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Zweites Blatt

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Beilagen werden von unserer Expedition Markt 21) unseren Ausgabestellen in Kirch­hain, Neustadt und Wetter, sowie von Weit Postanstaiien und Landbriesträgern ent- tzegengenommer..

dert worden sind. Indessen bezieht sich dieses Eesandtschaftsrecht der Einzelstaaten nicht auf Angelegenheiten irgendwie politischer Natur. Die Vertretung der politischen Interessen ist tn Berlin zentralisiert. Die einzelstaatlichen Ge­sandten im Auslande, ebenso wie die fremden Gesandten an den Höfen Süd- und Mitteldeutsch­lands befasien sich nicht mit Angelegenheiten politischer, sondern nur mit solchen höfischer und rein zeremonieller Natur. Damit hängt es zu­sammen, wenn das aktive und passive Eesandt­schaftsrecht der Einzelstaaten gegenüber den mo­narchischen Mächten Italien, Spanien, Rußland und Oesterreich-Ungarn wichtiger ist als gegen­über Frankreich. Zwischen den Höfen von Pe­tersburg und Darmstadt gibt es eine Reihe von Angelegenheiten, die weil unpolitischer Art, das Auswärtige Amt gar nicht interessieren, aber doch durch Gesandte geregelt werden müsien. Bc> der Republik Frankreich liegt die Sache an­ders. Es hat zwar ebenso wie Spanien und Portugal das formelle Recht, Gesandte in Mün­chen, Stuttgart und Karlsruhe zu beglaubigen, aber die Gesandten sind sachlich wenige berech­tigt. Anderseits haben die Franzosen, wenn sie auf die lange Geschichte ihrer deutschen Politik, deren Tendenz seit Jahrhunderten Einmischung und Stiften von Uneinigkeit war, zurückblicken, vielleicht Grund, mit der Ausübung ihres Ee- sandtschaftsrechtes vorsichtig zu sein, um jeden Schein der an unliebsam Vergangenes erinnern würde, zu vermeiden. Es erschien uns durchaus begreiflich, daß ein Botschafter Frankreichs, dem es daran liegt, feine Stellung in Berlin zu festigen, gerade den Einzelstaaten gegenüber sich die größte Reserve auferlegen würde von po­litischen Angelegenheiten ganz abgesehen; denn was diese betrifft, würde er zweifellos nicht erst vom Auswärtigen Amt in Berlin, sondern be­reits von den betreffenden Einzelstaatc:: darauf aufmerksam gemacht werden, daß er solche, laut der deutschen Verfassung, mit dem Auswärtigen Amte zu besprechen habe.

Daß also das Auswärtige Amt Herrn Cam- bon an der Akkreditierung bei Einzelstaaten verhindert haben soll, ist unmöglich. Vielleicht ist er da und dort auf den Paragraphen der Rcichsverfassung, der bestimmt, daß bie, politische Vertretung des gesamten Deutschland in Berlin zentralisiert sei, aufmerksam geworden, wenn er, als Neuling, der er war, dies nicht gewußt hat. Wahrscheinlich aber liegt die Sache so, daß er, als er von Spanien kam und Deutschland vielleicht mehr aus der Geschichte und der Ver­gangenheit, als aus der Gegenwart und eigener Anschauung kannte, vorübergehend geglaubt hat, durch Tätigkeit bei den Einzelftaaten seiner po­litischen Wirksamkeit einen gewissen Nachdruck geben zu können, von dieser Ansicht ab et, bald zurückkommend, gesehen hat, daß eine politische Quertreiberei dieser Art nicht nur, nach der Reichsversassung, sondern auch sachlich unmög­lich ist und desbalb seinen ursprünglichen Ge­danken von selbst aufgegeben bat. Cambon soll ja klug sein so wird derOpinion"-Meldung wohl nichts anderes zugrunde liegen, als ein vorübergehender Irrtum und eine schncllbesfere Einsicht des Botschafters.

Deutsches Reich.

