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der zweite und der dritte Bürgermeister der Kaiserin und der Großherzogin Blumensträuße. Heute abend 8 Uhr findet Familientafel der Fürstlichkeiten und Marschalltafel der Um- ebungen im Schloß statt.

ihr Zeit und Ort der geplanten Versammlung, sowie der Nam«, der Wohnort und die Wohnung des Veranstalters ergeben, c) Die Zeitungs­nummer, in der die Bekanntmachung erfolgt ist, muß so zur Ausgabe gelangt sein, daß ste bei ordnungsmäßiger Bestellung mindestens 24 Stunden vor dem Beginn der Versammlung zur Ausgabe gelangt ist. 2. Bekanntmachung durch Anschlag. Die Bekanntmachung kann durch An­schlag geschehen, wenn die Versammlung in einer Gemeinde veranstaltet wird, in der öffentliche Einrichtungen (Säulen, Anschlagstafeln) für den Anschlag von Ankündigungen mittels Pla- kats bestehen. Die Bekanntmachung muß in deutscher Sprache abgefaßt sein und den Erfor­dernissen zu 1b genügen. Der Anschlag muß an den im Eemeindebezirk, bei Gemeinden, die in Polizeireviere eingeteilt find, an den im Polizei- revier des Versammlungslokals vorhandenen öffentlichen Anschlagssäulen oder -tafeln min­destens 24 Stunden vor dem Beginn der Ver­sammlung erfolgt sein. II. Nach § 12 Abs. 1 des Reichsvereinsgesetzes find die Verhandlun­gen in öffentlichen Versammlungen, abgesehen von den im § 12 Abf. 2 und 3 bezeichneten Aus­nahmen, in deutscher Sprache zu führen. Nach § 12 Abs. 4 find weitere Ausnahmen mit Ge­nehmigung der Landeszentralbehörde zulässig. Demgemäß wird besttmmt, daß für Verhand­lungen in öffentlichen Versammlungen in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen der Mitgeb'uch der littauischen Sprache, in den Regierungsbe-Äken Königsberg, Gumbinnen und Allenstein der Mitgebrauch der masurischen Sprache, in den Regierungsbezirken Frankfurt a. O. und Liegnitz der Mitgebrauch der wendi­schen Sprache, in dem Kreise Malmedy des Re- gierungsbezitts Aachen der Mitgebrauch der wallonischen und der französischen Sprache ge­stattet ist. Für die Verhandlungen in öffent­lichen Versammlungen ist in denjenigen Amts- bezirken des Kreises Tondern im Regierungs­bezirk Tondern im Regierungsbezirk Schleswig, in denen nach dem Ergebnis der jeweilig lösten Volkszählung die Bevölkerung dänischer Mutter, spräche sechzig vom Hundert der Eesamtbevölker- ung übersteigt, der Mitgebrauch der dänischen Sprache unter denselben Bedingungen gestattet, wie nach § 12 Abs. 3 des Reichsvereinsgesetzes in den dort bezeichneten Landesteilen. Den Re­gierungspräsidenten und für Berlin dem Polizei­präsidenten in Berlin wird die Ermächtigung erteilt, in besonderen Fällen den Mitgebrauch einer nichtdeutschen Sprache in öffentlichen Ver- sammlungen zu gestatten. in. Im Sinne des Reichsvereinsgesetzes ist unter der Bezeichnung Polizeibehörde" die OrtspolizeiWörde, unter der BezeichnungUntere Verwaltungsbehörde" der Landrat, in den Hohenzollernschen Landen der Oberamtmann, in Stadtkreisen die Ge­meindebehörde, unter BezeichnungHöhere Ver­waltungsbehörde" der Regierungspräsident, im Landespolizeibezirk Berlin der Polizeipräsident von Berlin zu verstehen.

Polnischer Protest. Posen, 11. Mai. Am gestrigen Nachmittag fand hier eine von meh­reren tausend Frauen besuchte polnische Frauen­versammlung statt, welche auch aus der Provinz und den benachbarten Provinzen besucht war. Gegenstand der Tagesordnung war die Unter­stützung des polnischen Handels und Gewerbes durch die Frauen ohne Unterschied des Standes. Ferner wurde gegen das Enteignungsgesetz und den Sprachenparagraphen gesprochen und schließ­lich eine Ergebenheitsadresse an den Papst ge­sandt. Die Versammlung verlief ruhig.

