mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
und den Beilagen: „Nach Feierabend" (wöchentliche Unterhaltungsbellage) und „Landwirtschaftliche Berlage.
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Man abonniert auf die täglich erscheinende „Oberhessische Zeitung" bei allen Postämtern und unfern Zeitung-steile« in Kirchhain und Wetter sowie bet unserer Expedition — Markt21. — Der Bezugspreis beträgt durch die"Post 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unfern ZeitungSstellen und der Expedition 2 Mk.
Marburg
Donnerstag. 11. Februar 1909.
Die JnsertionSgebübr beträgt für die 7gehaltene Zeile oder deren Raum 16 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. —
Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, UnioerfitätSbuchdruckerei Inhaber Dr. <L Hitzeroth, Marburg, Markt 21. — Telephon 65.
44. Jahrg«
Zweites Blatt.
Tas neue sächsische Wahlrecht
hat folgendes Gesicht: Wählen kann jeder männliche Sachsa, der 25 Jahre alt ist, zwei Zähre die Staatsangehörigkeit besitzt und ein halbes Jahr im Orte der Listenaufstellung seinen Wohnsitz hat. Jeder Wahlberechtigte hat rnin- denstens eine Stimme. Die Pluralstimmen ßnd nach folgenden Gesichtspunkten verteilt:
A. Zwei Stimmen haben die Wahlberech- ttgten,
a. die ein Einkommen von mehr als 1600 Mark haben,
b. die aus öffentlichem Amt oder aus privater dauernder Anstellung ein Einkommen von mehr als 1400 Mark beziehen.
c. die zur Gewerbekammer oder zum Landeskulturrat wählen dürfen und aus ihrem : Betrieb ein Einkommen von mehr als 1400 Mark beziehen,
d. die bei Abschluß der Wählerliste als > Eigentümer oder gesetzlich nutzungsberechtigt im Königreich Sachsen Grundbesitz ha- x ben, auf dem mindestens 100 Steuereinheiten haften, vorausgesetzt, daß das Ee- '.i samteinkommen des Wählers 1250 Mark übersteigt,
e. bü beim Abschluß der Wäherliste als Eigentümer oder gesetzlich Nutzungsberech- i. tigte im Königreich Sachsen Grundbesitz . haben, von dem mehr als zwei Hektar der
’■ Land- oder Forstwirtschaft oder dem Obst
bau oder mehr als ein halber Hektar der Gärtnerei oder dem Weinbau dienen,
f. die ihre wissenschaftliche Bildung durch . Zeugnisse, die für den einjährig-freiwilligen Militärdienst genügen, nachweisen können.
B. Drei Stimmen haben die Wahlberechtigten,
a. die ein Einkommen von mehr als 2200 ; Mark zur Staatseinkommensteuer versteuern,
- b. die im Sinne Litera Ab,« ein dienstliches oder gewerbliches Einkommen von mehr als 1900 Mark beziehen,
c. die, ohne sich in öffentlichem oder privatem Dienstverhältnis zu befinden, aus einer wissenschaftlichen oder höheren künstlerischen Tätigkeit (als Rechtsanwälte, Aerzte, Hochschullehrer, Ingenieure, Künstler, Schriftsteller oder in ähnlicher Lebensstellung) mehr als 1900 Mark Einkommen beziehen,
d. die Grundbesitz im Sinne Litera A d haben, auf dem über 150 Steuereinheiten haften, vorausgesetzt, daß das Gesamteinkommen des Wählers 1600 Mark über» F- steigt,
e. die Grundbesitz im Sinne Litera A d haben, von dem mehr als vier Hektar der I Land- oder Forstwirtschaft oder dem Obst- i bau oder mehr als ein Hektar der Eärt- nerei oder dem Weinbau dienen.