Untersuchungskosten im Zollverkehr. Nach einer Verfügung des Finanzministers gelten bis zu einer etwaigen Regelung durch den Bundes­rat hinsichtlich der Frage, wer die ilntersuchungs- kosten im Zollverkehr zu tragen habe, für Preu­ßen folgende Grundsätze: Soweit nicht in den maßgebenden Bestimmungen oder nachstehend etwas anderes, vorgeschrieben ist, fallen die Kosten einer von der Zollbehörde angeordneten Untersuchung nur dann, wenn eine unvollstän­dige oder unrichtige Anmeldung vorliegt und bei vollständiger und richtiger Anmeldung die Untersuchung vermieden worden wäre, dem Anmelder, sonst der Staatskasie zur Last. Er­folgt die Untersuchung lediglich auf Antrag des Anmelders, so hat er ihre Kosten zu, tragen, falls das Ergebnis nicht zu der von ihm ge­wünschten Zollbehandlung führt. Die Kosten der Untersuchung fallen dem Anmelder stets zur Last, wenn die Gewährung besonderer in das Ermessen der Zollverwaltung gestellter Begün­stigungen beansprucht wird, ferner bei der Untersuchung von Denaturierungsmitteln, bei der Untersuchung von flüchtigen Deien, aus Früchten der Citrusarten und von Ferrosilicum.

Jugendgerichtshöfe. In Bayern sollen, denMünch. N. N." zufolge, die Jugendgerichts­höfe nicht nur bei den Schöffengerichten, sondern auch bei den Strafkammern eingeführt werden.

Fürsorgezöglinge. Nach einer Entscheidung des Neichsversicherungsamtes sind die in, einer Anstalt untergebrachten Fürsorgezöglinge in der Regel als Arbeiter im Sinne der Unfallver­sicherungsgesetze anzusehen, da das Merkmal für ihre Beschäftigung im allgemeinen nicht der Zwang zur Arbeit, sondern die erziehliche Ein­wirkung ist. Sie haben also, wenn sonst die Voraussetzungen der Unfallversicherungsgesetze vorliegen, in bet Regel Ansptuch auf Entschädig- ung füt bie Folgen eines Bettiebsunfalles. Das Recht auf ben Bezug bet Rente ruht aber wäh- renb der Dauer ihres Aufenthaltes in einer Anstalt, wenn die Anstalt mag sie auch sonst anberen Zwecken dienen in bezug auf den Rentenberechtigten als Besserungsanstalt anzu­sehen ist.

-- Bekämpfung der Gnterschlächterei. Die Reoierung des Kantons St. Gallen, in dem die Eüterfchlächterei ganz besonders ihr Unwesckn trieb, hat jetzt beschlossen, diesem Uebelstande energisch zu Leibe zu gehen und einen diesbe­züglichen Gesetzentwurf demGroßen Rate" un­terbreitet. Derselbe will ungefähr folgender­weise Wandel schaffen: Ein landwirtschaftliches Gewerbe, das aus einer Hand erworben worden ist, darf vor Ablauf von drei Jahren, feit bet Eigentumsübertragung, in Stücken nicht weiter veräußert werden. Nur ausnahmsweise ist eine stückweise Veräußerung in folgenben 6 Fällen zu­lässig, nämlich: 1. wenn sie nach ben Bestimmun­gen des Bundesgesetzes über Echulbbetreibung und Konkurs vorgenommen werben muß, 2. wenn sie nach bem Expropriationsverfahren stattfinbet, 3. wenn Vormunbschaftbehörben bie Veräußerung von Liegenschaften bewilligen, 4.

Der französische Botschafter und das Gesandtschaftsrecht der deutschen Einzelstaaten.

; Die französische ZeitschriftOpinion" brachte kürzlich interessante Notizen über biplomatische Vorkommnisse aus der ersten Zeit bet Berliner Tätigkeit bes französischen Botschafters Jules Cambon, von besten geschäftiger Geschicklichkeit damals so viel geredet wurde. Cambon ließ sich, es wat noch in der Zeit, als Herr von Tschirschky Staatssekretär war, am Dresdener Hofe als französischer Gesandter beglaubigen. Et soll weiterhin versucht haben, dasselbe an anderen Hofen, wahrscheinlich in Stuttgart und Karls­ruhe in München hat Frankreich einen eigenen Geschäftsträger zu tun. Aber das Höfe Auswärtige Amt in Berlin soll immer ver­gessen, auf die betreffenden Gesuche des Herrn Cambon eine Antwort zu geben und auf diese Weise des Schweigens versucht haben, dieses ihm offenbar sehr unangenehme Vorgehen zu ver­hindern.

