Post-Ueberwelsungs- und Scheck- Verkehr.
Dem Reichstage ist, wie bereits gemeldet, •in Ergänzungsetat zugegangen, der dem Post- Sesetz einen neuen Paragraoh 8 hinzufügt, der en Reichskanzler ermächtigt, den Postüber- weifungs- und Scheckverkehr auf dem Verord- rrungswege einzuführen. Wir entnehmen darüber der „Rh.-Westf. Ztg." folgendes: Die grundsätzlichen Vorschriften über diesen Verkehr find bi» zum 1. April 1914 auf dem Wege der Gesetzgebung zu regeln. Der Ergänzungsetat fordert einen Zuschuh von 85 654 M (Einnahme 40 300 Ausgabe 125 954 <K). Dem Ergänzungsetat ist eine Denkschrift beigegeben, die zunächst nachweist, inwiefern man den Wünschen des Reichstages für den Postscheckverkehr hat entgegenkommen können, und entwickelt sodann das jetzt zur Einführung vorgeschlagene System. Die Hauptbestimmungen sind folgende:
Zur Teilnahme an diesem Verkehr ist jede Privatperson, Handelsfirma, öffentliche Behörde, juristische Person oder sonstige Vereinigung oder Anstalt auf ihren Antrag zuzulasien. Der Antrag kann bei einem Postscheckamt oder bei einer Postanstalt gestellt werden. Die Eröffnung eines Kontos erfolgt in der Regel bei dem Postscheckamt, in dessen Bezirk der Wohnsitz des Antragstellers liegt. Nach Eröffnung des Kontos hat der Kontoinhaber eine Stammeinlage von 100 M einzuzahlen.
Einzahlungen können bewirkt werden: al mittels Zahlkarte b) mittels Postanweisung, c) mittels Ueberweisung von einem Konto auf ein •nderes Postscheckkonto. Die Höhe des Guthabens eines Kontos unterliegt keiner Beschränk- »ng. Die Zahlkarten sind in Heften käuflich (Formular % gu haben. Die Einzelzählungen können bei jeder Postanstalt bewirkt werden (Höchstbetrag für eine Karte 10 000 J(). Die Karte geht an das Scheckamt und wird dort gutgeschrieben. Eingegangene Postanweisungen werden auf Antrag dem Scheckamte überwiesen und dort gutgeschrieben.
Heber die Gelder kann der Inhaber jederzeit verfügen durch Schecks oder durch lleberweisung auf ein anderes Postscheckkonto. lieber den Betrag von mehr als 10 000 dl dürfen Schecks nicht i ausgestellt werden. Scheckformulare sind in Heften käuflich (Formular 1 «Z). Der Scheck ist nicht durch Indossament übertragbar. Die sonstigen Bestimmungen sind angelehnt an die Bestimmungen im Bank-Scheckerlaß. Von jeder auf dem Konto gebuchten Einzahlung oder Rückzahlung wird der Kontoinhaber vom Postscheck- i amte benachrichtigt. Der Inhaber eines Kontos kann jederzeit aus dem Scheckverkehr ausscheiden.
Gebühren werden wie folgt erhoben: 1. bei Bareinzahlungen für je 500 oder darunter 5
85 «Nachdruck verboten.>
Die weiße Frau von Oldensloe.
; Original-Roman von O. E l st e r.
(Fortsetzung.)
„Und zu welchem Wege würdest Du mir raten?"
„Der Prozeß ist eine schwierige und langwierige Sache, weil, wie Du ganz richtig bemerktest, die Abstammung Deines Vaters schwer zu erweisen ist. Ja, wenn ich dieses Dokument 20 Jahre früher in Händen gehabt hätte! Da lebten noch mehr Personen, welche Kenntnis von dem Sachverhalt hatten! Der Prozeß wird auch einen großen Skandal im Gefolge haben — die gräfliche Familie ist sehr angesehen bei dem Herzoge und im ganzen Lande, die Eesihichte würde ungeheuren Stäub aufwirbeln . . . «Ue» in allem genommen bin ich mehr für den Vergleich."
„Wie denkst Du Dir diesen?"
„Sehr einfach! Ich gehe zum Grafen und lege ihm dieses Dokument vor. Wie viel bieten Sie für dieses Dokument und für unser Schweigen, Exzellenz?" würde ich fragen. „Unter fünf« iigtausend Taler ist es nicht zu haben — dreißig« ausend für meinen Neffen und zwanzigtausend für mich . . ."
