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und den Beilage«: .Meramscher Amrrqsr".
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Marburg
Freitag. 23. Oktober 1908.
Die JnsertionSgebübr beträgt für die 7gespaltene Zelle ober deren Raum IS Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. — Druck und Verlag: Job. Aug. Koch, UniversitätSbuchdruckerei Inhaber Dr. L. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. — Telephon 65.
43. Jahrg
Don die von Das von
batieruna des Vefoldunosdienstalters oder andere besondere Maßnahmen vorgesehen, wenigen Ausnahmen abgesehen, beträgt Aufbesserung, die Besoldungserhöhung 1907 eingerechnet, durchschnittlich 200 Zl. niedrigste Anfangsoebalt ist — abgesehen
bleibt bestehen. Ebenso sind die bisherigen Anfsteigefristen bis zur Erreichung des Höchst- gehglts in der Regel nicht verändert.
Bei den unteren Beamten ist gegenüber den vor dem 1. April 1907 geltenden Sähen durchweg eine Erhöhung sowohl der Mindest- .wie der Höchstgehälter vorgeschlagen. Rur in vereinzelten Fällen ist eine Herabsetmng des Anfangsgehalts behufs Zusammenfassung der Beamten mit gleichen Dienstverrichtungen erfolgt. Damit die gegenwärtigen Stelleninhaber keinen Nachteil erleiden, ist entweder eine Vor- stnd
Einzelgehältern ist auch möglichst verringert worden. Die Stellenzulagen stnd, soweit das ratsam erschien, beseitigt worden. Neu einge- führt sind nichtpenfionsfähiqe Stellenzulagen für die Bureaubeamten bei Provinzialbehörden in besonders verantwortlichen Stellungen.
Die Denkschrift enthält ferner nähere Ausführungen über die Festsetzung des Besoldungsdienstalters und die Anrechnung der Wartezeiten für die verschiedenen Beamtenkategorien iis zur ersten etatmäßigen Anstellung. Neu ist, daß bei sämtlichen höheren Beamten eine Anrechnung des Diätariats nach denselben Grundsätzen und in demselben Umfange erfolgen soll, wies dies für die Richter im Richterbesoldungs- gesetz vorgesehen ist.
Um einen Einhlick in die neuen Besoldungssätze zu gewähren, heben wir nachfolgende einzelne Beispiele hervor:
Es beziehen künftig die Bahnwärter 1000 bis 1200 dl, statt bisher 800 bis 1000 dl; die Schaffner und Bremser 1000 bis 1500 dl, mit einer Aufsteigefrist zum Höchstgehalt von 21 Jahren, statt bisher 900 bis 1200 dl.
Das gleiche Gehalt von 1000 bis 1500 dl ist vorgesehen bei den Stationsdienern (Portiers und Bahnsteigschaffnern) und Schirrmännern, jedoch mit einer Aufsteigefrist von nur 18 Jahren.
In die 3. Eehaltsklasie mit 1100 bis 1600 dl bei 21 Jahren Aufsteigefrist sind ausgenommen die Amtsdiener der Zollverwaltung und die Schuldiener, welche bisher 900 bis 1200 dl bezogen, also durchschnittlich um 300 dl aufgebessert find, und in dieselbe Eehaltsklasie mit einer Aufsteigefrist von 18 Jahren die Eisen- bahnaehilfinnen, Weichensteller, Rottenführer und Wagenwärter, deren Gehalt bisher 900 bis 1400 dl betrug.
Die 4. Eebaltsklasie mit 1200 bis 1700 dl bei 21 Jahren Aufsteigefrist umfaßt die Diener bei den Land- und Amtsgerichten, sowie die Ee- fangenaufseber, deren Gehalt sich bisher auf 900 bis 1500 dl belief, ferner die Diener bei den Provinzialbehörden. In dieselbe Gehalts- klasie mit der kürzeren Aufrückungsfrist von 18 Jahren fallen die weiteren Werksbeamten bei den Bergwerken und die Lokomotivheizer.
Klasie 5 mit 1400 bis 1800 dl umfaßt die Packmeister, Stellwerksmeister und Maschinenwärter der Eisenbahnverwaltung.