Eine zwar nicht zutreffende, aber nicht un­interessante Erzählung. Zuerst das cui bono? der Notiz selbst? Man weiß nicht recht, soll hiermit in irgend einer Weise Herrn Cambon von guten Pariser Freunden etwas Unliebsames und Hartes zwischen die Beine geworfen werden; oder sollen etwa die süddeutschen Staaten belehrt werden, baß man in Berlin bas ihnen ver­fassungsrechtlich zustehenbe aktive und passive Gesandtschaftsrecht beschneiden, will oder etwa gar befürchtet, die einzelftaatlichen Negieruiigen würden von diesem Recht einen schlimmen oder reichsfeindlichen Gebrauch machen. Beides ist möglich. Indessen ist für uns die Frage, wieviel Wahrheit die Notiz enthält,, interessanter. Daß C ibon auf fein Ersuche in Dresden beglau­bigt worden ist, ist bekannt. Daß er durch das Auswärtige Amt an einer Beglaubigung in Stuttgart ufw. verhindert worben märe, ist ge­wiß falsch. Verfassungsrechtlich liegt bie Sache wohl so, baß bie deutschen Einzelstaaten ein akti­ves un passives Eesandtschaftsrecht haben und au besten Gebrauch von ber Reichsleitung nicht behindert werden können und auch nich behin-

(Nachdruck verboten.)

Himmelfahrt.

Skizze von Reinhold Ortmann.

Gr.Lasten Si> uns mit diesem Kapitel ben Beschluß machen, Fräulein Renate! Sie müs­sen ja müde sein vom langen Lesen. Ich banke Ihnen für Ihre Opferwilligkeit, aber ich möchte sie nicht mißbrauchen."

Auf ber sonnenbeschienenen Terrasse bes Landhauses saßen sie einanber gegenüber, ber seiner äußeren Erscheinung nach in ber Voll­kraft des Lebens stehende Msnn und das schöne schlanke Mädchen von wenig mehr denn zwanzig Jahren. Zögernd batte sie auf seine freund­lichen Worte hin das Buch, aus dem sie seit einer halben Stunde vorgelesen, in den Schoß sinken lasten, und wie in Ungewißheit erhob sie die Singen zu seinem ebc' gebildeten, von einem weichen braunen Vollbart umrahmten Gesicht.

Aber ich bin wirklich noch gar nicht ermüdet, Herr von Rüstow und wenn es Ihnen ein wenig Freude macht---

Doch er erhob abwehrend bie schmale blasse Hanb, bie so lange matt auf ber Armlehne bes bequemen Sessels gelegen.

Nein, nein, es muß genug sein. Meine Auf­nahmefähigkeit ist erschöpft; ich merke es an bem Wanbern meiner Gebauten. Und dann sollen Eie auch durch mich nicht länger ben anberen entzogen werden, bie ein besseres Recht auf Sie haben. Meine Schwester sagt mir, daß Sie noch heute reisen wollen. Ist das Ihr Entschluß, Fräulein Renate?"

5a ich werde morgen von den Meinigen erwartet."

Erst jetzt wandte sich ihr das Gesicht des Mannes zu. Er schien sie anzusehen; aber die

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großen traurigen Augen hinter den dunklen Brillengläsern hatten den charakteristisch starren Blick her Blindheit.

So lassen Sie mich Ihnen gleich jetzt Lebe­wohl sagen. Mein Schwager erwartet Feier- tagsgäste, und Sie wissen, daß ich mich nicht gern unter die Leute mische, deren Fröhlichkeit immer durch bie Gegenwart eines Krüppels gebämpft wird."

Renatens Lippen zuckten. Sie staub auf unb trat an bie Brüstung ber Terrasse, um bem Spre­chenden näher zu fein.

Sie sollen das nicht sagen, Herr von Rüstow! Es tut mi« so weh."

Ein liebes Wort! Ich banke Ihnen bafür. Und ich banke Ihnen jetzt in ber Abfchiedsstunbe für alles Gute, was Sie währenb ter vierzehn Tage Ihres Hierseins an mir getan haben."

Oh, es war ja beinahe nichts. Und ich wünschte von Herzen, baß es Besseres hätte fein können."

