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mit dem Kreisblatt für Vie Kreise Marburg und Kirchhain

und den Beilagen:Nach Feierabend" (wöchentliche Unterhaltungsbeilage) und.Landwirtschaftliche Beilage."

M 200

DieGbrrhesstsche Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Dec Bezugspreis beträgt viertel­jährlich durch die Post bezogen 2,25 Mk. (ohne' Bestellgeld), bei unfein Zeitungsstellen und der Expedition (Markt 21,) 2 Mk.

Marburg

Freilaq 27. August 1909.

Die InsertionSgebiihr beträgt für die 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. Druck und Verlag: Foh. Aug. Koch, Unioersitätsbuchdruckerei Jnbaber Dr. E. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 55.

44. Jahrg.

Bestellungen für den Monat September auf die ^vberhessische Zeitung- nebst ihren Beilagen werden noch von unserer Expedition (Markt 21) unseren Ausgabestellen in Kirch­hain, Neustadt und Wetter, sowie von allen Postanstalten und Landbriesträgern ent« gegengenommen.

Das Höserecht.

. Im Jahre 1866 ging der alte deutsche Bund Nn Trümmer. Unter Preußens Führung wurde der Norddeutsche Bund begründet, der die ge­sunde Basis für das vier Jahre später wieder aufgerichtete Deutsche Reich bildete. Der Krieg von 1866 hatte aber auch eine Reihe kleiner Staaten, die früher selbständig waren, von der Landkarte verschwinden lassen und sie mit der Krone Preußens vereinigt. So buntscheckig wie die Landkarte früher war, so buntscheckig war aber auch Gesetz und Recht in den verschiedenen Bundesstaal^n. Wie groß die Schwierigkeiten waren, um der Verwirklichung des Wunsches: Ein Reich, ein Gesetz!" näher zu kommen, be­weist der Umstand, daß es erst nach 30jährigem Bestehen des neuen Deutschen Reiches gelang, das Bürgerliche Gesetzbuch, das für ganz Deutsch­land gilt, zu schaffen und einzuführen. Dennoch verlangten es die Umstände und die Eigenart der Verhältnisse, daß eine Anzahl von Eewohn- heits- und Sonderrechten in einzelnen Bundes­staaten und Provinzen, die früher selbständige Staaten waren, respektiert werden mußten und weiter bestehen blieben. Hierzu gehört auch das Höfe- oder Anerbenrecht, das bäuerliche Erbrecht, wonach der Hof ungeteilt und unter möglichst geringer Schuldenlast auf den soge­nannten Anerben übergeht, und die anderen Miterben durch Abfindungen entschädigt wer­den. Dieses alte Sonderrecht ist in Gegenden mit geschloffenen Bauernhöfen gebräuchlich und erst in neuerer Zeit durch staatliche Gesetze be­stätigt, geregelt und ausgebaut worden. Das Höprecht, als Mittel um die Zersplitterung des Grundbesitzes im Wege der Erbteilung zu ver­hüten. war ursprünglich ein durch den Willen der Beteiligten unabänderliches, bäuerliches Erbrecht. Heute ist das Höferecht nach seiner erbrechtlichen Natur entweder ein fakultatives, d. h. abhängig von der auf Antrag des Eigen­tümers erfolgenden Eintragung in «ine Höfe­oder Landgüterrolle so in den preußischen Provinzialgesetzgebungen, in Bremen und in Oldenburg oder ein sogenanntes direktes Jn- teftat-Erbrecht. welches eintritt, sofern der Erb­lasser nicht eine entgegengesetzte letztwillige Per' fügimg getroffen hat so in Vaden, Mecklen­burg-Schwerin, Schaumburg-Lippe, Braun- schrreig u. a. Zur Regelung des bäuerlichen Erb­rechts in Deutschland waren zwei Vorschläge gemacht worden. Der eine ging dahin, das ob­ligatorische, alte Höserecht auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz aus-

*' (Nachdruck verboten.)

... Stalz um Stolr.

Roman aus dem Leben von O. Elster.

(Fortsetzung.)

Setzen Sie sich," wiederholte sie, auf einen Seffel weisend und selbst auf dem Divan Platz nehmend.

Brunhilde gehorchte. Es kam ihr vor, als sollte sie einem Verhör unterworfen werden.

