mH dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
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Erftes Blatt.
Rückblick.
Die Reichstags st ichwahl in Norden-Emden hat das Resultat gezeitigt, das stach dem Ausfall der Hauptwahl zu erwarten war. An Stelle des konservativen Fürsten zu Inn- und Knyphausen zieht ein Freisinniger in 'den Reichstag ein. Vergleicht man die Ergebnisse der Hauptwahl und der Stichwahl miteinander, iso läßt sich daraus die erfreuliche Tatsache konstatieren, daß die Stimmenzahl des Deutschisozialen, Eroeneveld, um ca. 3000 gewachsen ist. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß diese Stimmen aus nationalliberalen Kreisen kommen, die dem Zug nach links, wie ihn die Aufforderung der Parteileitung für den Freisinnigen einzutreten darstellt, nicht folgten. Wir sind der Ansicht, daß dieser Ausfall in ge- wisser Weise typisch ist dafür, daß in weiten Kreisen der alten nationalliberalen Partei ein Hindrängen auf ein Bündnis mit dem Freisinn keine Aussicht auf Erfolg baben würde. Im übrigen .aber ist das Resultat betrübend. Bei der Hauptwahl 1907 erhielt der konservative Kandidat noch 11487 Stimmen, allerdings hatten damals die Nationalliberalen auch keinen Kandidaten aufgestellt, aber daß der Deutschsoziale im ersten Gange mit nur 6579 Stimmen abschnitt, gibt zu denken. Das darf gesagt werden, der nunmehrige Abgeordnete Jan Fegter ist nicht als Freisinnsmann gewählt worden, sondern als Ostfriese, der als Landwirt sich großer Sympathien in der Heimat erfreut. Ferner, die deutschsoziale Kandidatur war ohne Zweifel ein Mißgriff. Hätte man einen Konservativen aufgestellt, besten Person vielleicht auch dem Heimatgefühl der Ostfriesen mehr entgegengekommen wäre, als Rechtsanwalt Eroeneveld, man würde mit Sicherheit «uf einen Sieg haben rechnen können. Man kann daher der „Kreuzzteiung" Recht geben, die meint, die Kandidatur Eroeneveld habe nicht sammelnd, sondern kräftezersplitternd gewirkt.
Die „Liberale Korresp.", das Organ der freisinnigen Vereinigung, freut sich über den Sieg, was man ihr nicht übel nehmen kann. Daß sie dabei undankbar über die Hilfe eines Teile» der Nationalliberalen hinweggeht und stolz behauptet, die freisinnige Vereinigung habe den Sieg aus eigner Kraft errungen, macht sich um so merkwürdiger, als sie selbst zugeben muh, dah nicht die politischen Gedanken, sondern die bekannte Persönlichkeit des Kandidaten den Sieg herbeigeführt hat. Hoffentlich lernen die rechtsstehenden Parteien aus dieser Niederlage manches, daß das nächste Mal die Scharte wieder ausgewetzt wird.
Auch das zweite Blockgesetz ist angenommen. Der Kompromißantrag der Nationalliberalen zum Börsengesetz wurde mit den bedeutenden Zusatzanträgen der Konservativen von der Kommistion angenommen. Als wesentliche Forderung seitens der Börsenfreunde ist der Diferenzeinwand, die Erlaubnis bei einem auf Zeit abgeschlostenen Geldgeschäft bei eintretendem Schaden von dem Geschäft zurücktreten zu können, fallen gelassen worden, ebenso ist das Rückforderungsrecht bereits gestellter Sicherheiten beseitigt. Es läßt sich nicht leugnen, daß diese Be- stimnrungen als Kampfgesetze über das Ziel hinausschossen und gerade die kleineren Banken schwer schädigten. Sie sind bekanntlich aus einer Lage entstanden, in der man, durch große Krache und unlautere Manipulationen veranlaßt, gegen den „Eiftbaum" der Börse glaubte vorgehen zu müsten. Heute haben auch die Konservativen eingesehen, daß mit der Erschwerung in Börsenregister und Disferenzeinwand zugleich dem deutschen Geldmarkt gegenüber dem Auslande eine schwere Schädigung zugefügt wurde. Daß der Differenzeinwand zudem unmoralisch wirkt, indem er „Treu und Glauben" untergräbt, läßt sich nicht leugnen, und das Börsenregister, das sich als völlig unwirksam herausgestellt hat, fallen zu lasten, war für die Parteien der Rechten keine allzu große Zumutung.
