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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und Ken Knl-sm-Werarischrr A-r-ig-r", ,,z«>«irtsch-Wch» S-il-g-«All-ftriert-, K<nmt-g»l>l<E.

Kaiser ist gestern abend 10 Uhr 50 Potsdamer Bahnhof in Berlin nach i. E. abgereist, wo er Donnerstag

Der Min. vom Straßburg

Deutschland und Marokko

Die deutsche Note an die Algecirasmächte zwecks rascherer Anerkennung Mulay Hafids und die gleichzeitige Rückkehr des deutschen Konsuls Bassel nach Fez, um mit Mulay Hafid über Be­schwerden deutscher Kaufleute zu verhandeln, läßt eine kräftige Initiative unserer Regierung im Marokkohandel erkennen, die allgemein freu­dig begrüßt wird. Schon die Artikel der offi­ziösenSüddeutschen Reichskorresp." ließen da­rauf schließen, daß Deutschland nicht geneigt ist, in der jetzigen etwas verwirrten Lage Frank­reich schalten und walten zu lassen, wie es will, um sich durch Druck auf Mulay Hafid Las Pro­tektorat oder wenigstens eine solche Menge von Vorrechten, die diesem entsprechen würden, ruf Umwegen zu sichern. Eine Brüskierung Frank­reichs wird man aus beiden Maßregeln nicht herauslesen können. Deutschland wahrt nur seine Rechte und die der andern Mächte. Die englische Presse ist mit dem Vorgehen Deutsch­lands durchaus einverstanden, sie betrachtet den deutschen Vorschlag als kluge Diplomatie. Deutschland habe gehandelt, während die an­deren noch immer die traditionelle Verzögerung

nachmittag 2 Uhr eintreffen wird. Am Abend danach will er einer Vorstellung des Elsässi­schen Theaters und am Sonntag mit dem Eroß- herzog von Baden der Ruderregatta im Kehler Rheinhafen beiwohnen. Außerdem beabsichtigt der Monarch, mit dem Automobil einige Orte der Reichslande zu besuchen, um Land und Leute näher kennen zu lernen.

Bismarckdenkmal in Guben. Guben, 2. September. Heute Nachmittag erfolgte unter Beteiligung der Spitzen der Behörden, der Krie-

eigene Existenz zu gefährden geeignet sind, kerne Rücksicht walten lassen. Die Einschränkung auf Fälle, in denen eine Bestrafung nach § 20 des Paßgesetzes erfolgen kann, stimmt mit dem Be­schlüße des Reichstags bei der zweiten Beratung der Vorlage von 1895 überein und die Aus­nahme für Verbrechen ist bei Beratung mrt Sachverständigen aus den Kreisen der Presse allseitig als eine solch« anerkannt worden, welche die berechtigten Interessen der-Presse nicht verletzt. Die Vorlage will ferner das der unberechtigter Verweigerung des Zeugnisses eintretcnde Zwangsverfahren mildern. Davon ausgehend, daß die Verhängung der Zwangs­haft nur da am Platze ist, wo jede andere Maß­regel versagt und nach Lage der Sache das In­teresse an der Aussage groß genug ist, um eine so einschneidende Maßnahme zu rechtfertigen, wird die Zwangshaft in weniger bedeutenden Strafsachen, insbesondere im Privatklageversah- ren, ganz ausgeschlossen. Im übrigen wird sie nur gestattet, wenn der Zeuge nach Vollstreckung einer Strafe seine unberechtigte Weigerung aufrecht erhält. Ferner wird die zulässige Höchst­dauer der Zwangshaft von sechs Monaten aus drei Monate herabgesetzt. Allen diesen Vorschlä­gen liegt der Gedanke zu Grunde, daß es nach Möglichkeit vermieden werden muß, den Zeu­gen in schwere Konflikte mit anderen Pflichten zu bringen, welche Berücksichtigung verdienen. Immerhin dürfen derartige Rücksichten nicht zu weit getrieben werden, wenn sie die Straf­rechtspflege nicht in ihrer Wirksamkeit lähmen sollen Nicht jede auf einem Vertrauensver­hältnisse beruhende Pflicht zur Verschwiegenheit hat Anspruch auf einen so weitgrinden «chutz, und die Interessen der Allg«mei'v>eit, denen die Strafrechtspflege -dient, löan.'n nicht vor jedem Konflikte, der durch widerstreitende Pflichten eines Zeugen entsteht, zurückweichen.

der Diplomatie ausübten. Deutschland habe mit Energie und klugem Geschäftssinn gehan­delt, ebenso wie der deutsche Konsul der erste sei, der am Hofe Mulay Hafids erscheine. So wolle Deutschland die erste Macht sein, den neuen Sul­tan voll anzuerkennen. Deutschland hoffe sicher­lich, den Gewinn aus dieser Politik zu ziehen.

