I
I
nungsmäßigen Registrierung der gefundenen Steine und zur Vorlage der Bücher auf behördlichen Wunsch angehalten. Daneben wurde durch Eouvernementsverordnung vom 21. Ott. der Besitz roher Diamanten an die Lösung eines gebührenpflichtigen behördlichen Erlaubnisscheins geknüpft. Um im Uebergangsftadium bei der Erhebung des Ausfuhrzolles Härten zu vermeiden, erhi lt das Gouvernement die Weisung, für einen angemesienen Zeitraum Zollkredite zu gewähren. Während der letzten Tage fanden zwischen dem Reichskolonialamt und heimischen Jnteresienten Verhandlungen statt, die darauf hinzielten, dem aussichtsreichen Unternehmen einen tunlichst unabhängigen deutschen Charakter zu wahren. Es handelt sich dabei insbesondere darum, eine Organisation zu schaffen, die möglichst alle in Betracht kommenden Jnteresienten umfaßt. Der Diamantenvertrieb in einer so vereinigten Organisation soll sich dabei auch die Förderung der heimischen Diamantschleiferei angelegen sein lasien.
Deutsches Reich.
— Der Reichskanzler Fürst von Bülow empfing am Sonntag mittag den deutschen Botschafter in Paris, Fürsten von Radolin.
— Da- Staatsminiftertum trat unter dem Vorsitze des Reichskanzlers Fürsten' von Bülow zu einer Sitzung zusammen.
— Zum Befinden des Eroßherzogs von Oldenburg. Oldenburg, 14. Dez. Der Großherzog ist vollständig wiederhergestellt. Die über seinen ungünstigen Gesundheitszustand verbreiteten Nachrichten waren zum Teil sehr übertrieben.
— Präsident Castro. Berlin, 14. Dez. Präsident Castro ist heute abend hier eingetroffen.
— Ans den Kommissionen. Berlin, 14. Dez. In der heutigen Sitzung der verstärkten Budgetkommission des Abgeordnetenhauses teilte der Finanzminister zu der Beamtenbesoldungsvorlage mit, die Anrechnung des Militärdienstes solle so erfolgen, daß die Militäranwärter mit den aus dem Zivilsupernumeriat hervorgegangenen Beamten in der Erreichung des Besold- ungsdienstalters gleichgestellt werden. Deg Militäranwärtern, die neun Jahre und darüber bei dem Heere oder der Marine gedient haben, wird bei ihrer ersten etatsmäßigen Anstellung ihre Dienstzeit, soweit diese und die darauf folgende Zivildienstzeit 12 Jahre übersteigt, bis zu 3 Jahren, mindestens mit einem Jahre und soweit sie 12 Jahre nicht übersteigt, mit einem Jahre auf das Besoldungsdienstalter angerechnet. Den Militäranwärtern, die weniger als neun Jahre gedient haben, wird ihre Dienstzeit bei ihrer ersten etatsmäßigen Anstellung als mittlere Beamte bis zur Dauer eines Jahres auf das Besoldungsdienstalter angerechnet. Diese Bestimmungen haben rückwirkende Kraft für alle Militäranwärter, mit der Maßgabe, daß eine Vordatierung des Vesoldunasdienstalters vor dem 1. Januar 1892 ausgeschlossen ist. Die Gehaltsnachzahlungen werden nur für die Zeit vom 1. April 1908 stattfinden.
— Angriff aus einen Militärposten. Metz, 14. Dez. In der Nacht zum Sonnabend wurde, wie der Polizeibericht meldet ein auf dem Pio- nieröbungsplatz bei Longsville stehender Posten von der 1. Kompagnie des 20. Pionierbataillons angegriffen. Der Angreifer gab einen Schuß auf den Posten ab und verletzte ihn an der rechten Hand. Der Posten gab auf den Angreifer Feuer, verfehlte ihn aber, worauf der Angreifer noch einen zweiten Schuß gegen den Posten abfeuerte. Der Angreifer konnte in der Dunkelheit entkommen, wurde jedoch gestern hier verhaftet.
