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| mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und de« Beilage«:Literarischer A««eiaer".Laudmirlfckaftliche Beilage" und ..Mnkrierte« Sonntags blatt".

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_ Zeitung" bei allen Postämtern und nnsern Zeitungsstellen in

Wo Ihn Kirchhain und Wetter sowie bei unserer Expedition Markt 2L Der Bezugspreis beträgt durch di«'Post 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unfern Zeitungsstellen und der Expedition 2 Mk.

Marburg

Sonntag, 5. Juli 1908.

Die JnsertionSgebühr beträgt für die 7gespaltene Zeil« oder deren Raum "15 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, Universitätsbuchdruckerei Inhaber Dr. L.Hitzeroth, Marburg, Markt21. Telephon55.

43. Jahrg«

Erstes Blatt.

Rückblick.

i Der Landtag hat nach kurzer Tagung feine Pforten wieder geschlossen. Interessanter pls die materiellen Ergebnisse war im neuen Parlament das Debüt der Sozialdemokraten. Der Redner dieser Partei, der Abgeordnete Ströbel, benutzte natürlich die erste beste Ge­legenheit, um ohne Rücksicht auf das zur De- ibatte stehende Thema munter darauf los zu schimpfen. Allerdings machte er im Hause, nach­dem sich das Interesse an dem sensationellen Rovum gelegt hatte, keinen Eindruck, immerhin hat der Finanzminister Gelegenheit genommen, iauf die Worte des Abgeordneten Ströbel zu «antworten. Dah die Rede des Sozialdemo- fkraten von besonderer Bedeutung gewesen wäre, läßt sich nicht behaupten, sie brachte auch keinen speziellen Angriff, aus allgemeinen Gesichts­punkten wäre es daher wohl bester gewesen, oer Minister hätte sich nicht herauslocken lassen. Man kann der freikonservativen «Post" nur zusttmmen, wenn sie meint, es brregte Verwunderung, daß der Finanzminister sich bewogen fand, auf diese sozialdemokratische Rede alsbald zu antworten. DerVorwärts" quittierte über die Entgegnung mit der Bemer­kung, datz sie zeige, wie die Hiebe der sozialdemo­kratischen Redner gesesten hätten. Man erweist Hamit den sozialdemokratischen Ausführungen viel zu viel Ehre und legt ihnen in den Augen her breiten Masten der Bevölkerung eine Lber- mätzige Bedeutung bei. Damit macht man aus« schließlich die Geschäfte der sozialdemokratischen Propaganda, und es muß daher auf das nach- hrücklichste davor gewarnt werden, auch in Preu- tzen in den Fehler zu verfallen, daß, sowie ein sozialdemokratischer Redner von einiger Bedeu­tung gesprochen hat, alsbald eine Erwiderung vom Regierungstische für nötig erachtet wird.

Für st Eulenburg steht vor seinem Richter und man hat sich bereits damit abge­funden, daß der Prozeß einige Wachen in An­spruch nehmen wird. Es hat inri^rhin etwas Mißliches, wenn die Gerichte von dem Recht der Einschränkung der Oeffentlichkeit in der Verhandlung allzureichlich Gebrauch machen, namentlich, wenn es sich um Vergehen handelt, die die Oeffentlichkeit stark erregt haben. Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß man in die­sem Prozeß mit dem strengsten Ausschluß der Oeffentlichkeit das rechte getroffen hat. Eine Sensationspreste sorgte Tag für Tag mit neuem über denFall" aufzuwarten. Statt einer Be­ruhigung der Oeffentlichkeit, würden sensatio­nelle Prozeßberichte aufs neue erregen. Vor Gericht soll aber die Wahrheit ergründet wer­den, der Schuldige mit Strafe belegt und der Unschuldige von dem auf ihm ruhenden Ver­dachte gereinigt werd n. Unsere Preste ist zur Vermittelung der dadurch zu schaffenden Klar­heit so lange noch nicht reif, als sie in der Ver­breitung von Sensationsnachrichten ihre höchste Aufgabe erblickt. Daß außerdem die gesamte Preste davon verschont geblieben ist dem Volke Tag für Tag Berichte über widerwärtige sexuelle Verfehlungen vorzusetzen, wird überall freudig begrüßt werden. Und wenn ein Ber­liner Blatt meintWir kennen (aus den vor­hergehenden Prozessen) die grausigsten Einzel­heiten. Schlimmeres könnten wir kaum noch hö­ren", so hat es einesteils leider völlig Recht, andrerseits kann man sich nur freuen, wenn die Preste sie nicht durch nochmalige Wiederholung breit zu treten braucht. Wie übrigens der L.-A." erfährt, ist in den Kreisen der Prozeß­leitung erwogen worden, einen offiziellen Be­richt über den Verlauf des Prozestes zu ver­öffentlichen. Es stellten sich jedoch dabei mehr­fache Bedenken heraus. Es würde die Ueber- gabe dieses Berichtes an einen Journalisten erne Benachteiligung der andere« bedeuten. Auch wurde durch die Abfastung eines offiziellen Berichtes dem Gerichtshofs eine bedeutende Mehrbelastung erwachsen. Aus diesen Gründen soll davon Abstand genommen worden sein

