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Marburg
Freitag. 4. Dezember 1908.
Die JnsertionSgebübr beträgt für die 7aespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. — Druck und Berlag: Joh. Bug. Koch, UntoersttätSbuchdruckerei Inhaber Dr. E.Httzeroth, Marburg, Markt 21. — Telephon 56.
43. Jahrg.
Erstes Blatt.
Tie Reform der Unioelsitäts- Versasjung.
' ' In diesen Tagen des Jubiläums der Städte« .Ordnung mit ihrem Resultat der Selbstverwaltung haftet der Blick unruhig auf der Institution, die kraft ihrer geistigen Bedeutsam! it und des Ausströmens ihrer kulturellen Mittel ganz besonders für die Prinzipien der Steinfchen Verwaltungsreform vorbestimmt wäre: den Universitäten. Alle übrigen Genossenschaften des modernen Staatswesens find dieser Reformen teilhaftig geworden, nur an der llniversitätsverfas- sung ist die ganze Entwickelung des 13. Jahrhunderts spurlos vorübergegaagen. Sie ist noch heute bis in die kleinsten Züge die Korpora- jionsverfafiung des Polizeistaates. Denn nach §§ 67, 68 II A. L. R. haben Universitäten lediglich die Rechte privilegierter Korporationen, und ihre innere Verfaffung, also die Rechte des akademischen Senats und seines jedesmaligen Vorstehers, ist durch Privilegien und die vom Staate genehmigten Statuten einer jeden Universität 'bestimmt. Das ist ein Zustand, der nur deshalb so lange anhalten konnte, weil die Wissenschaft und ihre Lehre an sich schon etwas so Bedeutungsvolles war. Dauernd an ihm festzuhalten würde aber schließlich die Freiheit der Wissenschaft beeinträchtigen und zu einer Schädigung der Universitäten führen.
Mit der ganzen Klarheit seines Geistes wendet sich in einer der letzten Nummern der Zeitschrift „Gesetz und Recht" (Breslau, Alfted Langewortj der bekannte Berliner Verwal- tungsrechtler Professor Conrad Vornhak gegen diese Rückständigkeit. Drei Punkte kommen nach seiner Erfahrung im Universttätsleben für die Umgestaltung der Universitätsverfassung in Betracht: die Rechtsgrundlagen: die verfassungs- i mäßige Organisation: die Aufgabe der Selbstverwaltung.
Die Regelung der Rechtsgrundlagen der Universitäten sieht Bonhak in einem einheitlichen Universitätsgesetz, dem die Universität wie die Aufsichtsbehörde sich gleichmäßig unterzuordnen haben. Wie die Dinge bisher liegen, ist eine Selbstverwaltung der Universitäten im modernen Sinne ausgeschlossen. Denn alle Selbstverwaltung ist eine genossenschaftliche von unten herauf mit relativer Unabhängigkeit nach oben. Ein genossenschaftliches Recht kann aber dem nicht entgegengehalten werden, der Herr der Statuten ist und sie jederzeit, auch für den einzelnen Fall, abändern kann. Rur das über beiden Teilen stehende Gesetz kann hier die objektive Wandlung schaffen. Die Universität ist eine
1 -lAhrud verboten.)
Unter Feinden.
Roman von Karl Matthias.
i 1.
Auf der V-randa eines schloßartigen Gebäudes an der Straße zwischen Bazeilles und Ba- lan, südlich von Sedan, weilten zwei Männer, welche nach eingenommenem Diner mit Wohlbehagen ihre duftenden Havana rauchten, deren bläuliche Dampfringel sich, unter dem schützende Zeltdach hinziehend, nur langsam den Weg ins Freie bahnten, da der Glanz der zur Rüste gehenden Sonne ein Retz von goldig-roten Strahlen um den Platz wob.
