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Marburg

Freitag. 4. Dezember 1908.

Die JnsertionSgebübr beträgt für die 7aespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. Druck und Berlag: Joh. Bug. Koch, UntoersttätSbuchdruckerei Inhaber Dr. E.Httzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 56.

43. Jahrg.

Erstes Blatt.

Tie Reform der Unioelsitäts- Versasjung.

' ' In diesen Tagen des Jubiläums der Städte« .Ordnung mit ihrem Resultat der Selbstverwal­tung haftet der Blick unruhig auf der Institu­tion, die kraft ihrer geistigen Bedeutsam! it und des Ausströmens ihrer kulturellen Mittel ganz besonders für die Prinzipien der Steinfchen Ver­waltungsreform vorbestimmt wäre: den Univer­sitäten. Alle übrigen Genossenschaften des mo­dernen Staatswesens find dieser Reformen teil­haftig geworden, nur an der llniversitätsverfas- sung ist die ganze Entwickelung des 13. Jahr­hunderts spurlos vorübergegaagen. Sie ist noch heute bis in die kleinsten Züge die Korpora- jionsverfafiung des Polizeistaates. Denn nach §§ 67, 68 II A. L. R. haben Universitäten ledig­lich die Rechte privilegierter Korporationen, und ihre innere Verfaffung, also die Rechte des aka­demischen Senats und seines jedesmaligen Vor­stehers, ist durch Privilegien und die vom Staate genehmigten Statuten einer jeden Universität 'bestimmt. Das ist ein Zustand, der nur deshalb so lange anhalten konnte, weil die Wissenschaft und ihre Lehre an sich schon etwas so Bedeu­tungsvolles war. Dauernd an ihm festzuhalten würde aber schließlich die Freiheit der Wissen­schaft beeinträchtigen und zu einer Schädigung der Universitäten führen.

Mit der ganzen Klarheit seines Geistes wen­det sich in einer der letzten Nummern der Zeit­schriftGesetz und Recht" (Breslau, Alfted Langewortj der bekannte Berliner Verwal- tungsrechtler Professor Conrad Vornhak gegen diese Rückständigkeit. Drei Punkte kommen nach seiner Erfahrung im Universttätsleben für die Umgestaltung der Universitätsverfassung in Be­tracht: die Rechtsgrundlagen: die verfassungs- i mäßige Organisation: die Aufgabe der Selbst­verwaltung.

Die Regelung der Rechtsgrundlagen der Uni­versitäten sieht Bonhak in einem einheitlichen Universitätsgesetz, dem die Universität wie die Aufsichtsbehörde sich gleichmäßig unterzuordnen haben. Wie die Dinge bisher liegen, ist eine Selbstverwaltung der Universitäten im moder­nen Sinne ausgeschlossen. Denn alle Selbstver­waltung ist eine genossenschaftliche von unten herauf mit relativer Unabhängigkeit nach oben. Ein genossenschaftliches Recht kann aber dem nicht entgegengehalten werden, der Herr der Statuten ist und sie jederzeit, auch für den ein­zelnen Fall, abändern kann. Rur das über bei­den Teilen stehende Gesetz kann hier die objek­tive Wandlung schaffen. Die Universität ist eine

1 -lAhrud verboten.)

Unter Feinden.

Roman von Karl Matthias.

i 1.

Auf der V-randa eines schloßartigen Gebäu­des an der Straße zwischen Bazeilles und Ba- lan, südlich von Sedan, weilten zwei Männer, welche nach eingenommenem Diner mit Wohlbe­hagen ihre duftenden Havana rauchten, deren bläuliche Dampfringel sich, unter dem schützen­de Zeltdach hinziehend, nur langsam den Weg ins Freie bahnten, da der Glanz der zur Rüste gehenden Sonne ein Retz von goldig-roten Strahlen um den Platz wob.