Um so wichtiger ist es, daß es gelungen ist, den Eetreideterminhandel zu unterbinden, d. h. dafür zu sorgen, daß nicht mit sogenanntem „Papier-getreide" ein schwunghafter Handel getrieben wird, der einzig dazu dient, an eigens zu diesem Zwecke hervorgerufenen Preisschwankungen Differenzgeschäfte zu machen. Von dieser künstlichen Preisbildung würde die Landwirt- schast schwer zu leide» habe«. Ihr kann nichts
liegen an einmal unmenschlich hohen, dann wieder sehr tief stehenden Eetreidepreisen, auf deren Bildung allein das Börsenspiel Einfluß hat, sie kann nur gedeihen unter einem gleichmäßig rentablen Preis, wie jedes andere reelle Gewerbe.
Die konservative Partei, die hierfür gesorgt hat, hat gleichzeitig erreicht, daß folgend« Strafbestimmungen ausgenommen werden: Mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. wird bestraft, wer aus den Abschlüsten von verbotenen Börsentermingeschäften mit Getreide oder Erzeugnissen der Getreidemüllerei ein Gewerbe macht. — Mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. wird bestraft, wer in gewinnsüchtiger Absicht, um den Preis von Getreide oder Erzeugnissen der Eetreidemüllerei im Widerspruche mit der durch die allgemeine Marktlage gegebenen Entwicklung zu beeinflussen oder verbotene Börsentermingeschäfte schließt.
Ueber Börsentermingeschäfte in Jndustrie- aktien bestimmt das neue Gesetz: Börsentermtn- geschäfte in Anteilen von Bergwerks- und Fabrikunternehmungen sind nur mit Genehmigung des Bundesrates zulässig. Der Bundesrat kann Börsentermingeschäft« in bestimmten Waren und Wertpapieren verbieten oder die Zulässigkeit von Be ingungen abhängig machen. Durch ein verbotenes Börsentermingeschäft in Anteilen von Bergwerks- oder Fabrikunternehmungen (§ 61 Abs. 1) sowie durch ein Börsentermingeschäft, das gegen «in von dem Bundesrat erlassenes Verbot verstößt (§ 61 Abs. 2) wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Die Unwirksamkeit erstreckt sich auf die Bestellung einer Sicherheit. Da» auf Grund des Geschäfts Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil nach Abs. 1, Satz 1, ein« Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
Für das Gesetz stimmten die Konservativen, Nattonalliberalen und Freisinnigen, letztere mit einem Protest gegen di« oben genannten Strafbestimmungen. Auch die Polen wollen für das Gesetz stimmen, nachdem man ihnen versichert hat, daß eine Beziehung zwischen Börsengesetz und Vereinsgesetz nicht besteht. Gegen das Gesetz stimmte die wirtschaftliche Vereinigung, das Zentrum und di« Sozialdemokraten. Diese Kommis- stonsabstimmung läßt nur ungefähr den Schluß zu, daß auch das Plenum sich damit einverstanden erklären wird. Hier und dort gibt es Parlamentarier, die einerseits am liebsten die Börse ganz verbannten ohne Rücksicht daraus, daß damit Deutschland schutzlos den Geldmachenschaften des Auslandes preisgegeben wäre, andrerseits jede Beschränkung des Börsen- und Geldgeschäftes verwerfen und den einzelnen vielleicht Unerfahrenen in Geldgeschäften rechtlich schutzlos dem Börsenspiel preisgegeben sehen möchten.
Aus den Parlamente«.
Deutscher Reichstag.
Am Bundesratstische: von Bethmann-Holl- weg etwas später Fürst von Bülow.
