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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
und de» SeUage»: .Literarischer Anzeiger", „ßauLmirlschaftliche Deiiage" und „Illustrierte- Ksuutagsblatt^.
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Marburg
Dienstag, 21. Juli 1908.
Die Jnsertionsgebübr beträgt für die 7gehaltene Zeile oder deren Raum 16 Pfennig, für Reklamen 80 Pfennig. — Druck und Verlag: Iah. Aug. Koch, Unwersttcitsbuchdruckerei Inhaber Dr. E.H rtzeroth, Marburg, Markt 21. — Telephon SS.
43. Jahrg«
Die Strafprozeßreform.
' Die „Köln. Ztg." teilt offiziös mit, daß die Vorarbeiten für die Strafprozetzreform, soweit »pe die Reichsjustijverwaltung und die preußische Regierung beschäftigten, zum Abschluß ge- -kommen sind. Eine neue Strafprozessordnung und eine umfassende Novelle zum Eerichtsoer- ^asiungsgesetz sind von dem Reichskanzler dem Bundesrat vorgelegt; jene Vorlage regelt das gerichtliche Verfahren, diese enthält diejenigen Aenderungen in der Verfassung unserer Gerichte, die durch die veränderte Gestaltung der straf- gerichtlichen Instanzen sich ergeben. Es liegt, wie wir hören, in der Absicht, die neuen Gesetzentwürfe in nächster Zeit zu veröffentlichen, und zwar mit den ihnen beigegebenen, sehr umfangreichen Motiven,
Für weitere Kreise wird vor allem die neue strasgerichtliche Organisation von Interesse sein. Das Blatt ist in der Lage, darüber schon jetzt folgendes mitzuteilen: Zuständig für die leichtesten Straftaten, die Uebertretungen, soll in Zukunft der Amtsrichter sein, ohne Zuziehung von Schöffen. Gegen seine Entscheidung ist die Berufung gegeben an die Strafkammer des Landgerichts, die in der Besetzung von drei Richtern urteilt. Gegen ihr Urteil ist die Revision an einen mit fünf Richtern besetzten Senat des Oberlandesgerichts zulässig. Reben dem Amtsrichter als Einzelrichter steht das Amtsgericht als kollegialer Gerichtshof, der in der Besetzung von einem Richter und zwei Schöffen urteilt. Ihm werden in der Hauptsache die nächst leichteren Straftaten, die Vergehen, zugewiesen. Gegen die Entscheidungen dieses Gerichtshofes ist in gleicher Weise und an die nämlichen Instanzen wie gegen die Entscheidung des Einzelrichters Berufung und Revision gegeben. Für schwere Straftaten, die nicht vor das Schwurgericht gelangen, soll wie bisher die Strafkammer bei den Landgerichten zuständig sein, aber mit der bedeutsamen Aenderung, daß sie in der Besetzung von zwei Richtern und drei Schöffen entscheidet. Gegen ihre Entscheidung geht die Berufung an einen aus fünf Richtern gebildeten Strafsenat, der für ein oder auch für mehrere Landgerichte zuständig sein und äußerlich, je nach den örtlichen Verhältnissen, an das Landgericht, an dessen Sitz er eingerichtet ist, oder an das Oberlandesgericht angegliedert werden kann; an das Landgericht als Regel, an das Oberlandesgericht als Ausnahme. Die Leitung dieses Verufungs- senats untersteht entweder dem Präsidenten des Landgerichts oder einem Hähern, aus der Mitte des Land- oder Oberlandesgerichte berufenen Richter. Gegen das Berufungsurteil geht die Revision an das Reichsgericht. Die Schwurgerichte behalten im wesentlichen ihre Gestalt und Zuständigkeit.
Eine besondere Behandlung wird den Straftaten der im Alter von 12 bis 18 Jahren stehenden Jugendlichen
g7 i Nachdruck verboten.),
Liselottes Heirat.
Von H. Eourths-Mahler.
l Fortsetzung.)
Liselotte fuhr hinter ihm erschrocken zusammen bei dieser Frage und wollte sich erheben, um angstvoll neben ihren Mann zu treten. Er durste dies Ehrenwort nicht geben, so meinte sie, und wollte ihn daran hindern.