Die Abgeschlossenheit von der Außenwelt sckren auch den beiden Herren zum Bewußtsein gekommen zu sein, denn sie sprachen nur wenig und hingen rauchend ihren Gedanken nach. Dabei richtete der jüngere, ein blonder Hüne, dem die germanische Abkunft deutlich auf dem schönen, regelmäßigen, vollbärtigen Antlitz sicht­bar war, seine tiefblauen Augen auf den alten Herrn ihm gegenüber, als ob er die Beant­wortung einer Frage erwarte. Da diese nicht erfolgen wollte, schien er sich in Geduld zu er­geben, und es trat eine Pause äußerster Stille eir, welche nur das Brausen und Zischen einer Fabrik unterbrochen wurde, die einen Büchsen­schuß entfernt jenseits der Maas lag, welche die Chaussee entlang zwischen dieser und der Villa Ihre trüben Fluten wälzte.

Die Fabrik gehörte Herrn Bourlier, ebenso wie das reizende Besitztum, in welchem die- den Herren weilten, von denen der Aeltere der Eigentümer selbst, der andere dessen Fabrtk- direktor Waldemar Tyrolt war.

Al» das Geräusch der Maschine« ganz un«r- »artet verstummte, erhob sich der Direktor rasch von seine» Sitze und blickte mit scharfem Auge

Genossenschaft wie jede andere. Für alle aiüreren öffentlichen Genossenschaften aber ist an die Stelle der Willküren und Satzungen des Mittel­alters, der Jnstruttionen und Reglements des Polizeistaates das Gesetz getreten. Es liegt kein Grund vor, es den Universitäten vorzuenthalten. Dieser Punkt eines Universitätsgesetzes ist der wichtigste der Bornhakschen Reformpläne. Alle anderen Kulturstaaten Europas haben die gesetz­liche Regelung der llniversitätsangelegenheiten längst eingerichtet. Rur Deutschland als die be­deutendste Quelle universaler Bildung ist damit bisher hintan geblieben.

Die beiden anderen Punkte des Bornhakschen Reformprogramms richten sich auf die Univer­sitätsorganisation im Innern. Er möchte auch hier an der Stelle der mehr oder minder privi- legienvollen Organisation eine feste Verfassung sehen. Er hält es für unbillig, daß auf den deut­schen Universitäten die außerordentlichen Pro­fessoren und Privatdozenten von der Verwal­tung der Universität völlig ausgeschlossen find obwohl die Lehrtätigkeit durchaus nicht fast ausschließlich auf den ordentlichen Professoren ruht. Man läßt die Extraordinarien ein volles Lehramt bekleiden, gibt ihnen teilweise auch ein Gehalt und schließt sie von jedem Aktivbürger- rechte an der Universität aus. Das ist ein Un­recht, das Oesterreich, Frankreich, Italien, Bel­gien und die Niederlande schon lange in weit­gehendstem Maße beseitigt haben. Bornhak for­dert sodann zur Konsolidierung der »ojt ihm vorgeschlagenen Universitätsverfassung die Ver­längerung des Rektorats auf sechs Jahre und des Dekanats auf drei Jahre und die Verstaat­lichung der RettoratsgeMhren bezw. deren Er­satz durch Funktionszulagen. Er schließt seine den modernen Bedürfnissen außerordentlich ent­sprechenden Ausführungen mit einem besonderen Hinweis auf die einem solchen System der Selbstverwaltung erwachsenden Aufgaben der Fakultäten. Er will einerseits die Bestimmun­gen etwas strenger angezogen sehen, vornehmlich gegen die vielfach beliebte geschäftliche Aus­nützung der Promotionen und Habilitationen, und schlägt auch hier eine Verstaatlichung der Gebühren vor, aber er will andererseits, daß die Fakultät allein für den Unterricht und dessen Vollständigkeit zu sorgen hat, daß sie die Ver­waltung ihres Vermögens an Stiftungen und Stipendien inne hat, und daß sie unter den Schutz der Verwaltungsgerichtsbarkeit tritt. Würden die ersten Bestimmungen ihre Autorität stärken, so würde mit der letzten der Grund beständiger Konflikte zwischen den Organen der Universität und dem Ministerium verschwinden. Die aka­demischen Kreise können dann nicht mehr über Eingriffe in die akademische Freiheit klagen, die andere Seite nicht mehr eine mißverständliche Auffassung des akademischen Rechts behaupten.

über den Fluß, als ob er aus dieser Entfern­ung die Ursache des plötzlichen Stillstandes er­forschen könne.

