mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhaiu
und den Beilagen: „Nach Feierabend" (wöchentliche Unterhaltungsbeilage) und „Landwirtschaftliche Berlage
M 123
Die „Gbeichefsische Zettnns" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich durch die Bost bezogen 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unser» ZeitungSftellen und der Expedition (Markt 21,) 2 Mk.
Marbmg
Freitag 28. Mai 1909.
Di« JnserttonSgrbühr beträgt für die 7gespalten« Zeile oder deren Rau« 16 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. — Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, UnivrrsttätSbuchdruckerei Inhaber Dr. L. Hitz er» th, Marburg, Markt 21. — Telephon 65.
44. Jahrg.
Bestellungen fit den Monat Juni auf die
^Vbethessische Zeitung" nebst ihren Beilagen werden noch von unserer Expedition (Markt 21) unseren Ausgabestellen in Kirch. Hain, Neustadt und Wetter, sowie von allen Postanstaiten und Landbriefträgern ent» gegengenommen.
Das hannoversche Höferecht.
Der am 10. Mai vom Abgordnetenhause einer Souderkommission überwiesene Gesetzentwurf betreffend das Höferecht in der Provinz Hannover tvurbe in drei Sitzungen erledigt. Unter Verzicht auf eine Generaldiskusston traten die Mitglieder gleich in die Spezialberatung ein. Die meisten Paragraphen wurden ohne weitere Debatte angenommen. Auch von den Gegnern des Entwurfs, die eine Abänderung des Jntestat, erbrechts und eine Bevorzugung einzelner Erben durch das Gesetz verwerfe», wurde anerkannt, daß diese Gegnerschaft, soweit Hannover in Betracht komme, zurückzustellen sei. Es habe sich herausgestellt, daß die Mehrheit der Hofbesitzer eine Kodi- fizienmg des Erbrechts, wie sie 1874 vorgenommen worden sei, wünsche. Dies ergab sich schon daraus, daß 73 000 Besitzer sich in die Höferolle hüten eintragen lassen. Die Novelle enthalte verschiedene Vorzüge. Zu diesen sei die Erweiterung des Kreises der Anerben zu rechnen, ferner die Regelung des Verhältniffes der Ehegasten, welchem ein Nießbrauchs- bezw. Altenteilsrecht zustehen solle. Ein Vorzug sei die Regelung des Verhült- niffes des Anerben zu den Mtterben, insbesondere die Verpflichtung des Anerben, unter gewiflen Boraussehungen einen Test d^s Voraus wieder herauszugeben, ferner die Bestimmung, daß der Hofetgentümer seinem überlebenden Ehegatten die Befugnis verleihen könne, den Anerben auszuwäh- ken. Vor allem wurde aber darauf hingewiesen, daß der Erblasser durch das Höfegesetz freier gestellt würde in seinem Verfügungsrecht, besonders in Rücksicht auf das Pflichttetlsrecht des, Bürgerlichen Gesetzbuchs. Zu 8 16 e über die Veräußerung des Hofes lagen mehrere Anträge vor, denen gegenüber der Regierungsvertre- ter sieb entgegenkommend verhielt, da sie zur ursprünglichen Fassung der Regierungsvorlage zu- rückkehrten. Alks den Verhandlungen im Provinziallandtag habe die Regierung entnehmen zu müssen geglaubt, die Sstmmung der bäuerlichen Bevölkerung ginge dahin, daß man der Veräußerung nicht scharf genug entgegentteten könne. Er glaube, daß bei Annahme der Anstäge Wohl nur diejenigen Fälle Bedenken eregen müßten, in denen ein Bestandtest des Hofes bloß zum Er-
? (Nachdruck verboten.)
Gin Sommerlrau«.
Roman von Ä. w»« Beeter.
(Fortsetzung.)
Bitte, Christel, stelle alles gleich hier auf den Tisch? Ich werde den Kaffee selbst ein- schenken. Hast Du auch die Zigaretten, mitge« bracht?"
Der Cerberus, der mit dem Kaffeegeschirr erschienen war, brummte eine wenig freundliche Bejahung und verschwand dann — sehr zur Erleichterung des Gastes, der, während Lori die Taffen ordnete und mit dem braunen, duftenden Trank füllte, seine Augen musternd durch das hohe, schöne Gemach schweifen ließ. Die breiten, spitzenverhangenen Fenster waren durch halbgeschloffene Jalousien verdunkelt, und nur die hohen Elastliren, deren Flügtt auf einen ganz grün umrankten und mit den *-kannten glühend roten Nelken dekorierten Ballon hinausgingen, standen weit offen und gaben dem Zimmer jene sonnenstrahldurchzuckte, lichtgrüne Dämmerung die den Eintretenden so anheimelnd und wohltuend empfangen hatte, lleberall in den Ecken des luftigen Raumes standen hohe Blattgewächse und blühende Blumen, auch hier mit Bevorzugung der roten Nelken, von denen ein Strauß im Gürtel der Hausfrau prangre, während eine einzelne der glühenden Blüten wie ein brennender Stern aus dem lichten Blond des Haares austauchte.
