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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg uud Kirchhain

m>» de» Heilagen: I,Literarischer Avs-iger",Limbwirtschaftliche geilee«** unbIllustrierte, $oMtrfegeblatt*.

Man abonniert auf die täglich erscheinendeOberhessische Zeitung" bei allen Postämtern und unfern Zeitungsstellen in Kirchhain und Wetter sowie bei unserer Expedition Markt 21. Der Bezugspreis beträgt durch die Post 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unfern Zeitungsstellen und der Expedition 2 M.

M 104

Marburg

Sonntag, 3. Mai 1908.

Die JnsertionSgebühr beträgt für di« 7oespaltene Zeil« ober oeren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 80 Pfennig. Druck und Verlag: Iah. Aug. Koch, Universitätsbuchdruckerei Inhaber Dr. C, Hitzeroth .Marburg, Markt21. Telephon 55-

43 Im rg.

Erttes Blatt

Der hentwen Nummer liegt Kreisblatt Nr. 36a für dea Kreis Kirchhain bei.

Aus dem Reichstage.

In bet 147. Sitzung wurde zunächst die zweite Beratung der Müuzgcsetznovelle vorgenommen. Dazu tag eine Reihe von Anträgen vor, darunter der deS Abg. Raab (Wirtsch. Vgg.) aus Ausprägung von Dreimarkstücken und der des Zentrumsabgeordneten Dtrombeck auf Ersatz des Reichsadlers durch ein an­deres Hoheitszeichen auf Nickelmünzen. Die Debatte Nahm seltsamerweise einen ziemlich starken Umfang an obivohl Neues nicht mehr zu sagen war. Vom Zentrum sprach sich zunächst der Aba. Maher-Kauf- beuren zugunsten der Vorlage aus. Für den Antrag Raab sei, so erklärte er weiter, nur ein Teil seiner Freunde. Abg. Arendt (NeichSp.) war mit dem Ent­wurf ebenfalls einverstanden und befürwortete die Ausprägung von Dreimarkstücken. Abg. Singer (S.) opponierte gegen das 25-Pfennig- und gegen da» Dreimarkstück und zog sich dadurch eine ironische Ent­gegnung des Abg. Freiherrn v. Gamp (Reichsp.) zu. Seitens der konservativen Fraktion erklärte Abg. Henning, daß das 25-Pfennigstück einem lebhaften Wunsche weiter Kreise entspreche und daß die Er- HLbung der Silberquote auf 20 Mk. pro Kopf sehr notwendig sei. Die konservative Fraktion werde sogar zu einer Erhöhung auf 25 Mk. ihre Zustimmung feben. Auf dem entgegengesetzten Standpunkte be- and sich der Abg. Stumpf (frf. Vp.) und verteidigte rhn in leidenschaftlicher Weise. Hierauf befürwor­tete die Abg. Naab (Wirtsch. Vg.) und Strombrck igtr.) ihre erwähnten Anträge, denen Staatssekretär Mdow entgegentrat. Nach einigen kurzen Bemerkun­gen tvurde die Diskussion geschloffen. Der Antrag auf Ausprägung von Dreimarkstücken wurde durch knappe Mehrheit angenommen, der andere Antrag abgelehnt. Hierauf folgte nach Erledigung der zu dem Entwürfe vorliegenden Petitionen die zweite Lesung des Post- fcheckgesetzes. Sie wurde durch den Abg. Nacken (Z.) eingeleitet, der die Erklärung abgab, datz seine Partei für die Vorlage, aber gegen den dazu gestellten An­trag Ablaß (freif.) stimmen würde. Der national- liberale Abg. Dr. Weber sprach für eine Resolution betreffend späterer Ermäßigung der Gebühren, sobald dies die Erträge daraus gestatten würden. Den ab­lehnenden Standpunkt der konservativen Fraktion be­gründete Abg. Kreth mit dem Hinweise darauf, daß durch deit Postscheckverkehr aus dem platten Lande die Gelder in die Großstädte und Graßbanken abgezogen tverbcn würden. Dadurch würde der Mittelstand und besonders auch das Sparkassenwesen leiden, und auch die stärkere Belastung der Postverwaltung gebe zu Bedenken Anlaß. Der Abg. Kampf (freif. Vp.) suchte diese Ausführungen zu widerlegen. Er pries die durch den Postscheckverkehr zu erwartenden Vorteile, verlangte aber Verbilligung der Gebühren, wie sie der Antrag Ablaß vorschlägt. Hierauf ergriff Staats­sekretär Kraetke das Wort, um die Bedenken der kon­servativen Partei abzuschwächen. Nach weiterer Debatte, in der Staatssekretär Kraetke der Forderung auf Verzinsung entgegengetreten war, wurde die Vor­lage aligeiwmmen und die Resolution Ablaß ab- gelehnt. Die Resolution Beck-Heidelberg bett, spesen­freie Behandlung der Aufträge aus dem Post­anweisungsverkehr und Verbilligung der Gebühren­sätze, sobald die Einnahmen aus dem Postscheckverkehr die Betriebskosten voraussichtlich dauernd übersteigen, wurde angenommen. Es folgt der Gesetzentwurf betr. den Versicherungsvertrag und das Gesetz betr. Aenderung der Vorschriften des HandesgesetzbuchS über Seeversicherung. Auf Antrag Winkler (kons.) wurde die Vorlage in den Paragraphen 1185 ohne Debatte angenommen. Bei Beratung der Schluß­bestiminungen führte Abg. Giesberts (Zentr.) auS, die Abonnentenversicherung durch die Zeitung sei ein Deckmantel für den Abonnentenfang. Redner führte hierfür Beispiel an. Den reellen Unternehmun­gen loerbe auf diese Weise das Geschäft unmöglich gemacht. Abg. Severin, (Soz.) führte aus, die Wohlfahrtseinrichtungen hätten lediglich den Zweck, das Selbstbestimmungsrecht der Arbeiter einzu- fchränken. Von der Firma Krupp sei ein Arbeiter Unter einem nichtigen Vorwand entlassen worden, der 20 Jahre beschäftigt war und 700 Mk. Beiträge ver­lor. Dabei sei die Kruppsche Kasse vorbildlich in Be­zug auf die Leistungen. (Hörtl hört! rechts.) Staatssekretär Nieberding konstatierte, daß die Re­gierungen und vornehmlich das Auffichtsamt für das Versicherungswesen schon jetzt dieser Erscheinung ihre Aufmerksainkeit zugewendet haben.. Auch die WerkS- kassen nehmen unsere Auftnerffamkeit in Anspruch. Die Unzufriedenheit der Arbeiter beruht nicht immer auf Recht; vielfach seien diese Kaffen auf dem Prinzip der Ivohltätigen Zuwendungen aufgebaut.