Die Abgeschlossenheit von der Außenwelt sckren auch den beiden Herren zum Bewußtsein gekommen zu sein, denn sie sprachen nur wenig und hingen rauchend ihren Gedanken nach. Dabei richtete der jüngere, ein blonder Hüne, dem die germanische Abkunft deutlich auf dem schönen, regelmäßigen, vollbärtigen Antlitz sichtbar war, seine tiefblauen Augen auf den alten Herrn ihm gegenüber, als ob er die Beantwortung einer Frage erwarte. Da diese nicht erfolgen wollte, schien er sich in Geduld zu ergeben, und es trat eine Pause äußerster Stille eir, welche nur das Brausen und Zischen einer Fabrik unterbrochen wurde, die einen Büchsenschuß entfernt jenseits der Maas lag, welche die Chaussee entlang zwischen dieser und der Villa Ihre trüben Fluten wälzte.
Die Fabrik gehörte Herrn Bourlier, ebenso wie das reizende Besitztum, in welchem die bÄ- den Herren weilten, von denen der Aeltere der Eigentümer selbst, der andere dessen Fabrtk- direktor Waldemar Tyrolt war.
Al» das Geräusch der Maschine« ganz un«r- »artet verstummte, erhob sich der Direktor rasch von seine» Sitze und blickte mit scharfem Auge
Genossenschaft wie jede andere. Für alle aiüreren öffentlichen Genossenschaften aber ist an die Stelle der Willküren und Satzungen des Mittelalters, der Jnstruttionen und Reglements des Polizeistaates das Gesetz getreten. Es liegt kein Grund vor, es den Universitäten vorzuenthalten. Dieser Punkt eines Universitätsgesetzes ist der wichtigste der Bornhakschen Reformpläne. Alle anderen Kulturstaaten Europas haben die gesetzliche Regelung der llniversitätsangelegenheiten längst eingerichtet. Rur Deutschland als die bedeutendste Quelle universaler Bildung ist damit bisher hintan geblieben.
Die beiden anderen Punkte des Bornhakschen Reformprogramms richten sich auf die Universitätsorganisation im Innern. Er möchte auch hier an der Stelle der mehr oder minder privi- legienvollen Organisation eine feste Verfassung sehen. Er hält es für unbillig, daß auf den deutschen Universitäten die außerordentlichen Professoren und Privatdozenten von der Verwaltung der Universität völlig ausgeschlossen find — obwohl die Lehrtätigkeit durchaus nicht fast ausschließlich auf den ordentlichen Professoren ruht. Man läßt die Extraordinarien ein volles Lehramt bekleiden, gibt ihnen teilweise auch ein Gehalt und schließt sie von jedem Aktivbürger- rechte an der Universität aus. Das ist ein Unrecht, das Oesterreich, Frankreich, Italien, Belgien und die Niederlande schon lange in weitgehendstem Maße beseitigt haben. Bornhak fordert sodann zur Konsolidierung der »ojt ihm vorgeschlagenen Universitätsverfassung die Verlängerung des Rektorats auf sechs Jahre und des Dekanats auf drei Jahre und die Verstaatlichung der RettoratsgeMhren bezw. deren Ersatz durch Funktionszulagen. Er schließt seine den modernen Bedürfnissen außerordentlich entsprechenden Ausführungen mit einem besonderen Hinweis auf die einem solchen System der Selbstverwaltung erwachsenden Aufgaben der Fakultäten. Er will einerseits die Bestimmungen etwas strenger angezogen sehen, vornehmlich gegen die vielfach beliebte geschäftliche Ausnützung der Promotionen und Habilitationen, und schlägt auch hier eine Verstaatlichung der Gebühren vor, aber er will andererseits, daß die Fakultät allein für den Unterricht und dessen Vollständigkeit zu sorgen hat, daß sie die Verwaltung ihres Vermögens an Stiftungen und Stipendien inne hat, und daß sie unter den Schutz der Verwaltungsgerichtsbarkeit tritt. Würden die ersten Bestimmungen ihre Autorität stärken, so würde mit der letzten der Grund beständiger Konflikte zwischen den Organen der Universität und dem Ministerium verschwinden. Die akademischen Kreise können dann nicht mehr über Eingriffe in die akademische Freiheit klagen, die andere Seite nicht mehr eine mißverständliche Auffassung des akademischen Rechts behaupten.
über den Fluß, als ob er aus dieser Entfernung die Ursache des plötzlichen Stillstandes erforschen könne.
