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und den Beilage«: .Meramscher Amrrqsr".

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Marburg

Freitag. 23. Oktober 1908.

Die JnsertionSgebübr beträgt für die 7gespaltene Zelle ober deren Raum IS Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. Druck und Verlag: Job. Aug. Koch, UniversitätSbuchdruckerei Inhaber Dr. L. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 65.

43. Jahrg

Don die von Das von

batieruna des Vefoldunosdienstalters oder andere besondere Maßnahmen vorgesehen, wenigen Ausnahmen abgesehen, beträgt Aufbesserung, die Besoldungserhöhung 1907 eingerechnet, durchschnittlich 200 Zl. niedrigste Anfangsoebalt ist abgesehen

bleibt bestehen. Ebenso sind die bisherigen Anfsteigefristen bis zur Erreichung des Höchst- gehglts in der Regel nicht verändert.

Bei den unteren Beamten ist gegenüber den vor dem 1. April 1907 geltenden Sähen durch­weg eine Erhöhung sowohl der Mindest- .wie der Höchstgehälter vorgeschlagen. Rur in ver­einzelten Fällen ist eine Herabsetmng des An­fangsgehalts behufs Zusammenfassung der Be­amten mit gleichen Dienstverrichtungen erfolgt. Damit die gegenwärtigen Stelleninhaber kei­nen Nachteil erleiden, ist entweder eine Vor- stnd

Einzelgehältern ist auch möglichst verringert worden. Die Stellenzulagen stnd, soweit das ratsam erschien, beseitigt worden. Neu einge- führt sind nichtpenfionsfähiqe Stellenzulagen für die Bureaubeamten bei Provinzialbehörden in besonders verantwortlichen Stellungen.

Die Denkschrift enthält ferner nähere Aus­führungen über die Festsetzung des Besoldungs­dienstalters und die Anrechnung der Warte­zeiten für die verschiedenen Beamtenkategorien iis zur ersten etatmäßigen Anstellung. Neu ist, daß bei sämtlichen höheren Beamten eine An­rechnung des Diätariats nach denselben Grund­sätzen und in demselben Umfange erfolgen soll, wies dies für die Richter im Richterbesoldungs- gesetz vorgesehen ist.

Um einen Einhlick in die neuen Besoldungs­sätze zu gewähren, heben wir nachfolgende ein­zelne Beispiele hervor:

Es beziehen künftig die Bahnwärter 1000 bis 1200 dl, statt bisher 800 bis 1000 dl; die Schaffner und Bremser 1000 bis 1500 dl, mit einer Aufsteigefrist zum Höchstgehalt von 21 Jahren, statt bisher 900 bis 1200 dl.

Das gleiche Gehalt von 1000 bis 1500 dl ist vorgesehen bei den Stationsdienern (Portiers und Bahnsteigschaffnern) und Schirrmännern, jedoch mit einer Aufsteigefrist von nur 18 Jahren.

In die 3. Eehaltsklasie mit 1100 bis 1600 dl bei 21 Jahren Aufsteigefrist sind ausgenommen die Amtsdiener der Zollverwaltung und die Schuldiener, welche bisher 900 bis 1200 dl be­zogen, also durchschnittlich um 300 dl aufge­bessert find, und in dieselbe Eehaltsklasie mit einer Aufsteigefrist von 18 Jahren die Eisen- bahnaehilfinnen, Weichensteller, Rottenführer und Wagenwärter, deren Gehalt bisher 900 bis 1400 dl betrug.

Die 4. Eebaltsklasie mit 1200 bis 1700 dl bei 21 Jahren Aufsteigefrist umfaßt die Diener bei den Land- und Amtsgerichten, sowie die Ee- fangenaufseber, deren Gehalt sich bisher auf 900 bis 1500 dl belief, ferner die Diener bei den Provinzialbehörden. In dieselbe Gehalts- klasie mit der kürzeren Aufrückungsfrist von 18 Jahren fallen die weiteren Werksbeamten bei den Bergwerken und die Lokomotivheizer.

Klasie 5 mit 1400 bis 1800 dl umfaßt die Packmeister, Stellwerksmeister und Maschinen­wärter der Eisenbahnverwaltung.

