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nungsmäßigen Registrierung der gefundenen Steine und zur Vorlage der Bücher auf behörd­lichen Wunsch angehalten. Daneben wurde durch Eouvernementsverordnung vom 21. Ott. der Besitz roher Diamanten an die Lösung eines gebührenpflichtigen behördlichen Erlaubnis­scheins geknüpft. Um im Uebergangsftadium bei der Erhebung des Ausfuhrzolles Härten zu ver­meiden, erhi lt das Gouvernement die Weisung, für einen angemesienen Zeitraum Zollkredite zu gewähren. Während der letzten Tage fanden zwischen dem Reichskolonialamt und heimischen Jnteresienten Verhandlungen statt, die darauf hinzielten, dem aussichtsreichen Unternehmen einen tunlichst unabhängigen deutschen Cha­rakter zu wahren. Es handelt sich dabei ins­besondere darum, eine Organisation zu schaffen, die möglichst alle in Betracht kommenden Jnter­esienten umfaßt. Der Diamantenvertrieb in einer so vereinigten Organisation soll sich dabei auch die Förderung der heimischen Diamant­schleiferei angelegen sein lasien.

Deutsches Reich.

Der Reichskanzler Fürst von Bülow empfing am Sonntag mittag den deutschen Bot­schafter in Paris, Fürsten von Radolin.

Da- Staatsminiftertum trat unter dem Vorsitze des Reichskanzlers Fürsten' von Bülow zu einer Sitzung zusammen.

Zum Befinden des Eroßherzogs von Ol­denburg. Oldenburg, 14. Dez. Der Großherzog ist vollständig wiederhergestellt. Die über seinen ungünstigen Gesundheitszustand verbreiteten Nachrichten waren zum Teil sehr übertrieben.

Präsident Castro. Berlin, 14. Dez. Prä­sident Castro ist heute abend hier eingetroffen.

Ans den Kommissionen. Berlin, 14. Dez. In der heutigen Sitzung der verstärkten Bud­getkommission des Abgeordnetenhauses teilte der Finanzminister zu der Beamtenbesoldungsvor­lage mit, die Anrechnung des Militärdienstes solle so erfolgen, daß die Militäranwärter mit den aus dem Zivilsupernumeriat hervorgegan­genen Beamten in der Erreichung des Besold- ungsdienstalters gleichgestellt werden. Deg Mi­litäranwärtern, die neun Jahre und darüber bei dem Heere oder der Marine gedient haben, wird bei ihrer ersten etatsmäßigen Anstellung ihre Dienstzeit, soweit diese und die darauf folgende Zivildienstzeit 12 Jahre übersteigt, bis zu 3 Jahren, mindestens mit einem Jahre und soweit sie 12 Jahre nicht übersteigt, mit einem Jahre auf das Besoldungsdienstalter angerechnet. Den Militäranwärtern, die weniger als neun Jahre gedient haben, wird ihre Dienstzeit bei ihrer ersten etatsmäßigen Anstellung als mittlere Be­amte bis zur Dauer eines Jahres auf das Be­soldungsdienstalter angerechnet. Diese Bestimm­ungen haben rückwirkende Kraft für alle Mili­täranwärter, mit der Maßgabe, daß eine Vor­datierung des Vesoldunasdienstalters vor dem 1. Januar 1892 ausgeschlossen ist. Die Gehalts­nachzahlungen werden nur für die Zeit vom 1. April 1908 stattfinden.

Angriff aus einen Militärposten. Metz, 14. Dez. In der Nacht zum Sonnabend wurde, wie der Polizeibericht meldet ein auf dem Pio- nieröbungsplatz bei Longsville stehender Posten von der 1. Kompagnie des 20. Pionierbataillons angegriffen. Der Angreifer gab einen Schuß auf den Posten ab und verletzte ihn an der rechten Hand. Der Posten gab auf den Angreifer Feuer, verfehlte ihn aber, worauf der Angreifer noch einen zweiten Schuß gegen den Posten ab­feuerte. Der Angreifer konnte in der Dunkelheit entkommen, wurde jedoch gestern hier verhaftet.