Die Beratung des Vereinsgesetzes wird bei den Paragraphen 3 und 3a fortgesetzt. Diese Paragraphen betreffen die Anzeige öffentlicher Versammlungen zum Zwecke der Erörterung politischer Angelegenheiten.
Trimbor« (Zentr.) bemängelt, daß in der Kommission nur die gewerkschaftlichen Versamm- ungen von der Anzeigepflicht enthoben worden eien; diese Vorzugsstellung müsse auf die Ver- ammlungen aller Berufsstände ausgedehnt werden, auch wenn sie einen gewissen politischen Charakter trügen.
Hildenbraud (Soz.): Di« Vorlage bedeute eine vollständige Verpreußung der anderen Bundesstaaten. Eine vierundzwanzigstündige Anmeldepflicht für Versammlungen sei zu lang.
Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg führte aus: Der Entwurf stellt die Anzeigepflicht der öffentlichen Bekanntmachung gleich, welche Bestimmung gegenwärtig in einigen süddeutschen Staaten zu Recht besteht, aus deren Beibehaltung in der Kommission der allergrößte Wert gelegt wurde. Der Paragraph 3a schaffe also eine außerordentliche Freiheit und er begreife die Erregung nicht mit der man sich gegen diesen Paragraphen wende der namentlich Preußen Vorteile bringe, welche weit Uber den bestehenden Zustand hinausgehen und wie er glaube, auch weit über das hinaus, was noch vor einem Jahr erwartet wurde.
o. Dziembowski-Pomian (Pole) führte aus, an diesem Gesetz, das sich gegen die Polen richte, mitzuwirken, sei keine Freude.
Müller-Meiningen (ftf. Vp) polemisierte gegen die Sozialdemokraten. Der Redner stellte die Anfrage, ob für die Anzeige einer Versammlung dre politische Richtung einer Zeitung von Einfluß sei.
Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg führte aus: Beim Ersatz der Anzeige durch öffentliche Bekanntmachung müßte diese selbstverständlich so gestaltet werden, daß die Polizei bei vernünftiger Aufmerksamkeit gleichzeitig die nötige Kenntnis von der Versammlung erlange. Erfordernisse, die über die Erreichung dieses Zwecks hinausgehen, sollen an die Form der öffentlichen Bekanntmachung nicht geknüpft werden.
Ein Antrag auf Schluß der Debatte, über den auf Antrag Singer namentliche Abstimmung erfolgte, wurde mit 195 gegen 170 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen, die Abänderungsanträge zu Paragraph 3 und 3a abgelehnt und sodann Paragraph 3 und 3a in der Kom- missionsfassung angenommen.
Die Beratung über die Paragraphen 4 und 4a sowie 4b betr. Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge, die 24 Stunden vor ihrer Veranstaltung angemeldet werden müssen, wird verbunden.
Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg betonte, er habe tn der Kommission erklärt, daß nur Versammlungen betroffen werden, bei denen es sich um eine Umgehung der Vorschriften für Versammlungen unter freiem Himmel handle. In der Kommission seien die Regierungen mit der Fassung des Paragraphen 4 bis an die äußerste Grenze gegangen. Ueber diese könne sie nicht hinausgehen.
Nach einigen Rednern des Antiblocks werden die Abänderungsanträge abgelehnt und die Paragraphen 4, 4a und 4b in der Kommissions- fassung angenommen.
Zehnter (Zentr.) begründet den Antrag auf Einfügung eines Paragraphen 4c. Die weitgehende Freiheit des Vereins- und Versammlungsrechts tn Süddeutschland müsse garantiert weichen. Diese Garantie solle in das Gesetz selbst ausgenommen werden.
Nachdem ein Antrag auf Schluß der Debatte eingegangen war, verlangte ein Antrag Gröber namentliche Abstimmung hierüber; mit 214 gegen 166 Stimmen bei 2 Enthaltungen wird der Antrag auf Diskussion abgelehnt. Das Ergebnis wird von dem Hause mit stürmischem Beifall, aber auch mit lauten Mißfallrufen angenommen.
