und den Beilagen: „Nach Feierabend" (wSchentl. Unterhaltungsbeilage) und „Landwirtschaftliche Beilage".
J2 281
Die „Gverhesftfche Zettmrq" «rscheint täglich mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage. — Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich durch die Volt bezogen 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unfern ZeitungSftellen und der Expedition (Markt 21,) 2 Mk. MaRMWMWMBMTliinMwamrHMNn
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Mittwoch 1. Dezember 1909.
Di« IasertionSgebllhr beträgt für bte 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. — Druck und Verlag: Joh. Ang. Koch, UnmersitätSbuchoruckerei Inhaber Dr. T. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
44 Iahrg.
Zweites Blatt.
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Zur Zentralisierung des Arbeits- Nachweises im Bergbau.
Ber Itn, 29. Nov. Auf das von den vier Bergarbeiterorganisationen des Ruhrbezirks an den Handelsminister gerichtete Vermittlungsgesuch betreffend der vom Zechenverbande in Essen beabsichtigten zentralisierten Arbeitsnach- . weis hat der Handelsminister nunmehr geantwortet. Nach Inhalt dieser Antwort hat sich der Minister mit dem Zechenverbande in Verbindung gesetzt und bei ihm die Aufnahme einer Reihe von Bestimmungen erwirkt, die den hauptsächlichsten Bedenken der Arbeiter Rechnung zu fragen bezwecken. Insbesondere ist festgesetzt, daß die einzelnen Arbeitsnackweisstellen gehalten sein sollen, jeden Arbeitsuchenden, der im Besitz eines Kündigungs- oder Abkehrscheines ist, einen Nachweisschein, und zwar für diejenige Arbeitsstelle zu erteilen, auf welcher er beschäftigt zu sein wünscht, vorausgesetzt, daß auf dieser Arbeitsstelle Arbeitsgelegenheit für Arbeiter der in Frage kommenden Art vorhanden ist. Nur wenn Kontraktbruch vorliegt oder der Arbeitsuchende eine von ihm angenommene Arbeit nickt angetreten hat. darf die Nachweisstelle vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen den Schein verweigern. Auch, soll es dem Bergarbeiter nicht verwehrt sein, sich schon vor Kündigung seines bisherigen Arbeitsver- hältniffes an den ihm zusagenden Arbeitsstellen nach einer anderen Stelle umzusehen und der Betriebsführer der von ihm gewählten Zeche dem Arbeiter schon, bevor dieser seine alte Stelle e""ndigt bat, die Annahme zur Arbeit unter
Vorbehalt zusagen dürfen, daß der Arbeiter Linnen einer bestimmten Frist den NaLweis- schein beibringt. Der Handelsminister hält auf Grund der erfolgten Aenderung der Bestimmungen die Befürchtungen über die Ziele dieses Arbeitsnachweises — Beeinträchtigung des Koalitionsrechtes, des Rechtes der Freizügigkeit und des Rechtes der freien Verfügung über die Arbeitskraft — im Wesentlichen für beseitigt. Er weist auch darauf hin, daß der Arbeitsnachweis in gewissen Beziehungen den Bergleuten selbst vorteilhaft sei, namentlich insofern, als er die Beschaffung von Arbeitern durch Agenten, »«nächst für das Inland, gänzlich abschaffe und dadurch ein im Sinne des Lohndruckes wirkendes Moment ausschalte und als ferner die Aus- schlietzungsfrist für kontraktbrüchige Arbeiter von sechs Monaten auf vierzehn Taae herabgesetzt sei. Eine Vermittlung zum Zwecke der Ein- •, führunq eines paritätischen Arbeitsnachweises hält der Minister so lange für untunlich als nicht im Rubrbezirk die Voraussetzungen für ein vertrauensvolles Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern worliegen. Obn dies wechselseitige Vertrauen versvreche auch ein Zwang sut Errichtung eines solchen Nachweises keinen Erfolg. Aehtzlich verhalte es sich mit den Tarifverträgen, deren zweckmäßige Ausgestal-
29 (Nachdruck verboten.)
