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Erftes Blatt

gelegt.

lieber die Freifahrt der Wahlmänner zur Abgeordnetenwahl war vom verflossenen Ab­geordnetenhause der freikonservative Antrag angenommen worden, bei den Wahlen zum

engeren Wahl. .

ober Vorbehalt abgegeben, sind ungültig. Bet Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die .-n,b des Wahlkommissars. Der gewählte Ab­geordnete mutz sich über Annahme oder Ab­lehnung der auf ihn gefallenen Wahl gegenüber dem Wahlkommisiar spätestens in einer Woche erklären. Eine Aunahmeerklärung unter Pro­test oder Vorbehalt gilt als Ablehnung und hat eine Neuwahl zur Folge. Die Wahlkommisiare werden von den Regierungspräsidenten (in Ber­lin vom Oberpräsidenten) für diese Wahlen be­stimmt; die Wahlvorsteher bei den Urwahlen werden hiervon benachrichtigt. Die Wahl­vorsteher reichen die Urwahlprotokolle dem Wahlkommisiar ein, der daraufhin das weitere veranlatzt. Wo die Abstimmung in Gruppen ober in den Formen der Fristwahl stattfindet, sind die erforderlichen Angaben hierüber in die Vorlabungsschreiben aufzunehmen.

Nachwahlen und Ersatzwahlen finden auf Grund derselben Wahlmännerlisten statt.

Sämtliche Verhandlungen, sowohl über dte Wahl der Wahlmänner, als auch über die Wahl her Abgeordneten werden von dem Wahlkom­misiar dem Regierungspräsident (bezw. Ober­präsidenten in Berlin) eingereicht und hter- nächst dem Minister des Innern zur weiteren Mitteilung an das Haus der Abgeordneten vor-

Marburg

Sonntag, 14. Juni 1908.

(Nachdruck verboten.)

Mac Mahon.

Aum hundertjährigen Gedenktage seiner Geburt, 13. Juni.

Von Egon Roska. |

Mac Mahon, Mac Mahon! : I

Fritze kommt und hat ihm schon!

So sangen wir Kinder während des deutsch­französischen Krieges im Jahre 1870. Aber man sang so doch erst, als die Schlachten von Weißen- burg und Wörth geschlagen waren,,und dte frohe Eiegessicherheit eingezogen war in dte Herzen der Deutschen. , . ,

Denn wenn eine Bangigkeit sich bet Ausbruch des Krieges im Juli 1870 sich des deutschen Volkes bemächtigt hatte, wenn nicht alle aus froher Zuversicht und siegesgewih in die Zukunft blickten, so knüpfte sich das Bangen doch mehr an oen Namen Mac Mahon, als an den Napoleons. Er hatte eine Vergangenheit, die ruhmvoll über sein ganzes Leben leuchtete. Das tat sie fretltch nur in dem Matze, weil sie durch die Brtlle der allzu begeisterten Franzosen gesehen wurde. Man rühmte von dem aus alt,rischem Geschlecht stammenden Feldherrn die Mac Mahons waren nach dem Sturze der Stuarts aus tgrer irischen Heimat nach Frankreich eingewandert, und hier, in Sully bei Antun, hatte SRaiie ©bnte Patrice de Mac Mahon am 13. Junt 1808 da. Licht der Welt erblickt -, daß er eme echte Landsknechtnatur, zwar kein weitblickender Stra­tege sei, aber sein tollkühnes Draufgängertum bereits in jungen Jahren in den Kämpfen in Algier erprobt, int Krimkriege bewiesen und sich auf dem Kriegsschauplatz in Italien mit unverwelklichem Lorbeer geschmückt habe. Die

Die JnsertionSgebühr beträgt für die 7gespaltene Zeile oder deren Raum '15 Pfennig, für Reklamen 90 Pfennig. Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, Universitätsbuchdruckerei Inhaber Dr. C. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 55.

Handwerkskammern und sonstige zur Förderung gewerblicher Jnteresien bestehende Verbände be­rechtigt sind, das Einschreiten der Staatsanwalt­schaft zur Stellung entsprechender Strafanträge zu veranlasien, und datz in diesem Falle die öfentliche Anklage erhoben werden mutz."

