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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
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Kaiser ist gestern abend 10 Uhr 50 Potsdamer Bahnhof in Berlin nach i. E. abgereist, wo er Donnerstag
— Der Min. vom Straßburg
Deutschland und Marokko
Die deutsche Note an die Algecirasmächte zwecks rascherer Anerkennung Mulay Hafids und die gleichzeitige Rückkehr des deutschen Konsuls Bassel nach Fez, um mit Mulay Hafid über Beschwerden deutscher Kaufleute zu verhandeln, läßt eine kräftige Initiative unserer Regierung im Marokkohandel erkennen, die allgemein freudig begrüßt wird. Schon die Artikel der offiziösen „Süddeutschen Reichskorresp." ließen darauf schließen, daß Deutschland nicht geneigt ist, in der jetzigen etwas verwirrten Lage Frankreich schalten und walten zu lassen, wie es will, um sich durch Druck auf Mulay Hafid Las Protektorat oder wenigstens eine solche Menge von Vorrechten, die diesem entsprechen würden, ruf Umwegen zu sichern. Eine Brüskierung Frankreichs wird man aus beiden Maßregeln nicht herauslesen können. Deutschland wahrt nur seine Rechte und die der andern Mächte. Die englische Presse ist mit dem Vorgehen Deutschlands durchaus einverstanden, sie betrachtet den deutschen Vorschlag als kluge Diplomatie. Deutschland habe gehandelt, während die anderen noch immer die traditionelle Verzögerung
nachmittag 2 Uhr eintreffen wird. Am Abend danach will er einer Vorstellung des Elsässischen Theaters und am Sonntag mit dem Eroß- herzog von Baden der Ruderregatta im Kehler Rheinhafen beiwohnen. Außerdem beabsichtigt der Monarch, mit dem Automobil einige Orte der Reichslande zu besuchen, um Land und Leute näher kennen zu lernen.
— Bismarckdenkmal in Guben. Guben, 2. September. Heute Nachmittag erfolgte unter Beteiligung der Spitzen der Behörden, der Krie-
eigene Existenz zu gefährden geeignet sind, kerne Rücksicht walten lassen. Die Einschränkung auf Fälle, in denen eine Bestrafung nach § 20 des Paßgesetzes erfolgen kann, stimmt mit dem Beschlüße des Reichstags bei der zweiten Beratung der Vorlage von 1895 überein und die Ausnahme für Verbrechen ist bei Beratung mrt Sachverständigen aus den Kreisen der Presse allseitig als eine solch« anerkannt worden, welche die berechtigten Interessen der-Presse nicht verletzt. Die Vorlage will ferner das der unberechtigter Verweigerung des Zeugnisses eintretcnde Zwangsverfahren mildern. Davon ausgehend, daß die Verhängung der Zwangshaft nur da am Platze ist, wo jede andere Maßregel versagt und nach Lage der Sache das Interesse an der Aussage groß genug ist, um eine so einschneidende Maßnahme zu rechtfertigen, wird die Zwangshaft in weniger bedeutenden Strafsachen, insbesondere im Privatklageversah- ren, ganz ausgeschlossen. Im übrigen wird sie nur gestattet, wenn der Zeuge nach Vollstreckung einer Strafe seine unberechtigte Weigerung aufrecht erhält. Ferner wird die zulässige Höchstdauer der Zwangshaft von sechs Monaten aus drei Monate herabgesetzt. Allen diesen Vorschlägen liegt der Gedanke zu Grunde, daß es nach Möglichkeit vermieden werden muß, den Zeugen in schwere Konflikte mit anderen Pflichten zu bringen, welche Berücksichtigung verdienen. Immerhin dürfen derartige Rücksichten nicht zu weit getrieben werden, wenn sie die Strafrechtspflege nicht in ihrer Wirksamkeit lähmen sollen Nicht jede auf einem Vertrauensverhältnisse beruhende Pflicht zur Verschwiegenheit hat Anspruch auf einen so weitgrinden «chutz, und die Interessen der Allg«mei'v>eit, denen die Strafrechtspflege -dient, löan.'n nicht vor jedem Konflikte, der durch widerstreitende Pflichten eines Zeugen entsteht, zurückweichen.
der Diplomatie ausübten. Deutschland habe mit Energie und klugem Geschäftssinn gehandelt, ebenso wie der deutsche Konsul der erste sei, der am Hofe Mulay Hafids erscheine. So wolle Deutschland die erste Macht sein, den neuen Sultan voll anzuerkennen. Deutschland hoffe sicherlich, den Gewinn aus dieser Politik zu ziehen.
