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mit dem Kreisblatt füt die Kreise Marburg und Kirchhain

de« Keilage«:Kiter-rischrr A-y-ig-r",z-udmirtsch-stliche K-il-ge« med »Illustrierte« K<nmia,,blE.

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Marburg

Donnerstag, 1. Oktober 1908.

Di» Jnsertionsgebühr beträgt für d>« 7gespaltene,Zeile oder deren Raum 15 Pfennig, füt Reklamen 30 Pfennig. Druck und Verlag: Joh. Äug. Koch, llniversitätsbuchdruckerei Inhaber Dr. C. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 55

43. Jahrg.

Zweites Blatt.

Die Selbstverwaltung in Deutscb-Südweftafrika.

Die Organisation der Selbstverwaltung in Eudwest sieht eine Gliederung in Eemeinde- verbände, Bezirksverbände und in einen Lan­desrat vor. Der Schwerpunkt soll in den Gcweindeverbänden liegen. Die heimischen Ge­meindeordnungen waren nicht anwendbar, und es mußte ein ganz neues Gebilde geschaffen werden. Drei Eigenschaften soll die Gemeind« haben, sie soll räumlich, persönlich und recht­lich kein.

Räumlich wird sie durch Zuweisung eines Grundbesitzes als Eigentum. Der Grundbesitz muh genügend groß sein, um Baugrund für Kcmmunalbauten zu haben, um unvorherge­sehenem Anwachsen der Bevölkerung zu ent­sprechen und um einer übermäßigen Verteuer­ung der Bodenpreise durch Spekulation ent- Segentreten zu können. Die persönliche Eigen­haft der Gemeinde wird ausgeübt durch drei Klassen: Deutsch«, andere Weiße und Ginge« tonne. Die Behandlung der Klassen ist ver­schieden:

Nur die Deutschen find vollberechtigte Bür­ger. Einzelnen Ausländern kann jedoch in Anerkennung besonderer Verdienste oder beson­derer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit durch Gemeindebeschluß eine Beteiligung an der Ge­meinde (Wahlrecht) eingeräumt werden. Auf diese Weise werden tüchtige Leute nicht engher­zig von der Mitwirkung in der afrikanischen Gemeinde grundsätzlich ausgeschloffen, weil sie aus irgend einem Grunde die deutsche Staats­angehörigkeit nicht erwerben konnten oder woll­ten. Aber die Beurteilung darüber, ob der Betreffende zweckmäßigerweise zuzulaffen ist, verbleibt der Bürgerschaft selbst.

In Britisch-Südafrika betonten überall die Deutschen dem Staatssekretär Dernburg gegen­über, daß die glückliche Entwicklung des deut­schen Elements, welche besonders der Kapkolonie zugute gekommen ist, auf die gleichmäßig allen Nationen gewährte Freiheit und die Beteilig­ung an der Verwaltung zurückzusühren sei.

Die Teilnahme einzelner Ausländer an der Gemeindeverwaltung will uns deshalb als ein glücklicher Gedanke erscheinen.

Die Rechte der Eingeborenen innerhalb der Gemeinde sollen durch Eingeborenenkommiffare wahrgenommen werden: also eine Pflegschaft wie die Vormundschaft über Kinder.

Rechtlich ist die Gemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sehr intereffant ist das für die Gemeinde geplante Wahlrecht. Um bei der jetzt noch oft bestehenden einseitigen Zu­sammensetzung der Bevölkerung keine unge­rechte Bevorzugung oder Benachteiligung ein­zelner Schichten eintreten zu laffen, ist ein dop­pelter Wablmodus vorgesehen. Die eine Hälfte der Eemeinderatsmittzlieder wird von den stimmberechtigten Eemeindeangehörigen in all­gemeiner und unmittelbarer Wahl gewählt. Die Wahl der anderen Hälfte hat durch Ver­treter der in der Gemeinde vorhandenen haupt­sächlichsten Berufsstände aus ihrer Mitte zu ge­schehen.

Hierdurch ward um ein Beispiel zu geben vermieden, daß eine Gruppe aus der Ge­meinde, welche im wirtschaftlichen Leben dersel­ben eine wichtige Rolle spielt, durch Wahlagita­tion von der Mitwirkung im Gemeindekörper ausgeschloffen bleibt. Durch die allgemeine direkte Wahl wiederum wird vermieden, daß die wirtschaftlich Starken allein das Szepter führen und die Jntereffen der anderen, beson­ders der kleinen Leute nicht gewahrt werden. Die Verbindung beider Wahlsysteme will alle Parteien zu ihrem Rechte kommen laffen.