— Bürgermeister Dr. Schiicking legt sein Amt nieder. Er hat an den Regierungpräsidenten folgendes Schreiben gerichtet: „Husum, 12. Dez. 1908. Euer Hochwohlgeboren beehre ich mich gehorsamst anzuzeigen, daß ich angesichts der Art, in welcher gegen mich die Voruntersuchung in dem Disziplinarverfahren geführt ist, ohne daß mir dafür eine Genugtuung zuteil geworden ist, zum 15. Januar 1909 mein Amt niederlege. Ich muß es vermeiden, mit höheren Staatsbeamten zusammen zu arbeiten, die mir nach fünfjähriger einwandfreier Dienstführung eine derartige Beurteilung zuteil werden lasien, daß sie bei meinen Handlungen nach niedrigen Beweggründen suchen. Da ich dringend der Erholung bedarf, beabsichtige ich am 23. d. Mts. eine Erholungsreise anzutreten und zu diesem Tage meine Amtsgeschäfte niederzulegen."
— Erhöhung der Parteisteuer. Der Offenbacher Sozialdemokratische Verein hat, wie der „Vorwärts" meldet, beschlossen, den Wochenbeitrag von 10 auf 12% Pfg. zu erhöhen. — Und das in der Krise!
.........- -----------U8L
Der heutigen Nummer liegt bet Kreisblatt Nr. 97.
Mandat nur, aber wir würden uns für diesen Nechtstttel bedanken, wenn dieses natürliche Recht jedes Staates dadurch für uns geschmälert wäre." (Lebhafte Zustimmung.) Was die vom Abgeordneten Hollo bezweifelte Zeitgemäßheit der Annettion betrifft, sagte der Ministerpräsident ferner, so versehen uns die auswärttge Lage und die Gefährdung unserer Jnteresien in die Zwangslage, rasch vorzugehen. Nicht die Annektion verdürsterte die auswärtige Lage, und die Wirren wären viel drohender aufgetreten und hätten viel größere Opfer gefordert, wenn wir gezögert hätten.
Die Diamanten in Deutsch- Südwest-Afrika.
B e r l i n, 14. Dez. Die „Nordd. «llg. Zig." schreibt: Im Einklang mit den Darlegungen, die am 11. ds. Mts. der Staatssekretär des Kolonialamts im Reichstagsplenum über das Diamantenvorkommen im Hinterlande der Lüderitz- bucht gemacht hat, wurde das Gouvernement von Deutschsüdwest-Afrika telegraphisch angewiesen, mit der Einführung eines Ausfuhrzolles auf Rohdiamanten von 10 Mk. pro Karat alsbald vorzugehen. Behufs Durchführung der Zollkontrolle werden Diamantenförderer zur ord
&
i
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
««d de« Beilagen: .Merarifcher Anzeiger". „z<md«irtschaftliche Beilage" «nd „IÜnstrierte- S-rmiagsblatt".
Die Lage im Orient.
Konstantinopel, 14. Dez. Ein Leitartikel des Komitee-Organs „Schursi-Ummet" sagt zur Eröffnung der Verhandlungen mit Oesterreich-Ungarn: Die Pforte hegte keine kriegerischen Gedanken und verlangte keine Autonomie für Bosnien. Die Ottomanen gäben ihre imaginäre Politik auf. Die Bedingungen der Pforte seien außer der Anteilnahme an der Staatsschuld der Zolltarif und die Suppression jener Punkte, welche die ottomanische Justiz beschränken. Durch die Abschaffung der österreichisch-ungarischen Postämter und durch die Unterstützung des türkischen Konferenzverlangens sei es möglich, daß diese wirtschaftliche Entente durch gewiße Spezialententen verstärkt werde. Die Bedingungen der Pforte seien sehr mäßige. Es sei der größte Fehler gewesen, die Verhandlungen bezüglich der Entente hinzuziehen, da beide Parteien Anhänger derselben seien. Phantastisch sei es, zu behaupten, daß die Entente, wie ein Berliner Blatt sagte, in einer Nacht fertig werde, aber es liege kein Hindernis vor, daß dies in einer oder zwei Wochen geschehen könnte. Es fei unnötig, die großen Vorteile der Entente für beide Parteien aufzuführen. Unbedingt nötig aber sei es, daß die Entente bis zur Konferenz geheim gehalten werde, um nicht die westlichen Slspirationen auf der Balkanhalbinsel zu wecken. Der Abschluß der Entente könne sofort die Sistierung des Boykotts herbeiführen. Im Jn- teresie der Türkei müßten die Mächte die Entente bestätigen.