Bürgermeister Dr. Schiicking legt sein Amt nieder. Er hat an den Regierungpräsidenten folgendes Schreiben gerichtet:Husum, 12. Dez. 1908. Euer Hochwohlgeboren beehre ich mich ge­horsamst anzuzeigen, daß ich angesichts der Art, in welcher gegen mich die Voruntersuchung in dem Disziplinarverfahren geführt ist, ohne daß mir dafür eine Genugtuung zuteil geworden ist, zum 15. Januar 1909 mein Amt niederlege. Ich muß es vermeiden, mit höheren Staatsbeamten zusammen zu arbeiten, die mir nach fünfjähriger einwandfreier Dienstführung eine derartige Be­urteilung zuteil werden lasien, daß sie bei meinen Handlungen nach niedrigen Beweggrün­den suchen. Da ich dringend der Erholung be­darf, beabsichtige ich am 23. d. Mts. eine Erho­lungsreise anzutreten und zu diesem Tage meine Amtsgeschäfte niederzulegen."

Erhöhung der Parteisteuer. Der Offen­bacher Sozialdemokratische Verein hat, wie der Vorwärts" meldet, beschlossen, den Wochenbei­trag von 10 auf 12% Pfg. zu erhöhen. Und das in der Krise!

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Der heutigen Nummer liegt bet Kreisblatt Nr. 97.

Mandat nur, aber wir würden uns für diesen Nechtstttel bedanken, wenn dieses natürliche Recht jedes Staates dadurch für uns geschmälert wäre." (Lebhafte Zustimmung.) Was die vom Abgeordneten Hollo bezweifelte Zeitgemäßheit der Annettion betrifft, sagte der Ministerpräsi­dent ferner, so versehen uns die auswärttge Lage und die Gefährdung unserer Jnteresien in die Zwangslage, rasch vorzugehen. Nicht die Annek­tion verdürsterte die auswärtige Lage, und die Wirren wären viel drohender aufgetreten und hätten viel größere Opfer gefordert, wenn wir gezögert hätten.

Die Diamanten in Deutsch- Südwest-Afrika.

B e r l i n, 14. Dez. DieNordd. «llg. Zig." schreibt: Im Einklang mit den Darlegungen, die am 11. ds. Mts. der Staatssekretär des Ko­lonialamts im Reichstagsplenum über das Dia­mantenvorkommen im Hinterlande der Lüderitz- bucht gemacht hat, wurde das Gouvernement von Deutschsüdwest-Afrika telegraphisch angewiesen, mit der Einführung eines Ausfuhrzolles auf Rohdiamanten von 10 Mk. pro Karat alsbald vorzugehen. Behufs Durchführung der Zoll­kontrolle werden Diamantenförderer zur ord­

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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

««d de« Beilagen: .Merarifcher Anzeiger".z<md«irtschaftliche Beilage" «ndIÜnstrierte- S-rmiagsblatt".

Die Lage im Orient.

Konstantinopel, 14. Dez. Ein Leit­artikel des Komitee-OrgansSchursi-Ummet" sagt zur Eröffnung der Verhandlungen mit Oesterreich-Ungarn: Die Pforte hegte keine krie­gerischen Gedanken und verlangte keine Autono­mie für Bosnien. Die Ottomanen gäben ihre imaginäre Politik auf. Die Bedingungen der Pforte seien außer der Anteilnahme an der Staatsschuld der Zolltarif und die Suppression jener Punkte, welche die ottomanische Justiz be­schränken. Durch die Abschaffung der öster­reichisch-ungarischen Postämter und durch die Un­terstützung des türkischen Konferenzverlangens sei es möglich, daß diese wirtschaftliche Entente durch gewiße Spezialententen verstärkt werde. Die Bedingungen der Pforte seien sehr mäßige. Es sei der größte Fehler gewesen, die Verhand­lungen bezüglich der Entente hinzuziehen, da beide Parteien Anhänger derselben seien. Phan­tastisch sei es, zu behaupten, daß die Entente, wie ein Berliner Blatt sagte, in einer Nacht fertig werde, aber es liege kein Hindernis vor, daß dies in einer oder zwei Wochen geschehen könnte. Es fei unnötig, die großen Vorteile der Entente für beide Parteien aufzuführen. Unbedingt nötig aber sei es, daß die Entente bis zur Konferenz geheim gehalten werde, um nicht die westlichen Slspirationen auf der Balkanhalbinsel zu wecken. Der Abschluß der Entente könne sofort die Sistierung des Boykotts herbeiführen. Im Jn- teresie der Türkei müßten die Mächte die Entente bestätigen.

