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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
und de« Beilage«: „Ztterarischrr Anzeige, „Klmd«i?-tschastliche Beilage- ««d „Illustriertes Kmmtagsblatt-.
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Marburg
Soimabend 22. Februar 1908.
Die JnsertionSgebühr beträgt für die 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 80 Pfennig. — Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, Untversltätsbuchdruckerei Inhaber Dr. C. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
43 Jahrgi
Zweites Blatt.
Namensänderung und Geburts- Neglster.
Im Juni 1907 hatte der Kaufmann E. in Berlin mit dem damaligen Rechiskandidaten, jetzigen Referendar P. und dem gleichnamigen Schauspieler P. einen notariell beurkundeten Beitrag geschlossen, durch den Ersterer die beiden P. an Kindesstatt annahm. Hierbei wurde bestimmt, daß ein Erbrecht der an Kindesstatt Angenommenen ausgeschlossen sei. Im übrigen sollte es in Bezug auf Rechte und Pflichten aus dem Vertrage bei den gesetzlichen Bestimmungen verbleiben. Der Vertrag wurde vom Amtsgericht gerichtlich bestätigt. Alsdann hat der Referendar P. bei dem Standesamt, in dessen Register seine Geburt eingetragen ist, beantragt, die Annahme an Kindesstatt im Geburtsregister zu vermerken. Diesen Antrag hat der Standesbeamte abgelehnt, weil der Umstand, daß in dem Vertrage das Erbrecht der Angenommenen ausgeschlossen war, vermuten ließ, daß der Vertrag nur zum Schein vereinbart sei, um eine Namensänderung zu erreichen.
Infolgedessen hat der Referendar P. bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt, das Standesamt anzuweisen, den von ihm gewünschten Vermerk im Geburtsregister vorzunehmen. Das Amtsgericht hat hierauf die Eintragung verfügt,- diese solle erfolgen, fall» keine anderen Bedenken vorliegen, als die von dem Standesamts geltend gemachten. Die geg-n diese Verfügung von dem Regierungspräsidenten eingelegte Beschwerde ist vom Landgericht zurückgewiesen worden.
Der erste Zivilsenat des Kammergerichts hat auf die bei ihm angebrachte Beschwerde de« Regierungspräsidenten wie folgt entschieden: Da der Antrag der Beteiligten, betreffend den Vermerk im Geburtsregister rechtlich begründet war, so konnte der Standesbeamte, der die Vornahme einer solchen Amtshandlung ablehnte, vom Gericht zur Eintragung angewiesen weiden. Das zuständige Amtsgericht durfte aber die Eintragung des Vermerks nicht schon deshalb anordnen, weil der Standesbeamte nur zu prüfen habe, ob für die Vornahme der Amtshandlung die formellen Erfordernisse gegeben seien. Es war vielmehr Aufgabe des Amtsgerichts, bevor es eine Anweisung an den Standesbeamten erteilte, seinerseits zu prüfen, ob die formellen und materiellen Voraussetzungen für die beantragte Eintragung vorliegen) zu de i materiellen Voraussetzungen für die beantragte Eintragung ge
ig INmydruck verdatend
Die weiße Frau von Oldensloe.
Original-Roman von O. Elster.
(Fortsetzung.)
Auf Schloß Oldensloe wurde ich in der herzlichsten Weise empfangen. Lothar umarmte mich wie einen Bruder, sein Vater schüttelte mir die Hand, klopfte mir aus die Schuller und sagte: „Welch ein stattlicher Reitersmann sind Sie geworden, Gundokar!" — Die Gräfin Alexandra streckte mir von ihrem Ruhebett, aus welches sie ihr Leiden die meiste Zeit bannte, die schmale durchsichtig weiße Hand entgegen und dankte mir in bewegten Worten, daß ich ihrem Sohn das Leben gerettet habe. Und Komtesse Amalgunde? — Als blühende Jungfrau stand sie vor mir, die mich als Kind verlaßen, ein holdes Erröten auf den Wangen, eine Träne in den blauen Augen. Wortlos reichte sie mir die Hand, aber ihr leiser, schüchterner Druck sagte mir mehr, als die freundlichen und dankbaren Worte ihrer Eltern.
