MchW IMg mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kitchhaiu uud de« KeUage«: .Mrramscher Anzeiger", „Landwirtschaftliche Keilage" und „Illustriertes Sonntagsblatt".
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Marburg
Dienstag, 25. August 1908.
Die HnsertionSgebühr beträgt für die 7gelpaltene Zelle oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 80 Pfennig. — Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, Universitätsbuchdruckerei Inhaber Dr. <k. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
43. Jahrg.
Der heutigen Auflage für den Kreis Kirchhain liegt Kreisblatt Nr. 67 b bei.
Zur Reform des höheren Mädchen- schulwesens.
' Reform der preußischen höheren EftmrenbildMg war dringend nötig. Bisher war von Seiten des preußischen Staates für die Uebermittelung einer höheren Frauenbildung nur durch Einrichtung von höheren Mädchenschulen und von Lehrerinnenbildungsanstalten gesorgt, und selbst diese Anstalten zeigten bedeutsame Mängel. So umfaßte die vom Staate vorgeschriebene Form der höheren Mädchenschule nur 9 Jahre, d. h. nur ein Jahr mehr als die mit 8 Jahreskursen ausgestattete Volksschule. Außerdem wurde in den Lehrplänen der höheren Mädchenschule ein zu großer Wert auf di« Eefühlsbildung gelegt und darüber die Verstandesbildung verkümmert, die aber den Mädchen wegen ihrer schon ohnehin mehr auf das Gefühlsmäßige gehenden Art gerade recht nottut. Weiter fehlte für die Jahre gleich nach dem Verlassen der höheren Mädchenschule, also für das 16.—18. Lebensjahr, eine geordnete Fürsorge für die Weiterbildung, und doch find diese Jahre für die Förderung des Heranwachsenden Mädchens bei rechter Verwendung besonders gewinnreich. Die Angliederung der sogenannten wahlfreien Kurse an die höhere Mädchenschule verfehlte fast überall ihren Zwecks sie öffnete der Willkür Tür und Tor und entsprach deshalb nicht den davon gehegten Erwartungen. Die Lehrerinnenseminare bildeten in 3jährigem Kursus Lehrerinnen für Volksschulen, für mittlere und höhere Mädchenschulen zumeist gemeinschaftlich aus, so sehr die Vorbildung für die letztgenannten Anstalten wegen des reichlichen fremdsprachlichen Unterrichtes und der höheren Forderungen in Deutsch und Geschichte von der Vorbildung der Volksschullehrerinnen abwich; dies führte zu einer starken Ueberlastung der jungen Mädchen, die sich für das Lehramt an mittleren und höheren Mädchenschulen vorbereiteten. Der Vorbildung für die künftigen Lebensaufgaben einer gebildeten deutschen Frau war durch staatliche Einrichtungen fast noch keine Rechnung getragen und ebensowenig dem Streben begabter junger Mädchen, die Reife für die Universität und durch diese die Vorbildung für höhere Berufe zu erlangen. Ungeordnet waren auch die äußeren Verhältnisse der bisher bestehenden Mädchendildungsanstalten und ihrer Lehrerschaften. Sie unterstanden teils den Provinzialschulkollegien, teils den Bezirksregierungen, teils den Kreisschulinspektionen. Die Zusammensetzung der Lehrerkollegien aus Leh-
lRachdr'.'.ck vertaten.)
Getrennte Welten.
Roman von Clarissa Lohde.
I.
Tiefe Stille herrschte in der Villa des Barons von Rothenfels. Der alte Mann lag schwer krank darnieder, ein Mann, der es im Leben gut gehabt der nie Kümmernffe kennen gelernt hatte. Reich und vornehm von Geburt, hatte die Sonne des Glückes ihm bis ins hohe Alter geleuchtet. Seine ihm im Tode vorangegangen Gemahlin, eine geborene Gräfin Heldberg, war einst zu den meistgerühmten Schönheiten am Berliner Hofe gezählt worden. Sie hatte ihm zwei Kinder, einen Sohn und eine Tochter, geschenkt, die beide nach Wunsch verheiratet waren. Dietrich von Rothenfels bewirtschaftete die große, in der seenreichen Gegend der Mark liegende Herrschaft Frauenstein, die Tochter Asta, an einen bayerischen Standesherrn vermählt, lebte in München, wo ihr Gemahl, Graf Alten, ein Hofamt bekleidete.
