mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
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und den Beilagen: „Nach Feierabend" (wöchentliche Unterhaltungsbeilage) und „Landwirtschaftliche Berlage
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Jnsertionsgebühr beträgt für dir 7 gespaltene Zeile
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eder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. — 11 irflTA
Druck und Verlag: Ioh. Aug. Koh, Unwerfitätsbuhdruckerei
Inhaber Dr. C. H iherotb, Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
tKSssaesewi
Die „Gbrrhesftsche Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich durch die Post bezogen 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unfern Zeitungsstellen und der Expedition (Markt 21,) 2 Mk.
Marburg
Donnerstag. 28. Oktober 1909.
Zweites Blatt.
Bestellungen
für die Monate November und Dezember •uf die „Oberhessische Zeitung" nebst ihren Beilagen . ’ von unserer Expedition (Markt 21), Ausgabestellen in
Kirchhain, Neustadt und Wetter, sowie von allen Poflanstaltrn and Landbriesträgern entgegengenon'.u'.en.
Zur rnssisch-ttnü'emschen Zusammenkunft.
Nom, 26. Oki. Di^ „Trfbuna" schreibt, daß Hie Erklärung im Ko-->«»uniquä der „Agenzia iStefani". die Annäherung zwischen Italien Md Rußland Zi).** ■ keinerlei Mißtrauen her- ivorrnsen und werde gewiß von allen Mächten :ttl5 wichtiges Element für die Aufrechterhaltung des Friedens begrüßt werden, auch jene Phantasten zu einer 'ffekttven Betrachtung der Dinge bringen müf, , .£< i engen Freund- schaftsverhältni^ zwisthen Italien und Rußland eine Auslösung des Dreibundes erblicken, sodann betont das Blatt, daß die italienisch- russische Entente mit dem gegenwärtigen Bündnissystem keineswegs in Widerspruch stände, sondern im Gegenteil geeignet sei, es au besteben. An der internationalen europäischen Sage habe sich nichts geändert. Es bestehe nur -eine Freundschaft, ein wichtiger Faktor des Friedens in Europa.
Rom, 26 Olt. Die „Tribuna" erklärt: Weder Tittoni noch Iswolski hätten Berichterstattern Mitteilungen über den Inhalt ihrer Unterredungen gemacht. Alles, was darüber veröffentlicht worden sei, trage den Charakter von mehr oder weniger wahrscheinlichen Vermutungen.
Konstantinopel, 26. Ott. In einer Besprechung der Entrcvue in Racconigi führte die Zeitung „Paswiri Efliar" aus, die russisch- ,italienische Entente könne das Heil der Türkei nicht sichern, denn hinter der Entente lauert die Eroberungslust. Hierdurch könnten höchstens die Expansionsbestrebungen beider Teile begrenzt werden, Rußland aber wolle für die Verluste im fernen Osten Kompensationen im Westen erlangen.
P a r i s , 26. Okt. Der heute Nachmittag «ach Paris zurückgekehrte Minister Pichon sprach sich zu einem Mitarbeiter der „Temps" «in folgenden Worten über feine Begegnung mit dem Zaren und dem Minister Iswolski aus: Meine Eindrücke sind in jeder Hinsicht ausgezeichnet. Der Zar zeigte sich von seinem Auf- tnil-lt in Italien entzückt und Iswolski hat Mi: feine volle Befriedigung über seine Unterredung mit Tittoni geäußert. Sie können sicher fein, daß die Begegnung der beiden Souveräne dind der beiden Minister, in der sich das Einvernehmen Rußlands und Italiens zur Erhaltung des -Status quo im Orient kund gegeben hat, eine weitere Bürgschaft für den Frieden Europas bildet. Was uns anbelangt, welche f»ir dieser, dem Herzen aller Volker teuren Po- itik dienen, so können wir den Ergebnisien der Zarenreise nur Beifall spenden. Diese Ergeb- nisie entsprechen unseren Wünschen und unseren Bemühungen zur Herstellung eines Einvernehmens zwischen den Regierungen, deren Ziel es lst, diesen Staaten das Gleichgewicht der Kräfte zu sichern und die Ursache von Zwistigkeiten zu beseitigen, welche aus entgegengesetzten ehrgeizigen Bestrebungen entstehen könnten. Und da alle Großmächte ihre Friedensliebe und zugleich ihrenEntschluß bekundet haben, im Orient keinerlei Befriedigung territorialer Gelüste zu suchen, so kann keine derselben über die Vorgänge in Racconigi bestimmt sein, da die Vertreter Rußlands und Italiens sich nur von jenen Gesinnungen leiten ließen, welche ich bei einer anderen Gelegenheit als den „europäischen Patriotismus" bezeichnet habe.
