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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

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Man abonniert auf die täglich erscheinendeOberhessische Zeitung- bei allen Postämtern und unser» Zeitungsstellen in Kirchhain und Wetter sowie bei unserer Expedition Markt 2L Der Bezugspreis beträgt durch die Post 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bet unser» Zeitungsstellen und der Expedition 2 Mk.

Marburg

Sonntag, 22. März 1908.

Die JnsertionSgebühr beträgt für die 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. Druck und Verlag: Joh. Ang. Koch, UniversitätSbuchdruckerei Inhaber Dr. C.Httzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 55.

43. Jahrg.

Erttes Blatt.

Rückblick.

Wie ein Blitz aus heiterem Himmel traf in der Donnerstag-Nachmittagssitzung des Reichs­tags von dem Kommandeur der Schutztruppen Oberstleutnant von Estorfs die Nachricht an Herrn Dernburg ein, die einen Sieg unserer Kolonialtruppen über die Räuberbande des Häuptlings Simon Copper meldete, der leider nur zu große Opfer unsererseits erfordert hat. Ein eigenartiger Zufall fügte es, daß man dort gerade über den Antrag des konservativen Abge« ordneten v. Treuenfels verhandelte, der die Ehrung unsrer tapferen Südwestafrikakrieger durch ein Denkmal in Berlin bezweckte. Die Er­klärungen des Staatssekretärs Dernburg, die der Ausdauer und dem zähen Kampfesmut der Sol­daten auch auf dieser Expedition wieder ein herr­liches Zeugnis ausstellten, fanden auch im Haus« Widerhall, wie bereits gemeldet worden ist. Schon hatte man sich gewöhnt, Deutsch-Südwest- afrika als völlig unterworfen anzusehen. Aus dem Reichstage heraus war die Anregung ge­kommen, die Truppen vollständig zurückzuziehen und auch die Regierung hatte in Aussicht gestellt, wenigstens einen Teil in nächster Zeit wieder in die Heimat zurückzurufen. Der Kampf vom 16. März und die Tatsache, daß der findige Hotten­tottenhäuptling sich auch jetzt wieder seinen Ver­folgern zu entziehen gewußt hat, wird zur Vor­sicht in dieser Frage mahnen.

Die Lage unserer inneren Politik hat zwar durch die Annahme des Vereins-Ee- fetz es in der Kommisiion wieder einigeGussicht auf ein friedliches Nebeneinander der Block­parteien gewährt, trotzdem ist sie nicht geeignet, allzu große Hoffnungen für die Zukunft zu er­wecken. Der Zweifel derFrankfurter Zeitung", ob sich im Plenum auch eine Mehrheit für die Kompromißfassung finden werde, da angeblich einige Konservative wie auch einige Freisinnige mit den Beschlüssen der Kommisiion nicht einver­standen sind, erscheint uns unberechtigt. Fürst Bülows Optimismus hat wieder einmal gesiegt. Allerdings hat die Negierung von ihren Vor­schlägen manches nachgeben muffen. Die Konser­vativen haben über ihre Vorschläge hinaus er­reicht, daß in den § 10 die Bestimmung ausge­nommen wurde: junge Leute unter 18 Jahren können nicht Mitglieder eines politischen Ver­eins werden. Der heiß umstrittene § 7 hat so­dann manche Umgestaltung nach den Wünschen des Freisinns sich gefallen lassen müssen, über die wir schon berichteten. Daß diese Zugeständnisse dem radikalen Flügel der Partei (klein, aber oho!) nicht genügen würden, ist selbstverständlich. DieFranks. Ztg." hätte weniger Paragraphen und mehr Freiheit gewünscht; sie hätte es gern gesehen, wenn die polizeiliche Ueberwachung und das Auflösungsrecht gefallen wäre u. a. m. Im Ernste hat sie wohl selbst nicht an Erfüllung gedacht. Natürlich tauchen in diesem Augen­blicke auch wieder die Herren Barth und Breit­scheid aus der Versenkung auf. Im freisinnigen Berliner Arbeileroerein haben sie mächtig gegen den Umfall des Freisinns gewettert. Herr Dr. Barth führte sogar aus:Wir haben ja schon »ierlerlei erlebt, aber ein Ausnahmegesetz nach Prozenten, wie der § 7 des Vereinsgesetzes in der Kompromißfassung, war noch nicht da. Ein solcher Vorschlag würde der Gesetzsammlung von Schilda zur Ehre gereichen", und schließlich faßte man folgende Resolution:Die vom Berliner Arbeiterverein zur Feier des 18. März einberu­fene Volksversammlung nimmt mit Ent­rüstung Kenntnis von der Absicht der freisin­nigen Volksgemeinschaft, den Nachkommen der polnischen Männer, die heute vor sechzig Jahren für die Freiheit des ganzen preußischen Volkes auf den Barrikadenfielen, ihre bisher ver­fassungsmäßig verbürgte Gleichberechtigung auf dem Gebiete des Versammlungsrechtes zu rauben." In Wirklichkeit ist die Bestimmung, daß die Sprachfreiheit in Wahlversammlungen vom Tage der amtlichen Bekanntmachung des Wahltages bis zum Wahltage selbst ein ebenso großes Zugeständnis nach links als die andere, daß außerhalb der Wahlzeiten in den Landes­teilen, in denen alteingesessene Beoölkervngs- teile nichtdeutscher Muttersprache vorhanden sind, sofern diese Bevölkerungsteile 60 Proz. der Gesamtbevölkerung übersteigen, während der ersten zwanzig Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes der Mitgebrauch der nichtdeut­