Anders denken natürlich die Franzosen. Der Eaulois" erklärt, die gegenwärtige Stellungnahme Deutschlands verwickele die Lage. Der Marin" spricht von deutscher Bosheit, während der offiziöse „Petit Parisien" beschwichtigt. Er erklärt, in diplomatischen Kreisen habe die Abreise des Konsuls Vassel weder Ueberraschung noch Aufregung hervorgerufen. Die Erklärung, daß er aus privaten Gründen nach Fez gereist sei, sei um so glaublicher, als Deutschland unter den jetzigen Umständen sich vor jedem ärgerlichen oder unkorrekten Schritt hüten werde.
Bezüglich der Anerkennung Mulay Hafids erfährt der „Temps": Am Tage nach der Proklamation Mulay Hafids legte Frankreich seinen Standpunkt in Erklärungen dar, welche von dem Gesandten Regnault El Menebbi und El Gebbas gegenüber gegeben würden und die folgendes enthielten: Erstlich ist es nötig, daß die Mächte den Inhalt der Garantien studieren, welche für die europäischen Interessen verlangt werden müssen. Zweitens ist die Uebereinstimmung der Mächte bezüglich dieser Garantien ebenso notwendig, wie diese Garantien selbst. Drittens enthält die innere Lage Marokkos noch zu viel des Unbekannten, als daß eine Entscheidung getroffen werden könnte, bevor man vollständig unterrichtet ist. Viertens ergriff unter diesen Vorbehalten Frankreich keinen Augenblick Partei dahin, Mulay Hafid nicht anzuerkennen. Frankreich wünscht nur, daß seine tatsächliche Lage festgestellt werde. Dies sind die vier Vorschläge, welche Frankreich und Spanien seit dem 20. August ins Auge gefaßt haben und dieser Standpunkt ist allen auswärtigen Aemtern bekannt; er rief bis jetzt bei der deutschen Regierung keinen Widerspruch hervor.
Wie der „Temps" weiter meldet, hat Minister Pichon gestern nachmittag den deutschen Botschaftsrat von der Lancken empfangen.
Zum Zeugniszwang.
In der Novelle zur Strafprozeßordnung, wie pe jüngst veröffentlicht ist, wird, was das Recht zur Zeugnisverweigerung betrifft, die Verweigerung der Aussage gegenüber verfäng- licben Fragen erleichtert. Dies gilt insbesondere für solche Fragen, deren Beantwortung dem Zeugen oder feinen Angehörigen eine strafgerichtliche Verfolgung zuziehen könnte; der Zeuge soll nur gehalten sein, auf Erfordern an kidesstatt. zu versichern, daß die Gefahr besteht, während er die begründende Tatsache selbst glaubhaft machen und unter Umständen beschwören mußte, was einer Aufdeckung der verfänglichen Sachlage gleichkommt. Eine neue Regelung erfährt der Zeugniszwang gegenüber der Presse. Das geltende Gesetz kennt hier keine Einschränkung, wie eine solche auch anderen ausländischen Rechten unbekannt ist; insbesondere auch auf dem Gebiete des französischen Rechtes lehnen Theorie und Praxis den Anspruch auf eine Ausnahmestellung der Presse in diesem Punkte ausdrücklich ab. Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, daß die gerichtliche Praxis hei dem Gebrauch ihrer Zwangsbefugnisse gegenüber der Presse zuweilen des richtigen Augenmaßes entbehrt und über den Zeugnispflichtigen Maßregeln verhängt, die zu der Bedeutung der Strafsache nicht in angemessenem Verhältnisse stehen. Um den hieraus sich ergebenden unliebsamen Erörterungen für die Zukunft vcrzubeugen, will die Vorlage in der Verpflichtung zum Zeugnis eine grundsätzliche Einschränkung eintretcn lassen. Der Entwurf der Strafprozessordnung gibt den Redakteuren, Verlegern und Dxuckern einer Periodischen Druckschrift sowie dem technischen Hilfspersonal das Recht, die Auskunft über die Person des Verfassers oder Einsenders eines darin enthaltenen Artikels strafbaren Inhalts zu verweigern. Das Recht der Zeugnisverweigerung wird jedoch an eine doppelte Vorausfetzutig