Nun die alte Gräfin, die Mutter des Grafen Oldensloe, trat mir mit ernster Zurückhaltung und Kälte entgegen.
Ich erinnerte mich der alten Gräfin noch sehr gut, als sie nach dem Tode meines Vaters zu uns gekommen war. Ihre stolze, vornehme Ee- (teilt, ihr schönes Antlitz, die großen Augen, die ein geschwungenen Lippen hatten sich seitdem nur wenig verändert, obwohl die Gräfin jetzt wohl 70 Jahre alt sein mußte. Nur die Falten zwischen ihren dunklen Augenbrauen hatte sich noch vertieft, der Glanz der Augen, die frischen Farben ihrer Wangen waren matter geworden und der stolze Zug um ihren Mund trat schärfer !jervor. Das damals graue Haupthaar war ilberweiß geworden und schmiegte sich in weichen Wellenlinien um die hohe Stirn, die einige ernste Furchen durchzogen.
hört aber die Rechtswirksamkeit des Annahmevertrages. Denn dadurch, daß dieser gerichtlich bestätigt ist, wird seine etwaige Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit nicht ausgeschloffen, soweit nicht Ausnahmen besonders bestimmt sind. Abgesehen von den besonderen Ausnahmen finden ^eshalb auf den Vertrag die allgemeinen Bestimmungen über Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften Anwendung.
Der Vertrag ist nichtig, wenn die von den Vertragschließenden abgegebenen Erklärungen über die Annahme an Kindesstatt nur zum Schein abgegeben sind, wenn in Wirklichkeit nicht eine Annahme an Kindesstatt, sondern lediglich eine Ueberlaffung des Namens des Annehmenden an den Angenommenen gewollt ist. Denn die bloße Uebertragung eines Namens durch Vertrag ist gesetzlich unzulässig. Würde also hierauf allein der wirkliche Wille der Vertragschließenden gerichtet gewesen sein, so würde das unter dem Schein eines Annahmevertrages geschloffene Rechtsgeschäft unzulässig sein und könnte eine rechtliche Wirkung nicht haben.
Das Landgericht ist deshalb auf die Beschwerde des Regierungspräsidenten hin mit Recht in eine Prüfung der Frage eingetreten, ob etwa der Vertrag nur zum Schein abgeschloffsn ist. Hierbei hat es aber der ihm obliegenden Ermittelungspflicht nicht genügt. Zuzugeben ist allerdings, daß der Umstand allein, daß in dem Vertrage das Erbrecht der Angenommenen ausgeschloffen ist, im allgemeinen nicht genügen wird, um einen Vertrag für ein Scheingeschäft zu erachten. Denn der Ausschluß dieses Erbrechts in dem Annahmeoertrage ist ausdrücklich im Gesetze zugelaffen und trotz des Ausschlußes dieses Erbrechts können im übrigen alle Wirkungen, welche das Gesetz an den Annahmevertrag knüpft, durchaus ernstlich gewollt sein. Dazu gehört aber, daß der Wille der Vertragschließenden nicht allein auf die Uebertragung des Namens des Annehmenden auf den Angenommenen, sondern vor allem auf die Herstellung eines fami- lienrechtlichen Verhältnißes zwischen dem Annehmenden und dem Angenommenen, welch letzterer durch die Annahme die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden erhält, ernstlich gerichtet ist. Ob dies zutrifft, hängt von den besonderen Umständen des einzelnen Falles ab und dabei kann in Anbetracht der sonst vorliegenden Verhältniffe auch der Ausschluß des Erbrechts gegen den Annehmenden besondere Bedeutung gewinnen.
Im liegenden Falle nun sind die Angenommenen beide großjährig. Es erscheint deshalb, zumal bei dem Ausschlüße des Erbrechts, zweifelhaft, ob hier in Wirklichkeit die Herstellung eine» familienrechtlichen Verhältnißes und nicht
Sie reichte mir die Hand, welche ich ehrfurchtsvoll küßte. „Ich hätte nicht geglaubt," sprach sie in kühlem Tone, „daß wir uns noch einmal — und am allerwenigsten hier wieder sehen sollten. Mein Enkel hat es jedoch gewünscht und — ich will hoffen, daß Ihre Anwesenheit meinem Enkel Freude bereitet."
