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mH dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

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Erftes Blatt.

Rückblick.

Die Reichstags st ichwahl in Nor­den-Emden hat das Resultat gezeitigt, das stach dem Ausfall der Hauptwahl zu erwarten war. An Stelle des konservativen Fürsten zu Inn- und Knyphausen zieht ein Freisinniger in 'den Reichstag ein. Vergleicht man die Ergebnisse der Hauptwahl und der Stichwahl miteinander, iso läßt sich daraus die erfreuliche Tatsache kon­statieren, daß die Stimmenzahl des Deutsch­isozialen, Eroeneveld, um ca. 3000 gewachsen ist. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß diese Stimmen aus nationalliberalen Kreisen kommen, die dem Zug nach links, wie ihn die Aufforderung der Parteileitung für den Frei­sinnigen einzutreten darstellt, nicht folgten. Wir sind der Ansicht, daß dieser Ausfall in ge- wisser Weise typisch ist dafür, daß in weiten Krei­sen der alten nationalliberalen Partei ein Hin­drängen auf ein Bündnis mit dem Freisinn keine Aussicht auf Erfolg baben würde. Im übrigen .aber ist das Resultat betrübend. Bei der Haupt­wahl 1907 erhielt der konservative Kandidat noch 11487 Stimmen, allerdings hatten damals die Nationalliberalen auch keinen Kandidaten aufgestellt, aber daß der Deutschsoziale im ersten Gange mit nur 6579 Stimmen abschnitt, gibt zu denken. Das darf gesagt werden, der nunmehrige Abgeordnete Jan Fegter ist nicht als Freisinns­mann gewählt worden, sondern als Ostfriese, der als Landwirt sich großer Sympathien in der Heimat erfreut. Ferner, die deutschsoziale Kan­didatur war ohne Zweifel ein Mißgriff. Hätte man einen Konservativen aufgestellt, besten Per­son vielleicht auch dem Heimatgefühl der Ost­friesen mehr entgegengekommen wäre, als Rechts­anwalt Eroeneveld, man würde mit Sicherheit «uf einen Sieg haben rechnen können. Man kann daher derKreuzzteiung" Recht geben, die meint, die Kandidatur Eroeneveld habe nicht sammelnd, sondern kräftezersplitternd gewirkt.

DieLiberale Korresp.", das Organ der frei­sinnigen Vereinigung, freut sich über den Sieg, was man ihr nicht übel nehmen kann. Daß sie dabei undankbar über die Hilfe eines Teile» der Nationalliberalen hinweggeht und stolz behaup­tet, die freisinnige Vereinigung habe den Sieg aus eigner Kraft errungen, macht sich um so merkwürdiger, als sie selbst zugeben muh, dah nicht die politischen Gedanken, sondern die be­kannte Persönlichkeit des Kandidaten den Sieg herbeigeführt hat. Hoffentlich lernen die rechts­stehenden Parteien aus dieser Niederlage man­ches, daß das nächste Mal die Scharte wieder aus­gewetzt wird.

Auch das zweite Blockgesetz ist ange­nommen. Der Kompromißantrag der National­liberalen zum Börsengesetz wurde mit den be­deutenden Zusatzanträgen der Konservativen von der Kommistion angenommen. Als wesentliche Forderung seitens der Börsenfreunde ist der Diferenzeinwand, die Erlaubnis bei einem auf Zeit abgeschlostenen Geldgeschäft bei eintretendem Schaden von dem Geschäft zurücktreten zu können, fallen gelassen worden, ebenso ist das Rückfor­derungsrecht bereits gestellter Sicherheiten be­seitigt. Es läßt sich nicht leugnen, daß diese Be- stimnrungen als Kampfgesetze über das Ziel hinausschossen und gerade die kleineren Banken schwer schädigten. Sie sind bekanntlich aus einer Lage entstanden, in der man, durch große Krache und unlautere Manipulationen veran­laßt, gegen denEiftbaum" der Börse glaubte vorgehen zu müsten. Heute haben auch die Kon­servativen eingesehen, daß mit der Erschwerung in Börsenregister und Disferenzeinwand zugleich dem deutschen Geldmarkt gegenüber dem Aus­lande eine schwere Schädigung zugefügt wurde. Daß der Differenzeinwand zudem unmoralisch wirkt, indem erTreu und Glauben" untergräbt, läßt sich nicht leugnen, und das Börsenregister, das sich als völlig unwirksam herausgestellt hat, fallen zu lasten, war für die Parteien der Rechten keine allzu große Zumutung.