schen Sprache in ihren Versammlungen gestattet ist, wenn der Polizeibehörde drei Tage vorher eine entsprechende Anzeige gemacht worden ist. Wenn die Konservattven trotz der schwersten Be­denken dieser Fassung zustimmten, so haben sie gezeigt, daß sie den Block nicht aufgeben wollen.

Aus den Verhandlungen ist besonders er­wähnenswett die Erklärung aller Blockparteien, daß eine Verquickung der beiden Gesetze (Ver­eins- und Börsengesetz) bei der Besprechung nicht stattgesunden habe, einKuhhandel" lag also nicht vor. Immerhin wird man nach der Einig­ung in dieser Frage nicht fehlgehen in der An­nahme, daß auch bei der Börsengesetzresorm eine Einigung der Blockparteien erzielt werden wird. Man muß daran festhalten, daß die Blockpolitik nicht den Zweck haben soll, mit konservativer Hülfe liberal« Politik zu treiben, daß vielmehr der Zweck dieser parlamentarischen Konstellation ist, für die Forderung der Regierung im natto- nalen Sinne eine sichere Mehrheit zu schaffen. Es wird viele geben, die behaupten, daß durch die Schmälerung des § 7, der rundweg die deutsche Sprache in allen Versammlungen for­derte, diese Mehrheit ihren Zweck nicht erfüllt habe. Doch kann man nur hoffen, daß, wenn die Regierung fest, aber mit Mäßigung ihre Ziele in der Polenpolittk denn um diese dreht sich ja auch der § 7 verfolgt, sie auch mit dieser Fassung zu einem^guten Ende kommen wird.

Aus den Parlamenten.

Preußischer Landtag.

Abgeordnetenhaus.