C. Vier Stimmen haben die Wahlberechtigten,
a. die ein Einkommen von mehr als 2800 Mark zur Staatseinkommensteuer versteuern,
b. die im Sinne Litera A b, c ein dienstliches und gewerbliches Einkommen oder im Sinne Litera B c ein Einkommen von über 2500 Mark beziehen,
c. die einen Grundbesitz im Sinne Litera A d haben, auf dem über 200 Steuereinheiten haften, vorausgesetzt, daß das Gesamteinkommen des Wählers 2200 Mark übersteigt, d. die Grundbesitz im Sinne Litera A d haben, von dem mehr als acht Hektar der Land- oder Forstwirtschaft oder dem Obstbau, oder mehr als zwei Hektar der Gärtnerei oder dem Weinbau dienen.
D. Wer das 50. Lebensjahr bei Abschluß der Wählerliste vollendet hat, führt eine Zusatzstimme (Altersstimme). Mehr als vier Stimmen stehen keinem Wähler zu.
Wählbar ist jeder männliche Sachse, der 30 Jahre alt ist, Steuern bezahlt und drei Jahre die sächsische Staatsangehörigkeit besitzt. Es findet alle sechs Jahre ein« Eesamterneuerung der Zweiten Kammer statt. Die 82 Wahlkreis werden auf 91 vermehrt, die sich in 48 ländliche vnd 43 städtische teilen. Es finden Stichwahlen statt.
Aus dem Reichstage.
Die Erörterung zum Etat des Reichsamt» des Innern schleppt sich weiter. Der Abg. Hug .(Zentr.) spricht für Schiffbarmachung des Ober« scheins und gegen Schiffahrtsabgaben auf natürlichen »«fiserftraßen. — Abg. v. Brock hause« (lonf.) gedachte der sozialpolitischen Tätigkeit Stöckers, des Begründers der christlich-soziale« Lerbänd«, de» Baier»
der sog. Berliner Bewegung, tritt für Erhebungen über die Verhältnisse der Theaterdirektoren ein, gegen kommunale Doppelbesteuerung und fordert zur Einigkeit der bürgerlichen Parteien auf. — Der Abg. Dr. Arning (natl.) rollte die Krankenkaffenfrage wieder auf. — Staatssekretär Dr. v. Bethma««-H»L- weg erläutert seine neulichen Ausführungen dahin, daß er die Aerzte nur habe warnen wollen, ihre materiellen Koalitionsmittel übermäßig auszunützen. Der ärztliche Beruf habe höhere Güter zu wahren als diejenigen Berufe, die der Gewerbeordnung unterständen. Er freue sich, daß es ihm geglückt sei, die Einrichtung von schiedsrichterlichen Behörden zu finden, die den Beifall der Aerzte-Vertreter erlangt habe. Bezüglich der reinen und gemischten Walzwerke erkenne er die schwierigen finanziellen Zustände an, die Aufhebung der Eisenzölle und die Einrichtung von Einfuhrscheinen für Erzveredelungszwecke sei nicht möglich. Er erwäge aber andere Wege der Abhilfe und werde gern eine Denkschrift vorlegen, in der die Ergebnisse der Düsseldorfer Besprechung, natürlich ohne die vertraulichen Mitteilungen, wiedergegeben würden. Inwiefern die Schiffahrtsabgaben die Stromregulierungsarbeiten am Oberrhein nachteilig beeinflussen sollten, verstehe er nicht, denn hierfür sollten gerade die gewonnenen Mittel verwendet werden. Den deutsch-portugiesischen Handelsvertrag könne er jetzt nicht veröffentlichen, das widerspräche den diplomatischen Gepflogenheiten. Die Interessen Deutschlands seien aber durchaus gewahrt, wie der Wirtschaftliche Ausschuß anerkannt habe. Die bisherigen Schritte für die Wiederherstellung der Beziehungen zu Kanada hätten noch nicht zu positiven Ergebnissen geführt. Hoffentlich gelinge es über, Deutschland das kanadische Absatzgebiet und umgekehrt wiederum zu erschließen. Eine Unterstützung des Verbandes der Arbeitsnachweise werde aus einem Dispositiv möglich sein. (Beifall.) — Abg. Harn- Sachsen (sog.) klagt über angebliche Schikane der Arbeitgeber und über den Versuch, die Kinderarbeit in den Glashütten wieder einzuführen. — Der Abg. Knempf (frs. Vp.) behandelt vorwiegend handelspolitische Fragen. — Abg. Struve (frs. Vg.) verteidigt die Aerzte. — Zu später Stunde wird die weitere Beratung auf Mittwoch 2 Uhr vertagt.