Sie haben eine schwere und traurige Zeit durchmachen müffen, mein Kind," fuhr die Korn- merzienrätin fort.Leider haben wir von der Erkrankung und dem Tode Ihres Vaters erst durch den Brief des Herrn Wackernagel Kennt­nis erhalten, sonst hätten wir sicherlich schon früher unsere Hilfe angeboten."

Mein Vater verlangte keine Hilfe für sich, gnädige Frau," entgegnete Brunhilde errötend. ..Und was mich betrifft, so glaube ich, auch allein meinen Weg finden zu können. Herr Wacker­nagel hat sich ohne mein Wissen an Ihren Herrn Gemahl gewandt allerdings war es der Wunsch meines Vaters."

Der Wunsch Ihres Vaters war vollkommen gerechtfertigt," unterbrach sie die Kommerzien- rätin.Und wir können Herrn Wackernagel nur dankbar fein, daß er uns Gelegenheit gab, unserer Pflicht einer Verwandten gegenüber nachzukommen. Um Sie, mein Kind, und Ihre Pläne inbezug auf Ihre Zukunst kennen zu lernen, habe ich Sie bitten lasten, zu mir zu kommen. Wollen Sie mir Vertrauen schenken? Ich bin gern bereit, Ihnen zu helfen. Wie haben Sie sich also Ihre Zukunft güiacht?"

Das ist schwer zu sagen, gnädige Frau. Unsere Zukunft hängt von so verschiedene« Um­

zudehnen und die Bestimmungen darüber in das Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen. Von diesem Vorschläge mußte abgesehen werden, da er na­mentlich in Südwest- und Mitteldeutschland auf heftigen Widerstand stieß, wo Erbteilung nach gemeinem Recht, also Kleinbesitz und Parzellen­wirtschaft die Regel bildet und wirtschaftlich nicht unbegründet erscheint. Nach dem zweiten Vorschläge sollte dem Höferecht dadurch eine breitere, gesetzliche Grundlage gegeben werden, daß die Allgemeinbestimmungen des Höferechts im Bürgerlichen Gesetzbuch festgestellt würden, im übrigen aber die Spezialisierung den Bun­desstaaten und Provinzen anheimgestellt würde. Auch davon mußte wegen der großen örtlichen und wirtschaftlichen Verschiedenheiten abgesehen werden. Das Einführungsgesetz zum Bürger­lichen Gesetzbuch bestimmt nun im Artikel 64, daß die landesgesetzlichen Vorschriften über das Höferecht in Ansehung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Grundstücke unberührt blei­ben, daß die Landesgesetze aber das Recht des Erblassers, über das dem Anerbenrecht unterlie­gende Grundstück von Todes wegen zu verfügen, nicht beschränken können.

In der Provinz Hannover hat das Höferecht seit Menschengedenken bestanden und ist so mit dem Denken und Empfinden der bäuerlichen Be­völkerung verwachsen, daß es nötig war, den Fortbestand dieses Erbrechts gesetzlich zu sichern und der neuen Gesetzgebung anzupaffen. Die preußische Gesetzgebung hat sich schon wiederholt mit dem alten hannöverschen Höferecht befassen müssen und unter lebhafter Mitwirkung der ländlichen Kreise die gesetzlichen Bestimmungen geschaffen und durch wiederholte Novellen zum Gesetz erweitert. Auch in der abgelaufenen Landtagssession hatten sich die gesetzgebenden Körperschaften wieder mit dem weiteren Ausbau des Höferechts zu befassen. Ohne auf die neuen Bestimmungen näher einzugehen, sei nur be­merkt, daß sie hauptsächlich die Stellung des An­erben seinen Miterben gegenüber erleichtern und wohltätige Bestimmungen über das Asyl­recht der Frau des verstorbenen Besitzers ent­halten. Es wurde von Rednern aller Parteien zugegeben, daß das Höferecht eines der besten Mittel sei, um einen gesicherten Bauernstand zu erhalten, und daß sich namentlich dieses Erb­recht in Hannover seit Jahrhunderten vortreff­lich bewährt und eine Zersplitterung des Grundbesitzes im Wege der Erbteilung verhütet habe.

Hannover hat vorwiegend mittlere bäuerliche Besitzungen, wie sie sonst in solcher Anzahl nir­gends zu finden sind. Vom allgemein staatlichen Gesichtspunkt ist das von großem Vorteil. Die Verschuldung ist nicht groß. An diesen günstigen Verhältnissen hat das Höferecht großen, vielleicht alleinigen Anteil. In geringerem Maße kommt auch in den Provinzen Brandenburg und Schle­sien das Höferecht zur Anwendung. Die Regie­rung sollte aber alles tun, um diesem staats- erhaltenden Erbrecht immer weitere Aufnahme in den bäuerlichen Kreisen zu verschaffen.

