mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
und dr« Beilage«: .Literarischer Anzeiger-. „Landwirtschaftliche Beilage« «ud .M»striertr- S-nntagsblM-.
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Man abonniert auf die läßlich erscheinende „Oderyesiisch a<# qn । Zeitung" bei allen Postämtern und unfern Zeitungsstellen n
e/UL 404 Kirchhain und Wetter sowie bei unserer Expedition — Markt 21.
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Marburg
Sonntag, 8. November 1908.
Die Jnferttonsgebiihr beträgt für die 7gespaltene Zeile
oder deren Raum 16 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. — CYflf»««*
Druck und Verlag: Ioh. Aug. Koch, UniversttätSbuchdruckerei x$*»0*H*
Inhaber Dr. L.Hitzeroth, Marburg, Markt 2L — Telephon 55.
Er«es Blatt.
Rückblick.
Die vergangene Woche war an politischen Ereignissen überaus reich. Zunächst brachte der Zusammentritt des Reichstag» endlich die längstersehnte Veröffentlichung der vorgeschlagenen Reichssteuern und damit die Gewißheit darüber, was die Regierung an neuen Steuern »erlangt. Bis jetzt waren nur immer Vermutungen und halbe Wahrheiten allmählich durch- gefickert. Daß der Reichstag di« Steueranlage der geplanten Reichsfinanzreform in der von der Regierung vorgeschlagenen Weise unbesehen billigt, läßt sich nicht annehmen. Insbesondere «erden die Steuern, welche den gewerblichen Mittelstand treffen, wie Gas-, Elettri.itäts- und Anzeigen-Steuer, starke Opposition finden, die voraussichtlich diesen Steuern verhängnisvoll werden wird. Durch dir Vorlage erscheint ferner die Frage nach der direkten Steuer nicht gelöst, und der Reichstag wird noch manche Debatte hören, die sich darum dicht, ob Rachlaß- peuer oder modifizierte Vermögenssteuer! In die Beratung der Finanzreform wird das Parlament am nächsten Montag eintreten. Doch dürfte gleich am Dienstag eine der wichtigsten Verhandlungen diese unterbrechen, da der Reichskanzler sich bereit erklärt hat, die Interpellationen über die Ver- Sffentlichung des „Dail, Telegraph" an diesem Tage selbst zu beantworten.
Von mancher Seite wird dem Reichskanzler dieses Hinausschieben der Beantwortung der Interpellationen sehr verdacht. So sehr eine Verschleppung der Angelegenheit zu bedauern wäre, so wenig läßt sich einwenden gegen eine kurze Verschiebung, die sich aus der augenblicklichen auswärtigen Situation zur Genüge erklären dürfte. Zur Behandlung der Interpellationen hat die Wirtschaftl. Vereinigung an die einzelnen Fraktionen des Reichstages eine Aufforderung geschickt, eine gemeinsame Kundgebung aller bürgerlichen Parteien an den Kaiser und den Bundesrat über die Vorgänge auf dem Gebiete der äußeren Politik zu richten. Auch von anderen Parteien sind solche Vermittlungen versucht worden. Wie man hört, sollen sie gescheitert sein. Man muß vor allen Dingen wünschen ,daß der Reichstag selbst die Verhandlung in würdiger Weise führt und mit Nachdruck seinen Standpunkt zum Ausdruck bringt.
Bezeichnend für die gegenwärtige Lage ist es, daß die Pariser Presse es gerade jetzt für angezeigt hielt, eine Hetze gegen uns zu inszenieren, um im Verein mit der französischen Regierung gestützt auf allerlei Unrichtigkeiten und Unwahrheiten einen Druck auf uns auszuüben. Daß sie sich dabei denn doch verrechnet haben, scheint ihnen allmählich zum Bewußtsein zu kommen, so daß die kriegerische Stimmung bet unseren Nachbarn wieder etwas nachgelassen hat. Näheres finden unsere Leser an anderer Stelle. Sehr richtig bemerkt die „Köln. Ztg." in einem längeren Artikel, in dem sie wieder einmal nachweist, in welcher Weise von den Zentren in Paris und London aus unsere ganze Politik in gemeingefährlicher Weise bet jedem Anlaß verdächtigt wird: „Die Erledigung des Zwischenfalls von Casablanca hat mit der inneren Krise, die Deutschland durchmacht, nichts zu tun; aber angesichts der Haltung der französischen Presse muß bei uns der Eindruck entstehen, als ob man diesen Zwischenfall mit den Ereignissen in Deutschland in Verbindung bringen will. Man scheint draußen zu meinen, da» ganze Gefüge des Reiches sei ins Wanken geraten und der Augenblick gekommen, Deutschland zu demütigen. Das wären Ansichten und Meinungen, die für alle Welt gefährlich werden könnten. Was wir bei uns verhandeln, ist unsere eigene Angelegenheit. Man mag draußen kritisieren und höhnen, wir werden araus unsere Lehre ziehen, aber im übrigen Lands off!" Die feste und doch versöhnliche Haltung der deutschen Regierung findet den Beifall aller Rationalgestnnten.
