Drittes Blatt
Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Doerkel-Boppard in Mit bürg.
müssen, daß schon vom Tage der Kündigung an der Angestellte das Zeugnis fordern kann, nicht erst am letzten Tage seiner Tätigkeit., Auch Ange, stellten, die vereinbarungswidrig ihre Stellung vor Ablauf ihres Dienstverhältnisses verlassen, muß ein Zeugnis ausgestellt werden. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, daß dieses nicht nötig sei. Man darf auch nicht einmal in der bloßen Arbeitsbescheinigung die Tatsache des Kontrakt- bruches erwähnen, dagegen muß man dies in einem Führungszeugnis.
Hessrn-Nassau und Nachbargebiete.
611 fiel, 7. März. Ein jugendlicher Mörder stand heute in der Person des 14 Jahre alten Zimmererlehrlings Benkert vor dem hiesigen Landgerichte. Er wird beschuldigt, am 20. Januar dem 13jährigen Schüler Heinrich Hampe, mit dem er am genannten Tage vormittags gegen 10 Uhr auf dem Walle zusammentraf, mit einem Messer mehrere Stiche versetzt zu
Die heutige Nummer umfaßt 12 Setten.
Die Gefahr der Nerweihslnaz
Erscheint wöchentlich siede« mal.
Druck und Verlag- Iah. «ug. Koch, UmvrrfttStt^vitchdruckerei 41, Illhkg.
Marburg, Markt 21. — Telephon öS.
und der damit verbundene Nachteil ist kaum bei einem zweiten Artikel so groß, wie beim Malzkaffee. Nachdem Kathreiners Malzkaffes - Fabriken durch ihr in jeder Hinsicht vollkommenes Erzeugnis den Malzkaffes überhaupt erst zu dem Ansehen gebracht haben, befien er sich heutzutage in der ganzen Welt zu erfreuen hat, sind überall mehr oder weniger mißglückte Nachahmungen ausgetaucht, die sich die schwer errungenen Erfolge deS echten .Kathreiner' mühelos zunutze machen wollen, ohne daß auch nur ein einziger von ihnen an den wissenschaftlich festgestellten Genuß-Wert von Kathreiners Malzkaffes heranreicht. Kein zweiter Malzkaffee besitzt, um nur ein Beispiel zunennen, denwürzigen Kaffee • Geschmack deS echten .Kathreiner'. Man lasse sich also beim Einkäufe durch niemanden und durch nichts beeinflussen, den .Kathreiner durch einen andern Malzkaffes zu ersetzen. Denner ist einfach unersetzlich. Man verlange in den Geschäften deshalb ausdrücklich nur den echten .Kathreiner Malzkaffes und achte sujarf darauf, daß man diesen auch wirklich erhält und keinen anderen.
Die untrüglichen Kennzeichen des echten .Kathreiner' find: Geschlossenes Paket in seiner bekannten Ausstattung, Bild und Unterschrift deS Pfarrers Kneipp als Schutzmarke, und die Firma: Kathreiners Malzkoffee-Fabriken.
Marburg
Sonntag, 11. März 1906.
5173 Maschinenpersonal und 1117 sonstiges Personal, 1. Torpedoabteilung 2545, 2. Torpedoabteilung 2546, 1. Matrosen-Artillerie-Abteilung 703, 2. Matrosen-Artillerie-Abtellung 541, 8. Matrosen-Artillerie-Abteilung 539, 4. Matrosen- Artillerie-Abteilung 683 und Minenkompagnie 433 Köpfe. An Schiffsjungen treten em bei den Matrosendivisionen 480 und bei den Torpedobootabteilungen 80. Die Stärke der Seebatall» lone und der Bekleidungsämter bleibt im wesent- lichen unverändert.