„Sie lieben rote Nelken sehr, wie es scheint?" fragte Heinz, dankend die ihm gebotene Mokka- taffe ergreifend.
_ «Sehr, sowohl in Farbe wie im Duft. Sie sind für mich die blumenhafte Verkörperung von Kraft, Leidenschaft, Glut und Leben. Vielleicht «twas zu betäubend, etwas zu voll und toll —
tragswert angenommen sei, während er eigentlich von vornherein zum Verkaufswert hätte übernommen werden müffen. Wenn man schon eine andere Abschwächung der Bestimmung des Entwurfs beschließen sollte, so wäre doch nicht zu empfehlen, beziiglich der Frist von 15 Jahren, an welche der Anerbe gebunden sei, eine weitere Abschwächung vorzunehmen. Die Kommission einigte sich schließlich zu folgender Fassung des § 16 e: Wird der Hof innerhalb 15 Jahren nach dem Uebergange des EigenttkmS auf den Anerben oder innerhalb 10 Jahren nach dem Erlöschen eines in Ansehung des Hofes bestehenden Berwalttmgs- oder Rießbrauchsrechts veräußett, so hat der Anerbe den Betrag des Vereins nachstäglich in die Erbmasse einzuwerfen. Für innerhalb des genannten Zeitraums veräußette Teile des Hofes gegen ein Entgelt, höher als ein ZehMel des Hofwerts, hat der Anerbe den enstprechenden Teil des Voraus in die Erbmasse einzuwerfen. Unter dem Anerben versteht man dasjenige der Kinder, meist den erstgeborenen Sohn, das den Hof im Erbgange überklimmt. Die übttgen Kinder und auch Mutter oder Vater in verwitwetem Stande sind die Miterben. Damit der Anerbe so gestellt wird, daß er den Hof auch wirllich erhalten kann, ohne in Bedrängnis zu kommen, erhält er ein Drittel des ganzen Erbgutes voraus, der Rest geht zu gleichen Teilen an die Erben, zu denen auch der Anerbe noch zählt. Nach dem neuen Entwurf soll er nun im ganzen mindestens die Hälfte des ganzen Besitztums erhalten, damtt der Hof nicht zu tief in Schulden geraten muß, um die Auszahlung der Miterben zu ermöglichen. Die Einttagung in die Höferolle ist eine fteitvillige. Die Einrichtung der Höferolle bedeutet eine Ausnahme von der Reichsgesetzgebung, die leider den Boden als Ware umsatzfähig macht. Um der niedersächsischen Anschaukkng. daß der Hof sich durch Jahrhunderte in der Familie forterbe, Rechnung zu tragen, wurde diese »Höferolle" eingerichtet, in welche die Bauern ihre Höfe einttagen lassen mit der Bestimmung, daß der Hof nicht geteilt und nicht veräußett werden darf, sondern im Familiengnt erhalten bleiben muß.
PoMsche Umschau.
Die Tabak- und Branntweinsteuer in der Finanzkommisfion.
Die Finanzkommission des Reichtages nahm am Mitwoch in zweiter Lesung den Tabaksteuerentwurf der ersten Lesung mit der Maßgabe an, daß für ausländischen Tabak neben dem Zoll von 85 ein 40proz. Wertzuschlag zu zahlen ist. Die Jnlandssteuer wurde auf 57 cW (statt bisher 45 J0 festgesetzt. Der Mehrertrag aus diesem Entwurf wurde vom Reichsschatzamt auf 48 Millionen Mark geschätzt. Abg. Kreth (kons.) beantragte: 1. Zigaretten im Kleinverkauf bis iy2 -Z per Stück mit 1,50 M, über iy2 bis 2y2 4 mit 3 M, über 2y2 bis 3y2 4 mit 4,50 M, über 3y2 bis 5 L
aber es gibt Dinge, an denen man das lieber- maß lieber sieht wie die besonnene Mittelmäßigkeit. Ich liebe an diesen Blumen all' das, was mir „als bleichem, kühlem Menschenkinde ab-
„O, habe ich mir vielleicht statt einer Waldfee eine Undine eingefangen, ein filberschim- mernbes, grünäugiges Rixchen, ohne Herz und Seele?"
