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MchM Jeilmg mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain und den Beilage«: .Mer-arischer .FandwirLschafiliche Beilage« «udIllustriertes Bmrntagsblatt«.

Man abonniert auf die tägllch erscheinendeOberhessische * ncx Zeitung" bei allen Postämtern und unfern Zeitungsstellen in JWO 11)2 Kirchhain und Wetter sowie bei unserer Expedition Markt 21. * Der Bezugspreis beträgt durch die Post 2,25 Mk. (ohne

Bestellgeld), bei unfern Zeitungsstellen und der Expedition 2 Mk.

Marburg

Sonntag, 12. In» 1908.

Di- Jnsertionsgebübr beträgt für die 7gespaltene Zeile ober deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 80 Pfennig. .» a <,

Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, Universitätsbuchbruckerei Inhaber Dr. C.Hitzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 56.

Zweites Blatt

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Sie

wissen Sie ganz genau. War es denn «nbebtngf notwendig, daß Ihr Gatte mir heute a.^end den Vorzug des Rübenbaues auseinander, setzte? Ich habe sehr woh' bemertt, daß Sie 'hu aufforderten, mich kalt zu stellen.^

den Fall des Gelingens der Zeppelinschen Lust­reise nach Mainz die Gründung einer Zeppelin- Luftschiff-Vettiebsgesellschaft geplant sein. Diese Gesellschaft soll aus einem Konsortium bestehen, das in Verbindung mit dem Grafen Zeppelin | den Bau von starren Motor-Luftschiffen betrei­ben und die Einrichtung von ständigen öffent­lichen Motorluftfahrten ins Leben rufen will. Es sollen, ähnlich wie zu Wasser und zu Lande, auch für den Lustschiffverkehr Stationen einge­richtet werden. Unter den Geldgebern wird die Firma Krupp genannt, die bei der Gründung de« genannten Unternehmens eine große Rolle spielen soll. Die Firma soll sich darai. mit einem erheblichen Kapital, das von 513 Millionen angegeben wird, beteiligen. Ob die Meldung sich bestätigen wird, bleibt wohl abzuwarten.

Graf Pückler-Klein-Tschirne, der in der letzten Zeit ja ganz in der Versenkung ver­schwunden war, ist dieser Tage durch Beschluß des Amtsgerichts in Elogau wegen Geisteskrank­heit entmündigt worden. Er weilt gegen­wärtig immer noch in einem Sanatorium in der Nähe von München.

Ueber den Schutz der Zeiigen schreibt die ,.N Pol. Korr.": In Verbindung mit der Be­sprechung des jüngsten Erlasses des bayerischen Justizministeriums wegen Befragung der Zeu­gen und Angeklagten über Vorstrafen im öffent­lichen Gerichtsverfahren wurde in.der Presse die Erwartung ausgesprochen, daß nunmehr auch die Justizverwaltungen der anderen Bundesstaaten mit einem ähnlichen Erlasse nachfolgen würden. Dem gegenüber wird darauf hingewiesen, daß in Preußen, wo unbedingt anerkannt wird, daß das heutige Gerichtsverfahren an schweren Män­geln gerade in jener Hinsicht leidet, bereits im Januar 1894, als ähnliche Anordnungen in anderen Staaten noch nicht ergangen waren, ein sich im Grundgedanken mit dem Inhalt der jung, sten bayerischen Verfügung deckender, den Schutz der Zeugen und der Angeklagten anstrebender Erlaß ergangen ist. Dieser Erlaß ist neuerdings den beteiligten Justizbehörden in Erinnerung gebracht, und sind darauf hingewiesen worden, daß die öffentliche Bekanntgabe der Vorstrafen insbesondere auch bei den Angeklagten, sich zu deren gebotener Schonung ohne Gefährdung des Untersuchungszweckes in vielen Fällen werde vermeiden lassen, llebrigens ist der Entwurf der neuen Strafprozeßordnung, in der die Frage ihre genaue gesetzliche Regelung finden wird, bereits fertig gestellt und geht seiner baldigen Veröffentlichung entgegen. Erst von dieser ge- schlichen Regelung der Frage steht ein voller Erfolg zu erwarten.