Konstantinopel, 14. Dez. Die „Jeni Gazetta" sagt zu der Eröffnung der Verhandlungen mit Oesterreich-Ungarn, sie glaube, daß die Verhandlungen bald günstig enden werden und daß Oesterreich-Ungarn sich nicht dadurch hindern werde, daß es Schadenersatz für den Boykott verlange. Die „Sabah" meint, es sei nötig und richtig, daß die Pforte bei den Verhandlungen eine feste und ernste Politik ver- sclge und alles anwende, um die Freiheit und die Ehre entsprechend der verletzten Rechte der Nation zu sichern.
Sofia, 14. Dez. Die letzten, von den hiesigen Vertretern Oesterreich - Ungarns und Deutschlands unternommenen informativen Schritte bei der bulgarischen Regierung wurden von der letzteren gestern durch eine Verbalnote beantwortet, in der sie sich bereit erklärt, mit der Türkei die unterbrochene Ablösungsverhandlung wegen der Bahngesellschaft wieder aufzunehmen.
B u d a p e st, 14. Dez. (Abgeordnetenhaus.) Ministerpräsident Dr. Wekerle erwiderte auf die Bemerkungen des Abgeordneten Polonyi über die Annettion Bosniens: Da dem Abgeordnetenhause die Gesetzesvorlage über die Annektion unterbreitet sei, wolle er nur kurz die vom Redner angeführten irrtümlichen Argumente widerlegen, weil ähnliche Gründe auch von feindlicher Seite* im Auslande vorgebracht worden seien, und weil nicht der Anschein erweckt werden dürfe, als ob das ungarische Abgeordnetenhaus sich bezüglich der Annettion auf diesen falschen Standpuntt stellen könnte. Es sei namentlich durchaus irrtümlich, zu behaupten, daß die Annektton eine Ueberschreitung des Mandats des Berliner Kongresie« bilde. „Wir schritten zur Annektion" — sagte der Redner —, „weil unsere Jnteresien aufs höchste gefährdet waren. Jeder Staat hat natürlich das Recht, zum Schutze feiner höchsten Güter Maßregeln zu treffen. Dieses natürliche Recht verstärkte dar Berliner
niederländischer Schiffe nicht wiederholen, bezüglich welcher Castro eine beruhigende Erttärüng für die Zukunft nicht habe geben wollen.
** Die Wegnahme des venezolanischen Schiffes. Berlin, 14. Dez. Der niederländischen Regierung ist die Wegnahme des venezolanischen Schiffes, welches im Verdacht stand. Munitton nach anderen Häfen zu führen,, bestätigt worden. Mit der Beschlagnahme begann die holländische Regierung mit der Ausübung von Repressalien, die, wie sie behauptet, den völkerrechtlichen Grundsätzen nicht zuwiderlaufen. Die Niederlande setzten das venezolanische Volk davon in Kenntnis, daß die Represialien sich gegen die Regierung Castros und nicht gegen die Bevölkerung richten. Es wird zugegeben, daß der Streiffall sich in einer neuen Phase befindet; die Gerüchte von einer Kriegserklärung werden aber dementiert.
** Die französische Regierung z« langmütig gegen Castro? Mehrere Blätter kritisieren die Langmut, welche die Regierung dem venezolanischen Präsidenten Castro gegenüber an den Tag gelegt habe. Der „Eaulois" schreibt: Man hak seinerzeit den elsässischen Abk>6 Delsor ausgewiesen, aber Castro, welcher alle Regeln des Völkerrechtes mit Füßen trat, indem er den amtlichen Vertreter Frankreichs festnehmen und gewaltsam an Bord eines Schiffes bringen ließ, hat man hier eine gute Aufnahme bereitet. Die „Petite Republique" schreibt: Falls die Behauptung Castros wahr ist, daß der Unterdirektor im Ministerium des Aeußern, Gout, ihn int Namen der Regierung begrüßt und von den zu feiner Sicherung getroffenen Maßnahmen unterrichtet habe, dann wäre das Vorgehen der Regierung wirklich unbegreiflich. Die Milde kann nicht so weit gehen, daß sich ein Land wie Frankreich von einem Menschen wie Castro verhöhnen lasie. Wie in Parlamentskreisen verlautet, beabsichtigt ein Mitglied der Kolonialgruppe, in der heutigen Kammersitzung an den Minister des Aeußern eine Anfrage belr. die Haltung der Regierung gegenüber Castro zu richten. Minister Pichon habe sich bereit erklärt, eine derartige Anfrage sofort zu beantworten.
