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Die „Gbrrhesstsche Zrit«»s" erscheint täglich mit Ausnahme der Der Bezugspreis beträgt viertel- 1,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei
Marburg
Sonntaa, 17. Oktober 1909.
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
und den Beilagen: „Nach Feierabend" (wöchentliche Unterhaltungsbeilage) und „Landwirtschaftliche Benage.
Die Jnsertionsgebüdr beträgt fllr bie 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. — 1*
Druck und Verlag: Iah. Aug. Koch, Universltätsbu chdruckerrl Inhaber Dr. C. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. — Teleohon 55.
H? 94 ,1 Sonn- und Feiertage. — Der B
•vis. jährlich durch die Post bezogen 2, .....
unfern Zeitungsstellen und der Expedition (Markt 21,) 2 Mk.
Drittes Blatt.
Die Großstätte des Deutschen Reichs nach derBernfszählunstwm 12.3itui 1907.
Das soeben erschienene Heft 1 des Bandes 207 der Statistik des Deutschen Reichs enthält die grundlegenden Ergebnisse der Berufsstatistik für die Großstädte des Reichs insgesamt und für jede der 42 Großstädte, d. h. der Gemeinden mit 100 000 und mehr Einwohnern.
Das Heft stellt die Eesamtbevölkerung der Großstädte nach Haupt- und Nebenberufen dar unter Ordnung nach Berufsabteilungen, -gruppen und -arten und unter Scheidung der nachgewiesenen Berufe nach der sozialen Stellung darin als Selbständige, Angestellte oder Arbeiter. Die Ergebnisse für die Eroßstadtbevölkerung werden somit in entsprechender, jedoch gekürzter Weise wie die für die Bevölkerung des Reichs im ganzen gegeben, die im Heft 1 des Bandes 202 der Statistik des Deutschen Reichs veröffentlicht wurden.
Die Gesamtbevölkerung der 42 Großstädte des Reichs zusammen betrug 1907 11,79 Millionen gegenüber 7,03 Millionen bei der vorhergehenden Berufszählung 1895. Das ist eine Steigerung des Anteils der Großstädter an der Bevölkerung des Reichs von 13,58 vH. auf 19,11 vH. Bon den 11 792 019 Personen in den Großstädten waren 4 982 563 hauptberufliche Erwerbstätige und 701584 Berufslose, zusammen 5 684 147 Erwerbstätige und Berufslose, denen sich 6 107 872 Angehörige ohne eignen Hauptberuf und häuslich Dienende im Haushalt der Selbständigen angliedcrn. An Berufszugehörigen (d. h. Erwerbstätigen mit den von ihnen ernährten Dienenden und Angehörigen) entfielen in den Großstädten insgesamt nach der neuesten Zählung 6 089 282 Personen auf Industrie einschl. Bergbau und Baugewerbe, 3 065 381 auf Handel und Verkehr, 1 142 230 auf die Klasse der Berufslosen. 1020 898 auf die den öffentlichen und freien Berufen einschl. Heer und Motte zugehörigen Personen, sodann 334154 auf Lohnarbeit wechselnder Art und — als kleinste Gruppe — 1401)74 auf Landwirtschaft und Gärtnerei. Werden die großstädtischen Berufszugehö- rigen jeder Berufsabteilung in Beziehung gesetzt zu den Berufszugehörigen der einzelnen Berufsabteilungen im Reich, so zeigt sich, daß in Großstädten ermittelt wurden 23 vH. der von der Industrie ernährten Reichsbevölkerung, 37 vH. der vom Handel lebenden und 42 vH. der zur Lohnarbeit wechselnder Art wie persönlicher Dienstleistung gehörenden Personen. 'Für die Schicht der zu den öffentlichen und freien Beru
fen gehörenden Personen beträgt der Anteil der Großstädte 30 vH., für die Klasse der Berufslosen 22 v. H.
Napoleon und die Münchener KunsWcitze.