Teiltsches Reich.

Der Kaiser auf Korfu. Achilleion, 1. Mai. Zu der gestrigen Abendtafel bei den kaiserlichen Herrschaften war Herr Armour geladen, der mit seiner Jachtlltovana" vor Korfu ankert. Heute Vormittag hörte der Kaiser die Vorträge des gesandten Frhr. v. Jenisch, des Chefs des Mili- lärtcibinetts, Grafen von Hülsen-Häseler des khefs des Marinekabinetts v. Müller und des Kcheimrais v. Perg vom Geheimen Zivilkabi- »ett. Nachts ging ein schweres Gewitter nieder.

Die Ostmarkenzulage der Reichsbeamte». Die Vorlage betreffend die Gewährung von un» Widerruflichen Gehaltszulagen an die in de»

Ostmarken tätigen Reicksbeamte.l, welche der Bundesrat gestern genehmigte, ist dem Reichs­tage zugegangen. Der Entwurf fordert die gleichen Beträge für die Reichsbeamten wie Preußen ste den preußischen Beamten bewilligt hat.

Zum Unglück auf dem Linienschiff Elsaß. Kiel, 1. Mai. Heute Vormittag erfolgte von der Leichenhalle des Earnisonslazaretts aus die feierliche Beerdigung der drei Opfer des Un­glücksfalles auf dem LinienschiffElsaß". Den mit Blumen reich geschmückten und mit je einer Kriegsflagge bedeckter: Särgen folgten zahlreiche Abordnungen von Offizieren und Mannschaften der Marine. Unmittelbar hinter den Särgen schritt der Kommandant derElsaß". Aus dem Earnisonsfriedhof wurden die Särge in einem gemeinsamen Grabe beigesetzt, worauf der Ee- schwaderpfarrer ' Klei «ine ergreifende Trauer­rede hielt.

Meineidsverfahren gegen den Fürsten Eulenburg. Wie dieVoss. Ztg." von zuverlässi­ger Seite erfährt, ist gegen den Fürsten Eulen­burg auf Grund der im Münchner Harden-Pro- zeß erfolgten Zeugenaussagen die Voruntersuch­ung von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Gericht beschlossen worden, und zwar we­gen Verdachts des wissentlichen Meineides. Es handelt sich dabei um die eidliche Aussage des Fürsten Eulenburg, keiner, leiSchmutzereien" getrieben zu haben, der die Aussagen der beiden Münchner Zeugen entge­genstehen. Es hat stch, da Fürst Eulenburg krank ist, eine Eerichtskommisston nach Liebenberg be­geben, bestehend aus dem Untersuchungsrichter Landgerichtsrat Schmidt, dem Protokollführer, dem Kriminalkommissar Raffe und dem Ee« richtsarzt Medizinalrat Dr. Hoffmann. Die ärztliche Untersuchung hat ergeben, daß Fürst Eulenburg nicht transportfähig, sondern schwer krank ist. Es ist auch festgestellt worden, daß das schwere Leiden seit Jahr und Tag besteht. Die Statsanwaltschast geht, so wird geschrieben, ge­gen den Fürsten Eulenburg mit aller Entschie­denheit vor, ohne jede Rücksicht auf seine Person oder seine gesellschaftliche Stellung. Sie hat so­fort nach dem Münchner Prozeß das Ermitte­lungsverfahren eingeleitet und hat dann, ohne erst das Eintreffen der Münchner Akten abzu­warten, die Eröffnung der Voruntersuchung be­antragt. Die Protokolle des Münchner Gerichts insbesondere über die Zeugenaussagen sind auch jetzt noch nicht in Berlin eingettoffen, mithin entbehtt der Vorwurf, daß die Staatsanwalt­schaft dem Fürsten Eulenburg gegenüber Scho­nung zeige oder ihm eine Bevorzugung ange­deihen laffe, der tatsächlichen Unterlage. Das Verfahren wird, wie es bestimmt heißt, nach Möglichkeit beschleunigt und mit allem Nach­druck geführt werden. Dem Fürsten Eulenburg stehen als Rechtsbeistände der Geh. Justizrat Lämel in Neu-Ruppin und der Justizrat Wron- ker in Berlin zur Seite.

Disziplinarprozeff«. Reg.-Rat R. Merten wird sich am 7. Mai vor der Disziplinarkammer in Potsdam zu verantworten haben, wegen sei­ner verschiedenen Broschüren über die Finan­zen Rußlands. Am 4. Mai findet gegen den früheren Geh. Sekretär Pöplau eine Verhand­lung vor der Strafkammer statt. Es handelt sich diesmal um eine Anklage wegen versuchter Nötigung. Es handelt sich um einen Brief, den Pöplau an den Staatssekretär des Aeußeren von Schoen schrieb im Anschluß an eine Rede desselben im Reichstag über die der Reichs­regierung untergeschobene Absicht der Erricht­ung eines Hafenplatzes am Persischen Golf.

Beamtenbesoldung und

Gnadenvierteljahr.