Sibylle zog sie aber wieder mit eisernem Griff neben sich und sah ihr mit einem beschwörenden Blick in die Augen. Ehe Liselotte imstande war sich dagegen aufzulehnen, sagte Wolf bereits ernst und ruhig:
»Ich gebe Ihnen dies Ehrenwort, Herr von Römer."
Sibylle atmete auf und kam ihm zu Hilfe, während Liselotte wie geknickt in stch zusammensank und das. Ungeheuere nicht zu fassen vermochte.
„Lieber Kurt, darf ich fragen, wie Du dazu kommst, Herrn von Gernrode eine foldje Frage vorzulegen? Ich muß energisch gegen eine solche Kränkung protestieren."
„Verzeihe mir und beruhige Dich, liebe, teure Sibylle. Ich konnte in diesem Falle nicht anders handeln, um Deinen Ruf vor Flecken zu bewahren. Herr von Gernrode, gnädigste Frau, verzeihen Sie mir diese Szene. Ich neige wirklich ein wenig zur Eifersucht. Nochmals, verzeihen Sie mk. Wenn man eine so schöne Frau lein eigen nennt, ist ein wenig Eifersucht ver-
zuteil. Diese Straftaten werden sämtlich an die Amtsgerichte verwiesen; für ihre Aburteilung sollen eigene, nach ihrem Interesse für die Jugenderziehung und ihren Berufserfahrungen besonders für eine solche Ausgabe befähigte Schöffen herangezogen werden, und zwar, wo die Verhältnisse es irgend gestatten, unter dem Vorsitz eines in den Geschäften des Vormundschafts-Gerichts bewanderten und mit vormundschaftlichen Aufgaben besaß- tenRichters. Außerdem soll das Gericht die Befugnis erhalten, v^n einer strafgerichtlichen Verfolgung trotz der erhobenen Anklage gänzlich abzusehen und die Ahndung der zur Aburteilung gestellten Tat dem Vortrundschasts- gericht zu überlassen.
Den Schöffen und Geschworenen wird ein gesetzlicher Anspruch auf Tagegelder neben den Reisekosten zugebilligt.
Die neue Strafprozeßordnung nimmt zwar vorwiegend das prozeßtechnische Interesse in Anspruch, bringt aber auch größere Neuerungen von politischer Bedeutung. So wird der Grundsatz, daß alle strafrechtlichen Gesetzesverletzungen der Regel nach verfolgt werden müssen, bei allen Straftaten jugendlicher Personen und bei gewissen Straftaten Erwachsener fallen gelassen. Bei Jugendlichen kann schon von dem Staatsanwalt die Ueberweisung an die Vormundschaftsbehörde behufs geeigneter Ahndung verfügt werden. Die Untersuchungshaft wird eingeschränkt, der Zeugniszwang gegenüber der Presse in der Hauptsache beseitigt. Die Verpflichtung der Zeugnisablegung wird allgemein gemildert, die Notwendigkeit eidlicher Vernehmungen be- schränkt. Die Voruntersuchung wird bei- behalten. Dem Interesse, das die Verteidigung an dem Vorverfahren zu nehmen hat, wird mehr als bisher Rechnung getragen. Das Strafbefehlsverfahren wird ausgedehnt, ein beschleunigtes Verfahren in größerem Umfange zugelassen. Für den Prozeßgang bei den Jugend- gerichten sind noch besondere Einrichtungen getroffen, welche die Bedürfnisse des jugendlichen Alters berücksichtigen; die Öffentlichkeit kann hier nach dem Ermessen des Gerichts ausgeschlossen werden.
k Lettisches Reich.
— Von der Rordlandsreise des Kaisers. Berlin, 18. Juli. Ein Telegramm aus Bergen vom 17. Juli meldet: Am gestrigen Tage sah der Kaiser nach der Ankunft in Bergen den früheren Staatsminister Michelsen und Gemahlin sowie den Konsul Mohr und Gemahlin zur Abendtafel. Der Kaiser unternahm heute, wo am Ort Kohlen genommen werden, einen längeren Spaziergang und begab sich nach Stu- pet zur Frühstücktafel beim Konsul Mohr. Das Wetter ist nicht ganz sicher. An Bord alles wohl.
— Beileidstelegramm des Kaisers zum Tod« des Bischofs Thiel. Braunsberg, 18. Juli. Dem
zeihlich. Sei gut, Sibylle und sieh mich nicht so strafend an."