In Klasie 6 (1400 bis 2000 dl) finden sich die ^Diener bei den Ministerien, sowie, die Wagenmeister, Schirrmeister, Telegraphisten, Lademeister, Weichensteller 1. Klasie und Bahn- hofsaufseher. Diese letztgenannten Eisenbahnbeamten waren schon durch den Etat 1907 erheblich aufgebesiert, bis dahin bezogen einige von ihnen 1200 bis 1800 dl, andere nur 1200 bis 1000 dl. In dieselbe Klasie find auch die Werkführer der Eisenbahnverwaltung unter Beibehaltung ihrer bisherigen kurzen Aufsteigefrist von 12 Jahren. Die Zollaufseber, Schutzmänner und Gendarmen, welche früher 1200 bis 1600 dl bezogen, 1907 auf 1400 bis 1900 dl erhöht waren, sollen künftig 1400 bis 2100 dl mit einer Aufsteigefrist von 18 Jahren erhalten. Der gleiche Gehaltssatz ist für die Zugführer der Eisenbahnverwaltung vorgesehen.
Die Gerichtsvollzieher 2. Klasse und Polizeiwachtmeister werden auf 1650 bis 2300 dl gebracht. Bn besonderem Maße sind die Förster mit Rücksicht auf die Wichtigkeit ihres Berufes für die Pflege und sachaemätze Bewirtschaftung des wertvollen Maldbefitzes bedacht worden. Das Gehalt das sich noch vor etwa 10 Jahren auf 1100 bis 1500 dl belief, soll jebt auf 1400 bis 2400 dl gebracht werden. Daneben ist vorgesehen den Wert der Nebenbezüge mit 150 dl (bisher 75 dl) als pensionsfähiges Diensteinkommen zu berechnen. Das gleiche Diensteinkommen von 1400 bis 2400 dl, jedoch mit der kürzeren Aufsteigefrist von 15 Jahren, erhalten die Lokomotivführer und die Seelotsen.
Die Kanzlisten der Lokalbehörden, die bisher hinter denen der Provinzialbehörden weit zu- rückstanden, werden behufs Annäherung ihrer Gehaltssätze an diejenigen der letzteren erheblich aufgebesiert. Sie sollen erhalten 1650 bis 2700, statt bisher 1500 bis 2200 dl. In der Bergverwaltung soll die bisherige Unterscheidung zwischen mittleren Werksbeamten 1. Klasie auf den größeren Werken und mittleren Werksbeamten 2. Klasie bei den kleineren Werken fortfallen. Die mittleren Werksbeamten werden in Zukunft, ohne Rücksicht auf den Ort der Anstellung, je nach ihren Fuktionen geschieden, in ein Drittel mit einem Gehaltssätze von 1650 bis 2700dl, erreichbar in 15 Jahren, und zwei Drittel mit einem Gehaltssätze von 1650 bis 3300 dl, erreichbar in 18 Jahren. Ein Gehalt von 1650 bis 2700 dl, erreichbar in 12 Jahren, ist vorgesehen bei den Oberwachtmeistern der Landgen« oarmnerie, die bis zum Jahre 1907 nur 1500 bis 2000 dl bezogen.
Gin Gehalt von 1650 bi» 3000 dl ist ausge- worfen für die Kanzlisten der Provinzialoe« Hörde«. Der gleich« Satz ist vorgesehen für die
dem Wobnv.nasgeldrufchuß — auf 1000 dl bemessen. Eine besonders erhebliche Aufbesierunq geoenüber dem Stande vor dem 1. April 1907 erfahren die Gendarmen und Schutzmänner, sowie die Zollaufseher.
In der Klasie der mittleren Beamten hat eine weitgehende Gleichstellung von Beamtenkategorien stattqefunden. die sich allerdings zum Teil nur auf das Höchstgehalt erstreckt.
Bei den höheren Beamten ist von einer allgemeinen Erhöhung der Besoldungen abgesehen. Jedoch sollen alle in der ersten etatmäßien Anstellung sich befindenden höheren Beamten, die eine volle akademische und praktische Dorbil- dvng genosien haben, im Höchstgehalt unter Beibehaltung der bisherigen Mindestgehälter gleichgestellt werden.
Von rund 272 000 etatmäßigen Beamten beziehen künftig 269 200 ein nach Dienstaltersstufen aufsteigendes Gehalt. Die Zahl der Be- soldungsklassen. auf welche diese sich verteilen, ist von 106 auf 51 vermindert. Von den 2268 Beamten mit nicht nach Dienstaltersstufen auf- steigenden Gehältern entfällt mehr als die Hälfte auf Professoren und Dozenten bei Universitäten, technischen Hochschulen, Akademien, sowie Direktoren von Museen, also Anstalten, bei denen die Eigenart der Verhältnisie eine besondere Festsetzung verlangt; ferner gehören hierher 477 nicht vollbesoldete Kreisärzte, 468 KreistterSrzte ft». Die Zahl der Stellen mit
Aus den neuen Gesetzesvorlagen Keilen wir, um vielfach geäußerten Wünschen tzntgegenzukommen, einiges mit:
Befoldungsordnung.