Verzeihen Sie, Herr Bourlier, ich will nach dem Rechten sehen," sprach er mit ärgerlichem Tone, aus dem eine nicht gewöhnliche Energie klang.Es muß etwas Ungehöriges im Ma­schinenhause passiert sein. Meine Anwesenheit scheint drüben notwendig zu werden."

.Nicht mehr als hier," erwiderte der Fa- b'ikherr, ohne seine behagliche Stellung zu ver­ändern.Behalten Sie nur Platz. In dem Maschinenhause wird die Sache auch ohne Ihr persönliches Eingreifen wieder in Gang kom­men. Ich bin Ihnen ja noch die Antwort schuldig.«

Wie als Betätigung dieser Worte erscholl drüben ein schriller Pfiff, und aus dem Schlot des Feuerraumes wälzten sich dichtere Rauch­wolken. Gleich darauf ließ sich wieder das Stampfen, Schnurren und Rasseln der Maschi­nen hören. Der Direktor kehrte zu seinem Chef zurück.

Gewiß lpieder eine Nachlässigkeit Pumar- quets, unseres bretonischen Maschinisten« sagte et noch immer mißgestimmt.Der Mann taucht nichts, ebensowenig wie die Leute in der Scheer- stube. Wir sollten belgische oder luxembur­gische Arbeiter einstellen, wenn sie schon deutsche absolut nicht beschäftigen wollen."

Nein, ich will das nicht," entgegnete »our- lier lebhaft. Die Deutschen sind mir unsym- pattsch und ihre Anwesenheit in der Fabrik würde Anlaß zu Reibereien geben. Man haßt bet uns die vrahlerischen Menschen, die sich plötzlich al» die Herren Europa» fühlen. Ich glaube, daß Eie meine Anschauungen teilen, Herr Direktor, den« auch in ihrem Vaterland» muß man mit un» die Abneigung gegen alle», w» Pruffien heißt, zur Genüge haben. ;

Rur die feste gesetzliche Ordnung unter ge­richtlichem Schutze verbürgt die Freiheit der Selbstverwaltung. Bornhak schließt:Gewiß ist die llniversitätsverfassung nur die äußere Form für die Lehre der Wissenschaft. Wie dieser ver­fassungsmäßig die Freiheit zugefichert ist, so muß die für die Lehre der Wissenschaft bestimmte und verantwortliche Organisation gleichfalls auf Freiheit beruhen. Deshalb an Stelle der ver­zopften Korporationsverfassung des Polizei­staates gesetzliche Selbstverwaltung auf brei­tester Grundlage?"

Mii.utei über sechs," bemerkte er fast erschrocken, der Wagen muß bald vorfahren."

Sie haben Recht, um halb sechs läuft der Zug in Sedan ein. Wenn meine Schwester und meine Tor* er sich nicht unnötigerweise in der Stadt aufhalten, können Sie in einigen Minu­ten hier sein."

Die Ungeduld wird das gnädige Fräulein in die Arme ihres Papa treiben."

Aber Olivier, mein Sohn, wird noch allerlei zu besorgen haben. Ich weiß, er kann die Stadt nicht betreten, ohne einen Blick in den Klub zu werfen. Er ist noch immer ganz und gar Soldat."

Schade, daß Ihr Herr Sohn die Militär« lausbahn aufgeben mußte."

Ja, wir leiden alle darunter und er zumeist. , Denken Sie sich, ein junger Franzose, kriegerisch durch Erziehung und Geburt denn seine Mut­ter war die Tochter eines Obristen des ersten Kaiserreiches hat das Unglück als Lancier« lei'.tnant auf dem Turf das Bein zu brechen, so unglücklich, daß dasselbe mit einer Sehnenver­kürzung geheilt werden kann. Welch ein Ge­schick? Mein armer Oliver war der Verzweif­lung nahe, als er das Krankenbett verlieh. Aber was tun? Einen hinkenden Reiterleutnant kann der Kaiser nicht gebrauchen. Mein Sohn mußte seinen Abschied nehmen, denn er war un­tauglich zum Friedensdienst und zum Kriege.«

Höchst beklagenswert. Doch Sie sagen zum Kriege? Glauben Sie an befica Möglichkeit?"

