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mit dem KreisblaLt für die Kreise Marburg und Kirchhain
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Man abonniert aus die täglich erscheinende „Oberhessische Zeitung" bei allen Postämtern und unsern Zeitungsstellen m Kirckb ain und Wetter sowie bei unserer Expedition — Markt 21. - Der Bezugspreis beträgt durch die Post 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bei unsern Zeitungsstellen und der Expedition 2 Mk.
Marburg
Sonnabend, 7. März 1908.
Die JnsertionSgebühr betrügt Hit de 7gespültem Zeile oder deren Raum "15 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. — Druck und Verlag: Joh. Lug. Koch, Unmersttätsbuchdruckerei Inhaber Dr. C.Hitzeroth, Marburg, Markt21. — Telephon55.
43. Jahrg.
Zweites Blatt.
nossenschaften 2,76 v. H., oder von 389 neugegründeten landwirtschaftlichen Produktiv-Ee- nossenschaften 5,91 v. H. in derselben Zeitspanne wieder aufgelöst worden.
Zentral-Genosjenschafts-Kasie.
Bei den Beratungen des Etats der Preutzl- tchen Zentral-Eenossenschafts-Kasse ist im Abge- »rdnetenhause wiederholt die Behauptung ausgestellt worden, daß die Tätigkeit der Preußischen Zentral-Eenossenschasts-Kasse die Entwicklung des Genossenschaftswesens in ungesunder Weise beeinflusst und ein angeblich „treibhaus- artiges Tempo" bei der Gründung von Genossenschaften hervorgerusen habe, wofür durch die umfangreichen Auflösungen neu gegründeter Genossenschaften der Beweis erbracht sei. Seitens der Königlichen Staatsregierung ist stets darauf hingewiesen worden, dass für diese Behauptung tatsächlich der Beweie fehle, dass vielmehr das Gegenteil durch die geschäftlichen Erfolge der Preussischen Zentral-Eenossenschafts- Kasse bewiesen werden könne. Bei der diesjährigen Etatsberatung ist nun behauptet worden, dass 84 v. H. der aufgelösten Genossenschaften im letzten Jahrzehnt gegründet worden seien. Diese Anführung ist identisch mir einer Veröffentlichung in den „Blättern für Genossenschaftswesen". Der dort angeführre Satz von 84 v. H., oder genauer 84,7 v. H., sowie die zugehörige Rechnung sind mathematisch zwar richtig, statistisch aber irreführend. Der A.tteil der aufgelösten Genossenschaften, die in den letzten zehn Jahren errichtet sind an der Eesamtziffer der Auflösungen eines Jahres muss natürlich verhältnismässig gross gewesen sein. Der bezügliche Anteil mutz selbstverständlich um so grosser werden einen je längeren Zeitabschnitt man der Zahl der Auslösungen eines Jahres gegenüberstellt. Würde man in den „Blättern für Genossenschaftswesen" anstelle des zehnjährigen Zeitraumes von 1895 bis 1905 der fünfzehnjährige Zeitraum von 1890 bis 1905 zugrunde gelegt fein, so würde man sogar gefunden haben, dah 92 o. H. der im letzten Jahre aufgelösten Genossenschaften gegründet sind. Schon hieraus ergibt sich die Hinfälligkeit der versuchten Beweisführung.
Derartige Rechnungen, wie sie in den „Blättern für Genossenschaftswesen" aufgesiellt und im Abgeordnetenhause wiederholt worden find, find mathematisch zwar möglich, statistisch aber völlig wertlos. Will man das, was dort bewiesen werden soll, statistisch untersuchen, so mutz man die in einem gewissen Zeiträume, z. B. in einem Jahre, aufgelösten Genossenschaften nach ihrem Cründungsjahre sondern. Man kann sie nur zu den Neuerrichtungen desselben Jahres in Beziehung setzen. Bei einem solchen Verfahren kommt man zu einem erheblich anderen Ergebnisse. Von 6441 Neugründungen der Zahre 1903 bis 1906 sind, um einzelne Beispiele anzuführen, im Deutschen Reiche 4,72 v. H., von 3854 Neugründungen in Preuhen 5,63 v. H., von 1845 in Preussen neugegründeten Kredit-Ge-
gg (Jlafflörutf verbalen.»
Die weiße Frau von Oldensloe.
; Original-Roman von O. E l st « r.
(Fortsetzung.)
w9ßtts wollen Sie tun?"