Was Gott ?nlaiurneirqef«tz1 —.
Roman von H. Eourths-Mahler.
l Fortsetzung.)
„Ach — an die früheren Dummheiten darfst Du mich nicht erinnern. Das war Torheit. Jetzt, ist es Ernst, glaub es mir. Und ich wollte nicht eher darüber sprechen, bis ich meiner Sache sicher war. Ich hätte nicht davon reden können ohne die Gewißheit zu besitzen, daß er mich wiederliebt."
„Und die haft Du jetzt? Hat er sich erklärt?"
„Nicht direkt, aber so, daß ich ihn nicht mißverstehen kann. Er will nicht früher um mich anhalten, bis er sein Ziel erreicht hat."
„Es ist mir sehr lieb, daß Ihr einig seid, denn ich muß Dir offen sagen, daß mir Ernst Trautmanns Bewerbungen von Tag zu Tag unangenehmer werden. Nur aus Rücksicht auf Dich und Bernhard habe ich ihn bisher nicht schroff zurückgewiesen. Meine leise, aber deutliche Abwehr scheint er nicht zu verstehen.
Mary war sehr ernst geworden.
„Liebe, beste Schwester, Du mußt auch in Zukunft einen Eklat zu vermeiden suchen, bis unsere Verlobung offiziell geworden ist. Im Vertrauen — ich halte Ernst für keinen edlen Charakter und bin froh, daß Du ihn nicht magst. Ich glaube, er wäre imstande, Bernhard ungünstig zu beeinflussen, wenn er selbst sich von «ns zurückziehen müßte."
„Da brauchst Du Dich nicht zu sorgen. Bernhard wird sich in dieser Beziehung nicht beeinflussen lassen, wie ich ihn kenne."
-Aber immerhin, es wäre sehr peinlich, be- Wkeifst Du das nicht?"
.Gewiß, Mary. Und wenn ich es vermeiden
tung überdies unter den eigenartigen Verhältnissen des Ruhrkolenbergbaues noch besondere Schwierigkeiten entgegenständen.
Marburg und Umgegend.
(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß § 18 de» Urheberrechts nur mit der deutlichen Quellenangabe .Oberhess. Ztg." gestattet.)
Marburg, 30. Nov.
* Weihnachtssendungen durch die Post. Die Reichs-Postverwaltung richtet auch in diesem Jahr an das Publikum das Ersuchen, mit den Weihnachtssendungen bald zu beginnen, damit die Paketmassen sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr „usammendrängen. Bei dem außerordentlichen Anschwellen des Verkehrs ist es nicht tunlich, die gewöhnlichen Beförderungsfristen einzuhalten und namentlich, aus weite Entfernungen eine Gewähr für rechtzeitige Zustellung vor dem Weihnachtsfeste zu übernehmen, wenn die Pakete erst am 22. Dez. ober noch später eingeliefert werden. Die Pakete' sind dauerhaft zu verpacken. Etwaige auf dem Verpackungsstoffe vorhandene ältere Aufschriften und Beklebezettel müssen beseitigt oder unkenntlich gemacht werden. Die Benutzung von dünnen Pappkasten, schwachen Schachteln, Zigarrenkisten usw. ist im eigenen Interesse der Absender zu vermeiden. Die Aufschrift der Pakete muß deutlich, vollständig und haltbar hergestellt fein. Kann die Aufschrift nicht in deutlicher. Weise auf das Paket selbst gesetzt werden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, das der ganzen Fläche nach fest aufgeklebt werden muß. Am zweckmäßigsten sind gedruckte Aufschriften auf weißem Papier,' dagegen