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mH dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

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Erstes Blatt

bezwecken, Deutschland mit Frankreich zu ver­hetzen; doch hege er die Hoffnung, daß derartige Bestrebungen erfolglos bleiben möchten.

In Kapitel 6 wird die Frage der Entschädig­ungen aus Anlaß der Vorgänge in Casablanca erörtert. Am 11. November hat die deutsche Kommission die direkten Schäden auf 978 576.60 M festgesetzt. Am 26. November wird der Ge­sandte in Tanger ermächtigt, 25 Prozent der fest­gestellten Schadenbeträge gegen Rückzahlungs­verpflichtung an die Empfangsberechtigten aus­zahlen zu lasten. Schließlich werden die beiden Noten mitgeteilt, durch welche die Verhandlun­gen wegen der einzusetzenden internationalen Kommission ihren Abschluß gefunden haben.

Kapitel 8 behandelt die Einrichtung der drahtlosen Telegraphie in Marokko.

In Kapitel 10 werden Mitteilungen über den Eintritt der früheren deutschen Offiziere v. Tschudi und Wolf in marokkanische Dienste gegeben. Beide scheiden aus dem deutschen Mi­litärdienst aus. Es wird besonders festgestellt, daß Tschudi nicht die Absicht hat, die Vertretung von Krupp in Fez zu übernehmen.

Der heutigen Nummer liegt bei Kreisblatt Nr. 37.

meint, darin liege eine Degradierung des Reichs­tages. Reichsschatzsekretär Sydow protestiert sehr energisch gegen einen derartigen Vorwurf. Gerade dadurch, daß die verbündeten Regie­rungen von vorn herein ihre Stellungnahme präzisierten, haben sie auf den Reichstag Rück­sicht genommen. Die Beamten sollten nicht schlechter gestellt werden, als im vorigen Jahre. Von dieser grundsätzlich feststehenden Grundlage hätten sich die verbündeten Regierungen ent­fernt, wenn sie über den Betrag von 23,5 Mill. cAl, um den sich jetzt schon die ungedeckten Matri- kularumlagen erhöhen, htnausgegangen wären. Der Staatssekretär schließt mit der eindring­lichen Mahnung, daß sämtliche Parteien, na­mentlich auch das Zentrum, sich endlich den Grundsatz zu eigen machen möchten, immer, wenn sie einen neuen Debet-Posten in den Etat einstellen, sofort für den entsprechenden Kredit- Posten zu sorgen. In einer lang ausgesponne­nen Debatte wird die zweite Beratung der Vorlage zu Ende geführt. Die Resolution wird angenommen. Nächste Sitzung: Dienstag. Ko­lonialbahnen.

Deutscher Reichstag.

Der Reichstag nahm gestern zunächst die Be­ratung des zweiten Nachtrags zum Reichsetat für 1908 in Angriff, das die Mittel für Gewäh­rung von Gehaltszulagen an die in den Ostmar­ken tätigen Reichsbeamten fordert. Es handelt sich um rund 1048 400 M, die, entsprechend den den preußischen Beamten zustehenden gleicharti­gen Bezügen, an die etatsmäßig angestellte mittlere Kanzlei- und Unterbeamte, sowie Un­teroffiziere, soweit sie dort 5 Jahre lang un­unterbrochen dienstlich tätig gewesen sind, als nichtpensionsfähige Zulage in Höhe von 10 pCt. der jeweiligen Besoldung gewährt werden. Die Zulage wird nur bei treuer Pflichterfüllung und völlig befriedigendem dienstlichen und außer­dienstlichem Verhalten gewährt. Sie sind wäh­rend des Rechnungsjahres nicht widerruflich. Von den Freunden der Vorlage betont Abg. Dr. Pachnicke (frs. Vgg.), daß seinen Freunden und ihm gerade der unwiderrufliche Lharatter der Zulagen die Zustimmung ermöglicht habe. Das Märchen von der politischen Zweckbestimmung der Vorlage sucht auch Abg. Brejski (Pole) zu erzählen. Er fabuliert u. a. vonPrämien auf den Hakattsmus, vonEnteignungs-Ferttgkeit der Beamten" u. a. m. Staatssekretär des Reichspostamts Kraette weist diese Unterstel­lungen ganz entschieden zurück. Die Sache liegt so: In den rein oder überwiegend polnischen Gegenden finden die Beamten wegen der deutschfeindlichen Gesinnung der Bevölkerung nur sehr schwer Wohnung. Da müsten die Reichsbehörden eingreifen. Da Ueberweisung an eine Kommission nicht beschloßen ist, wird die zweite Lesung der Vorlage gleich im Plenum stattfindei..

Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs einer Maß- und Eewichtsordnung. Die Kom­mission hat Aenderungen nicht vorgenommen; die meisten Bestimmungen werden denn auch de­battelos angenommen. Direktor im Reichsamte des Innern Jonquitzres bemerkt, daß die be­antragte Aichung der Bierflaschen, Bierkrüge, Syphons usw. nicht in das vorliegende Gesetz hineingehören. Die Abg. Detto-Reuner bean­tragenDen Gemeinden, die zur Zeit des In­krafttretens des gegenwärtigen Gesetzes eigene Eichämter besitzen, ist die Beibehaltung zu ge­statten, mit der Maßgabe, daß die Entziehung stattfinden darf unter angemessener Entschädig­ung oder mit wenigstens fünfjähriger Kündig­ung. Der Staatssekretär des Innern von Beth, mann-Kollweg erklärt: Die Nacheichung, der Angelpuntt der Vorlage, kann nicht ohne Ver- statlichung der Eichämter durchgeführt werden. Selbstverständlich wird mit den Gemeinden, die aus der Tätigkeit ihrer Eichämter Ueberschüste haben, tunlichst glimpflich umgegangen werden. Der Staatssekretär bittet dringend, um solcher Nebensächlichkeiten willen das Gesetz nicht schei­tern zu lassen, dar vor allem zwei Vorzüge be­sitzt: erstens eine wesentliche Verminderung der bisher zahllosen Strafen, Nachforschungen, Be­schwerden usw., zweitens die Freizügigkeit der Meßgeräte im ganzen Reiche. Darauf ziehe« die Abg. Detto-Neumer ihren Anttag zurück.

An den nun folgenden Nachtragsetat für Teuerungszulagen in Höhe von 23,5 Mill. «M. hat die Budgetkommission Aenderungen nicht vorgenommen. In der Debatte beschwert sich Abg. Srzderger (Ztr.), daß die Regierungen ge­genüber allen Mehrforderungen ein entschiede- nee »Unannehmbar" gesprochen haben. Er

Marburg

Mittwoche 6. Mai 1908.

Bestellungen

für die Monate Mat und Juni auf die

»O berh e s sische Zeitung" nebst ihren Beilagen werden von unserer Expedition l(Markt 21) unseren Ausgabestellen in Kirch­hain, Neustadt und Wetter, sowie von Allen Postanstalten und Landbriesträgern ent­gegengenommen.

Man abonniert auf die täglich erscheinendeOberhessische . .. n Zeitung» bei allen Postämtern und unfern Zsttungsstellsn in ÄO Ißh Kirchb ain und Wetter sonne ber unserer Expedition Markt 21. Der B - - uqspreiS beträgt durch di- Post 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unsern Zeitungsstellen und der Expedition 2 Mk.

öffnete, den Umkreis der Stadt säuberte und die Kabylen vom Andrängen abhielt." Am 8. August legen die französische und die spanische Regierung in einer gleichlautenden Note ihre ferneren Absichten tat. Bei der Entgegennahme dieser Note erklärte Staatssekretär v. Tschirschky dem französischen Botschafter: bei dem Unter­nehmen, Schädige zur Strafe zu ziehen und für die Sicherheit der bedrohten Europäer, sowie für den Schutz der Handelsinteressen Sorge zu tragen, habe Frankreich unsere vollen Sympathien.

Der deutsche Geschäftsträger in Tanger mel­dete weitere Einzelheiten über die Kämpfe in Casablanca. Unter den dortigen Deutschen herrsche die Ansicht, daß die französischen Be­fehlshaber mit der Landung bis zum Eintref­fen größerer Streitkräfte ohne Gefahr für die Europäer hätten warten können, wo­durch die Plünderung der Stadt sich hätte vermeiden lassen.

