AerMch MW mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain | nnb ken K-Uogea: „gttmreifdjtr Amei-rr«. „z«»»irtsil,<»Mch« Ketl«,e- m» „»«»ßrirrtk«
M 299
Man abonniert auf die täglich erscheinende „Oberhessisch« Zeitung" bei allen Postämtern und unfern Zeitungsitellen in Kirchhain und Wetter sowie bei unserer Expedition — Markt 21. — Der Bezugspreis beträgt durch di« Post 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unser» Zeitungsstellen und der Expedition 2 Mk.
Marburg
Sonnlaa. 20. Dezember 1908.
Die JnfertionSgebühr beträgt fite die 7gespaltene Zelle oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen SO Pfennig. — Druck und Verlag: Iah. Ang. Koch, UniversitätSbuchbruckerei Inhaber Dr. E. Hrtzeroth, Marburg, Markt 21. — Telephon 56.
43. Jahrg.
Erstes Blatt.
Die heutige Nummer umfaßt 3 Blätter.
Rückblick.
Die Erörterung über eine neue Kamarilla Mni> den Block hat weite Kreise gezogen. Sie hat x. a. auch die „Kreuzztg." zu einer Erwiderung veranlaßt, die unsere Leser an anderer Stelle finden. Wie verschieden die Auffassungen hierüber sind, zeigt wohl am besten, daß das Organ des Zentrums, die „Germania", die Erörterung dieser Angelegenheit als einen Versuch darstellt, die Blockpolitik zu festigen. Man wird gut tun, diesen Erörterungen keine übertriebene Bedeutung beizulegen.
Das innerpolitische Interesse der Woche wurde im wesentlichen von dem Abschluß der Besoldungsoorlagen in der Kommission des Abgeordnetenhauses in Beschlag genommen. Da beinahe sämtliche Beschlüsse mit entschiedener Mehrheit der Parteien und auch meijt unter Zustimmung des Finanzministers gefaßt rorben find, so darf im ganzen und großen wohl auf ihre Annahme im Plenum und im Herrenhause gerechnet werden. Von diesem Gesichtspunkt bilden diese Beschlüsse eine erfreuliche Weihnachtsgabe des Abgeord- etenhauses an alle unmittelbaren Staatsbeamten, und schließlich bringen sie auch den Geistlichen und Lehrern eine Besserung ihrer finanziellen und sozialen Lage. Haben die Parteien auch nicht alle Erhöhungen durchdrücken können, die wünschenswert waren, hat die Schwierigkeit, in der Deckungsfrage zu einer Einigung zu gelangen, und die Absage der Regierung an die Besoldungskassen weitergehende Wünsche zu Falle gebracht, so ist doch vieles erreicht worden.
Von -größerer Bedeutung erscheint noch immer die auswärtige Lage. Wenn man auch die Rüstungen Serbiens und Montenegros mit derselben Ruhe betrachtet, wie dies die unmittelbar Betroffenen, die Oesterreicher, tun, so liegen doch in der Aufrollung der orientalischen Frage wegen der Konkurrenz der Mächte gewaltige Zündstoffe. Erfreulicherweise hat sich das Verhältnis des eben zum konstitutionellen Staate ansge aachsenen osmanischen Reiches zu Oesterreich-Ungarn wesentlich gebessert. Bei der Beratung der Anektionsvorlage hielt der neue Ministerpräsident Bienerth im Reichsrate eine Rede, in der er den Sympathien des Landes für das konstitutionelle Regiment in der Türkei und seiner Bereitwilligkeit Ausdruck verlieh, diese großen Sympathien durch jedes mögliche Entgegenkommen zu beweisen. Der Zusammentritt der Konferenz sei höchst wünschenswert, und die türkischen Staatsmänner müßten zur Ueberzeu- gung gelangen, daß die türkischen Balkaninter- esien durch ein Einvernehmen mit Oesterreich- Ungarn am besten gewahrt würden. Freilich sind die inneren Verhältnisse Oesterreichs auch nicht wie sie sein sollten. Großes Aufsehen er-
Stadttbeater.
