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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

«nd den Beilagen:Literarischer Anzeiger-,Lan-rvirtschafttiche Beilage- undIllustriertes Kormlagsblatt-.

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Der Bezugspreis beträgt durch die Post 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unsern Zeitungsstellen und der Expedition 2 Mk.

Marburg

Freitag. 18. Dezember 1908.

Die JnsertionSgebübr beträgt für die 7gespaltene Zeile oder deren Raum 16 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. Druck und Verlag: Iah. Aug. Koch, UniversttätSbuchbruckerer Inhaber Dr. C. H itzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 55.

43. Jahrg.

Erstes Blatt.

Die Fremdenlegion.

6 Hebet die Massendersertion

tu bet Fremdenlegion wird jetzt genaues be­kannt, nachdem alle bis auf den Anführer ge­fangen stnd. Das Gebiet, in das sie sich geflüch­tet harten, ist kahles Felsengelände, sodaß die Deserteure keine Nahrung finden konnten und sich den nachreitenden Zuaven ergaben. In Frankreich ist man natürlich über diesen Einblick tn die Verhältnisse der Fremdenlegion, den die neuesten Ereignisse gewähren, bestürzt und schiebt was läge näher? Deutschland die Schuld zu.Die deutsche Gesellschaft zum Schutze der Fremdenlegionäre" soll diesen neuesten Schlag angestiftet haben. Der Anführer der Deserteure soll ein früherer bayrischer Offizier namens v. Pal sein, der bald nach seinem Ein­tritt vor wenigen Wochen bat, Offiziersbursche zu werden. Als ihm dies gelungen war, stahl er seinen. Offizier die Uniform und inszenierte die Flucht. Einzeln verließen die Flüchtlinge die Kaserne und trafen sich an einem entfernten Ort. Es sollen nach französischer Darstellung meistens Deutsche gewesen sein. Die Deserteure gehorchten dem Anführer blindlings. Als sie den Zug verließen und zum Abmarsch antraten, riefen sie:Es lebe Deutschland!" (?) Alle Kommandos wurden in deutscher Sprache ge­geben, dasämtliche Deserteure ehemalige ge­diente deutsche Soldaten waren". General Vigy redete sie deutsch an, erhielt aber auf rlle seine t ragen nur die stereotype Antwort:Ich weiß nicht."

Die Pariser Blätter erörtern die Angelegen­heit sehr ausgedehnt und man meitt ihnen das Unbehagen dabei an.Matin" undFigaro" erheben scharfen Einspruch gegen den von einem Berliner Blatte geäußerten Gedanken, die Ein­richtung der Fremdenlegion der nächsten Haager Konferenz zur Erörterung zu unterbreiten. Judet schreibt imEclair": Diese sehr bedauer­liche Meuterei habe nichts mit der französischen Armee zu tun. Die Auflehnung der Fremden- legionäre, die trotz der Anwesenheit eine» Obersten und eines Generals einen Zug an« hielten, zeige, wie weit ihre Treue gehe. Rüsten wir so viel Fremdenregimenter aus, wie wir vernünftigerweise können, hüten wir uns aber vor jedem Uebermaß.Lanterne" schreibt: Wir sehen den Tag kommen, wo uns die Frem­den legio» ebenso viele Unanneh'nlichkeiten be­reiten wird, wie sie uns bisher Dienste geleistet hat. Der Zwischenfall von Vu Reschid nach dem von Casablanca mahnt uns zur Vorsicht. Wir empfehlen die Verabschiedung der Fremden­legion. Könnten wir die dadurch entstehende

lieber die Herabsetzung der Altersgreuze sprach in Kirchhain, wie wir bereits mitteilten, Herr Rentenstellenvorsteher Landessekretär Groß aus Marburg. Wir geben die Ausführungen über das interessante Thema hier wieder, ohne uns mit ihnen identifizieren zu wollen. Redner führte aus:

M. $.! Aus meinen langjährigen Erfah­rungen kann ich Ihnen mitteilen, daß in den ersten Jahren des Bestehens des Gesetzes seine wohltätigen Zwecke fast allgemein verkannt wor­den sind. Drei Vierteile aller Versicherungs- Pflichtigen hätten, wenn ihnen damals die Wahl getanen worden wäre, die Versicherung fallen lasten. Ohne Zweifel! Aber heute ist das Ver­hältnis genau umgekehrt. Höchstens 25 Prozent der Verpflichteten würden sich m. E. dazu ver­stehen, ihre Versicherung daranzugeben. Diese Crupe der Einsichtslosen rekrutiert sich zum größ­ten Teil aber aus unständigen Taglöhnern, Wasch- und Putzfrauen usw., also aus Leuten, denen man sowohl im Hinblick auf ihre ärm­lichen Verhältniste als auch in Berücksichtigung ihrer niedrigen Wissensstufe es am ehesten ver­zeihen kann, wenn sie die Wohltaten des Gesetzes nicht verstehen oder nicht verstehen wollen, zu­mal vielen von ihnen auch wenig daran gelegen ist, ob sie später einmal im Notfälle eine staat­liche Rente, die ihnen rechtmäßig zusteht, oder aber eine öffentliche Armenunterstützung be­ziehen werden.

Was das Gesetz in den ersten Jahren seines Bestehens so unpopulär gemacht hat, ist, abge­sehen von seinem Charakter des Zwanges, der Umstand gewesen, daß in den ersten elf Monaten des Jahres 1891 die Bewilligung einer Inva­lidenrente mit Rücksicht auf die geforderte Zu- rücklegung einer 47wöchigen Wartezeit unmög«

Lücke nicht mit algerischen Eingeborenen aus­füllen?

Man kann nur wünschen, daß das letztere recht bald eintritt, damit eine Institution ihr Ende erreicht, die unserer Zeit Hohn spricht.

DieKöln. Ztg." schreibt sehr richtig zu der ganzen Sache:Ob es wahr ist, daß die Legio­näre den Eisenbahnzug mit dem RufeEs lebe Deutschland?" verlaffen haben, können wir nicht nachprüfen. Da Deutsche leider in der Fremden­legion zu einem sehr starken Prozentsatz ver­treten find, ist ziemlich wahrscheinlich, daß sich unter den Aufrührern auch Deutsche befunden haben werden. Sollten sie wirklichEs lebe Deutschland!" gerufen haben, so sind gerade diese Leute am allerwenigsten zu einem solchen Rufe berechtigt. Die Mehrzahl von ihnen hat sich dem deutschen Dienst durch Fahnenflucht entzogen, und wenn jetzt etwa bei ihnen Erinnerungen an ihr Vaterland auftauchen, so ist man in Deutsch­land nicht so vergeßlich, um sich dadurch blenden zu lassen. Sie haben freiwillig ihrem Vater- lanbe abgesagt, und wir kümmern uns infolge­dessen um sie höchsten nur bann, wenn wir durch unsere Gesetze dazu gezwungen sind. In der französischen Presse hat man der Besorgnis Aus­druck gegeben, daß dieser neue Zwischenfall mit den Fremdenlegionären ebenso wie bei Fall von Casablanca dem Schiedsgericht im Haag unter­breitet werden könne. Wenn man dabei gedacht haben sollte, daß Deutschland eine derarttge Be­handlung des neuen Zwischenfalles beantragen solle, so glauben wir, daß die Franzosen ruhig schlafen können. So wie wir die Sache ansehen, handelt es sich um eine Frage der Disziplin, welche die französische Regierung mit ihren aus­ländischen Mietlingen abzumachen hat, und die einzig und allein dem zweifelhaften Institut der Fremdenlegion entspringt."

Politische Umschau.

Zur Beratung von Lerwaltungsfragen der Invalidenversicherung

trat, wie dieNordd. Allg. Ztg." meldet, gestern im Reichsversicherungsamte unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Kaufmann eine Konferenz von Vertretern der Landesverficherungsämter, der Jnvalidenversicherungsanstalten und der zu- gelasienen Kasieneinrichtungen zusammen. Die Konferenz beschäftigte sich zunächst mit dem Miß­stand des Eintritts älterer Personen in-die Ver­sicherung, die alsbald um eine Rente einkommen. Es bestand Einverständnis darüber, daß die Berstcherungsträger der Angelegenheit ernste Aufmerksamkeit zuwenden müßten. Alsdann wurde eine Kommission mit der Feststellung von Mustern zur ärztlichen Begutachtung und zu Anträgen auf Berücksichtigung einer Invaliden­rente beauftragt. Die Versammlung verwarf