dürfen Formulare zu Postpaketadressen für Paketaufschriften nicht verwandt werden. Bei in Leinwand verpackten Sendungen mit Fleisch und mieten Gegenständen, die Feuchtigkeit, Fett, Blut usw. absetzen, darf die Aufschrift nicht auf die Umhüllung geklebt werden. Der Name des Bestimmungsorts muß stets recht groß und kräftig gedruckt oder geschrieben sein. Die Paketauf- schrist muß sämtliche Angaben der Postpaketadresse enthalten, also auch den Frankovermerk, bei Paketen mit Postnachnahme den Betrag der Nachnahme, sowie den Namen und die Wohnung des Absenders, bei Eilpaketen den Vermerk durch Eilboten usw., damit im Falle des Verlustes der Postpaketadresse das Paket doch dem Empfänger ausgehändigt werden kann. Auf Paketen nach großen Orten ist die Wohnung des Empfängers, auf Paketen nach Berlin auch der Postbezirk (C, W, SO usw.) anzugeben. Zur Beschleunigung des Betriebes trägt es wesentlich bei, wenn die Pakete frankiert aufgeliefert, d. h. die zur Frankierung erforderlichen Marken schon vom Absender auf der Postpaketadresse aufgeklebt werden. Die Versendung mehrerer Pakete mittels einer Postpaketadresse ist für die Zeit vom 10. bis 25. Dezember weder im inneren deutschen Verkehr noch im Verkehr mit dem Ausland — ausgenommen Argentinien — gestattet. Nach Argen-
kann, soll Ernst Trautmann nicht dazu kommen, sich einen Korb von mit zu holen. Du mußt mir ein wenig helfen und mich nie mit ihm allein lassen. Vielleicht könntest Du auch Bernhard gelegen!#* eine Andeutung machen, daß Ernst bei mir nichts zu hoffen hat. Vielleicht kann er ihn von einer Werbung zurückhalten."
Mary nickte lebhaft.
„Ja — das ist eine f moje Idee. Weißt Du, was ich ihm sagen werde?"
„Run?"
„Daß Dein Herz nicht mehr frei ist."
„Aber Mary!" rief Renate verwirrt.
„Schwesterchen — es ist ganz gewiß keine Lüge, wenn ich ihm das sage, so gewiß nicht, als ich Dir von Herzen wünsche, daß Du Georg von Rodenfels recht bald wiedersiehst. Gelt — ehrlich und vertraue es mir an — er ist Dir nicht gleichgültig!"
Renate sah zum Wagenfenster hinaus. Endlich sagte sie leise:
„Nein, Mary, gleichgültig ist er mir nicht. Er ist ein sehr lieber, vortrefflicher Mensch und es tut mit so leid, daß ihm Rodenfels verloren gegangen ift. Aber ««halb sollst Du durchaus nicht alleriet romantische Schlüsse ziehen."»
„Nein, nein! Obwohl es bei Deiner sonstigen Zurückhaltung und Herzenskühle schon beinahe einem Liebesgeständnis gleichkommt, was Du von ihm sagst, will ich doch ganz vernünftig abwarten, wie sich diese Afsäre weiter entwickelt. Aber um Ernst Trautmann gründlich abzuschrecken, könnte es nicht schaden, wenn er von einer anderen Neigung Deinerseits hörte. Das wird ihn vielleicht am ehesten kurieren von seiner Liebe zu Dir."
„Liebe? Ich glaube nicht, daß et mich liebt. Et ist nicht so warmherzig und impulsiv, als sein Bruder. Ich glaube ihm nicht unrecht z«
tinien können auch in dieser Zeit mehrere, jedoch höchstens drei Pakete, mit einet Postpaketadresse versandt werden.