Eulenburg. Justizrat Wronker, der Ver­treter des verhafteten Fürsten Eulenburg, teilte einem Mitarbeiter derB. Z. a. M." mit, daß er gegen die gestrige Entscheidung der Beschluß- kammer, nach der der Fürst in Haft zu behalten und eine Kautionsstellung abzulehnen sei, wei­tere Beschwerde bei dem Kammergericht nach § 352 der Reichs-Strafprozeßordnung einlegen werde. Die Beschwerdeschrift werde abgehen, so­bald die Ausferttgung des gestrigen Straf- kammerbeschlusies eingettoffen sei, und dies werde sehr bald geschehen, wie überhaupt das Verfahren im Falle Eulenburg außerordentlich rasch und prompt betrieben werde. Justizrat Wronker wird seiner Beschwerdeschrift wieder einen Antrag aus Kautionsstellung beigeben.. Weiter wird gemeldet: Bei Fürst Eulenburg haben auch die Aerzte in der Ehariiee Arterien- Verkalkung und Gicht, die insbesondere an dem einen Knie sehr schmerzhaft ist, festgestellt. Wie es bei dieser Erkrankung natürlich ist, stellen sich bisweilen heftige Krämpfe ein, doch glaubt man, daß eine Todesgefahr in absehbarer Zeit bei dem 61jährigen Manne ausgeschlossen ist. Eine Geisteserkrankung ist nicht zu konstatieren. Ver- nehmungsfähig ist Fürst Eulenburg vollkommen und es könnte, soweit es auf seinen Gesundheits­zustand ankommt, jeden Tag die gerichtliche Ver­handlung stattfinden. Die Beschwerde seines Rechtsbeistandes wird heute dem Kammergericht zugestellt werden.

Die Beteiligung der Sozialdemokratie an den Landtagswahlen soll nach dem Plane der Parteileitung in Groß-Berlin in umfasiendster Weise erfolgen. Man wird, wie ee heißt. In allen Kreisen. mit Ausnahme des Kreises Teltow-Beeskow, wo man die sozialliberalen Kandidaten unterstützen will, eigene Kandidaten aufstellen. ,

Aus Deutsch-Südwestafrika. Windhuk, 11. Mai. Die Bezirksversammlung zu Windhuk hat die fernere Teilnahme an dem Gouvernements- rat abgelehnt, da oie Wünsche der Bevölkerung betreffend den Landesrat nicht erfüllt worden seien.

Marburg

Mittwoch. 13. Mai 1908.

Der heutigen Nummer liegt bei Kreisblatt Nr. 39.

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Vom Reichsvereins-Gesetz.

Der Minister des Innern hat unter dem 8. Mai nachstehende Verordnung zur Aus­führung der §§ 6 Abs. 1, 12 Abs. 4 und 21 des Reichsvereinsgesetzes vom 19. April 1908 er­lassen: I. Das Reichsvereinsgesetz schreibt im § 5 für die Veranstaltung öffentlicher Versamm­lungen zur Erörterung politischer Angelegen- heten eine Anzeige bei der Polizeibehörde vor, die mündlich oder in jeder schriftlichen Form (Brief, Postkarte, Telegramm) erfolgen kann. An Stelle dieser Anzeige läßt es nach § 6 Abs. 1 auch die öffentliche Bekanntmachung zu, deren Erfordernisse die Landeszentralbehörde zu be­stimmen hat. Diese Bekanntmachung muß so gestaltet werden, daß die Polizei bei pflicht­gemäßer Aufmerksamkeit rechtzeitig Kenntnis von dem Stattfinden der Versammlung erhalten kann. Demgemäß wird bestimmt, daß es der im § 5 des Reichsvereinsgesetzes vorgeschriebenen Anzeige für Versammlungen, die öffentlich be­kannt gemacht worden sind, nicht bedarf, wenn die Bekanntmachung folgenden Erfordernisien genügt: 1. Bekanntmachung durch Zeitungen, a) Die Bekanntmachung durch Zeitungen muß in deutscher Sprache abgefaßt und in einer der Zeitungen erfolgt sein, die hierzu für die Ge­meinde, in deren Bezirk die Versammlung statt­finden soll, von dem Landrat, in den Hohen­zollernschen Landen von dem Oberamtmann, in Stadtkreisen von der Polizeibehörde, in Berlin von dem Polizeipräsidenten bestimmt find. Für jede Gemeinde müssen wenigstens 2 Zeitungen bestimmt werden, unter denen fich wenigstens eine täglich (abgesehen von den durch Sonn- und Friettage bedingten Unterbrechungen) erschei­nend« Zeitung befinden muß. b) Die Bekannt­machung muß bte Überschrift tragen: Oeffent- Üch« politisch« Versammlung. E» muß fich au»

