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43. Jahrg-
Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, Unioersitätsbuchdruckerei Inhaber Dr. C. H itzeroth, Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
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-gy» Zeitung- bei allen Postämtern und unser» Zeitungsstellen in
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Die „Odrrhrffiich« Zeit«-" mit der amtlichen Beilage des KreisblatteS für dir Kreise Marburg und Kirchhain ist mit ihrer ständig wachsenden Auflage- »iffer das gelrsenste Orga« in Marburg und bett umliegenden Kreisen.
Die»Oberhesfische Zeitung' berichtet eingehend über die politische» TagrSeretsniss« tm In- und Auslände und nimmt zu diesen in «ationale« Sinne selbständig Stellung. Die Tagungen der deutschen Parlamente finde« besondere Berück- fichtigung.
Durch ihre Verbindung mit den besten Korrespondenzen, insbesondere mit dem Welsfischen leit« graphenbnrea«, ist fie in der Lage mit ihrem letzten Nachrichten- und Depeschenteil ebenso schnell wie die größeren Tageszeitungen über die neueste« Tagesnachrichten zu unterrichten.
Dem lokalen und provinzielle» Teil läßt die .Oberhesfische Zeitung' in Berichten über kommunale Angelegenheiten in Stadt und Land sowie über lokale Dreignisse- aller Art fortgesetzt aufmerksame Pflege zuteil werden. Ein ausgedehnter Nachrichtendienst ermöglicht auch hier schnelle und stchere Beka»ut- machnng. Die Strafkammer- und Schwurgerichts« »erha«dln«ge» des hiesigen Landgerichts, befielt Bezirk bekanntlich die Kreise Marburg, Kirchhain Frankenberg, Ziegenhain und Homberg umfatztz werden ebenfalls in der »Oberhesfische« Zeitung', soweit fie Interesse beanspruchen können, in objck- tiver Form mitgeteilt.
Die .Oberhesfische Zeitung' ist ständig bemüht, die Interesse« ihrer Leser t» Stadt «nd Land ansS beste z» vertrete«.
Mit ihrer Jllnftrierte« So«»tazSb»ilage, der eigens für unsere Gegend bearbeiteten Landwirt- schaftliche« Beilage, dem Literarischen A«> zeiger, bietet sie zumal für die lange» Wi«ter- «beude reichhaltigsten Lesestoff.
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Markt 21.
Der Baumeister Ebert Baltwein bei dem Landgrafen Ludwig IV.
Von L. Müller.
(Schluß.)
Der Baumeister des Landgrafen Ludwig hatte in Marburg eine bescheidene Wohnung inne, er wohnte in der Wettergaffe, jetzt Nr. 15, am Eingang der Judengasse, welches Haus er im Jahre 1574 von dem damaligen Besitzer Schlau- raff und dessen Ehefrau Eyla für fechstha7b- hvndert Gulden käuflich erwarb.
Der Kaufbrief, der manchen interessieren wird, hat folgenden Wortlaut:
_ 2ch Johann Schiauraff, Bürger hier in Marpurgk, Und Ich Eyla seine eheliche Hauh- frav! Thun kund vor unsi und unser Erben Iegen männlichen öffentlich bekennet, daß wir Mit wolbedachtem undt einträchtlich recht undt redlich, erblich und ewiglich verkauft haben, In der besten undt beständigsten Form der rechten Hiermit und in Craft dieses unferm offenen Briefs verkaufen Dem Erbarn „Eberten kallwein" Fürstlichen Baumeister «llhier, Creinen seiner ehelichen Hausfrawen vnd Ihren rechten Erben Unsere erbeigene Be-
Der türkisch-bulgarische Zwischenfall.