Zur Ausführung des Gesetzes vom 7. März 1908 betreffend die Zahlung der Beamtenbesold­ung und des Enadenvierteljahres hat der Finanzminister folgende Anweisungen un8 Er­läuterungen an die Ober- und Regierungsprä­sidenten ergehen lassen:

Zu § 1: Die etatsmäßigen Beamten haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine vierteljähr­liche Vorauszahlung ihrer Besoldung nur, inso­weit diese ihnen in festen Barbezügen zusteht. Als Besoldung im Sinne dieser Vorschrift, sowie auch im Sinne der §§ 2 und 3 dieses Gesetzes gilt weder derjenige Teil des Diensteinkommens, der als Ersatz für bare Auslagen bestimmt ist, noch auch diejenigen Bezüge, die für widerruflich überttagene Nebenämter gewährt werden. Die für die Zahlungsweise derattiger Bezüge bisher maßgebenden Anordnungen bleiben bestehen.

Zu 8 2: Da» Gesetz unterscheidet in Absatz 1 und 2 zwischen der Gewährung de» Enaden­vierteljahres an die Hinterbliebene Witwe und

Nachkommen von etatsmäßigen und nichtetats- mäßigen unmittelbaren Staatsbeamten. Er­steren wird da» Enadenvierteljahr gewährt, letzteren kann e», sofern die besonderen in Absatz 2 aufgestellten Erfordernisse vorliegen, gewährt werden. In den Fällen des Absatz 1 ist das Enadenvierteljahr von der vollen Besoldung des Verstorbenen zu berechnen, in den Fällen de» Absatzes 2 nur von den ihm in festen und monat­lichen oder vierteljährlichen Beträgen zustehen­den Diensteinkünften. In beiden Fällen wird seitens der Verwaltung unter Ausschluß des Rechtsweges bestimmt, an wen das Enaden­vierteljahr, d. h. der bei dem Tode des Beamten noch nicht fällige Teil der für die auf den Sterbe­monat felgenden drei Monate zu gewährenden Diensteinkünfte, zu gewähren ist und in welcher Weise etwa die Verteilung unter mehrere Hin­terbliebene erfolgen soll. Als leitender Eestchts- puntt für diese Entscheidung wird festzuhälten sein, daß der Betrag der Enadenvierteljahres, entsprechend seiner Natur als eine über den Tod hinaus verlängerte Zahlung der Besoldung, in erster Linie bestimmt ist, zur Deckung der Kosten des Haushaltes des Verstorbenen, ein­schließlich der durch die letzte Krankheit und die Beerdigung entstandenen Ausgaben, zu dienen. Die Gewährung des Enadenvierteljahres hat, auch in den Fällen des Absatzes 2, mit tunlichster Beschleungung und zwar hinsichtlich der festen Varbezüge im Voraus in einer Summe zu er­folgen. Als besonderes Erfordernis des Ab­satzes 2 ist zu beachten, daß den Hinterbliebenen eines autzeretatsmäßigen Beamten das Gnäden- vierteliahr nur dann gewährt werden kann, wenn der Beamte zurBefriedigung eines dau­ernden Bedürfnisses und nicht nt. aushilfsweise beschäftigt war." Seine Beschäftigung muß dem­nach objektiv der Befriedigung eines dauernden Vebürfniffes gedient haben; sie braucht jedoch subjektiv nur insofern einen dauernden Charak- te. gehabt zu haben, als der Beamte nicht nur zuc vorübergehenden Aushilfe mit der betref­fenden Tätigkeit betraut gewesen sein darf. Ist diese Voraussetzung erfüllt, so wird die Ge­währung des Enadenvierteljahres auf Grund des Absatzes 2 regelmäßig dann stattzufinden haben, wenn dem Verstorbenen, falls er am Todestage in den Ruhestand versetzt worden wäre, eine Pension würde bewilligt worden sein. In den Fällen, in denen nur die gnaden­weise Bewilligung in Betracht gekommen sein würde, wird also auch die Würdigkeit und Be­dürftigkeit des Verstorbenen und des Empfän­gers des Enadenvierteljahres zu prüfen sein.