Konstantinopel, 14. Dez. DieJeni Gazetta" sagt zu der Eröffnung der Verhand­lungen mit Oesterreich-Ungarn, sie glaube, daß die Verhandlungen bald günstig enden werden und daß Oesterreich-Ungarn sich nicht dadurch hindern werde, daß es Schadenersatz für den Boykott verlange. DieSabah" meint, es sei nötig und richtig, daß die Pforte bei den Ver­handlungen eine feste und ernste Politik ver- sclge und alles anwende, um die Freiheit und die Ehre entsprechend der verletzten Rechte der Nation zu sichern.

Sofia, 14. Dez. Die letzten, von den hie­sigen Vertretern Oesterreich - Ungarns und Deutschlands unternommenen informativen Schritte bei der bulgarischen Regierung wurden von der letzteren gestern durch eine Verbalnote beantwortet, in der sie sich bereit erklärt, mit der Türkei die unterbrochene Ablösungsverhandlung wegen der Bahngesellschaft wieder aufzunehmen.

B u d a p e st, 14. Dez. (Abgeordnetenhaus.) Ministerpräsident Dr. Wekerle erwiderte auf die Bemerkungen des Abgeordneten Polonyi über die Annettion Bosniens: Da dem Abgeordneten­hause die Gesetzesvorlage über die Annektion unterbreitet sei, wolle er nur kurz die vom Red­ner angeführten irrtümlichen Argumente wider­legen, weil ähnliche Gründe auch von feindlicher Seite* im Auslande vorgebracht worden seien, und weil nicht der Anschein erweckt werden dürfe, als ob das ungarische Abgeordnetenhaus sich bezüglich der Annettion auf diesen falschen Standpuntt stellen könnte. Es sei namentlich durchaus irrtümlich, zu behaupten, daß die Annektton eine Ueberschreitung des Mandats des Berliner Kongresie« bilde.Wir schritten zur Annektion" sagte der Redner,weil unsere Jnteresien aufs höchste gefährdet waren. Jeder Staat hat natürlich das Recht, zum Schutze feiner höchsten Güter Maßregeln zu treffen. Dieses natürliche Recht verstärkte dar Berliner

niederländischer Schiffe nicht wiederholen, bezüg­lich welcher Castro eine beruhigende Erttärüng für die Zukunft nicht habe geben wollen.

** Die Wegnahme des venezolanischen Schif­fes. Berlin, 14. Dez. Der niederländischen Re­gierung ist die Wegnahme des venezolanischen Schiffes, welches im Verdacht stand. Munitton nach anderen Häfen zu führen,, bestätigt wor­den. Mit der Beschlagnahme begann die hollän­dische Regierung mit der Ausübung von Repres­salien, die, wie sie behauptet, den völkerrecht­lichen Grundsätzen nicht zuwiderlaufen. Die Niederlande setzten das venezolanische Volk da­von in Kenntnis, daß die Represialien sich gegen die Regierung Castros und nicht gegen die Be­völkerung richten. Es wird zugegeben, daß der Streiffall sich in einer neuen Phase befindet; die Gerüchte von einer Kriegserklärung werden aber dementiert.

** Die französische Regierung z« langmütig gegen Castro? Mehrere Blätter kritisieren die Langmut, welche die Regierung dem venezolani­schen Präsidenten Castro gegenüber an den Tag gelegt habe. DerEaulois" schreibt: Man hak seinerzeit den elsässischen Abk>6 Delsor ausgewie­sen, aber Castro, welcher alle Regeln des Völ­kerrechtes mit Füßen trat, indem er den amt­lichen Vertreter Frankreichs festnehmen und ge­waltsam an Bord eines Schiffes bringen ließ, hat man hier eine gute Aufnahme bereitet. Die Petite Republique" schreibt: Falls die Behaupt­ung Castros wahr ist, daß der Unterdirektor im Ministerium des Aeußern, Gout, ihn int Namen der Regierung begrüßt und von den zu feiner Sicherung getroffenen Maßnahmen unterrichtet habe, dann wäre das Vorgehen der Regierung wirklich unbegreiflich. Die Milde kann nicht so weit gehen, daß sich ein Land wie Frankreich von einem Menschen wie Castro verhöhnen lasie. Wie in Parlamentskreisen verlautet, beabsich­tigt ein Mitglied der Kolonialgruppe, in der heutigen Kammersitzung an den Minister des Aeußern eine Anfrage belr. die Haltung der Regierung gegenüber Castro zu richten. Mini­ster Pichon habe sich bereit erklärt, eine der­artige Anfrage sofort zu beantworten.

