MchM Iälmg
mit dem Kreisblatt für die Kreise Mar-mg und Kirchhain &
und den Beilagen: „Nach Feierabend" (wöchentliche Unterhaltungsbeilage) und „Landwirtschaftliche Benage."
Jti 106
Die „Gvrrhelstsche Jettsng" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Der Bez eg 8 preis beträgt vierteljährlich durch die Post bezogen 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unfern Zettungsstellen und der Expedition Markt 21, 2 Mk.
Marburg
Freitaq 7. Mai 1909.
Die JnsertlonSgebühr beträgt für bie 7gespaltene Zeile oder deren Raum 16 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. — Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, UnwersttätSbuchdrucker«: Jnbaber Dr. E. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
44. Jahrg.
Der Gesetzentwurf betreffend die Haftung des Reiches für die Reichsbeamten.
Der btm Reichstage vorliegende und heute zur ersten Lesung stehende Gesetzentwurf handelt von her Haftung des Reiches für seine Beamten, und -war handelt es sich hier lediglich um solche Handlungen seiner Beamten, di« von ihnen in Ausübung öffentlicher Gewalt vorgenomme« find.
Während nämlich die Haftung deS Reiches und der Einzelstaaten für ihre Beamten, soweit Vie Ausübung der privatrechtlichen Vertretungsmacht in Frage steht, bereits durch das B. G.B. «ach §§ 31 u. 89 einheitlich für das ganze deutsch« Reich geregelt ist, mangelt es an einer gleichen Be- sttnlmung bezüglich der Handlungen der Beamten in Ausübung ihrer öffentlichen Gewalt. Der Erlaß diesbezüglicher Bestimmungen ist vielmehr nach dem Einführungsgesetz zum B. G. B. Art. 77 her Landesgesetzgebung Vorbehalten.
Eine solche Regelung ist auch seitens der meisten Landesrechte bereits erfolgt, so z. B. in Bayern, Württemberg, Baden, Reuß j. L., Oldenburg. Auch der größte Bundesstaat, Preußen, steht im Begriff, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen, welche schon die Zustimmung des preußischen Abgeordnetenhauses gefunden hat und zur Zeit dem Herrenhause vorliegt. Für die Reichsbeamten kann selbstverständlich diese Regelung nur durch das Reich selbst erfolgen. Die juristische Grundlage für die im Entwurf vorgesehene Haftung des Reiches ergibt sich aus seinem Fretheitsrechte. Wenn der Staat kraft dieses feines Hoheitsrechtes das Publikum auf die von ihm angestellten Beamten anweist, und diesen die im einzelnen begrenzten hoheitsrechtlichen Befugnisse zutvetst, so entspricht es den Grundsätzen des Rechts und der Billigkeit, daß der die Staatshoheit ausübende Staat nun auch für eine Verletzung der Amtspflicht seiner sich bedienenden Organe zivilrechtlich eintritt.
Für den Geschädigten ist es gleich nachteilig wie unbequem, ihn in erster Linie an den Beamten zu verweisen. Einerseits wird es ihm in vielen Fällen erschwert, ja unmöglich sein, den haftenden Beamten, also den passiv Legitimierten festzustellen, auch wird es sehr ost zweifelhaft sein, ob in der Handlung des Beamten die Ausübung öffentlicher Gewalt oder eine privatrechüiche Vertretung zu finden ist, aus der das Reich schon jetzt gemäß den erwähnten §§ 31 und 890 des B. G. B. unmittelbar hastet; andererseits ist dem Geschädigten keinerlei Sicherheit gegeben, daß er selbst im Falle eines obsiegenden Urteils zu seinem Rechte kommt.
Aber auch den Interessen der Beamten entspricht die hier vorgeschlagene Regelung, da dieselben vor grundlosen Klagen, namentlich auf Seiten solcher Personen, die im Armenrecht klagen,
45 (Nachdruck verboten.)
Enterbt.
Original-Roman von Freifrau Gabriele v. Schlippenbach.
«Forttrtzung.»