„Lass mich den Gedanken, der mir gekommen ist, erst reiflich überlegen. Lass mich für Dich sorgen, latz mich über Dein Leben, Deine Zukunft wachen — Du bist in dieser Stunde mein Sohn geworden."
Und wieder berührten ihre Lippen meine Stirn.
„Was hast Du über Deine Erohmutter beschlossen?" fragte sie nach einer Weile. Du hast das Recht der Bestimmung über sie erhalten."
„Ich vertraue sie weiter Ihrer Sorge an, teuerste Gräfin. Die arme Frau könnte nirgends besser aufgehoben sein. Nur bitte ich, sie zuweilen besuchen zu dürfen."
Die Gräfin erhob sich.
„Komm," sagte sie, „Du sollst sehen, wie für sie gesorgt ist."
Sie ergriff mich bei der Hand und führte mich durch die geheime Tür in das alte Schloss. I« dem Archiv kam uns ein alter Mann entgegen, welcher eine Lampe trug.
„Das ist Martin," sagte die Gräfin. „Hier Martin ist der Enkel Ediths. Er hat jederzeit Zutritt zu ihr."
Der Greis verbeugte sich. Aber ich las die Verwunderung auf seinem durchfurchten Gesicht, das auf mich nicht gerade den besten Eindruck machte. Das Wesen des alten Mannes hatte etwas Kriechendes und doch auch wieder etwas Freches' er teilte ja das Geheimnis seiner Herrin, in seiner Hand lag das Geschick der gräflichen Familie. Rur ei» energischer Wille» wie
Statistisches von den Jnvaliden- Belstcherungs-Anstaiten.
Bis zum Schlüsse des Jahres 1907 find von den Trägern der Invalidenversicherung, also den Jnvalidenversicherungsanstalten und den zugelassenen Kasseneinrichtungen, nicht weniger als 624,8 Millionen Mark für gemeinnützige Zwecke hergegeben worden. Von diesen Summen waren für den Bau von Arbeiterwohnungen 195,7 Mill., zur Befriedigung landwirtschaftlichen Kreditbedürfnisses 89,8, für den Bau- von Kranken- und Genesungshäusern, sowie für andere ähnliche Wohlfahrtseinrichtungen 292,7 und für eigene Veranstaltungen 46,6 Mill. Mark verwendet worden. Von den Versicherungsanstalten war eine Summe von 589,3 Mill. Mark ausgegeben, wovon 182,4 auf den Bau von Arbeiterwohnungen, 84,9 auf landwirtschaftliches Kreditbedürfnis, 281,5 auf Wohlfahrtseinrichtungen und 40,5 auf eigene Veranstaltungen zur Anrechnung kamen.
Es lohnt sich, die Verteilung der 182,4 Mill. Mark, die für den Bau von Arbeiterwohnungen hergegeben sind, unter dem Gesichtspunkte der Verteilung auf die einzelnen Landesteile zu betrachten. Die Nheinprovinz steht dabei mit 33,1 Mill. Mark an der Spitze. Es folgen Hannover mit 25,6 Mill. Mark und Westfalen mit 16,2 Mill. Mark. Dann kommt die verhältnismässig nicht grosse Versicherungsanstalt Baden mit 15,5 Mill. Mark. Die Zinssätze, die diese Anstalt für ihre Gelder nimmt und die nicht unter 3y2 Prozent hcruntergehen, sind zwar nicht gering, weil andere Anstalten auch vielfach zu 3 Proz. ausleihen, aber die Höhe der hergsgebenen Summe ist sicherlich bedeutend. Mit 14,5 Mill. Mark folgt bann das Königreich Sachsen, mit je 10,6 Mill. Mark Württemberg, sowie die Provinz Hessen-Nassau, mit 7,8 Mill. Mark Schleswig-Holstein. Auffallen muss, dich sich die reichen Anstalten von Berlin und den Hansa- städten erst jetzt anreihen. Die letzteren haben 5,5 und Berlin 4,3 Millionen Mark für den Bau von Arbeiterwohnungen hergegeben, Sachsen- Anhalt 4,4 Mill. Mark. Der Rest entfällt auf die übrigen Anstalten. Der grösste Teil der Gesamtsumme wird natürlich innerhalb der Mündelsicherheit verliehen, es waren aber nicht weniger als 29,7 Mill. Mark, die auch ausserhalb dieser Sicherheit hergegeben wurden. Hier allerdings zeichnen sich die Hansastädte besonders aus, sie haben mehr als die Hälfte der von ihnen aufgewandten Summe ausserhalb der Mündelsicherheit hcrgegeben, Schleswig-Holstein nahezu die Hälfte.