„Dies eine Mal soll es Dir noch so hingehen, Kurt, aber versprich mir, in Zukunft mehr Vertrauen zu mir zu haben."
„Mein Wort darauf."
„Und nun wollen wir zu unseren Gästen zu- rückkehren, unsere lange Abwesenheit wird sonst auffallen. Schließen Sie sich uns an, meine Herrschaften, oder ziehen Sie es vor, in diesem lauschigen Winkel noch ein wenig Ihr junges Glück zu genießen. Komm, Kurt, dies junge Paar ist sich selbst genug."
Sie zog ihren Mann mit sich fort, da sie merkte, daß es mit Liselottes Fassung zu Ende ging. Um ihn abzulenken, überhäufte sie ihn draußen mit den zärtlichsten Vorwürfen wegen seiner Eifersucht, und Römer war überzeugt, seiner süßen, reizenden Frau das schreiendste Un» recht zugefügt zu haben.
In Sibylles Jnnerm sah es indessen furchtbar aus. Obwohl sie nur kurz« Zeit ungestört mit Wolf zusammengewesen war, hatte sie erkannt, daß das Unglaubliche wirklich Tatsache war. Wolf liebte sie längst nicht mehr, sondern seine Frau, die unscheinbare Liselotte. Er hatte es ihr klar und bündig gesagt, als sie sich mit heißen Liebesworten an ihn herangedrängt hatte. Kalt und streiw hatte «r sie zurückge- stoßen und mit zornig blitzenden Augen Rechenschaft von ihr verlangt Über da», was sie Liselotte an ihrem Hochzeitstage angetan hatte, seiner angebeteten, hetbgeliehtes FrMl .
Domprälaten Dr. Dittreich ist nachstehendes Telegramm des Kaisers aus Bergen vom 17. d. M. zugegangen: „Dem Domkapitel und dem Bistum Ermland spreche Ich Mein aufrichtiges herzliches Beileid aus zu dem schweren Verluste, den sie durch den Tod des hochwürdigen Bischofs Dr. Thiel erlitten haben. Der nun Entschlafene war ein treuer Diener Gottes und ergebener Freund Meines Hauses. Es war ihm schon vergönnt, dem großen Kaiser näher zu stehen, und jetzt war et Ihrer Majestät der Kaiserin und Mir in (Sabinen ein hochgeschätzter lieber Nachbar. Ich werde dem vorzüglichen Manne ein treues Andenken bewahren. Wilhelm I. R.“
— Di« Tübinger Studenten bei Zeppelin. Friedrichshafen, 18. Juli. Heute mittag um 12 Uhr sind mittels Sonderzuges etwa 900 Vertreter der Tübinger Studentenschaft nebst zahlreichen Vertretern des Professoren-Kollegiums zu einer Huldigung für den Grafen Zeppelin hier eingetroffen. Graf Zeppelin nahm die Huldigung von der Veranda seines Zimmers entgegen. Nachdem er für die Huldigung gedantt und seinem Bedauern darüber Ausdruck gegeben hatte, daß er infolge eines Mißgeschickes feinen Ballon den Studenten nicht vorführen könne, lud er sie zu einer Besichtigung der Ballonhalle und des Luftschiffes ein. Um 4 Uhr erfolgte die Abfahrt dorthin in zwei Sonderschiffen. Heute abend findet Kommers statt, dem voraussichtlich auch der König beiwohnen wird. Gegen 11 Uhr fahren die Studenten wieder nach Tübingen zurück.
— 6. preußischer Städtetag. Königsberg, 17. Juli. Der 6. preußische Städtetag, welcher in diesem Jahre zum Gedächtnis an den vor hundert Jahren erfolgten Erlaß der preußischen Städteordnung in Königsberg abgehalten werden soll, wird zum 5. unb 6. Oktober b. I. einberufen werben. Die Tagesorbnung ist wie folgt festgestellt: 1. Die Entwickelung der preußischen Stäbte seit bem Erlaß bei Städteorbnung von 1808. 2. Stabterweiterungen burch Eingemeinbungen, 3. Stäbtische Wohlfahrtspolizei.
