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MchsW Idfttiig mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain «nd den Srilage«:Literarischer Anzeiger-.Landwirtschaftliche Beilage« undJUnAriertes Sonutagsblatt-.

Jti 283 S-

Man abonniert auf die täglich erscheinendeOberbessische 'Rettung" bei allen Postämtern und nnsern Zeitungsstellen in .lirchh ain und Wetter sowie bei unserer Expedition Markt 21. Der Bezugspreis beträgt durch die Post 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unser» Zeitungsstellen und der Expedition 2 Mk.

Marburg

Mittwoch, 2. Dezember 1908.

Die JnsertionSgebühr beträgt für die 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. Druck und Verlag: Joh. Bug. Koch, UniversttätSbuchdruckerei Inhaber Dr. T. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 56.

43. Jahrg.

Der heutigen Nummer liegt bei Kreisblatt Nr. 94.

Erstes Blatt.

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für den Monat Dezember nimmt noch die Expe­dition und jede Postanstalt entgegen.

Kaiser Franz Joief.

(Zum 2 Dezember.)

Der 2. Dezember ist ein historisch bedeutsamer Tag, vorwiegend in der Geschichte Frankreichs. Nm 2. Dezember 1804 liest sich Napoleon I. mit grohem Prunk zum Kaiser krönen, am 2. Dezem­ber 1851 vollführte sein Nesse den Staatsstreich, der ihn zum Diktator Frankreichs machte, und am selben Tage des folgenden Jahres zog er als Kaiser Napoleon III. feierlich in die linierten »in.

Napoleon I. saß 10 Jahre nach seinem Krö- nungsiage als Gefangener auf Elba, fein Neffe 18 Jahre nach der Krönung ebenfalls als Gefan­gener auf Wilhelmshöhe. Kaiser Franz Josef, der ebenfalls an einem 2. Dezember gekrönte Herrscher über OesterrcichUngarn, kann heute das Jubiläum KOjähriger ununterbrochener Re­gierung f.iern. Er hat eben die Krone nicht mit List und Eewatt an sich gerissen, sondern er war der v^htmästige Erbe aus einem uralten Herrschergeschlechte, das zur Zeit seiner Thron­besteigung seit beinahe 800 Jahren die öster­reichischen Lande regiert hatte.

Freilich zur Zeit als Kaiser Franz Josef den Thron seiner Väter bestieg, sah es oft aus, als könnte ihm dasselbe Schicksal bevorstehen, wie den Napoleoniden. Sein völlig unfähiger Vor­gänger und dessen langjähriger zwar begabter, aber gewissenloser Minister Metternich hatten das Reich an den Rand des Verderbens gebracht. Revolutionen in Oesterreich und in Ungarn, Kümpfe um die Behauptung der österreichischen Stellung in Norditalien, vollständig zerrüttete Finanzen, ein verlottertes, unzuverlässiges und bestechliches Beamtentum: das waren die Zu­stände, unter denen der 18jährige Jüngling die Regierung übernahm. Auch die folgenden Jahr­zehnte waren ungünstig genug und erst nachdem die schmerzhafte, aber für Oesterreich doch segens­reiche Operation der Trennung von den deut­schen Angelegenheiten vorgenommen und nach­dem im Jahre darauf die Versöhnung mit Un­garn erfolgt war, begannen die Verhältnisse des Landes vergleichsweise stabile zu werden.

Wir sagenvergleichsweise" stabile, denn eine unbedingte Stabilität und eine absolute Beruhigung laßt sich im Jahrhundert des Natio­nalitätenkampfes in einem Lande mit einem Dutzend verschiedener Nationalitäten nicht Her­stellen. Die Kämpfe zwischen Deutschen und Tschechen, zwischen Magyaren und Slaven, zwi­schen Deutschen und Italienern, zwischen Polen und Ruthenen usw. werden nie ein Ende neh­men und die Aufgabe der Staatskunst und der Staatsklugheit kant, nur darin bestehen, sie in solchen Grenzen zu halten, dast das Staatswesen nicht durch diese Streitigkeiten der Auflösung -anheimfällt.