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Ausland.

** Zum österreichischen Studentenstreik. Wien, 11. Mai. Der Neuen Freien Presse" zu­folge erklätte der Rektor der hiesigen Univer- sität den Vertretern der Wiener Studenten­schaft: Die Studentenschaft möge versichert sein, daß, wenn eine außerhalb der Universität stehende Macht einen Professor in seinem Lehr­amte wegen seiner religiösen, wissenschaftlichen oder politischen Ueberzeugung behindern würde, die Professoren die ersten sein würden, die da­gegen Protest ergreifen würden. Von dieser Erklärung des Rektors wurden auf Wunsch der Studenten auch die anderen Universitäten ver­ständigt, und es besteht die Hoffnung, daß diese Zusicherung die Wiener Studenten von einem Ausstande abhalten wird.

** Aus Italien. Rom, 11. Mai. Ganz Ita­lien schaut augenblicklich auf die Provinz Parma, wo etwa 40 000 Landarbeiter streiken. In dieser fruchtbaren Provinz sind die Streitig­keiten zwischen den ländlichen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ziemlich alt. Seit Jahren hat dort eine Arbeitsniederlegung die andere abge­löst. Aber diesmal ist's ärger als je. Auf bei­den Seiten herrscht eine gewaltige Erbitterung, so daß alle Versöhnungs- und Vermittlungsver­suche abgelehnt worden find. Die Takttk der Arbeiter besteht darin, das Vieh verhungern und verdursten zu lassen. Darum haben sie oie Stallungen verlassen und jegliche Arbc': nieder­gelegt, bestehen aber sonderbarerweise darauf, « d«t dm» Gutsbesitzern gehörigen Arbeiterhätl-

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Deutsches Reich.

Pom Kaiserpaar. Donaueschingen, 11. Mai. Die Abreise des Kaisers erfolgte nachmit­tags 2 Uhr 30 Min. In Appenweier traf der Kaiser mit der Kaiserin zusammen. Beide Majestäten trafen um 6 Uhr 20 Min. abends in Karlsruhe ein. Zu den Herren der Umgebung des Kaisers tritt in Karlsruhe der Chef des Zivilkabinetts v. Lucanus hinzu. Straßburg, 11. Mai. Die Kaiserin, welche heute vormittag mehrere Anstalten besichtigte und dann nach dem Frühstück eine Spazierfahrt unternommen hatte, ist um 4 Uhr 50 Min. nachmittags nach Appen­weier-Karlsruhe abgereist. Zur Verabschiedung waren Prinz August Wilhelm von Preußen und Prinz Waldemar von Preußen auf dem Bahn­hof erschienen.

Ein Telegramm der Kaiserin. Berlin, 11 Mai. Folgendes Telegramm traf aus dem Kabinett Ihrer Majestätt der Kaiserin als Ant- wott auf das Huldigungstelegramm der sieben­ten Generalversammlung des Deutsch-Evangeli­schen Frauenbundes ein:Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben das Huldigungs­telegramm gern entgegengenommen und lassen bestens dafür danken. Im Allerhöchsten Auf­trags von Behr-Pinnow, Kabinettsrat."