Spät in der Nacht kam der „Enterbte" in Hollen an. Als Jüngling hatte er die Schwelle des Elternhauses verlassen, als sturmgeprüfter, vom Leben gereifter Mann betrat er sie wieder. Er geht über die Eranitstufen in die Halle, wortlos schließt er seine Mutter in die Arme, dann betritt er den oberen Stock und geht durch die alten, bekannten Räume, jetzt ist er im Zimmer seines Kindes. Da liegt seine blühende Tochter in den hochgeschichteten Kissen, sie ist fast unkenntlich, blaue Schatten begrenzen die Augen und die weichen Züge sind spitz und scharf geworden, als präge der lob seinen Stempel darauf. Und zu Häupten des Bettes, an den Mosten gelehnt ist Baron Adam von Rothenfeld. Auge in Auge stehe« Vater und Sohn fich gegenüber nach fast zwanzig Jahren. Sie mustern fich lange, es zuckt in den eisernen Zügen des alten Mannes, aber er streckt dem Wiederkehrsnden nicht die Hand entgegen und kein Wort der Begrüßung kommt über seine festgeschlossenen Lippen, stumm wendet er fich ab und verläßt das Zimmer. Mutter und Sohn bleiben allein, denn Franziska ist nach Gnch- Troska gefahren, um Hane Leopold Nachrichten au bringen. Sie weiß nun den Geliebten ihrer Jugend wieder daheim und in scheuem Erschrecke« bangt sie vor einem Wiedersehen.
„So liegt sie seit Tagen," sagt Frau von Rothenfeld leise, „Eörner gibt wenig Hoff- ""Ktefirich Johann setzt fich neben da« Bett.
oder gar von Querulanten durch die Prinzipal- Haftung des Staates geschützt sind.
Selbstverständlich soll und muß dem Staate das Rückgriffsrecht gegen den schuldigen Beamten in vollem Umfange gewähtt werden. Bet der schwerwiegenden Bedeutung des ganzen Gesetzes ist aber eine Kommissionsberatung nicht zu umgehen und die Entscheidung im einzelnen für diese Vorbehalten.
Erfteulich ist es, daß der Gesetzentwurf auch ausgedehnt ist auf die Personen des Soüxften- standes. Wenn wir diese Bestimmung richtig auffassen, so soll das Reich für diese hasten ohne Rücksicht darauf, ob diese dem Beamtenstande angehören oder nicht. Prattisch wird diese Gesetzesreform besonders in zwei Fällen werden: Zunächst bei etwaigen Mißhandlungen von Untergebenen seitens der Vorgesetzten, die erfreulicherweise ja immer seltener werden, aber bei dem großen Organismus des Heereskörpers und der Unvollkommenheft alles menschlichen Tuns und Handelns völlig niemals zu beseitigen sein werden. Für die Landbevöflerung aber wird diese Haftung besonders von Vorteil sein bei Flurschäden, welche außerhalb des Rahmens eines Manövers erfolgen und welche bisher eine Haftung des Staates ausschlossen, während für Flurschäden bei Manöver« usw. ja bekanntlich eine sondergesetzliche Regelung besteht.
Rach allem entspricht der Entwurf dem Grundgesetz der Billigkeit, wie er auch den prakftschen Bedürfnissen gerecht wftd. Dieses wird dadurch bestäftgt, daß nicht allein der Deutsche Iuristentag, sondern verschiedene wirtschaftliche Körperschaften, wie der deutsche Handelslag sich für die hier vorgesehene Regelung ausgesprochen haben.
Politische Umschau.
Di« Pension»- und Hinterbliebenenversicherung der Privatangestellten.
Dem Reichstage ist eine größere Zahl von Petitionen zugegangen, die sich mit der Denkschrift betreffend die Pensions- Und Hinter- bliebenenversicherung der Privatangestellten und der Vorlage eines diesbezüglichen Gesetzentwurfs befassen. Die ausführlichste dieser Petitionen ist die der Handelskammer in ElberfeÜ und besagt folgendes: „Die Zwangsversicherung ist nur auf Privatangestellte mit nicht mehr als 4000 JA. Gehalt auszudehnen. Freiwillige Weiterversicherung ist dergestalt zuzulajsen daß Privatbeamte mit mehl: als 4000 JA Gehalt sich in der höchsten Lohnklasse auf eigene Kosten sich selbst weiter versichern können. Beim Austritt aus der Versicherung infolge Wegfallens der für die Zwangsversicherung maßgeblichen Voraussetzung gen find die von den Angestellten selbst gezahlten Beiträge in Höhe von 75 v. H. ohne Zinsen zurückzuerstatten, während die von dem Arbeitgeber geleisteten Beiträge zugunsten der Versicherungskasse verfallen. Die Invalidenrenten sind bei da uernder Erwerbsunfähigkeit zu gewähren. Die Altersrente ist vom 70. und, sobald die finanzielle Lage des Reiches und
er spricht mit seiner Mutter und schüttet ihr sein Herz aus, er kommt wieder zu ihr mit seiner großen Sorge und fühlt ihre Hand segnend auf seinem Kopf. In dem letzten Jahr ist der weiße Streifen in den dunkeln Locken viel breiter geworden, sie findet den Sohn sehr gealtert und sagt es ihm.