Erklärung.
Di« „Kons. Korr." veröffentlicht folgend« Er- Hütung der konservativen Partei:
B « r' i n, 5. November 1908.
Die letzten mit den Veröffentlichungen der englischen Presse verbundenen Ereignisse zeigen,
daß der Dienst des Auswärtigen Amtes nicht Überall ausreichend organisiert ist. Trotz der vom Reichskanzler formell übernommenen Vertretung müssen Vorkehrungen getroffen werden, welch« die Wiederkehr sotchr: Z?rßstä«Le für die Zukunft mit Sicherheit verhindern.
Im Zusammenhang hiermit hält der versammelte Vorstand der konservativen Partei e» für erforderlich, folgende» auszusprechen:
Wir sehen mit Sorge, daß Steuerungen Er. Majestät de» Kaiser», gewiß stet» von edlen Motiven ausgehend, nicht selten dazu beigetragen haben, teilweise durch mißverständliche Auslegung unsere auswärtige Politik in schwierige Lage zu bringen. Wir halten, geleitet von dem Bestreben, das Kaiserliche Ansehen vor einer Kritik und Diskussion, die ihm nicht Zuträglich sind, zu bewahren, sowie von der Pflicht beseel^ das deutsche Reich und Volk vor Verwickelungen und Nachteilen zu schützen, uns zu dem ehrfurchtsvollen Ausdruck des Wunsches verbunden, daß in solchen Aeußerungen zukünftig eine größere 3utü(ti)altung beobachtet werden möge.
Wir wollen dabei zugleich mit aller Entschiedenheit feststellen, daß wir im Interesse der Würde und des Machtbewußtscins des Deutschen Reiche» eine weitere publizistisch« Behandlung dieser Vorgänge nicht für segensreich erachten können. Wir müssen wünschen, insbesondere auch dem Auslande gegenüber, diejenige Ruh« und Geschlossenheit des Volke» zum Ausdruck zu bringen, welche für uns, umdroht von Gefahren, eine politisch« Notwendigkeit der Selbsterhaltung ist.
Die weitere Behandlung der
- Cafadlanca-Ängeiegenheit.
Berlin, 6. Rov. Wie die „Reue Polit. Korresp." erfährt, erfüllt die französische Regierung durch Mitteilung de» Bordereau de» Bericht» über den Casablanca-Fall an Deutschland lediglich eine Pflicht der Gegenseitigkeit, da eine ausführliche deutsche Darstellung de« Zwischen- falles bereits seit einer Reih« von Tagen an Frankreich übergeben worden ist.
P a r i», 6. Nov. I« der Abendausgabe der „Liberia" wird halbamtlich mitgeteilt, di« französische Negierung könne nur jene bereits gemeldete knappe gemeinsame Erklärung de» Bedauerns als Lösung des Konflikts mit Deutschland übernehmen. Wär« Deutschland dagegen, so müßte das Kabinett die Vertrauensfrage an die Kammer stellen.
Köln, 6. Rov. Die „Köln. Ztg." schreibt: Wenn die Rechtsfrage strittig bleibt und nach den Vorschlägen Bülow» durch ein Schiedsgericht entschieden werden soll, so nimmt Deutschland keinen Anstand, die Verfehlung feme» Konsul» zuzugestehen und darüber sein Bedauern auszusprechen. Es ist unverständlich, wie unter solchen Umständen in dem Frankreich gegenüber geltend gemachten Verlangen, für den Eingriff französischer Organ« in deutsche Konsularrechte sein Bedauern aussprechen, eine Demütigung liegen foll. Man sollte meinen, daß ein Einvernehmen erzielt werden müßte, und daß die heute so erregte französische Presse bei einiger Unparteilichkeit wird anerkennen müssen, daß wir Frankreich nicht» anderes ansinnen al» was wir selbst zu tun bereit find.