—*— ..... . ...
Zur Zulassung von kurzen Anfragen. Die Ge- schäftsordnungskommiffion des Reichstags lehnte die von den Nationalliberalen beantragte Zulassung von kurzen Anfragen tatsächlicher Natur an den Reichskanzler mit 14 gegen 11 Stimmen ab.
Zur Konkurrenzklausel wurde in der Kommiffion 'des Reichstages für die große Gewerbenovelle heute eine besondere Bestimmung angenommen folgenden Inhalts! „Wenn (nach Abs. 2 § 133 g) die Fort- gcwährung der vertragsmäßigen'Leistungen des Ge- werbeunternebmens die Voraussetzung für die Wirksamkeit der (Konkurrenz-) Vereinbarung ist, so hat der Gcwerbeunternehmer bei Kündigung beS Dienst- Verhältnisses dem Angestellten eine bestimmte Erklärung abzugeben ob der Angestellte die zuletzt ihm gewährten vertragsmäßigen Leistungen (Gehalt) weiter erhalten soll. Unterläßt der Gewerbeunternehmer eine solche Erklärung, so ist er nicht befugt, den Angestellten für die Zeit nach der Auflösung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit zu beschränken." — Gemäß der Vorlage wurde zu § 133 h beschlossen, daß die Beschränkungen der Konkurrenzklausel für Angestellte mit mindestens 8000 Mk. keine Anwendung finden soll. Damit sind die Bestimmungen über die Konkurrenzklausel erledigt.
Aus dem Abqeordnetenhause.
In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses iourden nach kurzer Geschäftsordnungsdebatte die beiden Pfarrerbesoldungsgesetze an die Kommiffion zurückgewiesen. — Bei der folgenden Debatte über §§ 6 —19 (Bereinigte Kirchen- und Schulstellen, Alterszulagen, Dienstwohnung, Mietsentschädigung) setzten sich die Abg. v. Tilly (lonf.) und Cassel (frs. Vp.) weiter übet die agitatorische Tätigkeit des Abg. Dr. Hahn auseinander, die Abg. v. Campe (natlib.) und Hofs (frs. Vg.) verlangten Abtrennung der niederen Kirchendienste vom Schulamte, der letztere auch die Trennung des Schulamte» vom Organistenamte. — Ihm trat in sachkundigen Ausführungen der Abg. Dr. Jderhoff (freifonf.) entgegen. Er wies nach, daß die Frage der Trennung vom Kirchen- und Schulamt ihrer Tragweite und Schwierigkeit wegen mit äußerster Vorsicht zu behandeln sei. Dann wurden die §§ 6—19 unverändert einstimmig angenommen. — In der Debatte über §§ 20—25 (Orts- und Amtszulagen) legte der Abg. Schiffer (natl.) dar, wie die Kommiffion dazu kommen mußte, von dem erstvorgeschlagenen, auf reinem Mißverständnisse beruhenden satze von 2700 Mk. auf das Mindestgrundgehalt der Rektoren auf 2100 Mk. zurückzugehen. In der weiteren Debatte legten die Abg. Dr. Marx (Z.)> Gras Mvltke (freifonf.) und v. Tilly (Ions.) dar, daß zwar die Kommiffionsbeschlüffe keineswegs voll befriedigen, aber doch noch annehmbar seien. Die beiden letztgedachten Redner betonten insbesondere die Bedeutung des Rektorats und bedauerten, daß für die Rektoren ein höhere? Mindestgehalt nicht festgesetzt werden könnte. — Abg. Cassel (frs. Vp.) sprach die Erlvartung aus, daß die Schulverbände auch überall, wo sie zur Gewährung von Ortszulagen berechtigt sind, solche bewilligen würden, wogegen Abg. Frhr. ». Zedlitz (freit.) darauf hinwieS, daß Ortszulagen nur da bewilligt werden können, wo die besonderen Verhältnisse der Schulverbände dies geboten erscheinen lassen. Er legte sodann ausführlich die sachliche Verschiedenheit der Ordnung der Gehälter der Staatsbeamten von der der Rektoren und die Unvergleichbarkeit beider dar, und erklärte für die Zukunft eine bessere Ordnung der Rektoren für geboten. — Nach Reden der Abg. Cassel (frs. Vp.), Glattfelter (Ztr.) und Lar,man« (Soz.) trat der Abg. Dr. Hahn (lonf.) den Angriffe«, welche gegen ihn wegen Agitation in Lehrerkrersen gerichtet waren, entgegen.