Mit einer Dinereinladung, die unterblieb, ging es an und nun ist es schon zu der widerrechtlichen Besetzung einer Bahn, die zu Mobili- sationszwecken dienen soll, gekommen. Es ist aber anzunehmen, daß damit der Höhepunkt erreicht und in wenigen Wochen die Geschichte, wenn nicht geklärt, so doch vergessen ist
Die Türken gaben ein offizielles Diner, zu denl alle ausländischen Missionschefs geladen werden sollten. Der Bulgare erhielt keine Einladung. Er beschwerte sich bei den Türken, welche achselzuckend bemerkten, Bulgarien sei kein selbständiger Staat und kein Missionschef. Der Vulgare bat den Dogen des diplomatischen Korps Freiherrn von Marshall um seine Vermittelung, was dieser, da er als Dogen nur in Etiquettenfragen zu vermitteln hat, bei dieser hochpolitischen Dinereinladung natürlich ablehnen mutzte. Denn die Frage dieser Dienereinladung deckt einen alten staatsrechtlichen Streit. Bulgarien ist nominell kein souveräner Staat. Fürst Ferdinand ist Souzerain des Padischah. Bulgarien hat also formell kein Vertragsrecht, kein Kriegsrecht, kein Eesandschaftsrecht. Bulgarien macht natürlich Anspruch aus alle diese Rechte, hat sie in Wirklichkeit auch ausgeübt. Die Türkei aber hat diesen Zustand niemals anerkannt. Als bei der letzten Haager Friedenskonferenz die Vulgaren beim Buchstaben B unterzeichneten, da gaben die Türken einen feierlichen Protest kund, den die Mächte zur Kenntnis nahmen. Formell ist also die Türkei, wenn sie dem bulgarischen Vertreter den Charakter als Missionschef nicht zuerkennen will, in einem Recht, das sie nie aufgegeben, aber bisher auch nicht benützt hat.
Der bulgarische Vertreter ist abgereist und die Regierungen wechseln Roten. Die türkische Antwort auf den bulgarischen Protest soll keineswegs ein Nachgeben erwarten lassen. Die öffentliche Meinung, die nun auch von Einfluß geworden ist am Goldenen Horn, verlangt Festigkeit und man sagt, Kiamil Pascha würde fallen, wenn er nachgebe.
Inzwischen haben die Bulgaren den Streit der Orientbahnen benutzt, um sich der bulgarischen Linie dieses Netzes zu bemächtigen. Während des Streiks haben sie den Betrieb durch Militär aufrecht erhalten. Der Streik ist beendigt) aber die Vulgaren wollen die Bahn nur unter gewissen Bedingungen herausgeben. Hebet die Art dieser Bedingungen werden zwei Versionen verbreitet. Nach der einen käme es den Bulgaren darauf an. 55 Prozent der Einnahmen von der Vahnverwaltung zugebilligt zu erhalten. Die Gesellschaft muh nämlich 55 Prozent der Einnahmen von ihren türkischen Linien an die türkische Staatskasse abführen. Das Gleiche wollen nun auch die Bulgaren für sich haben. Das wird ihnen wohl schwerlich gelingen. Die Gesellschaft ist eine österreichische Gesellschaft, deren Kapital zum grossen Teil in deutschen Händen ist. Sowohl Oesterreich-Ungarn als Deutschland können schwerlich dulden, dah Bulgarien ohne rechtliche Unterlage auf dem Wege der Gewalt sich solche Vorteile sichert. Die Vulgaren werden also die Bahn ohne weiteres wieder herausgeben müssen.
