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(Markt 21) unseren Ausgabestellen in Kirch­hain, Neustadt und Wetter, sowie von allen Postanstatten und Landbriefträgern ent­gegengenommen.

13. Die Vortragskunst mit praktischen Heb­ungen (Frau v. Blanckensee). (I. und II. Kursus.)

14. Deutscher Handel im Mittelalter (Ober­

teilsgegner veranlaßt werden und diese dürste von erheblichen Zugeständnissen abhängig sein.

Der Pensionär." Der Verein pensionier­ter deutscher Reichs- imh Staatsbeamter gibt eine eigene ZeitschriftDer Pensionär" heraus, die für die Besierung der Lage der pensionierten Beamten eintreten will.

Eulenburg. München, 22. Mai. Die Abend­blätter melden: Seit gestern vernimmt im Justiz­palast der Berliner Untersuchungsrichter Land­gerichtsrat Schmidt in Anwesenheit des Vertre­ters des Fürsten Eulenburg, eine große Anzahl Zeugen. Die gestrigen Vernehmungen dauerten bis nachts um 12% Uhr. Vernommen wurden bisher speziell die von Harden neu angeführten Zeugen. Heute erfolgt die Vernehmung der Starnberger Zeugen, sowie die Inaugenschein­nahme der Starnberger Villa. Montag wird eine Reihe weiterer Zeugen vernommen und die Inaugenscheinnahme sämtlicher von dem Für­sten seinerzeit in München innegehabten Woh­nungen vorgenommen. Stuttgart, 22. Mai. Eine illustrierte Broschüre betiteltEulenburg- Skandal oder die Geheimnisse des Galgensee- waldes" wurde von dem Stadtpolizeiamt be­schlagnahmt. Berlin, 22. Mai. DieInf." erfährt zuverlässig, daß an eine Ueberfährung des Fürsten Eulenburg von der Charitö nach dem Untersuchungsgefängnis zunächst gar nicht gedacht werden kann. Wie mitgeteilt wird, hat sich das Befinden des Fürsten in der CharitS keineswegs gebessert, sondern es ist im Gegensatz zu anders lautenden Meldungen eine Verschlim­merung eingetreten. Die in letzter Zeit gerade­zu häufig auftretenden Schwäche- und Ohn­machtsanfälle haben seinen Zustand recht un­günstig beeinflußt. Im übrigen tritt, wie ge­meldet wird, gerade jetzt mehr wie vordem et« trauriges Moment hervor, das weite Kreise an­geht. Die Skandalsucht und das De­nunziantentum sind untrüglich in stetem Wachsen begriffen. Es laufen jetzt täglich eine Unzahl von Anzeigen, Briefen und dergleichen ein, die angeblich mit der Angelegenheit des Fürsten in Zusammenhang stehen und sich dann oft direkt als böswillige Erfindungen Heraus­stellen, die unbeteiligte Personen in nichtsnutzi­ger Weise bloßstellen wollen. Das ist leider ebenso natürlich, wie die Bemühungen der aus­ländischen Presie, der Sache absolut eine poli­tische Bedeutung zu geben. Ausländische Blätter machen sich jetzt Kopfzerbrechen wo jetzt die po­litische Korrespondenz, die doch mit der Mein­eidssache wirklich nichts zu tun hat, wohl steckt und raten hier und dorthin. So wird jetzt eine von der französischen Presse verbreitete Mel­dung, Fürst Eulenburg habe seine Briefschaften und Papiere politischen Inhalts beim württem- bergischen Gesandten am preußischen Hof, Frei- Herrn von Varnbüler, deponiert, vomTag" als durchaus unzutreffend bezeichnet. Jedenfalls erwartet man im Ausland durch den Prozeß ein

Kursus.)

Die Behandlung der Klassiker in den höheren Schulen (Derselbe). (II. Kursus.) Die Reform der preußischen höheren Mädchenschule (Mädchenschuldirektor Dr. Seehauffen). (I. Kursus.) Kunstgeschichte: Die deutsche Renaisiance (Derselbe). (II. Kursus.)

Aus dem Leben der Sprache (Prof. Dr. Thumb). I. Teil: Die formalen Ele­mente der Sprache (I. Kursus). Das Wort und seine Bedeutung (II. Kursus.)