□ Lehrer als Einjahrig-Freiwillige. Bon den 71 Volksschullehrern, die in Westfalen im Jahre 1904/05 zum Militärdienst eingezogen worden sind, haben 23 oder 32,4 v. H. (gegen 28 v. H. im Fahre 1903) als Einjährig-Freiwillige gedient. Im Rheinland dienten von 144 zum Militär eingezogenen 88 als Einjährig-Freiwillige oder etwa 23 Prozent. Die Kosten für Einjährig-Freiwillige stellten sich, der „Rh. W. Z." zufolge, in Westfalen auf durchschnittlich 1600 Mark, für Rheinland wurden sie auf etwa 2000 Mark berechnet. Die Zahl bet Lehrer, die als Einjährig-Freiwillige dienen, nimmt durchweg in den meisten preußischen Provinzen von Jahr zu Jahr zu. In der Provinz Hannover waren eS 1904/05 fast 58 b. H. In Berlin und einigen größeren Städten dienten sämtliche Lehrer als Einjährig-Freiwillige.
Marktberichte.
Herborn, 8. März. Auf dem heute abae- haltenen 2. diesjährigen Markt waren aufgetrieben 400 Stuck Rindvieh und 513 Schweine. Es wurden bezahlt für Fettvieh und zwar Ochsen 1. Oual. 76 bis 78 Mk., 2. Qual. 73 bis 75 Mk., Kühe und Rinder 1. Oual. 68 bis 70 Mk, 2. Oual. 65 bi« 67 Mk Auf dem Schweinemarkt kosteten Ferkel 60 618 80 Mk, Läufer 90 bis 100 Mk und Einlegschweine 120 bis 150 Mk. das Paar. — iHerb. Tagebl.)
Aus Schule und Kirche.
V Wer die Berufswahl der Abiturienten und die Personalverzeichnisse der Universitäten aufmerksam verfolgt, der wird geftmden haben, daß das Interesse für das Studium der evan- gelischen Theologie immer mehr zu schwinden scheint. Wir glauben, daß diese Erscheinung nicht so sehr tmrch eine lieber füll uug in diesem Fache in früheren Jahren berborgerufen ist — sonst müßte man doch z .B. bei der Jurisprudenz usw. ähnliche Beobachtungen wackren können. Nach uns vorliegenden Zahlen studieren zur Zeit an sämtlichen 21 deutschen Universitäten 1996 evangelische reichsdeutsche Theologen gegenüber 1784 int W.-S. 1872/73 und 2605 im W.-S. 1881/82. Bei Zugrundelegung der entsprechenden Volkszählungen kommen hiernach in Deutschland auf 100 000 Einwohner evangelischen Bekenntnisses im W.-S. 1905/06: 5,4 evangelische Theologie-Studie- rende, 1881/82 dagegen 9,2 und 1872/78 7,0 Prozent.
+ Die Stuttgarter höheren Mädchenschulen schaffen mit dem nächsten Sommersemester, zunächst probeweise, durch alle Klassen hindurch den Nachmittagsunterricht ab. Das Kgl. Kultusministerium hat diese Maßnahme giti- geheißen, und zwar mit der weiteren Beschränkung, daß der Unterricht schon tagtäglich um 12 Uhr beendigt fein muß und die Hausaufgaben nicht vermehrt werden dürfen. Ohne Zweifel wird sich das Provisorium bald in ein Deftniti- vum verwandeln. Nicht bloß die Schulmädchen atmen erleichtert auf, auch alle Eltern, sofern sie nicht auf dem naiven Standpunkte stehen, die Schule als Aufbewahrungsanstalt für ihre Kinder zu betrachten. Wann wohl die höheren Knaben- schulen diesem guten Beispiele nachfolgen werden? Wäre es doch, so schreibt die „Südwestdeutsche Korrespondenz", gerade für Knaben doppelt wichttg, daß der Nachmittag, soweft er nicht der Erholung zu widmen ist, für solche wis- senschaftliche und künstlerische Fächer und körper, lühe Hebungen zur Verfügung stände, denen der Schulplan keinen Raum gewährt. Man braucht nur einzusehen, daß das menschliche Hirn täglich doch nur ein beschränktes Maß von fchulmäßigem Wissensstoffe in sich aufzunehmen vermag, das bei intensiver Arbeit in vier Vormittagsstunden wohl zu bewältigen ist, und man wird von der falschen Meinung zurückkommen, bei Beseitigung des Nachmittagsunterrichts könne „das Pensum" nicht erledigt, das Jahresziti nicht erreicht werden.