Nach anderen Nachrichten kommt es ihnen mehr darauf an. die Bahn noch etwas in Händen zu behalten, da sie dieselbe im Falle einer Mobilisierung benötigen. Der Schlüssel zu dem bulgarischen Vorgehen wäre also die Annahme einer türkisch-bulgarischen Kriegsgefahr. Unmöglich ist ja nichts. Wahrscheinlich aber ist das nicht. Militärisch mag der Moment für einen bulgari-
hausung In der wettergassen gelegen, so ist uff einer feiten an unser der Verkäufer Behausung und uff auf der ander feiten an der Siratze so von der Judengahen herunter in die wettergassen gehet mit allen ihren Umbgriffen und Zuge- hörungen, gerechtigkeiten. wie solche die Käufer Jtzto bewohnen und Jnhaben nichts darum ausgeschieden, gipt jährlichs sechszehn albs Ins Deutsche Hautz erbzinss, sonst niemand nichts mehr, Hierumb haben uns die ehegenannte kciu- fetr Sechshalb hundert gülden gelts Angenehmer Landtswehrung, welche wir fürter In unserem kundlichen nutzen Angewendet haben, 'gütlich gegeben und zu Dank wohlbezahlt, deren Summen wir sie gueit, ledig und lotz fagen In diesem Brief. Und sollen derohalben sie und Ihre Erben solliche Behausung mit aller Inner Inn und zugehör als oben stehet nun hinfür an Unter und unserer Erben siede Jnhaben, besitzen, besetzen, entsetzen und sich deren zu allen Ihren besten nutzen, willen und wohlgefallen, erblich, friedlich, und genehmiglich geprauchen Ohne Jntrag hindernitz und Widder rede, unser, unserer Erben ober eins Jeglichen von unserent wegen, Setzen uns und unser Erben darauss die obgenannte käuffer und Ihre Erben, darin Als recht«, ewige und wahre vesitzer, Und wir per«
scheu Begriff günstig sein, diplomatisch ist er schlecht gewählt.
Das Richtige ist wohl anzunehmen, daß der diplomatische Zwischenfall im Sande verlaufen und das staatsrechtliche Verhältnis der beiden Staaten noch bis auf weiteres ungeklärt bleiben wird. Die Bahn aber werden die Bulgaren, wenn sie sehen, dass dabei nichts herauskommi, wohl herausgeben.■
— Eine Zusammenkunft zwischen Kaiser Wilhelm und Präsident Fallitzres? Wie erinnerlich, hat sich der Fürst von Monaco schon einmal Mühe gegeben, eine Zusammenkunft zwischen Kaiser Wilhelm und dem Präsidenten Fallitzres zuwege zu bringen. Wie man jetzt der „C. C." jedoch aus der Umgebung des Fürsten Albert mitteilt, versucht auch augenblicklich wieder bet Fürst, feinen Lieblingswunsch in bie Tat umzu- fetzen. Bei der Einweihung des ozeanogtaphi- fchen Museums will bei Fürst nämlich bie beiben Staatsoberhäupter zu sich laben, aus welchem Grunde bereits jetzt in Paris die ersten Beratungen stattgefunden haben. Kaiser Wilhelm hat diese Einladung bereits vor längerer Zeit angenommen, Präsident Fälliges hingegen dürfte bei diesem Anlass auch nicht fehlen, da bet Fürst neben dem ozeanographischen Museum in Monte Carlo noch ein Unterrichtsinstitut für Ozeanographie in Paris seiner Bestimmung übergeben wird.
— Zu den angeblichen Berstimmunge« in Lippe wird der „Deutsch. Tagesztg." aus dem Fürstentume geschrieben: „Hier irn Lande wird überall bedauert, dass durch voreilige Erörterun- gen über bas Abschi^>sgesuch des Prinzen Bernhard zur Lippe wieder einmal die zu allgemeiner Befriedigung erledigte lippische Thronfolgefrage in Erinnerung gebracht wird. Wie wenig genau dabei verfahren wird, geht schon daraus hervor, dass Herr v. Plettenberg zum Kommandeur bet Casseler Husaren gemacht wirb, während ein Blick in bie Rangliste jedem zeigt, datz er General der betreffenden Division ist. Im Interesse unseres Fürstenhauses und ganz besonders auch des Prinzen Bernhard möchten wir bie Oeffentlichkeit darauf Hinweisen, datz — wie die „Lippische Landeszeitung", die von bet angeblichen Verstimmung zuerst berichtete, selbst mitgeteilt und im letzten Reichstagswahlkampf gegen den konservativen Kandidaten weidlich ausgenützt hat — der Fürst dieses Blatt seit längerer Zeit nicht mehr liest. Der Ton dieser 3ei= tun" wat eben derartig geworden, daß unser Fürst sich zu diesem Schritte gezwungen sah. Es genügt wohl, wenn wir mitteilen, datz die „Lippische Landeszeitung" dem linkesten Flüge! der freisinnigen Vereinigung zuzurechnen ist, um zu verstehen, warum unser Lippisches Fürstenhaus das Blatt von sich abgeschüttelt hat."
