44. Jahrg.
EZWtktes Blatt
Die Liberalen nnv das dauhandwerker-
das Schlaf- ,'chon beim
?: Die Kri- r von Pro- . Lindenan. AreiS 20 <*, ■r Berlin—
zeigen..." , ,
Die Fachzeitschriften der Hausbesitzer be- grühen ebenfalls einmütig das Gesetz und sind davon überzeugt, daß es seinen Zweck erfüllen wird. Wenn in den Tageszeitungen gegen das Gesetz und besonders gegen den zweiten Teil Stimmung zu machen versucht mibe, so gingen diese Versuche nicht von den Kreisen des Handwerks, des Baugewerbes oder des Hausgewerbes aus. - ■
Marburg und Umgegend.
(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß § 18 des Urheberrechts nur mit der deutlichen Quellenangabe „Öberheff. Zlg." gestattet.)
Marburg, 10. Dez.
* Was soll ich schenken? Wenn man einem lieben Menschen etwas schenken will, so soll es ihm doch Freude bereiten. Möglichst soll einer seiner kleinen obet großen Lieblingswünsche erfüllt werden. Zum mindesten aber soll der Empfänger wahres Jnteresie für das haben, was er erhält! Nun hält es freilich manchmal sehr schwer, herauszubekommen, für was sich derjenige, den man beschenken will, interessiert. Einem tagsüber nicht zur Ruhe kommenden
Politische Umschau.
Rationaliberale Zniatioanträge.
Berlin, 9. Dez. Bassermann und Genossen brachten im Reichstage folgende Anträge ein: den Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf einzubringen, wodurch der Zeugniszwang gegen die Presse im Straf- und Disziplinarrecht aufgehoben wird, ferner einen Gesetzentwurf über die Verwaltung bei Einnahmen unb Ausgaben beg Reiches, sowie einen Gesetzentwuif betreffenb Einlichtung unb Befugnis bes Rechnungshofes des Deutschen, feiner das Osterfest auf einen bestimmten Sonntag festzulegen, bann bic Verbünbeten Regierungen um Vorlage eines Gesetzentwurfes zu ersuchen, bie sozialen Bestimmungen bes Handelsgesetzbuches auf bietech-
Marburg
Sonnabmd. 11. Dezember 1909.
| Strafgesetzbuch und Ehrabschneidung.
I Um gegen Beleidigungsklagen gesichert zu sein, I haben die sozialdemokratischen Organe ihre Re I dakteurc unpsändbar verpflichtet: d. h. der „$er I anttvortliche" erhält nur 125 M Monatsgehalt s | die Restsumme des Vertrags-Einkommens wird I der Frau des Betreffenden überwiesen. Diese I „Unpfändbarkeitstaktik" wird von der Essener I „Bergarbeiter-Zeitung" u. a. wie folgt gerecht I fertigt: Sozialdemokratische Redakteure müssen I des öfteren Strafen erleiden, Wochen- und monate I lang in Staatspension gehen, ihre Gesundheit zer I nitten lassen wegen „Straftaten", die solche nur I sind nach dem Paragraphen der Klassenstaatgesetze, I I nicht aber vor dem Urteil denkender Arbeiter. Ein I Streikprozeß kann' Hunderte, ein Radbobprozeß I tausende Mark Kosten dem Redakteur, der nach I unserer Auffassung nichts als seine Pflicht (!) ge | tan hat, au,halsen. Soll dieser nun so schass I dädlich sein und diese Kosten berappen ober hat er I das Recht, gesetzliche Mittel anzuwenden, um sich
vor Verelendung zu schützen. Mau wird sage«: Diese Kosten können ja von dem Geschäft oder der Organisation, in dessen Dienste bie Straftat be- gaugen wurde, bezahlt ivcrden. Run liegt die Sache oft so, daß für irgend ein Geschäft ober eine Organisation hohe Kosten den Ruin bedeuten kön- j neu. Wenn die Karre nun von unseren Gegnern so geschoben wird, daß sie sagen: „Die sozialdemo- ! kratischen Redakteure können also ruhig beschimpfen und verleumden ,sie werden zwar bestraft, der Kläger aber zahlt die Kosten", so ist darauf zu erwidern: Gewiß können Fälle Vorkommen, in denen Beleidigungsklagen gegen sozialdemokratische Redakteure berechtigt sind, aber diese sind selten! (?) Denn, wo sich die Redaktion überzeugt, daß sie irregeführt lvorden ist, steht sie nicht an, dies einzugestehen. (!) Und wo sie gegnerische Lumpereien und Gemeinheiten mit scharfen Worten kennzeichnet und wegen dieser scharfen Worte Verurteilung erfolgt, hat sie keine Veranlassung, I zu der Strafe noch wer weiß wieviel Kosten zu zahlen. Und damit basta! — Kommentar überflüssig.