Der sonst so friedsame Genius unseres Theaters regte sich auch einmal zum Widerspruch und nahm, wie wir schon kurz mitteilten, die Novität dieser Woche „Die Pfarrerin" von Richard Fellinger kühl und mit geteiltem Beifall auf. Die Theaterleitung hat keinen sehr guten Griff mit der Wahl dieses Stückes getan. Denn das dreiaktige Schauspiel des Herrn Fel- liuger zeigt in keinem Punkte, daß wir es mit mehr als einer Durchschnittsleistung zu tun ha- beni. Das Problem, das der Autor behandelt, ist ja an und für sich wirksam und interesiant. Ein junger Theologe aus kleinen Verhältnissen findet die Protektion einer vornehmen, unglücklich verheirateten Dame, wird in die Gesellschaft eingeführt, entwickelt sich zum Mode- und Dameiiprediger, zum oberflächlichen Salonhelden und wird schließlich verheiratet mit der Tochter seiner Gönnerin. Um rascher Karriere zu machen, wird der jungvermählte Pfarrer auf kurze Zeit nach einem kleinen Pfarrdorf versetzt, kommt hier zumBewußtsein des bisherigen oberflächlichen Lebens, erinnert sich seiner Seelsorgerpflichten und will oon dem kleinen Ort nicht mehr weg, zumal er fein zu erwartendes Kind nicht derselben Erziehung, wie sie seine Frau genossen hat, preisgeben will. Er gerät dadurch in Konflikt mit seiner Frau und deren Familie. Die Frau sieht schließlich ein, daß das
regte es im Reichsrate, als der Führer der Christlich-Sozialen, Prinz Aloys Liechtenstein, für die trialistische Gestaltung der Monarchie eintrat und erklärte, Bosnien und die Herzegowina müßten der Einigung und freien Selbstregierung des serbokroatischen Volkes unter dem Szepter der Habsburger dienen. Der Prinz fand lebhaften Beifall bei seinen Parteifteunden und bei allen Slaven, während sie die Alldeutschen gegen die Annektion aussprachen. Zur Stärkung des habsburgischen Staatswesens dürste dieser christlich-soziale Vorschlag kaum dienen, ebensowenig wie die an Ungarn angeblich schon gemachten Zugesiändnisie, um die dringend erforderliche Erhöhung des Rekrutenkontingents herbeizuführen. Außer der Geltendmachung der ungarischen „Staatlichkeit" in Fahnen und Abzeichen fordern die Magyaren die Einführung der magyarischen Gerichtssprache und Dienstsprache bei den ungarischen Heeresteilen. Angesichts der Tatsache, daß die Magyaren in Ungarn selbst noch nicht die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, kann man diese Forderung nur als eine unmäßige bezeichnen, der sich die ungarischen Deutschen, Rumänen und Slaven wohl kaum ohne weiteres fügen dürften.
Eine bemerkenswerte Beleuchtung erfahren die wirklichen Pläne und Gedanken Englands, wie sie neulich in der Rede des Lord Roberts angedeutet wurden, durch folgende Worte des „Standard": Unsere internationalen Verpflichtungen könnten uns, wie sowohl Lord Lans- downe als auch Lord Kromer ausgeführt haben, jeden Augenblick Verantwortungen auferlegen, die mit der Flotte allein niemals eingelöst werden können." Das würde genau dem entsprechen, was General v. Bisiing neulich in der „Münch. ANg. Ztg." zu der Rede des englischen Lord ausführte: „Eine solche Eespensterfurcht kann man doch niemals einem Manne mit so planvoller Energie und so klarem Urteil, wie uns die Persönlichkeit Lord Roberts vor Augen steht, zutrauen, und deshalb mag man den Verdacht nicht übelnehmen, daß der siegreiche Bezwinger der Buren, der glühende Patriot, mit feinem Antrag im Hause der edlen Lords weniger an die Verteidigung seines Landes, sondern vielmehr an einen Kriegsplan gedacht hak, der auf einem europäischen Kriegstheater verwirklicht werden sollte. Man möge sich dabei daran erinnern, daß