— Der Landrat als „Kreisblattredakteur". Unter dieser Spitzmarke los man anfangs des Monats eine Darstellung in der „Franfurter Zeitung", wonach der Landrat des Kreises Westerburg dem „Westerburger Kreisblatt" den Abdruck einer Berichtigung verboten (!) bebe. Daran wird denn die Bemerkung geknüpft: „Wieder ein Beweis, wie recht Bürgermeister Schücking mit feinen Ausführungen über den Landrat hat. Gesetzliche Verpflichtungen — und dazu gehört die Aufnahme einer Berichtigung — können aber auch auf Anordnung des Landrats nicht abgelehnt werden." Dieser Artikel ging wortgetreu in freisinnige Provinzblätter über. Datz der Landrat sich in irgendeiner Weise in die Redaktion eingemischt habe, war, wie vorauszusehen, eine tendenziöse Unwahrheit. Das „Westenburger Kreisblatt" hat denn
zeihen darauf gänzlich und gründlich, erblich, und zumal. Als Erbner zeits recht und gewohn- heit ist, Kein Fordrung, recht und Ahnspruch daran nit mehr zu haben, zu behalten, noch zu gewinnen In feine weiss, geistlich oder werntlich, Besonder wie gereben vor uns und unser Erben Ihnen und Ihren Erben dies faufs und Verkaufs rechte vollkommen genügsame wehrschast zu tbuTi. so oft und dick Ihnen vor neten. Ferner Ist In diesem kauf und verkauf abgerebt und bewilligt, dass Käufern In solliche Ihnen erkaufte Behausung und Verkauf abgerebt nach unser der Verkäufer Wohnhautzung zu In das Milchkämmergen durch die Wand Ein Fenster oben unter dem Riegel her vier schuh In die Lengde und ein schuh In die Höhe zum Licht zu brachten, und darein ein Scheibenglassfenster, welches nicht uff und zuthun zu machen, ohnbe- nomen, sondern frei gestellt, und also barburch Ihnen der tag und bas licht In Ihre behausung vergönnt und zugelassen sein soll, doch dass bann auch zugegen bas fenster so uff derselben feiten oben im bau und unters fach gemacht gleichfalls mit einem glass Fenster versehen und zugemacht werde.
Das zur wahren Urkund haben wir obgenante Verkäufer mit uns ersucht und gepete» Die Ehr-
auch die Angabe, dass ihm die Annahme der Berichtigung verboten fei, für falsch erklärt und dazu bemerkt: „Verboten worben sei ihr von bieser Seite, was bie Redaktion betreffe, überhaupt nichts." Die "Frankf. Ztg." war so anständig, diese Berichtigung am 15. September ihren Lesern zur Kenntnis zu bringen, sogar ohne weitere hämische Bemerkung, wie bas sonst nicht beim Freisinn üblich ist. Obwohl nun bie freisinnigen Provinzblätter, wie ihr Inhalt beweist, die „Frankfurter Zeitung" sehr genau lesen, ist es uns bis jetzt nicht bei allen gelungen festzustellen, dass auch sie bemüht sind, bei ihre« Lesern keine direkten Unwahrheiten sich feft- setzea zu lassen. Na, vielleicht kommt's noch!