Vor dem von Eranitsäulen getragenen Portal der im Westen Berlins liegenden Villa, die der alte Baron schon seit Jahren im Winter bewohnte, hielt ein Coupö. Doch nicht der in der ganzen vornehmen Gegend bekannte Arzt des Barons entstieg ihm, sondern ein kleiner, untersetzter Herr, der auf der keck emporgerichteten Nase eine Brille trug, durch die zwei helle, graue Augen scharf hervorlugten. Die mit kunstvollen Eisengittern geschmückte Glastür, welche zum Vestibül führte, öffnete sich geräuschlos. Der Portier begrüßte den Eintretenden mit schweigender Verneigung: zugleich ging eine zweite, das Vorzimmer abschließende TÜr auf, in der ein alter, grauhaariger Diener den Ankömmling empfing.
„Es geht also nicht gut. Franz?" fragte der
rern u. Lehrerinnen, aus akademisch u. semina- risch gebildeten Mitgliedern war nicht genügend bestimmt, und ebensowenig bestanden bindende Vorschriften über die Besoldung und die Rangverhältnisse der Lehrenden. Es war infolge dessen, besonders bei Lehrermangel eine schwere Aufgabe, tüchtige Lehrer mit akademischer Bildung für höhere Mädchenschulen zu gewinnen.
So wurden die Reformpläne, welche die Regierung im Januar 1906 in baldige Aussicht stellte, mit größter Spannung erwartet; fi« sind am 15. August d. I. durch Königliche Unterschrift genehmigt worden.
Diese Pläne lasten als Grundlage und Ausgangspunkt einer höheren Frauenbildung die höhere Mädchenschule bestehen; aber sie weisen ihr 10 Jahreskurse zu und suchen eine stärkere Ausbildung des Verstandes der Schülerinnen dadurch herbeizuführen, daß sie eine kräftigere Hervorhebung der verstandbildenden Elemente im deutschen und fremdsprachlichen Unterricht fordern und dem Rechenunterricht durch Einführung von Mathematik in den Lehrplan erweiterte Aufgaben stellen.
Sie sorgen weiter für Bildungsgelegenheiten, die über die Ziele der höheren Mädchenschule hinausführen; dies sind die Lyzeen und Studienanstalten.
Das Lyzeum kann eine „Frauenschule" oder ein- „höheres Lehrerinnenseminar" oder auch beide Anstalten nebeneinander umfasten.
Die Frauenschule soll einen mindestens einjährigen, in der Rege', aber zweijährigen Lehrgang haben und neben wissenschaftlichen Fächern hauswirtschaftliche und pädagogisch« Belehrungen und Uebungen bieten; sie soll die Mädchen in den Pflichtenkreis des häuslichen und sozialen Lebens, d. h. in di« Hauswirtschaft, Gesundheitslehre, Kinderpflege und xinber= erziehung und in die Gebiete der öffentlichen Wohltätigkeit einführen. Verbindlich für alle Schülerinnen ist die Teilnahme am Unterricht in der Erziehungslehre und an einem zweiten wistenschaftlichen Fache. Im. Uebrigen steht jeder Schülerin die Teilnahme an 12—30 Stunden wöchentlich nach ihrer Wahl frei. Nach wenigstens 2jährigem, regelmäßigem Besuch erhalten die Schülerinnen der Frauenschule ein in der Konferenz festgesetztes und von allen bei ihrem Unterricht beteiligten Lehrern und Lehrerinnen unterschriebenes Abgangszeugnis. Bei vorzeitigem Abgang darf eine einfache Bescheinigung über die Dauer des Besuches der Anstalt und über die durchgearbeiteten Lehrstoffe ausgestellt werden.
Das höhere Lehrerinnenseminar dient der Vorbildung für das Lehramt an mittleren und höheren Mädchenschulen. Es umfaßt 4 Jahrgänge. Die Schülerinnen erwerben sich
Eintretende leise, „sonst hätte der Herr Baron mich wohl nicht rufen lassen!"