„Du würdest also aus der Geschichte einen vorteil von fünfunddreißigtausend Taler ziehen?"
„Wieso? Ich sagte zwanzigtausend ..
„Ja, und die fünfzehntausend Taler, welche Du von der Gräfin Witwe erpreßt hast, machen fünfunddreißigtausend..."
Er sah mich entsetzt an. Sein aufgümnsene» Gesicht überzog eine fahle Blässe. •
„Woher weißt Du . f.
Einerlei, woher ich er weiß. Tatsache ist.
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Erstes Blatt
Marburg
Rreitofl 13. März 1908.
Die JnsrrtionSgebühr betritt für die 7gespaltene Zeile oder veren Raum 16 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. — Druck und Vertag: Joh. Aug. Koch, Unwersttätsbuchdruckerei Inhaber Dr. S.Hitzrroth, Marburg, Markt 21. — Telephon55.
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
«a> den Kellagen: ^.Literarischer A-r«S-r". ..«'»»mirtschaftlich- S-ilas-'- «a> ^u-ftrierte. Znmt-s-bl-tt".
Deutsches Reich.
— Der Kaiser sprach gestern beim Staatssekretär des Auswärtigen Amts und beim Reichskanzler vor, hörte im Schlöße den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetts und empfing zur Meldung den zum Kommandeur des 11. Armeekorps ernannten General der Infanterie Frhrn. von Scheffer-Boyadel.
— Zum Kaiserbrief an Lord Tweedmouth. Paris, 11. März. „Figaro" erfährt aus London, Kaiser Wilhelm habe Lord Tweedmouth ausdrücklich ermächtigt, seinen Bries zu veröffentlichen und ihm versichert, es werde ihn nicht verletzen, wenn die englische Regierung von dieser Ermächtigung Gebrauch mache. Die Regierung habe jedoch beschloßen, den privaten Charakter des Kaiserbriefes zu achten.
— Fürst Max Egon von Fürstenberg wird aus Einladung des Kaiser» an der Fahrt nach Korfu teilnehmen.
— Fürst Bülow soll die Absicht haben, dem Baron Aehrenthal in Wien einen Besuch abzu- statten.
— Zur Trauung de» Fürsten Ferdinand von Bulgarien erklärt der Erzbischof Menini in Sofia, er habe als die alleinig«, für den Fürsten zuständige Kirchenbehörde letzterem den schriftlichen Dispens zum Eingehen einer gemischten Ehe gegeben unter der alleinigen Bedingung, daß die Kinder aus dieser Ehe katholisch erzogen werden müßten. Den beiden Ehegatten bleibe das Recht des respektiven Kirchenbesuchs gewahrt. Eine Zusage, da' der Fürst sich nicht evangelisch trauen laßen werde, habe er nicht verlangt. Habe sich der Fürst auch evangelisch trauen laßen, so könne dies Menini Vorwürfe vom Vatikan bringen. Den Ausführungen
2. für jede Barrückzahlung a) Vs vom Tausend der auszuzahlenden Beträge, b) außerdem eine feste Gebühr von 5 «8, 3. für jede lleber- tragung von einem Konto auf ein anderes Postscheckkonto 3
Die Gebühr unter 1 zahlt der Empfänger, die übrigen der Kontoinhaber, von deßen Konto die Abschreibung erfolgt. Erheischt der Kontoverkehr eines Kontoinhabers jährlich mehr als 600 Buchungen, so tritt für jede Buchung über 600 ein Zuschlag von 7 ein. Die Sendungen der Aemter an die Inhaber und der Verkehr der Aemter unter einander sind portofrei. Eine Verzinsung der Guthaben tritt nicht ein, um nicht da» Verfahren zu einer Postsparkaße auszubilden.