** Mutwillige Beschädigungen auf einem englischen Schiff. London. 14. Dez. Von dem geschützten KreuzerAmethyst", der in Ports­mouth für seine Ausfahrt anfangs nächsten Jah­res zum Dienst an den Küsten Südafrikas und Südamerikas bereit gestellt wird, sind Teile der Visierapparate eines 12 Zenlimeter-Ee, fchützes über Bord geworfen worden. Als der Tat verdächtig wurden drei Mann verhaftet. Eine allgemeine Mißstimmung an Bord des .Amethyst" scheint nicht zu bestehen. Die Vi­sierapparate sind bereits wieder geborgen worden.

** Marokko. Tanger, 14. Dez. Ben Sliman, der Minister des Auswärtigen Abdul Asis, ist am 10. Dezember in Fez gestorben.

Ausland.

** Maßnahmen gegen Castro. Haag, 14. Dez. Amtlich wird bekannt gegeben, die Re­gierung sei zu Maßnahmen gegen das persön- I liche Regiment Castros geschritten, um sich die I Karantie |u schaffen, daß sich die Belästigungen

Das erste Petitionsverzeichnis des Abqeo dnetenhauses

enthält nicht weniger als 2019 Nummern, eine Zahl, die bisher in einem solchen Verzeichnis kaum jemals erreicht worden sein dürfte. Die­jenigen Petitionen, die sich hauptsächlich auf per­sönliche Angelegenheiten beziehen (mit noch nicht 250 Nummern), verschwinden gegenüber den Bittschriften, die an die verstärkte Budgetkom­mission und an die Kommission zur Vorberatung der Lehrer- und Geistlichen-Besoldungsvorlagen gerichtet worden sind. An die Budgetkommission, in der bekanntlich die Besoldungsordnung für die Staatsbeamten und die beiden Steuergesetze vorbera^en werden, sind 1307 Petitionen ge­langt, davon betreffen 599 Mantelgesetz und Be­soldungsordnung; der größte Teil der übrigen bezieht sich auf die Steuervorlagen, von denen namentlich die Ablehnung des Entwurfs eines Eesellschaftssteuergesetzes durch über 600 Bitt­schriften von Konsum- und Wirtschaftsvereins­vorständen gewünscht wird. Zu dem Entwurf, betreffend den Wohnungsgeldzuschuß, sind bis jetzt 60 Petitionen eingegangen. Hinfi^ .lich der Vorlage über die Lehrerbesoldung liegen der Kommission 542 Petitionen vor, davon 430 von denFreunden der Gleichstellung aller Volks­schullehrer Preußens" aus den verschiedensten Gemeinden Preußens. Zu der Vorlage, betref­fend die Besoldung der Geistlichen, sind nur 11 und zu dem Entwurf über die Gebühren der Me­dizinalbeamten nur 3 Bittschriften eingegangen.

DaS Reichserbschaftsgesetz und Ausländer.