Zu dem Entwürfe bett. Abänderungen der Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Han­delsgewerbe erhob der Ausschutz die folgende, von der Kommission für Handel und Verkehr vorgeschlagene Resolution zum Veschlutz:Der geschäftsführende Ausschutz des Deutschen Hand­werks- und Eewerbekammertages nimmt gegen die Absicht des Entwurfes betr. die Abänderung der Bestimmungen über die Sonntcigsruhe im Handelsgewerbe, grundsätzlich die völlige Sonn­tagsruhe einzuführen, ganz entschieden Stellung, weil die Durchführung dieses Grundsatzes eint offenbare Schädigung aller Jnteresienten, und zwar nicht nur der beteiligten gewerblichen Kreise, sondern auch der gesamten Bevölkerung nach sich ziehen würde. Der geschäftsführende Ausschutz vermag überhaupt die Notwendigkeit einer weiteren Einschränkung der Sonntagsar­beit zurzeit nicht anzuerkennen, insbesondere lehnt er ober die Vorschläge des vorliegenden Entwurfs ab, weil er auf die Jnteresien des Handwerks, soweit bei einzelnen Handwerks­berufen das Halten offener Verkaufsstellen not­wendig ist, nicht genügende Rücksicht nimmt. Vielmehr würde die Durchführung der vorli«. genden Bestimmungen eine schwere wirtschaft­liche Schädigung dieser Handwerksberufe im Ge. folge haben. Sollte gleichwohl eine Aenderung der Bestimmungen über die Sonntagsruhe durch­geführt werden, so hält der Ausschutz zur Ver­meidung der ernsten Gefahren, die durch eine weitere gleichförmige Einschränkung der Sonn­tagsverkaufsstunden den wirtschaftlichen Jnter­esien der beteiligten Handwe ksberuft drohen, die Berücksichtigung nachstehender Gesichtspunkt« für unumgänglich notwendig: a) Vor allen Dingen mutz das Nahrungsmittelgewerbe bezw. die sonstigen Ausnahmegewerbe des § 105 e Abf. 1 R.-G.-O. hinsichtlich der Gewährung ge­nügender Arbeitszeit so berücksichtigt werden, wie es den tatsächlichen Bedürfnisien dieser Ge­werbe entspricht, b) Die Festsetzung der Laden- schlutzzeit hat unter angemessener B-ücksichiig- uttg der in den Verhältnisien zwischen Stadt und plattem Land bestehenden Unterschiede zu er­folgen. Bei der Festsetzung der Ladenschlutzzeit ist darauf Bedacht zu nehmen, datz für gleichge­artete Bezirke einheitliche Schlutzzeiten bestimmt werden, c) Es ist ausdrücklich eine Bestimmung aufzunehmen, wonach der Marktverkehr den Bestimmungen über die Sonntagsruhe nicht unterliegt, und bei Abhaltung von Märkten auch die ansässigen Gewerbetreibenden von de . Inne­haltung der Bestimmungen übet die Sonntags­ruhe entbunden sind."

MMsch Iälmg

mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg» Kirchhain

" Landwirtschaftliche Beilage« undIllustriertes Hormtagsblatt«.

Man abonniert auf die täglich erscheinendeOberhessische ei tu na" bei allen Postämtern und unfern Zeitungsstellen rn irchbain und Wetter sowie bei unserer Expedstion Markt 21. - Der Bezugspreis beträgt durch die Post 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unfern Zeitungsstellen und der Expedition 2 Mt.

Deutsches Reich.

Ehrung des Geschlechtes von Hanstei». Berlin, 12. Juni. Nach demReichsanz." ver­lieh der Kaiser dem Geschlechte derer von Han- stein anläßlich des 800jährigen Besitzstandes an schnelles und rechtzeitiges Angreifen den Sieg entschied. Noch auf dem Schlachtfelde ward er von Napoleon zum Herzog von Magenta und Marschall ernannt. Am 7. Juni zog er an der Spitze seiner Truppen in Mailand ein, voiN Jubel der Bevölkerung begrüßt.

Mac Mahons Anteil an der Schlacht bei Solfetina, am 24. Juni 1859, war geringer, aber auch rühmlich. Er entschied nicht unmittel­bar die Schlacht, aber auch da tat er auf schwte- rigem Posten, im Mitteltreffen, sich tapfer her­vor.

Nach Beendigung des Krieges war er eine Zeit lang Kommandeur in Lille, ward 1864, als Nachfolger Pölissiers, Gouverneur von Algier und erhielt 1870, beim Ausbruch des Krieges, das erste, das stärkste Armeekorps.