In Klasie 6 (1400 bis 2000 dl) finden sich die ^Diener bei den Ministerien, sowie, die Wagenmeister, Schirrmeister, Telegraphisten, Lademeister, Weichensteller 1. Klasie und Bahn- hofsaufseher. Diese letztgenannten Eisenbahn­beamten waren schon durch den Etat 1907 er­heblich aufgebesiert, bis dahin bezogen einige von ihnen 1200 bis 1800 dl, andere nur 1200 bis 1000 dl. In dieselbe Klasie find auch die Werkführer der Eisenbahnverwaltung unter Beibehaltung ihrer bisherigen kurzen Aufsteige­frist von 12 Jahren. Die Zollaufseber, Schutz­männer und Gendarmen, welche früher 1200 bis 1600 dl bezogen, 1907 auf 1400 bis 1900 dl er­höht waren, sollen künftig 1400 bis 2100 dl mit einer Aufsteigefrist von 18 Jahren erhalten. Der gleiche Gehaltssatz ist für die Zugführer der Eisenbahnverwaltung vorgesehen.

Die Gerichtsvollzieher 2. Klasse und Polizei­wachtmeister werden auf 1650 bis 2300 dl ge­bracht. Bn besonderem Maße sind die Förster mit Rücksicht auf die Wichtigkeit ihres Berufes für die Pflege und sachaemätze Bewirtschaftung des wertvollen Maldbefitzes bedacht worden. Das Gehalt das sich noch vor etwa 10 Jahren auf 1100 bis 1500 dl belief, soll jebt auf 1400 bis 2400 dl gebracht werden. Daneben ist vor­gesehen den Wert der Nebenbezüge mit 150 dl (bisher 75 dl) als pensionsfähiges Dienstein­kommen zu berechnen. Das gleiche Dienstein­kommen von 1400 bis 2400 dl, jedoch mit der kürzeren Aufsteigefrist von 15 Jahren, erhalten die Lokomotivführer und die Seelotsen.

Die Kanzlisten der Lokalbehörden, die bisher hinter denen der Provinzialbehörden weit zu- rückstanden, werden behufs Annäherung ihrer Gehaltssätze an diejenigen der letzteren erheblich aufgebesiert. Sie sollen erhalten 1650 bis 2700, statt bisher 1500 bis 2200 dl. In der Bergver­waltung soll die bisherige Unterscheidung zwi­schen mittleren Werksbeamten 1. Klasie auf den größeren Werken und mittleren Werksbeamten 2. Klasie bei den kleineren Werken fortfallen. Die mittleren Werksbeamten werden in Zu­kunft, ohne Rücksicht auf den Ort der Anstellung, je nach ihren Fuktionen geschieden, in ein Drit­tel mit einem Gehaltssätze von 1650 bis 2700dl, erreichbar in 15 Jahren, und zwei Drittel mit einem Gehaltssätze von 1650 bis 3300 dl, er­reichbar in 18 Jahren. Ein Gehalt von 1650 bis 2700 dl, erreichbar in 12 Jahren, ist vorge­sehen bei den Oberwachtmeistern der Landgen« oarmnerie, die bis zum Jahre 1907 nur 1500 bis 2000 dl bezogen.

Gin Gehalt von 1650 bi» 3000 dl ist ausge- worfen für die Kanzlisten der Provinzialoe« Hörde«. Der gleich« Satz ist vorgesehen für die

dem Wobnv.nasgeldrufchuß auf 1000 dl be­messen. Eine besonders erhebliche Aufbesierunq geoenüber dem Stande vor dem 1. April 1907 erfahren die Gendarmen und Schutzmänner, so­wie die Zollaufseher.

In der Klasie der mittleren Beamten hat eine weitgehende Gleichstellung von Beamten­kategorien stattqefunden. die sich allerdings zum Teil nur auf das Höchstgehalt erstreckt.

Bei den höheren Beamten ist von einer all­gemeinen Erhöhung der Besoldungen abgesehen. Jedoch sollen alle in der ersten etatmäßien An­stellung sich befindenden höheren Beamten, die eine volle akademische und praktische Dorbil- dvng genosien haben, im Höchstgehalt unter Bei­behaltung der bisherigen Mindestgehälter gleichgestellt werden.

Von rund 272 000 etatmäßigen Beamten be­ziehen künftig 269 200 ein nach Dienstalters­stufen aufsteigendes Gehalt. Die Zahl der Be- soldungsklassen. auf welche diese sich verteilen, ist von 106 auf 51 vermindert. Von den 2268 Beamten mit nicht nach Dienstaltersstufen auf- steigenden Gehältern entfällt mehr als die Hälfte auf Professoren und Dozenten bei Uni­versitäten, technischen Hochschulen, Akademien, sowie Direktoren von Museen, also Anstalten, bei denen die Eigenart der Verhältnisie eine be­sondere Festsetzung verlangt; ferner gehören hierher 477 nicht vollbesoldete Kreisärzte, 468 KreistterSrzte ft». Die Zahl der Stellen mit

Aus den neuen Gesetzesvorlagen Keilen wir, um vielfach geäußerten Wünschen tzntgegenzukommen, einiges mit:

Befoldungsordnung.