Anders denken natürlich die Franzosen. Der Eaulois" erklärt, die gegenwärtige Stellung­nahme Deutschlands verwickele die Lage. Der Marin" spricht von deutscher Bosheit, während der offiziösePetit Parisien" beschwichtigt. Er erklärt, in diplomatischen Kreisen habe die Ab­reise des Konsuls Vassel weder Ueberraschung noch Aufregung hervorgerufen. Die Erklärung, daß er aus privaten Gründen nach Fez gereist sei, sei um so glaublicher, als Deutschland unter den jetzigen Umständen sich vor jedem ärger­lichen oder unkorrekten Schritt hüten werde.

Bezüglich der Anerkennung Mulay Hafids erfährt derTemps": Am Tage nach der Prokla­mation Mulay Hafids legte Frankreich seinen Standpunkt in Erklärungen dar, welche von dem Gesandten Regnault El Menebbi und El Gebbas gegenüber gegeben würden und die folgendes enthielten: Erstlich ist es nötig, daß die Mächte den Inhalt der Garantien studieren, welche für die europäischen Interessen verlangt werden müssen. Zweitens ist die Uebereinstimmung der Mächte bezüglich dieser Garantien ebenso not­wendig, wie diese Garantien selbst. Drittens enthält die innere Lage Marokkos noch zu viel des Unbekannten, als daß eine Entscheidung ge­troffen werden könnte, bevor man vollständig unterrichtet ist. Viertens ergriff unter diesen Vorbehalten Frankreich keinen Augenblick Par­tei dahin, Mulay Hafid nicht anzuerkennen. Frankreich wünscht nur, daß seine tatsächliche Lage festgestellt werde. Dies sind die vier Vor­schläge, welche Frankreich und Spanien seit dem 20. August ins Auge gefaßt haben und dieser Standpunkt ist allen auswärtigen Aemtern be­kannt; er rief bis jetzt bei der deutschen Regier­ung keinen Widerspruch hervor.

Wie derTemps" weiter meldet, hat Mi­nister Pichon gestern nachmittag den deutschen Botschaftsrat von der Lancken empfangen.

Zum Zeugniszwang.

In der Novelle zur Strafprozeßordnung, wie pe jüngst veröffentlicht ist, wird, was das Recht zur Zeugnisverweigerung betrifft, die Verweigerung der Aussage gegenüber verfäng- licben Fragen erleichtert. Dies gilt insbeson­dere für solche Fragen, deren Beantwortung dem Zeugen oder feinen Angehörigen eine straf­gerichtliche Verfolgung zuziehen könnte; der Zeuge soll nur gehalten sein, auf Erfordern an kidesstatt. zu versichern, daß die Gefahr besteht, während er die begründende Tatsache selbst glaubhaft machen und unter Umständen beschwö­ren mußte, was einer Aufdeckung der verfäng­lichen Sachlage gleichkommt. Eine neue Re­gelung erfährt der Zeugniszwang gegenüber der Presse. Das geltende Gesetz kennt hier keine Einschränkung, wie eine solche auch anderen ausländischen Rechten unbekannt ist; insbeson­dere auch auf dem Gebiete des französischen Rechtes lehnen Theorie und Praxis den An­spruch auf eine Ausnahmestellung der Presse in diesem Punkte ausdrücklich ab. Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, daß die gerichtliche Praxis hei dem Gebrauch ihrer Zwangsbefugnisse ge­genüber der Presse zuweilen des richtigen Augenmaßes entbehrt und über den Zeugnis­pflichtigen Maßregeln verhängt, die zu der Be­deutung der Strafsache nicht in angemessenem Verhältnisse stehen. Um den hieraus sich erge­benden unliebsamen Erörterungen für die Zu­kunft vcrzubeugen, will die Vorlage in der Verpflichtung zum Zeugnis eine grundsätzliche Einschränkung eintretcn lassen. Der Entwurf der Strafprozessordnung gibt den Redakteuren, Verlegern und Dxuckern einer Periodischen Druckschrift sowie dem technischen Hilfspersonal das Recht, die Auskunft über die Person des Verfassers oder Einsenders eines darin enthal­tenen Artikels strafbaren Inhalts zu verwei­gern. Das Recht der Zeugnisverweigerung wird jedoch an eine doppelte Vorausfetzutig ge­knüpft. Erstlich darf kein Hindernis bestehen, die Bestrafung eines Redakteurs wegen des In­halts des Artikels auf Grund des § 20, des Preßgesetzes herbeizuführen, und ferner darf der Inhalt des Artikels nicht den Tatbestand eines Verbrechens begründen. Der Entwurf geht da­von aus, daß das öffentliche Interesse an der Ermittelung des Verfassers oder Einsenders hinter dem Interesse, das sich an der Wahrung des Redaktionsgeheimnisses knüpft, zurückge- ftellt werden darf., soweit durch die Bestrafung auf Grund des § 20 des Preßgesetzes eine Sühne kintriti daß aber andererseits das Interesse der Wahrheitsermittelung überwiegen muß, wenn es sich um die schwersten Straftaten handelt. Daher scheidet der Entwurf die Gruppe der Verbrechen aus. Begründet der Inhalt des Ar­tikels beispielsweise den Tatbestand einer öffentlichen Aufforderung zum Hochverrat eines militärischen und diplomatischen Landesverrats, eines Verrats militärischer Geheimnisse oder eines Verbrechens gegen das Sprengstoffgesetz, so sind der Ermittelung des Verfassers oder Einsenders keine besonderen Schranken gesetzt. In der Tat kann der Staat gegenüber derarti­gen VerbrecherWV-n Unternehmungen, die seine