Mac Mahon hatte die 2. Division seines Armeekorps unter dem General Abel Douay bis Weißenburg vorgeschoben; da diese nun in einem Gefecht am 4. August geschlagen war, kam es ihm darauf an, der siegreichen deutschen Armee das Vordringen durch die Vogesen zu wehren.

Ihm stand sein 1. Korps und eine Division des 7. Korps zur Verfügung, und so benutzte er am 6. August bei Wörth eine sehr günstige, in der französischen Armee wohlbekannte Defensiv-, siellukrg längs des Sauerbachs. Der Kronprinz von Preußen, spätere Kaiser Friedrich, war mH der dritten deutschen Armee am 5. August an die Linie der Selz vorgerückt und hatte für den 6< August nur eine engere Konzentration nach vor­wärts angeordnet. Bei Tagesanbruch jedoch enti spannen sich mehrere Gefechte der Vortruppen mit den Franzosen, die schließlich zu einer großen Schlacht wurden, die sich mehr und mehr au» breitete und erst um 4 Uhr nachmittags durH den erbitterten Sturm aus das Dors Fröschweuer

jetzigen Verhältnisien nicht billigen, da seiner 1 Meinung nach die Verhältnisie der Heimarbeiter I noch nicht genügend durch einwandfreies Ma- I terial geklärt find, um eine gesetzliche Regelung I schon jetzt zu rechtfertigen. Zu dem Eesetzent- | wurf betr. den unlauteren Wettbewerb zog sich j der Ausschuß ausdrücklich auf die Wünsche zu- I rück, die der Deutsche Handwerks- und Gewerbe- I kammertag im Jahre 1903 in München in dieser I Angelegenheit geäußert hatte. Seinen Stand- I punkt zur Novelle legte der Ausschuß in fol- I genber Resolution nieder:Der geschäftsfüh- I rende Ausschuß des Deutschen Handwerks- und I Gewerbekammertages erkennt dankbar an, daß I der Gesetzentwurf betr. Abänderung des Gesetzes I zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs I den von den Vertretungen des Handwerks ge- I äußerten langjährigen Wünschen zum Teil Rech- I nung getragen hat. Er begrüßt es insbesondere I mit Genugtuung, datz das grundsätzliche Waren- I nachschubverbot für Ausverkäufe ausgesprochen worden ist, und daß die vorgesehenen Straf­paragraphen eine bedeutende Verschärfung er- I fahren haben. Der geschäftsführende Ausschuß muß jedoch zu seinem Bedauern feststellen, daß ein wesentlicher Teil der Wünsche der Hand­werks- und Eewerbekammern, wie sie tn der Re­solution des Münchener Kammertages vom 10. bis 12 September 1903 zum Ausdruck gebracht worden sind, durch den Entwurf nicht berücksich­tigt werden, obwohl sie durch die Erfahrungen der Praxis zweifellos gerechtfertigt sind. Der Ausschuß beantragt daher in Übereinstimmung mit der Resolution des Münchener Kammer­tages: 1. § 7 des Entwurfs möge eine Fassung erhalten, worin es klar und deutlich zum Aus­druck gebracht wird, datz die BezeichnungKon­kursausverkauf" nut dann angewendet werden darf, wenn und solange sich die Masse tatsächlich in der Verfügungsgewalt des Konkursverwal­ters befindet, datz allo Konkursausverkäufe nut vom Konkursverwalter veranstaltet und an­gekündigt werden dürfen. 2. Die Bestimmungen über den Ausverkauf sind so zu fasien, datz unter allen Umständen außer den bereits im Entwurfs enthaltenen Vorschriften, bett, das Verbot der Warennachschübe und betr. die Verpflichtung zur Angabe der Gründe des Ausverkaufs, die folgenden Anforderungen durch das Gesetz ge­stellt werden: a) Ein Ausverkauf, sei es wegen Eeschäftsveränderung, sei es wegen teilwetset oder ganzer Geschäftsaufgabe, darf nur dann angekündigt werden, wenn der Geschäftsinhaber mindestens am Platze ein Iaht lang Gewerbe­steuer bezahlt und wenn auch tatsächlich die gänzliche Auflösung des Geschäftsbetriebes oder die endgültige Räumung einer gereiften Waten- gattung beabsichtigt ist. b) Gleichzeitig mit bet Ankündigung dieses Ausverkaufes muß der Ver­anstalter eine genau detaillierte Wareninventur aufnebmen und diese der Polizeibehöttie vot- legen.' Dort soll sie zu jedermanns Einsicht aus­liegen. ' c) Für jeden Ausverkauf ist eine ge­reifte Zeit festzusetzen, die nicht überschritten werden darf. 3. Die strafrechtliche Verfolgung unwahrer Ausverkäufe soll grundsätzlich der Staatsanwaltschaft überwiesen werden; zum mindesten ist im Gesetz bestimmt und klar zum Ausdruck zu bringen, daß die Handels- und