Diese Staatsklugheit hat Kaiser Franz Josef während seiner langjährigen Regierungszeit in hohem Maste bewiesen. Er ist unausgesetzt be­müht gewesen, zwischen den hadernden Natio­nalitäten zu vermitteln, und er hat, so oft auch die Ministerien infolge der wechselnden parla­mentarischen Konstellationen erneuert werden muhten und so sehr auch die Kabinette in polt* ttscher und nationaler Hinsicht von einander ab­weichen mochten, jedem Ministerium gegenüber unbedingte Loyalität gewahrt. Denn er hat es Wit seinen konstitutionellen Pflichten stets bitter ernst genommen, und er hat sich diesen Pflichten

auch dann nicht entzogen, wenn es galt, Gesetze zu sanktionieren, die seinen Ueberzeugungen, beispielsweise in religiöser Hinsicht, wider­sprachen. Wir erinnern nur an die kirchen­politischen Gesetze in Ungarn im Jahre 1894. Damals lag die hohe Geistlichkeit dem Kaiser in den Ohren, die Gesetze nicht zu sanktionieren und die eigenen Wünsche des Kaisers trafen sich mit denen der Geistlichkeit; trotzdem vollzog der Monarch die Gesetze, weil sie in verfassungs­mäßig legaler Weise zustande gekommen waren.

Mögen die Völker Oesterreich-Ungarns noch so uneinig miteinander sein, in der Zuneigung zum Herrscher treffen sie zusammen, weil sie eben seine unbedingte Loyalität und seine Gerechtig­keit anerkennen müßen und weil zu diesen Herr­schertugenden noch eine ungemeine Liebenswür­digkeit und ein ungezwungenes ritterliches We­sen hinzutritt. Diese Zuneigung macht aber nicht an den Grenzen Oesterreich-Ungarns Halt, son­dern sie geht weit darüber hinaus. Insbeson­dere in Deutschland, wo man das treue und rit­terliche Festhalten des Kaisers an dem seit nun­mehr einem Menschenalter bestehenden Bünd­nisse zu würdigen weiß, bringt man ihm ein hohes Maß von Verehrung entgegen.

ScMerinstag.

Am morgigen Mittwoch werden die Initia­tivanträge über die Verantwortlichkeit des Kanzlers zur Verhandlung kommen. Wie be­reits bekamit ist, wird der Reichskanzler der Debatte nicht beiwohnen. Die rechtsstehenden Parteien werden sich bei der ganzen Verhand­lung möglichst passiv verhalten. Eine besondere Gefahr der Debatte liegt aber darin, daß ver­sucht werden wird, auf die ganze nun abgeschlos­seneDaily Telegraph"-Eeschichte zurückzukom- men und die Person des Kaisers wieder zum Gegenstand von Angriffen zu machen. Der Prä­sident Graf Stolberg wird eine solche Debatte nicht zulassen. Ebenso dürften sich die rechts­stehenden Parteien dagegen verwahren. In der linksstehenden Presse wird darauf hingewiesen, daß die Anträge auf Einführung von größerer Ministerverantwortlichkeit älter seien als die Ereignisse der letzten Wochen. Es kann aber keinem Zweifel unterliegen, daß gerade diese Ereignisse als günstig erachtet werden, um diese Forderungen durchzudrücken, und daß sie dem­gemäß auch ausgebeutet werden sollen.