* Alters-, Invalide«- n. Kranke«rente«. Für den L-md'Kreis Marburg, stellen stch die Ergebnisse der Bewilligung von Alters», Invaliden- und Krankenrenten in der Zeit vom 1. Januar 1891 bis Ende Sept. 1909 wie folgt: Die eingegangenen Anträge auf Altersrente betrugen 307. Davon sind erledigt durch Rentenbewilligung 194, durch Ablehnung 96, durch Tod der Antragsteller it. 16. Der Gesamt-Iahresbetrag der bewilligten Renten belief sich auf 24078.60 Mk. Don den Rentenempfängern find bezw. waren befchästigt in der Landwirtschaft 1-7, in der Industrie 17, im Handel und Verkehr 1, durch Lohnarbeit wechselnder Art 10, im Staatsdienst 23 und im Gefindedienst 6. Rach Abgang durch Tod ic. bleiben noch zu zahlen 51 Posten im Betrage von 69 28.80 Mk. Die eingegangenen Anträge auf Invalidenrente betrugen 981. Davon find erledigt durch Rentenbewilligung 720, durch Ablehnung 184, durch Tod der Antragsteller re. 77. Der Befamtbrtrag der bewilligten Reuten belief sich auf 104423 80 Mk. Von den Rentenempfängern sind bezw. waren beschäftigt in der Landwirtschaft 375, in der Industrie 192, im Handel und Verkehr 1 , durch Lohnarbeit wechselnder Art 55, im Staatsdienst 8, im Gesinde- dienst 50. Nach Abgang durch Tod re. bleiben noch zu zahlen 310 Posten im Betrage von 50 -01.60 Mark. Die eingegangenen Anträge auf Krankenrenten betrugen 87. Davon sind erledigt durch Rentenbewilligung 87. Der Gesamt-Iahresbetrag der bewilligten Renten belief sich auf 13 >75.80 Mk. Von den Rentenempfängern sind bezw. waren beschäftigt: in der Landwirtschaft 26, in der Industrie 35. im Handel und Verkehr 4. durch Lohnarbeit wechselnder Art 6, im Staatsdienst 1. im Gesindedienst 14. Nach Abgang durch Tod bleiben noch zu zahlen 11 Posten im Betrage von 1939,20 Mark. Der Gesamt »Jahresbetrag der bewilligten Renten betrug : berhauvt 5 069 60 Mk. — Von der Landes- Versicherungsanstalt Hessen-Nassau, deren Bezirk die Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden, sowie das Fürstentum Waldeck um!aßt, sind seit dem 1. Januar 189l überhaupt bewilligt: 10 292 Altersrenten im Ge» sammt-Jahresbetrage von 14 68 7.>0Mk., 4'899 Invalidenrenten int Gesamt - Jahresbetrage von 6545466.90 Mk.. 4121 Krankenrenten im Gesamt- Jahresbetrage von 681002.6 > Mk., im Ganzen 57312 Renten mit einem Gesamt » Jahresbetrage von 86832/7.10 Mk. Hiervon sind nach Berücksichtigung der durch Tod rc. erfolgten Abgänge Ende S-pt. 1909 noch zu zahlen 2352 Altersrenten im Gesamt- Jahresbetraae von 375747.60 Mk.. 21356 Invalidenrenten im Gesamt-Jahresbetrage von 33903/4.80 ult. 6 9 Krankenrenten im Gesamt»Jahresbetrage von 110079.50 Mk., im Ganzen 2434 Renten mit einem Gesamt • Jahresbetrage von 3876151.90 Mk. Der vom Reiche zu leistende Zuschuß beträgt 1217350 Mt Mithin bleiben Ende Sept. 1909 aus Mitteln der Landes-Versicherungsanstalt Hessen-Nassau an Renten zu zahlen iäbrlich 265880 f0 '»k.
* Arbeitszeit der weiblichen und jugendlichen Arbeiter. Die am 1. Januar 1910 in Kraft tretende Eewerbeordnungsnovelle enthält auch Bestimmungen, die die Arbeitszeit der weiblichen und jugendlichen Arbeiter in den gewerblichen Betrieben neu regeln. Eine der wichtigsten neuen Bestimmungen ist die, daß Arbeiterinnen vor und nach der Niederkunft im ganzen während 8 Wochen nicht in den Betrieben beschäftigt werden dürfen. Ihr Wiedereintritt ist an den Ausweis geknüpft, daß feit ihrer Niederkunft wenigstens 6 Wochen verflossen sind. Nach der alten gesetzlichen Be-
tun, wenn ich annehme, daß es ihm mehr um mein Vermögen zu tun ist, als um meine Person."