Paris, 6. Rov. Die Kammerfraktion der geeigneten Sozialisten erläßt eine längere Erklärung, in der sie gegen die von der Diplomatie immer wieder zwischen Frankreich und Deutschland geschaffene Spannung protestiert, die infolge der Hetze der chauvinistischen Presse bei den geringsten Zwischenfällen den Weltfrieden gefährde. — Die Fraktion beauftragte Jaurös, bei der demnächstigen Verhandlung über das Budget de» Aeußern im Plenum die Notwendigkeit einer aufrichtigen Annäherung zwischen Frankreich und Deutschland darzutun. (F. Ztg.)
Pari», 6. Nov. Bei der Besprechung, die du maßgebenden Blätter heute der Angelegenheit von Casablanca widmen, tritt wieder eine gewisse Beruhigung zu Tage. Der „Figaro" schreibt: Wen, e- gelingen sollte, der für die Einberufung eine« Schiedsgerichts üblichen Ein- leitungsfetmel eine versöhnliche Fassung zu geben, dann werden die beiden Regierungen sich nicht weigern können, gleichzeitig anzuerkennen, daß der Zwischenfall von Casablanca in der Tat bedauerlich ist.
Die ZnseraLensteuer.
Der Verein deutscher Zeitungsverleger schreibt zu dieser geplanten Steuer:
Mit anerkenkenswerier Vorurteilslosigkeit hat sich die deutsche Presse allgemein einer Kritik einet Anzeigensteuer vor dem Bekanntwerden be» Vundesratsentwurfs enthalten und wenn auch nicht ohne Spannung, so doch in Geduld abgewartet, wie die Reichsregierung ihr Versprechen einlösen würde, di« Anzeigensteuer in einer Form einzubringen, in der sie nicht den Charakter einer Sondergewerbesteuer erhalten und in der sie nicht den Zeitungsverleger, sondern den Inserenten treffen, und in der sie lei. nerlei Eingriff in den geschäftlichen Betrieb de» Zeitungsverlagsgeschästes darstellen sollte. Durch die gestern erfolgte Veröffentlichung des Entwurf» findet die Spannung der Zeiiungsheraus- grber und Verleger ihre Lösung und zwar eine so verblüffende Lösung, daß die kühnsten Erwartungen auf die negative Leistung der Reichssteuerkünstler in dieser Beziehung weit übertroffen werden. Zwar wird es in der Vorlage und in ihrer Begründung rückhaltlos ausgesprochen, daß es sich nicht um eine Sonder- gewerbesteuer handelt. Nicht das Preßgewerbe, sondern die Anzeigen, deren Ansammlung in den Zeitungen nach Ansicht der Regierung eine höchst zufällige Erscheinung ist, sollen besteuert werden. Denn, so heißt es in der Begründung: „Das Annoncen- und Reklamewesen hat überhaupt mit dem, was unter dem Namen „Presse" verstanden wird, ursächlich nichts zu tun, sondern ist «ine durchaus selbständige Erscheinung, die nur von geschäfismännischer Seite au» mit bet politischen und Fachpresse verbunden wird."
Daß die deutsch« Tagespresse gerade die histo. rische Entwicklung genommen hat, daß heute der Etat der Blätter nun einmal mit dem Ertrag de» Anzeigenteils steht und fällt, ist dem Verfasser des Entwurfs gleichgültig, außerdem hält er es für ausgeschlossen, daß bei einer Steuer ein Rückgang der Einnahmen aus dem Anzeigenteil eintreten und eine Einschränkung des Nachrichtenteils nach Umfang und Güt« bringen wird. Warum — dafür bleibt et die Antwort freilich schuldig. Ebenso überzeugend wird in der Fassung und Begründung der Steuer bet Nachweis versucht, daß bie Steuer nicht den Verleger, sondern den Inserenten treffe und zu Schikanen be» Zeitungsbetriebes nicht führe.