, Frau. Der tzsen Scheibe
Kaufmann ist eine Schlummerrolle ein ebenso gräßlicher Gegenstand wie dem Musikfeinb eine Okarina, ober ber höheren Tochter E Buch über ägyptische Mumienfunbe. Eigentlich ist bas selbstverstänblich. Aber es passieren in dieser Beziehung so schreckliche .Mißgriffe, wie man sie gar nicht für möglich halten sollte. Zuweilen sinb die Geschenke Gegenstanbe, bie schon eine Generation als „Präsent" von einem , Eigentümer zum andern wanderten, oder Sachen, die als Ladenhüter „zu. weit ermäßigtem Preise" erstanden worden find. Auch leidet mancher an der Idee, ein ganzes Kleid aus fabelhaft schlechtem Zeuge zu schenken, wo e, mit einer guten Bluse, einer guten Schurze dw größte Freude bereiten nur Augenblickssreuben, bic später leicht ins Gegenteil umschlagen. Ganz besonbers heikel ist es, jemand mit einem Kuiistqeqenstanbe, einer Statuette Vase, einem Bilde ober etwas Aehnlichem zu beglücken. Der Geschmack ist allzu verschieben! Selbst im Verehren kleiner Schmuckgegenstünbe rote Broschen Ringe usw. kann man nicht vorsichtig genug sein Unb Bücher, Roten! Einen Hyper- moberneii kann bet „Trompeter von Sackmgen wütend machen und wenn ber Trompeter noch so glänzend illustriert sein sollte, und wer als Zu- kuuftmusiker „Das Gebet bei Jungfrau' erhalt. . kann leicht in Krämpfe fallen ... Sa Jic eine gar schwierige Kunst, bie „Kunst bes Gebens"!
e Alters«, Invaliden- Krankenrenten. Für den Kreis Kirchhain, stellen fick ^^ ^^gebmüe d« Bewilligung v°uAlt-rs-,Invaliden. un^a^Ewe« in der Zeit vom 1. Januar 1W1 bis Ende «Mbt. ivw wie folgt: Die eingegangenen Anträge lulAltersrente
I betruaen 203. Davon sind erledigt durch Renten- I bewilligung 156. durch Ablehnung 12. durch Tod bet I Rnwaasteller rc. 4. Der Gesamt.Jahresbetrag der be- I willigten Renten belief sich auf 19^^OMk. von bett I Rentenempfängern sind bezw. waren beschäftigt m der I Landwirtschaft 95, in der Industrie 15. im Handel ntch . I Verkehr 0, durch Lohnarbeit wechselnder Art 18, tttt I Staatsdienst 25 «nd im Sesindedienft 8. Rach Abgang
I durch Tod rc. bleiben noch zu zahlen 21 poften imSe» < I traae von 3040..0 Mk. Die elngegangenen Anträge I auf Invalidenrente betrugen 606. Davon find erledigt I durch Rentenbewilligung 464, durch Ablehnung 105, I durch Tod der Antragsteller rc. 37. Der «esomtbedw, I der bewilligten Renten belief sich auf 6 ,049 Jl OTt I Von den Rentenempfängern sind bezw. waren beschäftig I in der Landwirtschaft 271, in der Industrie OS. im I «»anbei und Verkehr 9, durch Lohnarbeit wechselnder I «rt 24 im Staatsdienst 36, im Gesinde» I dienst 25. Nach Abgang durch Tod re. bleib«» I «och zu zahlen 2:8 Posten im Betrage von 3 i 761.20 I Mark Die ein gegangenen Anträge auf Krankenrent« I betrugen 81. Davon sind erledigt durch menten- I bewilligung 31. Der Gesamt-Jahresbetrag der b« - I will igten Renten belief sich auf 436x00 Mk. Bon I den Rentenempfängern find bezw. waren beschäftigt: I in der Landwirtschaft 12 m der Industrie 3 I im Handel und Verkehr 1. durch Lobnarbeül I wechselnder Art 4, im Staatsdienst 1. im Gefind« I dienst 10. Nach Abgang durch Tod bleiben noch I zu zahlen 9 Posten im Betrage von 114120 Mark I Der Gesamt • Jahresbetrag der bewilligten Rente« I betrug ' berhaupt 37942 60 Mk. — Von der Landes- I Versicherungsanstalt Hessin-Nassau, deren Bezirk die I Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden, sowie das I Fürstentum Waldeck um,aßt. sind feit dem 1. Januar I 1891 überhaupt bewilligt: 10 Ä)2 Altersrenten tm Ge I sammt-Jahresbetrage von 14'68 7.oÜMk., 4.«99 jtb . I validenrenten im Gesamt - jahresbetrage von I 6 545466.V0 Mk., 4121 Kraakenrenten iw Gesamt-
I Jahresbetrage von 681002.6 .* Pik., im Ganzen ■ >7- *
I Menten mit einem Gesamt • Jahresbetrage von I 8bt)3277.10 Ml. Hiervon find nach Berücksichtigung I der durch Tod rc. erfolgten Abgänge Ende Sept. 1909 -
*) Rach dem -soeben «cfcfwcneat T- L »nnalpolizei - und ihre ßilf Sanier, rä kessor Dr. Rieceforo und Reg.-Ro- Mit 300 kriminalistischen Abbildung «b. 23 c«. Verlag Dr. P. Lan-r'"' roß-Lichterfelde-Ost.