— Dann verhängte der Vizepräsident Dr. Porsch nachträglich Ordnungsrufe wegen Aeußerungen aus der Verhandlung vom 6. d. M. gegen die Abg. van Pappenheim (lonf.) und Setnett (Soz.). — Beschwerden des Abg. Teurneau (Ztr.) über mangelhafte Berücksichtigung latholischer Privatschulen seitens der Unterrichtsverwaltung riefen eine nachdrückliche Entgegnung des Ministerialdireltors Dr. Schwartzkopff hervor. Er führte aus, daß die Unter« richtsverwaltung den lathvlischen Privatschulen dieselbe Fürsorge widme, wie den evangelischen, "in Bezug auf die Umwandlung von solchen in öffentliche stoße sie aber öfter auf den Widerspruch des Provinzialrats. Den liebe rtritt von Privatlehrern in den öffentlichen Schuldienst allzu fehr zu erleichtern, verbiete sich im Jntereffe der Alterszulagelaffen und der zu ihnen beitragspflichtigen Schulde tbände. — An Einzelausführungen knüpften die Abg. Hoff (frs. Vg.) und Cassel (frs. Vp.) eine scharfe Polemil gegen die Rede des Abg. Dr. Hahn. Der lehtge- dachte Redner legte nachdrücklich Verwahrung gegen das Hereintragen politischer Gesichtspunkte in Besoldungsfragen ein. — Abg. Dr. v. Campe (natlib.) sekundierte und Dr. Hahn erwiderte. — Dann wurde die Verhandlung geschloffen und nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen wurden die KommiffionS- vorschläge bis § 42 angenommen. — Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr: Lehrerbesoldungsgesetz; Wahlprüfungen.
Marburg und Umgegend.
(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß § 18 dell theberrechiS nur mH der deutlichen Quellenangabe „Oberheff. Ztg." geftattet.)
Watbutfl 10. Februar.
* Turnerisches. Am 27. März dieses Jahres blickt der Mittelrheinkreis auf ein 50jähriges Bestehen zurück. Er ist der älteste Turnkreis Deutschlands und älter als die Deutsche Turner- schast, die im Juni 1860 auf dem erst«n deutschen Turnfest in Koburg gegründet wurde. Sein Gebiet umfaßt zur Zeit das Großherzogtum Hessen, de« Regierungsbezirk Wiesbaden und den südwestlichen Teil des Regierungsbezirks Cassel von der Provinz Hessen-Nassau, die Regierungsbezirke Coblenz und Trier von der Rheinprovinz, das Fürstentum Birkenfeld, sowie Grenzgebiete von Lothringen und Bayern. In letzter Zeit hat auch der deutsche Turnverein in Paris, der im vorigen Jahre von deutschen Turnfahrern nach dem Frankfurter Turnfest dort gegründet wurde, seinen Beitritt angemeldet. Der Kreis zählt über 100 000 männliche und 2500 weibliche Mitglieder, außerdem noch 5500 turnende Knaben und Mädchen. Diese verteilen sich auf über 1000 Vereine in mehr als 900 Orten. Die Zahl der Gaue beträgt 25. In der Stärke der Mitgliederzahl übertrifft ihn nur der 14. Kreis (Königreich Sachsen). Das Jubiläum wird am 27. März, dem Eründungs- tag, bei Gelegenheit des 71. Kreisturntages in der Stadthalle in Mainz festlich begangen werden. Im Mittelpunkt der Feier stehen außer der Festrede turnerische Darbietungen, die den Stand des Turnens auf feinen verschiedenen Gebieten zeigen werden. Jeder Verein kann zu den vom Kreis in Aussicht genommenen Riegen an Reck, Barren und Pferd je einen hervorragenden Turner stellen, der spätestens bis zum 15. Februar bei dem Kreisturnwart, Herrn A. Volze, Frankfurt a. M., Eckenhelmer Landstraße 95 Hl, anzumelden ist. Die Mainzer Turnerschast hat die weiteren Festoorbereitun- gen in die Hand genommen.