gervereine uird zahlreicher anderer Vereine feierlich« Einweihung des auf der Anhöhe bet Gubener Berge errichteten Bismarckdenkmals. Oberbürgermeister Bollmann als Vorsitzender des Komitees hielt eine Ansprache. Bürger­meister Sachse nahm den Turm namens der Stadt in Besitz. Abends fiildet ein großer Kommers und Beleuchtung des Turmes statt. Der Turm ist aus freiwilligen Beiträgen mit einem Kostenaufwande von etwa 36 000 «M. et« baut nach dem Entwurf des Architekten Beyer« Schöneberg bei Berlin.

Das Zentrum und Graf Pofadowsky. Eine Versammlung von Vertrauensmännern des Zentrums in Ludwigshafen beschloß für die Reichstagsersatzwahl in Speyer-Frankenthal Stimmenthaltung. Damit ist die Wahl des Sozialdemokraten sicher.

Von der Ansiedelungs-Kommission. Der Landrat des Kreises Bomst, Dr. Hayessen in Wollstein, ist nach derSchles. Ztg." unter Er­nennung zum Oberregierungsrat als Vertreter des Präsidenten der königlichen Ansiedelungs­kommission nach Posen versetzt worden. Dr. Hayessen war seit 1901 Landrat des Kreises Bomst, der ihn ungern scheiden sieht; vorher war er schon als Regierungassessor bei der An­siedelungskommission in Posen tätig gewesen.

Die Konferenz der Interparlamentarischen Vereinigung für Schiedsgerichte in Berlin (17. bis 19. September) scheint zu ungeahnter Größe sich auszuwachsen. Während bisher die Ber­liner wird die 15. solcher Konferenzen sein die Zahl der Mitglieder 300 bis 400 betrug, haben zu der diesjährigen sich bereits 850 ge­meldet. Man sieht, daß V.rliu keinen schlechten Ruf im Auslände hat, und daß man für eine Vereinsamung Deutschlands in parlamentari­schen Kreisen wenigstens nicht zu fürchte» braucht.

Manöoerunglückssiille. Kaiserslautern, 2. Sept. Wie diePfälzische Presse" meldet, er­eigneten sich bei den Manövern der 6. bayeri­schen Infanteriebrigade bei Wolfsherm zwei schwere Unglücksfälle. Ein Reservist des 18. In­fanterie-Regiments erhielt einen Herzschlag und war sofort tot. Ein Chevauxleger vom 5. Chevauxleger-Regiment stürzte mit seinem Pferde einen Abhang hinunter, brach das Genick und war sofort tot.