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
Sonntagsbeilage: Zllustrirtes Sonntagsblatt.
Zeugnisse.
Die Zeugnisse fpielen in unserem privaten «nd geschäftlichen Leben eine sehr große Rolle. Wer etwas leistet, dem liegt auch daran, diese Stiftung bescheinigt zu erhalten, damit er für alle Zeiten einen dokumentären Beweis seiner Leistungen und deren Beurteilung besitzt. Bei der Wichttgkeit der Zeugnisse ist es deshalb auch nur naturgemäß, daß sich die Gesetzgebung sehr eingehend mit ihnen beschäftigt hat. — Für die kaufmännischen Angestellten sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches maßgebend. Hiernach kann der Handlungsgehttfe ein Zeugnis über Art und parier der Deschäfttgung verlangen. Wenn der Handlungsgehilfe eS verlangt, muß ihm der Prinzipal auch Führung und Leisttmgen tsstie- reu. Das darf der Prinzipal aber nur auf ausdrücklichen Wunsch des Handlungsgehilfen. Dieser, kann ein nicht angeforderteS Zeugnis über Führung und Stiftungen zurück- weisen und nur eine Arbeitsbescheinigung fordern. Das wird er sicherlich dann tun, wenn er Grund zu der Annahme hat, daß das Zeugnis nicht gerade vorzüglich ausfallen wird. Während nun dem Handlungsgehilfen der Prinzipal nur auf Ansuchen ein Zeugnis zu geben braucht, ist er beim Handlungslehrling zur Erteilung eines Zeugnisses auch ohne besonderes Ersuchen gesetzlich verpflichtet. Es. ist auch gleich vorgeschrie. den, was alles bescheinigt werden muß: dft Dauer der Lehrzeit. die während dieser erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten deS Lehrlings, sowie fein Betragen. Aähnliche Bestimmungen
gewerbliche Arbeiter, wozu alle Arbester und Arbeiterinnen, Werkmeister, Techniker, Zeichner, Betriebsbeamte u. dgl. zählen, sowie für Lehrlinge in gewerblichen Betrieben. Hier sind aber noch einige Besonderheiten vorgeschrieben. Die Gewerbeordnung betont ausdrücklich, daß eS den Arbeitgebern untersagt fit, die Zeugnisse mtt Merkmalen zu, versehen, welche den Zweck haben, "den Arbeiter in einer aus dem Wortlaute der Zeugnisse nicht ersichllichen Weise zu kennztich- nen. Die Arbeiter können solche Zeugnisse zurück- weisen bezw. sie können, wenn sie die geheime Kennzeichnung erst später merken, die Ausstellung eines, neuen Zeugnisses verlangen. Auch dem Lehrling im Gewerbebetrieb ist ein Zeugnis unter denselben Bedingungen auszustellen, wie dem Handlungslehrling; doch gestattet das Gesetz, daß dort, wo Innungen, ober andere Vertretungen der Gewerbetreibenden bestehen, an Stelle der Zeugnisse die von diesen ausgestellten Lehr. Briefe treten. Daß das Gesinde ein gesetzliches Anrecht auf Zeugnisse hat, dürfte ja allgemein begannt fein. Das Bürgerliche Gesetzbuch verallgemeinert nun diese Vorschriften und gibt jedem, der ein dauerndes Dienstverhältnis eingegangen ist, das Recht auf ein schriftliches Zeugnis. Dies« Bestimmung erstreckt sich auf die allerverschiedensten, nicht unter das Handelsgesetzbuch und die Gewerbeordnung fallenden Dienstverhältnisse, sie betrifft z. B. Hauslehrer, Gouvernanten, Redakteure, Schauspieler, Syndici u. dgl. DaS Recht auf Erteilung eines Zeugnisses ist ein klagbares Recht. Der Arbeitgeber kann im Wege des Prozesses verurteilt werden, ein Zeugnis auszustellen, wenn er sich weigert. Das Zeugnis darf keine vbjekttven Unrichtigkeiten enthalten