Um so wichtiger ist es, daß es gelungen ist, den Eetreideterminhandel zu unterbinden, d. h. da­für zu sorgen, daß nicht mit sogenanntem Papier-getreide" ein schwunghafter Handel ge­trieben wird, der einzig dazu dient, an eigens zu diesem Zwecke hervorgerufenen Preisschwankun­gen Differenzgeschäfte zu machen. Von dieser künstlichen Preisbildung würde die Landwirt- schast schwer zu leide» habe«. Ihr kann nichts

liegen an einmal unmenschlich hohen, dann wie­der sehr tief stehenden Eetreidepreisen, auf deren Bildung allein das Börsenspiel Einfluß hat, sie kann nur gedeihen unter einem gleichmäßig ren­tablen Preis, wie jedes andere reelle Gewerbe.

Die konservative Partei, die hierfür gesorgt hat, hat gleichzeitig erreicht, daß folgend« Straf­bestimmungen ausgenommen werden: Mit Ge­fängnis und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. wird bestraft, wer aus den Abschlüsten von ver­botenen Börsentermingeschäften mit Getreide oder Erzeugnissen der Getreidemüllerei ein Ge­werbe macht. Mit Gefängnis und mit Geld­strafe bis zu 10 000 Mk. wird bestraft, wer in gewinnsüchtiger Absicht, um den Preis von Ge­treide oder Erzeugnissen der Eetreidemüllerei im Widerspruche mit der durch die allgemeine Marktlage gegebenen Entwicklung zu beeinflussen oder verbotene Börsentermingeschäfte schließt.

Ueber Börsentermingeschäfte in Jndustrie- aktien bestimmt das neue Gesetz: Börsentermtn- geschäfte in Anteilen von Bergwerks- und Fabrik­unternehmungen sind nur mit Genehmigung des Bundesrates zulässig. Der Bundesrat kann Börsentermingeschäft« in bestimmten Waren und Wertpapieren verbieten oder die Zulässigkeit von Be ingungen abhängig machen. Durch ein ver­botenes Börsentermingeschäft in Anteilen von Bergwerks- oder Fabrikunternehmungen (§ 61 Abs. 1) sowie durch ein Börsentermingeschäft, das gegen «in von dem Bundesrat erlassenes Verbot verstößt (§ 61 Abs. 2) wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Die Unwirksamkeit erstreckt sich auf die Bestellung einer Sicherheit. Da» auf Grund des Geschäfts Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil nach Abs. 1, Satz 1, ein« Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

Für das Gesetz stimmten die Konservativen, Nattonalliberalen und Freisinnigen, letztere mit einem Protest gegen di« oben genannten Straf­bestimmungen. Auch die Polen wollen für das Gesetz stimmen, nachdem man ihnen versichert hat, daß eine Beziehung zwischen Börsengesetz und Vereinsgesetz nicht besteht. Gegen das Gesetz stimmte die wirtschaftliche Vereinigung, das Zen­trum und di« Sozialdemokraten. Diese Kommis- stonsabstimmung läßt nur ungefähr den Schluß zu, daß auch das Plenum sich damit einverstanden erklären wird. Hier und dort gibt es Parla­mentarier, die einerseits am liebsten die Börse ganz verbannten ohne Rücksicht daraus, daß damit Deutschland schutzlos den Geldmachenschaften des Auslandes preisgegeben wäre, andrerseits jede Beschränkung des Börsen- und Geldgeschäftes verwerfen und den einzelnen vielleicht Unerfah­renen in Geldgeschäften rechtlich schutzlos dem Börsenspiel preisgegeben sehen möchten.

Aus den Parlamente«.

Deutscher Reichstag.