Der Aufgabenkreis der südwestafrikanischen Gemeinte ist ungefähr der gleiche wie in den deutschen Gemeinden.

Die zweite Organisation, die Bezirksver­bände, sind räumlich identisch mit den Di­strikten und Bezirken. Sie bestehen aus den Gemeinden einerseits und den außerhalb der Gemeinden im Bezirk wohnenden Personen an­derseits. _ An der Spitze steht der Bezirksamt­mann oder Distriktschef, und ihm zur Seite ein Beirat von mindestens vier Personen, die alle gewählt nicht ernannt werden, und zwar ein Teil von den Gemeinden, der andere von den im Bezirk außerhalb der Gemeinden Woh­nenden.

Der Bezirksrat hat sowohl beratende, als auch beschließende Stimme. Sein Aufgabenkreis umfaßt im Bezirk: Bau und Unterhaltung öffentlicher Wege, Plätze, Wafferläufe und Brücken: Einrichtung und Unterhaltung öffent- lichec Mafferversorgungsanlagen: die öffentliche Gesundheitspflege einschließlich der Fürsorge für

. SötbetiuM. der allarmeinen Wohlfahrt

und der öffentlichen Jntereffen im Bezirke; Fürsorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums.

Unter Anlehnung an das burifche Feldkor­nettsystem soll jedes einzelne Bezirksratsmit- glied den Amtmann unterstützen. Der eine z. V. die Ueberwachung des Veterinärpolizei- wesens ausüben, der andere die Krankenfür- sorge übernehmen usw.

Beschließende Stimme hat der Bezirksrat über die Mittel zur Bestreitung der Vezirksver- bandsangelegenheiten. Er hat das Recht zur Steuerauflegung und Wahlrecht zum Lan­desrat.

Der Landesrat ist im wesentlichen identisch mit dem ftüheren Eouvernementsrat, hat also beratende Funktionen für die Verwaltung des Landes. Aber ein wesentlicher fortschrittlicher Unterschied gegen früher besteht: der Landesrat wird nicht ernannt, sondern gewählt.

Vom ArbeilSmarkt in Hessen nnd Hessen-Nassau.