Die „Gderl, essts.fi« Jett««-" scheint täglich mit Ausnahme
.k>j| Sonn- und Feiertage. — Der Bezu g s pre i s i'clragt v Jo jährlich durch die »ost bezogen 2,25 Mk. (ohne B-st-llgeld), bei
ZeitimgSstellen und der Expedition (Markt -1,) 2 Mk.
Xu dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
.nGfi und5?Beilagen:„Nach Feierabend" (wöchentliche Unterhaltungsbeilage) und „Landwirtschaftliche e. a .
rarer Klarheit bas ganze Veimechen Phase für Phase wieberaufleben lasse... Bei einer solchen Serie von Photographie'^ 5Kielt es^sich z. B. um eisen Raubmord an ei"" Mörber ist. burch ein Fenster, sichtlich von äugen eingebrückt ist, fhnmet gestiegen; bie Fra«
mit Hilfe ber Vorgefundenen Blutspuren ben I finger gegen bie FnnenftchHe gepretzt An ber Tatbestand aufklären und ben Verdächtigen Hand dieser l»« vergroßerttnAbdrucke wurde iihprtiihTPH im I GütniltlUllQ -pUlipl , pL
selokn' genau, an welchen stellen die elften I »ien|te« na» einem
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Wand Vorgefundener Abdruck lieg die Art der I bie Tat begangen hatte der gewiß mit dem '
fonntc nackaewiesen werben baß blutige I dessen eignalement. mit ben Fingerabdrücken»
Fingerabdrücke, welche sich an ber Tür befanden, I deshalb beim ^ErkennungÄ'ienst au^ eroapi . genau mit den ersten beiden Fingern an der I ein mußte. Wirklich fand sch das Signalement,
ifnTen Hand des Verdächtigen übereinitimmten, es enthielt die Photographie des Jndividuums.
J • - - - ■ - • 1- - I ^ine Fingerabdrucke, seine Große, Arm-
Nor" einigen Fahren wurde nachts der I spannung, Brustweite, Länge unb Breite be»
Dienet S Ä 3.”n'«ä>e5 In »d****‘"ÄÄ‘ S.-Straße im Salon ermorbet aufgefunden. des rechten Ohres, be* »utzes, bes; airtteb m»
Der Mörder war unbekannt. Als bie Kriminal- Ringfingers unb des linken ^bera.ms die ,
Polizei am Tatort auf ber Glasscheibe eines | Farbe der Augen, bes E«°rs und de^ Barte-,. Münzenschrankes, bie ber Mörder zerschlagen die Hautsarbung — ul^llhließlchau, hatte, seine deutlichen Fingerabdrücke entdeckte, Rückseite seinen Namen, Älter, Geburwiahr .ui» übermittelte sie die Scheibe dem gerichts- -tag sowie den Geburtsort.
photographischen Institut, wo Bertillon die I Pariser Erkennungsdienst Eundzwanzi- Abdrücke von der elektrisch hellbeleuchteten I Stunden nach Begehung dieses Verbrechens dm Scheibe abphotographierte unb als solche bes I Photographie, den Namen und bie genaue B» Daumens ^Zeigefingers, Mittelfingers unb schreibung des unbekannten Taters luser».,
Ringfingers bet rechten Hand des Mörbers Man telegraphierte ^bie Persona be chreibuiig
feststellte. Offenbar hatte dieser nach Zer- I an alle Polizeiamter orankreicys, wenige tiümmerung bei Scheibe sie herauszunehmen den spaler wurde der Verbrecksir in Mats ilt« versucht unb hierbei ben Daumen gegen bie l verhaftet. V~a)iuß loigi.j
Außenfläche, de« -Age-, Mittel, enb Ring- | • -----
Die JnsertionSgebühr beträgt für die 7 gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen Pfennig. — Druck und Verlag: J°h. Äug. Koch, Uirwerfitatsbuchdruckerei Inhaber Dr. C. H itzero th, Marburg, Markt 21. — Telephon 5r>.