„Es war die Sehnsucht nach Fee und — nach Kurland," gesteht er ein, „seit mein Liebling hier ist, hat mich das Heimweh gepackt."
Doktor Görner kommt am Morgen und begrüßt Friedrich Johann herzlich und bewegt; kennt er ihn doch seit frühester Kindheit und hat er doch di« ganze Katastrophe miterlebt. Während der treue Freund des Hauses zugegen ist, hat Fee einen ihrer lichten Momente, sie schlägt die Augen auf und lächelt dem Vater zu, es setzt sie nicht in Erstaunen, daß er da ist.
„Ich wußte, daß Du zu Deiner kleien Fee kommen wirst," sagt sie zuversichtlich.
„Mein Kind, mein Lieblings"
Der starke Mann bringt weiter nichts hervor, aber er beugt sich über die Kranke und liebkost sie zärtlich. —
Zurückgekehrt k Ja, das ist er, aber, um den bittersten Schmerz seines Lebens zu erfahren, um dann wieder Hollen Lebewohl zu sagen auf immer, bettelarm und beraubt, denn sein Liebstes ist ihm enttissen.
Und die Tag« kommen und gehen, bald ist eine kleine Besserung bemerklich, dann wieder ist der Hoffnungsschimmer so gering, daß et zu schwinden droht, das blühende Leben sträubt fich gegen die kalte Umarmung des Knochenmannes, der mit seiner Hippe am Bett steht, die holde Mädchenblume abzumähen, sie mit sich pl nehmen.
Baron Adam hat de« Sohn nicht wtebet«
die wirtschaftlichen Verhältnisse fich gebessert haben, sowie das Ausland seine soziale Gesetzgebung auf eine entsprechende Höhe gebracht hat, vom 65. Lebensjahr ab zu gewähren. Die Invalidenversicherung ist durch Anfügung neuer Lohnklassen auszubauen." Berichterstatter war der christlich-soziale Abgeordnete Dr. Burkhardt. Die Petitionskommission des Reichstages trat ohne Diskussion dem Antrag« des Referenten bei, die Petitionen dem Reichskanzler als Material zu überweisen.
Zu den französische« Lkeferungsskandale«.
Paris, 5. Mai. Ein der radikalen Partei angehörendes Mitglied des Marineuntersuchungsausschusses sprach sich zu einem Mitarbeiter der „Liberte" sehr abfällig über die gegen die Gesellschaft Echneider-Ereusot angeordnete strafrechtliche Verfolgung aus. Der Ausschuß werde vor Abschluß seiner Arbeiten von der Regierung alle diesbezüglichen Schriftstücke verlangen, um auch über diese Angelegenheit volles Licht zu verbreiten. Schon jetzt aber könne man sagen, daß die Folgen der von der Regierung so leichthin und ohne jeden ernsten Grund getroffenen Maßnahme für die französische Industrie unberechenbar seien. So hätten bereits mehrere fremde Staaten, darunter Spante'- Rußland und Italien, welche in Frankreich Eeschütztürme bestellt hatten, diese Bestellungen zurückgezogen.
Rußland und Bulgarien.
Sofia. 4. Mai. Bei der lleberreichung seines Beglaubigungsschreibens verwies der russische Gesandte Sernentowski in seiner Ansprache an den König Ferdinand auf die vom russischen Kaiser dem Könige entgegengebrachten lebhaften Gefühle. Die neue Epoche der friedlichen Entwickelung Bulgariens werde von den wärmsten Wünschen des gesamten Slawentums begleitet. Die Fürsorge des Kaisers für das Schicksal der kraftvollen bulgarischen Nation werde die unlöslichen, beide Brudervölker vereinigenden Bande noch mehr festigen. König Ferdinand erwiderte: Die Gefühle des Krisers, welche im Laufe der letzten Ereionisse durch unwiderlegliche Beweise in einer für König, Dynastie und Land wertvcllen Weise bekräftig» wurden, werden ein anerkennendes Echo in Bulgarien finden. D-r neuerliche Ausdruck der Fürsorge des Kaisers für das Schicksal der bulgarischen Nation, welcher mich tief gerührt hat, wird eine Bürgschaft mehr dafür sein, künftig die unlöslichen, brüderlichen Bande zwischen beiden Völkern noch fester geknüpft yt sehen.