Der Mitteldeutsche Arbeitsnachweisverband, zu Frankfurt a. M./zu dem bekanntlich der hier ins Leben tretende Arbeitsnachweis gehören soll, schreibt uns: Wenn auch nicht zu leugnen ist, daß der Waren- und Geldmarkt unter dem belebenden Einfluß des Herbstgeschäftes stehen, so ist doch die Lage, der Arbeite- und der gewerb­liche Beschäftigungsgrad, wenig zufriedenstellend. Die Bautätigkeit bleibt im laufenden Jahre nicht nur hinter der Intensität des Jahres 1906, sondern auch hinter der des Vorjahres erheblich zurück. Im Eisen- und Metallgewerbe war die Tendenz im August nach wie vor flau. Etwas lebhafter war die Nachfrage nach Arbeitskräften in der Konfeknonsbranche, namentlich Schneider und Schuhmacher auf Maß wurden stellenweise gesucht. 3m Handelsgewerbe überwog das An­gebot erheblich die Nachfrage. Auch im Ver­kehrsgewerbe war nach den Ergebnissen des öffentlichen Arbeitsmarktes, soweit solche einen Schluß auf die allgemeine wirtschaftliche Lage zulassen, in keiner Weise eine Belebung des öffentlichen Arbeitsmarktes zu erkennen. Wie ungünstig im allgemeinen der Beschäftigungs­grad in den Großstädten war, mögen nachfol­gende Zahlen illustrieren. Es kamen auf je 100 offene Stellen in Caffel 131, Darmstadt 153,6, Frankfurt a. M. 168,8, Gießen 160,8, Hanau 237,8, Kreuznach 297,8, Mainz 250,4, Offenbach a. M. 217,7, Wiesbaden 101,6 und Worms 188,2 Arbeitssuchende. Die Ergebnisse der Krankenkaffenstatistik, deren Schwankung in der Mitgliederzahl wohl den besten Vergleich zu der Lage des Arbeitsmarktes bildet, stellen sich in den nachfolgend aufgeführten Städten, von denen uns Material hierüber zuging, wie folgt: Der Bestand der versicherungspflichtigen Mit­glieder betrug am 1. September in Caffel 6599 (gegen 6623 int Vormonat), Darmstadt 13 472 (13 724), Frankfurt a. M. 96 481 (96 211), Gie­ßen 5911 (5861), Hanau 7105 (7075), Kreuznach 4679 (4787), Mainz 18 730 (19 280), Offenbach a. M. 19 793 (19 710), Wiesbaden 14 088 (14156) und Worms 7410 (7337). Betrachtet man die Zahl der männlichen und weiblichen Mitglieder getrennt, so ergibt sich bei den ange­führten Kassen bei den ersteren gegen den Vor­monat «ineAbnahme von insgesamt 346, bei den letzteren eine Zunahme von insgesamt 47. Aus der Bewegung der Mitgliederzahl läßt sich also eine gegen den Vormonat eingetretene Verschlech­terung der Arbeirsmarktlage nicht schließen, vielmehr zeigen die Zahlen eine Stabilität des Arbeitsmarktes. Einzeln betrachtet hat beson­ders Franffurt a. M. eine verhältnismäßig größere Zunahme von 140 männl, und 130 weibl., Mainz dagegen eine Abnahme von 450 männl, und 150 weibl. Mitgliedern zu verzeich­nen. Die Arbeitsgelegenheit, die sich noch ver­hältnismäßig am besten anlietz, war die in der Landwirtschaft. Wenn Angebot und Nachfrage bei den öffentlichen Arbeitsnachweisen allein ein getreues Bild der Lage auf dem landwirt­schaftlichen Arbeitsmarkt auch nicht geben, so wird dadurch doch wenigstens gekennzeichnet, wie der Rückgang in den gewerblichen Betrie­ben manche Arbeiter veranlaßt, sich wieder nach ländlicher Beschäftigung umzusehen. Aber aus solchen verstärkten Meldungen bei den öffentli­chen Arbeitsnachweisen grundlegende Veschlüffe auf eine erhebliche Verminderung des Arbeiter­mangels in der Landwirtschaft ziehen zu wollen, büifte indessen nicht angebracht sein, denn di^ doch meistens nur vorübergehende Rückkehr einer. Anzahl gewerblicher Arbeiter nach dem Lande kann den Arbeitermangel der Landwirffchast dauernd nicht heben, sondern nur das Aufhören der Abwanderung vom Lande in die Stadt, die leider trotz der ungünstigen Konjunktur, beson­ders nach den Großstädten dauernd anhält. Erst wenn hierin Wandel eintrjtt, wird vost einer Besserung der Arbeitsvorhättniffe aüf deut

Lande gesprochen werden können. Vorläufig sind alle Angaben, die als eine erhebliche Befferung des landwirtschaftlichen Arbeitsmark­tes gedeutet werden könnten, mit Vorsicht aufzu­nehmen. Wenn auch weiter nicht zu verkennen ist, daß das Angebot landwirtschaftlichen Arbei­termaterials in der Minderzahl erstklassig ist, so liegt es doch im eigenen Interesse der Land­wirtschaft, sich bei dem Suchen von Arbeitskräf­ten noch mehr wie bisher der Vermittelungs- tätigkeit der dem Mitteldeutschen Arbeitsnach- weisverbande angehörenden öffentlichen Ar­beitsnachweisstellen zu bedienen zumal die Ver­mittlung vollständig kostenfrei ist und größtmög­lichster Wert darauf gelegt wird, den Ansprüchen der Landwirtschaft nach Kräften gerecht zu werden.

Marburg und Umgegend.

(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß st 18 bei Urheberrecht! nur mit der deutlichen Quellenangabe

.Oberheff. Ztg." gestattet.)

Marburg. 30. Septbr.

* Verkehr mit Sprengstoffen. Auf Anord­nung der höheren Verwaltungsbehörden ist die Gültigkeitsdauer der Erlaubnisscheine zum Besitz von Sprengstoffen, sowie der Scheine, der die Führer vonSprengstofftransporten bedürfen, auf ein Jahr beschränkt worden. Die Inhaber solcher Scheine werden also gut tun, diese auf ihr Ausstellungsdatum zu prüfen und für recht­zeitige Erneuerung Sorge zu tragen.