Zur Einstellung von Schiffsjungen in di« Marine. Die diesjährige Schiffsjungenein­stellung bei der Kaiserlichen Marine steht jetzt kurz bevor. Die Anwärterliste wird bereits am 1. August geschlossen. Auf die großen Vorteile, welche die Einstellung als Schiffsjunge bringt, wird hiermit hingewiesen. Jungen Leuten zwi­schen 15 und 18 Jahren steht der Eintritt frei, bei besonders kräftiger Körperentwicklung wer­den auch solche im Alter von 14% Jahren zuge­lassen. Es wird bescknders bemerkt, daß das Reich von dem Augenblick der Einstellung an die

Aber Herr von Senden, Sie irren sich?" rief sie lachend.

Stein, ich irre mich leider nicht. Verschwen­den Sie Ihre Huld doch nicht an diesen Wolf Gernrode, er versteht Sie doch nicht zu wür­digen."

Sibylle erschrak ein wenig. Sollte Senden etwas gemerkt haben, oder sprach nur die Eifer­sucht zu ihm? Sie sah ihn forschend an.

Lieber Herr von Senden ich will ganz offen sein aber Diskretion." Er legte be­teuernd die Hand aufs Herz. Sie sah ihn lä­chelnd an und sagte:Mein Mann ist eifer­süchtig auf Sie."

Er seufzte.

Sehen Sie, daß mein Mann schon wieder eifersüchtige Blicke auf Sie wirst. Bitte, gehen Sie hin zu ihm und lassen Sie sich nochmals über Rübenbau belehren.

Wenn es fein muß für Sie tue ich alles." Dann beweisen Sie es."

Er verneigte sich und ging.

Nachdem Fritz von Gernrode seinen Sohn von Sybille befreit hatte, war dieser an den Flügel gegangen und hatte sich, die Arme ge­kreuzt, daran gelehnt.

Liselotte sah zwar nicht auf von den Noten, aber sie wußte ganz genau, daß er da stand. Das Blut stieg ihr langsam zu Kopf, und sie merkte daß sie miserabel spielte. Er wandte den Blick nicht von ihr, und das irrietierte sie so sehr, daß sie mitten im Spiel aufhörte und aufstand.

»Habe ich Dich vertrieben, Liselotte?"

Sie warf den Kopf zurück.

Nein ich habe einfach keine Lust mehr zu spielen."

»Willst Du nicht ein Weilchen hier bleiben?

mußte an diesem Abend darauf ver- Wolf noch einmal zu sprechen. Sie

Es könnte auffallen, daß Du mir so geflissentlich ausweichst." I

Ich weiche Dir nicht aus." I

Nein?"

Sicher nicht." I

Ich glaubte, ich störte Dich im Spiel." I

Daß es nicht so ist, sagte ich Dir schon. I Bitte, laß uns bald nach Hause fahren, ich bin I müde." I

Wie Du wünschest." I

Auf der Nachhausefahrt war es still zwischen I den Dreien. Die Nacht war bitter kalt. Life- I lotte schauerte zusammen. Da zog Wolf seinen I Pelzmantel aus und legte ihn um ihre Schul- I tern. Sie fuhr zusammen, als wollte sie prote- I stieren, aber sie schwieg. Im Wagen war es I sehr dunkel. Wolf faßte mit seiner Hand über I die Decke, die über Liselottes Schoß lag, um I sich zu versichern, daß s'.e nicht herabgeglitten I war. Da fiel ein heißer Tropfen auf seine I Hand. Er zuckte zusammen und sog den Tropfen I mit den Lippen auf. I

Ein tiefer Seufzer hob seine Brust und die I Träne brannte ihm int Herzen. I

Arme, süße, törichte Liselotte, wie lange I wirst Du mich und Dich noch quälen," dachte er, I und er konnte die heiße Zärtlichkeit, die in ihm I aufstieg, kaum noch meistern. I

Am Donnerstag sollte die geplante Schlitten- I fahrt stattfinden.

Die benachbarten Gutsbesitzer wollten sich I alle daran beteiligen. Auch Wolf und Liselotte I hatten ihre Zusage gegeben. Als Rendesvous- I platz war ein Kreuzweg ausgemacht worden, auf I dem die Straßen zusammentrafen. I

, Es war ein prächtiger heller Wintertag, I

»tnbfHa «nb sonnig, trotz Frost und Schnee I «ficht zu kalt. I

Deutsches Rclch»