Zur Ermordung des Fürsten Ito liegen folgende weitere Meldungen vor: ‘ Petersburg, 26. Okt. Wie der „Pctersb. Telegraphen-Agentur" aus Charbin gemeldet wird, erfolgte der Mordanschlag auf den Fürsten Ito bei dessen Begegnung mit dem russischen Finanzministcr Kokowzow auf dem Bahnhofe zu Charbin.
Charbin, 26. Okt. Tas Attentat auf den Fürsten Ito wurde heute früh 9 Uhr verübt. Fürst Ito, der eben seinen Wagen verlassen hatte, schritt mit dem Finanzminister Kokowzow und den russischen Offizieren die Front der Ehrenwache ab und ging gerade auf die Gruppe der ausländischen Konsuln zu, als hinter «hm mehrere Schüsse fielen. Von drei Kugeln getroffen, stürzte der Fürst tödlich verwundet nieder. Ter javanische Generalkonsul wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Der Betriebschef der süd
mandschurischen Bahn wurde am Fuße leicht verletzt. Der Attentäter ist verhaftet worden.
Charbin, 26. Okt. Bei dem Mordanschlag auf den Fürsten Ito handelt es sich offenbar um ein vorbereitetes Komplott. Auf der Station Tsaintsagou waren bereits gestern von der russischen Polizei drei mit Revolvern bewaffnete verdächtige Koreaner verhaftet worden. Den Mordanschlag auf den Fürsten Ito zu verhindern, war unmöglich, da die Bahnverwaltung auf die Bitte des japanischen Generalkonsuls allen Japanern das Betreten des Bahnhofes gestattet hatte und der Mörder dem Aussehen nach von einem Japaner nicht zu unterscheiden war. Alle den Fürsten Ito begleitenden Personen waren gleich ihm der Gefahr ausgesetzt Der russische Finanzminister befand sich in unmittelbarer Nähe des Fürsten Ito, noch mehr als die verwundeten Japaner.
Charbin, 26. Okt. Fürst Ito verschied in 20 Minuten, nachdem die Schüsse auf ihn abgegeben worden waren. Die gestern verhafteten Koreaner gestanden ein, sie feien nach Tsaitsagou gekommen, um die Ermordung Itos zu organisieren.
Charbin, 26. Okt. Im Verhör gab der Mörder des Fürsten Ito an, er fei nach Charbin gekommen, um den Fürsten zu ermorden. Er habe fein Vaterland rächen wollen. Ito habe während feines Aufenthaltes in Korea einige ihm nahestehende Personen hinrichten lassen. Die Leiche des Fürsten wird heute mit Kränzen des Finanzministers Kokowzow und der Bahnhofsverwaltung nach dem Süden befördert. Die Bahnverwaltung erweist der Leiche auf der ganzen Strecke die gebührende Ehre. Der russische t'esan'te in Peking begleitete die Leiche bis Nnant- schcntky. Auf seine Anordnung werden die russischen diplomatischen Vertreter in Mukden und Dalnh die Leiche empfangen. Finanzminister Kokowzow ließ der japanischen Regierung durch den russischen Gesandten in Tokio sein Beileid aussprechen.
Tokio, 26. Okt. Die Meldung von der Ermordung des Fürsten Ito rief hier große Erregung hervor.
Berlin, 26. Okt. Die „Norddeutsche Allgem. Zeitung" schreibt: Die Nachricht über die Ermordung des Fürsten Ito wird in Deutschland mit tiefstem Bedauern ausgenommen. Unter den zeitgenössischen Staatsmännern in Japan Ivar Ito wohl der bedeutendste. Seine außergewöhnliche Persönlichkeit und politischen Leistungen fanden auch bei uns viele Be- wunderung. In der japanischen Geschichte wird seine Stellung durch die hohen Verdienste bezeichnet, die er bei der Ueberleitung Japans in eine moderne Staats- sorm und um die Sicherung der weiteren Fortschritte seines Landes in der neuen Bahn erworben hat. Wir drücken der Regierung in Tokio und dem japanischen Volke unsere herzliche Teilnahme aus an dem Verlust des großen Patrioten und Staatsmannes.
Politische Umschau.
Ersetze, die noch nicht in Kraft traten.