und auch dem silbjektiven Urteile sind gewisse Schranken gezogen. Dem durch das Zeugnis benachtelligten Arbeitnehmer steht der Schutz der Gesetze und der Gerichte zur Seite: das Gericht ist beftigt, durch seinen Spruch die Aenderung eines Zeugnisses zu dekretieren. Andererftits kann aber der Strbettgeber auch die Rückgabe eines Zeugnisses verlangen, wenn sich hinterher herausstellt, daß der Inhalt des Zeugnisses den Tatsachen nicht entspricht. Der Arbeitgeber, der die Treue und Ehrlichkeit eines Angestellten bescheinigt, der, wie später ermittelt wird, große Beträge veruntreut und gestohlen hat, kann selbstverständlich das Zeugnis zurückverlangen. Wann das Zeugnis gegeben werden muß, ist nicht ganz zweifelsfrei. Im Gesetz stehe: „Bei Beendigung des Dienstverhalt, nisses." Das wird man billigerweife so auslegen
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t haben. Ein Stich traf die Halsschlagader, sadatz der Getroffene nach kurzer Zett verblutete. De^ Tat, die keine Zeugen hatte, soll eine klein« gegenseitige Anrempelung vorangegangen fein; Benkert, ein Bursche von kleiner Statur, ist als Raufbold bekannt. Der Fall, der eigentlich vor das Schwurgericht gehörte, wegen der Jui gend des Angeklagten aber vom Landgericht« verurteilt wurde, endete mit der Verurteilung des Benkert wegen Todschlags mit tötlichem Ausgange zu einem Jahre GesüngniS. (C.A.Z.) Ztmmersrode, 8. Mürz. Unter den, Viehbestand des Landwirts Staab in Neuenhain ist Milzbrand auS^ebrochen.
0. Hanau, 9» März. An den hiesigen Mittelschulen soll nach den Kommisfionsbeichlüfsen bat Schulgeld für die 4 untersten Klassen von 24 aus 88 Mk., für die 4 obersten Klaffen von 24 auf 48 Mark erhöht worden, jedoch nur für diejenigen Schüler, die am 1. April d. I. neu etntreten. Das Plenumm bet Stadtverordneten - Versammlung wird sich nächst» Woche mit dieser Vorlage zu befaffen haben.
Laasphe, 8. Marz. In Niederschelds» (sortierte em junger Bursche mit einem Teschin Plötzlich entlud sich die Waffe und die Kugei ging einem Mädchen inS Gesicht.
Heer und Flotte.
□ Die näheren Bestimmungen über die diesjährigen Kaiserma- n ö v e x werden nunmehr amtlich bekannt gegeben: Das 3. und 5. Korps werden gegen das 6. Armeekorps operieren. Für das 3. und 5. Korps wird ein Armee-Oberkommando gebildet, dem ebenso wie dem Kommando des 6. Korps eine Luftschifferabteilung zugeteilt ist. Das 6. Korps wird verstärkt durch die 77. Infanterie- Brigade, durch die 1. sächsische Feldartillerie-Brigade Nr. 23 (ohne reitende Abteilung des sächsischen Train-Bataillons Nr. 12). Die Kriegsgliederung der beteiligten Truppen hat der Chef des Generalstabes der Armee barjuftWagen. Die für das Kaisermanöver zu bildenden Kavalleriedivisionen A und B nehmen nicht an den Brigade und Divisionsmanöoern teil, sondern halten besondere Kavallerieübungen auf dem Truppenübungsplatz Posen bezw. im Gelände ab. Zur Bildung von Proviantkolonnen und zur Gestellung des Train-Äussichtspersonals für die Kaisertum oder werden herangezogen: das Garde- Train- sowie die Trainbataillone 1, 2, 4, 9, 11 und 17. Die Fußtruppen müssen bis zum 29. September 1906, dem spätesten Entlassungstage, in ihre Standorte zureückgekchrt fein. — Abgesehen vom Kaisermanöver werden größere Pionierübungen an der Weichsel und an der Mulde abgehalten.