lich war, während die Bewilligung bei Alteis- lente gleich von bei ersten Woche ab geschehen konnte, wenn nur eine Marke geklebt unb damit der Beweis gegeben war, daß der betreffende Altersrentenbewerbcr zu denVersicherten" ge­hörte. Ohne Frage war diese Maßnahme ja eine wohltätige Einrichtung für viele Siebzig­jährige, denen unverhofft eine Rente zuteil wurde. Aber für die Volkstümlichkeit des Ge­setzes war es ein großer Schaden. Rur die Sieb­zigjährigen hatten Sympathie dafür. Darin lag der Fehler. Es bildete sich die allgemeine Volks- anschauung heraus:Erst wenn jemand 70 Jahre alt wird, dann bekommt er Rente. Aber, wer hat gerade das Glück, so alt zu werden!" Im letzten Monat des Jahres 1891 kam es aller­dings auch zu einigen Jnvalidenbewilligungen. Und seitens der Behörden geschah viel, um die Bevölkerung darüber aufzuklären, daß nicht die Bewilligung einer Altersrente die eigentliche Aufgabe des Gesetzes fei, sondern daß vielmehr Hauptzweck die Bewilligung einer Invalidenrente einer Pension im Falle des Eintritts von Arbeitsunfähigkeit sei. Im Laufe der Jahre wuchs die Zahl der Jnvalidenrentenempfänger immer mehr und ein Blick in die Rentenstatistik zeigte jedem, von welcher untergeordneten Bedeutung der Inva­lidenrente gegenüber die Altersrente war. Auch bei Gesetzgeber nahm Veranlassung, dies nach­drücklich hervorzuheben, inbeift er bei der Neu­bearbeitung des Gesetzes in der jetzigen, seit dem 1. Januar 1900 bestehenden Verfassung den Hin­weis auf die Altersversicherung in der Namens- bezeichnung ganz fallen ließ: dasJnvaliditäts- und Altersverstcherungsgesetz vom 22. Juni 1889, welches im Volksmunde aber recht kennzeichnend für die Volksanschauung nut da»Alters Versicherungsgesetz oder das Klebegesetz" genannt wurde, erhielt den neuen

die Aufstellung einheitlicher Grundsätze für die Bewilligung von Heilverfahren. Mit Bezug auf den Alkoholmißbrauch wurde eine sorgfäl­tige Auswahl der in Fürsorge zu nehmenden Personen empfohlen. Ferner mürbe die Nutz­barmachung der Fortschritte der medizinischen Wissenschaft für die Feststellung des Zustande» der Lungenkranken besprochen und eine lebhaf­tere Beteiligung der Versicherungsanstalten an der Bekämpfung des Lupus empfehlen. Dagegen wurde eine Beteiligung an den aus ärztlichen Kreisen angeregten Bestrebungen, leicht lungen­kranke Arbeiter in Deutsch-Südwestafrika anju« siedeln, nicht für angezeigt erachtet.

Sin Verwaltungs-Jubiläum.

DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: Im Mi­nisterium der öffentlichen Arbeiten fand heute vormittag eine Festsitzung zur Erinnerung an die vor 100 Jahren durch Publikandum vom 16. Dezember 1808 ins Leben gerufene Neu­regelung der obersten Verwaltungsbehörden des preußischen Staates statt. Minister Breitenbach eröffnete dieselbe mit einer Ansprache und gab die an Beamte des Ministeriums aus diesem Anlaß verliehenen Auszeichnungen bekannt und schloß mit einem Hoch auf den Kaiser. In der Festrede gab dann einer der Räte des Mini­steriums ein Bild der Organisation der obersten preußischen Verwaltungsbehörden, besonders des erst im Laufe dieser Entwicklung entstandenen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten. Der Staatsanzeiger" veröffentlicht eine Reihe von anläßlich der hundertjährigen Wiederkehr des Tages, an dem das Publikandum vom 16. De­zember 1808 betreffend die veränderte Verfas­sung der obersten Staatsbehörden erlassen wurde, preußischen Ministerialbeamten ver­liehenen Ordensau^eichnungen.