Rur einem kleinen Kreise vön Kunstfreunden und Eeschichtskennern dürfte der Name des früheren Münchener Ealeriedirektors Johann Christian v. Männlich geläufig sein, wenn auch der vor kurzem veröffentlichte Briefwechsel Goethes mit ihm von neuem die Aufmerksamkeit auf die Persönlichkeit dieses begabten Künstlers gelenkt hat. Umsomehr sind seine soeben von Eugen Stollreither herausgegebenen überaus fesselnden Lebenserinnerungen, die unter dem Titel „Ein deutscher Maler und Hofmann 1741—1822“ bei E. S. Mittler u. Sohn in Berlin erscheinen, geeignet, ihn einem größeren Leserpublikum bekannt und vertraut zu machen. Die Aufzeichnungen Mannlichs umfassen die lange Spanne Zeit von 1741—1818, mithin gerade jene Epoche, die für die Entstehung und das Verständnis unserer modernen Zeit am wichtigsten ist. Sie entrollen vor den Augen des Lesers ebenso viele idyllische Kulturbilder als lebensvolle Geschichts- gemälde aus der französischen Revolution und der Napoleonischen Acra und bilden ein kulturhistorisches Unterhaltungsbuch ersten Ranges, wie für diese Zeit bisher ein ähnliches nicht vorhanden ist.
Um nur eine Probe aus dem Mannlichschen Memoirenwerk hier zu liefern, sei die Schilderung von dem Aufenthalt Napoleons in München im Jahre 1809 wiedergegeben. „Der Krieg war“, so erzählt Männlich, „neuerdings ausgebrochen. So mußten auch unsere Galerien wieder in Sicherheit gebracht werden. Napoleon kam zum zweiten Male nach München, die ganze Stadt war" auf den Beinen, um den modernen Atilla zu sehen, und alle unsere Ehrgeizigen wollten ihm vorgestellt und durch einen Blick von ihm beglückt sein. Im Gefolge des Kaisers befand sich auch der berühmte Denon, Zeichner für Kupferstiche und Literat, und seit 1804 Ge- neraldiretor der Museen. Er begleitete Napoleon auf seinen Feldzügen und bereicherte den Louvre mit erbeuteten Stücken aus den Sammlungen der eroberten Länder. Seine Gegenwart war für mich von sHlimmer Vorbedeutung. Denan besuchte mich oft und war äußerst erstaunt, unsere Galerien leer zu finden. Er hatte sich einen Katalog unserer Sammlungen zu verschaffen gewußt und äußerte den lebhaften Wunsch, die darin beschriebenen Gegenstände in Augenschein zu nehmen. Aber dies verlockte mich nicht, sie ihm zu zeigen. Da er nichts zu sehen bekam, gab er mir zu verstehen, daß er einen alten
Friedensvertrag mit dem Kurfürsten Karl Theodor geltend machen werde, laut dem vierzig Gemälde der Düsseldorfer Galerie an Frankreich abgegeben werden müßten. Kaum hatte er mich verlassen, als ich zum König eilte. Dieser hatte jedoch von einem solchen Vortrage keinerlei Kenntnis und beauftragte mich, mit dem Minister darüber zu sprechen. „Das ist das sicherste Mittel, um Denon zu dienen,“ erwiderte ich. „Wenn über diese Angelegenheit einmal verhandelt wird, so ist alles verloren; ob gerecht oder unrecht, die Gewalt wird darüber entscheiden. Wenn jedoch Eure Majestät heute abend beim Cercle cä>er Souper ein Wort zu Napoleon zu sagen geruht, so wird dieser angebliche Friedensvertrag sicherlich das Geschick so vieler anderer teilen, die nicht zur Ausführung gelangt sind.“ Der König folgte meinem Rate, worauf Napoleon zu ihm sagte: „Wenn dieser Vertrag existiert, so hebe ich ihn hiermit auf und werde Denon verbieten, davon zu sprechen.“ Bei seiner Rückkehr aus dem Kriege hielt sich Napoleon wieder ziemlich lange in München auf. Der König legte mir nahe, die Galerie auspacken zu lassen, dies würde mir Gelegenheit geben, mit dem Kaiser bekannt zu werden. „Gott bewahre uns davor,“ erwiderte ich. „Ich habe nicht Lust, mir so teuer und auf Kosten Euer Majestät die Ehre zu erkaufen, mit diesem berühmten Mann« zu sprechen und ihn kennen zu lernen. Ich zweifle nicht, daß er guten Geschmack zeigen würde, und dazu würde nur der Wunsch in ihm rege werden, den Gegenstand seiner Wahl zu besitzen.“ lieber meine Darlegung lachend, sagte der König: „Sie können sehr wobl recht haben, mein lieber Männlich, handeln Sie also nach ihrem Gutdünken!" Unsere Gemälde und andere Kunstobjekte blieben also bis zur Abreise Napoleons in ihrem Versteck.“
Vermischtes.