Eine Lücke im Reichsvereinsgesetz. Man schreibt uns aus Koburg: Von prinzipieller Be­deutung ist eine Entscheidung, die das Schöffen­gericht in Neustadt bei Koburg hinsichtlich der Ausführung des neuen Reichvereinsgesetzes fällte. Der dortige Vorsitzende des sozialdemo­kratischen Vereins war vom Magistrat der Stadt Neustadt in eine Strafe von 3,50 J*. genommen worden, weil er es trotz Aufforderung unter­lassen hatte, die Vereinssatzungen und ein Ver­zeichnis der Namen des Vorstandes der Polizei­behörde einzureichen. Der Bestrafte, Formen- greßer Lauer, hatte gerichtliche Entscheidung be­antragt. Der Amtsanwalt beantragte selbst Freisprechung und führte aus, daß der Para­graph 3 des Reichsvereinsgesetzes die Einreich­ung der Satzung und das Namensverzeichnis des Vorstandeszwei Wochen nach Gründung" des Vereins fordere. Um diese Vorschrift auch auf bereits bestehende politische Vereine auszudeh­nen, fehle es an den notwendigen Uebergangs- bestimmungen; andererseits solle aber das Vereinsgesetz nicht schärfer als nötig gehandhabt werden, auch solle man die freiheitlichen Be­stimmungen des seither im Lande Koburg be­stehenden Vereinsgesetzes in Betracht ziehen.

Eine Zeppelin-Betriebs-Gesellschaft? Wie derBerl. Univers.-Korr." wissen will, soll für

«Nachdruck verboten.),

Liselottes Heirat.

Von H. Courths-Mahler.

(Fortsetzung.)

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fühlte sich beobachtet. Es war ihr doch ein un­behagliches Gefühl, daß nun zwei Menschen um ihre Liebe zu Wolf wußten. Sie würde sehr vorsichtig sein müssen. Kenn auch weder Lise­lotte noch der alte Gernrode Gebrauch von ihrer Mitwissenschaft machen würden, angenehm war es auf keinen Fall, daß Wolfs Vatt; durch Lise­lotte so glaubte sie unterrichtet worden »ar SBoIfs Zurückhaltung art unter diesen llmuänden ganz erklärlich. Er konnte sich ihr cunbemerkt nahen. Es mußte aber möglich gemacht werden, daß er es konnte, da­für wollte sie allem zum Trotz schon sorgen. So viel war gewiß, Wolf stand seiner Frau sehr fremd gegenüber, und sie behandelte ihn äußerst 5» » t wat. was sie hatte erreichen wollen. Wolfs Heißes, liebebedürftiges Herz würde der eiligen Atmosphäre bald überdrüssig werden.

roe2n nur ^n einziges Mal ungestört bet sich haben konnte, um ihren Sieg wurde ihr dann nicht bange sein.

Senden hatte sich wieder zu ihr gesellt Gnädige Frau, Sie behandeln mich heut« «bend sehr stiefmütterlich."

Wieso?"

Demgemäß wird für diese Lehrer an Stelle des bisherigen viersemestrigen ein dreijähriges Fach­studium gefordert und die schon bisher als er­wünscht bezeichnete pädagogische Ausbildung zur , Bedingung gestellt. Ferner ist die Forderung be- Ansbl!dunqsv9lichr!sttn für Fachlehrer rechtigt, auch von den Fachlehrern niederer , , v ... I Schulen als Nachweis ihrer wissenschaftlichen

«nebeiet landwirtschaftlicher Schulen und für Ausbildung das Bestehen einer den gesteigerten Wanderlehrer waren bisher bindend nicht vor- Anforderungen entsprechenden besonderen Fach- handen. Es war nur mit den zur Forderung I Prüfung zu verlangen, da die allgemein für stu- niederen landwirtschaftl.chen Unterrichts be- bteren.be Landwirte vorgesehene landwirtschaft- rufenen Provinzialverwaltungen und den nd;e Abgangs- oder Diplomatenprüfung nicht hauptsächlich als Träger der Schulen und des I a(6 ausreichend für die Erlangung eines Wonderlehrertums in Betracht kommenden landwirtschaftlichen Lehramtes za erachten ist. ^- '-wirtschaftlichen Interessenvertretungen ein Demgmäß ist die neue Prüfungsordnung zu 3 - Einkommen dahin getroffen worden, der I gestaltet. Um eine möglichste Einheitlichkeit in Jie.;(e. nach solche Zehrer anzustellen, welche nach- I bet Ausbildung aller zur Erteilung des land- , sie eine genügende theore- j wirtschaftlichen Fachunterrichtes berufenen tische Bildung und eine längere praktische Bild- Kräfte zu erzielen, haben sich dieser neuen, all- itr.ß unb eine längere pra tische Schulung er- gemein alsLandwirtschaftslehrerprüfung" be- wcrbcn haben Seit oiesem Uebereinkommen I zeichneten Prüfung künftig als Kandidaten bes ho. en wie auch von dem ~anbesokonomlekolle- I landwirtschaftlichen Lehramts zu unterziehen, fiimn siervorgehoben worben, bas landwirtschaft- gleichviel, ob sie als Lehr- an ben Landwirt- ÄiHnteri^'^e en fUTts I schaftsschulen ober an ben niederen landwirt-