DerKöln. Ztg." wird aus parlamentari- schen Kreisen geschrieben: Der Schwerpunkt der Verhandlungen wird nicht in den zur Ver- faffung und Geschäftsordnung des Reichstags gestellten Anträgen, sondern darin liegen, wie sich Präsident v > Reichstag zur Heranziehung der Person des Kaisers in die Debatte stellen. Die gestellten Anträge können ruhig und rein sachlich behandelt werden, es sind alte staats­rechtliche Problem" von nicht zu weittragender praktischer Bedeutung, die zur Besprechung stehen. Das Schicksal der Anträge kann als fest­stehend betrachtet werden; sie gehen an eine Kommission zur weitern Behandlung. An sich widerspricht es der konstitutionellen Gepflogen­heit, das unverantwortliche Staatsoberhaupt in den Kreis parlamentarischer Betrachtungen zu ziehen. Wenn dieses Prinzip jüngst nicht fest- gehalten werden konnte, so liegt die Schuld nicht an dem Reichstag, sondern in dem starken und häufigen Hervortreten des Kaisers ohne mini­sterielle Bekleidungsstücke. Das haben alle Par­teien, auch die Konservativen, als notwendig er­kannt und danach gehandelt. Die jüngste Epi­sode ist abgeschlossen. Wenn die Sozialdemo­kratie die Gelegenheit benutzt, die Monarchie zu schädigen und ihre republikanischen Ideen anzu­preisen, so tritt eine Gefahr auf. Wenn dann der Präsident eingreift und den Redner zur Ordnung ruft, wenn nach dem zweiten Ord­nungsruf bei der dritten Ordnungswidrigkeit das Haus befragt werden muß, ob der Redner weiter sprechen darf, und wenn in diesem kriti­schen Augenblick der Freisinn den Präsidenten nicht deckt, dann ist die Präsidialkrifis da. Dabei ist vorausgesetzt, daß das Zentrum sich nicht ver­anlaßt sieht, auf die Seite des Präsidenten zu treten, sondern nach altem Rezept die Krisis för­dert und das Ende des verhaßten Blocks erstrebt. Eine schwere Verantwortung liegt also auf dem Freisinn. Wenn der Mantel fällt, muß der Herzog nach. Mit dem Abgang des Präsidenten märe die Blockpolitik an einen sehr gefährlichen Punkt gekommen. Das ist unsere Auffaffung, auch die der Konservativen, die dieKreuz- Zeitung" in ihrer Wochenschrift wiedergibt.

Aus dem Reichstage.

Die neue Eewerbeordnungsnovelle soll u. e. entsprechend den Wünschen der Berner Konven­tion die gewerbliche Frauenarbeit nun in der Richtung einer Herabsetzung regeln und insbe­sondere dabei die Vorabende von Fest- und Sonntagen bedenken, ein Ziel, das jede Partei wohlwollend ins Auge faßt. Meinungsverschie­denheiten ergeben sich daher nur darüber, wie weit solche manchmal zweischneidigen Wohltaten den Arbeiterfamilien auch gegen ihren Willen aufdrängen darf und zum anderen, welches das Tempo fein darf, in dem man die einzelnen weiteren Verkürzungen der Arbeitszeit in die Praxis einführt. Denn in manchen Bezirken überwiegt noch die Frauenarbeit oder macht doch einen so hohen Prozentsatz aus, daß ihre Gestaltung die Verhältnisie der Männer bedeu­tend beeinflußt. Auf gemäßigter Seite wünscht man deshalb, daß die Männer, d. h. die Fa­milien, nicht durch besondere Verkürzung der Frauenarbeit geschädigt werden dürfen und daß andererseits eine plötzliche Arbeitszeitverkürz­ung uns nicht im Wettbewerbe mit dem Aus­lands benachteilige, z. B. in der Textilindustrie. Sc begrüßte denn auch der Vertreter der Rcichs- partei Abg. Schmidt-Altenburg die Erhöhung des Frauenschutzes und die damit erstrebte Heb­ung des Familienlebens in der Vorlage, legte aber Nachdruck auf die Notwendigkeit des lang­samen, schrittweisen Vorgehens bei weiteren Verkürzungen der Arbeitszeit gerade im Jn- teresis der zu schützenden Familie, im Jnteresie von Arbeitern wie Gewerbe. So stimmte er den vom Abg. Manz (frs. Vp.) vorgebrachten Be­denken zu, welche zu einem Anträge auf Streich­ung der Bestimmungen geführt haben, daß Ar­beiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, am Sonnabend höchstens 6 Stunden be- sckäftigt werden dürfen. Einen dasselbe Ziel verfolgenden Vorschlag begründete Abg. Dr. Fleischer (Zentr.) Der Abg. Stresemann snatl.) warnt gleichfalls, durch einseitige Arbeitszeit­verkürzungen für verheiratete Frauen diese zu unbeliebten Hilfskräften zu machen und damit bei schlechter Konjunktur erwerbslos.