Frankreich die Bündnisfähigkeit Englands weniger von der starken Hilfe der englischen Flotte abhängig gemacht hat als vielmehr von der unmittelbaren Unterstützung brittscher Heeresteile bei dem Entscheidungskampf, den der einstige Erbfeind Englands womöglich auf Deutschlands Boden auszufechten für eine früher oder später eintretende Notwendigkeit halten möchte. Die Taten eines Wellington scheinen Lord Roberts vorzuschweben: sie sollen wieder aufleben, aber nicht gegen den damaligen bezwungenen Feind, sondern mit ihm, um Deutschland den Todesstoß zu versetzen: dazu braucht freilich der mit solchen Aufgaben betraute englische Feldherr eine stärkere Landmacht, als das Infelreich augenblicklich besitzt." Auch sonst ist England weiter in deutschfeindlichem Sinne tätig. Das belgische Regierungsblatt „Journal de Bruxelles" macht jetzt darauf aufmerksam,
Leben des Mannes edler und bester ist und bringt ihrer Liebe und ihrem Kinde das Opfer zu bleiben. —
Wir haben es also mit einem vorwiegend psychologischen Problem zu tun, dem Herr Fellinger nicht gewachsen ist. Seine Behandlungsweise bleibt durchaus an der Oberfläche und läßt die ganze Entwicklung der Dinge recht unwahrscheinlich erscheinen. Außerdem braucht er eine Reihe wenig glaubhaft behandelter Figuren, um den ganzen Konflitt einigermaßen in Fluß zu halten. Er braucht einen Vetter der Frau Pfarrerin, der immer hinter ihr steht und ihr von der vergangenen Zeit vorplaudert, er braucht einen Onkel Konsistorialrat, der all- mächttg ist. So schleppt sich denn die Handlung durch drei lange Akten hin, hier und da von einem recht groben Effekt unterbrochen.
Die Darstellung erfüllte nur teilweise die Bedingungen, die eine wärmere Aufnahme hätten bewirken können. Herr Weingärtner als Pfarrer blieb ziemlich matt und farblos, der Vater der Pfarrerin, Herr Kronert, war in Maske und Spiel durchaus unglaubhaft. Freuen .formten wir uns wieder über Herrn Bakofs Leistung, der eine Probe feinsterCharakterisierungs- kunst in der Darstellung des Konsistorialrates !gab. Die Pfarrerin des Fräulein Röber und die Mutter, Fräulein Höcker, waren gute Leistungen. s.
wie eifrig die britische Diplomatie bemüht sei. auch die Niederlande und die skandinavischen Länder in den Konzern ihres Landes einzubeziehen, nur Belgien allein solle sich dieser Gunst nicht erfreuen, da es sich in der Kongofrage nicht den englischen Wünschen gefügt habe. Das Blatt spricht den Gedanken aus, daß der anscheinend nähere Anschluß Hollands in England die Folge haben könnte, daß Belgien sich, um nicht allein dazustehen, an Deutschland anfchließen dürfte und bedauert die Kurzsichtigkeit der Niederländer die Deutschland zwängen, im Kriegsfälle sofort die holländischen Häfen zu besehen. Es muß schon weit gekommen sein, wenn die belgische Regierung sich zu dieser hochoffiziösen Auslastung entschließt.
Während in Venezuela alles drunter und drüber geht und neben einer Revolution im Innern bereits von einem Krieg mit Holland geredet wird, befindet sich Herr Castro, der bisher fremden Mächten gegenüber sich mit einer edlen Dreistigkeit gerierte, die zugleich Bewunderung und Unwillen erregte, in Berlin, um Heilung zu suchen. Es ist gut, daß die Regierung von dieser Tatsache nut äußerlich Notiz nahm, damit dem edlen Herrn der Kamm nicht noch mehr schwoll. Das P. T. Publikum freilich und noch mehr eine vereheliche Presse der Ha iptstadt konnte es nicht übers Herz bringen, sich für alle Einzelheiten des Aufenthalts Herrn Capriano Castros in Berlin bestens zu interessieren.
Politische Umschau.
Eine Erklärung der „Kreuzzeitung".