„Vielleicht? Sie hätten nur hübsch auf d-n spöttischen Knix achten sollen, an dem sich b-- kanntlich die Nixendamen verraten. Man weiß nie, was hinter einem Dinge steckt? Vielleicht habe ich mir auch statt eines zahmen Falken einen wilden, losen Vogel eingefangen?" Sie lachte ihn lustig an und reichte ihm die Zigaretten herüber. „Ich muß Ihnen etwas in den Mund stopfen, damit Sie nicht gar zu viel unnützes Zeug fragen, Kind!"
„Das „Kind" muß ich mir denn doch verbitten," lachte er ein klein wenig unmutig, indem er dankend die duftige Zigarette entzündete. „Ihre zweieinhalb Jahrtausende müssen sich erst noch etwas deutlicher in Ihrer Erscheinung ausdrücken, eher der mütterliche Ton mir gegenüber ganz paffend erscheint."
Lori lehnte sich in den Sessel zurück, und den leichten Wölkchen ihrer Zigarette träumerisch nachschauend, sagte sie nachdenklich:
„Was wollen Sie? Zugegeben, daß ich vielleicht nur zwei bis drei Jahre älter bin wie Sie so gibt das doch in Anbetracht der viel ftüheren geistigen und körperlichen Reife de» weiblichen Geschlechts mit einen jo bedeutenden Vorsprung Ihnen gegenüber, daß unser unbefangener Verkehr dadurch fast seine Sonderbar- kett verliert und ich mich ganz gut al» Jhro mütterliche Freundin fühlen kann."
Heinz wrang halb belustigt, halb ärgerlich auf, und einen Heine» Spiegel wn einem der
ständig, daß er sich an einen deutschen Vizewachtmeister und andere Personen gewandt habe. Mehrmals habe et auch kleine Mengen Pulver erhalten. Von dem ftanzösischen Agenten habe er 800 Francs bekommen. Seine Tätigkeit habe er nicht für die eines Spions gehalten. Bohn bestreitet dieSchuld. Den Briefverkehr Scbwengs hatte feine Mutter vermittelt, während der Verkehr des erwähnten Vizewachtmeisters mit den Angeklagten mit Genehmigung der Vorgesetzten erfolgte. Während der Vernehmung bet 18 erschienenen Zeugen bekam der Angeklagte Schweng einen epileptischen Anfall, weshalb die Sitzung auf eine Viertelstunde unterbrochen werden mutzte. In nichtöftentlicher Sitzung wurden sodann noch mehrere Zeugen und Sachverständige vernommen. — Die Beweisaufnahme wurde int Laufe des Nachmittags zi» Ende geführt. Der Sachverständige Medizinaltat Thümmler gab sein Gutachten dahin ab, dah der Angeklagte Hysteriker, in der Zurechnungsfähigkeit aber nut wenig behindert sei. Morgen beginnen die Plaidoyers.
........ ।
Preußischer Landtag.
Im Absrrrbnetenhause
wurden am Mittwoch, 26. Mai, zunächst einige Vorlagen betr. Grenzveränderungen und Aenderungen von Amtsgerichtsbezirken in zweiter resp. dritter Lesung erledigt und sodann in die dritte Beratung der Stcmpelsteuergesetznovelle eingetreten. Abg. Dr. WH Kries (kons.) empfahl einen Kompromißantrag, welcher die Staffelung der Automatensteuer dahin ändert, daß der Stempel bei einer Roheinnahme von nicht mehr als 30 jt 1 M, bei nicht mehr als 30—50 * 2 M betragen soll. Ferner begründete der Redner einen Antrag, der von einem Teil des Zentrums unterstützt wurde, wonach die Fahrradsteuer generell auf 50 Pf. ermäßigt werden foll. Seine politischen Freunde würden an der Fahrradsteuer unter allen Umständen festhalten. Die Ausführungsbcstimmungen würden dafür sorgen, daß die Steuer nie zu vexatott- schcn Maßregeln führen könne. Minister v. Rbein- baben meinte, daß bei einer Steuer von 50 Pf. nicht von einer drückenden Last für den Arbeiter gesprochen werden könne. Abg. Leinert (Soz.) erklärte, daß solch „arbeiterfeindliche" Gesetze