Bei der Befriedigung des landwirtschaftlichen Kreditbedürfnisses steht Sachsen-Anhalt mit 13,2 Mill, obenan. Ihr schliessen sich an Pommern mit 11,9, Hessen-Nassau mit 9,8, Thü-
die
der der Gräfin, vermochte den schlauen, berechnenden und wie ich glaubte, bösartigen Charakter des Mannes zu bändigen.
Be- und
aus.
Da lag die Mutter meines Vaters im fried- lichen Schlummer, die Hände über die Brust gefaltet, das schneeweisse Haar umschmiegte das eingefallene Gesicht, auf das ein schöner Traum ein Lächeln gezaubert haben mochte.
„Geh mit der Lampe voraus," befahl Gräfin. „Ist Edith in ihrem Zimmer?"
„Ich glaube, Frau Gräfin . . . ."
„Schon gut. Richte Dich nach meinen fehlen und nun gehe voran."
Wir gingen durch mehrere Korridore Zimmer. Alle waren einfach, aber sehr hübsch nach englischem Geschmack möbliert. Ich war erstaunt. Von Aussen eine Ruine glich das alte Schloss, im Innern einer englischen Villegiatur.
„Ich hoffe," sagte die Gräfin, „die heimatlich« Umgebung sollte beruhigend auf die Unglückliche einwirken. In früheren Zeiten war dies auch der Fall. Sie hatte zuweilen lichte Stunden, in der sie ihre Umgebung mit Interesse betrachtete und gern in dem alten Park spazieren ging. Aber nach und nach ist sie immer tiefet in die Nacht des Irrsinns versunken."
Martin schloss eine Tür auf. Wir betraten ein sehr behaglich ausgestattetes Schlafzimmer mit einem grossen Himmelbett. Eine ältere, anständig gekleidete Frau erhob sich aus einem niedrigen Sessel und grützte ehrerbietig.
„Schwester Marthe, die Pflegerin Ediths," sagte die Gräfin. „Wie geht's unserer Kranken?"
„Die letzten Nächte waren sehr bös, Frau Gräfin," entgegnete die Pflegerin, eine sympathische Erscheinung. „Miss Edith fand keine Ruhe, jetzt ist es besser, sie schläft"
Sieh selbst. Eundokar," sprach die Gräfin ernst und hob den Vorhang des Himmelbettes
ringen mit 4,5, Posen mit 4,2, Oberfranken und Aschaffenburg mit 4,1, Württemberg mit 3,8 Millionen. Ueberhaupt keine Gelder haben für diesen Zweck Ostpreussen, Berlin, Rheinprovinz, Königreich Sachsen, Braunschweig und Hansastädte verwendet. Von den für den Bau von Krankenhäusern und sonstigeil Wohlsahrtsein- richtungen hergegebenen 281,5 Millionen waren 175 Millionen in städtischen und 106,5 in ländlichen Gemeinden untergebrrcht. Das Königreich Sachsen hat für diese Zwecke nicht weniger als 69,1 Mill. Mark hergegeben. Ihm folgen Brandenburg mit 32,1, Hessen-Nassau mit 18,3, Schlesien mit 17,9, Rheinprovinz mit 17,6, Württemberg mit 17,6, Thüringen mit 16,9, Baden mit 11,5, Hannover r it 8,8 Mill. Mark. Berlin hat 3,4, die Hansastädte 0,6 Mill. Mark für diese Zwecke verwendet. Es gibt keine Anstalt, die nicht Wohlfahrtseinrichtungen gefördert hätte.
Plüsches Reich.