Unterricht (Direktor Walther, Frankfurt). (II. Kursus.)

5. Das Nibelungenlied (Prof. Dr. Vogt). (I. Kursus.)

6. Das Drama des 19. Jahrhunderts in seinen Hauptvertretern (Prof. Dr. Col­lin). I. Kursus.)

7. Die deutsche Romantik (Dr. Küchler). (II. Kursus.)

8. Das deutsche Schulwesen der Gegenwart (Oberrealschuldirektor Dr. Knabe). (I.

seien das unritterlichste Volk der Erde, muß so oder so entkräftet werden." Es ist ja eine alte nur zu berechtigte Klage, daß unsere Gerichte keinen ausreichenden Schutz gegen Beleidig­ungen bieten und daß unser jetziges Strafpro- zeßverfahren dies noch viel weniger tut. In der Tatdie Beleidigungsprozesse des letzten Jah­res schreien nach einer Aenderung eines gesetz­lichen Zustandes, der es erlaubt, auf Grund von Klatsch und Tratsch unbescholtene Menschen bis zum physischen Zusammenbruche auf die Folter­bank eines öffentlichen Jnquisttionsverfahrens zu spannen, ihnen vor aller Welt bis in die peinlichsten Heimlichkeiten ihres ganzen Lebens nachzuspüren." Bei alledem ist die Presie in erster Linie beteiligt, insofern ihre Mitteilun- gen für die große Oeffentlichkeit bestimmt sind. Eine Presie, die sensationslüstern sich ihrer Pflicht nicht bewußt ist, muß nachdrücklich klar gemacht werden, daß sie einerseits keineberech­tigten Jnteresien" vertritt, andererseits aber auch die Institution der Presie an sich schwer schädigt und darum sich nicht auf denBeruf der Presie" stützen kann.

Monat Juni aus die Zeitung" nebst

ire Verhältnisse und Anforderungen des politi­schen Lebens, geschweige denn allgemeine sittliche Anschauungen, eine solche Kampfesweise als be­rechtigt und besonderen gesetzlichen Schutzes würdig erscheinen. Es läuft vielmehr anstän­diger Gesinnung zuwider und verstößt gegen an­erkannt sittliche Grundsätze,den Lebenswandel politischer Gegner zu beobachten" und Verfehl­ungen, die mit der zu bekämpfenden Sache nichts z>r tun haben,aufzudecken", nut um durch die Bloßstellung einzelner der Gesamtheit schaden zu können, wie es das angefochtene Urteil als berechtigt zulasien will. Man kann diesem reichsgerichtlichen Erkenntnis nur zustimmen. Die Presie hat einen hohen Beruf, und niemand, der unsere Zeit versteht, wird sich über die Be­deutung der in der Presie vertretenen öffent­lichen Meinung im Unklaren bleiben. Es kann aber gerade deshalb nicht im Jnteresie der Presie selbst liegen, daß Elemente unlauteren Charakters diese ihre Macht mißbrauchen, um den politischen Kampf zu einem niedrigen und demoralisierenden Gezänk persönlicher Natur herabzuwürdigen. Die Presie wird selbst am meisten davon profitieren, wenn diesen Leuten das Handwerk gelegt wird, die ihre schmutzigen Gepflogenheiten mit dem reinen Schild einer notwendigen Einrichtung der Kultur decken möchten. Was für den politischen Kampf gilt, läßt sich auch auf andere Verhältnisse übertra­gen. Auch der Redakteur derBadischen Presie" nahm für sich den Schutz des § 193 in Anspruch, als er sich durch die Erregung ün Hauprozeß hin- reißen ließ, gegen die unglückliche Tochter der Ermordeten, Frl. Olga Molitor, in beleidigender Weise ausfällig zu werden. Das Urteil gegen den Redakteur Herzog, der übrigens Berufung eingelegt hat, erscheint hart, wenn man bedenkt, daß Herzog sich wohl mehr oder minder auch von der durch den Komödianten Hau irregeleiteten öffentlichen Meinung hat mitführen lasien. Trotzdem wird man derDeutsch. Tg.ztg." nicht ganz unrecht geben, wenn sie zu dem Prozeß schreibt:Selbst der letzte Mensch von gesundem Gefühl und Geschmack muß nun doch allmählich einsehen, daß es mit dem Beleidigungsverfahren so nicht weitergehen kann, soll aller sachlicher Ernst unseres öffentlichen, alle Heiligkeit unse­res Privatlebens nicht zur Disposition jedes Freibeuters stehen! Der Presie soll kein Recht verkürzt werden; selbst das nicht, bei einem be­liebigen Verfahren der berufenen Instanzen ohne Gage mitzuspielen; aber nur, solange das Spiel nicht um Ehre und Leben anderer geht. Mindestens noch Herr Paul Lindau muß dahin belehrt werden, daß lebendes, unschul­diges Fleisch und Blut nicht dazu da ist, aus ihm psychologische Feuilletons, 5 0 Pf. die Zeile, zu machen; und die Ehre unbescholtener Frauen zu schade zum Lesefutter für behaglich bei der interesianten Lektüre sich räkelnde Müßiggänger. Das bittere Wort des Herrn v. Pannewitz, wir

