015 Mk. Vorteil. Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache, sie liefern uns die Erklärung unseres sich immer unbefriedigender gestaltenden Offizier-Ersatzes.
Solange der Offizierberuf in so ausgesprochener Weise das Stiefkind unter den Berufen der Staatsdiener ist, wird der Sohn wenig begüterter Eltern besser Beamter als Offizier werden. Stehen auch die Kosten des Studiums an der Schwelle des Berufs, so ist das aufgewendete Kapital doch eine gute Anlage, die eine gesicherte und sorgenfreie Zukunft in Aussicht stellt. Der Beamte jeder Branche, er sei Jurist, Forstmann, Philologe ober was immer, eignet sich Kenntnisse an, für die int Notfälle auch das öffentliche Leben jederzeit Verwendung hat. Die Berufsbildung des Offiziers wird indem Augenblick wertlos, in dem derselbe den Soldatenrock auszieht. Wer als Offizier mit 40—50 Jahren ungenügend versorgt den Dienst quittieren muß, befindet sich in unserer Zeit der überfüllten Berufe, zumal wenn feine Freizügigkeit durch Familie vermindert ist, in einer aussichtslosen Lage. Das öffentliche Leben hat für Dilettanten keinen Raum, und daß er in der zweiten Hälfte des Lebens Umsattelnde im Gegensatz zu dem in einem Fach Großgewordenen Dilettant bleiben muß, darüber besteht wohl kaum ein Zweifel.
Wird nun das neue Militär-Pensionsgesetz an diesen Verhältnissen etwas wesentliches ändern? Leider muß man diese Frage vor der Hand mit „nein" beantworten. In seiner Vorschrift über die Eheschließung der Offiziere bezeichnet der Staat selbst das Diensteinkommen des Hauptmanns 1. Klasse (5016 Mark) als die Mindesffumme, mit der eine Offiziersfamilie standesgemäß zu erhalten ist. Solange die der Verabschiedung am meisten ausgesetzten Chargen der Stabsoffiziere und Hauptleute dieses Minimum an Pension nicht verdienen können, solange kann logischer Weise von einer Versorgung nicht die Rede sein. Man muß daran denken, daß diese Offiziere in einem Lebensalter stehen, in dem ein heranwachsendes Geschlecht grabe die höchsten Aufwendungen erfordert. Das neue Gesetz stellt dem mittleren Hauptmann 1. Klasse 2950 Mark, bemjeniger 2. Kl. 1943 Mark Pension in Aussicht. Es ist demnach zu einer wirklichen Versorgung ungeeignet, sofern es nicht noch nebenher die Möglichkeit schafft, diese Offiziere im Notfälle durch Verwendung in anderweitigen Stellen, in denen ein langjähriger Verbleib und danach ein Ausscheiden mit hinreichender Pension möglich ist, vor dem finanziellen Ruin zu schützen.
Von der materiellen Unzulänglichkeit des Offizierberufs hat in letzter Linie bet Staat einen emp- finblichen Nachteil. Die Stellung deS Offiziers ist ans vielen Gründen mit der Zeit immer prekärer, der Dienst infolge erhöhter Anforderungen bei verschlechtertem Mannschaftsersah unb verkürzter Dienstzeit aufreibender und undankbarer geworden. Rechnet man bann hinzu, daß der Offizier in 80 Prozent der
Fälle im besten ManneSalter unfreiwillig bei ungenügendem Einkommen zur Untätigkeit verurteilt ijk so kann es nicht wundernehmen, daß der Armee etX großer Teil gerade der jungen Leute verloren geht, die nach ererbten Eigenschaften, Erziehung und Tradition einen besonders geeigneten Ersatz gebildet haben würden.
Wenn der Reichstag in seiner nächsten Sitzung die Kontinuität des Erwerbslebens pflichttreuer Offiziere derartig sicherstellen wird, daß die Söhne wenig bemittelter Staatsdiener wieder ohne Bedenke« Offizier werden können, so vollbringt er damit et« Werk von nationaler Bedeutung. Graf Waldersee, der in militärischen Dingen gewiß Anspruch hatte, gehört zu werden, sprach schon vor Jahren warnend bie Worte:
„Ich sehe eine große Gefahr für die Zukunft bei deutschen Armee darin, daß die besten Elemente bei preußischen Offiziers-Ersatzes, die Söhne alter Soldaten und Staatsbeamten, bedenklich in der Armee abnehmen, was seine natürlichen Gründe darin ha^ daß den pensionierten Offizieren und Staatsbeamte« die Mittel fehlen, um bei der allgemeinen Wertsteigerung und der verhältnismäßigen Beschränktheit ihrer Mittel ihre Söhne in die Offizierslaufbahn eintrete« zu lassen."
Bis jetzt sind so viele andere ernste und von patriotischem Geiste getragene Warnungen ähnlicher Art auch die Worte des Grafen Waldersee verholst wie die des Predigers in der Wüste. Weswegen? Sehr einfach, weil man die zahlenmäßige Größe unserer Wehrmacht gegenüber ihrer inneren Gediegenheit zu hoch bewertet und weil man den Wert der aus kleinen Verhältnissen hervorgegangenen Offiziere unterschätzt, die von Jugend auf in dem Gedanken erzöge« sind, einen sie ernährenden Lebensberuf voll ausfülle« zu müssen.