Eine Hochschule für Ladenmädchen. Nachdem die Angestellten der verschiedensten Berufe Hochschulen erhalten haben, wollen, wie „Nos Loi- sirs“ berichtet, auch die Ladenmädchen der Pariser Warenhäuser eine hochschulartige Vorbildung genießen. Der Besuch der Schule ist auf vier Semester berechnet. Besitzt die Schülerin kein anziehendes Lächeln, das zum Kaufe reizt, so soll ihr dies von dem Profellor der Hochschule gelehrt werden. Nach dem Besuch der Schule soll das Mädchen ohne weiteres die Absicht der Käuferin erkennen, soll aus wenigen Worten auf die Größe des Portemonnaies einer anderen Käuferin schließen können, ohne erst vergebens zu teuere oder zu billige Waren vorlegen zu müssen. Weiterhin soll aber das Ladenmädchen nicht eine gedankenlose Handlangerin bleiben, sondern sie soll in der neuen Hochschule mit dem Ursprung und der Herstellung der Erzeugnisse
bekannt gemacht werden, die durch ihre Händ« gehen, sie soll den genauen Einkaufspreis und den eventuellen Verdienst berechnen können, um eine Mitarbeiterin ihres Herrn zu sein. So wird es kommen, daß künftighin ein stellungsuchendes Ladenmädchen in Paris gefragt wird: „Haben Sie das Hochschulexamen gemacht?- Und wenn sie bejaht, dann wird sie vor ihren Mitbewerberinnen den Vorzug haben.
Ein Gastspiel unter Polizeiaufsicht. Au- Crimmitschau wird der „Franks. Zeitung“ ein Kuriosum mitgeteilt, das sich dieser Tage im dortigen Stadttheater ereignete. Hinter dem „Stern“ der dort schon seit mehreren Wochen gastierenden Operettengesellschaft hatte eine auswärtige Polizeibehörde einen Haftbefehl erlassen, und so wurde denn die Dame gleich ausführlich vernommen und zuguterletzt hinter Schloß und Riegel gesetzt. Am Abend dieses Tages spielte sie doch in „Försterchristl“ bie Komtesse Josefine. Die Direktion hatte eben keinen Ersatz für die Künstlerin finden können — genau so, wie es diese ihr gegenüber schon oft behauptet —, da hatte denn ein hochwohllöbliches Kgl. Amtsgericht ein Einsehen, und nachdem der Direktor eine angemessene Kaution gestellt hatte, wurde die Verhaftete für die Zeit des Spiels beurlaubt und durch zwei Schutzleute (in Zivil) vom Gefängnis ins Theater und wieder zurück geleitet.
Aus dem 20. Jahrhundert. In dem eichs- feldischen Dorfe Desingerode unternahm ein Ortsangefessener mit seiner Frau um die mitternächtige Stunde eine merkwürdige Spazierfahrt. Die Frau litt seit langer Zeit an Gicht und dieses Leiden wollten die beiden „verfahren“. Davim nahm der Mann eine Schiebkarre, setzte seine Frau darauf, und nun ging die Fahrt nach dem Friedhöfe des nahe gelegenen Dorfes W. Dabei durfte keines von den beiden e'n Wort sprechen. Auf dem Friedhöfe angekommen, machte der Mann mit seinem sonderbaren Fuhrwerk dreimal die Runde um verschiedene Gräber, dann ging es wieder heimwärts. Dabei mußte die kranke Frau an einer Wegkreuzung stillschweigend von der Karre fallen und sich dann wieder aufsetzen. Dann ging die Fahrt weiter nach Hause. Unterwegs traf man ein« Anzahl junger Burschen. Als die das sonderbare Fuhrwerk sahen, riefen sie: „Ra, Hannes, do hest deck wohl ne andre Frue langet, weil dine Fru krank ist?“ Die Frau auf der Schiebkarre verbarg ihr Gesicht mit der Schürze, um nicht erkannt zu werden. Die Neugierde bei Burschen war aber zu groß, unb sie zogen bie Schürze von bem Gesicht der Frau, bie baraus zu schimpfen anfing. Da erkannten sie, baß es bie eigene kranke Frau des Johannes war. Nun, da die Frau unb ihr Mann, der bie Burschen ausgescholten hat, gesprochen haben, wird diese sonderbare Kur wohl keinen Erfolg haben.
Aus der Blütezeit des Handwerksburschenlebens und des Zunftwesens.
Von L. Müller.
(Schluß.)