Zu 8 8: Die Gewährung des Enadenviertel­jahres nach 8 8 an weitere Angehörige des Ver­storbenen oder an solche fernstehende Personen, welch: die Kosten der letzten Krankheit und Be­erdigung gedeckt haben, kommt nur in Betracht, sofern weder eine Witwe noch Nachkommen vor­handen find. Für die Entscheidung, ob und an wen da» Enadenvierteljahr zu gewähren ist, find die vorstehend zu 8 2 angegebenen Gesichts­punkt. gleichfalls maßgebend. Von den Dienst­einkünften eines nichtetatsmäßigen Beamten kann auch in den Fällen des 8 3 das Gnüden- vierteljahr nur dann gewährt werden, wenn dies besonderen Voraussetzungen des 8 2 Absatz 2 vorliegen, d. h. wenn bet dem Vorhandensein von Hinterbliebenen im Sinne des § 2 das Enadenvierteljahr diesen gemäß 8 2 Absatz 2 hätte gewährt werden können.

3u § 4: UnterFamilie" im Sinne des Abs. 1 sind nicht nur Ehefrau, Kinder oder El­tern, sondern auch andere nahe Verwandte und Pflegekinder zu verstehen, sofern der Beamte diesen in seinem Hausstande Wohnung und Unterhalt auf Gründ einer gesetzlichen oder mo­ralischen Unterstützungsverbindlichkeit gewährte. Die in Abs. 4 gegebene Möglichkeit, die vorzei­tige Räumung der Dienstwohnung zu veran­lassen, stellt eine Ausnahmregel dar.

Zu 8 6: Das Gesetz tritt entsprechend der am 27. März 1908 erfolgten Ausgabe des das Gesetz enthaltenen Stückes der Gesetzsammlung mit dem 10. April 1908 in Kraft. Die Vorschriften über die Gewährung des Enadenvierteljahres finden somit auf die Hinterbliebenen aller derjenigen unmittelbaren Staatsbeamten Anwendung, welche an oder nach diesem Tage im Dienst oder als zur Disposition stehende Beamte oder als Wartegeldempfänger versterben. Es ist an dem Grundsätze festzuhalten, daß die vor dem Tode des Beamten fällig gewordenen Besoldungsteile zu seinem Nachlasse gehören und nur die hier­über hinaus nach 88 2 und 3 zu gewährenden Diensteinkünfte eine eigentliche Enadenbewillig- ung find.

Von der Maifeier.

Berlin, 1. Mai. Die Maifeier verlief voll­kommen ruhig. Trotz der großen Anzahl von Ar­beitslosen war die Beteiligung geringer als im Borjahr«. 44 Gewerkschaftsversammlungen «ahmen «tue gleichlautende Resolution an.

Nachmittags fanden 22 sozialdemokratische Mai­feiern statt. Im ganzen feierten laut den poli­zeilichen Feststellungen 33 000 Arbeiter gegen 43 000 im Vorjahre.

London, 1. Mai. Die gelegentlich der Mai­feier übliche Demonstration der Sozialisten fand heute im Hydepark statt. Der Zug der Demonstranten wurde von mehreren Hundert Arbeitslosen begleitet. Ein starke» Polizeiauf­gebot sorgte für die Aufrechterhaltung der Ord­nung.

Paris, 1. Mai. Der 1. Mai scheint in großer Ruhe verlaufen zu wollen. Paris bewahrt da, gewöhnliche Aussehen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung sind unauffällig umfassende Maß­nahmen getroffen. Etwa hundert Versammlun­gen, die heute morgen stattfanden, waren nur schwach besucht, mit Ausnahme jener, die in der Arbeitsbörse abgehalten wurde, der 2000 Per­sonen beiwohnten. Einzelne Verhaftungen er- folgten wegen Tragens verbotener Waffen oder Widerstandes gegen die polizeiliche Aufforder­ung, den Verkehr nicht zu behindern. Sonst herrscht Ruhe. In der Provinz wird fast nor­mal gearbeitet, ausgenommen in den Kohlen­becken von Pas de Clais, wo beinahe allgemein gefeiert wird.

Ausland.