Der bayerische Bundesratsbevollmächtigte Graf Lerchenfeld erklärte, die Süddeutschen hätten immer schon gewünscht, eine einheitliche Reichsgesetzgebung für das Vereins- und Versammlungsrecht zu erhalten. Sie sahen in dem vorgelegten Entwurf, wenn er auch in einzelnen Punkten nicht allen Wünschen entsprach, einen Fortschritt in freiheitlicher Richtung. Er könne daher für seine Regierung, wie für die Regierungen der anderen süddeutschen Staaten erklären, daß ste aus dem Boden des Entwurfs, wie er durch die Kommission gestaltet sei, stehen und darin einen wesentlichen Fortschritt in freiheitlicher Richtung erblicken. (Lebhafter anhaltender Beifall bei der Mehrheit; Zischen bei den anderen Parteien).
Frhr. v. Heyl zu Herrnsheim protestierte gegen die gestrigen Angriffe des Abg. Köhler auf den hessischen Bundesratsbevollmächtigten Neidhaüit.
Der württembergische Staatsrat o. Schicker erklärte, man dürfe nicht blos die besten Bestimmungen des württembergischen Rechts von dem sog. liberalen Standpunkt aus mit der Vorlage vergleichen. Wenn man die Beschlüsse der Kommission mit dem württembergischen Recht vergleiche, so sei die Differenz ziemlich gering.
Nach einem Schlußantrag, über den namentlich abgestimmt wurde, und der mit 199 gegen 174 Stimmen angenommen wurde, wurde über Paragraph 4c, ebenfalls namentlich, abgestimmt und der Zentrumsantrag mit 192 gegen 177 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen abgelehnt. Paragraph 5 betr. Veranstalter und Wahlleiter politischer öffentlicher Versammlungen wurde angenommen. Paragraph 6, der das Waffentragen in Versammlungen und bei Aufzügen verbietet, wurde ebenfalls angenommen. Üeöer die Sitzung wird noch geschrieben: Es waren 377 Abgeordnete anwesend, eine bisher unerreichte Zahl, denn es gilt bei der Abstimmung über das Vereinsgesetz nicht durch Fehlen eine Zufallsmajorttät zu schaffen. Die Minorität sucht die Debatte in die Länge zu ziehen, nicht nur durch Reden sondern auch durch den ständigen Antrag auf namentliche Abstimmung bei jedem Schlußantrag. Ab und zu bröckelt bei den Abstimmungen der eine oder andere vom Block ab, so verschiedentlich die Abg. Potthoff und Neumann-Hofer.
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Preußischer Landtag.
Abgeordnetenhaus.
Auf der Tagesordnung stehen 84 Punkte, meist Petitionen. Der Entwurf des Polizeikostengesetzes wird zunächst nach den Beschlüssen der zweiten Lesung ohne wesentliche Debatte in dritter Lesung angenommen. Sodann folgt die
Beratung des Antrages Winckler auf Annahme des Gesetzentwurfes betr. die Wegeordnung für die Provinz Sachsen.
In der Abstimmung wird der Gesetzentwurf Winckler ohne die drei Artikel in zweiter und dritter Lesung angenommen, ebenso debattelos der Antrag Holtz auf Annahme des Gesetzentwurfes betreffend die Wegeordnung für West- preußen und ebenso die Resolution Winckler, nach der die Regierung den zuständigen Reichsbehörden gegenüber dafür eintreten soll, daß die Wegebauverpflichtungen, welche vor dem 1. April 1892 vom Reichsfiskus erfüllt wurden, von diesem auch fernerhin erfüllt, oder nach den für staatsfiskalische Wegebauverpflichtungen geltenden Grundsätzen auf kommunale Verbände übertragen werden. Debattelos werden in erster und zweiter Lesung erledigt die Gesetzentwürfe betreffend die Abänderung der Amtsgerichtsbezirke Eroß-Strehlitz, Kappritz, sowie Rees und Wesel. Darauf folgt die Interpellation Linz betreffend die Reform der rheinischen Landgemeindeordnung.