Das Abgeordnetenhaus erledigte am Freitag kleinere Entwürs« und führte dann die dtttte Lesung des Etats zu Ende. Beim Kultusetat begründete Abg. v. Brandenstein (kons.) einen Antrag auf verstärkte Heranbildung von Leh­rerinnen durch eine baldige Vermehrung der Lehrerinnenseminare. Kultusminister Holl« war mit dem Antrag einverstanden und so wurde dieser fast einstimmig angenommen. Ein Antrag des Abg. Dr. ». Woyna (fkons.) forderte im nächsten Etat Mittel für eine Versuchsstation zur Erforschung der industriellen Verwertung der preußischen Moore. Minister Holle sagte wohlwollende Erwägung zu. Der Antrag ging an die Budgetkommission. Beim Justizetat be- dauette der Abg. Krause-Waldenburg (fkons.) die Langsamkeit des strafrechtlichen Vorgehens gegen die Straßendemonftranten vom Januar. Minister Befeler hoffte, die Strafgesetznovelle werde künftig ein schnelleres Einschreiten ermög­lichen. Auf Beschwerden des Abg. Dr. Beumer (natl.) sagte Minister Beseler zu, er werde eine Revision der Formulare der gerichtlichen Zu­schriften erwägen. Damit war die dritte Lesung des Etats beendet. Die vorliegenden Beamten- pettttonen wurden gemäß einem Antrag des Abg. Hobrecht (natl.) der Regierung zur Erwäg­ung überwiesen. Es folgte die Beratung des Antrags des Abg. Arendt (fkons.), das Reichs- tagsdiätengesetz sinngemäß auf das preußische Abgeordnetenhaus zu überttagen (Pauschale von 3000 M, Abzug von 20 <M. für jede ver­säumte Sitzung, aber freie Fahrt auf allen preußischen Bahnen). Die Kommission bean­tragte Annahme des Antrages. Namens der Mehrheit der Konservativen sprach Abg. von Brandenstein gegen den Antrag, ebenso für einen Teil der Freikonservativen Abg. Krause- Waldenburg. Ein Antrag Brandenstein, den Antrag Arendt zwecks genauerer Prüfung seiner Vettassungsmäßigkeit an die Eeschäftsordnungs- kommiffion zurückzuverweisen, wurde abgelehnt. Für den Anttag Arendt traten die Abg. Attisch (natl.), Strosser (kons.) und Dr. Wagner (fkons.) lebhaft ein. Der Antrag wurde schließlich mit erheblicher Mehrheit angenommen. Sämtliche Beamtenpetitionen werden nach dem Anträge Hobrecht (natl.) der Regierung zur Erwägung überwiesen. Nächste Sitzung: Montag 11 llhr: Quellenschutz, kleine Vorlagen, Anträge. Schluß 514 Uhr. __+_

Aus den Kommissionen de» Reichstags.

Die Wahlprüfungskommission beendete die Prüfung der Wahl des Abg. Schwabach (natl.) in Memel-Heydekrug. Es wurde beschlossen, über eine große Anzahl neuer Protestpunkte weitere Beweiserhebungen zu veranstalten.

Deutsches Reich.

. Der Kaiser und der Kampf in Deutsch- Södwestafrika. Aus den dem Kaiser unterbrei­teten Bericht über das Gefecht gegen Simon Copper am 16. März ging dem Kommando der Schutztruppen im Reichskolonialamt nachstehen­de» Telegramm des Kaisers zu: Die Meldung

von der hervorragenden Waffentat des Expe­ditionskorps Erckert hat mich mit fteudigem Stolz, zuglttch aber auch mit tiefet Trauer um den Verlust der Offiziere und Mannschaften er­füllt, welche den Erfolg über den Feind mit dem Tode besiegelten. Ich spreche dem Kommando meine wärmste Teilnahme an dem Tode dieser Braven und ganz besonders an demjenigen des Hauptmanns Erckert, eines der besten und ritter­lichsten Offiziere der Schutztruppe, aus.

Der Kaiser traf mittels Automobil um 10 llhr zur Kompagniebesichtigung in Potsdam ein. Am Eingang des Lustgartens am Brückenportal wurde der Kaiser von den direkten Vorgesetzten des Regiments empfangen. Anwesend waren ferner der Kronprinz und Prinz Friedrich Leo­pold von Preußen und viele fremdherrliche Offi­ziere. Der Kaiser besichtigte die Leibkompagnie, die zweite, siebente und elfte Kompagnie des L Garde-Regiments zu Fuß. Die Leibkompagnie stand unter dem Befehl des Prinzen Eitel Fried­rich. Zum Schluß fand Parademarsch statt, zu dem das ganze Regiment und das Earde-Jäger- Bataillon herangezogen wurde. Im Kastanien- wäldchen waren vier fahrbare Feldküchenwagen aufgestellt, welche der Zar dem 1. Garde-Regi­ment z. F. geschenkt hatte, und welche von zwei Mann vom Regiment Wiborg bedient wurden, dessen Chef der Kaiser ist. Der Kaiser besichtigte sie eingehend und kostete von den zubereiteten Erbsen mit Speck. Der Kaiser begab sich nun nach dem Regimentshaus des 1. Garde-Regi­ment z. F., um dort am Frühstück des Offizier­korps teilzunehmen.

Der Kaiser besuchte gestern mittag das alte Akademiegebäude und besichtigte die Hilfs­modelle der dekorativen Figuren, welche die Fassaden des ersten Stockwerks schmücken werden. Die Figuren versinnbildlichen alte Bildungs­stätten, Padua, Salerno, Bologna, Paris, ferner deutsche Universitäten und technische Hochschulen, Königsberg, Breslau, Marburg, Greifswald, Charlottenburg, Hannover, Aachen, Danzig. Am Eingang zur königlichen Bibliothek werden Statuen des Großen Kurfürsten und Friedrichs des Großen Platz finden.