Zwei verschiedene Urteile find in letzter Zeit über dieselbe Sache gefällt worden, die wohl verdienen genauer beachtet zu werden'

Das Amtsgericht Dresden hat die Frage, ob die Bezeichnung desReichsverbandes zur Be­kämpfung der Sozialdemokratie" alsReichs­lugen v e r b a n d" eine strafbare Be- letbiauna enthält, bejaht. In einer öffent­

lichen sozialdemokratischen Versammlung war, als ein Vertreter des Reichsverbandes dem Ab­geordneten Singer entgegentreten wollte, von dessen Parieiseite der Antrag gestellt worden, Vertretern desReichslügenverbandes das Wort nicht zu gestatten." Auf erhobene Klage jenes Vertreters sprach das Gericht eine Geldstrafe von 50 «M. aus. Merkwürdig kontrastiert mit diesem Urteil ein bereits von uns mitgeteiltes Casseler Urteil, wodurch der Redakteur des Volksblattes", Hauschild, freigesprochen wurde. In dem Volksblatte konnte man gegen den Casseler Reichsverband zur Zeit der Wahlen folgende Lieblichkeiten lesen:Gesindel", Reichsverbandsippschaft",Reichslügenver­band",dreckiges Reichsverbandshandwerk", Sudelküche des Reichsverbandes",große Troddel",R.-V. ist gleich Rindvieh",po­litische Giftmischer",Reichsverbandsspitzel". Hauschild gab im Prozeß die Erklärung ab, daß es ihm fern gelegen habe, einzelne Per­sonen des Vorstandes zu beleidigen. Das frei­sprechende Erkenntnis des Gerichts wird nach derFrkf. Ztg." dadurch begründet, daß eine Personengesamtheit nicht beleidigt werden könne. Wenn der Beleidiger die Gesamtheit habe treffen wollen, so sei eine Beleidigung er­wiesen. Sei jedoch erwiesen, daß der Ange­klagte nur einen Teil der Personen traf, dann könne eine Verurteilung nicht eintreten. Im vorliegenden Falle sei der Verband zweifellos beleidigt. Bedauerlich sei, daß politische Kämpfe in solcher Weise geführt würden. Das Gericht halte es nicht für nachgewiesen, daß der Ange­klagte sämtliche Mitglieder treffen wollte. Auch sei daher nicht anzunehmen, daß durch die belei­digenden Ausführungen die Privatkläger ge­troffen werden sollten. Daß nach dem Casseler Urteil keine Handhabe sein sollte, ein so blödes Geschimpfe gerichtlich festnageln zu können, ist schlimm. Der Ausdruck des Bedauerns über die Entartung des politischen Kampfes genügt durchaus nicht, um andere Zustände zu schaffen. Leute, die gewohnt find, mit politischen Gegnern in Beleidigungen zu verkehren, dürften kaum auf andere Weise zur Raison gebracht werden können, als datz ihnen schwarz auf weiß gezeigt wird, daß im deutschen Reiche nicht ungestraft derartig mit Schmutz geworfen werden darf.

. Deutsches Reich.

Fürst Salm hat die Wiederwahl zum Präsidenten des Deutschen Flottenvereins ab- gelehnt. Dem Berliner Präsidium teilte er mit, datz die Bedingungen, die er zu stellen ge­habt hatte, nicht erfüllt seien. Die hierdurch geschaffene Lage wird den mühsam begrabenen Streit im Flottenverein voraussichtlich roiebet entfachen. Nunmehr wäre die Reihe an Erotz- admiral Köster, sich zu entscheiden ob er den Vorsitz annehmen will.