„Verzeihen Sie, Herr Bourlier, ich will nach dem Rechten sehen," sprach er mit ärgerlichem Tone, aus dem eine nicht gewöhnliche Energie klang. „Es muß etwas Ungehöriges im Maschinenhause passiert sein. Meine Anwesenheit scheint drüben notwendig zu werden."
.Nicht mehr als hier," erwiderte der Fa- b'ikherr, ohne seine behagliche Stellung zu verändern. „Behalten Sie nur Platz. In dem Maschinenhause wird die Sache auch ohne Ihr persönliches Eingreifen wieder in Gang kommen. Ich bin Ihnen ja noch die Antwort schuldig.«
Wie als Betätigung dieser Worte erscholl drüben ein schriller Pfiff, und aus dem Schlot des Feuerraumes wälzten sich dichtere Rauchwolken. Gleich darauf ließ sich wieder das Stampfen, Schnurren und Rasseln der Maschinen hören. Der Direktor kehrte zu seinem Chef zurück.
„Gewiß lpieder eine Nachlässigkeit Pumar- quets, unseres bretonischen Maschinisten« sagte et noch immer mißgestimmt. „Der Mann taucht nichts, ebensowenig wie die Leute in der Scheer- stube. Wir sollten belgische oder luxemburgische Arbeiter einstellen, wenn sie schon deutsche absolut nicht beschäftigen wollen."
„Nein, ich will das nicht," entgegnete »our- lier lebhaft. Die Deutschen sind mir unsym- pattsch und ihre Anwesenheit in der Fabrik würde Anlaß zu Reibereien geben. Man haßt bet uns die vrahlerischen Menschen, die sich plötzlich al» die Herren Europa» fühlen. Ich glaube, daß Eie meine Anschauungen teilen, Herr Direktor, den« auch in ihrem Vaterland» muß man mit un» die Abneigung gegen alle», w» Pruffien heißt, zur Genüge haben. ;
Rur die feste gesetzliche Ordnung unter gerichtlichem Schutze verbürgt die Freiheit der Selbstverwaltung. Bornhak schließt: „Gewiß ist die llniversitätsverfassung nur die äußere Form für die Lehre der Wissenschaft. Wie dieser verfassungsmäßig die Freiheit zugefichert ist, so muß die für die Lehre der Wissenschaft bestimmte und verantwortliche Organisation gleichfalls auf Freiheit beruhen. Deshalb an Stelle der verzopften Korporationsverfassung des Polizeistaates gesetzliche Selbstverwaltung auf breitester Grundlage?"
Mii.utei über sechs," bemerkte er fast erschrocken, „der Wagen muß bald vorfahren."
„Sie haben Recht, um halb sechs läuft der Zug in Sedan ein. Wenn meine Schwester und meine Tor* er sich nicht unnötigerweise in der Stadt aufhalten, können Sie in einigen Minuten hier sein."
„Die Ungeduld wird das gnädige Fräulein in die Arme ihres Papa treiben."
„Aber Olivier, mein Sohn, wird noch allerlei zu besorgen haben. Ich weiß, er kann die Stadt nicht betreten, ohne einen Blick in den Klub zu werfen. Er ist noch immer ganz und gar Soldat."
„Schade, daß Ihr Herr Sohn die Militär« lausbahn aufgeben mußte."
„Ja, wir leiden alle darunter und er zumeist. , Denken Sie sich, ein junger Franzose, kriegerisch durch Erziehung und Geburt — denn seine Mutter war die Tochter eines Obristen des ersten Kaiserreiches — hat das Unglück als Lancier« lei'.tnant auf dem Turf das Bein zu brechen, so unglücklich, daß dasselbe mit einer Sehnenverkürzung geheilt werden kann. Welch ein Geschick? Mein armer Oliver war der Verzweiflung nahe, als er das Krankenbett verlieh. Aber was tun? Einen hinkenden Reiterleutnant kann der Kaiser nicht gebrauchen. Mein Sohn mußte seinen Abschied nehmen, denn er war untauglich zum Friedensdienst und zum Kriege.«
„Höchst beklagenswert. Doch Sie sagen zum Kriege? Glauben Sie an befica Möglichkeit?"