Zugunsten dieser Konstruktton hat der Steuerentwurf eine Fassung erhalten, die kaum anders al» grotesk bezeichnet werden lann. Da. mit nicht der Vorwurf der Sondergewerbesteuer erhoben werden könnte, sucht und findet der Entwurf die Lösung des Problems in dem genialen Vorschläge den Verleger selbst zum Steuererheber zu bestellen, und zwar dem Worte nach zum Steuererheber gegenüber dem Jnse- Ä während er tatsächlich sein eigener Steu
er wird, mit der angenehmen Aussicht, unter Umständen sein eigener Exekutor zu werden. Der Verfasser des Entwurfs ist, wie au» der Begründung hervorgeht, sich dessen bewußt, daß dieser Vorschlag etwas eigentümlich sei, e» heißt in der Begründung zum § 11—12:
„Die Gewährung einer Vergütung an den Verleger findet in anderen Steuergesetzen keinen Vorgang. Sie ist vorgeschlagen, um von vornherein dem Einwurfe der Presse zu begegnen, sie werde durch die Steuer trotz der Bezeichnung des Anzeigenden als Steuerschuldigen in ihren Einnahmen geschädigt werden. Eine solche Schädigung könnte insbesondere dadurch eintreten, daß die Verleger bei Einziehung der Steuer Ausfälle erleiden, oder daß ihnen besondere Ausgaben für die Lieferung der Belegstücke u. a. erwachsen. Der Satz von 10 v. H. der erhobenen Steuer — so groß ist nämlich die Entlohnung des Verlegers für feine Steuertätigkeit als Steuererheber — wird aber für alle diese Auslagen eine ausreichende Entschädigung bieten. Die Vergütung ist zu berechnen nach dem Betrage der von dem Verleger an die Steuerbehörde abgelieferten Steuer ohne Rücksicht darauf, ob der Verleger seinerseits die Steuer von dem Steuerpflichtigen erhalten hat oder nicht."
Also der Verleger-Steuererheber muß auf jeden Fall zahlen, ob seine Inserenten bezahlen oder nicht, und doch soll der Verleger wieder bei Einziehung der Steuer kein« Ausfälle erleiden. Wie das möglich ist, entzieht sich wohl dem Be- gttffsvermögen des einfachen llntertanenverstan- des. Dem Verleger kann es ein schwacher Trost fein, daß nach dem Wortlaut des Gesetzes § 11: „Schuldner der Anzeigensteuer derjenige ist, welcher die Einrückung oder die Verbreitung der Anzeige veranlaßt (der Anzeigende)," wenn «r nach § 12 wieder „für die fälligen Steuer« betrüge als Selbstschuldner ohne Rücksicht daraus haftet, ob sie eingegangen find oder nicht." Denn in dem Gesetz findet sich kein Paragraph, der dem Verleger da» Recht gibt, säumige Jn- seratenschuldner zu exekutieren. Wann die zu
versteuernden Jnseraienbeträge eingehen —- vorausgesetzt, daß st« überhaupt «ingehe« — darüber macht sich der Gesetzgeber der Anzeigen- steuer auch kein Kopfzerbrechen. Die Hauptsache ist ttUt, daß eilte StCilCt füllig wird, Utto oeshtlb bestimmt der erste Absatz des § 12: „Die Steuer für Einrückung und Sonderbeilagen ist mit der Annahme der Einrückung zur Ausnahme oder mit der Annahme der Sonderbeilagen zur Verbreitung fällig." Wenn der Auftrag nun fiir Wochen, für Monate, ein Jahr oder länget lautet, und vorher nicht bar bezahlt wird, so muß der Verleger nicht nur zum Risiko noch den Zinsverlust tragen, sondern er steht sich auch- vor der technischen Frage, fstne Znferatenduch. Haltung so eiugilttqiieh, daß eine nachträgliche Aenderung des Auftrages, eine Kürzung, eine Sistierung nicht der Anlaß wird zur Zahlung von Steuer, für die niemals steuerpflichtige Be. träge in feine Kasse kommen. Wie eine Jnfera- tenduchführung einzurichten ist, um solche Aus. fälle zu vermeiden, verrät der Entwurf nicht, und er bleibt auch die Antwort dafür schuldig, wie die Jnseratverbuchungen betrieben werden sollen, ohne daß das Auffichtsrecht der Steuerbehörde ein Eindringen in die geschäftlichen Interna des Zeitungsbetriebes