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mit dem Kreisblatt für die Kreise Mar-mg und Kirchhain &

und den Beilagen:Nach Feierabend" (wöchentliche Unterhaltungsbeilage) undLandwirtschaftliche Benage."

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DieGvrrhelstsche Jettsng" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Der Bez eg 8 preis beträgt viertel­jährlich durch die Post bezogen 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unfern Zettungsstellen und der Expedition Markt 21, 2 Mk.

Marburg

Freitaq 7. Mai 1909.

Die JnsertlonSgebühr beträgt für bie 7gespaltene Zeile oder deren Raum 16 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, UnwersttätSbuchdrucker«: Jnbaber Dr. E. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 55.

44. Jahrg.

Der Gesetzentwurf betreffend die Haftung des Reiches für die Reichsbeamten.

Der btm Reichstage vorliegende und heute zur ersten Lesung stehende Gesetzentwurf handelt von her Haftung des Reiches für seine Beamten, und -war handelt es sich hier lediglich um solche Hand­lungen seiner Beamten, di« von ihnen in Aus­übung öffentlicher Gewalt vorgenomme« find.

Während nämlich die Haftung deS Reiches und der Einzelstaaten für ihre Beamten, soweit Vie Ausübung der privatrechtlichen Vertretungs­macht in Frage steht, bereits durch das B. G.B. «ach §§ 31 u. 89 einheitlich für das ganze deutsch« Reich geregelt ist, mangelt es an einer gleichen Be- sttnlmung bezüglich der Handlungen der Beamten in Ausübung ihrer öffentlichen Gewalt. Der Er­laß diesbezüglicher Bestimmungen ist vielmehr nach dem Einführungsgesetz zum B. G. B. Art. 77 her Landesgesetzgebung Vorbehalten.

Eine solche Regelung ist auch seitens der meisten Landesrechte bereits erfolgt, so z. B. in Bayern, Württemberg, Baden, Reuß j. L., Olden­burg. Auch der größte Bundesstaat, Preußen, steht im Begriff, eine entsprechende gesetzliche Re­gelung zu treffen, welche schon die Zustimmung des preußischen Abgeordnetenhauses gefunden hat und zur Zeit dem Herrenhause vorliegt. Für die Reichsbeamten kann selbstverständlich diese Re­gelung nur durch das Reich selbst erfolgen. Die juristische Grundlage für die im Entwurf vor­gesehene Haftung des Reiches ergibt sich aus sei­nem Fretheitsrechte. Wenn der Staat kraft dieses feines Hoheitsrechtes das Publikum auf die von ihm angestellten Beamten anweist, und diesen die im einzelnen begrenzten hoheitsrechtlichen Befug­nisse zutvetst, so entspricht es den Grundsätzen des Rechts und der Billigkeit, daß der die Staatshoheit ausübende Staat nun auch für eine Verletzung der Amtspflicht seiner sich bedienenden Organe zivil­rechtlich eintritt.

Für den Geschädigten ist es gleich nachteilig wie unbequem, ihn in erster Linie an den Be­amten zu verweisen. Einerseits wird es ihm in vielen Fällen erschwert, ja unmöglich sein, den haftenden Beamten, also den passiv Legitimierten festzustellen, auch wird es sehr ost zweifelhaft sein, ob in der Handlung des Beamten die Ausübung öffentlicher Gewalt oder eine privatrechüiche Ver­tretung zu finden ist, aus der das Reich schon jetzt gemäß den erwähnten §§ 31 und 890 des B. G. B. unmittelbar hastet; andererseits ist dem Geschä­digten keinerlei Sicherheit gegeben, daß er selbst im Falle eines obsiegenden Urteils zu seinem Rechte kommt.

Aber auch den Interessen der Beamten ent­spricht die hier vorgeschlagene Regelung, da die­selben vor grundlosen Klagen, namentlich auf Seiten solcher Personen, die im Armenrecht klagen,

45 (Nachdruck verboten.)

Enterbt.

Original-Roman von Freifrau Gabriele v. Schlippenbach.

«Forttrtzung.»