□ Xie Vorteile eines großen De- Placements. 1. Je größer ein Schiff ist, um so mehr Geschütze kann es tragen und um so besser farm die Ausnutzung des einzelnen Geschützes fein. 2. Je größer das Schiff ift, um so weniger wird es durch Wind und Seegang beeinflußt, die Basis für die Geschütze liegt um so ruhiger, das Abkommen und Treffen mtt den Geschützen ist um so leichter, je weniger ein Schiff bei Seegang rollt (schlingert), um so weniger Gefahr ist vorhanden, daß der ungepanzerte Schiffsboden austaucht — daß also der Panzer unter- schossen werden kann! 3. Je größer das Schiff ist, um so niedriger können die Aufbauten sein, um so weniger Zielfläche (in der Höhe) bietet es dem Gegner und um fo stärker kann diese geringe Zielfläche gepanzert werden. 4. Je größer das Schiff ist, um so größer kann die Geschwindigkeit und der Aktionsradius sein. 5. Je größer das Schiff ist, um so mehr Mannschaften kann es auf- nehmen, um so leichter sind Lücken in der Besatzung auszufüllen. 6. Je größer ein Schiff ist, um so besser können die Schutzvorrichtungen gegen Unterwasserwaffen (Torpedos und Minen) fein. Zellensystem, Tripelboden, gepanzerte Schotten usw. 7. Der taktische Wert von wenigen großen Schiffen ift einer großen Zahl von ent- sprechend kleineren Schiffen gegenüber ein ganz enormer. Das wird ohne wetteres klar, wenn man in einer Seeschlacht sich zwei Flotten denkt, von denen die eine 4 Schiffe von 18 000 Tonnen mtt je 10—30 Zentimeter hat, währeird die an- dere aus 10 Schiffen von 13 000 Tonnen mtt je 4—30 Zentimeter besteht. 8. Je größer ein Schiff ist, um fo billiger ist es relativ. Zwei Schiffe von unferem jetzigen Tonnen geholt von 13 000 Tonnen kosten zusammen 52 Millionen Mark und stellen einen Gefechtswert von 52 dar. während ein Schiff von 18 000 Tonnen einen solchen von 60 darstellen und nur 36 Millionen Mark kosten würde. Leider werden wir diese Vorteile erst vom Jahre 1909 bezw. 1910 ab haben und dann erst bei 2 Linienschiffen und 1 Panzerkreuzer! Die Vergrößerung des Deplacements ift übrigens eine alte Forderung des Deutfchen Flotten-Vertins.
□ lieber die Rekrutierung der Flotte im Jahre 1906 find jetzt Bestimmungen getroffen worden: Danach hat die deuffche Kriegsflotte 1906/07 folgende Stärke: 1. Matrosendivision 8470, 2. Matrosendivision 7964, 1. Werftdivision 5125 Maschinenpersonal und 1138 sonstiges Personal, 2. Werftdivision
In grossen Flaschen ui-
3Ratt verlange ausdrücklich «ar MAGGI* Würze a«d achte auf bt« Plonedeu-Brrschlutz.
Vierteljährlicher Bezugspreis: bet der ErpÄüio« 2 AL, ■xß -q btt allen Postämtern 2,25 Mk. <e$tL Bestellgeld).
vtf JnserttonSgebühr: die gespaltene Zelle oder deren Raum 10 Pfg.
Reclamm: die Zeile 25 Pfg.