Der Scheckverkehr soll keine Einnahmequelle bilden, sondern nur die Selbstkosten decken. Betreffs der Bewirtschaftung der verfügbaren Gelder wird daran festgehalten, daß es sich sowohl im Jntereße der Sicherheit des Reiches, als auch im Jntereße der Volkswirtschaft empfiehlt, die Reichsbank mit der Anlegung der Gelder zu betrauen. Mit Rücksicht darauf, daß es sich hinsichtlich der Guthaben der Kontoinhaber insgesamt um täglich fällige Gelder handelt, muß ein großer Teil der an die Reichsbank abgeführten Summen in besonders leicht flüssig zu machenden Werten, insbesondere in inländischen oder auf Gold lautenden ausländischen Wechseln ersten Ranges angelegt werden. Damit auch ein Teil der Gelder tunlichst dem Kreditbedürfnisse derjenigen Kreise wieder zugute kommt, aus denen die Guthaben auf den Postscheckkonten herstammen, wird ein Teil der Fonds den Einrichtungen zur Förderung von Industrie, Handel und Landwirtschaft gegen genügende Sicherheit verzinslich zu überweisen sein. Man hofft, daß auch Bayern und Württemberg den Scheckverkehr einführen werden.
des Erzbischofs ist zu entnehmen, daß weder te, noch der Papst die Frage wegen einer evangelischen Trauung aufgeworfen habe.
— Prinz Heinrich der Niederlande ist in Osnabrück eingetroffen und stattete dem Garni« son-Aeltesten Oberst v. Hugo im Schloße einen Besuch ab.
— Herr von Helldorf-Bedra, Kammerherr, Mitglied des Herrenhauses, ist am Dienstag, den 10. d. M., verschieden. Der Verblichene wär jahrelang Vorsitzender der konservativen Fraktion des Reichstages und hat in dieser Tätigkeit wie auch sonst seine hohen Fähigkeiten und seine politische Arbeit dem Dienste der konservativen Sache in selbstloser Hingabe und nach bester lleberzeugung gewidmet.
— Admiral Buechsel wurde in Genehmigung seines Abschiedsgesuches zur Disposition gestellt; derselbe wird in Anerkennung seiner geleisteten Dienste ä. la suite des Seeoffizierskorps in den Listen der Marine weiter geführt.
— Landtagsschluß und Neuwahl. Die „Cons. Corr." stellt die Meldung, die Staatsregierung habe sich über den Termin beider ausgesprochen, richtig, sie habe das gerade ausdrücklich abgelehnt. Trotzdem dürfte nach zuverlässigen Meldungen ein Termin für Landtagsschluß im April richtig stimmen, für die Neuwahl käme dann nicht Mitte Juni — da aus den 7. Juni das Pfingsfest fällt — sondern Anfang Juni oder Ende Mai in Betracht.
— Dr. Barth Landtagskandidat in Frankfurt n. «DL? Wie die „Volksstimme" erfahren haben will, sollen die Franffurter Freisinnigen beabsichtigen, an Stelle des erkrankten Abgeordneten Oeser Dr. Barth als Landtagskandidaten für Frankfurt-Stadt aufzustellen.
— Wahlrechtslärm in der sächsischen Kammer. In der Sitzung der Zweiten Kammer kam ea gestern bei Besprechung eines freisinnigen Antrages, die Sitzungen der Wahlrechtsvorlage. Deputation öffentlich zu führen, zu stürmischen Szenen zwischen dem Präsidenten und der äußer« sten Linken. .Als auf den öffentlichen Tribünen lebhafte Kundgebungen für die Redner der Linken erfolgten, ließ der Präsident Mehnert di« Tribünen räumen.
— Eeschäftsdispofitionen für den Reichstag. Der Seniorenkonvent des Reichstages ist dahin übereingekommen, den Etat unter Umständen bis zum 1. April fertigzustellen. Um das zu ermöglichen, sollen vor den Osterferien keine fitzungsfreien Sonnabende und Montag« mehr gewährt, dafür aber nötigenfalls Abendfitzungen abgeyalten werden.
— Beschäftigung von Hilfsmitgliedern im kaiserlichen Patentamte. Berlin, 11. März. Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Beschäftigung von Hilfsmitgliedern im kaiserlichen Patentamte, zugegangen. Der einzige Paragraph dieses Gesetzes lautet: Im Falle des Bedürfnisses können vom Reichskanzler Personen, welche die Befähigung zum
als Jurist beurteilen, welches die Folgen davon sein würden."
„Aber ich bitt« Dich, Du willst auf Dein Recht, auf Deinen Namen, auf Dein Vermögen verzichten!!!"