Die Bürgerschaft teilte sich in Zünfte und Gemeine. Zu der letzten Klasse gehörten diejenigen Bürger, welche kein zünftiges Gewerbe trieben. Ihr Versammlungslokal hieß man die Zunftstube. Hier besprachen sie ihre Angelegenheiten, wählten ihre Vertreter unb feierten ihre Feste unb Gelage. Eine jebe berufene Versammlung hieß Gebot, bie bet Wahl des Jungmeisters Meisterkühr. Der jüngste Meister hatte seine Kollegen zu ben Geboten unb Kühren zu laben. Die Versammlung wurde bei offener Lade gehalten. Diese Zunftlade war ein Kasten, in welchem die Gelder, Briefschaften und Wertsachen der Zunft aufbewahrt wurden. Eine jede Zunft hatte ihre besonderen Gesetze, auf deren Handhabung in und außerhalb der Versammlungen streng gehalten wurde; die Ueber- treter wurden entweder mit Geld gestraft ober mit einer gewissen Weinlieferung, bet gemeinschaftlich getrunken wurde. Bei jedem neuen Regierungswechsel mußte jede Zunft um Neubestätigung ihrer Zunftbriefe nachsuchen. In vorreformatorischen Zeiten beteiligten sich die Zünfte als Korporationen mit ihren Fahnen an ben kirchlichen unb Leichen-Prozessionen. Jebe Zunft hatte ihren Schutzheiligen als Patron. Die hiesigen Wollweber waren z. B. geordnet und gestiftet in der Ehre der heiligen Jungfrau. Die Schuhmacherzunft hatte den heiligen Krispinus zum Schutzpatron. Eine hölzerne Statue dieses Heiligen war im Anfang vorigen Jahrhunderts noch in ihrem Zunfthause, das bei der reformierten Kirche sich befand, zu sehen. Bei der Auflösung bet Zünfte in westfälischer Zeit (1809). ist sie verschwunden Nach der Rückkehr des Kurfürsten in sein Land wutbea die Zünfte wieder hergerichtet und zwar im Jahre 1816.
Noch bis zum Jahre 1834, wo in Kurhessen bie Gemeindeordnung eingeführt wurde, kamen bie Zünfte unb Gemeine auf dem Rathause zusammen und wählten aus den Schöffen am Neujahrstage einen Bürgermeister. Die Schöffen wählten aus den Zünften und Gemeinen die Viere unb aus biefen bann den Unterbür- germeister, auch Ziegenbürgermeister genannt. Während der Wahl aß man von den auf der Ratstafel aufgestellten Speisen. Nach der Bür- germeisterwahl wurden die Wähler mit Wein, Bier, Käse unb Brot traktiert. Die Ueberbleib- sel von Aevfeln, Nüssen unb Honigkuchen wurden unter b*e vor dem Rathaus« stehende Jugend verteilt. •<.
Gesetze alter Zeit ordneten das Leben in der zünstlerischen Gemeinschaft, und wehe dem Meister oder Gesellen, der sich gegen sie verging. Manche Zünfte lebten in bitterer Feindschaft gegen einander, besonders mit der Kränerzunft. Eine Zeit lang nahmen die sogen. Viergewerke unter den Zünften ben ersten Platz Es waren dieses die Schlächter, Tuchmacher, Bäcker unb Schuhmacher, nämlich bie, welche bie Nahrung unb Kleidung lieferten. Manche Zünfte bestanden aus einet bestimmten Zahl von Meistern, bie nicht überschritten werden durfte. Ein neuer Meister kam nur an, wenn ein anderer durch Tod abgegangen war, was noch im vorigen Jahrhundert um 1860 bei ben Rasierern der Fall wat ,wo ein paar Leute nicht angenommen wurden, auch Sei ben Glasern ist es vorgekommen. Die Kaminfeger unb bie Apotheker haben heute noch ihre Zunft-Privilegien, nach benen die Zahl des Bestandes nicht vermehtt werden kann, ohne daß neue Konzessionen aus- gegeben werden. In Kriegszeiten hatten z. B. die Schuhmacher unb Löwer (Gerbet) 3, bie Hansegreben (Krämer) unb Tuchmacher 1 Söldner zu stellen. Die Hansegreben hatten ein eigenes Gegelt.
Nach einet handschriftlichen Aufzeichnung gingen zu bet Zeit bet Prozessionen die Zünfte in folgender Ordnung: Die Leinweber, Löwer, Schuhmacher, Krämer, Bender, Zimmerleute, Sattler. Schmiede And Metzger. Dann kamen
bie bürgerlichen Kerzen, bann folgten bie Weingärtner, Weinzapfet, Steinmetzen unb Bäcker, danach die Schüler, Barfüßer unb Prediger unb die Siadtketzen wurden dem Sakrament vorher- getragen.