Von den in der letzten Reichstagssession erledigten größeren Gesehen sind einige noch nicht in Kraft getreten. Dazu gehört einmal die Ee- werbcordnungsnovelle vom 28. Dezember 1908. Sie erlangt am 1. Januar 1910 Geltung, abgesehen von den Vorschriften über die in Kokereien und zum Transport von Materialien bei Bauten sowie unter Tage beschäftigten Arbeiterinnen, die erst am 1. April 1912 in Wirkung treten. Trotzdem sollte man sich auf feiten der Arbeitgeber schon jetzt eingehend mit dem Inhalte der Novelle vertraut machen. Wenn sie auch in der Hauptsache die Beschäftigung der Arbeiterinnen betrifft, so berührt sie doch die weitesten Cewerbezweige. Ferner tritt am 1. Januar 1910 in Kraft das umfangreiche Gesetz über den privaten Versicherungsvertrag. Dieses Gesetz bedurfte zu seiner Durchführung noch vieler Vorarbeiten, z. V. bezüglich der Normierung der Verstcherungsbedingungen der Fruer- versicherungsgesellschaften, die inzwischen unter Mitwirkung des Kaiserlichen Aufsichtsamtes für Privatversicherung auch erfolgt sind. Im Gesetz war daher bestimmt, daß der Zeitpunkt seines Inkrafttretens durch kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt werden sollte. Würde dies nicht geschehen, so soll das Gesetz am 1. Januar 1910 in Kraft treten. Eine kaiserliche Verordnung ist aber bisher nicht ergangen. Das Gesetz selbst bringt große Erleichterungen für die Versicherungsnehmer und werden die Interessenten gut tun, sich beizeiten mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen. Schließlich noch das Gesetz zur Verhütung von Viehseuchen, das ebenfalls erst noch durch kaiserliche Verordnung in Kraft gesetzt werden muß. Wann diese erfolgen wird, ist vorläufig noch nicht abzusehen ,da für die Ausführung des in viele Verhältnisie einschneidenden Gesetzes noch umfaßende Vorbereitungen nötig sind.
Bon der Ferrersche« „freien Schule".
Gegenüber dem Wust von Phrasen, mit der die sozialdemokratische und auch mit wenigen Ausnahmen die liberale Presse den Anarchisten Ferrer als ein Opfer „reaktionärer Bildungs- feindlichkeit" hinstellt, vergleiche man, was Ferrer selbst über den Zweck der von ihm gegründeten Schule in einem Briefe an seinen Freund schreibt: Um nicht die Leute zu erschrecken und der Regierung nicht einen Anlaß zur Schließung meiner Anstalten zu geben, nenne ich diese Schule: „Die Moderne Schule", anstatt Anarchistenschule. Denn das Ziel meiner Propaganda ist, ich gestehe es offen ein, in den Schulen überzeugte Anarchisten zu erziehen. Mein Wunsch
ist, die Revolution herbeizuführen., Für den Moment müssen wir uns aber damit begnügen, in die Köpfe der Jugend die Idee der gewaltsamen Abräumung einzupflanzen. Sie muß lernen, daß es gegen die Gendarmen nur ein Mittel gibt, die Bombe oder das Eist . . * So sieht also die „humanitäre Bildung" aus, in der selbst die Männer des Eoethebundes ,chas Streben nach deduktivem Denken" erkennen wollen, „auf daß die Wahrheit der Wißenfchast durch ihr eigenes Licht leuchte und den Verstaich eines jeglichen Menschen erhelle, damit er frei von Vorurteilen das Richtige erkenne und vollbringe."
Deutsches Reich.
— Erhöhung des Witwengeldes der Hinterbliebenen Witwen von Geistlichen und Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Dienstalter der Geistlichen. Zu den vom Verwaltungsaus- schuße des Pfarr-Witwen- und Waisenfonds in der Sitzung vom 25. Juni d. I. gefaßten Beschlüßen, betreffend die Erhöhung des Witwengeldes der Hinterbliebenen Witwen von Geistlichen sowie die Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Dienstalter der Geistlichen, ist die erforderliche Zustimmung des Fondsvorstandes sowie des Königlichen Staatsministeriums erteilt worden.