Spät in der Nacht kam derEnterbte" in Hollen an. Als Jüngling hatte er die Schwelle des Elternhauses verlassen, als sturmgeprüfter, vom Leben gereifter Mann betrat er sie wieder. Er geht über die Eranitstufen in die Halle, wortlos schließt er seine Mutter in die Arme, dann betritt er den oberen Stock und geht durch die alten, bekannten Räume, jetzt ist er im Zim­mer seines Kindes. Da liegt seine blühende Tochter in den hochgeschichteten Kissen, sie ist fast unkenntlich, blaue Schatten begrenzen die Augen und die weichen Züge sind spitz und scharf geworden, als präge der lob seinen Stempel darauf. Und zu Häupten des Bettes, an den Mosten gelehnt ist Baron Adam von Rothenfeld. Auge in Auge stehe« Vater und Sohn fich gegenüber nach fast zwanzig Jahren. Sie mustern fich lange, es zuckt in den eisernen Zügen des alten Mannes, aber er streckt dem Wiederkehrsnden nicht die Hand entgegen und kein Wort der Begrüßung kommt über seine fest­geschlossenen Lippen, stumm wendet er fich ab und verläßt das Zimmer. Mutter und Sohn bleiben allein, denn Franziska ist nach Gnch- Troska gefahren, um Hane Leopold Nachrichten au bringen. Sie weiß nun den Geliebten ihrer Jugend wieder daheim und in scheuem Er­schrecke« bangt sie vor einem Wiedersehen.

So liegt sie seit Tagen," sagt Frau von Rothenfeld leise,Eörner gibt wenig Hoff- ""Ktefirich Johann setzt fich neben da« Bett.

oder gar von Querulanten durch die Prinzipal- Haftung des Staates geschützt sind.

Selbstverständlich soll und muß dem Staate das Rückgriffsrecht gegen den schuldigen Beamten in vollem Umfange gewähtt werden. Bet der schwerwiegenden Bedeutung des ganzen Gesetzes ist aber eine Kommissionsberatung nicht zu um­gehen und die Entscheidung im einzelnen für diese Vorbehalten.

Erfteulich ist es, daß der Gesetzentwurf auch ausgedehnt ist auf die Personen des Soüxften- standes. Wenn wir diese Bestimmung richtig auf­fassen, so soll das Reich für diese hasten ohne Rück­sicht darauf, ob diese dem Beamtenstande ange­hören oder nicht. Prattisch wird diese Gesetzes­reform besonders in zwei Fällen werden: Zu­nächst bei etwaigen Mißhandlungen von Unter­gebenen seitens der Vorgesetzten, die erfreulicher­weise ja immer seltener werden, aber bei dem großen Organismus des Heereskörpers und der Unvollkommenheft alles menschlichen Tuns und Handelns völlig niemals zu beseitigen sein wer­den. Für die Landbevöflerung aber wird diese Haftung besonders von Vorteil sein bei Flur­schäden, welche außerhalb des Rahmens eines Manövers erfolgen und welche bisher eine Haf­tung des Staates ausschlossen, während für Flur­schäden bei Manöver« usw. ja bekanntlich eine sondergesetzliche Regelung besteht.

Rach allem entspricht der Entwurf dem Grund­gesetz der Billigkeit, wie er auch den prakftschen Bedürfnissen gerecht wftd. Dieses wird dadurch bestäftgt, daß nicht allein der Deutsche Iuristentag, sondern verschiedene wirtschaftliche Körperschaften, wie der deutsche Handelslag sich für die hier vor­gesehene Regelung ausgesprochen haben.

Politische Umschau.

Di« Pension»- und Hinterbliebenenversicherung der Privatangestellten.

Dem Reichstage ist eine größere Zahl von Petitionen zugegangen, die sich mit der Denk­schrift betreffend die Pensions- Und Hinter- bliebenenversicherung der Privatangestellten und der Vorlage eines diesbezüglichen Gesetzentwurfs befassen. Die ausführlichste dieser Petitionen ist die der Handelskammer in ElberfeÜ und besagt folgendes:Die Zwangsversicherung ist nur auf Privatangestellte mit nicht mehr als 4000 JA. Gehalt auszudehnen. Freiwillige Weiterver­sicherung ist dergestalt zuzulajsen daß Privat­beamte mit mehl: als 4000 JA Gehalt sich in der höchsten Lohnklasse auf eigene Kosten sich selbst weiter versichern können. Beim Austritt aus der Versicherung infolge Wegfallens der für die Zwangsversicherung maßgeblichen Voraussetzung gen find die von den Angestellten selbst gezahl­ten Beiträge in Höhe von 75 v. H. ohne Zinsen zurückzuerstatten, während die von dem Arbeit­geber geleisteten Beiträge zugunsten der Ver­sicherungskasse verfallen. Die Invalidenrenten sind bei da uernder Erwerbsunfähig­keit zu gewähren. Die Altersrente ist vom 70. und, sobald die finanzielle Lage des Reiches und

er spricht mit seiner Mutter und schüttet ihr sein Herz aus, er kommt wieder zu ihr mit seiner großen Sorge und fühlt ihre Hand segnend auf seinem Kopf. In dem letzten Jahr ist der weiße Streifen in den dunkeln Locken viel breiter ge­worden, sie findet den Sohn sehr gealtert und sagt es ihm.