„Vielleicht hast Du nicht , anz unrecht. Gottlob, daß die beiden Brüder so verschieden sind, sonst — ach, Renate, sonst wäre ich sehr unglücklich."
„Wenn Bernhard Trautmann seinen Bruder gleich wäre, würdest Du ihn gar nicht lieben, Mary. Lasse Dir Dein El "ck nicht trüben, Gott mag es Dir erhalten. Ich glaube fest daran, daß es ihm keinen Unterschied macht, ob Du reich oder arm bist."
„Dafür muß ich Dir einen Kutz geben, Renate. Und im übrigen — wenn Du eine Verbündete brauchst— auf mich kannst Du rechnen."
„Soll ich Dich gleich beim Wort nehmen?"
. „Tue es."
„Dann versprich mit, Papa nichts von unserer Bekanntschaft mit Herrn von Rodenfels zu schreiben. Teile ihm auch nicht mit, datz Eva eine Rodenfels ist."
„Das will ich Dir versprechen, obwohl ich nicht verstehe, warum Du eg vor Papa geheimhalten willst. Wir vertrauen ihm doch sonst alles an."
„Ja, gewitz. Aber ich' habe manchmal das Empfinden gehabt, als hätte Papa irgend einen geheimen Groll >..af die Familie Rodenfels. Jedenfalls war er stets ausfallend und ungerecht, wenn wir zufällig von dem früheren Besitzer von Rodenfels sprachen. Und ich fürchte, er könnte uns den Verkehr mit der Frau Professor und Eva untersagen oder doch beschränken, wenn er erfährt, wer Eva ist."
Mary schüttelte ungläubig den Kopf. „Das bildest Du Dir wohl nur ein. Daß Papa auf einen so leichtsinnigen und wenig gewissenhaften Menschen, wie der verstorbene Herr von Roben»
ftimmung durften Wöchnerinnen während der ersten 4 Wochen nach ihrer Niederkunft übev- haupt nicht und während der folgenden 2 Woche« nur dann beschäftigt werden, wenn das Zeugnis eines approbierten Arztes dies für zulässig erklärt. Die vorgeschriebene Ruhezeit ist beuu nach von 6 auf 8 Wochen erweitert worden, mb auch wenn der Arzt eine kürzere Ruhezeit für zulässig erklärt, dürfen Arbeiterinnen 6 Woche» nach ihrer Niederkunst nicht beschäftigt werden.
Z. Aus dem Reichsstempelgesetz vom 15. Juli 1909. (R. E. Bl. Seite 833) .Der Reichsstempel (Tarifnummer 11a oder lick) einschließlich des Zuschlags (§ 90 Abi. 4 des R. St. E.) ist — ab- gesehen von dem Falle der Zwangsversteigerung — nur bei einem freiwilligen, entgelt- lichen Erwerb im Inlande gelegener Grundstücke ober ihnen gleich zu achtender Rechte zu erheben. Der Erwerb durch Schenkung unterliegt mithin nickt der Stempelabgabe, die Schenkunasurkunde (§ 518 B. G. B.) muß aber bei der Auflassungserklärung vorgelegt werden. Ein privatschriftliches Schenkungsversprechen wird durch-die Auslassung und Eintragung gültig. (§ 313 B. G. V.)