organisierten landwirtschaftlichen Zn- I schaftlichen Lehranstalten eintreten oder als rcirj,rnbLr.rrniNgLti -rsnendsn Einrichtungen in I landwirtschaftliche Wanderlehrer tätig sein Preu gen an Bedeutung und Umfang erheblich I wollen. Um besonders den Kandidaten für das zii^iommen, ferner haben infolge^der ,stetigen I niedere landwirtschaftliche Lehramt das Be- ^er .und Technik auch I stehen der Prüfung nicht über Gebühr zu er-

^e6tC'e r?rr s " I schweren, ist eine Teilung der mündlichen Prüf- 'In= I ung vorgesehen worden. Die Ausbildungsvor-

V!16 rc r Erhebliche Steigerung er- I schritten zu 1, betreffend die Lehrer der Land- daß der Erlaß neuer verbindlichet Be- I wirtschaft an den Landwirtschaftsschulen, treten mMi» e<rin,r.nV,,1Cn un? I am 1. April 1909 und die Ausbildungsrorschrif-

m^lusoUdmig not- I txu zn 2, betreffend die übrigen landwirtschaft- ^mrftG9nt9ri»prb nr/n I lichen Fachlehrer und die Wanderlehrer, am

fchaftsmlnister erlas enen Vorschriften umfa >en I i Aril 1911 in Srntt 1. Vorschriften, betreffend die Vorbildung und ' ' P l 1911 tn ÄIÖtt Ausbildung der Lehrer der Landwirtschaft an den Landwirtschastsfchulen, 2. Vorschriften, be­treffend die Vorbildung und Ausbildung der Fachlehrer an ben nieberen lanbwirtschaftlichen Lehranstalten fAckerbauschulen, lanbwirtschaft­lichen Winterschulen) und ber lanbwirtfchaft- lichen Wanberlehrer, 3. Orbnung, betreffenb die Prüfung für bas Lehramt ber Landwirtschaft" (Landwirtschaftslehrerprüfung). Das Abwei- chenbe der neuen Vorschriften zu 1 von den bis­herigen besteht im wesentlichen darin, daß von den Kandidaten für das landwirtschaftliche Lehr­amt an denLandwirtschastsschulen, den landwirt­schaftlichen Mittelschulen künftig an Stelle der zweijährigen eine dreijährige praktische Aus­bildung, die in gut geleiteten landwirtschaft­lichen Betrieben erworben werden muß, gefor­dert wird. Ferner ist neben ber Ablegung bes Probejahres ausnahmslos ber Besuch eines ein­jährigen Seminarkursus zur pädagogischen Aus­bildung angeorbnet worden mit be; Maßgabe, daß in geeigneten Fällen bas Seminarjahr auf das Probejahr ganz oder teilweise angerechnet werden kann. Während hinsichtlich der Be­werber für das landwirtschaftliche Lehramt an den militärberechtigten Landwirtsschaftschulen gegen früher in bet Hauptsache höhere Anfor­derungen an deren praktische Ausbildung gestellt werden, ist es unerläßlich, von ben Lehrern ber übrigen lanbwirtschaftlichen Fachschulen eine griinbliche theoretische Ausbilbung zu verlangen.

Sorge für bie Ausbildung, Bekleidung und Ver­pflegung der Schiffsjungen übernimmt, so daß den Eltern gar keine Kosten entstehen. Bei ben gesteigerten Anforderungen, die an die seemän­nischen Unteroffiziere der Kaiserlichen Matti« gestellt werden, haben allerdings nur solche An­wärter gute Aussichten auf Annahme alsSchiffs- junge und auf ein gutes Fortkommen als Unter­offizier und Deckofsizier, die gesund sind, sich moralisch gut geführt haben und eine ausrei­chende Volksbildung nachweisen können. Für diese aber sind die Aussichten recht gut ,unb wer­den bei dem weiteren durch das Flottengesetz geregelten Ausbau der Marine auch auf Iaht« hinaus noch gut bleiben, so daß der Dienstgrab eines Deckoffiziers, mit dem bekanntlich Pen­sionsberechtigung erworben wird, in verhältnis­mäßig kurzer Zttt erreicht wird. Alle die Ein­stellung betreffenden Bestimmungen sind in einem kleinen Heft:Nachrichten für Freiwillige, die in die Schiffsjungendioision eintreten wol­len", zusammengestellt; das Heft kann jederzeit von dem Kaiserlichen Kommando ber Schiffs­jungendivision in Kiel und von den Vezirks- kommandos kostenfrei und in beliebiger Anzahl bezogen werden. Das Heft gibt außerdem Auf­schluß über die verschiedenen seemännischen Lauf­bahnen in der Marine, dje .bie Schiffsjungen einschlagen können, ihr: Beförberungsverhält- niss: und sonstige Aussichten.