Marburg

Sonntag 24. Mai 1908.

mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

m>» de« Keil-re-: .Mer-rischer K-r-irer«.z<m»wirtsch«stUche K-it-ge« m» »zu-stri-rte« S-imt-r-dl-tt«.

Sprachkursus für Anfänger und Fortge­schrittene abhalten.

Methodische Hebungen in mündlicher Unter­haltung in den vier Sprachen unter Leitung von Lehrern und Lehrerinnen finden in den Mor­gen- und Abendstunden statt. Ferner soll Aus­ländern Gelegenheit zur mündlichen Unter­haltung mit Deutschen entweder gegen geringe Renumeration oder durch Eprachenaustaujch auch noch außerdem geboten werden.

Das Honorar für einen dreiwöchentlichen Kursus beträgt J*. 40, für beide zusammen cM 60.. Extra honoriert werden die beson­deren Seminarkurse" für Ausländer (72 Stun­den oM. 50.), sowie die italienischen Kurse.

Für die Marburger Herren und Damen, welche ihren ständigen Wohnsitz hier haben, be­steht die besondere Vergünstigung, daß sie Einzel­vorträge wählen können. Das Honorar für einen solchen, von gleichviel welcher Stunden­zahl, beträgt 4.. Die Karten hierzu könne« in der Buchhandlung von A. Ebel, Steinweg, gelöst werden. Ausführliche Programme eben­daselbst werden zu 10 L abgegeben.

Gesellige Vereinigungen jeden Montag. Ge­meinschaftliche Exkursionen in die Umgebung Marburgs finden jeden Mittwoch und Sonn­abend statt. Abonnementskarten für beide zu­sammen -M. 5.

Ein kleiner illustrierter Fuhre, von Marburg kann gegen Einsendung von 35 % resv. 40 Centimes oder 4 Pence in Postmarken des betreffenden Landes vom Sekretariat be- , zogen werden. , !

Alle auf die Kurse bezügliche« ««frage«, |N. wie Anmeldungen find nur zu adresfieren: Mar«! burger Ferienkurs Billa Cranston, Marburg; a. d. Lahn, ------ -------------. i

Marburger Ferienkurse 1908.

Die diesjährigen Ferienkurse mit Vorlesun­gen und Uebungen in deutscher, französischer und englischer Sprache finden vom 8. bis 29. Juli und vom 5. bis 26. August statt und werden aus zwei Teilen von je dreiwöchentlicher Dauer bestehen.

Diese fremdsprachlichen Kurse haben zum Zwecke. Lehrern und Lehrerinnen Gelegenheit zur Erneuerung ihrer Kenntnisie in Sprache, Literatur und Kultur zu gewähren. Sie bieten den deutschen und fremdländischen Teilnehmern die weitere Möglichkeit, sich gegenseitig durch persönlichen Verkehr und Austausch ihrerSprach- kenntnisie in ihren Studienbestrebungen zu Unterstützen.