Ich fühlte mich durch diese Worte einigermaßen verletzt. Lothar beruhigte mich jedoch.
„Meine Großmutter ist im Alter immer seltsamer geworden," sagte er. „Sie wollte anfangs überhaupt nicht zugebem daß Du hierher kämest. Als ich sie nach dem Grunde ihrer Abneigung gegen Dich befragte, sprach sie von einem unan- gnehmen Austritt, welchen sie mit Deiner Familie gehabt habe. Aus Näheres wollte sie sich jedoch nicht einlaffen, ich habe immer geglaubt, meine Großmutter und Deine Mutter seien als die besten Freundinnen auseinandergegangen."
Ich errötete.
„Meine Mutter," entgegnete ich, „sprach stets nur mit der größten Verehrung von Deiner Großmutter und ich bin in demselben Gefühl gegen sie erzogen worden, und aufgewachsen. Ich wüßte nicht, daß meine Mutter oder ich ihr jemals Anlaß gegeben hätten, uns zu zürnen."
„Nun, so laßen wir es auf sich beruhen, lieber Freund! Meine Großmutter ist eine wunderliche Dame von jeher gewesen. Du wirst Dich erinnern, daß sie hier ein Einsiedlerleben führte und nur einige alte Diener und Dienerinnen um sich duldete. Dieser Hang zur Einsamkeit hat mit dem Atter sehr zugenommen, sie lebt fast ganz zurückgezogen in ihren Gemächern, wir sehen sie oft Tage lang nicht. Es war ihr auch durchaus nicht recht, als wir hier unseren ständigen Wohnsitz nahmen. Aber meine Mutter brauchte Ruhe und mein Vater konnte hier seiner Jagdpassion leben. Doch genug, komm, ich werde Dir Deine Zimmer zeigen!"
Man wird sich erinnern, daß ich in meiner Kindheit Schloß Oldensloe niemals betreten hatte. Das Schloß war mir daher vollständig
nut die Uebertragung des Namens gewollt ist. Jedenfalls bedarf es zur Entscheidung dieser Frage weiterer Aufklärung, insbesondere über die persönlichen und Vermögensverhältniße der Vertragschließenden, ihre Beziehungen zueinander, über den Anlaß zu dem Annahmevertrag und über den Zweck, den sie mit dem Annahme- vertrage zu erreichen beabsichtigen. Diese Aufklärung wäre von Amts wegen durch Anstellung der erforderlichen Ermittelungen und durch Aufnahme der geeignet erscheinenden Beweise zu beschaffen gewesen. Da das unterblieben ist, ist die Entscheidung des Landgerichts aufzuheben.
Die Sache wird an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Reich.
— Zur Jubelfeier des Husarenregiments Fürst Blücher in Stolp erließ der Kaiser unter dem 16. Februar folgende Kabinettsorder: „Ich entbiete dem Husarenregiment Fürst Blücher von Wahlstatt zu dem Jubeltage meinen königlichen Gruß und Glückwunsch. Gern nehme ich Veranlassung, ihm für die vielfach ausgezeichneten Dienste erneut zu danken, die es in heißen Kämpfen meinen erhabenen Vorgängern auf dem Thron und dem Vaterlande geleistet hat. Ich vertraue zu dem Regiment, daß der Geist des unvergeßlichen Feldherrn, deßen Namen es zu tragen gewüroigt ist, bis in die fernste Zukunft in ihm erhalten bleibe und es zu Taten höchster Tapferkeit und Entschloßenheit begeistere, die den Vorvätern unvergänglichen Ruhm eingetragen haben. Das Regiment bleibe, was es war und es ist: ein Vorbild treuer Hingebung an König und Vaterland, der Stolz feiner heimatlichen Provinz, des treuen Pommerlandes, eine Zierde des Heeres."