geknüpft. Erstlich darf kein Hindernis bestehen, die Bestrafung eines Redakteurs wegen des Inhalts des Artikels auf Grund des § 20, des Preßgesetzes herbeizuführen, und ferner darf der Inhalt des Artikels nicht den Tatbestand eines Verbrechens begründen. Der Entwurf geht davon aus, daß das öffentliche Interesse an der Ermittelung des Verfassers oder Einsenders hinter dem Interesse, das sich an der Wahrung des Redaktionsgeheimnisses knüpft, zurückge- ftellt werden darf., soweit durch die Bestrafung auf Grund des § 20 des Preßgesetzes eine Sühne kintriti daß aber andererseits das Interesse der Wahrheitsermittelung überwiegen muß, wenn es sich um die schwersten Straftaten handelt. Daher scheidet der Entwurf die Gruppe der Verbrechen aus. Begründet der Inhalt des Artikels beispielsweise den Tatbestand einer öffentlichen Aufforderung zum Hochverrat eines militärischen und diplomatischen Landesverrats, eines Verrats militärischer Geheimnisse oder eines Verbrechens gegen das Sprengstoffgesetz, so sind der Ermittelung des Verfassers oder Einsenders keine besonderen Schranken gesetzt. In der Tat kann der Staat gegenüber derartigen VerbrecherWV-n Unternehmungen, die seine
gervereine uird zahlreicher anderer Vereine feierlich« Einweihung des auf der Anhöhe bet Gubener Berge errichteten Bismarckdenkmals. Oberbürgermeister Bollmann als Vorsitzender des Komitees hielt eine Ansprache. Bürgermeister Sachse nahm den Turm namens der Stadt in Besitz. Abends fiildet ein großer Kommers und Beleuchtung des Turmes statt. Der Turm ist aus freiwilligen Beiträgen mit einem Kostenaufwande von etwa 36 000 «M. et« baut nach dem Entwurf des Architekten Beyer« Schöneberg bei Berlin.
— Das Zentrum und Graf Pofadowsky. Eine Versammlung von Vertrauensmännern des Zentrums in Ludwigshafen beschloß für die Reichstagsersatzwahl in Speyer-Frankenthal Stimmenthaltung. Damit ist die Wahl des Sozialdemokraten sicher.
— Von der Ansiedelungs-Kommission. Der Landrat des Kreises Bomst, Dr. Hayessen in Wollstein, ist nach der „Schles. Ztg." unter Ernennung zum Oberregierungsrat als Vertreter des Präsidenten der königlichen Ansiedelungskommission nach Posen versetzt worden. Dr. Hayessen war seit 1901 Landrat des Kreises Bomst, der ihn ungern scheiden sieht; vorher war er schon als Regierungassessor bei der Ansiedelungskommission in Posen tätig gewesen.
— Die Konferenz der Interparlamentarischen Vereinigung für Schiedsgerichte in Berlin (17. bis 19. September) scheint zu ungeahnter Größe sich auszuwachsen. Während bisher — die Berliner wird die 15. solcher Konferenzen sein — die Zahl der Mitglieder 300 bis 400 betrug, haben zu der diesjährigen sich bereits 850 gemeldet. Man sieht, daß V.rliu keinen schlechten Ruf im Auslände hat, und daß man für eine Vereinsamung Deutschlands in parlamentarischen Kreisen wenigstens nicht zu fürchte» braucht.
— Manöoerunglückssiille. Kaiserslautern, 2. Sept. Wie die „Pfälzische Presse" meldet, ereigneten sich bei den Manövern der 6. bayerischen Infanteriebrigade bei Wolfsherm zwei schwere Unglücksfälle. Ein Reservist des 18. Infanterie-Regiments erhielt einen Herzschlag und war sofort tot. Ein Chevauxleger vom 5. Chevauxleger-Regiment stürzte mit seinem Pferde einen Abhang hinunter, brach das Genick und war sofort tot.
— Reue Verbindung mit Algier. Bremen, 2. Sept. Der Norddeutsche Lloyd beschloß, außer den ostasiatischen Reichspostämtern künftig auch die heimkehrenden australischen Reichfpostdamp- fer Algier anlaufen zu lassen, die -ort Passagiere landen oder aufnehmen können. Als erster australischer Dampfer wird der am 18. September in Genua fällige Dampft« , Roon" Algier anlaufen.