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Vom Fürsten Eulenburg

Durch die Zeitungen ging die Meldung, daß eine Wiederaufnahme des Eulenburgpro­zesses wegen des Gesundheitszustandes desHiir- sten ausgeschlossen sei, von der auch wir Notiz nahmen, demgegenüber behauptet jetzt dieNeue Gesellsch. Korr.": Die Nachrichten, daß Fürst Philipp zu Eulenburg schwer leidend sei, so daß niemals an eine Durchführung des Eulenburg- prozesies gedacht werden könne, sind erfreulicher­weise unzutreffend. Erfreulich ist das für den Fürsten selbst, der mehrfach betont hat, wie sehr ihm an der Durchführung seines Prozeffes liege, und erfreulich ist es auch für unsere Rechtspflege überhaupt. Man könnte sonst denken, daß kn Deutschland ein Fürst vor dem Gericht anders behandelt werde als ein gewöhnlicher Sterb­licher, denn das ist ohne weiteres klar, daß ein anderer Mensch von bet Gesundheit des Fürsten zu Eulenburg längst abgeurteilt sein würde. Fürst Eulenburg ist sehr froher Stimmung, er macht kleine Spaziergänge, empfängt sehr viele

NamenJnvalidenversicherungsgesetz". Im Laufe der Jahre ist denn auch erfreulicherweise, wie schon bemerkt, ein deutlicher Umschwung in der allgemeinen Gesinnung über das Gesetz ein­getreten. Aber die alte Klage über den späten Altersrentenbeginn ist doch nicht ganz geschwun­den, auch bei den 75 Prozent der Versicherten nicht, die nach meinem Dafürhalten zur Zeit dem Gesetze sympathisch gegenüberstehen. Allge­mein ist der Wunsch vorhanden, daß die Alters­grenze für den Beginn der Altersrente herab­gesetzt werden möge, mindestens auf das 65. Jahr. Dies Verlangen ist durchaus berechtigt. Wird es, wie ich hoffe, durch die zum Jahre 1910 in Aussicht stehende Novelle zum Jnvalidenver- ficherungsgesetz erfüllt, dann wird die Freude über diesen Fortschritt eine allgemeine sein. Die alte SV ge wird mit einemmale verstummen. Aber, wird die Durchführung des Gedankens ohne schwere finanzielle Belastung der Landes- Versicherungsanstalten und des Reiches möglich fein? Das ist natürlich die entscheidende Frage, die bisher (leider) von maßgebenden Seiten ver­neint worden ist. In der ersten Zeit auch mit Recht. Man mußte zunächst die Entwickelung des ganzen Rentenwesens abroarten; man hatte gar keine Erfahrungen, auf die zu fußen gewesen wäre. Deutschland war ja der erste Staat, der ein solch großes sozialpolitisches Werk begonnen hat. Allein, nachdem jetzt eine 19jährige Er­fahrung hinter uns liegt, kann der Weg einer ängstlichen Vorsicht verlaßen werden. Es ist m. E. zweifellos möglich, den Altersrcntenbeginn um 5 Jahre herabzusetzen; eine Finanzgefähr­dung halte ich für ausgeschlossen. Die Statistik belehrt darüber, daß die Zahl der Jnvaliden- rentenbewerber getane in den Altersklassen von 60 bis 70 Jahren eine sehr große ist. Es ist das auch ganz natürlich. Nun würde zweifellos bei Herabsetzung des Attersrentenbeginn» mit 65

Besuch« und vor allen Dingen: er korrespondiert eifrig nach dem Inland« und Auslande. Sei« Aussehen ist durchaus normal und et fühlt sich auf feiner schönen Besitzung Liebenberg im Kreise bet Familie und alter Freunde ausge­zeichnet. Es ist selbstverständlich, daß die An­kunft einet Eerichtskommission, die den Fürsten von Zeit zu Zeit zu untersuchen bezw. zu befra- gen hat, eine gewisse Erregung in Liebenberg unb bei dem Fürsten Eulenburg selbst hervor- ruft. Die Nerven des Fürsten Philipp leiben naturgemäß unter einet solchen Erregung wie die eines anbeten in seiner Lage. Infolgedessen ist auch bei einer solchen Gelegenheit der objek- ttve Krankheitsbefund weniger günstig, al» wenn man den Fürsten in der idyllischen Ruhe seines Landsitzes allein läßt. Wenn die Kom­mission fort ist, dann ist Fürst Eulenburg in ganz kurzer Zeit wieder der alle, der lebhaft plaudert und scherzt. Die Staatsanwaltschaft benft daher auch nicht im geringsten daran, das Verfahren gegen den Fürsten Philipp zu Eulen­burg als undurchführbar anzusehen, sondern sie will nur dem Fürsten während des Weihnachts­festes Ruhe und noch einige Wochen der Erhol« ung in guter Luft gönnen, um bann den vom Fürsten fehnlichst herbeigewünschten Prozeß Eulenburg zu führen.