— Uebet Militärreklamationen hcbenKriegs- minister und Minister des Innern in einem Sonderfalle folgendeVerfügung getroffen: Wenn wir auch zugeben wollen, dass die Anwendung der Bestimmung des § 33, 3 Abs. 1 der Wehr- ordnung, wonach beim Vorhandensein von noch nicht 25 Jahre alten, wenn auch bereits verheirateten Söhnen Militärreklamationen als unbegründet zu verwerfen find, oft zu Härten gegenüber unterstützungsbedürftigen Eltern führen mag, so sind wir doch nicht in der Lage, eine Aenderung dieser Bestimmung herbeizuführen, da eine Herabsetzung der festgesetzten Altersgrenze unberechenbare Ausfälle an einstellungsfähigen Leuten zeitigen würde. Die zur Begründung des Antrages angeführte Tatsache, dass das Bürgerliche Gesetzbuch die nach dem früheren Rechte zur Eheschliessung grossjähriger Söhne bis zum vollendeten 25. Jahre erforderliche elterliche Einwilligung beseitigt hat, berührt die Bestimmungen der Wehrordnung in keiner Weise. Die Wehrordnung geht von dem Gedanken aus, dass dem Staate gegenüber nicht nur derMifitär- pflichtige, andern die ganze Familie für die Erfüllung der Dienstpflicht verantwortlich ist. Entzieht sich ein Familienmitglied der Fürsorge für die Eltern, so hat der Staat keinen Anlass, den Eltern zum Nachteil der Landesverteidigung einen Ersatz zu bieten, vielmehr müssen die Folgen einer rücksichtslosen Handlungsweise der Kinder auf die Eltern fallen. Abgesehen hiervon ist eine erneute Aenderung des § 33, 3 Abs. . W.-O. schon aus dem Grunde unerwünscht, weil die jetzige Fassung desselben erst durch Allerhöchste Kabinettsordre vom 25. März 1904 genehmigt worden ist.
— Eine Eingabe de« Verbandes Deutscher Handlungsgehilfen zur Konkurrenzklausel. Der Verband Deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig hat an den Reichstag eine Eingabe gerichtet, in der er für Nichtigkeitserklärung der Konkurrenzklausel eintrat. Die Konkurrenzklausel sei aus ethischen Gründen zu verwerfen, denn sie
Sie schlief und die Spuren des Irrsinns, welche im Wachen ihrem Antlitz ausgeprägt waren, schienen jetzt ganz verschwunden.
Gerührt beugte ich mich über sie und küsste ihre Hände. Da schlug sie plötzlich die Augen auf und sah mich gross an. Regungslos blieb sie liegen, ihre Augen leuchteten in mildem Glanze, der Wahnsinn war daraus verschwunden.
Sie lächelte.
„Mein Sohn," flüstetten ihre Lippen und ihre Hände streckten sich nach mit aus.
Ich sank vor ihrem Bett auf die Knie nieder, beugte mein Haupt und fühlte ihre zitternden Hände auf meinem Scheitel.
„Mein Sohn . . ." hauchte sie mit Geisterstimme. „Gott segne Dich . . . ."
Sie wollte sich aufrichten, doch kraftlos sank sie in die Kissen zurück. Ihre Augen schlossen sich, ihre Sinne verwirtten sich wieder und sie begann irre zu reden, blieb aber ruhig liegen.
Erschüttert erhob ich mich und musste unwillkürlich an die Sage von der weissen Frau denken, auf die sich Ruhe und Frieden niedersentte, nachdem sie ihren Sohn wiedergefunden.
„Wollen wir gehen?" sagte die Gräfin.
Ich nickte ihr schweigend zu und folgte ihr wieder in das Archiv.
„Stelle die Lampe hin und geh!" befahl die Gräfin dem alten Martin. Dieser gehorchte. Wir waren wieder allein.
„Habe ich meine Schuldigkeit Deiner Gross- mutter gegenüber erfüllt?" fragte die Gräfin.
Ich ergriff ihre Hand und küsste sie ehrerbietig.
„Ich kann Ihnen nur aus tiefstem Herzen danken."
„Nicht Deinen Dank forderte ich," unterbrach sie mich. „Ich wollte Dir nur zeigen, dass nichts in der Pflege Deiner unglücklichen Erossmutter versäumt wird. Und nun lass uns scheiden für
hindere den Angestellten an der Verwertung de« der Regel nach einzigen Gutes, das er sem Eigen nennt, seiner Arbeitskraft; sie müsse aber auch aus volkswirtschaftlichen Gründen fallen, weil sie den Erundanschauungen unserer Zeit widerspreche, die alle Kräfte sich entfalten lassen wolle, die zu kulturfördernder, nützlicher Arbeit tauglich seien.
„ — Der „neutrale" Gewerkschaftsoerband. Wie der Berliner Pastor Braun berichtet, hat ein sozialdemokratisch organisierter Arbeiter verhindert, dass seiner verstorbenen, durchaus christlich und kirchlich gesinnten Frau ein christliches Begräbnis zuteil wurde. E schrieb „in einem sonst sehr freundlichen Dankbriefe, dass er von seinem Verbände, der ihn bei der Beerdigung seiner Fran unterstütze, verpflichtet worden sei, auf die Begleitung eines Predigers zu verzichten". Schade, dass Pastor Braun nicht wenigstens den Verband näher bezeichne:, der in so deutlicher Weiss seine .Neutralität" und den sozialdemokratischen Programmpuntt von der Religion als Privatsache klarstellt.