England und die Luftschiffahrt.
London» 5. Mai. In Beantwortung einer dahingehenden Frage in einer Sitzung des Unterhauses erklärte Premierminister Asquith, die Regierung habe S* itte unternommen, um die Lustschiffahrt aus einen zufriedenstellenden Stand zu bringen. Sowohl dar Heer wie die Flotte hätten sich zur Aufgabe gemacht, lenkbare Luftschiffe zu entwerfen un^ yi erbauen. Die Aeroplar frage wurde vom Kriegsministerium bearbeitet. Das Kriegsministerium erbaue seine Luftschiffe in der Ballonfabrik zu Aldershot. Um dem Werke die höchste wissenschaftliche Unterstützung zu sichern, sei das staat
gesehen, er geht nur dann in das Krankenzimmer, wenn Friedrich Johann sich auf kurze Augenblicke zurückzieht, um einige Stunden zu Olafen.
„Großvater," flüstert Fee, „hast Du Papa vergeben?“
Rothenfeld weiß nicht, was er antworten stll, er fürchtet „nein" zu sagen, die Aufregung könnte verderblich wirken.
„Bitte tue es," fährt die schwache Stimme fort,, „ich kann nicht ruhig sterben, wenn D« Papa böse bist."
„Du sollst leben, mein Sonnenstrahl," sprach der alte Mann tief bewegt, „ich will alles tun, wenn der himmlische Vater Dich uns erhält, wenn Du gesund wirst."
Diese Worte hatte er sprechen müssen, wie eine unsichtbare Notwendigkeit hat es ihn dazu getrieben.
„Wirklich?" fragt Fee, „bann sei wieder gut gegen Papa."
„Ich — ich will es — versuchen, — um Deinetwillen."
„O! dann ist alles gut," erwidert st«, „Du hältst immer, was Du versprichst, lieber Eroß- vatcr."
Sie schläft und Rothenfeld sitzt regungslos da, fein Herz ist plötzlich so leicht geworden und so friedlich wie seit Jahren nicht. Es ist eine seiner besten Eigenschaften, daß er, wenn er zu verzeihen entschlossen ist, es königlich, ohne Vorbehalt tut, denn Kleinlichkeit liegt nicht in seiner Natur, die nichts Halbes kennt und deshalb viel Edles hat.
Zn diesen Stunden hält der alte Mann ernste Einkehr. Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sicher und das härteste Menschenherz wird von ihnen klein gekriegt. Und etwas, was
liche physikalische Laboratorium angewiesen, eine besondere Abteilung für fortgesetzte Experimente und Forschungen für die einschlägigen Fragen einzurichten. Zur Beaufsichtigung der Forschungen des Laboratoriums habe er ein besonderes Komitee ernannt, dem Lord Rayleigh und andere hervorragende Männer der Wissenschaft angehören. Die notwendigen Mittel seien diesem Komitee zur Verfügung gestellt worden, damit das Werk ohne Aufschub ausgeführt werde.
Aus dem Reichstage.
Der Reichstag trat gestern um 8 Uhr zusammen, da die Abgeordneten vormittags eine Jnformations- fahtt nach dem Schießplatz Tegel unternommen hatten, um die lenkbaren Militärlustballons näher kennen zu lernen.
Zur Debatte stand in erster Lesung der Gesetzentwurf betreffend bie Haftpflicht des Reiches für seine Beamten. Der Staatssekretär des Reichsjustizamtes Dr. Rieberding wies in seiner einleitenden Red« darauf h,n, daß der Entwurf auf eine vom Reichst age von 2 Jahren angenommene Resolution zurückgehe und sich dem in ihr zum Ausdruck gebrachten Standpunkte anschließe.