Die Besoldungsordnung trifft genaue Bestimmungen: A. über die Beamtengehälter, die «ach Dienstaltersstufrn aufsteigen (Klasie 1 bis 81), ferner B. über die Gehälter die nicht nach Dienstaltersstufen aufsteigen (Klasie 52), alsdann C. über die Einzelgehälter (Klaffe 53), endlich D. über die Gehälter für die Beamten der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse. Den der neuen Besoldungsordnung angefügten Bemerkungen ist zu entnehmen, daß die in der Provinz Posen und in den gemischtsprachigen Teilen der Provinz Westpreußen angestellten mittleren, Kanzlei- und Unterbeamten widerrufliche nichtpensionsfähige Gehaltszulagen in Höhe von 10 vH. des etatmäßigen Gehalts (ausschließlich Wohnungsgeldzuschuß) auch von dem erhöhten Gehalt beziehen sollen.
In der Denkschrift, betreffend die Auf- besierung der Gehälter der etatmäßigen Beamten und der Bezüge der außeretatmäßigen Beamten, beißt es u. a.:
Das Bild der gegenwärtigen Besoldungsordnung ist trotz mancher, in neuerer Zeit erfolgten Vereinfachung noch recht bunt, die Zahl der Eehaltsklasien noch unnötig groß. Die Neuordnung hatte die Aufgabe, durch Zusammen- fasien der zahlreichen Eehaltsklasien den bisher unübersichtlichen Aufbau des Besoldungssystems einheitlicher und gleichmäßiger zu gestalten, ohne doch dabei die Rücksicht auf die Erhaltung überkommener und bewährter Ordnungen aus dem Auge zu verlieren. Das hat zur Folge, daß die Erhöhung der Besoldungen sich nicht gleichmäßig auf die einzelnen Beamtenklassen verteilt, sondern die prozentuale Steigerung sich verschieden stellt. Die bestehenden Verschiedenheiten sollen auch bei der Bemesiung der Diensteinkünste für die ständigen Diä; * *e und sonstigen Hilfsbeamten möglichst ausgeglichen werden. Die Bezüge der Diätare haben verhältnismäßig reichlich ausgebesiert werden können, nämlich insgesamt um rund 5.6 Millionen dl gegenüber einem Gesamtbeträge von 60,5 Millionen dl, die sür die Erhöhung der Beamtenbesoldungen angesetzt find.
Die für einen Teil der Beamten bereits durch den Etat 1907 erfolgten Gehaltsaufbesserungen find als Vorläufer der allaemeinen Besoldungsreform zu betrachten. Daher müsien zur Würdigung der zukünftigen Gehaltssätze die vor dem 1. April 1907 geltenden Sätze vergleichend herangezogen werden. Die Einrichtung, daß die Zulagen alle drei Jahre gewährt werden,
Lehrerinnen bei den Seminaren und bei den Handels- und Gewerbeschulen für Mädchen. Der großen und wichttgen Klasie der Assistenten, deren Gehalt bisher im allgemeinen 1500 bi» 2700 dl betrug, soll im Mindestgehalt eine Erhöhung von 150 dl, im Höchstgehalt eine solche von 600 dl, im Durchschnitt von 375 dl zuteil werden.
Für die Eiesenbahnbetriebssekretäre, deren Eehaltsverhältnisie wiederhott Gegenstand der parlamentarischen Besprechung gewesen ist und deren Stellen bei ihrem Freiwerden in Assistentenstellen umgewandelt werden, ist daneben eine penfionsfähige Zulage von 300 dl in Aussicht genommen, so daß sich ihr penfionsfähige» Endgehalt auf 3600 (statt bisher 3000 dl) stellt.
Die Gerichtsvollzieher 1. Klasie sind, wie bisher, den Eerichtsasfistenten gleichgestellt. Die etatmäßig angestellten technischen Elementarlehrer, sowie Vorschullehrer bei den höheren Unterrichtsanstalten in Orten von nicht mehr als 25 000 Zivileinwohnern und die Präparandenlehrer werden künftig 1800 bis 4000 dl beziehen, während ihr Gehalt bisher bei den einen auf 1500 bis 3200 und bei den anderen auf 1800 bis 3000 dl sich stellte. Die technischen und Vorschullehrer in größeren Orten erhalten 1800 bis 4200 dl. Bei den Kanzleisekretären der Zentralbehörden ist neben einer mäßigen Erhöhung des Endgehalts von 200 dl die bisherige Aufsteigefrist um drei Jahre abgekürzt, weil die Stellen nach neuerer Bestimmung in der Regel nur im Wege der Beförderung besetzt werden.