Es war die Sehnsucht nach Fee und nach Kurland," gesteht er ein,seit mein Lieb­ling hier ist, hat mich das Heimweh gepackt."

Doktor Görner kommt am Morgen und be­grüßt Friedrich Johann herzlich und bewegt; kennt er ihn doch seit frühester Kindheit und hat er doch di« ganze Katastrophe miterlebt. Wäh­rend der treue Freund des Hauses zugegen ist, hat Fee einen ihrer lichten Momente, sie schlägt die Augen auf und lächelt dem Vater zu, es setzt sie nicht in Erstaunen, daß er da ist.

Ich wußte, daß Du zu Deiner kleien Fee kommen wirst," sagt sie zuversichtlich.

Mein Kind, mein Lieblings"

Der starke Mann bringt weiter nichts hervor, aber er beugt sich über die Kranke und liebkost sie zärtlich.

Zurückgekehrt k Ja, das ist er, aber, um den bittersten Schmerz seines Lebens zu erfahren, um dann wieder Hollen Lebewohl zu sagen auf immer, bettelarm und beraubt, denn sein Lieb­stes ist ihm enttissen.

Und die Tag« kommen und gehen, bald ist eine kleine Besserung bemerklich, dann wieder ist der Hoffnungsschimmer so gering, daß et zu schwinden droht, das blühende Leben sträubt fich gegen die kalte Umarmung des Knochenmannes, der mit seiner Hippe am Bett steht, die holde Mädchenblume abzumähen, sie mit sich pl nehmen.

Baron Adam hat de« Sohn nicht wtebet«

die wirtschaftlichen Verhältnisse fich gebessert haben, sowie das Ausland seine soziale Gesetz­gebung auf eine entsprechende Höhe gebracht hat, vom 65. Lebensjahr ab zu gewähren. Die In­validenversicherung ist durch Anfügung neuer Lohnklassen auszubauen." Berichterstatter war der christlich-soziale Abgeordnete Dr. Burkhardt. Die Petitionskommission des Reichstages trat ohne Diskussion dem Antrag« des Referenten bei, die Petitionen dem Reichskanzler als Material zu überweisen.

Zu den französische« Lkeferungsskandale«.

Paris, 5. Mai. Ein der radikalen Partei ange­hörendes Mitglied des Marineuntersuchungsaus­schusses sprach sich zu einem Mitarbeiter derLi­berte" sehr abfällig über die gegen die Gesell­schaft Echneider-Ereusot angeordnete strafrecht­liche Verfolgung aus. Der Ausschuß werde vor Abschluß seiner Arbeiten von der Regierung alle diesbezüglichen Schriftstücke verlangen, um auch über diese Angelegenheit volles Licht zu verbrei­ten. Schon jetzt aber könne man sagen, daß die Folgen der von der Regierung so leichthin und ohne jeden ernsten Grund getroffenen Maß­nahme für die französische Industrie unberechen­bar seien. So hätten bereits mehrere fremde Staaten, darunter Spante'- Rußland und Ita­lien, welche in Frankreich Eeschütztürme bestellt hatten, diese Bestellungen zurückgezogen.

Rußland und Bulgarien.

Sofia. 4. Mai. Bei der lleberreichung seines Beglaubigungsschreibens verwies der rus­sische Gesandte Sernentowski in seiner Ansprache an den König Ferdinand auf die vom russischen Kaiser dem Könige entgegengebrachten lebhaften Gefühle. Die neue Epoche der friedlichen Ent­wickelung Bulgariens werde von den wärmsten Wünschen des gesamten Slawentums begleitet. Die Fürsorge des Kaisers für das Schicksal der kraftvollen bulgarischen Nation werde die un­löslichen, beide Brudervölker vereinigenden Bande noch mehr festigen. König Ferdinand erwiderte: Die Gefühle des Krisers, welche im Laufe der letzten Ereionisse durch unwiderleg­liche Beweise in einer für König, Dynastie und Land wertvcllen Weise bekräftig» wurden, wer­den ein anerkennendes Echo in Bulgarien finden. D-r neuerliche Ausdruck der Fürsorge des Kai­sers für das Schicksal der bulgarischen Nation, welcher mich tief gerührt hat, wird eine Bürg­schaft mehr dafür sein, künftig die unlöslichen, brüderlichen Bande zwischen beiden Völkern noch fester geknüpft yt sehen.