nur unter bem „Dreiklassenwahlrecht" möglich wären. Abg. Frhr. v. Richthofen (kons.) riet den Sozialdemokraten, ihre Anhänger dadurch vor der Härte dieser Steuer zu schützen, daß sie die Beiträge zur Parteikasse um de« Betrag dieser Steuer kürzen. Der Kompromißantrag bezüglich anderweiter Abstufung der Automatensteuer wurde angenommen. Bei ber Einzelberatung wurde nochmals in eine kurze Debatte über die Fahrradsteuer und den Antrag Dr. ». Krieg (kons.) betr. Festsetzung der Steuer auf 1,50 << resp. 50 Pf. eingetreten. In namentlicher Abstimmung wurde sodann dieser Antrag mit 126 gegen 107 Stimmen angenommen. Ein anderer Antrag Dr. v. Kries (kons.), welcher Bestimmungen über die Bezahlung der Fahrradsteuer enthält, wurde ebenfalls angenommen. Es folgte die Beratung eines Antrages Gyhling (fress. Vp.), welcher eine Steuer von 30 Pf. jährlich für jedes Reitpferd forbert. Die Bestimmungen über Radfahrsteuerkarte« sollen hierbei sinngemäße Anwendung finden. Der Antrag wurde nach kurzer Debatte abgelehnt, trotzdem man der Idee durchaus nicht unsympathisch gegenüberstand, mußte die Ablehnung erfolgen, da — wie allseitig betont wurde — die Fassung des Antrages eine ungenügende und unklare war. Hierauf wurde die
mit 6,50 <M., über 5 bis 7 4 mit 15 M. für je 1000 Stück, 2. Zigarettenpapier mit Ausnahme des zur gewerblichen Verarbeitung bestimmten mit 1 <* für 1000 Zigarettenhüllen zu besteuern. Abg. Dr. Weber beantragte, im Tabaksteuergesetz dem Artikel 1 hinzuzufügen: Von Zollzuschlage von 40 Prozent vom Hundert bleiben befreit diejenigen Tabakblätter, unbearbeitet oder bearbeitet, die in solchen Betrieben für solche Tabakfabrikate zur Verarbeitung gelangen, die dem Zigarettengesetz vom 3. Juni 1906 unterstehen. Der Antrag Kreth wird angenommen. Der Antrag Weber wird mit 15 gegen 13 Stimmen der Konservativen, , der Reichspartei und des Zentrums angenommen. Darauf wurde der Zigarettenzoll auf 1200 <M. festgesetzt. Konservative und Zentrum stimmten dafür in Erwartung, daß der oben gefaßte Beschluß im Plenum rückgängig gemacht werde. Als Termin für Jnkraftreten des Gesetzes wurde der 1. Oktober 1909 festgesetzt. Es folgte die zweite Lesung des Branntweinsteuergesetzes. Zu Paragraph 1 (Gegenstand der Verbrauchsabgabe) wurde der Antrag Zehnter (Zent.), der zum Schutze der kleinen Obstbrenner, die nicht mehr als 30 Liter aus selbsterzeugtem Obst, Wein, Most oder Rückständen davon im Jahre brennen, di« Verbrauchsabgabe um '/>« ermäßigt, gegen die Stimmen der Reichspartei und Nationalliberalen angenommen. Darauf wurde noch in die zweite Lesung des B r a n n t» weinsteuergefetzentwurfs eingetreten, die am Donnerstag beendet werden soll. Am Freitag dürfte dann mit der Beratung des Entwurfs betr. Aenderung im Finanzwesen die Finanzkommission ihre Beratungen vorläufig beendigen.
Kaffeezoll.
Die konservativen Mitglieder der Finanzkommission haben am Mittwoch den Antrag eingebracht, den Zoll auf rohen Kaffee von 40 auf 60, auf gebrannten oder gerösteten, auch gemahlenen Kaffee von 60 auf 80 und für Tee von 25 auf 50 M für einen Doppelzentner zu erhöhen. Der Nachzoll foll für den am Tage des Inkrafttretens dieser Erhöhung im freien Verkehr befindlichen Kaffee 20 und für Tee 25 <M. betragen. Für Kaffee oder Tee, die sich im Besitz von Haushalten befindet, soll kein Nachzoll echoben werden, wenn die Gesamtsumme nicht mehr als 20 Pfund beträgt.
Epionageprozeß Schweng.