Mit der am 20. August in Tanger bekannt werdenden Nachricht von der Ausrufung Muley Hafids zum Sultan tritt ein neues Moment her­vor. Es beginnen nunmehr die Erörterungen über den Zug des Sultans Abdul Asts nach Rabat. Eine französische Anregung, daß die Staatsbank dem Sutan die Mittel zu diesem Zuge geben soll, findet von deutscher Seite keinen Wider pruch.

Im September beschäftigt die Kabinette dann der französisch-spanische Wunsch, eine pro­visorische Polizei ohne Heranziehung der Ma­rokkaner in den bedrohten Hafenstädten einzu­richten. Hierüber überreichte der französische Botschafter in Berlin ein Promemoria. Die deutsche Regierung antwortete, sie entnehme aus dem Promemoria, daß die in Aussicht ge­nommenen Maßnahmen provisorischen Charak­ters sein werden. Die deutsche Regierung habe die Befugnis Frankreichs, sich für die Vorgänge von Casablanca Genugtuung zu verschaffen, an­erkannt und beabsichtige daher nicht, der von Frankreich aus diesem Anlaß unternommenen und durch außergewöhnliche Umstände mottvier- ten Aktion Schwierigkeiten zu bereiten. Sie hoffe und wünsche jedoch, daß sich schwere Schä­digungen der fremden Kaufleute wie die in Casablanca erlittenen, nicht wiederholen möchten. In der deutschen Antwort wird ferner auf die Gefahr aufmerksam gemacht, daß die Aufstellung fremder Polizei- korps unter den gegenwärtigen Verhältnissen einen Angriff der Bergstämme auf die Stadt und ernste Gefahr für Leben und Gut der Euro­päer Hervorrufen könne, zumal wenn jene Maß­regel nicht unter dem Schutze militärisch unbe­dingt genügender Kräfte vollzogen würde.

Den Schluß dieses Kapitels bildet ein Be­richt aus Tanger über die am 4. Januar in Fez erfolgte Ausrufung Muley Hafids.

Kapitel 5 bringt die Aktenstücke über die Ausrufung der kaiserlichen Regierung durch die beiden Sultane. Der deutsche Gesandte berichtet über die durch den Vizekonsul Neudörfer in Ra­bat im Namen von Abdul Asts und Abdul Crim Ben Sliman an ihn gerichteten verschiedentlichen Einladungen, nach Rabat zu kommen. Unter dem 16. Januar meldet Konsul Neudörfer an den deutschen Gesandten in Tanger, Abdul Asis habe unter Berufung auf die von dem deutschen Kaiser in Tanger abgegebene Erklärung der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß das befreundete Deutsche Reich nunmehr gegen das die Algeci- rasakte verletzende Vordringen der Franzosen in Marokko Einspruch erheben werde. Am glei­chen Tage meldet der deutsche Gesandte in Tan­ger, daß auch Muley Hafid durch den deutschen Vizekonsul in Saffi anftagen ließe, ob das Vor- dttngen der Franzosen in das Innere durch ein Mandat der Mächte, insbesondere Deutsch­lands, sanktioniert sei. Muley Hafid bitte, da­für einzutreten, daß Frankreich sich in ben Thronstreit nicht einmischen möge, da dieser «ine innere Angelegenheit Marokkos sei.

Am 21. Januar beauftragte Staatssekretär v. Schön den deutschen Gesandten in Tanger, an Abdul Asts und an Muley Hafid folgende Antwort gelangen zu lassen: Die französische Regierung habe neuerdings der deutschen Re­gierung versichert, daß sie bei ihrem Vorgehen in Marokko stch streng im Rahmen der Algeci- rarakte halten werde; wenn di« marokkanische Regierung aber glaube, beweisen zu können, daß das französische Vorgehen die Akte verletze, so stehe es ihr frei, fi<b deswegen an die sämt­lichen Unterzeichner der Atte zu wenden. Deutschland könne, nackdem die Akte in Kraft getreten sei, in der Sache nicht wohl mehr allein etwas tun. Die kaiserliche Regierung werde indessen nicht unterlassen, die ihr marokkanischer­seits geäußerten Wünsche ohne Verzug zur Kenntnis der ftanzöfischen Regierung zu brin­gen. Gleichzeitig wurde in Paris von dem Vorgang und von der deutschen Antwort Mit­teilung gemacht. Bei dieser Gelegenheit er« Hätte Pichon u. a., das Vorgehen der beiden Eegensultane schiene ihm in der. Hauptsache zu

Deutsches Reich.