England und die Luftschiffahrt.

London» 5. Mai. In Beantwortung einer dahingehenden Frage in einer Sitzung des Unterhauses erklärte Premierminister Asquith, die Regierung habe S* itte unternom­men, um die Lustschiffahrt aus einen zufrieden­stellenden Stand zu bringen. Sowohl dar Heer wie die Flotte hätten sich zur Aufgabe gemacht, lenkbare Luftschiffe zu entwerfen un^ yi erbauen. Die Aeroplar frage wurde vom Kriegsmini­sterium bearbeitet. Das Kriegsministerium er­baue seine Luftschiffe in der Ballonfabrik zu Aldershot. Um dem Werke die höchste wissen­schaftliche Unterstützung zu sichern, sei das staat­

gesehen, er geht nur dann in das Krankenzim­mer, wenn Friedrich Johann sich auf kurze Augenblicke zurückzieht, um einige Stunden zu Olafen.

Großvater," flüstert Fee,hast Du Papa vergeben?

Rothenfeld weiß nicht, was er antworten stll, er fürchtetnein" zu sagen, die Aufregung könnte verderblich wirken.

Bitte tue es," fährt die schwache Stimme fort,,ich kann nicht ruhig sterben, wenn D« Papa böse bist."

Du sollst leben, mein Sonnenstrahl," sprach der alte Mann tief bewegt,ich will alles tun, wenn der himmlische Vater Dich uns erhält, wenn Du gesund wirst."

Diese Worte hatte er sprechen müssen, wie eine unsichtbare Notwendigkeit hat es ihn dazu getrieben.

Wirklich?" fragt Fee,bann sei wieder gut gegen Papa."

Ich ich will es versuchen, um Deinetwillen."

O! dann ist alles gut," erwidert st«,Du hältst immer, was Du versprichst, lieber Eroß- vatcr."

Sie schläft und Rothenfeld sitzt regungslos da, fein Herz ist plötzlich so leicht geworden und so friedlich wie seit Jahren nicht. Es ist eine seiner besten Eigenschaften, daß er, wenn er zu verzeihen entschlossen ist, es königlich, ohne Vor­behalt tut, denn Kleinlichkeit liegt nicht in sei­ner Natur, die nichts Halbes kennt und deshalb viel Edles hat.

Zn diesen Stunden hält der alte Mann ernste Einkehr. Gottes Mühlen mahlen lang­sam, aber sicher und das härteste Menschenherz wird von ihnen klein gekriegt. Und etwas, was

liche physikalische Laboratorium angewiesen, eine besondere Abteilung für fortgesetzte Experimente und Forschungen für die einschlägigen Fragen einzurichten. Zur Beaufsichtigung der Forschun­gen des Laboratoriums habe er ein besonderes Komitee ernannt, dem Lord Rayleigh und an­dere hervorragende Männer der Wissenschaft an­gehören. Die notwendigen Mittel seien diesem Komitee zur Verfügung gestellt worden, damit das Werk ohne Aufschub ausgeführt werde.

Aus dem Reichstage.

Der Reichstag trat gestern um 8 Uhr zusammen, da die Abgeordneten vormittags eine Jnformations- fahtt nach dem Schießplatz Tegel unternommen hat­ten, um die lenkbaren Militärlustballons näher ken­nen zu lernen.

Zur Debatte stand in erster Lesung der Gesetzent­wurf betreffend bie Haftpflicht des Reiches für seine Beamten. Der Staatssekretär des Reichs­justizamtes Dr. Rieberding wies in seiner einleiten­den Red« darauf h,n, daß der Entwurf auf eine vom Reichst age von 2 Jahren angenommene Resolution zurückgehe und sich dem in ihr zum Ausdruck gebrach­ten Standpunkte anschließe.