K. Die Witterung im Monat Januar 1909. Mit Ausnahme weniger etwas wärmerer Tage, zu denen namentlich der 14. mit seinem zwar kurzen, aber kräftigen Morgengewitter gehörte. war der verflossene Januar ein echter gerechter Wintermonat, wie man ihn gerne hat: mit verhätnismäßigem reichlichen Sonnenschein, mit Eis und Schnee, welch letzterer nicht bloß für den beliebten Rodelsport, sondern auch als Schutzdecke für die junge Saat auf den Feldern sehr erwünscht kam. Freilich konnte man vielfach auch die Klage hören, daß schon seit langem ein solch kalter Januar nicht erlebt worden sei — in der Tat war aber der Januar von 1908 noch kälter als der von 1909. Der Luftdruck war im allgemeinen ein sehr hoher und betrug 749,8 mm, überstieg demnach den für Marburg normalen um 7 mm. Das Maximum wurde am 1. mit dem außerordentlich hohen Stande von 762,1 mm, das Minimum mit 732,0 kurz nach dem Gewittersturm abgelesen: das berische Schwankungsgebiet erstreckte sich somit auf 30,1 mm. Allerdings lag die Mitteltemperatur des Januar tiefer als die für Marburg normale und betrug —2,4 mm; an 29 Tagen sank die Nachttemperatur unter 0® und an 13 „Eistagen" ging sie n'cht über den Eefrierpuntt hinaus. Die höchste Temperaturwärme hatte mit 7,5° der 15. — Den stärsten Frost brachte mit —15,8° der Neujahrsmorgen. 21 Januarmonate der letzten 65 Jahre wären kälter als der diesjährige, am kältesten der von 1848 mit einer Mitteltemperatur von —8,1°. Die Bewölkung war, da den trüben Tagen in der ersten Monatshälste in der zweiten ein« Anzahl von Tagen mit ziemlich'klarem Winter«
Himmel folgte, keine besonders hohe und betrug im Durchschnitt 68 Proz. I,«dessen mußten doch 10 Tag« als ganz trübe verzeichnet werden, während 6 Tage ganz oder fast ganz heiter waren. Die Windströmung war bis zum 17. eine schwach südwestliche, dann ging der Wind, angezogen durch eine im äußersten Nordwesten gelagerte tiefe Depression nach Ost und Nordost um und aus beiden Richtungen kamen an verschiedenen Tagen recht scharfe eisige Winde. Die auf der Hoffmannschen Regenstation am Ortenberge gemessenen Niederschläge blieben hinter der für Januar normalen Höhe zurück und hätten, wenn nicht andere Umstände, welch« in der Februarübersicht zu erwähnen find, mit» gewirtt hätten, keineswegs genügt, eine solche gewaltige Flut wie sie, wie in fast allen Flußgebieten Deutschlands, so auch im Lahntale ein» trat, herbeizuführen. Es fielen an 8 Tagen Niederschläge in der Gestalt von Regen und Schnee in einer Eesamthöhe von 38,4 mm.