Der Reichskanzler Fürst Bülow ist mit der Fürstin, begleitet von dem Gesandten von Flotow, aus Venedig abgereist.

Die Franzosen und das deutsche Weißbuch. Über Marokko. DerTemps" bespricht das deutsche Weißbuch über Marokko und sagt unter anderem: Im ganzen muß man billigerweise und mit Befriedigung die Korrektheit der deut­schen Politik Frankreich gegenüber anerkennen. Gewiß, die deutsche Regierung hat Frankreich wiederholt in einem eher etwas scharfen Tone an die Algeciras-Akte erinnert, aber da sich Frankreich wohl gehütet hat, diese Akte zu ver­gessen, in welcher es die vertragsmäßige Grund­lage seines Sonderinteresses in Marokko erblickt, konnten ihm diese Erinnerungen keinerlei Ver- legenheit bereiten. Uebrigens war die franzö­sische Politik so klar und bisweilen so übermäßig vorsichtig, daß man das Verdienst Deutschlands nicht allzu hoch anschlagen darf. DieLiberts" kritisiert das Weißbuch sehr scharf. Das Blatt behauptet, daß dasselbe mancherlei Unrichtigkei­ten enthalte, insbesondere betreffend die Ange­legenheiten der Leichterschiffe im Hafen von Casablanca, der Funkentelegraphie und der Ver­gebung der öffentlichen Arbeiten.

DieAnnäherung" hat weitere Erfolge. DerConfektionär" teilt mit, daß am 11. Mai eine Anzahl Mitglieder der Grande Loge de France als Gäste der großen Landeslogen von Deutschland nach Berlin kommen, und daß zu ihren Ehren am 12. Mai eine Versammlung in der großen Loge Royal York stattfindet. Seit dem Jahre 1870 hat der Verkehr der deutschen mit den ftanzösischen Logen vollständig geruht.

Für Bienenzüchter. Die Abgeordneten Gäbel und Vogt haben zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfes über die Haftung des Tier­halters im Reichstage beantragt, die Bienen be­züglich der Haftung des Tierhalters den Haus- tteren gleichzustellen.

«usttitt aus der Freistnnigen Vereinig- Mttfl. Die Generalversammlung der national­sozialen Vereinigung beschloß den Austtitt aus der Freisinigen Vereinigung.

Einfuhr und Ausfuhr in Deutfch-Ostaftika. Die Einfuhr und Ausfuhr nach Deutsch-Ostafrika war im zweiten Vierteljahr des Jahres 1907 nahezu gleich, nämlich 1,017 Millionen <M. Ein­fuhr und 0,89 Millionen M Ausfuhr. Die Haupteinfuhr bestand in Baumwollbekleidung und Baumwollgeweben im Gesamtwerte von 728 560 cH. Die Hauptausfuhrartikel waren Häute und Felle für 512 869 -4t, Kautschuk und Guttapercha für 110 758 -4t, Jnsektenwachs für 100 797 -4t, Reis für 39 652 -4t, Butter, Käse, Eier usw. für 35 407 -4t. Im Jahre 1907 betrug der Gesamthandel unserer Kolonien 193 Mill. Matt.

Frieden int Baugewerbe. Berlin, 4. Mai. Der Schiedsspruch für das deutsche Baugewerbe wurde auch von allen Arbeitnehmerorganisa­tionen angenommen; dadurch ist der Fttede tm deutschen Baugewerbe bis 1910 gesichert.

Zum Fall Eulenburg. Nach einer Ber­liner Mitteilung wird in Starnberg die Unter­suchung sehr eifrig betrieben. Es sollen vier den Fürsten Enlenburg kompromittierende Briefe gefunden worden sein. Wie aus München gemeldet wird, haben di« ^Zeugen Ernst und Riedel eine Verständigung, wonach sie mit de«. Fürsten Eulenburg konfronttett »erden sollet^-

Die Jnsertionsgebühr betraut für die 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 80 Pfennig. jq Druck und Verlag: Joh. Bug. Koch, Universitätsbuchdruckerei Inhaber Dr. C.Hitzeroth ,Marburg, Markt21. Telephon55.