Mehr noch, ich glaube an bi: Notwendigkeit desselben. Hätte Herr von Bismarck nicht t» der Luxemburger Angelegenheit so schlau ope» riert, wir waren heute bereits die Herren i« Berlin und diktierten den preußischen Empor-' kömmlingen die neueste Karte von Europa."

lFortsttzuna t-iiot

zeit diese» hohe Haus beschäftigt, ohne daß in­dessen die Erörterungen zu festen Beschlüssen sich verdichtet hätten. So sei es gekommen, daß bet andere Faktor bet Gesetzgebung, bet Bundesrat, seither weder Veranlassung noch Gelegenheit ge­funden habe, über diese Frage zu beraten und zu beschließen. Ehe nicht ein festerer Beschluß des Reichstages vorliege, werde er auch an bi« Frage nicht herantreten. Gleichwohl seien bi« Vertreter bet Regierungen am heutigen Schwe« rinstage erschienen. Au» einer solchen, wenn auch nicht unmittelbaren Beteiligung, mit der sie bet ber heutigen Beratung von ber Gepflo. genheit, die sonst bei Behandlung von Jnittativ- anträgen beobachtet würde, abweichen möge der Reichstag erkennen, welchen Wert Die ver­bündeten Regierungen darauf legten, auch ohne unmittelbares Eingreifen von feinen Ansichten, Ausführungen und Beschlüssen sich eine besonder« Unterlage zu schaffen. (Lebh. Beifall.) Als erster Redner aus dem Haufe nahm Abg. Müller-Meiningen (frs. Vp.) das Wort für di« freisinnigen Anträge, die er mit den übrigen an die auf 28 Mitglieder verstärkte Geschäftskom­mission zu verweisen bat. Die Geschäftsordnung des Reichstags bedürfe einer durchgreifenden Revision. Aus der moralischen Verantwortlich­keit des Reichskanzlers müsse auch eine staats- rechtliche werden.

Als Vertreter des Zentrums empfahl der Vorsitzende Jurist Dr. Spahn eine Regelung der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und feinet Stellvertreter, die besondere Stellung des Reichs« kanzlers und feinet ernannten Stellvertreter staatsrechtlich umschreibend und daraus die Not, wendigkeit strafferer Vorichr-fien herleitend. Auch der Sozialdemokrat Ledebout bemühte sich auf leise Mahnungen des Vizepräsidenten Dr. Paasche hin, sachlich zu fein: im übrigen ließ man ibn in feinen Bekundungen großer Ent­täuschung darüber unbehindert,' daß. für die Republik oder ein Schattenkönigturn im Sinne bet Parlamentsherrfchast, et unter konstitutio­nellem System versteht, bei uns kein Raum ist.

Die Polen vertrat Abg. Graf v. Vrudzewo- Mielzynsfi. Der nationalliberale Redner Dr. Junck stellte sich im Prinzip zu den Anträgen freundlich, namentlich zu der Ermöglichung von Beschlußfassungen auf Interpellationen, in bet Praxis aber, so meint er, eile doch die Ministet­verantwortlichkeit im Reiche, die alte Benning« sensche Forderung nicht so. wenn nur die de» Reichskanzlers wirksam geübt werden. Ein« Ueberspannung schade dem Parlamente selbst.

Für die Reichspartei begründete Abg. vo« Dirkse« den Standpunkt seiner politischen Freunde, in der Kommission zwar Mitarbeiten zu wollen, aber die graben prinziviellen Schwie­rigkeiten nicht außer Acht zu lassen und nicht einem einseitigen Doktrinarismus zu Siebe Schädigungen herbeizuführen. An Interpellati­onen Beschlüsse zu knüpfen, verwische die Grenz­linie zu den Anträgen, fördere einen ähnlichen unlauteren Wettbewerb für jene wie bei diesen und könne zu Vertrauens- oder Mißtrauens­voten und damit leicht zur parlamentarischen

Run, muß der Maschinist denn gerade ein Preuße sein," warf Tyrolt lächelnd ein.Auch in meiner Vaterstadt Reichenbach finden wir leicht tüchttge Leute."

Deutsch sprechend« Oesterreicher, welche sich mit unseren Arbeitern nicht verständigen kön­nen, aber doch wenigstens Oesterreicher."

Ich bitte, Reichenbach liegt in Sachsen. Ich selbst bin ein Sachse von Geburt."