„Mehr noch, ich glaube an bi: Notwendigkeit desselben. Hätte Herr von Bismarck nicht t» der Luxemburger Angelegenheit so schlau ope» riert, wir waren heute bereits die Herren i« Berlin und diktierten den preußischen Empor-' kömmlingen die neueste Karte von Europa."
lFortsttzuna t-iiot •
zeit diese» hohe Haus beschäftigt, ohne daß indessen die Erörterungen zu festen Beschlüssen sich verdichtet hätten. So sei es gekommen, daß bet andere Faktor bet Gesetzgebung, bet Bundesrat, seither weder Veranlassung noch Gelegenheit gefunden habe, über diese Frage zu beraten und zu beschließen. Ehe nicht ein festerer Beschluß des Reichstages vorliege, werde er auch an bi« Frage nicht herantreten. Gleichwohl seien bi« Vertreter bet Regierungen am heutigen Schwe« rinstage erschienen. Au» einer solchen, wenn auch nicht unmittelbaren Beteiligung, mit der sie bet ber heutigen Beratung von ber Gepflo. genheit, die sonst bei Behandlung von Jnittativ- anträgen beobachtet würde, abweichen möge der Reichstag erkennen, welchen Wert Die verbündeten Regierungen darauf legten, auch ohne unmittelbares Eingreifen von feinen Ansichten, Ausführungen und Beschlüssen sich eine besonder« Unterlage zu schaffen. (Lebh. Beifall.) Als erster Redner aus dem Haufe nahm Abg. Müller-Meiningen (frs. Vp.) das Wort für di« freisinnigen Anträge, die er mit den übrigen an die auf 28 Mitglieder verstärkte Geschäftskommission zu verweisen bat. Die Geschäftsordnung des Reichstags bedürfe einer durchgreifenden Revision. Aus der moralischen Verantwortlichkeit des Reichskanzlers müsse auch eine staats- rechtliche werden.
Als Vertreter des Zentrums empfahl der Vorsitzende Jurist Dr. Spahn eine Regelung der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und feinet Stellvertreter, die besondere Stellung des Reichs« kanzlers und feinet ernannten Stellvertreter staatsrechtlich umschreibend und daraus die Not, wendigkeit strafferer Vorichr-fien herleitend. Auch der Sozialdemokrat Ledebout bemühte sich auf leise Mahnungen des Vizepräsidenten Dr. Paasche hin, sachlich zu fein: im übrigen ließ man ibn in feinen Bekundungen großer Enttäuschung darüber unbehindert,' daß. für die Republik oder ein Schattenkönigturn im Sinne bet Parlamentsherrfchast, et unter konstitutionellem System versteht, bei uns kein Raum ist.
Die Polen vertrat Abg. Graf v. Vrudzewo- Mielzynsfi. Der nationalliberale Redner Dr. Junck stellte sich im Prinzip zu den Anträgen freundlich, namentlich zu der Ermöglichung von Beschlußfassungen auf Interpellationen, in bet Praxis aber, so meint er, eile doch die Ministetverantwortlichkeit im Reiche, die alte Benning« sensche Forderung nicht so. wenn nur die de» Reichskanzlers wirksam geübt werden. Ein« Ueberspannung schade dem Parlamente selbst.
Für die Reichspartei begründete Abg. vo« Dirkse« den Standpunkt seiner politischen Freunde, in der Kommission zwar Mitarbeiten zu wollen, aber die graben prinziviellen Schwierigkeiten nicht außer Acht zu lassen und nicht einem einseitigen Doktrinarismus zu Siebe Schädigungen herbeizuführen. An Interpellationen Beschlüsse zu knüpfen, verwische die Grenzlinie zu den Anträgen, fördere einen ähnlichen unlauteren Wettbewerb für jene wie bei diesen und könne zu Vertrauens- oder Mißtrauensvoten und damit leicht zur parlamentarischen
„Run, muß der Maschinist denn gerade ein Preuße sein," warf Tyrolt lächelnd ein. „Auch in meiner Vaterstadt Reichenbach finden wir leicht tüchttge Leute."
„Deutsch sprechend« Oesterreicher, welche sich mit unseren Arbeitern nicht verständigen können, aber doch wenigstens Oesterreicher."