Der Kronprinz and di« Kronprinzrssin be­gaben sich gestern abend nach Frankfurt a. M. Die Rückkehr erfolgt am 23. März vormittags.

Im Reichstage wurden die Etats für Ost- afttka, Togo, Südwestafrika, Neuguinea, Karo­linen und Samoa bewilligt. Die gesamte Presse verzichtet infolge der Beleidigung der Tttbünen- Journalisten auf einen Bericht.

Eisenbahnanleihegesetz. Der dem Abgeord­netenhause zugegangene Entwurf eines Eisen- bahnanleihegesetzes fordert behufs Erweiterung, Vervollständigung und besserer Ausrüstung des Stationseisenbahnnetzes sowie behufs Beteilig­ung des Staates an dem Bau von Kleinbahnen insgesamt 502 850 000 Mk. Zum Bau von zwei Haupteifenbahnen find davon 52,6 Mill. Mk., von 13 Nebenbahnen 70,3 Mill. Mk. zur Beschaf­fung von Betriebsmitteln 9,7 Mill. Mk. ver­langt. Zur Anlage von weiteren Gleisen auf 22 Strecken find 62,7 Mill. Mk., zur Fertigstel­lung solcher auf 30 Strecken 32,2 Mill. Mk. aus­geworfen und zu Bauausführungen 20,4 Mill. Mark. Den Löwenanteil von 220 Mill. Mk. be­ansprucht die Beschaffung von Betriebsmitteln für die bestehenden Staatsbahnen. Mit 30 Mill. Mark soll der Betriebsfonds ausgefüllt werden. Zur weiteren Förderung des Baues von Klein­bahnen sind nur 5 Mill. Mk. bestimmt. Die Be­gründung ist noch nicht gedruckt.

Sonntagsruhe. Neuerdings gehen wieder Mitteilungen durch die Presse, die von Bffektio- nen der Regierung bezüglich der Sonntagsruhe int Handelsgewerbe sprechen. In dieser Bezieh­ung ist von der Reichsregierung, wie dieB. P. N." schreiben, weiter bisher nichts geschehen, als daß vor längerer Zeit der Entwurf einer Ee- werbeordnungsnovelle, die sich auf Äenderungen der Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe bezog, den Einzelregierungen zur Begutachtung zugesandt und behufs Herbei­führung der allgemeinen Kritik veröffentlicht, worden ist. Daß infolge dieser Aktion bei der Reichsregierung Gutachten der mannigfachsten Art einlaufen, ist selbstverständlich. Das gesamte Material wird natürlich gesammelt, gesichtet und geprüft werden. Erst wenn diese Arbeiten ausge­führt sein werden, wird es sich darum handeln können, zu entscheiden, ob gesetzgebettsch vorge­gangen werden soll oder nicht. Vorläusig ist aber an die Fällung der Entscheidung noch nicht zu denke».

Reichsbank und Postamt. Nom 1. April ab wird für Stuttgatt verfuchsweise die Be­gleichung einzuzahlender Postanweisungsbeträge

durch lleberttagung vom Reichsbankgirokonto des Einzahlers auf das des Postamts eingeführt.

Die 34. Bollversammlung des Deutschen Handelstages wurde gestern in Berlin unter zahlreicher Beteiligung von Vertretern des Han­dels und der Industrie eröffnet. Kurz vor Be­ginn der Verhandlungen erschienen die Staats­sekretäre v. Bethmann-Hollweg und Kraetke und Minister von Delbrück mit den Herren ihrer Ministerien, sowie den anderen Regierungsver­tretern, ferner Vertreter der Bundesstaaten und der Freien Hansestädte. Präsident Kaempf er­öffnete die Vollversammlung mit einem Hoch auf den Kaiser, die deutschen Bundesfürsten und di« Freien Hansestädte. Dann trat man in die Ver­handlungen ein.