Soweit es die zur Verfügung stehenden Räum­lichkeiten gestatten, werden auch Personen, die nicht dem Lehrerstande angehören, zur Teil­nahme an den Kursen zugelasien.

Die deutschen Vorlesungen und Uebungen (I) fetzen bei Ausländern eine bestimmte Kenntnis er deutschen Sprache voraus, für Anfänger be- fiuimt sind die Seminarkurse für Auslän- er (II).

Die Vorlesungen sollen folgende Gegenstände behandeln:

lehret Dr. Schmidt). (I. Kursus.) 15. Die geographische Lage der Städte

(Derselbe). (II. Kursus.)

Physiologie des Menschen (Prof. Dr. Schenck). (I. Kursus.)

Physiologie der Stimm- und Sprachbtw- ung (Dr. P. Calzia). (II. Kursus.) Methodische Uebungen in mündlicher Un­terhaltung unter Leitung von Lehret und Lehrerinnen. (Je 10 Stunden im l. und II. Kursus.) i ..... >

.Wahrung berechtigter Interessen" und die Presse.

Von befreundeter Seite wird uns geschrieben:

Das Reichsgericht hat nach Bd. 40 S. 101 der Reichsgerichtsentscheidungen in Strafsachen die Frage verneint, ob auf Aeußerungen, in denen durch Angehörige einer politische.. Partei ein Gegner ober durch Wahlberechtigte ein ge­wälzter Abgeordneter beleidigt wird, der Para­graph 193 St.G.B. Anwendung finden, sofern die Aeußerungen zur Förderung von Partei- oder Wahlzwecken bestimmt sind. Paragraph 193 be­stimmt bekanntlich, daßtadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische ober gewerbliche Leistungen, ingleichen Aeußerungen, welche zur Ausführung ober Verteibigung von Rechten ober zur Wahrnehmung berechtigter Jnteresien ge­macht werben, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebene, dienst- liche Anzeigen ober Urteile von selten eines Beamten unb ähnliche Fälle nur insofern straf­bar sinb, als bas Vorhanbenfein einer Veleidig- »ng aus bet Form bet Aeußerung ober aus den Umständen hervorgeht, unter denen sie geschah."

3'r. den Gründen des Reichsgerichtserkennt- ntsies heißt es u. a.: AlsBerufsjournalist" hat der Angeklagte kein anderes Recht der freien Meinungsäußerung wie jeder Staats­bürger, er muß die Grenzen einhalten, die das Gesetz zum Schutze fremder Ehre gezogen hat. Ist schon für Aeußerungen, die bestimmt sind, Angriffe auf die eigene Partei namens ihrer und in ihrem Interesse zurückzuweisen, aner­kannt, daß nicht bas allgemeine Parteünteresie, säubern nur ein persönliches Interesse als berech­tigt gelten kann (U. b. RGs. in Straff. Bb. 8 S. 714). so muß ber Schutz bes Paragraph 193 St.­G.B. unbebingt bem politischen Parteigänger versagt bleiben, ber ausschließlich zur Förderung der Parteiinteressen, ohne durch persönliche Be­ziehungen dazu veranlaßt zu sein, politische Eeg- n-r persönlich angreift. Im sachlichen Streit über politische Dinge die Schilderung von Ver­fehlungen eines einzelnen, die auf einem ganz anderen Gebiete wie dem politischen liegen, als Kampfmittel zu benutzen, dazu verleiht bas Recht keine Befugnis unb ebensowenig lasien

a) in deutscher Sprache:

Deutsche Phonetik mit praktischen Ueb­ungen (Prof. Dr. Viätor). (I. und II. Kursus.)

Methodik des neusprachlichen Unterrichts (Prof. Dr. Gundlach.) (I. Kursus.) Erziehung des Neuphilologen zu seinem Beruf. (Prof. Dr. Gundlach). (II. Kurst.) Ueber den Aufbau und die Entwicklung Nr direkten Methode im neusprachlichen

II. Seminarkurse für Ausländer (Anfänger) zum Studium der deutschen Sprache.

b) Cours de franpais moderne.