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freilich ist biese Erwartung an eine Bedingung | für Rechtsanwälte, geknüpft: dass nämlich der zweite Teil, betreffend ben’ dinglichen Schutz ber Bauforberungen, möglichst überall burch lanbesherrliche Vorschrift in Kraft gesetzt wirb. Bereits ist man in ben Kreisen bes Großkapitals an ber Arbeit, um bieses Inkrafttreten zu vereiteln. . . .
Die Hanbwerks- unb Geroerbekümmern werben jedenfalls auf bei Wacht stehen, um bie Hintertreibung der Wirksamkeit des zweiten Teiles bes Gesetzes zu verhüten." Zum Schluß schreibt bie Hanbroerkskammer: „Wir brauchen biesen Ausführungen wohl nur noch hinzuzusetzen, daß die Handwerkskammer zu Berlin selbstverstänblich auf bemselben Standpunkt steht unb eine Einführung des zweiten Teiles bes Gesetzes für Berlin unb Vororte, sowie bie größeren Stabte des Regierungsbezirks Potsdam als bringend notwendig erachtet. Mehrere in letzter Zeit uns zu Ohren gekommene Fälle von Bauschwiiwel lassen es als erwünscht erscheinen, daß die Regierung ben zweiten Teil des Gesetzes sofort in Kraft treten läßt."
Auch ber „Jnnungsverbanb deutscher Bau- gewerksmeister" hat auf seinem 24. delegierten« tage ber im September in Schwerin statftand, zu dem Gesetz Stellung genommen unb eine Resolution gefaßt, der wir folgende markante Stellen entnehmen: „. . . Der erste Abschnitt, der die allgemeinen Sicherungsmaßregeln enthält, findet die volle Zustimmung des Delegiertentages Er erblickt bereits hierin ein wichtiges Mittel zur Beseitigung vorhandener Mitz- I stände Der zweite Abschnitt enthält bie ding-
jctmtzgesetz. I
Die Bailhanblverker unb Lieferanten von - Rohmaterialien, beten Erroerbstätigleit haupt- Mpchlich mit der Errichtung von stäbttschen Wohn- ^Läusern durch Privatunternehmer verknüpft ist, Beilagen sich seit Jahr unb Tag barübei - na= Tnentiich in ben Großstäbten —, daß sie bei ein- tretender Insolvenz ber Bauunternehmer und Subhastation ber Grundstücke stets die Leibtra- genben wären, da sie mit ihren Forderungen erst an letzter Stelle kämen unb somit gewöhnlich ausfielen. Mancher kleine Mamr, ber mit feinen geringen Mitteln einer solchen herein- brechenden Katastrophe nicht gewachsen war, verlor sein bißchen Hab unb Gut unb damit seine selbständige Existenz. Die ungefunixn Verhältnisse durch bie Terrain- unb Bauspekulationen ber letzten Jahrzehnte hervorgerufen, hatten eine Klasse von Bauschwindlern geschaffen, gegen beten Treiben bie vorhandenen Gesetze keine genügenbe Handhabe boten. Den fortdauernden berechtigten Klagen ber Hanbwerker wurde endlich Gehör geschenkt und in diesem Iahte, nach langwierigen, vorhergegangenen Beratungen unb roieberljolten Eniwurfsände- ritngen das neue Reichsgesetzt über bie Sicherung ber Bauforberungen im Reichstage verabschiedet. Das Gesetz zerfällt, in zwei Abschnitte: ber erste hanbelt von ben Baugeldverwenbungs- iinb ber Buchführungspflicht unb gilt für bas ganze Deutsche Reich. Danach hat ber Empfänger von Baugeld dieses lediglich zur Befrie- bigung ber Personen zu vetroenben, bie an ber Herstellung bes Baues auf Grund eines Werk^. c .........................