solche, wie sie unter solchen Verhältnissen nut einem tüchtigen Offizier beschieden sein konnte, der weitere nichts als militärische Jnteresien verfolgt, und dem die jeweiligen politischen In­teressen gleichgültig waten.

Im Jahre 1855 nach Frankreich heimgekehrt, erhielt er alsbald die erste Division des Bos- quetschen Korps in der Krim und nahm am Sturm auf den Malakowturm teil, wobei et ebenfalls besondere Beweise seiner Tapferkeit ablegte, für die er mit der Senatotwürde durch Napoleon ausgezeichnet wurde.

Nachdem et im Iahte 1857 gegen die Kabylen gefochten, ward ihm im Iahte darauf der Ober­befehl über die Land- und Seemacht Algeriens übertragen. Das Iaht 1859 brachte darauf die Aktion Frankreichs in Italien gegen die Oester- reicher. Mac Mahon erhielt den Oberbefehl über das 2. Armeekorps.

Auf Seiten der Oestetteichet befehligte Graf Eyulay; seine Stellung bei Magenta war eine denkbar ungünstige, für Lebensrnittel war so schlecht gesorgt worden, datz viele der Soldaten, die am entscheidenden 4. Juni ins Feuer gingen, feit sechsunddreißig Stunden nichts gegeben hatten.

Die entscheidende Schlacht drehte sich um den Besitz des Dorfes Magenta, in welchem drei Straßen zusammentreffen. Die Stellung der Oesterreicher war immerhin so stark, datz sie gegen die französischen Truppen unter Napoleon im Vorteil blieben. Auf beiden Seiten wurden Beweise grötzter Tapferkeit abgelegt, bis um 8 llhr abends Mac Mahon feine Aufgabe erfüllt und Magenta eingenommen hatte.

In jedem Falle erscheint es klar, daß Mac Mahon mindestens nicht durch strategisches Ge­nie, mehr durch persönlich« Tapferkeit, durch

von ihm bei Magenta besiegten Oesterreicher nannten ihn einenmittelmäßigen Feldherrn, dem nur die ungenügende Führung eines präch­tigen Heeres den Sieg bei Magenta möglich machte".

Immerhin, Mac Mahon war ein ruhmge­krönter Feldherr, er war ein Feldherr, von dem man vor allem das Schicksal zweier Völker im Jahre 1870 erwartete.

Nachdem er die bekannte Kriegsfälle von St.-Cyr absolviert hatte, war er 1830 in Algier als Husarenoffizier in die Reihen des französi­schen Vesatzungsheeres eingeireten. Als Adju­tant Achards nahm er dann teil an der Be­lagerung Antwerpens, die im Jahre 1832 ein französisches Heer von 50 000 Mann im Dienste des Königs von Belgien unternahm, und nach­dem diese Aktion ausgeführt, ging er als Ritt­meister abermals nach Afrika.

In Algier hatte sich der Bai Achmed zum souveränen Henn von Konstantine gemacht und wollte sich auch noch nach dem Fall Algiers im Jahre 1830 gegen die Franzosen daselbst be­haupten. Diese rüsteten im Spätherbst 1836 eine Expedition aus, die sehlschlug, und erst am 13. Oktober 1837 wurde die Stadt, nachdem der Ge­neral Damr^mont am Tage zuvor angesichts der bereits geöffneten Bresche gefallen, vom General Valöe mit Sturm genommen. Hierbei soll Mac Mahon mit großer Bravour und Kühnheit mit« gewirkt haben.