** Mutwillige Beschädigungen auf einem englischen Schiff. London. 14. Dez. Von dem geschützten Kreuzer „Amethyst", der in Portsmouth für seine Ausfahrt anfangs nächsten Jahres zum Dienst an den Küsten Südafrikas und Südamerikas bereit gestellt wird, sind Teile der Visierapparate eines 12 Zenlimeter-Ee, fchützes über Bord geworfen worden. Als der Tat verdächtig wurden drei Mann verhaftet. Eine allgemeine Mißstimmung an Bord des .Amethyst" scheint nicht zu bestehen. Die Visierapparate sind bereits wieder geborgen worden.
** Marokko. Tanger, 14. Dez. Ben Sliman, der Minister des Auswärtigen Abdul Asis, ist am 10. Dezember in Fez gestorben.
Ausland.
** Maßnahmen gegen Castro. Haag, 14. Dez. Amtlich wird bekannt gegeben, die Regierung sei zu Maßnahmen gegen das persön- I liche Regiment Castros geschritten, um sich die I Karantie |u schaffen, daß sich die Belästigungen
Das erste Petitionsverzeichnis des Abqeo dnetenhauses
enthält nicht weniger als 2019 Nummern, eine Zahl, die bisher in einem solchen Verzeichnis kaum jemals erreicht worden sein dürfte. Diejenigen Petitionen, die sich hauptsächlich auf persönliche Angelegenheiten beziehen (mit noch nicht 250 Nummern), verschwinden gegenüber den Bittschriften, die an die verstärkte Budgetkommission und an die Kommission zur Vorberatung der Lehrer- und Geistlichen-Besoldungsvorlagen gerichtet worden sind. An die Budgetkommission, in der bekanntlich die Besoldungsordnung für die Staatsbeamten und die beiden Steuergesetze vorbera^en werden, sind 1307 Petitionen gelangt, davon betreffen 599 Mantelgesetz und Besoldungsordnung; der größte Teil der übrigen bezieht sich auf die Steuervorlagen, von denen namentlich die Ablehnung des Entwurfs eines Eesellschaftssteuergesetzes durch über 600 Bittschriften von Konsum- und Wirtschaftsvereinsvorständen gewünscht wird. Zu dem Entwurf, betreffend den Wohnungsgeldzuschuß, sind bis jetzt 60 Petitionen eingegangen. Hinfi^ .lich der Vorlage über die Lehrerbesoldung liegen der Kommission 542 Petitionen vor, davon 430 von den „Freunden der Gleichstellung aller Volksschullehrer Preußens" aus den verschiedensten Gemeinden Preußens. Zu der Vorlage, betreffend die Besoldung der Geistlichen, sind nur 11 und zu dem Entwurf über die Gebühren der Medizinalbeamten nur 3 Bittschriften eingegangen.
DaS Reichserbschaftsgesetz und Ausländer.