Sie?" fragte Bourlier verwundert, ohne über die Korrektur feiner geographischen Un­kenntnis empfindlich zu fein.Haben Sie nicht gegen Preußen gefochten?"

Allerdings im jetzigen 108. Schühenregi- ment. Aber der Bruderkrieg liegt hinter uns. Wir sind einig, wir find Deutsche geworden, seitdem ber Friede wieder eingekehrt und Sach­sen ttoh seiner Niederlagen intakt geblieben ist. Doch gehen wir darüber hinweg in der Politik werden Sie, mein gütiger Chef, nie meines Sinnes fein. Ich komme auf meine Frage zurück: Werden Sie sich wirklich nicht entschließen können, die Kordon'schen Scheetrna- schinen anzuschaffen? Sie sind dringend not­wendig, wenn wir in der Velvetweberei die Konkurrenz besiegen wollen."

Wie die Prussiens Euch Oesterreicher," ant- roortete bet Fabrikherr etwas bissig, indem er feine Zigarre zwischen den Fingern wirbelte. .Kassen Sie mit Zeit zur Ueberlegung. Unsere politische Situation ist Neuanschaffungen nicht günstig. Ich muß eine sichere Konjunktur ab- warten. Vielleicht komme ich im August in zwei Monaten etwa, auf ihre Vorschläge zurück.«

Ich bescheide mich in bet Hoffnung, daß wir zum Herbst neu installieren werden, vielleicht mit einem sächsischen Maschinisten", sagte bet Direktor nicht minder auf seiner Meinung be­harrend, und zog bi? Lhr.

Aus dem Reichstage.

Der Antrag, der den Anlaß für den heutigen Schwerinstag und seine Beratung über Der- fassungsnovellen bot, ist bereits im Februar 1907 gestellt und zwar von den Abg. Ablaß (fts. Vv ) und Genossen, er ersucht auf dem Wege ber Ge­setzgebung die Verantwortlichkeit des Reichskanz­lers und feiner Stellvertreter zu regeln und ver­antwortliche Reichsminister zu schaffen. Aber inzwischen find eine Reihe anderer Jnitiativ- Anträge, zum Teil ausgearbeitete Eesetzbestimm- ungen einaebracht worden, die heute zur Ver­handlung stehen.

Nach dem Jnftiaiiv-Eniwurfe der freisinni­gen Fraktionsaerneinschast soll die Verantwort­lichkeit des Reichskanzlers und seiner Stellver­treter sich auch aus alle Handlungen des Kaisers erstrecken, welche nicht nur der Verfassung ent­gegen sind, sondern auch die Wohlfahrt und Sicherheit des Reiches bedrohen. Zur Entscheid­ung über die Anklage gegen den Reichskanzler soll ein Staatsgerichtshof errichtet werden, der dem Reichsgericht zu Leipzig anzugliedern ist. Von den sozialdemokratischen Anträgen verlangt der eine Gesetzentwürfe, daß bei einer Kriegserklärung neben der Zustimmung des Bundesrats auch diejenige des Reichstags er­forderlich fein soll, der zweite enthält die Ein­setzung eines Staatsgerichtshofs und die Mög­lichkeit der Anklage gegen den Reichskanzler, welcher auf Anfordern des Reichstages zu ent­lassen sein soll. Die Polen wollen jedem Drittel der Reichstagsmitglieder endlich das Recht ber Initiative zur Einberufung des Reichstages geben. Ein weiterer Antrag ber Linken will die Möglichkeit zur Stellung von Anträgen bet In­terpellationen erreichen.

Die Besprechung leitete vor gut besetzten Tribünen und gefülltem Haufe der Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär v. Bethmann« Hollweg, ein. um formell die Stellung der ver­bündeten Regierungen zu kennzeichnen. Beim Erlaß der Verfassung für den Norddeutschen Bund und für das Deutsche Reich feien alle An­träge abgelehnt worden, welche Bestimmungen über die Rechtsform der Ministerverantwortlich­keit enthielten. Man habe in diesem Prinzip den wirksamsten und das Wesen der Minister­verantwortlichkeit am sichersten treffenden Aus­druck der geforderten Garantien erblickt. Nichts­destoweniger habe die Frage auch in der Folge-