Deutsches Reich.

Die kaiserliche Familie verläßt Freitag vor­mittag 9 Uhr ihre Casseler Sommerresidenz und

ständen ab. Ich will arbeiten, um niemandem zur Last zu fallen. Ich möchte eine Stellung annehmen, die mir Pflichten auferlegt, oder ich möchte mich künstlerisch vervollkommnen, so daß ich einst auf eigenen Füßen stehen kann."

Ihre Worte sind gut und verständig. Ich glaube, ich kann Ihnen eine Stellung in einem guten Hause verschaffen vielleicht als Ge­sellschafterin oder als Erzieherin jüngerer Kinder."

Das letztere wäre mir das angenehmere, gnädige Frau," entgegnete Brunhilde rasch.

Die Kommerzienrätin lächelte.

Sie war mit diesen Vorverhandlungen zu­frieden; sie dachte nicht mehr daran, dieses schöne und stolze junge Mädchen in ihr eigenes Haus aufzunehmen, und doch wollte sie nicht den An­schein erwecken, Brunhilde ihre Hilfe zu ver­weigern.

Doch ehe sie weitersprechen konnte, wurde sie durch den etwas stürmischen Eintritt einer jungen Dame unterbrochen, die, in hellgelbe Seide gekleidet, das kleine, kecke Gesicht von welligem, schwarzem Haar umgeben, mit fun­kelnden, schwarzen Augen, wie ein kleines Sprühteufelchen in den Salon hereinrauschte und auf di« Kommerzienrätin zueilte.

Seid Ihr noch nicht fertig mit Eurer Kon­ferenz?" rief sie lachend.Wir find alle furcht­bar neugierig auf die schöne Kusine, von der Papa ganz bezaubert ist."

Aber, Mary!" mahnte die Kommerzien­rätin ärgerlich.

Sei doch nicht Jo feierlich, Mama," entgeg« nrie Mary, die Tochter des Hauses, dasenfant terrible", wie die Kommerzienrätin ihr Töchter­chen oft titulierte.Seien Sie herzlich willkom­men, Brunhilde." wandte fte sich dann an diese.

reist im Hofzug von Bahnhof Wilhelmshöhe zu­nächst nach Fischbeck und von da nach Berlin. Der Troß des Kaisers wird am Frettag vormittag nach Berlin geschafft. Zur Verabschiedung des Kaiserpaares trifft am Donnerstag der Fürst und die Fürstin von Waldeck-Pyrmont vormittags 10 Uhr 39 Min. auf dem Bahnhof in Cassel ein, im Laufe des Nachmittags kommen der Groß­herzog von Sachsen-Weimar und Fürst und Fürstin von Solms-Hohensolms-Lich nach Wil­helmshöhe.

Vom Prinzen Waldemar. Berlin, 25. Aug. Wie dasMilitärwochenblatt" meldet, ist Prinz Waldemar von Preußen, LcuMant im 1. Garde- Regiment z. F., zum Oberleutnant und in seinem VerhälMis ä la suite der Marine zum Ober­leutnant zur See befördert worden.

Bundesrat und Reichstag beim Grasen Zeppelin. Berlin, 25. Aug. Zur Besichtigung .des neuen LuftschiffesZ 3" und zur Teilnahme an dessen Probefahrt hat Graf Zeppelin bekannt­lich den Bundesrat und die obersten Reichs­behörden auf den 3., den Reichstag auf den 4. September nackt Friedrichshafen eingeladen. Der Bundesrat wird, wie dieReue polit. Korresp/ hört, auf Grund eines früheren Beschlusses der Einladung durch Entsendung einer Deputation Folge leisten. Die Reichstagsmitglieder werden in großer Zahl erwartet. Für die Reise nach Friedrichshafen und zurück werden infolge Ver­einbarung mit den beteiligten Eisenbahnverwal­tungen den Mitgliedern des Reichstages beson­dere Freikarten ausgestellt werden, deren Gültig­keit voraussichtlich vom 1. bis 8. September lau­sen wird.