Reue Verbindung mit Algier. Bremen, 2. Sept. Der Norddeutsche Lloyd beschloß, außer den ostasiatischen Reichspostämtern künftig auch die heimkehrenden australischen Reichfpostdamp- fer Algier anlaufen zu lassen, die -ort Passa­giere landen oder aufnehmen können. Als erster australischer Dampfer wird der am 18. Septem­ber in Genua fällige Dampft« , Roon" Algier anlaufen.

Zum Streit in der Sozialdemokratie. Äu/H in Süddeutschland gibt es Gegner der Budget bewilligung. In einer erregten Stuttgarter sozialdemokratischen Versammlung ward« ----------

Man oüoiiu.crt auf die täglich erscheinendeOberdeutsche Geltung" bet allen Postämtern uni) unfern Zeilungsstellen tu Äö V()S Kirchhain und Wetter sowie bei unserer Expednton Markt 21. Dei: Bezugspreis beträgt durch die Po;r 2Jo Mk. >,ohne Bestellgeld), bet unfern Zeirungsstellen und der Expedition Ml.

(Die Insertionsgebühr beträgt für bte 1 qeppaltcne , Zeile oder deren Raum 15 Pfemnig, für Reklamen 30 Pfennig. «Q

. ~ . -.rxAO Druck und Verlag: Joh. Äug. Koch, llniversitätsbuchdruckerei

Freitag, 4. September 1908. Inhaber Dr. C.Httzeroth, Marburg, SDtaitt 21. Telephon55.

10 (Stn.Uttitf! vevbuittt.)

Getrennte Wellen.

Roman von Clarissa Lohde.

i Fortsetzung.)

Auch Iustizrat Eberhard hatte sich zur Trauerfeier in Frauenstein eingefunden. Nach einer Bestimmung des Verstorbenen sollte die Testamentseröffnung erst nach der Beisetzung in seiner Villa in Berlin und zwar in Gegen­wart auch seines Sohnes Bruno erfolgen; doch hatte er dessen Anwesenheit in Frauenstein nicht gewünscht, dem Iustizrat dagegen aufer­legt, an diesem Tage den Beteiligten, die Mit- leilung von dem Vorhandensein eines Mit- erben zu machen und sie für ihn versöhnlich zu stimmen. Stiller wie gewöhnlich seine Art, die sonst immer munter hin- und hergehenden Augen nachdenklich gesenkt, lehnte der Iustizrat an der Tür zwischen dem für die Angehörigen und Freunde reservierten Saal und dem an­stoßenden Raume, in dem der niedere Stand sich versammelt hatte. Der Administrator von Schönwalde nahm mit seiner Familie neben den Inspektoren von Frauenstein den ersten Platz eir. Amtmann Wese war ein stämmiger Mann mit starken, unschönen, aber gutmütigen Zügen. Er galt für einen der ausgezeichnetsten Land­wirte und hatte das Gut Schönwalde erst emporgebracht, so daß es jetzt allgemein für einen einträglicheren Besitz als Frauenstein galt. Neben ihm saßen feine Frau und seine Tochter. Die Amtmännin, eine derbe, rund­liche Gestalt mit rötlichem Gesicht, der man an- fuh, daß sie sich in der Wirtschaft ordentlich tum­melte, die Tochter, ein hübsches, aufgeweckt aus«

sehendes Mädchen von etwa 18 Jahren in eng anschließendem schwarzen Kleide. Sie hielt sich nur besuchsweise bei den Eltern auf, da sie in Berlin eine Fortbildungsschule besuchte. Die Eltern hatten sich anfangs sehr dagegen ge­sträubt; besonders die Mutter glaubte, daß es vollkommen genüge, wenn ihre einzige Tochter, der es ja an einer guten Mitgift und daher auch an einem Mann nicht fehlen werde,_sich zu einer tüchtigen Wirtin ausbilde. Das Sehnen in der Seele ihres Kindes nach höherer Bildung war ihr unverständlich. Da hatte sich die Ba­ronin zu des Mädchens Fürsprecherin gemacht, und ihr mar es gelungen, was Gertrud vergeb­lich erfleht hatte, die Eltern zur Nachgiebigkeit gegen ihre Wünsche zu bewegen.