Som Grafen Zeppelin. Friedrichshafen, 3. Jul. Nachmitags nach 4 Uhr, nachdem das württembergische Hoflager heute hierher verlegt worden war, unternahm Graf Zeppelin nach­mittags um 3 Uhr einen Aufstieg. Er umkreist das königliche Schloß und führt augenscheinlich sein neues Luftschiff dem Köngspaar vor. Die heutige Fahrt des Zeppelinschen Luftschiffes machten der König und die Königin m i t. Der König bestieg zuerst den Ballon und machte eine Rundfahrt um den See und die Stadt mit. Hierauf wurde noch die Königin ausgenommen, worauf sich die vorige Fahrt wiederholte. Alsdann flog der Ballon mit den Majestäten gegen 5 Uhr in der Richtung nach Konstanz davon. Ueber den heutigen Aufstieg des Grafen Zeppelin, an welchem das Königs­paar tetlnahm, erhält derSchwäbische Merkur" folgenden Bericht: Um 3% Uhr verließ das Luftschiff die Ballonhalle. Es braucht ohne jeg­liche Hilfe nur fünf Minuten. Rach zwei Mi­nuten hebt es sich langsam in die Höhe und fährt gegen Süden dirett über die Halle hinweg. Dann macht es einen Abstieg auf die Seefläche. Es ist 4 Uhr 5 Minuten. Hier roirb ein Perso­nenwechsel vorgenommen. Der König und die Königin, sowie der Eeneraladjutant Freiherr von Bilfinger und der erste Kammerherr Frei­herr von Raßler besteigen den Ballon. Das Luftschiff steigt in die Höhe und nimmt aber­mals die Richtung nach Friedrichshafen. In etwa 40 Meter Höhe bei Langenargen erfolgt eine Linksschwenkung, um wieder den Kurs nach Friedrichshafen einzuschlagen. Das Luftschiff fährt dann rechts an dem Turm der Etadtkirche vorbei und kommt direkt auf das königliche

Schloß zu. Die zahlreiche Menge bricht in be­geisterte Hurrarufe aus. Das Tücherschwenken wird von dem Königspaar freundlich erwidert. Um 5 Uhr 40 Minuten erfolgt die Landung glatt 100 Meter von der Ballonhalle seeein- wärts. Das Königspaar b-steigt darauf nach mehr als l%stiindiger Fahrt die Salonjacht und fährt zurück zum Schloß. Hier wurde es von der begeisterten Volksmenge lebhaft empfangen und beglückwünscht. Der Ballon machte dann noch weitere Manöverierübungen bis in den Abend hinein. Die heutige Fahrt ist äußerst gelungen verlaufen.

Denkmalsenthüllung. Mühlheim (Ruhr, 3. Juli. Heute Nachmittag wurde in Anwesen­heit der Prinzessin Viktoria von Preußen, der Gemahlin des Prinzen Adolf zu Schaumburg- Lippe, des Oberpriistdenien der Rbeinxrovinz, Freiherrn v. Schorlemer-Lieser, des Regierungs­präsidenten Schreiber, des Landesha.; tmanns Dr. v. Renvers und anderer Ehrengäste das von den hiesigen Vereinen und der Bürgerschaft er­richtet Denkmal Kaiser Friedrichs feierlich ent­hüllt. Rach der Enthüllung nahmen die hohen Herrschaften im Offizierskasino des Infanterie- Regiments Nr. 159 Erfrischungen ein und fuh­ren dann zum Schloß Broich; sie verließen gegen 5 Uhr Mühlheim.

Der neue Oberbürgermeister von Leipzig. Leipzig, 3. Juli. In der heute Nachmittag statt­gehabten gemeinsamen Sitzung der Rats- und Stadtverordnetenmitgli^der wurde mit 78 von 90 abgegebenen Stimm n der bisherige Bürger­meister Dr. Dittrich zum Oberbürgermeister der Stadt Leipzig gewählt.