)( Strafkammer. Ein Schlägereiprozeß, bei dem es sich um sechs Angeklagte handelte und zirka 25 Zeugen zu vernehmen waren, beschäf­tigte gestern in einer von morgens früh bis in die Nachmittagsstunden hinein dauernden Sitz­ung das Landgericht. Der Sachverhalt ist wie folgt: Am Abend des 29. Dezember v. I. ge­leitete in Gemünden ein junger Mann namens Vöhl einen angetrunkenen Freund, mit dem er zusammen in der Savelschen Wirtschaft gewesen war, nach Hause. Unterwegs riß sich der Be­trunkene los und lief auf ein Haus zu. Vöhl, der im Begriff war, hinter her zu eilen, er­hielt plötzlich von hinten furchtbare Schläge und wurde auch zu Fall gebracht. Man schlug nun noch fortwährend auf ihn ein und ließ nicht eher ab, bis er sich nicht mehr rührte. Der junge Mann lag lange krank darnieder und ist auch jetzt noch nicht völlig wiederhergestellt. Ein als Sachverständiger anwesender Sanitäts­rat meinte sogar, daß Vöhl dauernden Schaden an seiner Gesundheit erlitten habe. Als Täter kamen sechs junge Burschen namens H. Gilbert, Ehr. Eilbett, C. Schnellbächer, C. Klein, G. Lauer und H. Heintzer in Betracht. Das Schöf­fengericht in Rosenthal, welches sich bereits mit der Sache beschäftigte, sprach den Angeklagten Laue frei, während Heintzer zu 6 Wochen und die übrigen 4 Angeklagten zu je 3 Monaten Gefängnis verurteilt wurden. In der gestrigen Berufungsinstanz war der mißhandelte Vöhl zugleich als Nebenkläger zugelaffen. Das Ge­richt hielt für festgestellt, daß Vöhl an dem Abend von einer größeren Anzahl Personen überfallen und so geschlagen wurde, daß er heute noch an Lähmungserscheinungen leidet. Ferner hielt man für erwiesen, daß Gilbert insbeson­dere noch einen Zeugen namens Möbus, der dem Vöhl helfen wollte, mit einem Riemen schlug. Im übrigen hielt man auch die anderen Angeklagten, mit Ausnahme des Lauer, der gemeinschaftlichen Beteiligung an der Miß­handlung für schuldig. Das Gericht nahm noch einmal mildernde Umstände an und erkannte gegen die beiden Gilbert, Schnellbächer und Klein auf je 6 Monate und gegen Heintzer auf 4 Monate Gefängnis. Lauer wurde fteigefpro- chen. Der Vorsitzende warnte bei der Gelegen» heit vor solchen Mißhandlungen, die gerade in hiesiger Gegend so Sitte seien. Es falle dem Gericht schwer, Milde walten zu laffen, denn solche Mißhandlungen könnten mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft werden. (Das mögen sich diejenigen merken, die bei jeder Gelegen­heit, wenn sie ein paar Gläschen getrunken haben, gleich glauben, Spektakel anfangen zu müssen.)

'Hessen-Nassau Md

Caffel, 28. Sept. Das Jahresfest des Landss- vereins für Innere Mission im Konststorialbe- zirk Caffel wurde durch einen besonderen Gottes­dienst gestern abend um 6 Uhr in der Luther­kirche eröffnet. Herr Pfarrer Saul aus Frank- fut a. M. hielt die Festpredigt; der unter Lei­tung des Königlichen Musikdirektors Spengler stehende lutherische Kirchenchor wirkte in dan­kenswerter Weise mit. Heute vormittag Vhr versammelten sich die Mitglieder des Vor­standes und die Diö^senvertreter im kleinen Saal des Evangelischen Vereinshauses zu einer Besprechung unter Vorsitz des Herrn General»

superintendenten D. Werner. Es wurde über die Notwendigkeit der Anstellung eines beson­deren Vereinsgeistlichen verhandelt. Die An­gelegenheit konnte jedoch wegen Zeitmangel nicht zu Ende geführt werden, ihre Erledigung muß vielmehr einer demnächst anzusetzenden Versammlung vorbehalten bleiben. Nach 19 Uhr eröffnete sodann der Vorsitzende des Lan­desvereins, Herr Eeneralfuperintendent D. Werner, die auch von Damen besuchte Haupt­versammlung mit Gebet und einer zur opfer­willigen Tätigkeit im Dienst der Liebe mahnen­den Ansprache und gab dann Mitteilungen über die Betätigung der Inneren Mission im Bezirk des Landesvereins. Hierauf erhielt Herr Pfar­rer D. Hennig, Direktor desRauhen Hauses" in Hamburg, das Wort zu seinem Vortrag: Der Wittenberger Kirchentag, ein geschicht­licher Wendepunkt im 19. Jahrhundert." (C.T.)