Besoldungen der Reichsbankbeamten. Rach einer Berliner Korrespondenz finden im Laufe der nächsten Woche im Reichsamt des Innern die kommissarischen Besprechungen über die Ausbes­serung der Besoldungen und die Neuregelung der Wohnungsgeld Zuschüsse für die Reichsbank- bcamten statt. Die endgülttge Feststellung kann nach § 28 des Bankgesetzes erst nach dem Wieder­zusammentritt des Bundesrats erfolgen.

Ausland.

** Auszeichnung Achrenthals. Wien, 25. Aug. Die amtlicheWiener Zeitung" veröf­fentlicht heute das Handschreiben des Kaisers an den Minister des Aeußern, betreffend dessen Er­hebung in den Grafenstand. Das Schreiben lautet:Lieber Freiherr von Aehrenthal, als dauernde Anerkennung für Ihre mir und der Monarchie geleisteten ausgezeichneten Dienste und als Zeichen meines besonderen Wohlwollens erhebe ich Sie in den österreichischen Erafen- stand mit Nachsicht der Taren. Ischl, 17. August 1909. Franz Josef, m. p.

** Italienische Arbeiterverbände. Rom, 25. Aug. Das staatliche Arbeitsamt hat soeben eine Statistik veröffentlicht, aus der folgende Zahlen bemerkenswert sind. Es gibt jetzt in Italien 5575 Arbeiter-Organisationen mit 934 360 einge­schriebenen Mitgliedern. Das ist int Vergleich

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Doch nein, wir wollen gleich Du sagen nicht wahr, Du bist doch einverstanden? Also sei herzlich willkommen, meine liebe Brunhilde. Ich freue mich schrecklich, eine solche Freundin gefun­den zu haben nicht wahr, wir werden doch Freundinnen fein?"

Ich will es versuchen, Ihnen eine solche zu werden."

Du !ollst Du zu mir sagen? Wir sind doch Kusinen! Aber nun laß Dich umarmen! Dann wollen wir in den gemeinsamen Salon gehen, wo Papa und Walter Dich voll UngÄuld er­warten. . Du, der Christoph Wackernag-'l ist ein prächtiger Mensch! Wir haben schon Freundschaft geschloffen und herzlich zusammen gelacht. Komm nut, komm, meine liebe Brun­hilde!"

Und ohne den drohenden Blick ihrer Mutter zu beachten, schlang sie den Arm um die Taille Brunhildens und führte diese mit sanfter Ge­walt fort.

Die Kommerzienrätin fogte. Ihre dunklen Augenbraunen waren düster zusammengezogen; auf ihren Wangen brannte die Röte des Zor­nes. Dennoch fand sie nicht die Kraft, ihre Tochter zurechtzuweisen und das Ungestüm der­selben zu zügeln. Frau Aurelie war in all ihrem Tun und Denken etwas schwerfällig und infolgedessen der sprühenden Lebhaftigkeit und der raschen Entschloffenheit ihrer Tochter nicht gewachsen. Aber der Impulsivität Marys setzte sie den zähen Widerstand ihrer Schwerfälligkeit ent­gegen und trug damit auch meistens den Sieg davon.

So füllte es ihrer Meinung nach auch dies­mal der Fall fein; während sie den beiden Mäd- ^en^folgte, beruhigte sich Ihr Zorn bei diesem

mit Anfang 1907 eine Vermehrung um 1232 Organisationen und 250316 Organisierte. Von dem heutigen Bestände entfallen auf die Land­arbeiter allein 1089 Organisationen mit 426079 eingeschriebenen Mitgliedern (== 7,5 Prozent der Gesamtzahl der Landarbeiter). Nur etwa 24 Prozent der gesamten Organisationen stehen nicht in einem festen Verhältnis zur sozialdemo­kratischen Partei.

** Spanisches. Aus Barzelona wird dem Journal Paris" gemeldet, daß dort am Sonn­abend zwei Bomben explodierten, die eine vor dem Weibergefängnis auf dem Platze St. Paul, wo eine Anzahl von Revolutionsheldinnen ein­gesperrt ist, und die andere vor der Kaserne Starazanos, in der verschiedene Führer der revo­lutionären Bewegung hinter schloß und Riegel sitzen. Menschen kamen bei der Explosion nicht zu Schaden, auch sonst haben die Bomben nicht viel Schaden verursacht. Die Behörden hielten diese Bombenanschläge bis gestern geheim.