* * Der König von Schwede» zum Besuch i» Rußland. Petersburg, 1. Mai. Der König von Schweden ist in Begleitung des Prinzen Karl und der Prinzessin Jngeborg in Zarskoje Sselo eingetroffen und vom Zaren am Bahn­hofe empfangen worden. Am Sonntag, den 3. d. M. wird die Vermählung des Prinzen Wil­helm von Schweden mit der Großfürstin Maria Paulowna von Rußland in Zarskoje Sselo ge­feiert werden.

* * Zum Tode de« Landsmannministers. Wien, 1. Mai. Dem deutschen Landsmannmini­ster Peschko, dessen jähes Ableben in allen Par­teilagern schmerzliche Teilnahme hervorrust, widmete in einer heute vormittag einberufenen Sitzung des deutsch-nationalen Verbandes der Obmann, Dr. Chiari, einen tief empfundenen Nachruf. Die deutsch-agrarische Vereinigung be­schloß einstimmig, dem verstorbenen Mitglied« in Abtsdorf ein Denkmal zu errichten und an dem Leichenbegängnis, das in Abtsdorf statfinden dürste, korporativ teilzunehmen. Peschka wohnt« noch gestern der Plenarsitzung des Abgeordneten. Hauses und dann der Besprechung der deutsch­böhmischen Abgeordneten mit dem Ministerprci- !identen und der darauf folgenden Beratung liefet Abgeordneten bei. Er erledigte hierauf in seinem Bureau einzelne Akten und verbrachte den Rest des Abends bis gegen Mitternacht tm Freundeskreise.

* * Die Niederlande und da» Nordseeabkom­men. Haag, 1. Mai. Der Minister des Aeußern erklärte heute in Beantwortung einer an ihn ergangenen Anfrage bezüglich der Tragweite des Nordseeabkommens, daß dieses Abkommen durch das von allen Kontrahenten lebhaft em­pfundene Bedürfnis veranlaßt worden sei, dem Mißtrauen, das einige Küstenstaaten der Nord- fee gegen einander hegen, ein Ende zu machen und so die politische Atmosphäre zu reinigen. Die Niederländische Regierung habe eigene In­teressen nur zur Geltung gebracht, um eine Ga. rantie dagegen zu haben, daß sie in irgendwelche Komplikationen hineingezogen werde. Das Ab­kommen solle als eine allgemeine Richtlinie für die freundschaftliche Politik zwischen den Küsten- staaten dienen; es sei keine Formel des ewigen Friedens und dürfe nicht auf dem Gebiete oer nationalen Verteidigung zum dolce far niente führen; ste anerkennt im Gegenteil die Pflichten der Niederlande zur Aufrechterhaltung der Un­abhängigkeit. Die Niederlande könnten im europäischen Konzert nicht die erste Geige st»ie- len, aber die Regierung mache stch deswegen nicht zum Vertreter einer Politik der Neutra­lität.

* * Spanien. Madrid, 1. Mai. In ganz Spanien wurde heute die Hundertjahrfeier des Unabhängigkeitskrieges festlich begangen.

* * Unterhaus und Oberhaus. Es darf nun­mehr als feststehend gelten, datz in absehbarer Zeit keine Aktion gegen das Haus des Lords erfolgen wird. In der Sitzung des Unterhauses vom 28. d. M. hat der Premierminister Asquith auf eine Anfrage des unionistischen Abgeordne­ten Winterton erwidert, es sei, soweit er sehe^ könne, sehr Wahrscheinlichkeit dafür vorhanden daß ein Gesetzentwurf, der die Beziehungen dei Unterhauses zu einer anderen Stelle regele, in der laufenden Session etngebracht werden wird.

* * Meuterei. Konstantinopel, 1. Mai. Di« Soldaten des 89. Nizam-Regiments in Uesküb, welche im März entlassen werden sollten, berei­teten eine Meuterei vor die jedoch durch di« Verhaftung der Rädelsführer unterdrückt ward«. Dagegen meuterte» 300 Redifs erster Klasse^ dick vor einigen Monate« dem Regiment zur Lev»