Die Besoldungsordnung trifft genaue Be­stimmungen: A. über die Beamtengehälter, die «ach Dienstaltersstufrn aufsteigen (Klasie 1 bis 81), ferner B. über die Gehälter die nicht nach Dienstaltersstufen aufsteigen (Klasie 52), als­dann C. über die Einzelgehälter (Klaffe 53), endlich D. über die Gehälter für die Beamten der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse. Den der neuen Besoldungsordnung angefügten Be­merkungen ist zu entnehmen, daß die in der Provinz Posen und in den gemischtsprachigen Teilen der Provinz Westpreußen angestellten mittleren, Kanzlei- und Unterbeamten wider­rufliche nichtpensionsfähige Gehaltszulagen in Höhe von 10 vH. des etatmäßigen Gehalts (aus­schließlich Wohnungsgeldzuschuß) auch von dem erhöhten Gehalt beziehen sollen.

In der Denkschrift, betreffend die Auf- besierung der Gehälter der etatmäßigen Be­amten und der Bezüge der außeretatmäßigen Beamten, beißt es u. a.:

Das Bild der gegenwärtigen Besoldungs­ordnung ist trotz mancher, in neuerer Zeit er­folgten Vereinfachung noch recht bunt, die Zahl der Eehaltsklasien noch unnötig groß. Die Neu­ordnung hatte die Aufgabe, durch Zusammen- fasien der zahlreichen Eehaltsklasien den bisher unübersichtlichen Aufbau des Besoldungssystems einheitlicher und gleichmäßiger zu gestalten, ohne doch dabei die Rücksicht auf die Erhaltung überkommener und bewährter Ordnungen aus dem Auge zu verlieren. Das hat zur Folge, daß die Erhöhung der Besoldungen sich nicht gleich­mäßig auf die einzelnen Beamtenklassen ver­teilt, sondern die prozentuale Steigerung sich verschieden stellt. Die bestehenden Verschieden­heiten sollen auch bei der Bemesiung der Dienst­einkünste für die ständigen Diä; * *e und son­stigen Hilfsbeamten möglichst ausgeglichen wer­den. Die Bezüge der Diätare haben verhältnis­mäßig reichlich ausgebesiert werden können, nämlich insgesamt um rund 5.6 Millionen dl gegenüber einem Gesamtbeträge von 60,5 Mil­lionen dl, die sür die Erhöhung der Beamten­besoldungen angesetzt find.

Die für einen Teil der Beamten bereits durch den Etat 1907 erfolgten Gehaltsaufbesserungen find als Vorläufer der allaemeinen Besoldungs­reform zu betrachten. Daher müsien zur Wür­digung der zukünftigen Gehaltssätze die vor dem 1. April 1907 geltenden Sätze vergleichend herangezogen werden. Die Einrichtung, daß die Zulagen alle drei Jahre gewährt werden,

Lehrerinnen bei den Seminaren und bei den Handels- und Gewerbeschulen für Mädchen. Der großen und wichttgen Klasie der Assistenten, deren Gehalt bisher im allgemeinen 1500 bi» 2700 dl betrug, soll im Mindestgehalt eine Er­höhung von 150 dl, im Höchstgehalt eine solche von 600 dl, im Durchschnitt von 375 dl zuteil werden.

Für die Eiesenbahnbetriebssekretäre, deren Eehaltsverhältnisie wiederhott Gegenstand der parlamentarischen Besprechung gewesen ist und deren Stellen bei ihrem Freiwerden in Assisten­tenstellen umgewandelt werden, ist daneben eine penfionsfähige Zulage von 300 dl in Aus­sicht genommen, so daß sich ihr penfionsfähige» Endgehalt auf 3600 (statt bisher 3000 dl) stellt.

Die Gerichtsvollzieher 1. Klasie sind, wie bis­her, den Eerichtsasfistenten gleichgestellt. Die etatmäßig angestellten technischen Elementar­lehrer, sowie Vorschullehrer bei den höheren Unterrichtsanstalten in Orten von nicht mehr als 25 000 Zivileinwohnern und die Präparan­denlehrer werden künftig 1800 bis 4000 dl be­ziehen, während ihr Gehalt bisher bei den einen auf 1500 bis 3200 und bei den anderen auf 1800 bis 3000 dl sich stellte. Die technischen und Vorschullehrer in größeren Orten erhalten 1800 bis 4200 dl. Bei den Kanzleisekretären der Zentralbehörden ist neben einer mäßigen Erhöhung des Endgehalts von 200 dl die bis­herige Aufsteigefrist um drei Jahre abgekürzt, weil die Stellen nach neuerer Bestimmung in der Regel nur im Wege der Beförderung besetzt werden.