Nach den Beschlüßen wird vom 1. April 1909 ab das Witwengeld in der Weise erhöht, daß es beträgt bei einem Dienstalter des verstorbenen Geistlichen oder Emeriten
Mark
von mehr als
bis zum vollendeten 5. Dienstl- 700
5 . . . 10. 750
10 . . , 15. 800
15 * . 20. 900
20 . ' „ 25. , 1050
25 * . . 30, . 1250
30 * . 35. 1450
35 . . . 40. , 1650
von mehr als 40 Dienstj. 1800
In Abänderung der bisherigen Grundsätze für die Feststellung des Dienstalters (§ 25 der Satzungen, betreffend den Pfarr-Witwen- und Waisenfonds der im Gebiete des Preußischen Staates vorhandenen evangelischen Landeskirchen vom 26. Mai 1909) wird auf Grund des 8 6 Nr. 3 a. a. O. mit Wirkung vom 1. April 1909 ab folgendes bestimmt:
Hat der Geistliche in Erfüllung seiner aktiven Dienstpflicht im stehenden Heere oder in der Marine gedient, so wird die darauf verwendete Zeit seinem Dienstalter zugerechnet. Diese Bestimmung findet jedoch bei Geistlichen, welche ihrer attiven Dienstpflicht während ihres theologischen Studiums genügt haben, nur insoweit Anwendung, als das letztere über sechs Semester ausgedehnt worden ist.
Für jeden Krieg, an welchem ein Geistlicher im Preußischen oder im Reichsheere oder in der Preußischen oder Kaiserlichen Marine oder bei den Kaiserlichen Schutztruppen teilgenommen hat, wird demselben zu der wirklichen Dauer der Dienstzeit ein Jahr hinzugerechnet; jedoch ist für mehrere in ein Kalenderjahr fallende Kriege die Anrechnung nur eines Kriegsjahres zulässig.
Marburg und Umgegend.
(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß § 18 des Urheberrechts nur mit der deutlichen Quellenangabe .Oberheß. Ztg." gestattet.)
Marburg, 27. Oki.
* Dienstabteile. Die Abteile in der Mitte der Wagen — zwischen den Achsen — werden > von den Reifenden vielfach bevorzugt. Sie sind nach einem Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten an die Königlichen Eisenbahndirektionen als Dienstabteile nicht zu benutzen. Ein Dienstabteil in Fernzügen darf nur eingerichtet werden, wenn zwei oder mehr im Schaffnerdienst tätige Beamte den Zug begleiten.
* Freihalten der Gänge in den 10-Zugwagen. Das Ein- und Aussteigen der Reisenden wird bei den V-Zügen häufig dadurch behindert, daß die Zuginsassen in den Gängen der Wagen sich aufhalten. Zur Vermeidung der hierdurch entstehenden Unzuträglichkeiten erscheint es, wie der Minister der öffentlichen Arbeiten in einem Erlaß an das Königliche Eisenbahn-Zentralamt und die Königlichen Eisenbahndirettionen her- vorhebt, zweckmäßig, durch Aushang in den Wagen an die Reisenden das Ersuchen zu richten, die Gänge für das Ein- und Aussteigen freizuhalten.
* Warum ist die Lampe explodiert? Sie hing den ganzen Sommer über mit Petroleum gefüllt in der Stube, ohne daß sie angezündet wurde. Die Messingkrone hatte sich nach und nach mit Staub, Fliegen und anderen Insekten angefüllt. Bekanntlich schwitzt das Petroleum immer ein wenig aus, und der Schmutz in der Krone wurde dadurch reichlich mit Pettoleum getränkt. Ein Fünkchen, das vom Stteichholz ab
sprang, genügte, «m ihn in Brand zn stecke«, die Flamme schlug nach unten ins Glas, uni das Unglück war geschehen. Darum ist es Pflicht einer jeden Hausfrau, vor Benutzung die Lampen gründlich zu reinigen. Am besten nimmt man auch gleich einen neuen Docht, man bekommt dadurch helleres, beßeres Licht. Was man dafür an Geld ausgibt, spart man am Augenlicht der ganzen Familie. Auf jeden Fall muß das alte Petroleum weggeschüttet werden. Das Lampenglas, die Messingkrone, der Zylinder, kurz, alles wird gebürstet und gut getrocknet. Dann erst ist die Lampe wieder brennfähig und ungefährlich. Es ist eine winzig kleine Arbeit und Ausgabe im Verhältnis zu dem Schaden, der entstehen kann. Einige Körnchen Salz, ins Petroleum geworfen, erhöhen deßen Leuchtkraft sehr. Um das lästige Tropfen der Hängelampen zu vermeiden, lege man in den Behälter, in dem das Lampenglas ruht, eine Lage Filz. Auch dickes Löschpapier tut den Dienst, es muß nur viel häufiger erneuert werden.
Vermischtes.
Betrug. Bekanntlich werden Kinder unter 10 Jahren auf der Eisenbahn zum halben Preis befördert. Eine begüterte Dame aus einem Orte bei Gera hatte ihr 10% Jahre altes Töchterchen für 9% Jahre angegeben und nur eine halbe Fahrkarte gelöst. Die Dame wurde jetzt wegen Betrugs zu drei Tagen Gefängnis verurteilt.