Die Bahnhofsvorsteher und die ihnen gleich- stehenden Beamten der Eifenbahnverwaltunq, die bis zum Jahre 1907 ein Gehalt von 1800 bis 3000 dl hatten, sollen künftig 2000 bis 4000 dl erhalten. Für die Zollsekretäre sind 2000 bis 4200 dl vorgesehen.
Die Gerichtssekretäre und Polizeisekretäre in den Provinzen, sowie die Schichtmeister bei den Bergwerken werden statt bisber 1500 bis 3800, erreichbar in 21 Jahren, künftig 1800 bis 4500 dl, erreichbar in 24 Jahren, beziehen. Sie stehen damit im Höchstgehalt den Sekretären der allgemeinen Verwaltung, sowie den Eiienbahn- sekretären gleich, nur beträgt deren Anfangsgehalt 2100 dl. Dieses hebere Anfangsgehalt beziehen auch die Eerichtsfchreiber bei den Oberlandesgerichten und Oberstaatsanwaltschaften sowie die Polizeisekretäre in Berlin.
Die ordentlichen Lehrer bei den Seminaren und die Vorsteher und ersten Lehrer bei den Präparandenanstalten sind in die Eehaltsklasie von 2400 bis 4800 dl eingereiht, während sie bis zum Jahre 1907, abgesehen von den Seminarlehrern in Berlin, nur 2100 bis 3800 dl bezogen.
In der Klasie von 2700 bis 4800 dl find alle Beamte, welche zu den Landmesiern zählen, also die Katasterkontrolleure und Katastersekretäre, die Landmesier bei der Bauverwaltung und in Stellen technischer Eisenbahnsekretäre, die Ver- mesiungsbeamten bei den Eeneralkommisfionen und bei der Ansiedlungskommisfion sowie die Erubenmarkscheider, deren Gehälter bisher ungleichartig waren, zusammengefaßt. Den gleichen Gehaltssatz sollen beziehen die Oberzollkontrolleure und die Amtsanwälte.
Für die Oberzollrevisoren sind 3000 bis 5400 dl vorgesehen. Das gleiche Gehalt ist ausgewor- fen für die Oberlehrer bei Seminaren. Für die Bureaubeamten der Zentralbehörden ist eine Erhöhung des Endgehaltes um 600 dl in Aussicht genommen. Eine sehr starke Steigerung des Endgebaltes findet sich bei den Oberlehrern an den höheren Unterrichtsanstalten, den Bibliothekaren und Archivaren, nämlich von dem bisherigen Satze von 6000 dl, einschließlich der festen pensionsfähigen Zulagen, auf künftig 7200 dl, erreichbar in 21 Jahren, während das Anfangsgehalt von 2700 dl geblieben ist.
Das gleiche Gehalt wie die Land- und Amtsrichter, die seit diesem Jahre 3000 bis 7200 dl, bei einer Aufsteigefrist von 21 Jahren, beziehen, erhalten künftig die Oberförster, diese jedoch unter Anrechnung des Wertes bet Emolumente mit 300 dl, bie Bauinspektoren, bie Eswerbe- inspektoren, bie Spezialkommissare und die Kreisschulinspektoren. Ein Gehalt von 3600 bis 7200 dl erhalten künftig die Vergrevierbeamten, die Vorstände der Betriebs-, Maschinen- und Werkstätten-Jnspektionen sowie die Landräte. Die Oberlehrer werden demnach künftig in derselben Frist seit der ersten etatsmäßigen Anstellung zum Höchstgehalt gelangen wie die Land- und Amtsrichter.
Das Gehalt der Regierungsräte ist unverändert geblieben. Ihnen find gleichgestellt worden die Seminardirettoren, die bis zum Jahre 1907 ein Gehalt von 4000 bis 6000 dl hatten. Die Leiter von Vollanstalten (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen) werden beziehen: in Berlin 6000 bis 7200 und an anderen Orten 5400 bi» 7200 dl. Die Leiter von Nicht-Voll- anstatten sollen erhalten 4800 bis 7200 dl. Die Oderregierungsräte, welche ständige Vertreter
der Regierungspräsidenten find, sollen aus btt Klasse der Oberregierungsräte herausgenommen werden und eine besondere Eehaltsklasse von 7500 bis 10 000 dl bilden. Die Oberpräsidiab räte sind den vortragenden Räten gleichgestellt.