Zeugen oder Sachverständige i« Jnva- lidenversicheru ngssachen. Der Minister für Han­del und Gewerbe hat hinsichtlich der Verpflicht­ung, sich als Zeuge oder Sachverständiger in J.r- validenverstcherungssachcn vor den unteren Ver­waltungsbehörden vernehmen lassen, die Aus­führungsanweisungen dahin ergänzt, daß die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung ent­sprechende Anwendung finden. Insbesondere ist die untere Verwaltungsbehörde befugt, gegen Zeugen und Sachverständige, die sich nicht oder nicht rechtzeitig zu den mündlichen Verhand­lungen einfinden, oder ihre Aussage ohne An­gabe eines Grundes oder, nachdem der vorge­schützte Grund rechtskräftig für unerheblich er­klärt ist, verweigern, eine Geldstrafe bis zu 300 Mark festzusetzen. Kommt die Verfügung oder Vollstreckung von Zwangsmaßregeln in Frage, so ist um diese das Amtsgericht zu ersuchen, in dessen Bezirke die Zeugen oder Sachverständigen ihren.Wohnsitz oder in Ermangelung eines sol­chen ihren Aufenthalt haben.

Ausländische Jäger in Sahen. Freiburg i. Br., 16. März. Kürzlich tagte hier unter dem Vorsitze ihres Präsidenten, Herrn Freiherrn Schilling v. Cannstatt (Freiburg), die Früh­jahrs-Hauptversammlung desBundes deutscher Jäger in Baden". Die stark besuchte Versamm­lung nahm, nach Bekanntgabe des unbefriedigen­den Bescheides des Ministeriums des Innern auf den vom Bund gestellten Antrag, die Jagdschein­gebühr für Reichsausländer auf 500 M zu er­höhen, einstimmig folgende Resolution an:

Der Bund deutscher Jäger in Baden teilt die Ansicht des Ministeriums,daß die Beteilig­ung ausländischer Jagdliebhaber auf die Jagd­pachtverhältnisse der Gemeinden von günstigem Einfluß ist", nicht. Die Erfahrung lehrt daß die Ausländer bei der ersten Pachtung allerdings höhere Pachtpreise zu zahlen gezwungen sind, daß aber dort, wo sie sich dauernd eingcnistet ha- ben, die einheimischen Jäger sehr bald von dem aussichtslosen und bedenklichen Kampf gegen das, organisierte ausländische Großkapital abgeschreckt werden und sich andere Jagdgebiete suchen oder der Jagdausübung ganz entsagen. Die Folge ist das Verschwinden jeder Konkurrenz und die überall bemerkbare Erscheinung, daß dort, wo Ausländer mehrere Pachtperioden hindurch jagen die Jagdpachten mitunter niedriger sind, als in den von der ausländischen Konkurrenz unberührten Landesteilen. Der Bund deutscher Jäger in Baden bedauett, ganz abgesehen von den zweifellos vielfach gefährdeten Interessen der Landesverteidigung, die Haltung des Mmr- steriums auch aus allgemeinen nationalen Gründen lebhaft und vermag einen Vorteil nicht zu erkennen, wenn die ihre Steuern zahlenden und ihrer Wehrpflicht genügenden deutschen Jäger ans ihren heimischen Jagdgründen durch ausländische Erotzkapitalisten verdrängt werden, damit einige Eemeindekassen einen durchaus be­strittenen, weil nur vorübergehenden Nutzen ziehen. Der Bund erwartet, daß Regierung und Landesvertretung, durch Erhöhung der Jagd­scheingebühr für Reichsausländer auf 500 M, diese wenigstens zwingen, eine angemessene Steuer in dem Lande zu entrichten, in dem sie ihr Jagdvergnügen suchen. Eine derartige Be­steuerung betrachtet der Bund schon deshalb al» einen Akt ausgleichender Gerechtigkeit, weil z B. in Frankreich Deutsche, die dort keinen Wohnsitz haben, überhaupt keinerlei Jagdrecht erhalten."

Körperlich« Züchtigung in den Schulen« Ein Erlaß des Kultusministers über die körper­liche Züchtigung in den Schulen ist soeben an di« Provinzial-Schulkollegien ergangen. Die Ver­fügung hat folgenden Wortlaut:Mit lebhaftem Bedauern habe ich aus Vorgängen der letzten Monate entnehmen müssen, daß trotz aller ge­messenen Vorschriften und ernsten Warnungen noch immer schwere Mißgriffe in der Hand­habung der Schulzucht, insbesondere der Straf­mittel, Vorkommen. Ich nehme Veranlassung, den Königlichen Provinzial-Schulkollegien die