„Nein, nicht gut, Herr Justizrat. Der Herr Baron sprechen immer vom Sterben." „Ho, ho, so rasch stirbt man nicht," suchte der Justizrat den besorgt dreinschauenden alten Diener zu beruhigen. „Der Baron sind hoch in den Sechzigern und der böse Bronchialkartarrh qnält ihn schon seit dem letzten Winter gar sehr. Und diesmal ist er heftiger aufgetreten, als je vorher." „Aber bei diesem milden Aprilwetter!" meinte der Justizrat und schaute durch die große Scheibe des Flurfensters in den int ersten Frühlingsschmuck schimmernden, ausgedehnten, mit künstlerischem Geschmack angelegten Garten. Der Diener zuckte traurig die Achseln. „Der Herr Geheimrat Walter, unser Arzt, der, wie der Herr Justizrat vielleicht wissen, die Hoffnung so leicht nicht sinken läßt, hat vor einigen Tagen die junge Frau Baronin, die zur Pflege herge- kommen ist, bedeutet, daß auch die gnädige Gräfin aus München hergerufen werden solle. Er hegt also wohl keine Hoffnung mehr."
Des Justizrats bisher noch immer jovial lächelndes Gesicht nahm nun einen ernsten Ausdruck an. „Ja ja," sagte er, „und wenn das Leben noch so schön ist, einmal muß es doch zu Ende gehen."
Der Diener war während besten vorausge- schritten, einen langen Gang hinunter, dann durch mehrere halb verdunkelt«, reich ausgestattete Gemächer, bis er vor einer geschlostenen Tür stehen blieb. „Ich werde den Herrn Justizrat melden." „Hütet der Herr Baron das Bett?" „Nein, er sitzt im Lehnstuhl Tag und Nacht, da ihm beim Liegen das Atmen zu schwer wird. Ich glaube, die Frau Baronin ist gerade bei ihm."
Der Diener klopfte leis« an, ein leichter Tritt wurde hörbar, dann öffnete sich laptlos dfe Tjfr. Eine junge, einfach gekleidete DaM« nickte vem
in den drei ersten Jahren die nötige wisten- schaftliche Ausbildung und haben nach Verlauf dieser Zeit eine Prüfung über die erlangten Kenntniste zu bestehen. Im vierten Jahre werden sie für die praktische Ausübung des Lehramtes befähigt und legen dann eine pädagogische Echlußprüfung ab. Durch die Verlängerung der früher dreijährigen Ausbildungszeit auf 4 Jahre und die Trennung der wistenschaftlichen und praktischen Prüfung wird die bisherige lleberbürdung verhütet. Das erlangte Zeugnis berechtigt natürlich auch für den Unterricht an Volksschulen.
Wo Frauenschule und höheres Lehrerinnenseminar nebeneinander bestehen, kann der Unterricht in geeigneten Fächern den Schülerinnen beider Anstalten gemeinsam erteilt werden. Mit dem Lyzeum müsten in der Regel Uebungs- klasten für die Lehrübungen der Seminaristinnen und ein Kindergarten für die praktische Einführung aller Schülerinnen in die Kleinkindererziehung verbunden sein. Das Lyzeum kann übrigens auch in besonderen Kursen die Ausbildung als Sprachlehrerin, Hauswirtschafts-, Handarbeits- und Turnlehrerin darbieten. Es kann zur Erfüllung dieser Aufgaben mit anderen geeigneten Veranstaltungen in Verbindung treten. In die Kurse der Frauenschule können auch Vorträge von Dozenten, die nicht dem Lehrkörper der Anstalt angehören, eingefügt werden.