— Der Reichsverband deutscher Zollausseher unb bei aus biefem Stande hervorgegangenen Beamten (Zollassistenten unb -Sekietäie) umfaßt beieits 13 000 Beamte. Zum Reichsver- banbstage in Stettin vom 23. bis 25. Juli sind übet 70 Vertreter der 13 großen Lanbesvei- bänbe unb über 300 über das ganze Reich zerstreuten Zweigvereine angemelbet. Die Forber- ungen bei Zollaufsehei gehen dahin, entspiechend ihien Leistungen und ihiei Tätigkeit in Pieu- ßen endlich den mittleien Beamtentang wiedet- zuerlangen (zutzeit gehöten sie bet sog. Klasse „Andete Beamte" an) mit entsprechendem Gehalt unb Titel. Die Zollassistenten unb -Sekretäre wünschen bie notwendige Gleichstellung mit den gleichwertigen Beamten von Post und Bahn bei der neuen Regulierung durchgeführt zu sehen. Diesen Forderungen für Preußen analog bewegen sich die Fotderungen derselben Beamten in den anderen deutschen Bundesstaaten. Neben diesen Wünschen richten sich andere auf eine notwendige systematische Ausbildung der Zoll- unb Steuerbeamten unb auf Aenderung bei Bewaffnung u. a. m. Auf sozialem Gebiete hat der Reichsverband für seine Mitglieder Bedeutendes geleistet; eine vor drei Jahren gegründete große Sterbeunterstützungskasse mit rund 9000 Mitgliedern konnten an Hinterbliebene in
hatte er Liselotte genannt unb mit einem Stus» druck, der sie mehr überzeugte als feine Worte. Sie hatte kaum Zeit gehabt, sich diesem Faktum gegenüber zu fassen, da hatte Liselotte an die Tür geklopft.
Sibylle Römer wußte, daß sie nichts mehr zu hoffen hatte.
Als Wolf mit Liselotte allein wat, blieb es eine Weile zwischen ihnen still. Das junge Weib kämpfte heldenhaft mit bet löblichen Verzweiflung, bie sie erfaßt hatte. Sie saß ba wie ein versteinertes Bilb bes Schmerzes unb hatte bie Hänbe zusammengefaltet. In ihren Augen war ein Ausbruck von Qual unb Grauen.
Er sah sie voll heißen Erbarmens an. Was mochte in ihrem armen Herzen vorgehen, wie mochte sie sich all bas erklären! Wahrlich, wenn sie jetzt an ihm zweifelte, es war kein Wunder. Er trat zu ihr heran.
„Liselotte, Du hast ein Recht, ein Erklärung zu fordern, wie es kam, baß Du mich in biefem Zimmer hinter verschlossener Tür mit Frau Römer zusammenfandest. Willst Du mich jetzt anhören?"
„Nicht jetzt — nein — laß mich jetzt — ich — ich bin so elend, laß uns nach Hause — jetzt
gleich.«
„Liselotte!"
Er trat dicht an ihre Seite und umfaßte sie angstvoll, denn er sah daß sie schwankte und sich Nicht halten konnte. Sie Höfte seinen erschreckten Ruf nicht mehr uich fiel besinnungslos in sein» Arm« zurück.
etwa 200 Sterbefällen schon über 120 000 X auszahlen.
— lieber die geplante Elettiizitätssteue, will bie „Augsb. Abenbztg." etwas näheres erfahren haben. In einer Berliner Melbung de» Blattes wird erklärt, es handle sich nur um eine Abgabe auf Elektrizität, soweit dies« Leuchtzwecken dient. Es sei bisher nirgend» davon die Rebe gewesen, baß auch biese Kraft für gewerbliche Zwecke besteuert werben solle. Am wenigsten aber benke man daran, die Elektrizität, bie Vetkehrszwecken diene, also zur Fortbewegung von Eisenbahnen, Straßenbah. nen, Kraftwagen usw., mit einer Steuer zu belegen. Auch bet Verbacht, daß diese Elettiizi- tätsabgabe eine Begünstigung bes Kohlensynbi» kats unb dessen Bestrebungen darstelle, erscheine hinfällig. Ein solcher Verdacht habe allenfalls aufkommen können, solange nur das elettrisch« Licht besteuert werden sollte. Tatsächlich solle dies auch ursprünglich allein im Plane des Reichsschatzsekretärs gelegen haben. Aber e» habe nur des einfachen Hinweises darauf bedurft, um den Staatssekretär Sydow zu veranlassen, auch sofort eine Abgabe auf Leuchtgas seinen Steuerplänen einzufügen.