Auf Grund des Reichserbschaftsgesetzes hat der Reichskanzler nach Zusttmmung des Bun­desrate» einmal angeordnet, daß zum Nachlaß eines französischen Erblasser» gehörende beweg­liche Sachen mit Ausnahme der Wertpapiere, wenn sie sich im Jnlande befinden, zur Erbschafts­steuer ohne Rücksicht darauf, ob der Erblasier zur Zeit seines Todes einen Wohnsitz oder fei­nen Aufenthalt in einem Bundesstaate hatte, uneingeschränkt heranzuziehen sind. Zum Nach­laß eine» französischen Erblassers gehörende Wertpapiere, Forderungen und andere Ver­mögensrechte sind, wenn der Erblasser zur Zeit Seines Todes einen Wohnsitz in einem Vundes- taate hatte, zur Erbschaftssteuer ohne Rücksicht darauf, ob der Schuldner im Inland einen Wohnsitz hat oder die Wertpapiere sich im Jn­lande befinden, uneingeschränkt heranzuziehen. Hatte der Erblasser zur Zeit seines Todes kei­nen Wohnsitz in einem Bundesstaate, so sind sie zur Erbschaftssteuer nur bann, wenn der Schuld­ner im Inland einen Wohnsitz hat, in diesem Falle jedoch auch dann uneingeschräntt heranzu­ziehen, wenn die Wertpapiere sich im Auslande befinden. Sodann hat der Reichskanzler ange- ordnet, daß wenn beim Eintritt eines Lehens­oder Fideikommißfalls der zuletzt Berechtigte dänischer Staatsangehöriger war, das zu einem inländischen Lehen oder Fideikommiß gehörige bewegliche Vermögen der Erbschaftssteuer un­eingeschränkt auch dann unterliegt, wenn der zu­letzt Berechtigte weder seinen Wohnsitz, noch sei­nen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Bundes­staate hatte. Die Anordnung findet auf die Be­züge aus im Jnlande befindlichen Farnifien- stiftungen entsprechende Anwendung. Der be­wegliche Nachlaß eines dänischen Staatsange­hörigen, welcher bei seinem Tode seinen Wohn­sitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes sei­nen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Bundes­staate hatte, unterliegt der Erbschaftssteuer auch dann, wenn die Nachlaßgegenstände sich im Aus­lande befinden. Diese Anordnungen treten mit dem 1. Januar 1909 in Kraft.

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Marburg und Umgegend.

(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß $ 18 bei Urheberrechts nur mit der deutlichen Quellenangabe

Cberbeff. Ztg.* gestattet.)

Marburg 15 Dezbr.

* Weihnachtssendungen. Die Reichspost. Verwaltung richtet auch in diesem Jahre an bas Publikum bas Ersuchen, mit ben Weihnachts- fenbungen balb zu beginnen, bamit bie Paket- massen sich nicht in ben letzen Tagen vor bem Feste zu sehr zusammenbrängen, wodurch bie Pünklichkeit in bet Beförderung leibet. Bei bem außerordentlichen Anschwellen bes Verkehrs ist es nicht tunlich, bie gewöhnlichen Beförbe- rungsfristen einzuhalten unb namentlich auf weite Entfernungen eine Gewähr für rechtzei­tige Zustellung vor bem Weihnachtsfeste zu über­nehmen, wenn bie Pakete erst am 22. Dezember ober noch später eingeliefert werden. Die Pakete sind dauerhaft zu verpacken. Etwaige auf bem Verpackungsstoff vorhandene ältere Auf­schriften und Beklebezettel müssen beseitigt ober unkenntlich gemacht werben. Dünne Pappkasten, schwache Schachteln, Zigarrenkisten usw. sind nicht zu benutzen. Die Aufschrift der Pakete muß deutlich, vollständig und haltbar hergestellt fein. Kann die Aufschrift nicht in deutlicher Weise auf das Paket selbst gesetzt werden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, daß der ganzen Fläche nach fest aufgeklebt werden muß; bei in Leinwand verpackten Sendungen von Fleisch und anderen Gegenständen, die Feuchtigkeit, Fett, Blut usw. absetzen, darf die Aufschrift indessen nicht auf die Umhüllung geklebt werden. Am zweck­mäßigsten sind gedruckte Aufschriften auf weißem Papier; dagegen dürfen Formulare zu Post- paketadessen nicht verwendet werden. Der Name bes Bestimmungsortes muß stets recht groß und kräftig gebrückt ober geschrieben sein. Die Paket- aufschrist muß sämtliche Angaben der Begleit- adresse enthalten, zutreffendenfalls also den Frankovermeri^ den Nachnahmebetrag nebst Ra-

Man abonniert auf bie täglich effcheinendevberhessische !»***>* Die Jnsertionlgebühr beträgt für die 7gespalte»e Zelle

_ Zeitung" bei allen Postämtern und unfern Zeitunglstellen in JlAUrvUiy oder deren Ranm 15 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig.- in

JU. 29O »irchhatn unb Weiterfowiebel^««Expedition -Markt21. , inAQ Druck «nd «erlag: Joh. «ug. Koch, Unlversität-buchdmcker-i JUW

- Der B-zug»prei« betragt durch bie Post 2^5 Mk (obn« MlttW0ch, 16. 1908. Inhaber Dr. C. Hitzer«th, Marburg, Markt 21. - Telephon 58.

Bestellgeld), bei unfern Zeitungsstellen und der Expedition 2 Mk. "