— Beamten-Unterstützungen. Der Finanzminister hat in Gemeinschaft mit dem Minister des Innern betreffs der Einführung der vierteljährlichen Zahlungsweise für laufende Unterstützungen an pensionierte Beamte verfügt: „Nachdem durch die Runderlasse vom 24. Juni 190" und vom 18. Juli 1907 die vierteljährliche Zahlung von Unterstützungen an ausgeschiedene Beamte bereits für die Bezüge aus den Fonds Kap. 62 Tit. 7 und 9 angeordnet ist, wirb hier« burch biete Zahlungsweise auch auf die aus dem Fonds Kap. 62 Tit. 6 zu zahlenden fortlaufenden Unterstützungen an pensionierte Beamte ausgedehnt. Die Oberpräsidenten. Regierungspräsidenten usw. werden ersucht, solche Beträge vom 1. Oktober 1908 ab vierteljährlich im voraus mit der Zivilpension zugleich zahlen zu lassen, es fei denn, daß künftig im einzelnen Falle eine andere Zahlungsweife ausdrücklich vorgeschrieben werden füllte. Die unter vorstehende Anordnung fallenden Zuwendungen, deren Zahlung innerhalb eines Kalender-Vierteljahrs beginnt, sind künftig bis zum Schlüsse dieses Vierteljahres in einer Summe und demnächst weiter in vierteljährlichen Beträgen im voraus zu zahlen. Für den Fall des Ablebens des Empfängers im ersten ober zweiten Monat des Vierteljahres wird allgemein, insbesondere auch hinsichtlich der bereits laufenden Unterstützungen, für welche andere Zahlungs-Anordnungen getroffen sind, dav .n abgesehen, bie im voraus gezahlten Beträge für zwei bezw. einen Monat anteilig wieder einzuziehen selbst wenn Hinterbliebene nicht vorhanden fein sollten, denen aus ebendenselben Mitteln Unterstützungen gewährt werden könnten. Die aus Kap. 62 Tit. 6 zu leistenden Zahlungen an Hinterbliebene erfolgen nach wie vor in monatlichen Beträgen. Der Finanzminister hat diese Verfügung [amtlichen Ressortministern zur gefälligen Kenntnisnahme und mit dem Ersuchen zugehen lassen, für ihren Geschäftsbereich eine gleiche Anordnung treffen zu wollen.
— Getreideanbau-Prämie« in der Schweiz. Wi: wir der Wölfischen „Zeitschrift für Sozialwissenschaft" (Verlag der DeichertschenBuchhand- lung in Leipzig) entnehmen, ist angesichts des Rückganges, den der Getreidebau in bet Schweiz erfahren hat, bet Wunsch laut geworden, dass staatliche Getreideanbau-Prämien gewährt werden möchten. In der letzten Tagung des Schweizerischen Landwirtschaftlichen Vereins hat bet Nationalrat Freiburghaus biefen Wunsch zur Sprache gebracht und eine Eingabe an ben Bundesrat beantragt. Darin soll der Bundesrat ersucht werden, zu prüfen: 1. ob nicht (betreibe« anbau-Prämien eingeführt werden sollten und 2. ob nicht der Bund durch Erstellung von Getreide-Lagerhäusern fördernd eingreifen könnte. Der Antrag wurde ohne jeglichen Widerspruch zum Beschlüsse erhoben. Man wird auf den Ausgang dieser interessanten Frage auch bei uns ge- fpannt sein können.
bar vorsichtig und weisen Herrn Bürgermeister und Rhadt dieser Stadt Marpurgk derselben Stadt Klein Jnsiegel vor unss und unssere Erben an diesen Brief zu hencken, weilhs wie Bürgermeister und rhadt itz gemelt umb ge- tbanene Vittwillen also gethan haben hiermit erkenne, doch uns und gemeiner Stadt ohne nachtheil. Geschehen den Neun und Zwanzigsten tag des Monats July Im Jahre nach Christi gepurt Fünfzehnhundert Siebentzig und vier.
Es ist dieses das Haus Wettergasse Nr. 15, das vor 15 Jahren abgebrochen und neu erbaut wurde, es hatte ehedem die Nr. 331 und gehört« im Jahre 1787, wo es verkauft wurde, dem Hof- sihlosser Guth. Das daneben gelegene Haus, bem Schuhmacher Wagner gehörig, kam in Besitz bes Schlossers Adam Moller. Als dieser starb, heiratete der Schlosser Müller 1795 dessen Witwe, es ist dieses das Haus Nr. 14 in der Wettergasse. Das Haus von Baumeister Ebert Ballwein ging später in den Besitz des Hofschlossers Guth über, im Jahre 1787 durch Kauf an den Seiler- meister Christian Wappler, von diesem ckn- den Seiler Johannes Seebinger und ist jetzt Eige>- um von Bankier H. Eichelberg, der an dieser Stelle vor 18 Jahren «in neue! Haus errichten liess 1