— Minister v. Bodman über die Sozialdemo- kratte. Karlsruhe, 17. Febr. Der Minister des Innern führte in der heutigen Sitzung der zweiten Kammer u. a. folgendes aus: „Er stehe auf dem Standpunkt, daß ein Sozialdemokrat nicht Beamter fein könne, wenn er sich im monarchischen Staat als Republikaner bekenne, nicht nur theoretisch, sondern die Monarchie bekämpfe, wie es der Abg. Kolb in Leitartikeln getan habe. Die Sozialdemokraten könnten ihr Programm auf friedlichem Wege gar nicht verwirklichen und spielten a auch mit der Revolution, indem sie sagten: „Wenn das und das geschieht oder nicht geschieht, so greifen wir auch zur Gewalt." Weitere Worte wolle er nicht darüber verlieren, denn zu einer Verständigung werde man ja doch nicht kommen. Er werde auch dem Abg. Pfeifsle den Gefallen nicht tun, zu sagen, ob er die Sozialdemokratie hier im Hause mißen möchte oder
neu und fremd und ich betrachtete es mit großem Interesse.
Es bestand aus zwei verschiedenen Zeitaltern stammenden Bauten. Der älteste Teil, welcher, wie mir Lothar erzählte, unbewohnt war, nur daß im Erdgeschoß einige Wirtschaftsräumlichkeiten sich befanden, mochte wohl fünf- bis sechshundert Jahre alt sein. Er war klein und winkelig, schloß einen engen, finsteren feuchten Hof ein, und machte einen ruinenhaften, verwitterten Eindruck. Die schmalen, schartenartigen Fenster waren sehr unregelmäßig angebracht, was darauf schließen ließ, daß das Innere sehr winkelig und mit vielen kleinen Treppen versehen war. Epheu und wilder Wein rankten sich an den zerbröckelten Mauern empor, und verliehen diesem Teil des Schloßes ein malerisches, romantisches Aussehen. Die Hauptfront sah nach dem Park und wurde durch hohe, wohl hundert Jahre alter Ulmen und Tannen fast vollständig verdeckt. Ein uralter gewaltiger Turm mit fünf Meter dicken Mauern schloß diese» alte Gemäuer ab, und an diesen Turm war das moderne Schloß in heiterem Renaissancestil derartig angebaut, daß der Turm die Mitte der Hauptfront bildete, die mit zwei Seitenflügeln einen geräumigen Hof einschloß, auf dem sich ein Springbrunnen und hübsche gärtnerische Anlagen befanden.
Ein eisernes Gitter schloß diesen Hof gegen einen zweiten ab, auf dem sich die Wirtschaftsbaulichkeiten, Pferdestall, Wagenremisen, Diener» Wohnungen und so weiter befanden.
Lothar fühtte mich in den zweiten Stock des Schlosses, und öffnete mir zwei behaglich mit altertümlichen Möbeln ausgeftattete Zimmer, deren Fenster eine entzückende Aussicht in den Park und auf den älteren Teil des Schloßes gewährten.
,Lch hoff«, ich hab« Deinen Geschmack mit der Ausstattung dieser Zimmer getroffen," Jagte er lächelnd, al» ich mich eine» Ausrufes bes Entzücken» nicht «rwchren konnte. »Pracht-
nicht. Die Abgeordneten würden ohne ihn gewählt. Was er jedoch tief bedauere, fei, roene auch bürgerliche Parteien der Sozialdemokratie ihre Stimme geben, und in diesem Bedauern mache er keinen Unterschied zwischen den beiden Seiten des Hauses."
— Zur Stellung Erandingers. Erzbischof von Abert von Bamberg hat an den Führer der liberalen Landtagsfraktion Caffelmann einen umfangreichen Brief gerichtet, in welchem er betont, daß er als Erzbischof nach wie vor auf dem Standpunkte stehe, daß seit den Zeiten des Kulturkampfes in den weitesten Kreisen des katholischen Volkes die berechtigte Ansicht bestehe, daß liberal kirchenfeindlich bedeute. Deshalb könne Pfarrer Erandinger weder der liberalen Partei angehören, noch den Reiseapostel für sie machen.