Am 10. September 1830 hielten bie Zünfte einen sogen, polnischen Reichstag ab und zwar gegen die Bäcker- unb Metzgerzunft, wegen Erhöhung ber Brot- und Fleischtaxe, die damals noch von der Polizei festgesetzt wurde. Das Protokoll lautet: Nach eingebrachtem Vortrag, stellte der Altmeister, Instrumentenmacher E. Schneider, ben Antrag, sämtliche Zünfte einzulaben, um einen Confecations-Tag abzuhalten und zu beschließen, baß bie Erhöhung des Preises von 2 Kreuzer für Brot auf einmal zu hoch sei.
Von den Versammelten wurde einstimmig beschlossen, deswegen eine Vorstellung an Kurfürstliches Ministerium abgehen zu lassen, daß 1. die Brottaxe vor der Hand auf ein Vierteljahr zur Probe, wie auch die Fleischtaxe, aufgehoben werden möchte;
2. daß der Magistrat sich verwenden solle, um Brotfrüchte aus dem herrschaftlichen Magazin um einen billigen Preis zu erhalten .unb Backofen auf Kosten ber Stabt zu errichten, damit jeder sein Brot selber backen könne, unb ben auswärtigen Bäckern, sowie Metzgern erlaubt werbe, Brot unb Fleisch in bie Stabt zu bringen unb verkaufen zu bürfen;
3. baß den Bäckern bie Branntwein-Konzession abgenommen werbe, weil sie badurch bie Bäckereien vernachlässigen, ba sie non ber anderen Nebenbeschäftigung doch leben können.
Marburg. September 1830.
H. Eberhard, Obrigkeitlicher Deputierter.
In dieser Angelegenheit hatten sich am 20. September bie Zünfte abermals versammelt unb wählten brei Deputierte, bie nach Cassel ab- georbnet würben; bet Instrumentenmacher E. Schneider würbe von seiner Zunft gewählt. —
Was bie Deputation ausgetichtet hat, ist nicht bekannt geworben.
Bei ber Bürgermeisterwahl ber Stabt Marburg hatten die Zünfte mitzureden. Am 29. August 1832 waren sämtliche Zünfte versammelt, denen Mrgetrogen wurde, daß ein Re- gierungsreskript erschienen sei, in dem bie Zünfte aufgeforbert würben, sich zu erklären, ob sie nach bem Abgang bes seitherigen Bürgermeisters Duysing alsbald zu einer Wahl schreiten ober das neue Eemeinbegesetz abwarten wollten. — Es wurde einstimmig beschlossen, bis zum Erscheinen des Gesetzes die Wahl zu suspen- dircn unb ben Vizebürgermeiftet Ulrich so lange mit ben Amtsgeschäften zu betrauen und ihm bie Hälfte bes Bürgermeistergehaltes zu geben. Unterz. Eberhard. -
Am 3. Oktober 1832 kamen bie Zünfte in dieser Angelegenheit abermals zusammen unb würbe bekannt gemacht, baß bei ber letzten Viitgermeistetwahl nur ein Subjekt vorge'chla- gen ünb gewählt sei, ba aber deren zwei müßten präsentiert und zur Wahl kommen müßten, 'o würden bie Zünfte aufgeforbert, barüber abzustimmen.
Hierauf erklärten alle einstimmig, baß sie keine anbere Wahl vornehmen würben, ba sie mit ersterer völlig zufrieden wären und völlig genehmigten, was ihre Zunftmeister im Namen ber Zunft getan hätten.
H. Eberharb, Obrigkeitlicher Deputierter.
Der Schöffe Ulrich muß nicht bestätigt worben sein, benn 1833 würbe der Schöffe Theodor Valentin Volkmar zum Bürgermeister gewählt, der 1835 erste Oberbürgermeister, welches Amt er bis 1846 bekleidete. Sein Nachfolger war bis 1852 A. H. W. Uloih, bann kam bis 1856 ber Beigeordnete David Lederer, welchen der Kurfürst nicht bestätigte. Vou da ab bis 1884 war E. A. Rudolph Oberbürgermeister der Stadt Marburg, unter welchem die Zünfte im . Jahre 1868 aufgelöst wurden. Die Berechtigung, bei ber Vürgermeisterwahl mitzureden, hatte 1834 aufgehört.