Am Bundesratstische: von Bethmann-Holl- weg etwas später Fürst von Bülow.

Die Beratung des Vereinsgesetzes wird bei den Paragraphen 3 und 3a fortgesetzt. Diese Paragraphen betreffen die Anzeige öffentlicher Versammlungen zum Zwecke der Erörterung politischer Angelegenheiten.

Trimbor« (Zentr.) bemängelt, daß in der Kommission nur die gewerkschaftlichen Versamm- ungen von der Anzeigepflicht enthoben worden eien; diese Vorzugsstellung müsse auf die Ver- ammlungen aller Berufsstände ausgedehnt wer­den, auch wenn sie einen gewissen politischen Charakter trügen.

Hildenbraud (Soz.): Di« Vorlage bedeute eine vollständige Verpreußung der anderen Bundesstaaten. Eine vierundzwanzigstündige Anmeldepflicht für Versammlungen sei zu lang.

Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg führte aus: Der Entwurf stellt die Anzeigepflicht der öffentlichen Bekanntmachung gleich, welche Be­stimmung gegenwärtig in einigen süddeutschen Staaten zu Recht besteht, aus deren Beibehalt­ung in der Kommission der allergrößte Wert gelegt wurde. Der Paragraph 3a schaffe also eine außerordentliche Freiheit und er begreife die Erregung nicht mit der man sich gegen diesen Paragraphen wende der namentlich Preußen Vorteile bringe, welche weit Uber den bestehen­den Zustand hinausgehen und wie er glaube, auch weit über das hinaus, was noch vor einem Jahr erwartet wurde.

o. Dziembowski-Pomian (Pole) führte aus, an diesem Gesetz, das sich gegen die Polen richte, mitzuwirken, sei keine Freude.

Müller-Meiningen (ftf. Vp) polemisierte gegen die Sozialdemokraten. Der Redner stellte die Anfrage, ob für die Anzeige einer Versamm­lung dre politische Richtung einer Zeitung von Einfluß sei.

Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg führte aus: Beim Ersatz der Anzeige durch öffentliche Bekanntmachung müßte diese selbstverständlich so gestaltet werden, daß die Polizei bei ver­nünftiger Aufmerksamkeit gleichzeitig die nötige Kenntnis von der Versammlung erlange. Er­fordernisse, die über die Erreichung dieses Zwecks hinausgehen, sollen an die Form der öffent­lichen Bekanntmachung nicht geknüpft werden.

Ein Antrag auf Schluß der Debatte, über den auf Antrag Singer namentliche Abstimmung erfolgte, wurde mit 195 gegen 170 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen, die Abänder­ungsanträge zu Paragraph 3 und 3a abgelehnt und sodann Paragraph 3 und 3a in der Kom- missionsfassung angenommen.

Die Beratung über die Paragraphen 4 und 4a sowie 4b betr. Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge, die 24 Stunden vor ihrer Veranstaltung angemeldet werden müssen, wird verbunden.

Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg be­tonte, er habe tn der Kommission erklärt, daß nur Versammlungen betroffen werden, bei denen es sich um eine Umgehung der Vorschriften für Versammlungen unter freiem Himmel handle. In der Kommission seien die Regierungen mit der Fassung des Paragraphen 4 bis an die äußerste Grenze gegangen. Ueber diese könne sie nicht hinausgehen.

Nach einigen Rednern des Antiblocks werden die Abänderungsanträge abgelehnt und die Pa­ragraphen 4, 4a und 4b in der Kommissions- fassung angenommen.

Zehnter (Zentr.) begründet den Antrag auf Einfügung eines Paragraphen 4c. Die weit­gehende Freiheit des Vereins- und Versamm­lungsrechts tn Süddeutschland müsse garantiert weichen. Diese Garantie solle in das Gesetz selbst ausgenommen werden.

Nachdem ein Antrag auf Schluß der Debatte eingegangen war, verlangte ein Antrag Gröber namentliche Abstimmung hierüber; mit 214 gegen 166 Stimmen bei 2 Enthaltungen wird der Antrag auf Diskussion abgelehnt. Das Er­gebnis wird von dem Hause mit stürmischem Beifall, aber auch mit lauten Mißfallrufen an­genommen.