Die Studienanstalt soll die Mädchen zur Reife für das Universitätsstudium führen; sie kann je nach den örtlichen Verhältnissen entweder Oberrealschulkurse oder realgymnastale oder gymnasiale Kurse umfasten. Die gymnasialen und realgymnafialen Kurse find auf 6 Jahre festgesetzt und zweigen sich nach dem 7. Schuljahr« von der höheren Mädchenschule ab, die Oberrealschulkurse umfasten 5 Jahre und trennen sich nach dem 8. Schuljahre von der höheren Mädchenschule. Während männliche Schüler die Universttätsreife in 12 Jahren erreichen können, sollen also weibliche 13 Jahre auf dasselbe Ziel verwenden; auch hierdurch soll eine lleberbürdung verhütet werden. Freilich bleiben die Knaben nicht selten einmal in einer Klaste zwei Jahre und gebrauchen dann ebenfalls 13 Jahre, um zur Reifeprüfung zu gelangen. Eine Studienanstalt darf in der Regel nur an solchen Orten begründet werden, wo schon eine Frauenschule errichtet ist. Es soll also für die Vorbildung zum häuslichen Beruf schon gesorgt sein, ehe Anstalten geschaffen werden, welche die jungen Mädchen zum Studium führen. Die Reifeprüfung der Studienanstalten verleiht die Berechtigungen der Oberrealschule, des Realgymnasiums oder des Gymnasiums, soweit sie für Frauen in Betracht kommen; es ist also in erster Linie an die Ausbildung zur
Justrzrat ernst zu. Sie hatte ein feines, edel geschnittenes Gesicht, große, dunkelgraue, seelenvolle Augen und volles aschblondes, im Nacken zu einem Knoten geschlungenes Haar. Beim ersten Blick konnte man sie kaum schön nennen; abe. sie hatte, was mehr wert ist, als Schönheit, etwas eigen Anziehendes, eine edle, frauenhafte Würde, die sogleich jedes Herz gewann. Baronin Editha war die Schwiegertochter des alten Barons, die Frau seines Sohnes, sein besonderer Liebling, die sogleich, als sie durch die Haushälterin des alten Herrn erfahren hatte, daß er krank geworden fei, von ihrem Gute herbeigeeilt war, tim ihn zu pflegen. Er hatte gerade nach ihr verlangt, nicht nach seiner Tochter die, zu sehr Weltdame, im Eesellschaftsleben fast ganz aufging, indem selbst nervös, sich zur Krankenpflege wenig eignete. Aus diesem Grunde hafte man sie auch nicht beunruhigen wollen, ehe der Zustand des alten Herrn sich wirklich als gefährlich erwies."
„Bitte, treten Sie ein, Herr Justizrai," sagte die Baronin mit einer sanften Stimme, die sich weich und wohlig ins Ohr legte. „Der Papa erwartet Sie schon mit Ungeduld." Dabei trat sie in den Salon, um den Justizrat vorbei zu lasten.
„Sie lassen uns allein?“ fragte er erstaunt. „Ist es etwas so ernsthaftes? "
„Ich glaube. Doch sollte der Papa mich brauchen, so bin ich zur Hand. Ich warte hier."
Im Lehnstuhl, an dem hohen Fenster saß die hagere Gestalt des Krankern in einen mit Pelz gefütterten Schlafrock gehüllt. Sein Kopf mit den spärlichen grauen Haaren war auf die Brust gesenkt, das von einem dichten grauen Bart umrahmte Gesicht sah geblich-bleich aus, die Augen tagen eingefallen in ihren Höhlen. Der Justizrat erschrak. So verfallen batte «r den sonst noch immer stramm und vornehm einherschreiten, den Herrn, der stet, etwa. Herrisches. Hochfah-
EinzelplSne erörtert werden.
Sn.
(Fortsetzung folgt.) |
-en Kopf. „ ben, welches
wird, mich zum Testamentsvollstrecker zu ernennen," fiel der Justizrat ein, um dem Kranken das Sprechen zu ersparen. „Wünschen Sie ihm noch etwas hinzuzufügen?" Der Baron schüttelt« Ich habe ein Kodizill niederaeschritz das ganze Testament umgestaltet.*
DeulM SWdj.
— Pom Kaiser. Wilhelmshöhe, 22. Aug. Heute Morgen machte das Kaiserpaar einen ge» meinsamen Spaziergang. Der Kaiser hörte spä- ter den Vortrag des Kriegsministers von Einem und des Chefs des Militärkabinetts, Grafen Hülsen-Häseler. Zur Frühstückstafel folgte der Kaiser einer Einladung des kommandierenden Generals Freiherrn Scheffer von Boyadel. — Die Kaiserin besuchte Vormittags mit de« Prinzen Oskar und der Prinzessin Vittoria Luise die neue Runftal/.tcmie.