„Ich habe kein Recht — ich habe keinen anderen Namen als den, der mir von meinen Eltern überkommen ist — und nach einem fremden Vermögen strecke ich die Hand nicht aus."
„Du bist ein Narr," kreischte mein Onkel wütend.
„Es mag sein," entgegnete ich ruhig, „daß ich in den Augen von Leuten Deines Schlages al» solcher erscheine. Aber ich gebe auf das Urteil solcher Leute nichts. Hast Du mir sonst noch etwas mitzuteilen?"
„Willst Du diese Papiere nicht durchgehen?"
„Sie haben kein Jntereße für mich . . . doch halt, ich werde sie lieber an mich nehmen, damit sie nicht in falsche Hände geraten. Du könntest weiteren Unfug damit treiben. Also gib mit die Papiere."
„Da hast Du fie. Du Narr," schrie mein Onkel wütend und warf mir die Papiere zu, die ich unbesehen in-meine Brieftasche steckte.
„Wir verstehen uns also, Onkel," sagte ich dann nochmals. „Ein Wort von Dir über diese Angelegenheit, die ich als Ncühstbeteiligter der Vergessenheit anheimgeben will, zieht Dir eine Anklage auf Unterschlagung zu. Du hast mich doch verstanden?"
„Ja, Du Dummkopf. Soll ich Dir etwa auch die fünszehntausend Taler herauszahlen?"
„Nein, behalte fie. Ich nehme kein ungerechtes Gut. Ich habe nichts mehr mit Dir zu schaffen, lebe mobil*
Ich wandte mich zur Tür. Wie ein Rasender sprang er auf.
„Und für meine Mühe, für meine Arbeit erhalte ich nicht»?" schrie et, außer sich vor Wut, daß sein Plan nicht gelungen war.
vivendi gefunden werden. Weiter führte Staatssekretär Dernburg aus, die Verhältniße in Südwestasrika seien für die Viehzucht sehr O und lägen bezüglich der Ausfichten für ehzucht ebenso wie in der Kapkolonie, aus welcher bedeutende Werte an Wolle und Straußfedern exportiert werden.
Bei dem Abgeordnetenhause ist noch ein Gesetzentwurf, betreffend die Haftung des Staates für Mißgriffe feiner Beamten eingegangen.
Die Kommission des Reichstages für die Arbeiterschutzgesetze füllte ihre heutige erste Sitzung mit der Beratung über § 113 G. O. aus (Ausstellung von Arbeitszeugnißen). Es wurde eine Faßung beschloßen, die dem Arbeiter die größtmöglichste Sicherheit dagegen gewährt, daß ihm durch ein dem wirklichen Sachverhalt widersprechendes Zeugnis eine Schädigung zugefügt wird; insbesondere wurde bestimmt, daß die Zeugniße nicht durch geheime Merkmale gekennzeichnet werden dürfen und eine daraus abzielende Strafbestimmung im § 113 G. O. eingefügt.
Man abonniert auf die täglich erscheinende „Oberhessisch
■/» na Zeitung" be« allen Postämtern und unfern Zeitungsstellen r
JWO O2 Kirchh ain und Wetter sowie bei unserer Expedition - Markt 21.
•ZUR _ $'ec Bezugspreis beträgt durch die Post 2,25 Mr. (ohne
Bestellgeld), bei unfern Zeitungsstellen und der Expedition 2 Mk.
Afis den PariÄmenterr.
Die Eeschäftskommission des Abgeordnetenhauses erteilte einstimmig die Genehmigung zur Einleitung des Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Held auf Grund eines Schreibens desselben vom 29. Februar.
In der Budegetkommission des Reichstages führte bei der Weiterberatung des Etats für „Südwestafrika" Statssekretär Dernburg aus, er sei durchaus nicht der Ansicht, daß in Südwestafrika ein Zusammenbruch erfolgen müße. Zur Zeit sei allerdings eine ungünstige Handelsbilanz vorhanden. Es sei Aufgabe der Regierung über die schwere Zeit hinwegzuhelfen. Es bestehe die Aussicht, daß Südwestafrika sich zu einem ähnlichen Exportlande entwickeln werde, wie dies die Kapkolonie bezüglich der Wolle und der Straußfedern getan habe. Was die Ovambofrage anbelange, so beabsichtige die Regierung nicht einen Rachezug für einen vor mehreren Jahren erfolgten Ueber- fall einer deutschen Station; es solle ein modus
„Du hast Dich schon vorher bezahlt gemacht," entgegnete ich, schloß die Tür auf und entfernte mich rasch, ohne auf das Schimpfen meines lie« benswürdigen Onkels acht zu geben.