Der bayerische Bundesratsbevollmächtigte Graf Lerchenfeld erklärte, die Süddeutschen hät­ten immer schon gewünscht, eine einheitliche Reichsgesetzgebung für das Vereins- und Ver­sammlungsrecht zu erhalten. Sie sahen in dem vorgelegten Entwurf, wenn er auch in einzelnen Punkten nicht allen Wünschen entsprach, einen Fortschritt in freiheitlicher Richtung. Er könne daher für seine Regierung, wie für die Regier­ungen der anderen süddeutschen Staaten erklä­ren, daß ste aus dem Boden des Entwurfs, wie er durch die Kommission gestaltet sei, stehen und darin einen wesentlichen Fortschritt in freiheit­licher Richtung erblicken. (Lebhafter anhalten­der Beifall bei der Mehrheit; Zischen bei den anderen Parteien).

Frhr. v. Heyl zu Herrnsheim protestierte gegen die gestrigen Angriffe des Abg. Köhler auf den hessischen Bundesratsbevollmächtigten Neidhaüit.

Der württembergische Staatsrat o. Schicker erklärte, man dürfe nicht blos die besten Be­stimmungen des württembergischen Rechts von dem sog. liberalen Standpunkt aus mit der Vorlage vergleichen. Wenn man die Beschlüsse der Kommission mit dem württembergischen Recht vergleiche, so sei die Differenz ziemlich gering.

Nach einem Schlußantrag, über den nament­lich abgestimmt wurde, und der mit 199 gegen 174 Stimmen angenommen wurde, wurde über Paragraph 4c, ebenfalls namentlich, abgestimmt und der Zentrumsantrag mit 192 gegen 177 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen abgelehnt. Paragraph 5 betr. Veranstalter und Wahlleiter politischer öffentlicher Versammlungen wurde angenommen. Paragraph 6, der das Waffen­tragen in Versammlungen und bei Aufzügen verbietet, wurde ebenfalls angenommen. Üeöer die Sitzung wird noch geschrieben: Es waren 377 Abgeordnete anwesend, eine bisher uner­reichte Zahl, denn es gilt bei der Abstimmung über das Vereinsgesetz nicht durch Fehlen eine Zufallsmajorttät zu schaffen. Die Minorität sucht die Debatte in die Länge zu ziehen, nicht nur durch Reden sondern auch durch den stän­digen Antrag auf namentliche Abstimmung bei jedem Schlußantrag. Ab und zu bröckelt bei den Abstimmungen der eine oder andere vom Block ab, so verschiedentlich die Abg. Potthoff und Neumann-Hofer.

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Preußischer Landtag.

Abgeordnetenhaus.

Auf der Tagesordnung stehen 84 Punkte, meist Petitionen. Der Entwurf des Polizei­kostengesetzes wird zunächst nach den Beschlüssen der zweiten Lesung ohne wesentliche Debatte in dritter Lesung angenommen. Sodann folgt die

Beratung des Antrages Winckler auf Annahme des Gesetzentwurfes betr. die Wegeordnung für die Provinz Sachsen.

In der Abstimmung wird der Gesetzentwurf Winckler ohne die drei Artikel in zweiter und dritter Lesung angenommen, ebenso debattelos der Antrag Holtz auf Annahme des Gesetzent­wurfes betreffend die Wegeordnung für West- preußen und ebenso die Resolution Winckler, nach der die Regierung den zuständigen Reichs­behörden gegenüber dafür eintreten soll, daß die Wegebauverpflichtungen, welche vor dem 1. April 1892 vom Reichsfiskus erfüllt wurden, von diesem auch fernerhin erfüllt, oder nach den für staatsfiskalische Wegebauverpflichtungen geltenden Grundsätzen auf kommunale Verbände übertragen werden. Debattelos werden in erster und zweiter Lesung erledigt die Gesetzentwürfe betreffend die Abänderung der Amtsgerichtsbe­zirke Eroß-Strehlitz, Kappritz, sowie Rees und Wesel. Darauf folgt die Interpellation Linz betreffend die Reform der rheinischen Landge­meindeordnung.