Aus dem Hause sprach zuerst Abg. Dr. Brunster- tnonn (Rcichsp.). Er legte den gegenwärtigen Rechts­zustand und die Bedeutung der vorgeschlagenen Aen- derung im einzelnen dar, erklärte die Art der Rege­lung für richtig und betonte die Bereitwilligkeit seiner politischen Freunde, bei der Kommissionsberatung tat­kräftig mitzuwirken, damit das Gesetz bald verab­schiedet werde. (Beifall.)

Auch die Redner der anderen Parteien Dr. Junck (natlib.), Dr Spahn (Ztr ), v. Brockhausen (kons.), Gntzling (srs. 83p.), Kölle (Wirtsch. 83g.), Stadthagen (Soz.) und Dr. ». Dzirmbowski Pomian (Pole) alles Juristen begrüßten grundsätzlich die Einbrin­gung des Entwurfes und verwiesen im übrigen auf die Kommi ssionsberatung. in der Einzels ragen zu be­handeln seien.

Der Entwurf wurde der Jusiizkommission über­wiesen. Es folgte die dritte Lesung der Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz.

Aus dem Abueordnetenhllnse.

Die Spezialdebatte über das höhere Unterrichts­wesen beschränkte sich weil der Präsident streng darauf hielt,- daß nicht das Gebiet der allgemeinen Be­sprechung wieder betreten wurde, ganz vorwiegend auf Erörterungen von weniger allgemeinem Interesse. Hervorzuheben ist, daß der Unterstaatssekretär auf Anregung des Abg. Eickhoff (srs. Vp.) erklärte, bit Unterrichtsverwaltung stehe auf dem Standpunkte, daß begabte und unbegabte Schüler zusammen unter­richtet würden. Eine Scheidung in Garde- und minderwertige Klassen werde sie nicht dulden.

Die sämtlichen Titel dieses Etats wurden ange­nommen mit Ausnahme einer Forderung einer Dienstwohnung für den Direktor des Gymnasiums in Marienburg.

Bei der allgemeinen Besprechung des Elementar­unterrichtswesens begründete Abg. Gottschalk (natl.) seinen Antrag auf einheitliche Regelung der Schul­pflicht und der Bestrafung der Schulversäumnisse, dann Abg. v. Brandenstein (kons.) den Antrag auf weit stärkere Verwendung und Ausbildung von Leh­rerinnen. Abg. e. Kessel (kons.) schilderte die starke Entwickelung des Lchrerbildnerwesens und die kräf­tige Fürsorge des Staates für dasselbe. Seine Freunde wollen die 19 Kreisschulinspeltionen im Hauptamte bewilligen. Abg D. Hackenberg (natlib.) entwickelte eine Reihe von Forderungen für bie Ein­richtung der Lehrer, die Ausbildung der Lehrerbildner

er gestorben geglaubt, es hat nur geschlummert, nun regt es sich wieder in der Brust des Frei­herrn, es ist die alte Liebe zum Sohn, den er enterbt und verstoßen, der nun heimgekehrt ist und wieder di« kurifch« Luft atmet. Das Dach seiner Ahnen schützt Friedrich Johann wieder nach langem Fernsein.

,.Run. es geht ja besser," sagt Körner am anderen Tag erfreut,ich kann es mir gar nicht erklären, verstehst Du es. Adam?"

Der Baron spielt den Unschuldigen, aber es blitzt verschmitzt in seinen Augen.

Janze," befiehlt er dem treuen Diener, bitte den jungen Baron in mein Zimmer."

Wir wollen über das nicht sprechen, was in der nächsten Stunde in der Löwenhöhle vor sich gin -. wohl drang das grimme Knurren und Grollen des Bewohners dieses Raumes dazwi­schen durch die festoerschlossene Tür und die tiefe, ruhige Männerstimme antwortete ernst und ehrerbietig darauf.

Minchen!" rief Rothenfeld der Aelter«, aha, da bist Du ja, dachte ich es, daß Du in der N. je bist." Er zog die Baronin am Arm tu die Löwenhöhle.

Na, Alte, da hast Du Deinen Jungen wie- der," sagte er in burschikosem Ton, indem er an feiner Rührung schluckte.

Vater? Mutter?"

Friedrich Johann ist vor den Eltern nieber* gestürzt, er birgt den Kopf in der Baronin Klei­der und küßt die kleine, weiche und auch die rauhe, große Hand, die beide fich segnend auf das Haupt des verlorenen und wiedergefunde­nen Kindes legen.

Ja, es gibt solche Momente im Leben, di« Schon den Vorgeschmack himmlischer Seligkeit mit ich bringen. (Forts, folgt)