— Zum Streit in der Sozialdemokratie. Äu/H in Süddeutschland gibt es Gegner der Budget bewilligung. In einer erregten Stuttgarter sozialdemokratischen Versammlung ward« -------- —--—
Man oüoiiu.crt auf die täglich erscheinende „Oberdeutsche Geltung" bet allen Postämtern uni) unfern Zeilungsstellen tu Äö V()S Kirchhain und Wetter sowie bei unserer Expednton — Markt 21. — Dei: Bezugspreis beträgt durch die Po;r 2Jo Mk. >,ohne Bestellgeld), bet unfern Zeirungsstellen und der Expedition „ Ml.
(Die Insertionsgebühr beträgt für bte 1 qeppaltcne , Zeile oder deren Raum 15 Pfemnig, für Reklamen 30 Pfennig. «Q
. ~ . -.rxAO Druck und Verlag: Joh. Äug. Koch, llniversitätsbuchdruckerei
Freitag, 4. September 1908. Inhaber Dr. C.Httzeroth, Marburg, SDtaitt 21. — Telephon55.
10 (Stn.Uttitf! vevbuittt.)
Getrennte Wellen.
Roman von Clarissa Lohde.
i Fortsetzung.)
Auch Iustizrat Eberhard hatte sich zur Trauerfeier in Frauenstein eingefunden. Nach einer Bestimmung des Verstorbenen sollte die Testamentseröffnung erst nach der Beisetzung in seiner Villa in Berlin und zwar in Gegenwart auch seines Sohnes Bruno erfolgen; doch hatte er dessen Anwesenheit in Frauenstein nicht gewünscht, dem Iustizrat dagegen auferlegt, an diesem Tage den Beteiligten, die Mit- leilung von dem Vorhandensein eines Mit- erben zu machen und sie für ihn versöhnlich zu stimmen. Stiller wie gewöhnlich seine Art, die sonst immer munter hin- und hergehenden Augen nachdenklich gesenkt, lehnte der Iustizrat an der Tür zwischen dem für die Angehörigen und Freunde reservierten Saal und dem anstoßenden Raume, in dem der niedere Stand sich versammelt hatte. Der Administrator von Schönwalde nahm mit seiner Familie neben den Inspektoren von Frauenstein den ersten Platz eir. Amtmann Wese war ein stämmiger Mann mit starken, unschönen, aber gutmütigen Zügen. Er galt für einen der ausgezeichnetsten Landwirte und hatte das Gut Schönwalde erst emporgebracht, so daß es jetzt allgemein für einen einträglicheren Besitz als Frauenstein galt. Neben ihm saßen feine Frau und seine Tochter. Die Amtmännin, eine derbe, rundliche Gestalt mit rötlichem Gesicht, der man an- fuh, daß sie sich in der Wirtschaft ordentlich tummelte, die Tochter, ein hübsches, aufgeweckt aus«
sehendes Mädchen von etwa 18 Jahren in eng anschließendem schwarzen Kleide. Sie hielt sich nur besuchsweise bei den Eltern auf, da sie in Berlin eine Fortbildungsschule besuchte. Die Eltern hatten sich anfangs sehr dagegen gesträubt; besonders die Mutter glaubte, daß es vollkommen genüge, wenn ihre einzige Tochter, der es ja an einer guten Mitgift und daher auch an einem Mann nicht fehlen werde,_sich zu einer tüchtigen Wirtin ausbilde. Das Sehnen in der Seele ihres Kindes nach höherer Bildung war ihr unverständlich. Da hatte sich die Baronin zu des Mädchens Fürsprecherin gemacht, und ihr mar es gelungen, was Gertrud vergeblich erfleht hatte, die Eltern zur Nachgiebigkeit gegen ihre Wünsche zu bewegen.
"Die Zeremonie war beendet. Der alte Baron hatte in der mitten im Parke erbauten Familiengruft der Rothenfels seine letzte Ruhestatt gefunden. Die Trauerversammlung begann sich zu zerstreuen, Wagen nach Wagen rollte durch die düstere Tannenallee, die von der Gruftkapelle zur Straße führte. Schweigend standen die Beamten und Hofleute zur Seite, um die zum Schlosse heimschreitende Familie hindurchzulassen. Dietrich, sowie Editha blieben hier und da stehen, um den alten Getreuen einige Worte des Dankes für ihre Teilnahme auszusprechen. Bei Amtmann Wese besonders hielt der Schloßherr sich längere Zeit auf.