Es war mehr, als ich hoffen burfte, und wohl viel, viel mehr, als Sie selber ahnen mögen. Den Sonnenschein unb ben Frühling, bie ich nicht mehr sehen kann, ich habe sie kaum vermißt, so lange Sie bei mir waren. Kanu man einem Blinden noch größere Wohltat er­weisen?"

Sie sah auf ihn nieder, unb die namenlose Traurigkeit ihres Herzens spiegelte sich in ihren jungen Zügen. Sie gedachte der Tage, da sie beinahe anbetenb zu ihm aufgeschaut hatte als zu einem strahlenden Bilde der Schönheit, der Kraft und der stolzen, mutigen Lebensfreude. Sie verglich ben müben, gebrochenen Manu, ben bas verhängnisvolle Augenleiden aus ihm gemacht hatte, mit dem kampffrohen Recken, hex immer voll Begeisterung gewesen war für irgend

wenn die Erben die ihnen nach Erbrecht ange* fallenen Liegenschaften veräußern wollen, 5. wenn es sich nm die Veräußerung zu Bauplätzen handelt, 6. wenn ber Regierungsrat nach Ein­holung eines Berichtes des Gemeinderates und nach weiteren Erkundigungen die Bewilligung erteilt und wenn keine Spekulation beabsichtigt ist. Vorbehalten ist jedoch, daß bei ber Teilung von Grundstücken nicht unter ein Mindestmaß von 30 Aren gegangen werden darf, ausgenom­men bei Hof- und Bauplätzen, Gärten, Wein« bergen unb bergt, zur Arrondierung von Naib- bargrunbstücken ober für Expropriationen. Die öffentlichen Ganten (Zwangsversteigerungen) sollen womöglich nicht in Wirtschaften statifin- ben. Wer an einer solchen Gant für anbere bieten will, hat sich über seine Bevollmächtigung vorher auszuweisen. Die Anstellung von Sie* tern, um ben Preis in bie Höhe zu treiben, ist untersagt; ebenso ist bie schenkweise Verabfolg­ung von Speisen unb Getränken vor, währenb und nach ber Gant verboten. Oeffentliche Lie­genschaftsganten bürfen nicht über 9 Uhr abend- hinausbauern.

Bekämpfung bes Alkoholmißbrauchs. Es ist eine zweckmäßige Einrichtung, baß bie preußi­schen Gewerbeaufsichtsbeamten in ihren Jahres­berichten einzelne Fragen besonbers eingehend behandeln. In ben Berichten für 1907 ist bies auch mit ber Frage ber Bekämpfung bes Alko­holmißbrauchs der Fall. Hierin Erfolge zu Er­zielen, geben sich schon seit Jahren die verschie­densten Faktoren Mühe. Sieht man die Berichte ber Eewerbeaufstchtsbeamten durch, so wird man audi finden, daß nach mehreren Richtungen Besserungen erzielt worden sind. Als eine solche wird unter allen Umständen angesehen werotn können, daß der Schnapsgenuß eine große Ein­schränkung selbst in solchen Berufszweigen ersah- rer. hat, in denen, wie in den Ziegeleien, EL- zesse auf diesem Gebiete gang unb gäbe waren. Auch in ben Brennereien selbst wird mit Erfolg gegen den Haustrunk eingeschritten. Wo et nicht beseitigt ist, ist er wenigstens eingeschränkt. In den Brauereien sind die Arbeitgeber vielfach energisch gegen das Uebermaß bes Haustrunkes eingeschritten. Man wird aber nicht verkennen dürfen, daß sich allgemeine Erfolge hier erst mit der Zeit einstellen können. Der Widerstand der Arbeiter selbst ist recht beträchtlich. Bon ihm berichten verschiedene Eewerheaufstchtsbeamt^. Man wird hier gut tun, allmählich vorzugehen, wie auch eine Brauerei im Rheinlande Erfolge damit erzielt hat, baß sie ben Umfang bes HauS- trunks von Jacht zu Iaht ermäßigte, für den Ausfall eine Lohnerhöhung eintreten ließ unb neueingefteltten Arbeitern überhaupt nicht mehr bie früher gewährte Menge bes Freitrunks zu­billigte. Auf biefe Weife läßt sich eher zum Ziele kommen als burch schroffe unb plötzliche Maßnahmen. Es ist auch nicht zu verkennen, baß es eine ganze Anzahl von Betriebsarten gibt, in benen Hitze unb Staub zum Getränke- geiniß mehr als anberroärts Anlaß geben. Wie verfchiebene Aufsichtsbeamte berichten, erklären bie Arbeiter biefer Berufszweige, baß sie ohne Viergenuß nicht auskommen könnten,. alkohol­freie Getränke würben ihnen nicht bie nötige Et-