— Zur Promotion des Prinzen August Wilhelm dementiert die „Straßburger Korrespondenz" die Nachricht einiger Zeitungen, wonach die Staatsanwaltschaft gegen die „Freie Presse" und die „Straßburger Bürgerzeitung" wegen der bekannten Artikel über die Promotion des Prinzen August Wilhelm von Amtswegen Klage erhoben haben soll. Es hätten nur auf
Oberlehrerin, Aerztin und Rechtsanwältin zu denken.
Die nach den staatlichen Bestimmungen eingerichteten höheren Mädchenschulen, Lyzeen und Studienanstalten werden als höhere Schulen anerkannt und den Provinzialschulkollegien unterstellt. Die Lehrerkollegien sollen sich au» Lehrern und Lehrerinnen in annähernd gleicher Zahl zusammensetzen; mindestens soll die Zahl her einen oder andern nicht unter y3 der Gesamtzahl herabgehen. Auch die Vorbildung der in den verschiedenen Anstalten Unterrichtenden wird genau bestimmt; so sollen in einer höheren Mädchenschule in der Regel mindestens di« Hälft« der Stunden in den wissenschaftlichen Fächern der Mittel- und Oberstufe von akademisch debildeien Lehrern und Lehrerinnen erteilt werden. Endlich werden die äußeren Verhältnisse der verschiedenen Lehrerkategorien festgestellt.
Wie weit die neuen Bestimmungen die hiesigen Schulverhältnisse in nächster Zeit beeinflussen können, läßt sich erst dann klar übersehen, wenn die Einzelpläne der verschiedenen neuen Anstalten vorliegen. Doch läß- sich vorausfetzen, daß die vorhandene zehnstushze höhere Mädchenschule zur höheren Mädcheivchule int Sinne des Gesetzes werden wird, da die äußeren Bedingungen für ihre Reform in den letzten Jahren schon annähernd erfüllt sind und die Durchführung der Reform deshalb nicht mehr viel Aufwendungen erfordern wird. Auch eine oder zwei Frauenschulklassen würden sich bei regem Besuch« wohl einrichten lassen. Die Frage, ob neben einen solchen Aufbau auch ein Lehrerin- nen-Seminar oder eine Studienanstalt treten könnte, kann erst nach dem Erscheinen der
rendes gehabt hatte, sich nicht vorgestellt. Und diese zusammengesunkene Gestalt in dem hochlehnigen Krankenstuhl wirkte um so trauriger inmitten all der Pracht, die sich um sie breitete. Die hellseidenen Vorhänge an den Fenstern, di« Sessel und Sofas mit dem gleichen Hellen Ueber- zug, die ebenso zierlichen und kostbaren Boulemöbel, die Gemälde an den Wänden, die all« Liebes- und Jagdszenen darstellten, das alles sprach von der unverwüstlichen Lebenslust des Barons, der jetzt wie ein Bild des Sterbens und Vergehens dalag; welch ein Kontrast!
Der Justizrat vermochte es dennoch über sich, ein Lächeln auf feine Lippen zu zwingen. „Der Herr Baron habe befohlen?" „Kommen Sie nur näher," sagte der Kranke, mit einem leichten Neigen des Hauptes den tiefen Gruß des Ju- stizrates erwidernd, und mit einer heiseren, mühsam nach Luft ringenden Stimme fügte er hinzu: „Setzen Sie sich ganz nähe zu mir, ganz" nahe. Sie hören, das Sprechen wird mir schwer."/ Der Justizrat rückte sich sogleich einen Sessel! dicht an den Stuhl des Kranken, dessen keuchender; Atem etwas Beängstigendes hatte. „Womit! kann ich dem Baron dienen?" fragte er. Ein tiefer Seufzer entrang sich der Brust des Kranken. „Es handelt sich um meinen letzten Willen!" Der Justizrat neigte, als hätte er diese Antwort erwartet zustimmend das Haupt. „Sie wissen, ich habe schon bei Lebzeiten meiner, Frau ein Testament gemacht!" „Das bei mit deponiert ist und in dem mir die Ehre erwiesen