** Aus Dänemark. Kopenhagen, 25. Aug. Der Folketing hat heute die Beratung über die Landesverteidigungsvorlagen wieder ausgenom­men. Ministerpräsident Graf Holstein führte in seiner einleitenden Rede aus, daß es notwendig gewesen sei, zwischen den verteidigungsfreund­lichen Gruppen des Hauses eine Uebereinstim- mung zu erzielen. Äufgabe des Ministerium­sei es, diese Vereinbarung durchzuführen. Die Vorlagen könnten mit zwei Worten charakteri­siert werden: Niederlegung der Kopenhagener Landbefestigung und Schaffung einer wirksamen Verteidigung der Neutralität Dänemarks, die es dem Staate ermöglichen würde, dem Aus­lands gegenüber loyal seine Pflichten zu erfül­len, falls es zwischen zwei anderen Mächten im dänischen Fahrwaffer oder an der dänischen Grenze zu einem Kampfe kommen sollte.

** Eine russische Milliarden-Anleihe? Die Regierung sondiert die Möglichkeit einer An- . leihe von einer Milliarde Franken in Frank­reich, Belgien und Holland. Als Gegenleistung will sie dafür Eisenbahn- und Bergwerkskonzes­sionen erteilen. Dieses Gerücht ist nach der Voff. Ztg." in Moskauer Finanzkreisen ver­breitet.

** Aus Indien. Kalkutta, 25. Aug. Die Polizeitruppe, die die Eisenbahnstrecke Kal­kuttaBarrackpore infolge der bekannten Dom- benattentate bewachte, ist zurückgezogen worden, da die Regierung annimmt, daß normale Zu­stände int Eisenbahnverkehr zurückgekehrt sind.

** Aus Dftafien. DerTimes" wird aus Peking telegraphiert, daß gestern zwischen China und Japan ein Vertrag abgeschlossen wurde, durch welchen nun alle strittigen Punkte wegen der Mandschurei zwischen den beidenRe­gierungen aus der Welt geschafft wurden. Nur die Frage der Jurisdiktion über die Minen­distrikte von Fuschan und Pentai ist noch nicht erledigt. Der genannte Korespondent bezeichnet den Vertrag als sehr günstig für China, das dabei seinen Hauptwunsch, die Zurückgewinnung des Tschiung-Toa durchgeseht habe. Der Gouverneur von Tschekiang Tscheng-Pung ist- angewiesen worden, am 30. August in Ringpo mit dem Prinzen Tsai-Hsun und dem Admiral Sah in der San-mönbai zwecks Auswahl einer

Sie beobachtete die beiden jungen Damen und konnte sich nicht verhehlen, daß Mary neben der stolzen, schönen Erscheinung Brunhildens vollständig verschwand.

Mary war von kleiner, unansehnlicher Ge­stalt. In ihrer Entwicklung glich sie fast noch einem Kinde, wenn nicht dieses kluge, ver­schmitzte Gesicht mit den großen, dunklen Augen gewesen wäre, die Geist und Leidenschaft ver­rieten. Das lockige, schwarze Haar trug sie kurz verschnitten. Ihre dürftige Gestalt umrauschte ein gelbes Seidenkleid. Schmuck und Brillan­ten schienen ihre Leidenschaft zu sein, denn ein Perlenhalsband, Brillantbrosche, einige kost­bare Armbänder und mehrere Ringe mit fun­kelnden Steinen schmückten ihren Hals, ihre Brust ihre Arme und Hände.

Ihre Redeweise war keck und lebhaft, doch nicht ohne Geist, der sich aber oft in übertrie­bener Weise geltend zu machen suchte.

Schon oft hatte sich die Kommerzienrätin gefragt, woher ihre Tochter diese übersprudelnde Lebhaftigkeit, dieses auf Kunst und Wissen­schaft wenn auch in spielerischer Weise gerichtete Streben, diese kleine, nervöse, hagere Gestalt erhalten, da doch sowohl sie selbst als auch ihr Gatte ganz andere Charakteranlagen besaßen. Das Wesen Marys mußte wohl ein Erbteil ihrer väterlichen Ahnen sein, deren abenteuerliches Künstlertum in ihr roiebei auf­gelebt war.

Nur mit unablässiger Energie vermochte die Kommerzienrätin dieses abenteuerliche Künstler­tum oder dieses künstlerische Abenteurertum bei ihrer Tochter im Zaum zu halten.

(Fortsetzung folgt.)