Ausführungsbestimmungen zum Börsen« gefefj. Zur Verhandlung und Entscheidung über die Festsetzung von Ordnungsstrafen wegen des Abschlusses von verbotenen Börsentermingeschäf­ten in Getreide oder Erzeugnissen der Getreide- müllerei hat der Minister für Handel und Ge­werbe für die preußischen Börsen, die dem Han­del mit Getreide oder Erzeugnissen der Eetreide- müllerei dienen, eine gemeinschaftliche Kommis­sion bei der Börse zu Berlin gebildet. Sie führt die AmtsbezeichnungKommission für das Ord­nungsstrafverfahren wegen verbotenen Börsen­terminhandels zu Berlin". Zu ihrem Vorsitzen­den ist der Geh. Reg.-Rat und vortragende Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Eöppert ernannt. Beisitzer und Stellvertreter werden vom Minister für die Dauer eines Ka­lenderjahres, und zwar die Vertreter des Han­dels auf Vorschlag des Börsenvorstandes, Ab­teilung Produttenbörse, zu Berlin, die Vertreter der Landwirtschaft auf Vorschlag des Landes- Lkonomiekollegiums ernannt. Di<> Zahl der vor­zuschlagenden Personen wird alljährlich vom Minister bestimmt werden. Den Beisitzern wer­den Reisekosten gewährt. Der Vorsitzende be­raumt die Termine für die Sitzungen der Kom­mission an. Er benachrichtigt den Staatskom­missar und die Beisitzer und entscheidet über die Anträge von Beisitzern auf Entbindung von der Dienstleistung an einzelnen Tagen. Er bewirkt die Vorladungen und schafft die B eweismittel herbei. Die Ladung des Beschuldigten zur Hauptverhandlung mutz enthalten die Bezeich­nung des verbotenen Börsentermingeschüfts, die Beweismittel und die Aufforderung, die zu feiner Verteidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder dem Vorsitzenden so zeitig anzuzeigen, dah sie zum Termine für die Hauptverhandlung herbeigeschasst werden können. Die Ladung muß die Eröffnung ent­halten, daß im Falle des Ausbleibens des Be- fchudigten in feiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Ergibt die Hauptverhandlung, datz der Beschuldigte noch ein anderes verbo­tenes Vörsentermingeschäft iu Getreide oder Erzeugnissen der Eetreidemüllerei abgeschlossen hat als dasjenige, welches in der Vorladung bezeichnet ist, so kann auch dieses zum Gegen­stände der Verhandlung und Entscheidung ge­macht werden. Die Vollstreckung der Entscheid­ungen erfolgt auf Grund einet von dem Vor­sitzenden der Kommission erteilten, mit der Be­scheinigung der Vollstreckbarkeit versehenen be­glaubigten Abschrift der Entscheidungsformel nach Maßgabe der Verordnung, betteffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreib­ung von Geldbeträgen, vom 15. November 1899. Dasselbe gilt für die Vollstreckung einet Kosten- festsetzungsversügung.

Son der Fittanzverwaltung. Der Monat Juli wird von allen Reichsressotts dazu benutzt werden, um die Neuforderungen für den Reichs­haushaltsetat auf 1909 zusammenzustellen und ju begründen. Während nämlich in Preußen die Neuforderungen der Einzelverwaltungen zum nächstjährigen Etat erst zum Beginn des Mo­nats September beim Finanzministerium einge­laufen zu fein brauchen, müssen die Etatsneufor- derunaen tm Reiche beim Reichsschatzamt spä­

