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Zweites Blatt

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richshafen treiben lieh. Um ya5 Uhr befand er sich auf der Höhe von Manzell und fiiljtte hier verschiedene Wendungen aus. Er fuhr dann nach Konstanz und hatte dort einen ziemlich langen Aufenthalt; dann bewegte er sich wieder das Schweizer Ufer entang und lieh sich endlich um %7 Uhr etwa drei Kilometer von der Halle ent­fernt auf das Wasier nieder, von wo er durch das Motorboot des Grafen Zeppelin in die Halle bugsiert wurde.

Verantwortlich für die Redaktion: Dr. phil. Carl Hitzeroth iv Marburg?-

Der Vorsitzende Landgerichtsdirektor Kanzow richtete zu Anfang der Verhandlung folgend« Worte an die Geschworenen: Meine Herren! Un­anfechtbar ist der Richter. Er steht aus einem Felsen, auf dem Felsen seiner Ueberzeugung, nur ihr hat er zu folgen ohne Ansehen der Person und des Standes. Sie haben sich ihre Ueberzeu­gung zu bilden aus dem Inbegriff der Verhand­lung. Ueber diese Anklagesache ist viel gespro­chen, geschrieben und gedruckt, manches zu Gun­sten, manches zu Ungunsten des Herrn Angeklag­ten. Sie muffen alles derartige auslöschen und die Bilder der Verhandlung auf sich wirken las­sen, von Anfang an bis zu Ende. Wenn ich, meine Herren Geschworenen, einen Punkt nicht klargestellt haben sollte, was ja auch einmal vor­kommen kann, dann bitte ich, mich durch Ge­brauch Ihres Fragerechts zu unterstützen. Es soll hier alles bis ins kleinste aufgeklärt werden. Machen Sie also von diesem Fragerecht Ge­brauch. Dieses bezieht sich aber nur auf an Zeu­gen und Sachverständige zu richtende Fragen. Fragen an den Angeklagten zu richten, habe nur ich das Recht und ich werde dieses Recht wahren. Herr Angeklagter, ich gestatte Ihnen, während der Verhandlungen sitzen zu bleiben. Auf einen Kranken wird jeder Rücksicht nehmen und der Gerichtshof nimmt diese Rücksicht auch..

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Graf Zeppelins Luftschiff.

Friedrichshafen, 29. Juni. Um %12 Uhr verliest der Ballon des Grafen Zeppelin di« Halle und wurde von der DampfbarkaffeBuch­horn" ca. 2 Kilometer weit in den See hinaus­gezogen. Um 12 Uhr 25 Min. erfolgte der Auf­stieg. Langsam aber sicher erhob sich der Ballon bei erfrischendem Südwest; er schlug zunächst die Richtung nach Konstanz ein und wandte sich dann plötzlich Romanshorn zu, wo er längs des Gestades verschiedene sehr gut gelungene Manö­ver ausführte. Zwischen Romanshorn und Ar- bon erfolgte abermals eine Wendung seewärts Friedrichshafen zu. Der vor einer Stunde noch herrschende Südwestwind schlug allmählich in einen Nordwestwind um, sodast die Fahrt jetzt gegen den Wind geht. Um 2y2 Uhr stand das Luftschiff wieder über Friedrichshafen, worauf « sich Konstanz zuwandte und alsbald den Blicken der Zuschauer entschwand. Der heutige Aufstieg ist nur ein Werkstättenaufstieg mit der umgeänderten vergrößerten hinteren Steuerung, die sich bis jetzt als sehr günstig erwies. Die größte Höhe betrug 300 Meter. Um y^ Uhr schwebte der Ballon noch. Am Donnerstag be­ginnt voraussichtlich die große Fahrt nach Mainz. Graf Zeppelin hat sich an dem heuti­gen Aufstieg seines Luftschiffes persönlich be­teiligt; er war unmittelbar zuvor aus Dresden eingetroffen. Der Ballon erreichte eine Durch­schnittsgeschwindigkeit von 55.6 Kilometer in der Stunde; nur mit dynamischer Kraft, also iohne Ballastabgabe, hob er sich bis 250 Meter Höhe. Die Funkentelegraphie wurde vom Luft­schiff aus erprobt und hatte ein befriedigendes Ergebnis. Um %3 Uhr erfolgte in der Höhe von .Romanshorn eine Landung auf offenem See, die etwa eine Viertelstunde in Anspruch nahm. Das Zeppelinsche Motorboot begab sich dorthin. Dann ging die Weiterfahrt des Ballons das Schweizer Ufer entlang, bis ungefähr nach Ror­schach, wo der Ballon sich vom Winde nach Fried­

Lbissmschast, Kunst und Leben.