Di« Schattenseiten bet städtischen Ent­wicklung. In berZeitschrift für Sozialwissen­schaft" erörtert Georg Strutz die finanzielle Lag« ber preußischen Städte unb kommt babei zu bem Schlüsse, baß man jetzt leiber in weiteren Krei­sen gewohnt sei, überroiegenb bie Lichtseiten bet städtischen Entwicklung zu beachten und daß da- bei die Schattenseiten nicht gebührend gewürdigt würden. Er weist darauf hin, daß in bem Jahr- zehnt von 1895 bis 1905 bie städtischen Abgaben (Gebühren, Beiträge und Steuern) sich mehr al» verdopelt haben. Ausschließlich Berlins hat da­nach die Belastung der Städte Preußens mit direkten Gemeindesteuern im Jahre 1905 schon 285 Millionen Mark betragen. Die das Rück­grat der Steuer bildende Einkommensteuer wirb danach von den Städten um über % stärker in Anspruch genommen als vom Staat, und somit wird es dem Staate erschwert, erforderlichenfalls höhere direkte Steuern auszuschreiben. Unge­fähr der sechste Teil aller Städte ist nach Strutz im Jahre 1905 schon mit 200 Proz. Einkommen­steuerzuschlägen nicht mehr ausgenommen; fast die Hälfte hat mehr als 150 Proz. erheben müs­sen. Die Belastung der Realsteuern hat außer­dem in mehr als 700 Städten über 150 Proz. Betragen. Die aus diesen Zahlen sich ergebenden Zukunftsaussichten erscheinen, wie der Verfasser mit Recht bemertt, um so ernster deswegen, weil zu berücksichtigen sei, daß der Zeitraum 1895 bis 1905 ein solcher ausnehmend günstiger Verhält­nisse und daher ungemein günstiger Entwicklung der Steuerkraft gewesen, sowie daß in dieser Zeit trotzdem bie Verschiebung bet ©emeinben in er« schreckenbem Umfang gewachsen sei. Immer grö­ßere Quoten ber Eemeinbeeinnahmen werden auf Jahrzehnte hinaus zur Verzinsung unb Tilgung ber Anleihen in Anspruch genommen.

Als Liselotte gegen neun Uhr zum Ausflug gerüstet herunter kam, erfuhr sie, baß ihr Schwiegervater sich nicht baran beteiligen konnte, weil er einen Rheumaanfall bekommen hatte. Fräulein von Schlegel hatte man im voraus beurlaubt, weil sie immer so entsetzlich fror bei Schlittenfahrten, trotz Pelzen und Wärmflaschen.

So mußte sich Liselotte bequemen, mit ihrem Manne allein zu fahren. Es war ihr anzu­merken, baß sie nun am liebsten auch zu Haus« geblieben wäre, aber sie wollte sich nicht lächer­lich machen unb nahm ihren Platz im Schlitten ein.

Wolf hüllte sie sorglich ein unb rückte ihr bie Kissen bequem zurecht.

Die junge Frau trug einen herrlichen Blau­fuchspelz unb eine bazu passenbe, sehr kleibsam« Mütze. Das ernste junge Gesicht sah so lieblich aus ber bunklen Umhüllung hervor, baß sich Wolf gar nicht baran satt sehen konnte. Er machte sich immer roieber am Schlitten zu schas­sen, unb bie Pserbe wurden ungeduldig, bis et endlich aufftieg unb bie Zügel in bie Hand nahm.

Gleich batauf flog der elegante Schlitten wie ein Pfeil über bie weiß«, glitzernde Fläch«, den Schloßberg hinunter.

Das Schellengeläute flang lustig in bei klaren Wintermorgen hinein. Ltselott« fa| stumm übet bie wundervolle tointerlanbtoafC Wie schön war ihre Heimat auch im gßtntt» kleid!

. folgt.)