Külte i. Wald, 28. Sept. In vergangener Nacht wurden die Bewohner unseres Dorfes durch Feuerlärm erschreckt. Die , großen mit Erntevorräten gefüllten Oekonomiegebäude des Bürgermeisters Bering standen in hellen Flam­men. Dem energischen Eingreifen unserer Feuerwehr ist es gelungen, das Feuer auf sei­nen Herd zu beschränken.

Bingen, 28. Sept. Die Städte Bingen und Rüdesheim begingen gestern das 25jährige Ju­biläum der Einweihung des Niederwalddenk­mals. An der Feier nahmen Behörden, Ver­eine, Veteranen und Fremde teil. Nach dem Vortrage des Niederländischen Dankge?tts hielt der Bürgermeister von Rüdesheim Albertt die Festrede. Am Abend waren die Rheinufer und das Denkmal festlich beleuchtet.

BemWeß.,

Ein Soldat, der noch gegen Napoleon T. gekämpft hat. Gestorben ist, wie derAllg. Fl. Ztg." zu entnehmen ist, im Moskauer Krönungs- Asyl ein Grenadier im Alter von 118 Jahren. Dieser Mann, der Peter Pakotin hieß und bis zu seinem Tode noch die Uniform der russischen Grenadiere vom Jahre 1810 trug, war der ein­zig überlebende Zeuge aus der Zeit Napoleons I. Er stand in der Reihe der russischen Grenadiere, die gegen Napoleon I. kämpften, und hat den großen Brand von Moskau mit eigenen Augen gesehen. Er war ein Bauer aus dem Twerschen Gouvernement, der trotz seines hohen Alters von Krankheiten und Gebrechen des Körpers nicht geplagt wurde.

Das Soldatenpferd. Aus Helmstadt wird gemeldet: Eine tolle Fahrt erlebten mehrere orsroärtige Herren auf dem Manöverfeld, die in einem Breakwagen die Hebungen der Sol­daten verfolgten. Als plötzlich das Signal für die KavallerieZur Attacke" ertönte, ging der Gaul vor dem Vreakwagen durch. Der Kutscher hatte vollständig die Gewalt über das ehemalige Kavalleriepferd verloren, er selbst ward vom Vock geschleudert, drei Insassen wurden abge­worfen, zwei sprangen vor Angst in einen Wassergraben, alle ohne besonderen Schaden zu nehmen. Das Pferd rannte nach dem han­noverschen Ulanenregiment; dort soll es sich wohlgefühlt und beruhigt haben.

Vom Barbier zum Sanitätsrat. Ein Self­mademan war der vor einigen Tagen in Lesse gestorbene Sanitätsrat Dr. med. Reinecke. Im benachbarten Flecken Gittelde als Sohn eines Maurers geboren, erlernte er das Barbierhand­werk und wurde bann beim Militär Lazarett- gehife. Durch rastloses Streben und eifrige Privatstudien, sowie später durch ein Studium in Braunschweig, wurde er zunächst Chirurg 2. und dann 1. Klaffe, als welcher er bann schließ lich in Burgdorf bei Lesse praktizierte und so großen Zuspruch fand, daß er nach Verlauf eini­ger Jahre die Kosten für ein medizinisches Stu­dium an der Universität Göttingen bestreiten konnte. Zwei Jahre darauf kehrte er als Dr. med. zurück und ließ sich in Lesse als praktischer Arzt nieder, wo er 40 Jahr lang segensreich wirkte und wohl die umsangeichste Praxis im ganzen Herzogtum Braunschweig besaß.

Ein Ehrenamt. Kommt da in ein nassauisches Dorf der Herr Amtmann; er will zum Bürger­meister, um Stockbuchsrevision abzuhalten. Da er nicht ganz sicher ist, fragt er einen Bauer: Wo wohnt der Bürgermeister?" Der Gefragte faßt den Frager am Rockärmel, zieht ihn nach der Mitte der Straße und zeigt auf das letzte Haus der linken Reihe mit den Worten:Doh owwe wuhnt der Spitzboub!" Die Revision ist vorüber. Der Amtmann fragt nach dem Ge­halt des Bürgermeisters. Die geringe Summe erregt das Erstaunen des Amtmanns; dieses be­merkend, sagt der Bürgermeister:Ja, die Ehr' is doch aach ebbes wert!"Jawohl," entgeg­nete der Amtmann,davon habe ich vorhin schon etwas gehört."

Sie Unglüusmaus. Am Montag Abend der vorigen Woche war ganz Genf für beinahe eint halbe Stunde in Finsternis gehittt. Die tUU.