— Deutsches Komitee für die Weltausstellung in Brüssel 1910. Nachdem die Einladung der Belgischen Regierung zur Beteiligung an der Weltausstellung angenommen und ein Reichskommissar bestellt worden ist, wird nunmehr das deutsche Komitee, um dessen Begründung die Ständige Ausstellungskommisfion von der Reichsverwaltung ersucht worden ist, im September dieses Jahres kostituieft werden. — Zum Reichskommissar ist der Regierungsrat im Reichsamt des Innern, Heinrich Albert, zu seinem Vettreter in Behinderungsfällen der kaiserliche Konsul in Brüssel, Legattonsrat Bobrik, bestellt worden.
— Lausanne. Wie der „Tägl. Rdsch." aus Lausanne telegraphiert wird, hat der Große Rat des Kantons Waadtland die Absetzung bet deutschen Professoren Kuhlenbeck unb van Bleuten wegen „Jnsubotbination" ausgesprochen.
— Der Zustand des Fürsten Eulenburg hat sich, nach bem „Beil. Tgbl.«, infolge bei über« stanbenen Aufregungen verschlimmert. Der Fürst befinbet sich zeitweise in einem ohnmachts- ähnlichen Zustande. Es besteht jedoch gegenwärtig keine unmittelbare Lebensgefahr. Fürst Eulenburg wurde heute vormittag von seiner Gattin und einer Tochter besucht, bie beibe bi» gegen ein llhr mittags am Krankenbett im Konferenzsaal bet CharitS verweilten.
— Das Problem eine« Versicherung gegen rnteschäden infolge Arbeitermangels, bas Dt. . Rohrbeck in bet Zeitschrift für Agrarpolitik behanbelte hat in bet Presse zu einet ernsthaften unb empfehlenben Erörterung geführt. Die Zufälligkeit bes Schabens sieht bet Verfasser in bem llmstanbe, baß trotz bet zu grün» bcnben Versicherung jeber Landwirt sich auch künftig rechtzeitig bie erforderlichen Arbeitskräfte besorgen werbe, ba ja bie Entschädigung immer geringer als bet Ertrag orbnungsmätzi» 0er Wirtschaft sein werde. Bei der Berechnung der Risiken will der Verfasser die großen Güter verhältnismäßig stärker mit Beiträgen belasten als kleinere. Schwierig erscheint allerdings auch ihm die Schadenabschätzung. Als Träger des Versicherungsunternehmens zieht er in Be-
Er stöhnte auf vor Angst und Schmerz.
„Mein armer, süßer Liebling, das war zuviel für Dich," dachte er, zärtlich besorgt um sie bemüht.
In diesem Augenblicke kam Fritz Gernrode am Stock herbeigehumpelt. Von Sibylle hatte et erfahren, wo er seine Kinder fand.
„Was ist geschehen, Wolf? Ich suche Liselotte schon lange vergebens. Mein verflixtes Bein läßt mich nicht schnell genug von der Stelle. Was ist mit Liselotte?«
„Sie ist ohnmächtig, Vater, wie es kam, erzähle ich Dir zuhause. Bitte laß sofort an- spannen und sorge bafür, daß unser schneller Ausbruch Deinem Rheuma zugeschrieben wird. Ich bleibe inzwischen mit Liselotte hier, bis sie stch erholt hat. Reich mir ein Glas Wasser herüber, dort auf dem Tisch steht eine Äatttff«. unb bann geh. — Tut Dir Dein Bein j<chr weh?"
Der alte Herr reichte ihm bas Wasser.
„Ach bas Bein — das läßt stch ertragen. Aber baß ich das arme Kinb so vor mir sehe! Wenn daran diese Frau von Römer nicht schuld tsi, dann lasse ich mich aufhängen."
Liselotte kam zu sich und schlug bie Augen auf, als ihr Wolf die Schläfe mit Wasser rieb.
„Nach Hause — ich will nachhause!" sagt« ste matt. „ ,, , ।
„Gleich, Kind, gleich, ich lasse sofort anspan«; nen,“ rief Fritz Gernrode und stampfte «Ute; mit seinem Stock davon,
(Fortsetzung folgt«)