Auf der Straße atmete ich auf, als ob ich einer Höhle, angefüllt mit giftigen, ekelhaften Dünsten entronnen wäre. Noch an demselben Tage reiste ich nach Berlin ab, um dort meine Studien fortzusetzen und mich auf das Examen vorzubereiten.
Es stand bei mir fest, daß ich von den Entdeckungen, die ich selbst gemacht, und welche durch die Wühlarbeit meines Onkels Bestätigung gefunden hatten keinen Gebrauch machen wollte. Ich hätte ja dadurch nur eine hochangesehene Familie, in der ich soviel Freundschaft erfahren, in das tiefste Unglück gestürzt, ohne Geschehene» ungeschehen machen zu können und ohne mir selbst Nutzen, Freude und Genugtuung zu verschaffen. Die äußerlichen Vorteile, welche mein sauberer Oheim anstrebte, galten mir nichts gegenüber der Ruhe meines Gewissens das mir sagte, daß ich den rechten Weg gefunden habe, gegenüber meiner persönlichen Ehre, die ich mir nur auf diesem Wege rein und unbefleckt erhalten konnte, gegenüber dem Gefühl der Liebe, da» ich für Amalgunde in tiefstem Herzensgrund hegte und pflegte.
Aber trotzdem konnte ich mich nicht entschließen, nach Schloß Oldensloe zurückzukehren, um weitere Freundschaftsbeweise zu erhalten von der Familie, welche, wenn auch unbewußt, eine Stelle einnahm, die eigentlich meinem Vater und mir rechtlich zustand!
Ich schrieb an Lothar und entschuldigte mein Fernbleiben mit den unaufschiebbaren Vorbereitungen zu dem Examen, da» ich jetzt so bald wie möglich machen wollte, um mir eine unabhängige Stellung zu erringen.
.(Fortsetzung folgt.).
daß Du kurz vor dem Tode meiner Mutter von der Gräfin-Witwe zwanzig tausend Taler erpreßt hast, um dadurch die meiner Mutter und mir zugesicherte Rente zu kapitalisieren. Daß die Rente mir nur bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahre, meiner Mutter nur bis zu ihrem Tode zustand, darüber gingst Du hinweg. Du wußtest, daß meine Mutter nicht mehr lange leben würde, Du wolltest aber noch länger in dem Genuß jener Rente bleiben, das alles verschwiegst Du der Gräfin, ebenso zeigtest Du ihr den Tod meiner Mutter nicht an. Mir zahltest Du das klein« Kapital aus, das größere Kapital, das nach dem Tode meiner Mutter entweder an die Gräfin zurückfallen mußte, oder wenn diese darauf verzichtete, mir zukam, hast Du einfach unterschlagen. Deshalb sagte ich vorhin, eine Unterschlagung sei ebenso wenig eine Kleinigkeit als ein Meineid."
Mein Onkel saß wie vernichtet da. Er zitterte am ganzen Körper.
„Wie willst Du das alles beweisen?" ftagte er endlich mit bebender Stimme.
,^vas ist meine Sache — genug, daß ich es weiß und daß Du nicht zu leugnen wagst."
„Dir gegenüber wäre es ja nutzlos. Aber höre mich an, Eundokarl Ich will auf jeden Vorteil verzichten, wenn Du die alte Geschichte ruhen läßt. Du sollst die fünfzigtausend Taler ganz allein erhalten."
Ich erhob mich. „Unsere Unterredung ist zu Ende," sagte ich kurz. ,Fkur da» eine muß ich Dir noch sagen: Tust Du irgend welche Schritte in dieser Angelegenheit, versuck»" Du, die gräfliche Familie in irgend welcher Weise zu beunruhigen, sei e» direkt oder indirekt — läßt Du auch nur ein Wort eine Andeutung verlaut- baren, so zeige ich Dich der Etaatsanwattschaft wegen Erpreßung und Unterschlagung meine» mütterlichen Erbteils an, Ich glaube, Du kannst