Das Weißbuch über Marokko.

DieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" »et» tzfsentlichte, wie wir bereits gestern kurz melde­ten, einen größeren Auszug aus dem gestern dem Reichstage zugegangenen Weißbuch über Ma- rolkv. Dasselbe umfaßt 14 Abschnitte und be­handelt die marokkanischen Vorgänge vom Sep­tember 1906 bis zum April dieses Jahres.

Die Darstellung beginnt mit dem Vorgehen gegen Raisuli und der französisch-spanischen Flot- ten-Demonstration vor Tanger am 30. Oktober 1906. Als zwei französische und zwei spanische Kriegsschiffe vor Tanger versammelt waren, meldete der deutsche Gesandte Dr. Rosen, die An­wesenheit so erheblicher Streitkräfte könne die Bevölkerung leicht aufregen. In einer Unter­redung mit dem spanischen Botschafter in Ber­lin am 27. November 1906 erklärte Staatssekre­tär v. Tschirschky, Deutschlands Interessen gingen nur dahin, daß die Sicherheit der europäischen Bevölkerung, die friedliche Einführung der Re- ormen und die Freiheit des Handels stcherge- tellt wird. Sowohl die französische wie die panische Regierung erklärten wiederholt, sich treng im Rahmen des ihnen erteilten Polizei­mandates zu halten.

Am 30. November 1906 machte der franzö­sisch: Botschafter in Berlin Mitteilung von dem »wischen Frankreich und Spanien getroffenen Abkommen wegen ihres Vorgehens vor Tanger, v. Tschirschky machte geltend, daß seines Erachtens die Ausschiffung von Truppen nicht mit in dem Mandat der Algeciras- akte enthalten sei, sondern lediglich die Kreierung einer Polizeitruppe int Einverneh­men mit dem Sultan. Insbesondere wünschte v. Tschirschky Auskunft darüber, wer über die Notwendigkeit der Ausschiffung von Truppen entscheiden solle. Daraufhin überreichte am 4. Dezember der französische und der spanische Bot­schafter eine gleichlautende Mitteilung, wonach bet französische und der spanische Gesandte in Tanger, nachdem sie im Einvernehmen unter einander sich mit ihren Kollegen vom diplo­matischen Korps in Tanger darüber verständigt haben, die Ausschiffung veranlassen können. Im Falle eines Angriffes mit bewaffneter Hand sollen die Gesandten Frankreichs und Spaniens, in Uebereinstimung handelnd, befugt fein, die Ausschiffung ohne weiteres zu verlangen, und demnächst ihren Kollegen hierüber Rechenschaft geben.

In Kapitel 4 werden die Vorgänge geschil­dert, die zu dem Vorgehen der Franzosen in Ca­sablanca geführt haben. Die erste Nachricht über die Ermordung der neun Europäer ttaf am 81. Juli 1907 in Tanger ein. Am folgenden Tage teilte der französische Geschäftsträger in Berlin den Abgang des KreuzersEalilee" nach Casablanca mit. Am 3. August teilt Minister Pichon dem deutschen Botschafter Fürsten Rado« bin die von Frankreich in Gemeinschaft mit Spanien beabsichtigten Truppensendungen mit. Die Truppen- sollen nur über den Schutz der Fremden und ihrer Habe wachen und Ordnung Und Sicherheit wiederherstellen, sowie sofott die Polizei in Casablanca und dessen Weichbild ins Leben rufen. Außerdem soll eine strenge Bestrafung über die schuldigen Stämme ver­hängt werden. Darüber hinaus aber solle keine militärische Expedition un­ternommen werden.

Am 6. August übermittelt der deutsche Ge­sandte in Tanger folgende Nachricht: Die ma« romanischen Behörden baten den Kommandan­ten desEalilee" zum Schutze de« ftanzöfischen Konsulates gegen das sich herumtreibende Gesin­del Matrosen au.^zuschiffen. Als diese darauf­hin gestern früh 5 Uhr an Land kamen, erhielten sie aus nächster Nähe Feuer, darunter von regu­lären Sultanstruppen. Sie erwiderten das­selbe und gaben ein Signal, auf das hin der Ealilee" das Feuer mit seinen Geschützen er«