Die Bahnhofsvorsteher und die ihnen gleich- stehenden Beamten der Eifenbahnverwaltunq, die bis zum Jahre 1907 ein Gehalt von 1800 bis 3000 dl hatten, sollen künftig 2000 bis 4000 dl erhalten. Für die Zollsekretäre sind 2000 bis 4200 dl vorgesehen.

Die Gerichtssekretäre und Polizeisekretäre in den Provinzen, sowie die Schichtmeister bei den Bergwerken werden statt bisber 1500 bis 3800, erreichbar in 21 Jahren, künftig 1800 bis 4500 dl, erreichbar in 24 Jahren, beziehen. Sie stehen damit im Höchstgehalt den Sekretären der allgemeinen Verwaltung, sowie den Eiienbahn- sekretären gleich, nur beträgt deren Anfangs­gehalt 2100 dl. Dieses hebere Anfangsgehalt beziehen auch die Eerichtsfchreiber bei den Ober­landesgerichten und Oberstaatsanwaltschaften sowie die Polizeisekretäre in Berlin.

Die ordentlichen Lehrer bei den Semina­ren und die Vorsteher und ersten Lehrer bei den Präparandenanstalten sind in die Eehalts­klasie von 2400 bis 4800 dl eingereiht, während sie bis zum Jahre 1907, abgesehen von den Se­minarlehrern in Berlin, nur 2100 bis 3800 dl bezogen.

In der Klasie von 2700 bis 4800 dl find alle Beamte, welche zu den Landmesiern zählen, also die Katasterkontrolleure und Katastersekretäre, die Landmesier bei der Bauverwaltung und in Stellen technischer Eisenbahnsekretäre, die Ver- mesiungsbeamten bei den Eeneralkommisfionen und bei der Ansiedlungskommisfion sowie die Erubenmarkscheider, deren Gehälter bisher un­gleichartig waren, zusammengefaßt. Den glei­chen Gehaltssatz sollen beziehen die Oberzollkon­trolleure und die Amtsanwälte.

Für die Oberzollrevisoren sind 3000 bis 5400 dl vorgesehen. Das gleiche Gehalt ist ausgewor- fen für die Oberlehrer bei Seminaren. Für die Bureaubeamten der Zentralbehörden ist eine Erhöhung des Endgehaltes um 600 dl in Aus­sicht genommen. Eine sehr starke Steigerung des Endgebaltes findet sich bei den Oberlehrern an den höheren Unterrichtsanstalten, den Bib­liothekaren und Archivaren, nämlich von dem bisherigen Satze von 6000 dl, einschließlich der festen pensionsfähigen Zulagen, auf künftig 7200 dl, erreichbar in 21 Jahren, während das Anfangsgehalt von 2700 dl geblieben ist.

Das gleiche Gehalt wie die Land- und Amts­richter, die seit diesem Jahre 3000 bis 7200 dl, bei einer Aufsteigefrist von 21 Jahren, beziehen, erhalten künftig die Oberförster, diese jedoch unter Anrechnung des Wertes bet Emolumente mit 300 dl, bie Bauinspektoren, bie Eswerbe- inspektoren, bie Spezialkommissare und die Kreisschulinspektoren. Ein Gehalt von 3600 bis 7200 dl erhalten künftig die Vergrevierbeamten, die Vorstände der Betriebs-, Maschinen- und Werkstätten-Jnspektionen sowie die Landräte. Die Oberlehrer werden demnach künftig in der­selben Frist seit der ersten etatsmäßigen An­stellung zum Höchstgehalt gelangen wie die Land- und Amtsrichter.

Das Gehalt der Regierungsräte ist unver­ändert geblieben. Ihnen find gleichgestellt wor­den die Seminardirettoren, die bis zum Jahre 1907 ein Gehalt von 4000 bis 6000 dl hatten. Die Leiter von Vollanstalten (Gymnasien, Real­gymnasien, Oberrealschulen) werden beziehen: in Berlin 6000 bis 7200 und an anderen Orten 5400 bi» 7200 dl. Die Leiter von Nicht-Voll- anstatten sollen erhalten 4800 bis 7200 dl. Die Oderregierungsräte, welche ständige Vertreter

der Regierungspräsidenten find, sollen aus btt Klasse der Oberregierungsräte herausgenommen werden und eine besondere Eehaltsklasse von 7500 bis 10 000 dl bilden. Die Oberpräsidiab räte sind den vortragenden Räten gleichgestellt.