Leipzig, 26. Mai. Vor dem Reichsgericht begann heute der Spionageprozeß gegen den Kaufmann Schweng und Genossen wegen Verrats militärischer Geheimnisse. Der Antrag auf Ausschluß der Oeffentlichkeit wurde abgelehnt. Di« Angeklagten Schweng und Bohn werden beschuldigt, den Versuch gemacht zu haben, einem Agenten der französischen Regierung namens Renault Pläne der Festung Idstein zu verschaffen und Patronen für die Jnfanteriege- wehre und Feldkanonen zu liefern. Die Frau und die Mutter Schwengs sollen Beihilfe geleistet haben. Schweng ist in der Hauptsache ge-
Nebentffchchen ergreifend, kniete er neben Lott nieder, ihr denselben vorhaltend.
„Bitte, schauen Sie einmal hier hinein, und dann seien Sie chrlich und gestehen zu, daß Sie entweder kokett ober grenzenlos unlogisch sind!"
Nachdenklich und prüfend blickte sie ihr Spiegelbild an, dann lächelte sie leise.
„Ja, der Schein gibt Ihnen recht, Sie impertinentes, logisches Ungeheuer! Es ist doch vielleicht nicht ganz glaublich, wenn ich al» Großmutter figurieren will! Bleiben Sie hübsch auf den Knien und beichten Sie, Sünder, wie oft waren Sie schon verliebt?"
„Bis heute noch niemals!" war die mit leidenschaftlichem und doch ernstem Tone gegebene Artwort.
„Aber das ist ja gegen alle Verabredung! Ein flotter junger Mann wie Sie muß mindestens immer sieben Sieben auf dem Repertoire haben! Dann hätte ich als achte auch noch mit darauf gehen können."
Sie hatte die Augenbraunen zusammengezogen und sah ihn ganz zornig und vorwurfsvoll an, so daß er lachen mußte. Seine Wange gegen eine ihrer Hände drückend, sagte er leise unb zärtlich:
„Ja, das ist nun in der Geschwindigkeit nicht mehr zu ändern. Sie werden sich wohl darein finden müssen, die ttnzige aus dem Repertoire zu sein. Lori!"
„Unsinn," sagte sie kurz und schob ihn leicht beifeite, „man soll nicht mit dem Feuer spielen und nicht von der Liebe reden. Verbannen wir solche Kontrebande ein für allemal au» unserem Verkehr! Sie sehen, es kommen dabei nicht» wie Dummheiten heran», der Kaffee wird katt und die Zigaretten find ausgeaangen. Sie sind ein schlechter Raucher!"
„Dagegen muß ich mich verteidigen, sogar ein viel zn Wdenschaftlicher, aber, et« da» so
geht, die größere Leidenschaft hat die kleiner« ertötet!"
„Still, Vasall, schwatzen Sie nicht törichte» Zeng, sondern hinten Sie Ihren Kaffee a » und machen Sie sich bereit zur weiteren Ausführung unseres Tagesprogramms. Jetzt will ich Ihnen die Honneurs der hiesigen Gegend machen und Ihnen alle Schönheiten derselben zeigen. Troll, hole meinen Sonnenschirm und meine Handschuhe? Er ersetzt mir in dieser Wildnis eine Kammerfrau. Ist er nicht ein herrliches Tier?"
Welche wonnigen Tage waren es, die Heinz jetzt durchlebte! Wie dornenlose Rosen reihten sie sich zu einem Kranze unverwelklicher Seligkeiten. eine immer köstlicher, sonniger, schöner wie der andere, ein Meer von Glück, in dem er, die Welt und jeden Gedanken an die Zukunft vergesset, wonnetrunken untettauchte. Wie Lori gleich gesagt hatte, war das Schiffli nur noch Schlafftätte für ihn, höchstens, daß er die Morgenstuichen. in denen er noch nicht oben in der Villa erscheinen durste, unter den Linden vetträumte. Sonst war et jede Stunde de» Tages bei ihr und mit ihr, die all sein Sinnen und Denken ausfütlte. Wenn sie nicht Tagespartien machten, was eigentlich selten votkam. so verbrachten sie, Troll immer als dritter im Bunbe, den Vormittag auf der kleinen Waldwiese, auf der sie sich gefunden hatten. Lori schaukelte in ihrer Hängematte, und er lag im Grase zu ihren Füßen, mit ihr plaudernd, ihr vorlesend, oft auch nur träumerisch in ihren Anblick versunken, bi» sie, ärgerlich und lachend, ihm ihren Fächer, ihr Taschentuch, eine Nelke oder war sie sonst zur Hand hatte, in» Gesicht warf oder eine launige Strafpredigt hielt übet Wes nutzlose „dem liechen Gott die tage fe*. stehlen".
t-------adti v-* . (Fortsetzung folgt.)