Marburg und Umgegend.
(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß § 18 bei Urheberrechts nur mit der deutlichen Quellenangabe „Oberheff. Zig." gestattet)
Marburg, 24. März.
• Alters«, Invalide«« «. Kraukevreute«. Für den Kreis Marburg (Stabt) stellen sich die Ergebnisse bei Bewilligung von Alters-, Jnvaliben» unb Krankenrente« in bet Zeit vom 1. Januar 1891 bis Ende Dezbr. 1906 wie folgt: Die eingegangenen Anträge auf Altersrente betrugen 27. Davon sind erlebigt durch Rente» beroiHtgung 20, durch Ablehnung 5. burch Tob bei Antragsteller rc. 1. Der Gesamt-Jahresbetrag der bewilligten Renten Belief sich auf 2787 6 > Mk Bon de« Rentenempfängern sind bezw. waren beschäftigt in der Lanbwirtschaft 0, in ber Industrie 5, im Handel unk Verkehr 0, durch Lohnarbeit wechselnder Art 10, in Staatsdienst 1 unb im Gesindedienst 4. Nach Abgang durch Tob rc. bleiben noch zu zahlen 8 Posten im Betrage von 1318.60 Mk. Die eingegangenen Anträg« auf Invalidenrente betrugen 205. Davon sind erledigt durch Rentenbewilligung 167, durch Ablehnung 20^ durch Tod ber Antragsteller rc. 12. Der Gesamtbetrag der bewilligten Renten belief sich auf 24252.80 Mk. Von den Rentenempfängern sind bezw. waren befdjäftigt in der Landwirtschaft 7, in der Industrie 37, im Handel und Verkehr 5, durch Lohnarbeit wechselnd« Art 59, im Staatsdienst 8, im Gesindedienst 51. Nach Abgang durch Tod rc. bleibe« noch zu zahlen 104 Posten im Betrage von 14958160 Mark. Die eingegangenen Anträge auf firantenrente« betrugen 16. Davon sind erledigt durch Renten» Bewilligung 16. Der Gesamt-Jahresbetrag ber bewilligten Renten belief sich auf 2544.40 Mk. Vo« den Rentenempfängern sind bezw. waren beschäftigt: in der Landwirtschaft 3, in der Industrie 6, durch Lohnarbeit wechselnder Art 2, im Staatsdienit 0, im Gesindedtenst 4. Nach Abgang durch Tob bleiben noch zu zahlen 11 Posten im Betrage von 1765.00 Mark. Der Gesamt ■ Jahresbetrag der bewilligten Rente« betrug überhaupt 29 584.80 Mk. — Von der Landes- Versicherungsanstalt Hessen-Nassau, deren Bezirk di« Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden, sowie das Fürstentum Waldeck umfaßt, sind seit dem 1. Januar 1891 überhaupt bewilligt: 9295 Altersrenten im Ge- sarnmt-Jahresbetrage von 1286 316.00 Mk., 30139 Invalidenrenten im Gesamt » Jahresbetrage vo» 4 369 076.00 Mk., 2168 Krankenrenten im Gesamt» Jahresbetrage von 344163.60 Pik., im Ganzen 41603 Renten mit einem Gesamt • Jahresbetrage von 5 999555.60 Mk. Hiervon sind nach Berücksichtigung ber burch Tod rc. erfolgten Abgänge Ende Dezbr. 1905 noch zu zahlen 2668 Altersrenten im Gesamt» Jahresbetrage von 428869.20 Mk., 16 569 Invalidenrenten im Gefamt-Jahresbetrage von 2455310.61 Oit 9r 5 Krankenrenten im Gesamt»Jahresbetrage vo« 154357.60 Mfi, im Ganzen 20402 Renten mit einem Gesamt - Jahresbetrage von 3 038537.40 Mt. Der vom Reiche zu leistende Zuschuß beträgt 1020100 Ml- Mithin bleiben Ende Dezbr. 1905 aus Mitteln der Landes-Versicherungsanstalt Hessen-Nassau an Rente« zu zahlen jährlich 2018437 4u Mk.
• Die Deutlichkeit telephonischer Gespräche. Während man bekanntlich Vokale sehr klar durch bas Telephon hört, läßt bie Deutlichkeit der Konsonanten durchgängig mehr oder weniger zu wünschen übrig. Besonders sind es bie Zischlaute, bie allein fast gar nicht und im Zusammenhang der Wörter mehr burch State« als Hören verstanden werden. Vielfach glaubte man dein durch Verbesserung ber Telephone, Anbringung besonderer Hörtrichter und dergleichen abhelfen z» können, indem man .laut" und .deutlich" miteinander verwechselt;. Es ist zwar gelungen, sehr laut sprechende Telephone zu bauen, so laut, daß man im ganzen Zimmer das Gespräch hört, ja sogar im Maschinenraum von Schiffen, in denen es bekanntlich nicht sehr leise zugeht, aber die Deutlichkeit der Konsonanten-,