* Aus dem Reicksgericht schreibt uns unser Korrespondent: Wegen Beleidigung eines, Rechtsanwalts ist am 9. Juli vom Landgerichte' Liegnitz der Kal. Lotterieeinnehmer und Hauptmann a. D. Kurt reihe - Lobenthal zu 150 Geldstrafe verurteilt worden. Er wohnte in Marburg, bei dem 5>au<-wirte S. und geriet mit ihm in einen Prozeß. S. wurde durch Justizrat R. vertreten, der dem Angeklagten die Klage zustellen ließ. K. antwortete in einem Briefe in dem er feiner V"rwunderung Ausdruck gab, daß sich für S. überhaupt ein Rechtsanwalt finde. Der Bri-f mackte die Runde bei sämtlichen Rechtsanwälten in Gießen, die alle bis auf einen die Vertretung Oe.'s ablehnten. Als Oe. nun feinen Wirt verklagte, wandte et sich an den Landgerichtspräsidenten um Bestellung eines Marburger Rechtsanwaltes, damit jener Gießener Rechtsanwalt nicht immer nach Marburg reifen müsse. Dieser kündigte nun ebenfalls dem Angeklagten das Mandat. In einem Briefe an den Oberlandesgerichtspräsidenten in Eassel beleidigte der Angeklagte die Marburger Rechtsanwälte, Monbers Justizrat R. Die Beleidigung des letzteren wurde in folgende« Sätzen erblickt: „Wenn neun Rechtsanwälte mm 20 000 Einwohnern leben wollen, so ist von vornherein jeder verhaßt, bet seine Sacken selbst vor Gericht vertritt" und: „Es^ mutz front gemacht werden gegen Rechtsanwälte, die immer wieder zur Vertretung frivoler AnfprüchLbs» reit sind, obwohl sie die friöotftöt der AnspMchr kennen." Der Schutz des § 293 wurde dem Angeklagten im allgemeinen zugebilligt, weit « sich gegen die Bemerkung des OberlandesM» ricktspräsidenten verteidigte, daß er feine ßogt selbst verschuldet habe aber die Absicht der Bv» leidiqung wurde aus der gewählten Form (verhaßt, frivol) entnommen. Die Revisis» des Angeklagten wurde vorn Reichsanwalt für begründet erklärt. Es fei nicht ersichtlich, wie der Angeklagte feine Interessen hätte wahre« felg gewesen sein muß, nicht gut zu sprechen !£ das ist bei Papas solidem, ehrenhaften Charakter erklärlich. Ich glaube jedoch nicht, daß Pap» die Kinder entgelten lassen wird, was ihm « dem Vater unsympathisch war. So ungerecht ist Papa nicht. _ »
„Vielleicht hast Du recht, vielleicht beruh» meine Wahrnehmung auf Einbildung. Ab« mit ist, als könnte ich mich doch vielleicht nicht irren und deshalb erfülle meine Bitte. Es ist ja noch Zeit, wenn Papa nach feinet Heimkehr davon -erfährt."
„Du hast mein Versprechen." t
Der Winter neigte sich dem Ende zu. «er» Hard Trautmann hatte sein Doktorexamen gI5» zend bestanden und wohnte nun ständig i« Dresden. Nach Ostern sollte er sich in dem Laboratorium einarbeiten, und bis FA Coulmann von seiner Reise zurück war, hosfi» er fest angestellt zu fein.
Mary war glücklich, datz sie ihn letzt oft« sehen konnte, und Bernhard wutzte es geschE einzurichten, datz sie oft zusammentrafen. Renate war natürlich der Schutzengel ihrer junge» Liebe. , , ,
Mary hate Bernhard zu verstehen gegeben, daß sein Bruder bei Renate nichts zu hoffe» habe Er war kaum überrascht, denn es w« ihm Nicht entgangen, datz Renate Ernst so viel als möglich auszuweichen suchte.
Einmal hatte et diesem schon eine 91»» beutung gemacht, baß cs wohl besser für ihn fet, wenn et sich nicht zu grotze 5> nmgeir ,n»k e Renates Hand machen würde. 6r‘ mtte rhm jedoch schroff erklärt, et wisse selbst, ~-'-i et M tun habe. 1
: (Fortsetzung folgt.) |