Bei den Professoren an den Universitäten ist das System bet Jndividualbefoldung beibehal­ten. Das Durchschnittsgehalt der außerordent­lichen Professoren ist um 500 dl erhöht. Der im Etat garantierte Betrag der Mindesteinnahme aus Nebenbezügen wird für alle etatmäßige« Professoren von 800 auf 1000 dl erhöht.

Der Fonds zur Heranziehung und Erhaltung ausgezeichneter Dozenten bei den Universitäten soll um 230 000 dl verstärkt werden. Eine Ver­stärkung desselben Fonds bei den technische« Hochschulen um 55 000 dl ist vorgesehen. Bei den Kollegiengeldern und Honoraren für prak­tische Uebungen, welche bei den technischen Hoch­schulen, den Bergakademien, den landwirtschaft­lichen Akademien und Hochschulen teils der Staatskasse, teils den Dozenten zufließen, soll der den Lehrenden zukommende Anteil beträcht­lich erhöht werden. Das Gehalt der Oberlan- desgetichtsptäsidenten wird um 1000 dl, also auf 15 000 dl erhöht. Den übrigen, mit Einzel- gebältern ausgestatteten höheren Beamten i« leitenden Stellungen (z. B. Präsidenten der Eisenbahndirektionen, der Oberzollbirektionen usw.) soll eine Stellenzulage von 1500 dl ge­währt werden. Um den gleichen Betrag wird die bisherige durchschnittliche Stellenzulage der Regierungspräsidenten erhöht.

Die Regelung de, LehrergehSlte,.

In dem Gesetzentwürfe über das Dienstein­kommen der Lehrer und Lehrerinnen an de« öfsentlichen Volksschulen ist die Gleich­mäßigkeit der Gehälter für Stadt und Land durchgeführt. Den großen Gemeinden je­doch soll nach Lage der Dinge die Möglichkeit gegeben werden, neben dem für alle Schulver­bände gesetzlich gleichen Grundgehalte penfions- fähige Ortszulagen zu gewähren. Der Gedanke, für größere Bezirke Bcsoldungskasien zu bilden, ist aus verfassungsmäßigen Gründen undurch- sührbar, dagegen sollen Staatsmittel in breitem Umfange bereitgestellt werden, so daß den Cchulverbänden als gesamte Belastung nur eine Summe von 4,15 Millionen Mark verblei­ben soll, deren größter Teil auf Schulverbände mit mehr als 25 Schulstellen entfallen würde. Die künftige Gestaltung des Diensteinkommens außer der Dienstwohnung oder Mietsentschä­digung ist au» folgender Aufstellung zu er­sehen: _____

B. Diensteinkommen der Lehrerinnen

Schul- verbände

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. Einhcusmtz »er 1 * AlterSzutage |

Endgehait au3| K Dienstwohnung ob Mietent! havigung

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2400

2,0

10'0

IV)

240-3

03

2600

2600

2700

Abänderung des Einkommensteuergesetzes nut des Ergänzungssteuergesetzes.

- Die Aufbesserung der Besoldungen der Be­amten, Geistlichen und Volksschullehrer bedingt, wie im Mantelgesetz näher dargelegt ist, eine Steigerung des Aufkommens an direktenSiaats- steuern. Zu diesem Zwecke sollen die nicht­physischen Personen (ausgenommen die Gesell­schaften mit beschränkter Haftung) nicht mehr wie bisher zur Einkommensteuer, sondern zu einer besonderen Gesellschaftssteuer veranlagt werden. Der Ertrag dieser Sondersteuer wird auf 22 Millionen dl veranschlagt. Ferner wird der Mehrertrag infolge der Abänderung de» Einkommen- und des Ergänzungssteuergesetze« auf rund 33 Millionen di berechnet. Hiervon sollen entfallen bei der Einkommensteuer: aus die physischen Personen 20,5 Millionen dl und auf die Gesellschaften mit beschränkter Haftung 1,7 Millionen di; von der Ergänzungssteuer wird ein Mehr von 10,8 Millionen dl erwartet.

Der Mehrertrag au» der Einkommensteuer soll durch eine Abänderung de» Steuatartf»