— Der Umfang der KontraktbrLche von Landarbeitern. Die „Cons. Korr." schreibt: Die Landwirtschaftskammer für Westpreutzen hat an alle Polizeibehörden der Provinz das Ersuchen gerichtet, über den Umfang der zur Anzeige gelangten Kontraktbrüche Auskunft zu geben. Auf die am 26. Januar versandten 661 bezüglichen Anfragen sind bis zum 15. Februar 556 Antworten eingegangen. Aus diesen ist folgendes Ergebnis ermittelt worden: In den Be- wirten der einzelnen Ortspolizeibehörden sind für 1907 cn Vertragsbrüchen zur Anzeige gebracht: des Gesindes 3307, der einheimischen festen landwirtschaftlichen Arbeitnehmer 877, der einheimischen freien landwirtschaftlichen Arbeitnehmer 647, der ausländischen landwirtschaftlichen Arbeitnehmer 1626, im ganzen 6457. Die meisten Vertragsbrüche sind hiernach seitens des Gesindes verübt worden. An zweiter Stelle stehen die Vertragsbrüche der ausländischen Arbeit.:. Die ermittelte Zaql erscheint klein. In der Tat ist sie im Verhältnis sehr hoch; man mutz berücksichtigen, dass die auslänbu scheu Arbeiter nur eine beschränkte Zeit im In- lanbe beschäftigt, unb bass überdies jedenfalls nur die wenigsten Vertragsbrüche zur Anzeige gebracht werden. Der Arbeitgeber hat wenig Interesse daran, die Vertragsbrüchigen ausländischen Arbeiter zur Anzeige zu bringen. Die Zahl der zur Anzeige gebrachten Vertragsbrüche ausländischer Arbeiter ist also verhältnismahrg hoch und wird tatsächlich noch erheblich grösser sein, als angegeben ist. — Dass die Zahl der Vertragsbrüche einheimischer fester Arbeiter 877 beträgt, ist um |o bedauerlicher, als diese Arbeitergattung sich durchweg in gut gelohnten Stellungen befindet. — Sehr hoch ist mit 647 bie Zahl der Vertragsbrüche der einheimiichen freien Arbeiter unb zwar mit rücksichtlich bet kleinen Gesamtzahl biefer Arbeiter überhaupt. Die Gesamtzahl ber Vertragsbrüche von 6457 ist erschreckend hoch; man wirb sie, um ber Wirklichkeit gerecht zu werden, und ohne die tat such-
heute. Wir haben uns jetzt kennen gelernt, ick vertraue Dir und liebe Dich, ich bitte Dich, auch mir zu vertrauen..."
„Von ganzem Herzen tue ich das, unb ich schwöre Ihnen, nie soll ein Wort von ben Erlebnissen dieser Nacht Über meine Lippe» kommen." _ . m
,Zch danke Dir. Aber ich verlange kern Ler- spreche:. Du könntest anderen Sinnes wer- den ... ." •
„Niemals!"
„Wer kann „niemals" sagen? — Nur eines verlange ich als einen Beweis Deines Vertrauens : ehe Du irgend einen Schritt unternimmst, komme zu mir, ich werde von jetzi g stets für Dich zu sprechen sein. Ja, ich bitte Dich, recht oft zu mir zu kommen."
„Unb Ihr Sohn, der Herr Graf . . .."
„Er kennt Deine Herkunft, aber nicht das Verbrechen seines Vaters ..."
„Er soll es niemals erfahren!"
„Und wenn Dein Oheim zu ihm kommt :
„Er weiss von der Heirat?"
„Er könnte sie in Erfahrung gebracht haben.
„So werde ich ihn verhindern, etwas verlautbaren zu lassen." .
,versprich jetzt nichts. — Du weitzt nicht, zie Du nach einem Jahre denken wirst. Ich abet danke Dir von ganzem Herzen für Deinen Edelmut — Du bist heute Nacht mein Sohn geworden Lebewohl — noch eins! Diese Tür bleibt fortan für Dich offen, Du kannst Deine Groh- mutter so oft besuchen, wie Du willst--
Lebewohl . . . .“ „
Sie reichte mit die Hand. Als ich sie ab« küssen wollte, zog mich die Gräfin in die Arm« und kützte mich herzlich auf die Wangen. Dan» nahm sie die Lampe und schritt rasch davon, eh« ich »och ein Wort Jagen konnte.
^Fortsetzung folgt.)