„Ich bitte, Reichenbach liegt in Sachsen. Ich selbst bin ein Sachse von Geburt."
„Sie?" fragte Bourlier verwundert, ohne über die Korrektur feiner geographischen Unkenntnis empfindlich zu fein. „Haben Sie nicht gegen Preußen gefochten?"
„Allerdings im jetzigen 108. Schühenregi- ment. Aber der Bruderkrieg liegt hinter uns. Wir sind einig, wir find Deutsche geworden, seitdem ber Friede wieder eingekehrt und Sachsen ttoh seiner Niederlagen intakt geblieben ist. Doch gehen wir darüber hinweg — in der Politik werden Sie, mein gütiger Chef, nie meines Sinnes fein. Ich komme auf meine Frage zurück: Werden Sie sich wirklich nicht entschließen können, die Kordon'schen Scheetrna- schinen anzuschaffen? Sie sind dringend notwendig, wenn wir in der Velvetweberei die Konkurrenz besiegen wollen."
„Wie die Prussiens Euch Oesterreicher," ant- roortete bet Fabrikherr etwas bissig, indem er feine Zigarre zwischen den Fingern wirbelte. .Kassen Sie mit Zeit zur Ueberlegung. Unsere politische Situation ist Neuanschaffungen nicht günstig. Ich muß eine sichere Konjunktur ab- warten. Vielleicht komme ich im August in zwei Monaten etwa, auf ihre Vorschläge zurück.«
„Ich bescheide mich in bet Hoffnung, daß wir zum Herbst neu installieren werden, vielleicht mit einem sächsischen Maschinisten", sagte bet Direktor nicht minder auf seiner Meinung beharrend, und zog bi? Lhr.
Aus dem Reichstage.
Der Antrag, der den Anlaß für den heutigen Schwerinstag und seine Beratung über Der- fassungsnovellen bot, ist bereits im Februar 1907 gestellt und zwar von den Abg. Ablaß (fts. Vv ) und Genossen, er ersucht auf dem Wege ber Gesetzgebung die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und feiner Stellvertreter zu regeln und verantwortliche Reichsminister zu schaffen. Aber inzwischen find eine Reihe anderer Jnitiativ- Anträge, zum Teil ausgearbeitete Eesetzbestimm- ungen einaebracht worden, die heute zur Verhandlung stehen.
Nach dem Jnftiaiiv-Eniwurfe der freisinnigen Fraktionsaerneinschast soll die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und seiner Stellvertreter sich auch aus alle Handlungen des Kaisers erstrecken, welche nicht nur der Verfassung entgegen sind, sondern auch die Wohlfahrt und Sicherheit des Reiches bedrohen. Zur Entscheidung über die Anklage gegen den Reichskanzler soll ein Staatsgerichtshof errichtet werden, der dem Reichsgericht zu Leipzig anzugliedern ist. Von den sozialdemokratischen Anträgen verlangt der eine Gesetzentwürfe, daß bei einer Kriegserklärung neben der Zustimmung des Bundesrats auch diejenige des Reichstags erforderlich fein soll, der zweite enthält die Einsetzung eines Staatsgerichtshofs und die Möglichkeit der Anklage gegen den Reichskanzler, welcher auf Anfordern des Reichstages zu entlassen sein soll. Die Polen wollen jedem Drittel der Reichstagsmitglieder endlich das Recht ber Initiative zur Einberufung des Reichstages geben. Ein weiterer Antrag ber Linken will die Möglichkeit zur Stellung von Anträgen bet Interpellationen erreichen.
Die Besprechung leitete vor gut besetzten Tribünen und gefülltem Haufe der Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär v. Bethmann« Hollweg, ein. um formell die Stellung der verbündeten Regierungen zu kennzeichnen. Beim Erlaß der Verfassung für den Norddeutschen Bund und für das Deutsche Reich feien alle Anträge abgelehnt worden, welche Bestimmungen über die Rechtsform der Ministerverantwortlichkeit enthielten. Man habe in diesem Prinzip den wirksamsten und das Wesen der Ministerverantwortlichkeit am sichersten treffenden Ausdruck der geforderten Garantien erblickt. Nichtsdestoweniger habe die Frage auch in der Folge-