Bei den Professoren an den Universitäten ist das System bet Jndividualbefoldung beibehalten. Das Durchschnittsgehalt der außerordentlichen Professoren ist um 500 dl erhöht. Der im Etat garantierte Betrag der Mindesteinnahme aus Nebenbezügen wird für alle etatmäßige« Professoren von 800 auf 1000 dl erhöht.
Der Fonds zur Heranziehung und Erhaltung ausgezeichneter Dozenten bei den Universitäten soll um 230 000 dl verstärkt werden. Eine Verstärkung desselben Fonds bei den technische« Hochschulen um 55 000 dl ist vorgesehen. Bei den Kollegiengeldern und Honoraren für praktische Uebungen, welche bei den technischen Hochschulen, den Bergakademien, den landwirtschaftlichen Akademien und Hochschulen teils der Staatskasse, teils den Dozenten zufließen, soll der den Lehrenden zukommende Anteil beträchtlich erhöht werden. Das Gehalt der Oberlan- desgetichtsptäsidenten wird um 1000 dl, also auf 15 000 dl erhöht. Den übrigen, mit Einzel- gebältern ausgestatteten höheren Beamten i« leitenden Stellungen (z. B. Präsidenten der Eisenbahndirektionen, der Oberzollbirektionen usw.) soll eine Stellenzulage von 1500 dl gewährt werden. Um den gleichen Betrag wird die bisherige durchschnittliche Stellenzulage der Regierungspräsidenten erhöht.
Die Regelung de, LehrergehSlte,.
In dem Gesetzentwürfe über das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an de« öfsentlichen Volksschulen ist die Gleichmäßigkeit der Gehälter für Stadt und Land durchgeführt. Den großen Gemeinden jedoch soll nach Lage der Dinge die Möglichkeit gegeben werden, neben dem für alle Schulverbände gesetzlich gleichen Grundgehalte penfions- fähige Ortszulagen zu gewähren. Der Gedanke, für größere Bezirke Bcsoldungskasien zu bilden, ist aus verfassungsmäßigen Gründen undurch- sührbar, dagegen sollen Staatsmittel in breitem Umfange bereitgestellt werden, so daß den Cchulverbänden als gesamte Belastung nur eine Summe von 4,15 Millionen Mark verbleiben soll, deren größter Teil auf Schulverbände mit mehr als 25 Schulstellen entfallen würde. Die künftige Gestaltung des Diensteinkommens — außer der Dienstwohnung oder Mietsentschädigung — ist au» folgender Aufstellung zu ersehen: _____
B. Diensteinkommen der Lehrerinnen
Schul- verbände
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E E 5
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. Einhcusmtz »er 1 * AlterSzutage |
Endgehait au3| K Dienstwohnung ob Mietent! havigung
, Pensionsfähige 1 * Ortszulage bis zu |
«noge. a l elilldjl. i beS Höchstbetrages * der pensionsfähigen Ottliulaae
A $ien;
8 biT zu 25600 Einwohnern . -
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50 000 Einwohn c v. mehr n!8500<X'
b 8 100000 Ein- wohn-rn • • d über 1065'00 @in
wobu-r . . .
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—
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100
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150
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2,0
10'0
IV)
240-3
”03
2600
2600
2700
Abänderung des Einkommensteuergesetzes nut des Ergänzungssteuergesetzes.
- Die Aufbesserung der Besoldungen der Beamten, Geistlichen und Volksschullehrer bedingt, wie im Mantelgesetz näher dargelegt ist, eine Steigerung des Aufkommens an direktenSiaats- steuern. Zu diesem Zwecke sollen die nichtphysischen Personen (ausgenommen die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) nicht mehr wie bisher zur Einkommensteuer, sondern zu einer besonderen Gesellschaftssteuer veranlagt werden. Der Ertrag dieser Sondersteuer wird auf 22 Millionen dl veranschlagt. Ferner wird der Mehrertrag infolge der Abänderung de» Einkommen- und des Ergänzungssteuergesetze« auf rund 33 Millionen di berechnet. Hiervon sollen entfallen bei der Einkommensteuer: aus die physischen Personen 20,5 Millionen dl und auf die Gesellschaften mit beschränkter Haftung 1,7 Millionen di; von der Ergänzungssteuer wird ein Mehr von 10,8 Millionen dl erwartet.
Der Mehrertrag au» der Einkommensteuer soll durch eine Abänderung de» Steuatartf»