Es folgt die zweite Lesung des Eesetzentwur. fes betr. die Koppelfischerei im Regierungsbezirk Cassel. Nach unerheblicher Debatte, in deren Verlauf Unterstaatssekretär Conrad um unveränderte Annahme bittet, wird der Entwurf in zweiter und dritter Lesung unverändert angenommen.
Das Haus erledigte sodann eine große Reihe Petitionen, teils durch Uebergang zur Tagesordnung, teils durch Ueberweisung als Material an die Regierung. Die Petitionen des Oberbürgermeisters zu Elberfeld, um Abänderung des Einkommen- und Kommunalabgabengesetzes werden der Regierung als Material überwiesen.
Nächste Sitzung morgen 11 Uhr. Tagesordnung: Kleinere Vorlagen.
Aus den Kommission«« des Reichstags.
Die Budgetkommisfion beendete am Freitag die Beratung der Ergänzungsetats. Staatssekretär Dernburg teilte zunächst mit, daß der Bundesrat mit einer Erhöhung der Mittel zum Ankauf von Anteilscheinen der ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft von 15 auf 20 Millionen Mark einversianden sei. Darauf befaßte man sich mit der Finanzierung der Togobahn. Di« hierfür eingesetzte Subkommission schlug vor, die Finanzierung durch ein Darlehn des Reiches herbeizuführen. Jede Kolonie soll ferner für ihre eigenen Bedürfnisse allein haften und im Falle eines Defizits das Reich eintreten. Nach außen hin soll aber die Haftung eine gemeinsame aller Schutzgebiete sein, um den kolonialen Anleihen eine breitere Basis zu geben und einen größeren Markt zu sichern. Die Vorschläge der Subkommission wurden einstimmig angenommen. Die Budgetkommission hat nunmehr noch das Postscheckgesetz zu beraten.
v Deutsches Reich.
— Der Kaiser auf Sizilien. Syrakus, 3. April. Auf dem Spaziergang heute vormittag ließen sich die Majestäten in dem antiken Fort Euryalos du ch den Professor Orsi vom Museum und Professer von Duhn-Heidelberg führen. Heute nachmittag nahmen die Majestäten und die übrigen Herrschaften den Tee in der Villa de» deutschen Konsuls, Marchese Vonannes, ein. Die Weiterfahrt nach Messina ist auf morgen früh 7 Uhr festgesetzt. — Prinz August Wilhelm besuchte gestern abend das hiesige Teatre Massimo. Heute vormittag machten die Majestäten sowie der Prinz und die Prinzessin mit Gefolge einen Spaziergang nach Epipolao. Das Wetter ist schön. — Prinz August Wilhelm von Preußen und Prinzessin Viktoria Luise sowie der Geheime Rat von Rekowski und das Gefolge der prinz- lichen Herrschaften unternahmen vor ihrem Besuch in die Villa Bonnane eine Fahrt auf dem Anago und dem Eyano, zwei Flüßchen, die durch ihre mit Papyrus bestandenen Ufer berühmt find. — Der Kaiser machte um 6 Uhr einen Besuch a« Bord des italienischen Kriegsschiffes „Vareso". Zur Abendtafel auf der .Hohenzollern" waren geladen: Die Kommandanten der „Hamburg" und de» „Sleipner" sowie der Kommandant de» „Vareso", Kapitän Turinstti di Priere. Der Kaiser verlieh dem Präfekten von Syrakus, Bor- selli, den Kronenorden 2. Klasse, ferner dem Konsul Marchese Bonnane den Roten Adlerorden 3. Klasse und dem Professor Orai pom Museum den Kronenorden 3. Klasse.
— Wechsel im diplomatische« Dienst. München, 3. April. Die Korrespondenz Hofmann meldet: Der großherzoglich badische Gesandte am königltchen Hof, Freiherr von und zu Bodma«, der schon feit Monaten krankheitshalber fern vo» Münch« weilt, ist seinem Wunsche entsprech«^