Es folgt die zweite Lesung des Eesetzentwur. fes betr. die Koppelfischerei im Regierungsbe­zirk Cassel. Nach unerheblicher Debatte, in deren Verlauf Unterstaatssekretär Conrad um unveränderte Annahme bittet, wird der Ent­wurf in zweiter und dritter Lesung unver­ändert angenommen.

Das Haus erledigte sodann eine große Reihe Petitionen, teils durch Uebergang zur Tages­ordnung, teils durch Ueberweisung als Material an die Regierung. Die Petitionen des Ober­bürgermeisters zu Elberfeld, um Abänderung des Einkommen- und Kommunalabgabengesetzes werden der Regierung als Material überwiesen.

Nächste Sitzung morgen 11 Uhr. Tagesord­nung: Kleinere Vorlagen.

Aus den Kommission«« des Reichstags.

Die Budgetkommisfion beendete am Freitag die Beratung der Ergänzungsetats. Staats­sekretär Dernburg teilte zunächst mit, daß der Bundesrat mit einer Erhöhung der Mittel zum Ankauf von Anteilscheinen der ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft von 15 auf 20 Millionen Mark einversianden sei. Darauf befaßte man sich mit der Finanzierung der Togobahn. Di« hierfür eingesetzte Subkommission schlug vor, die Finanzierung durch ein Darlehn des Reiches herbeizuführen. Jede Kolonie soll ferner für ihre eigenen Bedürfnisse allein haften und im Falle eines Defizits das Reich eintreten. Nach außen hin soll aber die Haftung eine gemein­same aller Schutzgebiete sein, um den kolonialen Anleihen eine breitere Basis zu geben und einen größeren Markt zu sichern. Die Vor­schläge der Subkommission wurden einstimmig angenommen. Die Budgetkommission hat nun­mehr noch das Postscheckgesetz zu beraten.

v Deutsches Reich.

Der Kaiser auf Sizilien. Syrakus, 3. April. Auf dem Spaziergang heute vormittag ließen sich die Majestäten in dem antiken Fort Euryalos du ch den Professor Orsi vom Museum und Professer von Duhn-Heidelberg führen. Heute nachmittag nahmen die Majestäten und die übrigen Herrschaften den Tee in der Villa de» deutschen Konsuls, Marchese Vonannes, ein. Die Weiterfahrt nach Messina ist auf morgen früh 7 Uhr festgesetzt. Prinz August Wilhelm be­suchte gestern abend das hiesige Teatre Massimo. Heute vormittag machten die Majestäten sowie der Prinz und die Prinzessin mit Gefolge einen Spaziergang nach Epipolao. Das Wetter ist schön. Prinz August Wilhelm von Preußen und Prinzessin Viktoria Luise sowie der Geheime Rat von Rekowski und das Gefolge der prinz- lichen Herrschaften unternahmen vor ihrem Be­such in die Villa Bonnane eine Fahrt auf dem Anago und dem Eyano, zwei Flüßchen, die durch ihre mit Papyrus bestandenen Ufer berühmt find. Der Kaiser machte um 6 Uhr einen Besuch a« Bord des italienischen KriegsschiffesVareso". Zur Abendtafel auf der .Hohenzollern" waren geladen: Die Kommandanten derHamburg" und de»Sleipner" sowie der Kommandant de» Vareso", Kapitän Turinstti di Priere. Der Kaiser verlieh dem Präfekten von Syrakus, Bor- selli, den Kronenorden 2. Klasse, ferner dem Kon­sul Marchese Bonnane den Roten Adlerorden 3. Klasse und dem Professor Orai pom Museum den Kronenorden 3. Klasse.

Wechsel im diplomatische« Dienst. Mün­chen, 3. April. Die Korrespondenz Hofmann meldet: Der großherzoglich badische Gesandte am königltchen Hof, Freiherr von und zu Bodma«, der schon feit Monaten krankheitshalber fern vo» Münch« weilt, ist seinem Wunsche entsprech«^