"Die Zeremonie war beendet. Der alte Baron hatte in der mitten im Parke erbauten Familiengruft der Rothenfels seine letzte Ruhe­statt gefunden. Die Trauerversammlung begann sich zu zerstreuen, Wagen nach Wagen rollte durch die düstere Tannenallee, die von der Gruftkapelle zur Straße führte. Schweigend standen die Beamten und Hofleute zur Seite, um die zum Schlosse heimschreitende Familie hindurchzulassen. Dietrich, sowie Editha blieben hier und da stehen, um den alten Getreuen einige Worte des Dankes für ihre Teilnahme auszusprechen. Bei Amtmann Wese besonders hielt der Schloßherr sich längere Zeit auf.

Kommen Sie nach einer Stunde zu mir aufs Schloß, lieber Wese," forderte er ihn mit herablassender Freundlichkeit beim Abschied auf.Ich habe noch etwas Geschäftliches mit Ihnen zu besprechen. Sie haben doch Ihr Fuhr­werke hier?"

«Zu dienen, Herr Baron. Der Herr Inspek­

tor erlaubte mir, die Pferde neben den anderen im Herrschaftsstall einzustellen."

Natürlich, natürlich, gehören ja hierher," nickte der Baron gnädig.

Auch Editha winkte Gertrud und ihre Mut­ter, die bescheiden zurückgetreten waren, heran, um einige freundliche Worte mit ihnen zu wechseln.

Welch ein hübsches Mädchen die Gertrud geworden ist," bemerkte Asta, als sie dann wie­der weiterschritten.

Und brav ist sie, sehr brav," fügte Editha hinzu.Ein ganz selbständiger Charakter."

Finden Sie das besonders empfehlenswert, liebe Schwägerin?" warf Graf Alten ein.Ich mmnesteils halt« die Frauen für die liebens­würdigsten, die eben nicht selbständig sind, son­dern sich an den Mann anlehnen."

Ich glaube im Gegenteil," meinte Editha, daß eine gewisse Selbständigkeit für die Frau notwendig ist, um sicher durchs Leden zu kommen."

Weißt Du denn noch nicht, Alten," rief Dietrich dazwischen,daß Editha für die Frauen­emanzipation schwärmt? Die kleine Wese soll sich auf ihre Veranlassung oder ihr Zureden noch in Berlin eine höhere Bildung aneignen.

Weil ich der Ansicht bin, daß eine erhöhte Bildung auch eine reifere Menschenkenntnis zur Folge hat und ein Mädchen besser als alles ander« vor gleißnerifchen Verlockungen, denen es heute mehr als ehedem ausgesetzt ist, zu schützen vermag. Für Gertrud ist mir wirklich nicht bange."

Daß Du mit Deiner guten Meinung über sie recht behältst, das wünsche ich um ihrer braven Eltern willen," sagte Asta, «Was im

übrigen aber die Tugend des Weibes anbetriff. so hat man Beispiele, daß weder Klugheit iu><( Vornehmheit vor einem Fehltritt schützen, >« allerwenigsten aber glaube ich. daß die r-ge* nannten Emanzipationsreden das vermögen, di« in: Gegenteil die Sitten lockern und die Leiden­schaften entfesseln."

Ganz richtig, Asta," stimmte ihr Gemahl zu. Frauenemanzipation und freie Liebe, das liegt; ja wohl ganz nahe beisammen."

In dem Sinne, wie Sie die Fraueneman». zipation auffassen, lieber Schwager," entgegnete; Editha,haben Sie recht. Ich aber meine ein« i anderx Emanzipation, die freiere Entwicklung aller weiblichen Fähigkeiten, eine nutzbringende: Tätigkeit, die vor Langeweile, der ärgsten Ver­sucherin, schützt und, was das Erstrebenswerteste; ist eine gleichmäßige Durchbildung von Geist und Herz, die den Charakter festigt und für de»; Kampf des Lebens stählt."

Sehr schön und sehr edel gedacht, Editha, aber ob erreichbar?" warf die Gräfin ein. Schon das Streben danach muß Befriedigung bringen, die heute so vielen fehlt, das ist meine Ueberzeugung."

Der Graf und Dietrich schritten rascher vcran. Sie sahen den Iustizrat, der im Schloß- hos augenscheinlich ihrer noch harrte.

Eie noch hier, lieber Iustizrat?" redete Dietrich den ihnen höflich Entgegentretenden mit großer Zuvorkommendenheit an.Da bitt* fei wir wohl noch Höften, daß Sie unser Gast beim Mittagsessen bleiben. Wir haben über­dies wohl noch manches Geschäftliche wegen der bevorstehenden Testamentseröffnung zu be« sprechen."

< (Fortsetzung folgt.).