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Baum unb Beet. In Farben unb Düften unb jubilierenden Tönen offenbarte sich bie pran­gende Lebensfülle bes Frühlings. Jebe fchim- mernbe Blüte, jebes leise zitternde Blatt atmete Glück und Freude. Sie aber war ohn­mächtig, dem armen Blinden da oben auf bet Terrasse auch nur ein armseliges Almosen zu spenben aus bem unerschöpflichen Reichtum, bet sie umgab. Sie mußte ihn seiner Einsamkeit überlassen unb seiner Dunkelheit. Sie mußte weil ihr ja nicht bie Macht gegeben war, Wunder zu verrichten.

Aus einer Laube in ber Tiefe bes ©artens rief eine Helle Kinberstimme ihren Namen. Sie folgte bem Rufe unb fanb bie kleine Erika, das Töchterchen bes Hauses, dessen Gastfreundschaft sie genossen, mit glühenden Wangen über die große Bilderbibel gebeugt, ganz vertieft in die Betrachtung des Holzschnitts, der die Himmel­fahrt darstellte.

Das war heute vor vielen Jahren nicht wahr, Tante Renate? Aber es wird bald wie­der so sein, unb bann werbe ich es auch sehen."

Du wirst es sehen, Erika? Wie kommst Du zu biesem Glauben?"

Wenn Onkel Egon stirbt, werbe ich es sehen. Da schau boch her! Ist es denn nicht Onkel Egon, bet ba aus ber Wolke abgemalt ist?"

Wie eine zetfleischenbe Faust griff es nach Renates Herzen, aber sie beugte sich über bas Blatt unb sie erbebte, als sie erkannte, wie ähn­lich bie Züge des hier bargestellten Heilandes denen des blinden Mannes auf der Terrasse waren.

Lies mir vor, was darunter steht!" bat Erika. Und ob ihr auch die Worte kaum aus d« Kehle wollte^ gehorchte sie boch dem kindliche« Wunsche. .

eine große unb herrliche Aufgabe. Sie rang nach einem Wort ber Erwiderung; aber sie fand es nicht, und preßte in stummem Weh ihre Hände auf das Herz.

Als hätte er keine Entgegnung erwartet, sprach nach einer kleinen Weile der Andere weiter: _

Sie find eines jener begnadeten Geschöpfe, Fräulein Renate, von denen Licht und Wärme unb Freube ausgeht, wo immer sie sich zeigen. Was könnte ich Ihnen jetzt zum Abschied Bes­seres wünschen, als daß es immer so bleiben möge! Sie sollen Ihr Leben lang glücklich sein, um Andere zu beglücken. Weil Segen ist in allem, was Sie tun, darum sollen auch Sie gesegnet fein. Leben Sie wohl, Fräu­lein Renate! Meine heißesten Wünsche sollen Sic geleiten!"

Aufs Ungewisse streckte er seine Hand aus tn bas Dunkel, das ihn umgab. Sie nahm sie tn ihre beiden Hände, und ihre Brust ging stürmisch in bem mächtigen Drange, all bem heißen Emp­finden Ausdruck zu geben, das ihre Seele be­wegte. Aber bie Worte, bereu es dazu bedurft hätte, sie stellten sich auch jetzt nicht ein. Ein halb ersticktes:Leben Sie wohl, Herr von Rüstow!" war alles, was sie über ihre Lippen brachte. Und da sie fühlte, wie er seine Hand zurückzog, ba sie sah, daß er ben Kopf zur Seite wandte, wie zum Zeichen, daß er nun allein zu bleiben wünsche, da stieg sie langsam die Treppe hinab, die von der Terrasse in ben Garten führte, zum Tobe betrübt über ihr eigenes Schweigen, unb doch von ber Gewißheit erfüllt, daß nichts anderes mehr zwischen ihnen hättc gesprochen Serben dürfen.

Um sie her war alle leuchtende Wonne eines [djönen Maientages ausgebreitet über Busch und

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Donnerstag, 28. Mar 1908. Inhaber Dr. C. Hjtzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 55.