Berlin, 18. Dez. Die „Kreuzztg." schreibt in eigener Sache: Unsere Gegner in der Preste bemühen sich, jedes Wort für den Kaiser, selbst wenn es im unpolitischen Teile unseres Blattes seine Statt findet, mit einer angeblichen Hofkamarilla in Verbindung zu bringen und als ein verstecktes Eintreten für das „autokratstche Regiment" und damit als Gegnerschaft gegen den Reichskanzler Fürsten Bülow zu verdächtigen, wobei wir, um der Wahrheit die Ehre zu geben, bemerken müsten, daß der linksliberale Teil der Blätter sich an jenem Treiben nicht beteiligt. Sachlich kann uns das natürlich in unserer Stellung nicht beeinflußen. Ehe wir das Königtum aufgäben, müßten wir lieber uns selbst aufgeben. Wir denken nicht daran, aus Scheu vor Angriffen und Entstellungen der Preste die Fahne des Monarchismus in die Tasche zu stecken und unbefangenen Stimmen von Königstreuen im Lande den Mund zu verschließen. Unsere eigene Stellung zu dem durch der Entschluß unseres Kaisers glücklich beendeten Konflikt haben wir, auch hinsichtlich der Erwartungen für die Zukunft, offen ausgesprochen, und unfern Lesern brauchen wir nicht erst zu sagen, daß die „Kreuzzeitung" nicht von heute über sechs Wochen ihren Standpunkt wechselt. Wir wissen aber auch, daß unsere Haltung auch bei dem Reichskanzler als treuem Monarchisten volles Verständnis findet. Bei einer gestrigen Unterredung mit dem Leiter unseres Blattes hat Fürst Bülow es weit von sich gewiesen, in unferm Eintreten für den Kaiser eine politisch gegen ihn gerichtete Spitze zu
(Nachdruck Verboten.)
Das Verlöbnis.
Von Erich Köhrer.
Verlöbnis sVerlobung) ist das gegenseitige Versprechen der Eheschließung durch einen Mann und eine Frau. Dieses kann, wie alle Versprechen, statt erfüllt, gebrochen werden. Welche Folgen hat nun der Bruch?
Der maßgebende Rechtssatz der Römer war: matrimonia libora esse debent (die Ehe soll frei, d. h. freiwillig sein), d .h. sie verwarfen jede Klage aus dem Verlöbnis, sowohl auf die Erfüllung, also Eingehung der Ehe, als auch die auf Leistung einer Entschädigung bei Nichterfüllung. Sie erklärten sogar die Vereinbarung einer Privatstrafe, gewissermaßen einer Konventionalstrafe, für den Fall des Bruches für nichtig, weil, im rechtlichen Sinne, unsittlich.
Das ältere deutsche Recht aber sah in dem Verlöbnis den Beginn der Ehe, im allgemeinen abgeschlossen zwischen Bräutigam und Vater resp. Vormund der Braut. Damit war die Möglichkeit einer Klage wegen Bruch desselben ergeben. Man kann dazu bemerken, daß bas Empfinden des Volkes dieser Ansicht einen gewissen Halt gewährt, wenn auch bekanntlich heutzutage in England und in den Vereinigten Staaten mit den Klagen wegen Bruch des Eheversprechens oft ein geradezu erpresserischer Unfug getrieben wird.
finden, und er hat uns ermächtigt, hiervon Mitteilung zu mache«. < . J
Zunahme der Konkurse. "'" 'A
Als ein bedeutsames Zeichen des wirtschaft lichen Niederganges in dem zur Neige gehenden Jahre ist es anzusehen, daß nach vorläufigen Schätzungen auch in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September die Zahl der Konkursanmeldungen eine größere ist, als diejenige des gleichen Zeitraumes im Vorjahre. Während sie damals 2205 betrug, ist es jetzt auf ca. 2520 gestiegen. 1960 Konkursverfahren konnten eröffnet werden, während 560 Anträge auf Konkurseröffnung abgelehnt werden mußten, da eine Maste nicht vorhanden war. Die Zahl der in demselben Zeitraum beendeten Konkursverfahren betrug 1907 gegen 1839 im Vorjahre. Durch Schlußverteilung wurden beendet 1319, durch Zwangsvergleich 437, durch allgemeine Einwilligung 29 und wegen Mastenmangels 122. In 848 Fällen war ein Eläubigerausschuß bestellt worden.