Auf Grund des Reichserbschaftsgesetzes hat der Reichskanzler nach Zusttmmung des Bundesrate» einmal angeordnet, daß zum Nachlaß eines französischen Erblasser» gehörende bewegliche Sachen mit Ausnahme der Wertpapiere, wenn sie sich im Jnlande befinden, zur Erbschaftssteuer ohne Rücksicht darauf, ob der Erblasier zur Zeit seines Todes einen Wohnsitz oder feinen Aufenthalt in einem Bundesstaate hatte, uneingeschränkt heranzuziehen sind. Zum Nachlaß eine» französischen Erblassers gehörende Wertpapiere, Forderungen und andere Vermögensrechte sind, wenn der Erblasser zur Zeit Seines Todes einen Wohnsitz in einem Vundes- taate hatte, zur Erbschaftssteuer ohne Rücksicht darauf, ob der Schuldner im Inland einen Wohnsitz hat oder die Wertpapiere sich im Jnlande befinden, uneingeschränkt heranzuziehen. Hatte der Erblasser zur Zeit seines Todes keinen Wohnsitz in einem Bundesstaate, so sind sie zur Erbschaftssteuer nur bann, wenn der Schuldner im Inland einen Wohnsitz hat, in diesem Falle jedoch auch dann uneingeschräntt heranzuziehen, wenn die Wertpapiere sich im Auslande befinden. Sodann hat der Reichskanzler ange- ordnet, daß wenn beim Eintritt eines Lehensoder Fideikommißfalls der zuletzt Berechtigte dänischer Staatsangehöriger war, das zu einem inländischen Lehen oder Fideikommiß gehörige bewegliche Vermögen der Erbschaftssteuer uneingeschränkt auch dann unterliegt, wenn der zuletzt Berechtigte weder seinen Wohnsitz, noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Bundesstaate hatte. Die Anordnung findet auf die Bezüge aus im Jnlande befindlichen Farnifien- stiftungen entsprechende Anwendung. Der bewegliche Nachlaß eines dänischen Staatsangehörigen, welcher bei seinem Tode seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Bundesstaate hatte, unterliegt der Erbschaftssteuer auch dann, wenn die Nachlaßgegenstände sich im Auslande befinden. Diese Anordnungen treten mit dem 1. Januar 1909 in Kraft.
=........ - - - >--—5
Marburg und Umgegend.
(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß $ 18 bei Urheberrechts nur mit der deutlichen Quellenangabe
„Cberbeff. Ztg.* gestattet.)
Marburg 15 Dezbr.
* Weihnachtssendungen. Die Reichspost. Verwaltung richtet auch in diesem Jahre an bas Publikum bas Ersuchen, mit ben Weihnachts- fenbungen balb zu beginnen, bamit bie Paket- massen sich nicht in ben letzen Tagen vor bem Feste zu sehr zusammenbrängen, wodurch bie Pünklichkeit in bet Beförderung leibet. Bei bem außerordentlichen Anschwellen bes Verkehrs ist es nicht tunlich, bie gewöhnlichen Beförbe- rungsfristen einzuhalten unb namentlich auf weite Entfernungen eine Gewähr für rechtzeitige Zustellung vor bem Weihnachtsfeste zu übernehmen, wenn bie Pakete erst am 22. Dezember ober noch später eingeliefert werden. Die Pakete sind dauerhaft zu verpacken. Etwaige auf bem Verpackungsstoff vorhandene ältere Aufschriften und Beklebezettel müssen beseitigt ober unkenntlich gemacht werben. Dünne Pappkasten, schwache Schachteln, Zigarrenkisten usw. sind nicht zu benutzen. Die Aufschrift der Pakete muß deutlich, vollständig und haltbar hergestellt fein. Kann die Aufschrift nicht in deutlicher Weise auf das Paket selbst gesetzt werden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, daß der ganzen Fläche nach fest aufgeklebt werden muß; bei in Leinwand verpackten Sendungen von Fleisch und anderen Gegenständen, die Feuchtigkeit, Fett, Blut usw. absetzen, darf die Aufschrift indessen nicht auf die Umhüllung geklebt werden. Am zweckmäßigsten sind gedruckte Aufschriften auf weißem Papier; dagegen dürfen Formulare zu Post- paketadessen nicht verwendet werden. Der Name bes Bestimmungsortes muß stets recht groß und kräftig gebrückt ober geschrieben sein. Die Paket- aufschrist muß sämtliche Angaben der Begleit- adresse enthalten, zutreffendenfalls also den Frankovermeri^ den Nachnahmebetrag nebst Ra-
Man abonniert auf bie täglich effcheinende „vberhessische !»***♦>* Die Jnsertionlgebühr beträgt für die 7gespalte»e Zelle
_ Zeitung" bei allen Postämtern und unfern Zeitunglstellen in JlAUrvUiy oder deren Ranm 15 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. —- in
JU. 29O »irchhatn unb Weiterfowiebel^««Expedition -Markt21. , inAQ Druck «nd «erlag: Joh. «ug. Koch, Unlversität-buchdmcker-i JUW
- Der B-zug»prei« betragt durch bie Post 2^5 Mk (obn« MlttW0ch, 16. 1908. Inhaber Dr. C. Hitzer«th, Marburg, Markt 21. - Telephon 58.
Bestellgeld), bei unfern Zeitungsstellen und der Expedition 2 Mk. "