)( Strafkammer. Bei der bereits gestern kurz erwähnten Verhandlung gegen den Schuhmachermeister Joh. Löchel aus Wehrda, der gegenwärtig wegen Urkundenfälschung und Betrug eine auf 2 Jahre und 9 Monate bemessen« Gefängnisstrafe verbüßt, waren über 20 Zeu. gen zu vernehmen. Es handelt sich um den Rest der strafbaren Handlungen, deren sich Löchel schuldig gemacht hatte, nämlich um die Fälschung eines Bürgscheines und um eine ganze Reihe von Wechselfälschungen. Der Angeklagte, der zunächst wieder einen recht geknickten Eindruck macht und mit weinerlicher Stimme Ausdruck gibt, versichert, daß er durch die schlechte Ka. meradschaft. die er gehabt, so weit gekommen sei. Die Leute hätten jahrlang geborgt und ihn zum Teil gar nicht bezahlt. Seine Lieferanten hätten jedoch befriedigt werden müssen und so sei er schließlich in diese Kalamitäten gekommen. Verschiedenemale habe er auch seinen Schuldnern gesagt, daß er, um zu Geld zu kommen, auf ihren Namen Wechsel ausgestellt hätte. Auf weiteres Befragen gab er an, daß er bei der Kasse ein Guthaben von 1000 JA. und aus dieses hin, sowie auf seine Ausstände in den Büchern sich berechtigt gefühlt habe, sich durch solche Wechsel Geld zu verschaffen. Bei der Bürgschaft handelte es sich um eine Schuld von 10< > JA an den Lederhändler Lieber in Cassel; der betreffende Bürgschein trug den Namen seines Schwiegervaters Wilhelm Seibel aus Reddehausen, auf dessen Namen er übrigens auch noch dann ein Dutzend Wechsel ausgestellt hatte. Von seiner Schutzbehauptung, sein Schwkeger- vater sei damit zufrieden gewesen, wollte dieser, nichts wissen. So war es auch bei den anderen ' Fällen, die sämtlich eingehend zur Erörterung gelangten. Das Urteil lautete — unter Einbeziehung der bereits erkannten 2 Jahre 9 Mon. — auf eine Gesamtstrafe von 4y2 Jahr Gefängnis.
Eemünde« a. d.'W., 7. Febr. In dem nahen (Stufen hatte sich vorgestern während der Holz- versteigerung in der Marxschen Gastwirtschaft ein Unfall mit tätlichem Ausgang ereignet. Der Tagelöhner N. von dort, der sich unter den Kauflustigen befand, suchte Schutz vor dem schlechten Wetter und stieg zu dem in einem Nebengebäude befindlichen Saal hinauf, um aus einem Fenster von dort dem Verkauf zu folgen. Nach einer Weile hörten unten an der Eingangstür stehende Käufer «inen dumpfen Schlag. V. lag bewußtlos am Boden. Man brachte den Verunglückten in seine Wohnung Noch am selben Abend trat der Tod ein. Die Ursache des Falles scheint ein epileptischer Anfall gewesen zu sein, an denen der Verunglückte litt.
Geismar, 7. Febr. Unter außerordentlich großer Beteiligung wurde gestern der Kantor Wilhelm Euler zu Grabe getragen. 33 Jahre hat er in treuer Arbeit an unserer Schule gewirkt.
Frielendorf, 8. Febr. Nachdem die italienischen und anderen fremdländischen Arbeiter von der hiesigen Kohlenzeche entlassen sind, hat man an deren Stelle deutsche in größerer Anzahl an- gestellt, die ebenso gut arbeiten, vielfach noch besser als die fremden. Der Betrieb in Förderung von Kohlen vergrößert sih von Taa zu Tag, so daß jetzt bei Tag- und Nachtschichten stets Vorrat vorhanden ist. Auch in der Herstellung von Briketts hat man Massenproduktion einge- fübtt. Für die Verpflegung der auswärts wohnenden Arbeiter hat die Leitung des Werkes in weitgehendster Weise gesorgt.
Hessen-Nassau und Nachbargebiete.
Gießen, 8. Febr. Hier glaubte man in der Nähe des Waldes Wildschweine gesehen zu haben. Daraufhin ließ ein Jagdpächter an einer Stelle, wo man glaubte, daß die Wildschweine sich einfinden würden, Futter niederlegen. Ein Gärtner stellte sich dann hinter einen Baum auf die Lauer. Hier stieß er mit mehreren mit Gewehren bewaffneten Wilddieben zusammen, von