Aus dem Hause sprach zuerst Abg. Dr. Brunster- tnonn (Rcichsp.). Er legte den gegenwärtigen Rechtszustand und die Bedeutung der vorgeschlagenen Aen- derung im einzelnen dar, erklärte die Art der Regelung für richtig und betonte die Bereitwilligkeit seiner politischen Freunde, bei der Kommissionsberatung tatkräftig mitzuwirken, damit das Gesetz bald verabschiedet werde. (Beifall.)
Auch die Redner der anderen Parteien Dr. Junck (natlib.), Dr Spahn (Ztr ), v. Brockhausen (kons.), Gntzling (srs. 83p.), Kölle (Wirtsch. 83g.), Stadthagen (Soz.) und Dr. ». Dzirmbowski Pomian (Pole) — alles Juristen — begrüßten grundsätzlich die Einbringung des Entwurfes und verwiesen im übrigen auf die Kommi ssionsberatung. in der Einzels ragen zu behandeln seien.
Der Entwurf wurde der Jusiizkommission überwiesen. — Es folgte die dritte Lesung der Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz.
Aus dem Abueordnetenhllnse.
Die Spezialdebatte über das höhere Unterrichtswesen beschränkte sich weil der Präsident streng darauf hielt,- daß nicht das Gebiet der allgemeinen Besprechung wieder betreten wurde, ganz vorwiegend auf Erörterungen von weniger allgemeinem Interesse. Hervorzuheben ist, daß der Unterstaatssekretär auf Anregung des Abg. Eickhoff (srs. Vp.) erklärte, bit Unterrichtsverwaltung stehe auf dem Standpunkte, daß begabte und unbegabte Schüler zusammen unterrichtet würden. Eine Scheidung in Garde- und minderwertige Klassen werde sie nicht dulden.
Die sämtlichen Titel dieses Etats wurden angenommen mit Ausnahme einer Forderung einer Dienstwohnung für den Direktor des Gymnasiums in Marienburg.
Bei der allgemeinen Besprechung des Elementarunterrichtswesens begründete Abg. Gottschalk (natl.) seinen Antrag auf einheitliche Regelung der Schulpflicht und der Bestrafung der Schulversäumnisse, dann Abg. v. Brandenstein (kons.) den Antrag auf weit stärkere Verwendung und Ausbildung von Lehrerinnen. Abg. e. Kessel (kons.) schilderte die starke Entwickelung des Lchrerbildnerwesens und die kräftige Fürsorge des Staates für dasselbe. Seine Freunde wollen die 19 Kreisschulinspeltionen im Hauptamte bewilligen. Abg D. Hackenberg (natlib.) entwickelte eine Reihe von Forderungen für bie Einrichtung der Lehrer, die Ausbildung der Lehrerbildner
er gestorben geglaubt, es hat nur geschlummert, nun regt es sich wieder in der Brust des Freiherrn, es ist die alte Liebe zum Sohn, den er enterbt und verstoßen, der nun heimgekehrt ist und wieder di« kurifch« Luft atmet. — Das Dach seiner Ahnen schützt Friedrich Johann wieder nach langem Fernsein.
,.Run. es geht ja besser," sagt Körner am anderen Tag erfreut, „ich kann es mir gar nicht erklären, verstehst Du es. Adam?"
Der Baron spielt den Unschuldigen, aber es blitzt verschmitzt in seinen Augen. —
„Janze," befiehlt er dem treuen Diener, „bitte den jungen Baron in mein Zimmer."
Wir wollen über das nicht sprechen, was in der nächsten Stunde in der Löwenhöhle vor sich gin -. wohl drang das grimme Knurren und Grollen des Bewohners dieses Raumes dazwischen durch die festoerschlossene Tür und die tiefe, ruhige Männerstimme antwortete ernst und ehrerbietig darauf.
„Minchen!" rief Rothenfeld der Aelter«, „aha, da bist Du ja, dachte ich es, daß Du in der N. je bist." Er zog die Baronin am Arm tu die Löwenhöhle.
„Na, Alte, da hast Du Deinen Jungen wie- der," sagte er in burschikosem Ton, indem er an feiner Rührung schluckte.
„Vater? Mutter?"
Friedrich Johann ist vor den Eltern nieber* gestürzt, er birgt den Kopf in der Baronin Kleider und küßt die kleine, weiche und auch die rauhe, große Hand, die beide fich segnend auf das Haupt des verlorenen und wiedergefundenen Kindes legen.
Ja, es gibt solche Momente im Leben, di« Schon den Vorgeschmack himmlischer Seligkeit mit ich bringen. (Forts, folgt)