Der Staatssekretär im Reichsamt des In­nern Dr. von Bethmann-Hollweg erinnerte an die vielen Witwen mit unversorgten Kindern, welche durch eine stärkere Differenzierung ihrer Arbeitszeit geschädigt werden könnten. Er bat um große Vorsicht bei gesetzgeberischen Eingrif­fen in diese Verhältnisie. Auch er halte aller­dings eine Einschränkung der Sonnabend-Arbeit der Frauen allmählich für wünschenswert.

Die Bedenken gegen die unterschiedliche Be­handlung verheirateter und unverheirateter Frauen bei der Sonnabendarbeit unterstrich ebenso der sächsische Landesratsbevollmächtigte Graf Vitztum von Eckstaedt und aus dem Hause der Abg. Henning (kons.), während der Abg. Stadthagen (Soz.) eine allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit beantragte. Der Abg.Giesberts (Zentr.)konnte um das gleiche Dilemma, daß zu weitgehende Bestimmungen die Geschützten u. U. schädigen, auch nicht herum. Nach weiterer unerheblicher Erörterung wird die Verhandlung auf Dienstag 1 Uhr vertagt.

Deutsches ^eich.

Fürst Bülow und Adolf Wagner. Fürst Bülow hat in seiner Finanzrede vom 19. No­vember von Prof. Dr. Adolf Wagner als von seinem alten Gönner" gesprochen. Worauf diese Bezeichnung zurückgeht, ist gewiß nur wenig bekannt. Es war im Juni 1875, als der da­malige Referendar Bernhard von Bülow unter den ihm für das diplomatische Examen aufgege­benen Arbeiten eine eingehende Studie über die italienischen Finanzen dem Auswärtigen Amte einreichte. Als Zensor bei den diplomatischen Prüfungen fungierte damals Profesior Adolf Wagner, und er hat in einem ausführlichen Gut­achten die Arbeit des jungen Anwärters für die diplomatische Laufbahn für eine ungewöhnlich tüchtige Leistung erklärt. An diese Dinge aus seinen jungen Jahren hat der Kanzler wohl ge­dacht, als er Adolf Wagner seinen alten Gön­ner nannte.

Depesche des Gewerkvereins christlicher Ar­beiter an Bülow. Essen, 30. Nov. Der Vorstand des Eewerkvereins christlicher Bergarbeiter sandte in der Angelegenheit des Bergarbeiter- ausstandes in Lothringen folgende Depesche an den Reichskanzler Fürsten v. Bülow:Auf den Gruben Saar und Mosel in Lothringen sind die Arbeiter zum Teil in den Ausstand getreten; es heißt, weil infolge von Flötzbränden Gefahr für Leben und Gesundheit der Arbeiter besteht. Vier Arbeiter find bereits betäubt und ein Arbeiter tot zutage gefördert worden. Die Erubenver- roaltung und die Behörden erklärten in der vori­gen Woche, eine Gefahr bestände nicht. Dem­

gegenüber hielten die Arbeiter an ihrer Aussage fest. So ist, rote uns mitgeteilt wird, nach bei Erklärung der Behörden, am letzten Freitag nachmittag wiederum ein Arbeiter bewußtlos zutage gefördett worden, ein Beweis, daß nicht jede Gefahr beseitigt ist. Wir bitten Ew. Durch­laucht, gefälligst veranlasien zu wollen, daß jede Gefahr für die Arbeiter beseitigt und die u. a. durch bas gegenwärtige Radbodungliick aufge­regte Arbeiterschaft beruhigt wird. Der Zen­tralverband des Eewerksvereins christlicher Bergarbeiter. Köster, Vorsitzender."

Dem Reichstage ist ein Jnitiativ-Gefetz- entwurf zugegangen, dem Art. 14 der Reichsver­fassung die Bestimmung hinzuzufügen: die Be­rufung des Reichstages muß efto'g»n, sobald sie von einem Drittes verlangt wird. Der Art. 14 verleiht dieses Recht dem Bundesrat. Aber der Bundesrat ill die Vertretung Bundessicwttn, also eine ununterbrochen funktionierende Ein­richtung, getragen von dauernden Pfeilern. Der Reichstag geht aus wechselvollen Wahlen hervor er kann auch aufgelöst werden. Bei ihm hätte also das beantragte Jnitiativ-Begehren nicht den gleichen Sinn, ganz abgesehen von den schweren verfasiunosrechtlichen Bedenken.