1. PhonStique framjaise: Appareils de demon- stration employes dans lenseignement des langues vivantes. Etüde de prononciatfon fran<?aise. Chaque Conference sera complGtee par des exercises prati- ques (Laboratoire phon6tique). (I. u. IL Kursus.) (Lec- teur Dr. P. Calzia.)

2. Paris ä travers les Ages (avec projections lu- mineuses). (1. Kursus.) (Lecteur Dr. Scharff.)

3. La Formation de l'Unit6 fran^aise. Histoire, moeurs et coutumes des anciennes provinces. (11. Kur­sus.) (Lecteur Dr. Scharff.)

4. Le Roman en France dans les premieres an- n6es du XX« siecle. (1. Kursus.) (Professeur Ch. Oudin.)

5. La Poesie lyrique en France au XIX« siecle. (II. Kursus.) (Mons. Beloain, Professeur ä lUniversitö de Caen.)

6. Conversation fran^aise (10 Conferences).

Dis JnsertionSgebühr beträgt für die 7gefpaltene Zelle oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 80 Pfennig. in Druck und Verlag: Joh. Lug. Koch, Universitätsbuchdruckerei vüQlflf Inhaber Dr. C. Hltzer oth, Marburg, Markt 21. Telephon 55

c) English Courses.

1. English Phonetics (Lecturer: D. L. Savory, M. A Lecturer at Goldsmiths College at present Lec­turer at Marburg University). (1. und II. Kursus.)

2. English Public Schools and Universities (The same). (I. Kursus.)

3. Recitations from Shakespeare, Byron etc. (The same).

4. Reading Exercises, Composifion (Lecturer: Dr. Smith, M. A., Lecturer at Glasgow University). (L und II. Kursus.)

5. English Poetry from Wordsworth to Tenny son (Lecturer: W. F. Young, M. A., Lecturer at uold- smlths College). (II. Kursus.)

6. English Conversations (Dr. Smith). (10 Mee­tings.)

Hexr Lektor Dr. Calzia wird im Juli und August je einen besonderen italienischen

Man abonniert auf die täglich erscheinendeOberhessische _ .Zeitung" bei allen Postämtern und unsern Zeitungsstellen in Jvo 1/Z Kirchhain und Wetter sowie bei unserer Expedition Markt21. w "* Der Bezugspreis beträgt durch die Post 2,25 Mk. (ohne

Bestellgeld), Bet unsern Zeitungsstellen und der Expedition 2 Mk.

, Deutsches Reich.

Der Kaiser traf gestern Vormittag 9 Uhr 20 Min. in Marienburg ein und besichtigte un­ter Führung des Geheimrats Steinbrecht die Renovierungsarbeiten des Schlosies. Um 11 Uhr erfolgte die Abfahrt im Automobil nach Pröckelwitz, wo er um 12y2 Uhr ankam.

Dernburg und die Walfischbai. Berlin, 21. Mai. Wie dieRh.-Westf. Ztg." von unter­richteter kolonialer Seite erfährt, beabsichtigt Staatssekretär Dernburg in Kapstadt mit der kapländischen Regierung in Unterhandlungen über den eventuellen Ankauf der Walfischbai zu treten, die seitens der englischen Kolonialver­waltung der deutschen erst jüngst in London wie­der angeboten worden ist. Dernburg würde die Bai gegen Eeldentschädigung wohl erwerben, ist aber gegen den gemachten Vorschlag auf Länder­austausch am Caprivizipfel, den England gern besitzen möchte. Den Caprivizipfel dürfen wir in der Tat unter keinen Umständen aufgeben; das wäre ein zweiter Sansibarvertrag.

Verfassung der Reichsbank. Bei den Bankenquete-Verhandlungen soll nach einer Mitteilung derPost" der Veffuch, die Frage einer Verstaatlichung der Reichsbank zu er­örtern, vereitelt worden sein. Rach unseren Er­kundigungen ist allerdings dieses Thema ausge­schaltet worden. Dadurch wird der Beurteilung der Frage, die die Kommission beantworten soll, ob eine Erhöhung des Grundkapitals der Reichs­bank angezeigt ist, ein Teil ihrer Grundlage entzogen. Denn bei dem gegenwärtigen Zu­stande können Neuerungen in der Verfassung der Reichsbank nur mit Zustimmung der An­