„Kommen Sie nach einer Stunde zu mir aufs Schloß, lieber Wese," forderte er ihn mit herablassender Freundlichkeit beim Abschied auf. „Ich habe noch etwas Geschäftliches mit Ihnen zu besprechen. Sie haben doch Ihr Fuhrwerke hier?"
«Zu dienen, Herr Baron. Der Herr Inspek
tor erlaubte mir, die Pferde neben den anderen im Herrschaftsstall einzustellen."
„Natürlich, natürlich, gehören ja hierher," nickte der Baron gnädig.
Auch Editha winkte Gertrud und ihre Mutter, die bescheiden zurückgetreten waren, heran, um einige freundliche Worte mit ihnen zu wechseln.
„Welch ein hübsches Mädchen die Gertrud geworden ist," bemerkte Asta, als sie dann wieder weiterschritten.
„Und brav ist sie, sehr brav," fügte Editha hinzu. „Ein ganz selbständiger Charakter."
„Finden Sie das besonders empfehlenswert, liebe Schwägerin?" warf Graf Alten ein. „Ich mmnesteils halt« die Frauen für die liebenswürdigsten, die eben nicht selbständig sind, sondern sich an den Mann anlehnen."
„Ich glaube im Gegenteil," meinte Editha, daß eine gewisse Selbständigkeit für die Frau notwendig ist, um sicher durchs Leden zu kommen."
„Weißt Du denn noch nicht, Alten," rief Dietrich dazwischen, „daß Editha für die Frauenemanzipation schwärmt? Die kleine Wese soll sich auf ihre Veranlassung oder ihr Zureden noch in Berlin eine höhere Bildung aneignen.“
„Weil ich der Ansicht bin, daß eine erhöhte Bildung auch eine reifere Menschenkenntnis zur Folge hat und ein Mädchen besser als alles ander« vor gleißnerifchen Verlockungen, denen es heute mehr als ehedem ausgesetzt ist, zu schützen vermag. Für Gertrud ist mir wirklich nicht bange."
„Daß Du mit Deiner guten Meinung über sie recht behältst, das wünsche ich um ihrer braven Eltern willen," sagte Asta, «Was im
übrigen aber die Tugend des Weibes anbetriff. so hat man Beispiele, daß weder Klugheit iu><( Vornehmheit vor einem Fehltritt schützen, >« allerwenigsten aber glaube ich. daß die r-ge* nannten Emanzipationsreden das vermögen, di« in: Gegenteil die Sitten lockern und die Leidenschaften entfesseln."
„Ganz richtig, Asta," stimmte ihr Gemahl zu. „Frauenemanzipation und freie Liebe, das liegt; ja wohl ganz nahe beisammen."
„In dem Sinne, wie Sie die Fraueneman». zipation auffassen, lieber Schwager," entgegnete; Editha, „haben Sie recht. Ich aber meine ein« i anderx Emanzipation, die freiere Entwicklung aller weiblichen Fähigkeiten, eine nutzbringende: Tätigkeit, die vor Langeweile, der ärgsten Versucherin, schützt und, was das Erstrebenswerteste; ist eine gleichmäßige Durchbildung von Geist und Herz, die den Charakter festigt und für de»; Kampf des Lebens stählt."
„Sehr schön und sehr edel gedacht, Editha, aber ob erreichbar?" warf die Gräfin ein. „Schon das Streben danach muß Befriedigung bringen, die heute so vielen fehlt, das ist meine Ueberzeugung."
Der Graf und Dietrich schritten rascher vcran. Sie sahen den Iustizrat, der im Schloß- hos augenscheinlich ihrer noch harrte.
„Eie noch hier, lieber Iustizrat?" redete Dietrich den ihnen höflich Entgegentretenden mit großer Zuvorkommendenheit an. „Da bitt* fei wir wohl noch Höften, daß Sie unser Gast beim Mittagsessen bleiben. Wir haben überdies wohl noch manches Geschäftliche wegen der bevorstehenden Testamentseröffnung zu be« sprechen."
< (Fortsetzung folgt.).