Zm Jahre 1840 ward er Kommandeur eines Jägerbataillons, später eines Regiments der Fremdenlegion, 1845 Oberst des 41. Linien­regiments 1848 Brigadier, zuerst in Dran, dann in Konstantine, 1852 ward et Divisionsgeneral. So wat feine Karriere unter den verschiedenen Regierungen und Zeitläuften in Frankreich eine

Preußischen Abgeordnetenhause den Wahl­männern freie Fahrt am Tage der Wahl sowie an den Tagen vor und nach der Wahl von ihrem Wohnsitze zum Wahlort und zurück zu gewähren, , ihnen auch, wo die regelmäßigen Züge keine an« Abgeordnetenwahl. gemessene Verbindung bieten, Extrazüge zu

nur der in einer bestimmten Gemeinde ansässige, Ium, also tn einigen Tagen statt. JJ Lern er das 30. Lebensjahr vollendet hat, die noch keine entsprechende Verfügung der Regier- bütgetlichen Ehrenrechte besitzt und bereits ein ung ergangen. In der ^rhandlung im A - 7abr lang d-m preußischen Staatsverbande an- I geordnetenhause beschrankte sich der Vertretet aebört. Den Wahlmännern wird die Zeit der I des Eisenbahnministers auf die Darlegung der Wahl vom Wahlkommisiar oder Wahlvorsteher I juristischen Gesichtspunkte; er legte dem Häuft bekannt gegeben; die Wahlmänner treten dann I gewissermatzen nahe, dem Eisenbahnsivkusdre »ur Wahl des ober der zu wählenden Abgeord- Ausgabe zu ersparen und der Hauptstaats- neten Zusammen. Ihre Legitimation ist die kasie aufzuerlegen. Er empfahl statt der freien ihnen von dem Wahlvorsteher ihres Urwahl- I Fahrt den Wahlmännern ebenso rote den Ab- beairfs eingehändigte und von ihnen unter« I geordneten Kilometergelder zu geben. Zu d r Miriebene Bestätigung ihrer Wahl Die Wahl Einstellung einer entsprechenden Summe tn ben S i? roiebie iS benUuÄitten öfftnt- Etat ist es ba die Verend ung am vorletz en lieh. Der Wahlmann gibt seine Stimme zu Pro- I Tage der abgelaufenen Tagung stattfand, mch tokoll Der Protokollführer und die Beisitzer | mehr gekommen.

werden von den Wahlmännetn auf ben Vor- I

Arb-itskamm-rn und Sonntagsruhe, entscheidet wie in der Stichmännetwahl die ab- I Der geschäftsführende Ausschuß des Deutschen folute Stimmenmehrheit. Ergibt sich diese bei I Handwerks- und Eewerbekammertages trat am

bet ersten Abstimmung nicht, so schreitet man zur I 2y. Mai in Plauen zu einer Sitzung zusammen,

- " Wahlstimmen, unter Protest I nachdem vorher seine ständigen Kommissionen

-...... "*'i I für bas Gewerberecht, für Hanbel und Verkehr

unb für das Unterrichtswesen getagt hatten. Den häuptsächlichsten Gegenstand der Beratun­gen bildete die Stellungnahme zu den Gesetzent­würfen betr. die Errichtung von Arbeitskam­mern, betr. Abänderung der Gewerbeordnung, betr. den unlauteren Wettbewerb und betr. die Sonntagsruhe im Handelsgeroerbe. Die stän­dige Kommission für das Gewerberecht hat dem Ausschuß vorgeschlagen, den vorliegenden Gesetz­entwurf bett, die Errichtung von Arbeitskam­mern als für das Handwerk unannehmbar glatt abzulehnen. Es soll jedoch zur Kennzeichnung des Standpunktes der Handwerks- und Eewerbe­kammern die Frage der Interessenvertretungen für Arbeitnehmer aus dem Kammertage, in Breslau einer prinzipiellen Klärung unter­worfen werden. Innerhalb der Kommission war zu diesem Behuse bereits ein Vorschlag er­örtert worden, der die Errichtung von Arbeits­räten befürworten wollte. Der Ausschuß stimmte dem Kommissionsvorschlage, insofern er die glatte Ablehnung des vorliegenden Entwurfes bezweckte, einstimmig zu; über die weiteren Fragen war jedoch eine Enigung noch nicht zu erzielen. Der Ausschuß verwies deshalb die weitere Beratung der Angelegenheit an die Kommission zurück. In der sogenannter, großen Eewerbeordnungsnovelle hatte der Ausschuß be­reits seine prinzipielle Auffassung auf seiner Sitzung in München in einer Resolution nieder­gelegt, die inzwischen mit einer ausführlichen Begründung den Bundesregierungen und den gesetzgebenden Körperschaften übermittelt wor­den ist. Den Versuch einer gesetzlichen Regelung der Heimarbeit kann der Ausschuß unter den