# Dresden, 29. Juni. Der feierlichen Eröff­nung der 49. Hauptversamlung des Vereins deutscher Ingenieure im königlichen Schauspiel­hause wohnten König Friedrich August von Sachsen der Minister des Innern. Graf von Hohentyal, Kultusminister Dr. Vea, Justizmini­ster Dr. Otto, sowie die Vertreter der hiesigen Diplomatie, der staatlichen und städtischen Be­hörden bei. Namens der Regierung begrüßte Graf v. Hohenthal die Versammlung und er­wähnte besonders ehrenvoll seinen Freund, den Grafen Zeppelin. Den Geschäftsbericht erstattete der stellvertretende Vorsitzende des Vereins deutscher Ingenieure, Negierungsbau­meister Meyer, der mitteilte, daß der Verein jetzt 22,430 Mitglieder zähle und ein Vermögen von 1200 000 J*. besitze. Dann erfolgte die Ver­leihung der Grashoffdenkmünze an Graf Z e p. pelin, was mit donnerndem Beifalß ausgenommen wurde. Zeppelin dankte mit kur. zen Worten. Prof. Dr. Hempel-Dresden sprach sodann über die Trinkwasserversorgung der Städte vom chemischen Standpunkte ans. Hier, auf hielt Graf Zeppelin einen Vortrag über seine Erfahrungen beim Bau von Luftschiffen. Sämtliche Vorträge wurden mit Beifall ausgenommen.

Marburg

Mittwoch, 1. Juli 1908.

Bestellungen

/ für das dritte Quartal 1908 j

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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

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Inhaber Dr. C. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 55.

Interesse des Angeklagten. Wenn man aber das Privatintereffe des Angeklagten nicht gelten laffen will, so kommt das persönliche Jntereffe der Zeugen, die hier über Handlungen, Neig­ungen, und Verfehlungen aussagen sollen, über die niemand gern in der Oeffentlichkeit Auskunft gibt, in Betracht. Sollte, was ich nicht an­nehme und nicht annehmen kann, Mißtrauen gegen die Justiz herrschen, so wird die notwen­dige Kontrolle über diesen Prozeß ausgeübt wer­den von den Volksrichtern, die allein über die Schuld odr Nichtschuld des Angeschuldigten zu entscheiden haben. Die beiden Verteidiger des Angeklagten, Justizrat Wronker und Rechtsan­walt Chodziesner erklärten dem Anträge des Oberstaatsanwalts nicht widersprechen zu wol­len. Der Fürst habe zwar kein privates Jnter­effe an dem Ausschluß der Oeffentlichkeit, aber sie wollten in diesem Falle das öffentliche Jnter­effe über das Privatintereffe des Fürsten stellen. Der Angeklagte stimmte seinen Verteidigern ausdrücklich zu. Der Gerichtshof zog sich zur Be- schlußfaffung über den Antrag des Oberstaats­anwalts zurück. Rach dem Wiedererscheinen des Gerichtshosts verkündete der Vorsitzende den Be­schluß, die Oeffentlichkeit für die Dauer der Ver­handlung wegen Gefährdung der Sittlichkeit ftuszuschneßen. Auch die Presse wird ausge­schloffen. In seiner Begründung führte der Vor­sitzende aus: So wünschenswert auch die öffent­liche Kontrolle und die öffentliche Kritik, so ist doch dieser Fall geradezu ein Musterbeispiel da­für, daß die Sittlichkeit in Gefahr läuft, weil hier Handlungen erörtert werden müffen, welche keusche Ohren nicht vertragen können. Das kön­nen wir nicht verantworten.

Die heutige Verhandlung dauerte bis kurz vor 4 Uhr nachmittags. Wie bestimmt ver­lautet, ist die Vernehmung des Angeklagten be­endet. Der Fürst stellte auf das Entschiedenste eine Schuld in Abrede. Sein Gesundheitszustand soll nicht» zu wünschen übrig laffen. Der Fürst soll sich mit großer Gewandtheit verteidigt haben. Zeugen wurden heute nicht vernommen. Morgen Vormittag 11 Uhr wird die Verhand­lung fortgesetzt.