Dienst- »der Lieferungvertrages betätigt find. I H($ye Sicherung. Et hat zwar durch den Reichs- Botsätzliches Zuroiberhandeln zum Nachteil bet 1 t eine schärfere Fassung erhalten, als es im bezeichneten Gläubiger zieht für ben Baugeld- 1 ^j^urf vorgesehen war. gleichwohl ist die Ein- empfänger eine Gesängnisstrafe nicht unter I fö£)run<. ^er dinglichen Sicherung überall da zu einem Monat nach sich. Der zwene Abschnitt I ^mehlen, wo erhebliche Mißstände sich handelt von ber dinglichen Sicherung der Bau- I fotdetungen burch Eintragung einer Bauhypo- I thek an bevorzugter Stelle zugunsten ber beim I Bau beteiligten Handwerker unb Lieferanten. I Dieser zweite Abschnitt gilt nur in den Bundes- I
• floaten, in denen er burch landessierrliche Verfügung eingeführt wirb, unb auch hier nur in I besonbers bestimmten Gemeinben. I
Es liegt auf ber Hand, daß dieses Gesetz unb ganz besonders dessen zweiter Teil geeignet ist, ben kleinen Handwerker gegen bett Bauschwinbel wirksam zu schützen. Für bie Stellungnahme bet Liberalen zu ben Interessen bes Mittelftanbes ist es nun bezeichnend, daß ihre Bettungen Himmel unb Hölle in Bewegung setzen, um bie Regierungen von ber Einführung des zweiten Teiles bes Gesetzes abzuhalten. SEus leicht begreiflichen Gründen ist ja den »großen Tertain- gesellschaften und ben Bauunternehmern bieses Gesetz sehr widerwärtig, unb da die liberale Presse bie Interessen des Großlavitals, nicht aber des Mittelstandes vertritt^ sucht sie bie Einführung des zweiten Abschnittes des Gesetzes mit aller Macht zu verhindern. Es wirb u. a. j behauptet, daß das Handwerk selbst gegen bett zweiten Teil des BauhanbroerkerschLchgesetzes sei. Auf Grund direkter Sttuitbigung: * ist bie Finanzzeitschrift „Die Bank" in ber Lage, das strikte Gegenteil zu behaupten. Die Handwerks-
Auf oen ©puren des Verbrechers*) yj'Äw'Ä KW
Von Dr. EtwinR.^. I heftiger Kampf zwischen ihr unb bent Angreifer
Die „Kultur, bie alle Welt beleckt," erstreckt I entwickelt, rote bic umgeworsenen Stühle sich ^ch auf bie Verbrechensverübunq und ihre I beweisen. Die Frau hat sich dann frei gemacht Verfolgung. Heute, wo bas Interesse sich so leb- I unb ist zum Fenster gefluchtet, wahrscheinlich haft mit kriminalistischen Problemen, Straf- um Hilfe herbeiArrufen, denn dort hegt ein Prozessen unb erdichteten Detettiozeschichten be- I Schuh, ben . sie infolge bes verzweifelten schäftigt, wirb es unsere Lesir gewiß auch Kampfes verlor. Hier ain Fenster erhielt auch interessieren, wenn wir einiges nach amtlichem I die Unglückliche ben ersten Messerstich. Die Material über die Verfolgung Verbrechers I Blutspuren, die Richtung der Blutspntzet unb berichten. I bie blutigen Abdrücke ihrer. Fuße, von denen
^ußer verschiedenen photographischen Auf- I ber eine noch beschuht ist, zeigen, wie bie Frau
Vorzimmer usw. — erfolgen, i.t denen ber I hinab zu fliehen versucht bat. Weitere Mörder ober ber Dieb Spure,; z .rückgelassen I Photographien zeigen die Blutsputen. aus ben bat Durch Vergleichung dieser lerschiedenen I Treppenstufen und auf den Fliesen des Haus- Photographien kann man später mit wunder- flurs. Die Vergrötzeiiing dieser Flecken laßt
H v ' deutlich die Richtung ber Blutspritzer aus ber
Treppe unb ihrem Geländer, auf der Schwelle ber Haustür unb bieser selbst erkennen und darauf schlichen, baß der Mörder sein Opfer die Treppe hinab verfolgt hat. Dort versperrte er ihr ben Weg unb zwang sie hierburch, umzu- kehren unb, an bas Gelänber geklammert, sich bie Treppe wieder hinaufzuschleppen, bis sie auf der Diele bet Wohnung zusammenbrach.
Auch im Falle ber Dienstmagb S., bie in Mannheim ins Eßzimmer ihrer Herrschaft von einem Arbeitet erschlagen worben war, konnte der hinzugezoge!»» Gerichtschemiker fast allein