testens am 1. August zur Anmeldung gelangt fein. Es ist selbstverständlich, daß der letzte Mo­nat vor diesem Zeitpunkt ganz besonders den Etatsaufstellungsarbeiten in den Einzelressort» gewidmet wird, weil man in ihm am besten all« für das nächste Jahr notwendigen Neuaufwend­ungen übersehen kann. Erst wenn das gesamte Material für die Aufstellung des neuen Reichs­haushaltsetats vorliegt, kann sich das Reichs­schatzamt, das als Einzelressort naturgemäß auch jetzt schon, soweit dies überhaupt möglich ist, seinen eigenen Etat aufstellt, an die Ausarbeit­ung des Gesamtetats machen. Diese Arbeiten nehmen stets einige Monate in Anspruch, wäh­rend deren das Reichsschatzamt mit den anderen Ressorts über die Notwendigkeit und die Höh« der einzelnen Neuforderungen in Verhand­lungen steht. Wichtige Neuerungen werden stets in Konferenzen von Kommissare.» der ver­schiedenen beteiligten Verwaltungen beraten. Der Reichshaushaltsetat für 1909 iit der erste, der unter der Leitung des Staassekretärs Sydow aufgestellt werden wird. Es ist aber als ganz sicher anzusehen, daß auch unter ihm her Grund- satz der Sparsamkeit bei der Etatsausarbeitung an der Spitze stehen wird. Nur diejenigen Neu­forderungen, die dringend notwendig fein wer­den, werden Berücksichtigung finden, obschon gegenwärtig eine gegen früher insofern ver­änderte Sachlage vorhanden ist, al« cs in der Absicht liegt, die zur Valanzierung des Etats durchaus notwendigen Einnahmen durch die Reichsfinanzreform zu beschaffen. In früheren Jahren mußte bei den Etatsarbeiten vielfach in besondere Erwägungen darüber eingetreten wer­den, auf welche andere Weise der Fehlbetrag gedeckt werden sollte, jetzt ist die Absicht vorhan­den, daß sich im nächsten Jahre Einnahmen und Ausgaben die Wage halten werden, ohne daß noch besondere finanztechnische und finanz­politische Maßnahmen im Etat selbst getroffen wurden. Darüber allerdings, wie 'm Reichs­haushaltsetat für 1909 die in die Wege geleitete Reichsfinanzreform ihre Berücksichtigung finden soll, wird die Entscheidung wohl erst dann ge­troffen werden, wenn die Etatsarbeiten im Reichsschatzamt dem Abschlüsse entgegengehen werden. Es ist selbstverständlich, daß alle be­teiligten Stellen versuchen werden, den Etat für 1909 möglichst frühzeitig an den Reichstag zu bringen, da Etat und Reichsfinanzreform in en­gem Zusammenhänge stehen.

165 deutsche Städte 3,8 Milliarden Schulden. Daß unsere Städte die Pumpwirt- schäft des Reiches noch zu überflügeln verstehen, hat der Direktor des statistischen Amtes in Düsseldorf, Dr. Most, festgestellt. Die 165 Städte mit über 25 000 Einwohnern ohne Stendal und die Hansestädte halten am 31. März 1907 eine Schuldenlast von nicht weniger als 3,8 Milliarden, das Reich nur 3,4 Milliar­den. Dr. Most teilt diese Städte in 5 Gruppen. 1. Berlin mit 2 Millionen Einwohner. 2. 6 Städte von mehr als 300 000 Seelen mit 2% Millionen Einwohner. 3. 32 000 Städte von 100 000 bis 300 000 Seelen mit zusammen 5636 947 Einwohner. 4. 43 Städte von 50 000 bis 100 000 Seelen mit zusammen 2 875 957 Ein­wohner. 5. 83 Städte von 25 000 bis 50 000 Seelen mit zusammen 2% Millionen Einwoh­ner. Die Statistik ergibt folgende Schulden- summen: Berlin 378% Mill. Jt; Gruppe 2 872% Mill. cAt; Gruppe 3 1400% Mill. JA; Gruppe 4 636% Mill. M; Gruppe 5 502% Mill. JA. Oder um das Bild noch anschaulicher $w machen, ergibt sich auf den Kopf der Bevölke­rung in Berlin 186 JA, 2. 312 JA, 3. 248 JA, 4. 221 JA, 5. 183 JA\ durchschnittlich also 235 JA, Demnach steht also Berlin noch verhältnismäßig gut.

Ausland.

** Die neuste Se-legung der Algecirasatte durch Frankreich. Paris, 2. Juli. Die Depesche der Agence Havas bemertt, General d'Amade habe die Expedition nach Azemur unternommen, weil infolge der von dem hasidischen Pascha von Azemur zwischen den Schtuna und Schiadmas angezettelten Unruhen die Pazifizierung dieses Teiles des Schaujagebietes nicht mehr sicher er­scheine. - DerPetit Parisien" erklärte, er wolle sich vorläufig jeder Erörterung dieses Vorkommnisses enthatten. DasJournal" schreibt, daß es die Havas-Nachricht nur unter allem Vorbehalt roiebegebe, denn man dürfe nicht vergessen, daß Azemur nutzer- halb desSchaujagebietes und der französischen Ak iorssphäre liege.

** Meuterei in der frattzöfifchen Marin«. Aus Brest wird gemewldet: 70 Marinesoldaten des Panzerschiffes©ambitta, die morgens zur 300jährigen Jubelfeier nach Queebet fahren