In dem Eröffnungsbeschluß des Verfahrens heißt es:Auf Antrag der Königlichen Staats­anwaltschaft wird gegen den Fürsten Philipp zu Eulenburg und Hertefeld, welcher hinreichend verdächtig erscheint, im Dezember 1907 durch zwei selbständige Handlungen, erstens in Ber­lin vor der 4. Straflammer bes Landgerichts I, einer zur Abnahme von Eiden zuständigen Be­hörde, den vor seiner Vernehmung geleisteten Zeugeneid wiffentlich durch falsches Zeugnis ver­letzt zu haben, zweitens es unternommen zu haben, den Fischer Jakob Ernst zu Starnberg zur Begehung eines Meineides zu verleiten (Verbrechen gegen die §§ 154, 159, 161 und 174 St.-G.-B.), das Hauptverfahren eröffnet und die Verhandlung und Entscheidung dem Schwurge­richt beim Königlichen Landgericht I überwiesen. Berlin, den 15. Juni 1908. Landgericht I. Straf­kammer 7a.

Prozeß Eulenburg.

Berlin, 29. Juni. Zu der Schwurgerichts­verhandlung gegen den Fürsten Eulenburg, deren Beginn für heute Vormittag 11 Uhr an­beraumt war, hatte sich bereits ein zahlreiches Publikum um 10 Uhr vor dem alten Kriminal­gerichtsgebäude und auf den Treppen desselben angesammelt. Bereits um 1034 Uhr wurde der Fürst auf einer Tragbahre in den Raum über dem großen Schwurgerichtssaal, in welchem die Verhandlung stattfinden soll, transportiert. Zu Beginn der Verhandlung weilten bei dem Für­sten die Fürstin und seine beiden Söhne. Der Fürst nahm in einem Lehnsessel Platz. Kurz nach 11 Uhr eröffnete der Vorsitzende des Schwurge­richts, Landgerichtsdirektor Kanzow, die Ver­handlung. Die Anklage vertrat Oberstaatsan­walt Jsenbiel. Die Auslosung der Geschworenen nahm längere Zeit in Anspruch.

Nach dem Austuf von 60 Zeugen, unter denen sich die Fürstin, der älteste Sohn des Fürsten und Graf Kuno v. Moltke befinden, ermahnte der Vorsitzende in einer Ansprache die Geschwo­renen, sich nicht durch all« das, was gerade über diesen Fall in der Oeffentlichkeit zu Gunsten und noch mehr zu Ungunsten bes Angeklagten gesprochen unb geschrieben worben sei, beeein- fluffen zu .lassen, sonbern objektiv ihren Wabr- spruch abzugeben. Hierauf würben die Perso­nalien bes Angeklagten festgestellt. Der Fürst gab u. a. auf Befragen Auskunft über bie Zahl unb bas Geburtsjahr seiner Kinder. Hierauf stellte Oberstaatsanwalt Dr. Jsenbiel den An­trag auf Ausschluß bet Oeffentlichkeit in weite­stem Umfange. In Begrünbung dieses Antrages sagte bet Oberstaatsanwalt: Ich kann mich bem Gewichte bet Gründe, bie dafür sprechen, diese wichtige Angelegenheit in der Oeffent­lichkeit zu verhandeln, nicht ver­schließen; aber noch wichtigere Gründe sprechen für meinen Antrag. Wir haben nichts zu ver­heimlichen. Wir haben hineingeleuchtet in die dunkelsten Ecken und Winkel und überallhin Licht gebracht, soweit menschliche Kraft es brin­gen kann. Ich würde der Beweisaufnahme vor­greifen, wenn ich das Ergebnis dieser umfaffen- den Untersuchung bereits hier mitteilen wollte. Ich kann aber schon jetzt behaupten, daß das meiste, was ermittelt wurde, bereits in der brei­testen Oeffentlichkeit bekannt ist und bis zum Ueberdruß erörtert wurde. Aber es spricht doch das Gebot der Sittlichkeit dafür, hier nicht öffentlich zu verhandeln und ferner das dringende

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