Vom Kronprinzenpaar. Für den Besuch des Kronprinzen und der Kronprinzessin am 23. und 24. Mai in Düsseldorf find nunmehr die Einzelheiten festgesetzt. Am 23. fährt das Kron­prinzenpaar nachmittags aus Barmen im Kraft­wagen nach Düsseldorf, wo es Parkhotel ab- st«rgt. Abends wird im Ständehaus das von der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen ge­widmete Hochzeitsgeschenk, das bis zum 10. b. Mts. noch im Kunstgewerbemuseum zu Köln ausgestellt ist, feierlich überreicht. Am Stände- haus werden der Landeshauptmann und der Vorsitzende des Provinziallandtages und des Provinzialausschusses den Thronfolger und des­sen Gemahlin willkommen heißen. Später begibt sich das Kronprinzenpaar vom Ständehaus zur Tonhalle; dort veranstaltet die Stadt unter Mitwirkung der Künstlerschast ein Festspiel, das in der Durchführung dem Festspiel beim Besuche des Kaisers im Jahre 1901 ähnlich ist. A.ii Sonntag, den 24. Mai, marschieren vor- mittags die Vereine der ehemaligen Gardisten aus Rheinland und Westfalen zu einem großen Appell auf. Das Kronprinzenpaar nimmt die Paradeaufstellung der Eardevereine in der Alleestraße ab, besichtigt noch die städtischen Krankenanstalten und setzt dann seine Reise im Kraftwagen nach Bonn fort.

Zur Reise Dernburgs. Der ..Reichsanz." meldet: Mit Genehmigung des Reichskanzlers trat der Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernburg am 9. Mai eine etwa fünfmonatige Informationsreise nach Deutsch-Südwestafrika und den englischen Kolonien in Südafrika an.

Die hasidische Gesandtschaft. Der Em­pfang der hafÄischen Abgesandten fand heute noch nicht statt. Die Abgesandten richteten an den Reichskanzler Fürsten Bülow ein in ara­bischer Sprache abgefaßtes Schreiben, das bis zum Mittag, wo der Empfang im Auswärtigen Amt hätte stattfinden sollen, noch nicht übersetzt war. Infolgedessen war die Verschiebung des Empfanges notwendig geworden. Wie man hört, enthält das von den Abgesandten Muley Hafids dem Reichskanzler übersandte Schreiben die Mitteilung, daß die Abgesandten die Heber- bringer eines Briefes Muley Hafids an den deutschen Kaiser seien und die Bitte um eine Audienz bei dem Reichskanzler. Einer der beiden Marokkaner, Sidi Mohammed Ben-Ris, eine stattliche Persönlichkeit von würdevollem Auftreten, erklärte auf eine Anfrage:Wir sind Boten unseres Herrschers und bringen dem deut­schen Kaiser und der deutschen Rqftsr^ig von Muley Hafid Briefe, deren Inhalt wir nicht kennen."

8 63 bes H.-E.-B. Bekanntlich hat der Reichstag den Gesetzentwurf über Aenderung des 8 63 des H.-E.-B. in der Fassung angenom­men, daß d«m Handlungsgehilfen im Er- krankungsfalle bis zu 6 Wochen nicht nur das volle Gehalt, sondern auch das Krankengeld zu- kommt, während nach der Regierungsvorlage das Krankengeld auf das Gehalt angerechnet werden sollt«. Wie in unterrichteten Kreisen verlautet, wird der so abgeönderte Gesetzentwurf die Zustimmung des Bundesrates nicht finden.

Kaisertalje in Karlsruhe.

Der Kaiser hat sich nach kurzem Aufenthalt kn Donaueschingen mit seiner Gemahlin, die in Straßburg weilte, gestern in Appenweier ge­troffen, und beide haben dann die Reise nach Karlsruhe angetreten. Hebet die Empfangs­feierlichkeiten liegen folgende Meldungen vor:

Karlsruhe, 11. Mai. Pünktlich um 6 Uhr 20 Min. lief der Hofzug mit den Maje­stäten hier ein. Am Bahnhof waren erschienen: der Eroßherzog und die Großherzogin von Ba­den, Prinz Max von Vaden und Gemahlin, das gesamte Ministerium, der Kommandeur des 14. Armeekorps, der Generaladjutant v. Duerr und der preußische Gesandte mit Gemahlin. Außer­dem hatten auf dem Bahnsteig eine Kompagnie des 110 Regiments, dessen Chef der Kaiser ist, mit Fahnen und Musik Aufstellung genommen. Als Erster entstieg dem Hofzug der Kaiser in der Uniform seines 110. Badischen Regiments mit Eeneralfeldmarschalls-Abzeichen und dem Ge- neralfeldmarschallsstab in der Hand. Die Be­grüßung der Herrschaften war eine überaus herzliche. Hierauf schritt der Kaiser die Front der Ehrenkompagnie ab, worauf ein Vorbei­marsch erfolgte. Sodann fuhren die Herrschaften in offenen vierspännigen Wagen mit Spitzen­reitern nach dem Schlosse. Im ersten Wagen saßen der Kaiser und der Eroßherzog von Vaden, im zweiten Wagen die Kaiserin und die Groß­herzogin; beide Wagen wurden von je einer Eskorte des hiesigen Leibdragoner-Regiments begleitet. Die Straßen dahin waren festlich ge­schmückt und eine vieltausendköpfige Menschen­menge, sowie Garnison, Schulen und Vereine bildeten Spalier. Unter den begeisterten Kund­gebungen des Publikums, unter Glockengeläuts Und Kanonendonner erfolgte die Einfahrt. Vor dem Rathause fand eine Begrüßung durch den Oberbürgermeister und die Stadtvettretung statt. Der Oberbürgermeister hielt eine An­sprache, auf welche der Kais-r antwortete. Im Schlosse selbst, vor welchem eine Ehrenkompagnie des Leibgrenadierregiments Karlsruhe auf­gestellt war, erfolgte der Empfang seitens der übrigen hier anwesenden Fürstlichkeiten und der Hofstaaten. Zum Ehrendienst beim Kaiser nd befohlen: der kommandierende General des 14. Armeekorps, der badische Gesandte in Berlin, Graf v. Berckheim, sowie der Kommandeur bes Erenadierregiments Kaiser Wilhelm Nr. 110, Oberst v. Winterfeld. Vor dem Rathaus hielt Oberbürgermeister Siegrist eine Ansprache an den Kaiser, in der er etwa folgendes ausführte: Getreu dem unauslöschlichen Vorbilde unseres unvergeßlichen Eroßherzogs Friedttch I., des opfermütigen Mitbegründers des Deutschen Reichs, steht die Karlsruher Bürgerschaft in unerschütterlicher Treue fest zu Kaiser und Reich und blickt allezeit dankbar und voll froher Zu­versicht empor zu ihrem Kaiser, dem Schirmherrn des Deutschen Volkes, der Verkörperung seiner Einheit und Macht. Und aufrichtigen Herzens entbiete ich darum am heutigen Freudentage, da wir erstmals unser erhabenes Kaiserpaar an der Seite unseres allverehrten Eroßherzogs II. und seiner erlauchten Gemahlin in der badischen Residenzstadt einziehen sehen. Euer Majestät und Ihrer erhabenen, durch edle Menschen­freundlichkeit gezierten Gemahlin den ehr­furchtsvollsten Willkommensgruß der Stobt Karlsruhe. Der Rebner schloß mit einem Hoch auf ben Kaiser unb bie Kaiserin. Der Kaiser erwiderte ungefähr folgendes: Bei seinem Ein­züge in Karlsruhe gedenke er vor allem mit Wehmut des verstorbenen Eroßherzogs Fried­rich I., an dessen Seite er so oft in die Stadt ein­gezogen sei; andererseits freue er fich auch herz­lich, heute an der Seite des jetzigen Eroßherzogs hier vom Stadtoberhaupt so feierlich begrüßt zu werden. Der Kaiser erinnerte dann daran, daß er vor kurzem mit dem Eroßherzog gemeinsam das Glück gehabt habe, das Deutsche bei Den Jubiläumsseierlichkeiten in Wien zu vertreten. Er danke in seinem Namen und im Namen der Eserin für den so überaus herzlichen Empfang

h die Bürgerschaft und die schöne Aus« ückung der Stadt. Darauf überreichten