—* —
Sozialdemokratische Polizeiwirtschaft.
In Bernburg ist es den „Genossen" durch strengen Parteiukas verboten, bürgerliche Wirtshäuser zu besuchen. Es find besondere sozialdemokratische Kontrolleure bestellt, die in den bürgerlichen Lokalen nach solchen „Eenosten" z« fahnden haben, die dieses Verbot übertreten. Die Namen der auf solche Weise ermittelten Mistetäter werden — so ist den sozialdemokratischen Untertanen durch besonderes Flugblatt bekannt gemacht worden „festgestellt". Welche Strafe die so „Festgestellten" zu gewärtigen haben, wird nicht mügeteilt. Vielleicht läßt man die Ertappten hundertmal schreiben: „Freiheit, die ich meine." Oder sollte es zum „Fliegen" kommen?
DeuMes Reich.
— Der Deutsche Reichstag und das türkische Parlament. Konstantinopel. 18. Dez. Neichs- tagspräsident Graf Stolberg sandte an das otto- manische Parlament folgendes Telegramm: Im Namen des deutschen Reichstages spreche ich dem ottomanischen Parlament zu Beginn seiner Tätigkeit die herzlichsten Glückwünsche aus. In voller Würdigung der historischen Bedeutung welche die erste Session des Parlaments für die Geschicke des ottomanischen Reiches haben wird, gibt der deutsche Reichstag feinen aufrichtigen Sympathien für die Vertreter des ottomanischen Volkes und zugleich der sicheren Erwartung Ausdruck, daß die Arbeiten des Parlaments von reichem Gegen begleitet fein werden."
— Sächsischer Landtagsabaeordneter Dürr. Aus Dresden wird der Freikonservativen Corre- spondenz mitgeteilt, daß der Adg. Dürr wegen der Sonderstellung, die er in der Wahlrechts, frage einnimmt, freiwillig und in freundschaftlichem Einvernehmen aus der konservativen Partei ausgeschieben ist.
— Bürgermeister Dr. Schöcking. Die „Köln. Ztg." berichtet, daß Dr. Schücking, der sein Amt als Bürgermeister niedergelegt hat, sich in Berlin als Rechtsanwalt niederlasten und mit einem dortigen Anwalt assoziieren wird. Von anderer Seite wird noch mitgeteilt, daß Dr.
Bei den Vorberatungen für unser B. E-B. ging der Redaktor Planck von der Ansicht aus, daß dem Verlöbnis jede rechtsverbindliche Form fehle, und wollte diese Theorie als prinzipiellen Charatter des Verlöbnistes festlegen. Er drang aber mit dieser Ansicht nicht durch, und der § 1297 des B. E.-B. erhielt schließlich bloß die Form: „Aus dem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden. Das Versprechen einer Strafe für den Fall, daß die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig."
Im zweiten Satz nimmt dieser Paragraph also den alten römischen Grundsatz wieder auf. Das B. E.-B. geht also auch schon davon aus, daß bei Aufhebung des Verlöbnistes keinem Teile ein Anspruch auf Erfüllung ober Entschädigung zustehe. Ein solcher Anspruch verträgt sich nicht mit dem sittlichen Wesen bet Ehe, er würbe als Zwangsmittel wirken und die Freiheit bet Willensbestimmung bei der Eheschließung beeinträchtigen. Und unter dem gleichen Gesichtspunkt erscheint die Vereinbarung einet Strafe als unstatthaft. An dieser Stell« fei auch daraus hingewiesen, daß man Provisionen, die man Heiratsvermittlern zugesagt hat, auch schriftlich, nicht zu zahlen braucht, wenn man auch schon bezahlte Beträge nicht wieder zurück« fordern kann (§ 656 B. E.-B ).
Was nun eigentlich ein Verlöbnis ist, sagt der § 1297 nicht. Die Wissenschaft ist darüber in größter Zerfahrenheit. Die einen nennen w