Deutsch - portugiesischer Handelsvertrag Lisiabon, 30. Nov. Der deutsche Gesandte Gras Tettenbach wird beute in Osorto mit sem Mi­nister des Auswärtigen den portugiesisch-deut­schen Handelsvertrag unterzeichnen.

Allerlei Steuern. Aus den dem Reichstag, zur Begründung der Reichsfinanzreform zuge- stellten Materialien geht hervor, daß di« Hundesteuer von verschiedenen Staaten er­hoben wird. So kennen eine derartige staat­liche Steuer Bayern, Baden, Hesien, die beiden Mecklenburg, Sachsen-Weimar, Cachsen-Koburg und Gothas Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, die beiden Neuß und die drei Hansastädte. Ein­zelne Staaten haben aus der Steuer verhältnis­mäßig ganz gute Erträge. Bayern beispiels­weise verzeichnete daraus für 1908 ein Sollauf­kommen von 2,2 Millionen Mark, Baden von 0,7 Millionen, Hamburg von 0,3 Millionen Mark. Sonstige Luxusabgaben kennt die einzel- staatliche Steuergesetzgebung nur wenig. In Hessen wird für jede Nachtigall 8,60 Marl an Steuer entrichtet. In Sachsen-Altenburg sind die Jagdscheine einer staatlichen Be­steuerung unterworfen. Die drei Hansastädte kennen verschiedene Lustbarkeitssteuern, wie diese in anderen Staaten auch den Gemeinden Vorbehalten sind. In Bremen bestehen Luxus­abgaben für Maskenbälle, Nachtigallen, Pferde, Lu st fuhrwerke, Billards und Kegelbahnen.

Dementi. Berlin, 30. Nov. DieNord­deutsche Allgem. Zeitung" schreibt: In den Sitz­ungen des Reichstages vom 24. und 25. d. M. ist von verschiedenen Seiten behauptet worden, die Ausführung des Paragraph 12 des Vereins­gesetzes, des sog. Sprachenparagraphen, in Preu­ßen stehe mit den vor seinem Zustandekommen abgegebenen Zustcherungen der Verbündeten Regierungen nicht im Einklang und setze sich^zu den Erklärungen des Staatssekretärs des In­nern in Widerspruch. Diese auch in der Tages- preffe wiederholten Unterstellungen erfordern die nachdrücklichste Zurückweisung. Die verbün­deten Regierungen haben niemals einen Zweifel darüber aufkommen lasien, daß die durch den Paragraph 12 dargebotene Waffe der Abwehr von deutschfeindlichen fremdnationalen Bestreb­ungen nicht nur im Osten, sondern in beson­derem Maße und unmittelbar auch im Westen des Reiches dienen solle. Unter diesem Gesichts­punkte haben sie bei den Kompromißverhand­lungen über das Epracbenverbot mit Entschie­denheit jeden Versuch bekämpft, die inmitten der kerndeutschen preußischen Westprovinzen auftre­tenden nationalpolnischen Prätentionen direkt oder indirekt der Anwendung des Paragraph 12 zu entziehen. Unter die verschiedenen politischen Richtungen der Eewerkvereinsbewegung fallen die polnischen Gewerkschaften nicht, da sie nicht die ihnen mit allen übrigen Arbeitern gemein­samen wirtschaftspolitischen Jnteresien in den Vordergrund stellen, sondern für ihren Zusam­menschluß lediglich Aspirationen der Stammes« und Sprachengemeinschaft bestimmend sein lasien. Die Ablehnung der Zulasiung der pol­nischen Sprache in den öffentlichen Versamm­lung: der polnischen Eewerkvereine seitens der preußischen Verwaltungsbehörden entspricht also durchaus den dem Reichstage kundgegebenen Auffasinngen der Reichsregierung. Von einem Gegensätze oder gar von einem Desavouieren bee Staatssekretärs des Innern durch den preußi­schen Minister des Innern kann keine Rede sein.

Französische Jäger an deutschen Festungs­werken. Karlsruhe, 28. Nov. Jrn Anschlusie an die bekannten vielerörterten Vorgänge hat bin badische Regierung jetzt dem Pächter der Jagd