zur Folge hat. Die Begründung glaubt zwar den Nachweis geführt zu haben, daß die Kontrolle der Steuerbehörde nicht „kostspielig" sein und nicht „zu einem für die Presse unerträglichen Eindringen des Steuerbeamten in den Geschäftsbetrieb des Verlages" führen werde. Es heißt dort: „Die Kontrolle des Steuereinganges ist einfach. Sie beruht wesentlich darauf, daß kein Verleger wagen tonn, eine niedrigere Etnrückungsgebühr in feinem Blatte anzugeben, als die tatsächlich zur Erhebung gelangende, oder unrichtige Angaben über die Höhe der an ihn gezahlten Einrück- ungsgebühr zu machen. Irgend erhebliche Hinterziehung würde durch bie Nachprüfung der Be. legftüde und der vom Verleger über feine Ein. nahmen an Einrückungsgebühren geführten Bü- cher entdeckt werden müssen." Damit ist also doch ausgesprochen, daß die Nachprüfung bis zu den Belegstücken — d. h. doch wohl, den Anzeigenmanuskripten und Jnseratauftragsscheinen, selbst vordringen soll, und daß alle Bücher, die sich auf den Anzeigenteil beziehen, aufgeschlagen werden müssen. Wenn das kein unerträgliches Ein, bringen bet Steuerbeamten in den Geschäftsbetrieb bedeutet, dann möchten wir wissen, was al» solche» noch angesehen werden tonn. Da erscheint es doch gleich konsequenter, vom Zeit- ungsöetleger zu verlangen, daß et alle Posten feinet Expedition und Administration gleich mit Steuerbeamten besetzt, ober daß boch ein ständi- ger Kontrolleur in jeber Zeitungsgeschäftsstell« aufzunehmen ist.
Wenn an einem Punkte bet Vorlage ist an diesem bie wirklich übettaschenbe geschäftliche Unwissenheit bes Verfassers bes Entwurfs feftzu- stellen, bet ben bureaukratischen Betrieb im Zeitungsvetlagsgeschäft schon als eine ganz selbstoetstänbliche Voraussetzung annimmt und in bet Annahme, Verbuchung unb Verrechnung von Anzeigen ungefähr eine Art archivalischer Beschäftigung sieht, beten Tempo sich nach ben Bedürfnissen einer Kontrolle und einer Oberkontrolle regelt. Zweifellos liegt in bem Verlangen einer Prüfung bet Belegstücke implicitö bet Anspruch, baß diese nun alle utkunbenmäßig korrekt fein müßten, baß Aenberungen jeber Art unb Rückbuchungen, wie sie in bem Anzeigen- verkeht bei einer einigermaßen lebhaften Zeit- ungsexpebition tägliche Regel finb, nicht mehr vorkommen bütfen, unb für ben armen Verleget unb Steuererheber droht hier ein Eingreifen bes Strafgesetzes, bas ihm aüerbings das Leben erheblich sauet machen könnte. Wozu noch di« Möglichkeit kommt, daß er als Steuerbeamtet sich Amtsvergehen schuldig machen tonn, die natürlich besonders streng geahndet werden. Di« Bestellung des Verlegers zum Steuerbeamte« ist also ein schwacher Trost unb wird ihn um so weniger mit der Vorlage befreunden können, al» er gar nur Steuerunterbeamter werden soll. Denn nach dem Text des Entwurfs, find Steuer» Oberbeamte feine Kontrolleure. Vielleicht entschließt sich die Regierung wenigstens, die Ver- leihung einer geschmackvoll ausgeführten Dienstmütze für die Verleger-Steuererheber in ben Entwurf mit aufzunehmen. Wir glauben zwar kaum, baß bie Verlegerschaft ben Entwurf bes. halb ernster nehmen wirb, als fie ihn in bieset Fassung nehmen kann bie so unglaublich erscheint, baß auch keine Partei im Reichstag dafür wird eintreten können.
Die Betrachtung der wirtschaftlichen Folgen, ' welche die Annahme eines solchen Gesetzes haben würde, geht über den Rahmen dieser ersten Ausführungen hinaus. Sie werden bei dem ausgesprochen verkehrsfeindlichen Charakter be» Gesetzes und bei feinen ganz unglücklichen Differenzierungen in bet Belastung auf Erunb bei Auflagen ufw. ganz erhebliche fein, und verdienen deshalb eine eingehender« Untersuchung in einem besonderen Artikel.