Spanische Guerillas. Eine eigenartige Erscheinung bilden im gegenwärtigen Feldzug gegen die Riffleute die sogenannten „Guerillas", das sind die spanischen Freiwilligenkorps, die in kleineren Gefechten letzthin bereits mehrfach eingegriffen haben und vielleicht bei kommenden größeren Treffen noch eine Rolle spielen werden. Sie zeigen jedenfalls, daß der alte kriegerische Hildagogeist in der spanischen Ration noch nicht ausgestorben ist. Abenteuerlustige Leute verschiedenen Alters und Berufs, denen die Waffentaten ^cr wehrpflichtigen Mannschaften und Reservisten keine Ruhe gönnen, verlaßen scharenweise ihre Arbeit und eilen zu den Fahnen. Sie schließen sich je nach ihren heimatlichen Regionen zu größeren Abteilungen zusammen und gewöhnlich sind es die Provinzialbehörden, die sich eine patriotische Ehre daraus machen, die Ausrüstungskosten ihrer Freischärler zu bestreiten. Diese Ausrüstung bezieht sich nur auf die einheitliche Kleidung und Bewaffnung, deren noch verwertbare Stücke die Heeresverwaltung nach beendigtem Feldzug zu angemeßenem Preise übernimmt. Munition, Verpflegung und Löhnung erhalten die Freischärler auf dem Kriegsschauplätze gerade so wie die regulären Truppen. Auch werden sie dort von Offizieren der Armee ausgebildet und geführt, wobei darauf Bedacht genommen wird, daß dis Vorgesetzten aus den gleichen Heimatskantonen wie die einzelnen Freiwilligenkorps stammen. Die Durchschnittsstärke der Abteilungen beträgt etwa 200 Mann. Eine Reihe von Provinzen hat schon ihre Guerillas nach Melilla entsandt; andere werden in Bälde dem Beispiel folgen. Sogar die südamerikanischen Töchterstaaten wollen nicht zurückstehen. Aus Mexiko kommt soeben die Meldung, daß dort eine stattliche Freischar in der Bildung begriffen ist, um dem Mutterland im Kampfe gegen die Marokkaner zu Hilfe zu eilen. Die Mexikaner wollen übrigens die Kosten ihrer Expedition aus privaten Mitteln zahlen.
Literarisches.
** Deutsche Gedenkhalle. Bilder au? vaterländischen Geschichte. Licferungswerk. Lieferung 2 jfC. Verlag der Verlagsanstalt „Vaterland". — Von diesem prächtigen und großzügigen nationalen Geschichtswerke der hervorragendsten Geschichtslehrer unserer Zeit, dessen große Bedeutung wir schon öfter hervorgchoben, sind weitere Lieferungen erschienen, über deren Inhalt wir im folgenden einen Ueberblick geben wollen. In der Lieferung 16/17 schreibt Theodor Lindner über Kaiser Karl IV., Max Sdraleck über Huß und die Hussiten. „Die Burggrafen von Nürnberg und das Reich" behandelt Martin Spahn. Die beiden diesen Heften beiliegenden Heliogravüren bringen Wilhelm RaüberS Gemälde „Gustav Adolfs Tod" und das bekanntere des Grafen v. Harrach „Gefangennahme Luthers am 4. Mai 1521“. In Heft 18/19 behandelt Paul Hirsch „die Anfänge der Matt Brandenburg", Freiherr v. d. Ropp (Marburg) „Entstehung und Ausgang der Hanfe" und Edmund Meyer den „Kaiser Maximilian I.“ Es liegen die Heliogravüren bei: Fritz Grotemeyer, die Fricdensverhandlungen in Münster 1648; und Wilhelm Camphausen, der große Kurfürst bei Fehrbellin. Heft 20/21 bringt Aufsätze von Walter Friedensburg Kaiser Karl V. und Frankreich. Max Lenz, der Bauernkrieg; Karl Lamprecht, Charakter und Bedeutung der deuffchen Renaiffance; an Heliogravüren: Anton v. Werner Königskrönuug' Friedrich I., 18. Jan. 1701, Fritz NeuhauS: Friedr. Wilhelm I. begegnet einem Zuge Salzburger Emigranten. Heft 22/23 bttngt zwei Bilder Katt Röchlings: Dar I. Bataillon Garde bei Kollin 1757 «ch . Friedrich der Große bei Zorvdorf. Im textliche« 5tdl!