Die Lage im Orient.

Belgrad, 16. Dez. Der Spezialgesandte Rovakowitsch ist aus Konstantinopel hierher zu­rückgekehrt.

Konstantinopel, 15. Dez. Im Mi­nisterrat machte der Eroßwesir Mitteilungen über die Verhandlungen mit Oesterreich-Ungarn und erklärte, daß der Botschafter Markgraf Pal- lavicini im Hinblick auf die am Sonntag von der Pforte gemachten Mitteilungen Instruk­tionen erwarte. Bezüglich des Boykott» wurde im Ministerrat beschlossen, daß, wenn österreichische Schiffe mit eigenen Leichterschiffen ihre Waren bis zum Zollamt brächten, die Zoll­lastträger sie ausladen müßten, daß man aber private Kaislastträger hierzu nicht zwingen könne. Drei Mitglieder des Komitees, Ahmed Riza, Major Enver und Talat, konferierten während und nach Schluß des Ministerr« es mit dem Eroßwesir und dem Minister des Innern über die Organisation des Parlaments, den Boykott und andere Angelegenheiten.

Berlin>M Dez. Die bulgarische Verbal­note in der Orientbahn-Angelegenheit hat hier im Gegensatz zu der Berliner Meldung bet Neuen Freien Presse" nicht befriedigt, son­dern wird als ein Versuch zu einer weiteten dilatorischen Behandlung bei Ficige ang sehen.

Deutsches Reich.

Zur Linderung der Arbektsnot. Der Minister bet öffentlichen Arbeiten

Iahten eine große Reihe derjenigen Leute im Alter von 65 bis 70 Jahren, die sonst Invaliden. renten-Antrag stellen würden, das zu Gunsten der Altersrentengewährung unterlassen, um sich die ärztliche Untersuchung zu ersparen unb ein« völlig freie Betätigung ihrer Körperkräft« zu behalten; dem Jnvalidenrentenempfänger ist diese freie Betätigung selbstverständlich nicht gesetzlich und rechtlich aber im gewissen Sinn« durch seine Sorge um Erhaltung der Rente ge­nommen. Er weiß, bas ihm die Rente ent­zogen werden kann, wenn eine derartige Bes­serung feines Gesundheitszustandes eintritt, daß er wieder für fähig zu erachten ist, ein Drittel des für ihn maßgebenden Normalvetdienstes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkte zu erwerben. Diese Bestimmung beeinflußt tn bet Regel den Jnvalidententenempfänget, ohne daß er zu den Simulanten zu rechnen wäre, durch begreifliche, ganz unwillkürliche Auto-Suggestion seine Be­schwerden mehr zu fühlen, als sie ihn wirklich drücken, und er bemüht sich ängstlich, Mitarbeiten zu helfen, wenn's ihm natürlich in beschränk­tem Maße ab unb zu bei besserem Befinden in der guten Jahreszeit möglich und für den Stand der jeweiligen Arbeiten in Familie, Dorf und Stadt oft auch geradezu erforderlich wär«. Da die Altersrente in der Regel etwas niedrige» ist als die Invalidenrente, würde bei der großen Menge von demnächstigen Alters rentnern im Alter von 65 bis 70 Jahren mithin gegenüber den sonst in Betracht kommenden Jnvalidenrent- nern dieser Altersklassen ein erheblicher Betrag gespart werden, der dazu verwendet werden könnte, die Renten jener Altersrentenbewerber der bezeichneten Altersstufen zu decken, welch« ihrer Rüstigkeit wegen noch nicht in der Lage fein würden, eine Invalidenrente zu beantragen. Freilich wäre das immerhin nur ein verhältnis­mäßig kleiner Bettag zur Kostendeckung der