— Zu den erhöhten Butterpreisen. Nach den Erfahrungen bei Anlässen ähnlicher Art dürft« zu erwarten fein, daß der Versuch gemacht werden wird, aus den erhöhten Butterpreisen im Sinne einer abfälligen Kritik der deutschen Wirtschaftspolittk Kapit"l zu schlagen und auch diese Preissteigerung auf Rechnung des deutschen Tarifsystems zu setzen. Demgegenüber ist festzustellen, daß in England, dem Lande der freien Einfuhr der Nahrungsmittel, genau dieselbe Butterknappheit und genau derselbe hohe Preisstand herscht. In Londoner Blättern wird nachgewiesen, daß die Butterausfuhr aus ben britischen Kolonien in der Zeit vom 1. bis 14. d. M. nur 121000 Boxes (1 Box gleich 50 kg) betragen hat gegen 214 000 Boxes in der gleichen Zeit des Jahres 1907. Im Januar d. I. betrug die Einfuhr an Kolonialbutter 119 282 Zentner, im Januar des Vorjahres dagegen 174 494 Zentner. Ebenso haben auch die Zuiuhren au« den europäischen Produktionsländern fast durchgehends sehr beträchtlich nachgelaßen. Au- Deutschland, das im Januar 1906 noch 4387 Ztr. Butter in England absetzte, wurden in demselben Monat des Vorjahres 612 und dieses Jahr gar nur 55 Zentner ausgeführt. Die Einfuhr aus Dänemark ist um beinahe 20 000 Zentner gegen den Januar 1907, aus Rußland um 10 000 Zentner, aus Schweden um 2500 Ztr., aus den Vereinigten Staaten um fast 30 000 Ztr. (gegen den Januar 1906) zurückgeblieben, und nur Frankreich erscheint gegenüber dem Januai 1907 mit einem kleinen Plus von 3200 Zentner, bleibt aber auch mit feiner Einfuhr um über 5000 Zentner gegen den Januar 1906 zurück. Die Gesamteinfuhr britischer-kolonialer und nichtenglischer Butter betrug im Januar 1907 rund 435 000 Zentner, im Januar des lausenden Jahres dagegen nur 348 000 Zentner. Die Butterpreise bewegen sich zwischen 1 Pfd. 2 Sh. und es ............' ---------- •—~ ~
räume find es ja nicht, aber ich erinnere mich, daß Du mir einmal von der Behaglichkeit solcher altertümlichen Einrichtung vorgeschwärmt hast und da schienen mir diese Zimmer gerade passent für Dich."
„Ich danke Dir sehr, Lothar, Du konntest h der Tat keine beffere Wahl treffen."
„Außerdem hast Du hier vollständige Ruhr zu Deinen Studien," fuhr er fort. „Und hie, bist Du mit wenigen Schritten in der alten Schloßbibliothek, welche, wie man sagt, viel« wertvolle Bücherschätze enthalten soll."
Mit diesen Worten öffnete er eine kaum erkennbare Seitentür. Einige Stufen führten in einen gewölbten Raum hinunter, deßen Wände mit Bücheregalen besetzt waren. In der Mitt« des kreisrunden Raumes stand ein großer runder Tisch, mit einigen alten hoch lehnigen Lehnsesseln. Ueber dem Tisch hing an rostiger Kette ein alter, schwarzer, eiserner Kronleuchter, deßen Arme Schlangen darstellten, die auf den Köpfen Kronen trugen, in denen Wachskerzen — zum Teil heruntergebrannt — steckten. Groß« Erdgloben, physikalische Instrumente, verstaubt« Gläser, alte Wappen, standen und hingen umher, so daß das Gewölbe fast dem Laboratorium eines mittelalterlichen Adepten glich, welcher Eindruck noch durch einen ungeheuren, schwarzen Kamin erhöht wurde.
Als einziger, nicht hierher paßender Gegenstand stand neben dem ungeheuren schwarze« Tintenfaß auf dem Tisch eine moderne Petro, leumlampe. , , „
„Ich habe die Lampe hierher stellen laßen/» sagte Lothar, „falls Du hier arbeiten willst. Man sagt, daß ein Vorfahre von mir im siebzehnten Jahrhundert ein großer Gelehrter, Al- chymist und Bücherwurm gewesen ist. Von ihm rüljren alle diese alten Schweinslederbände her. Spätere Besitzer haben dann die Bibliothek b nach ihrem Geschmack vermehrt. Vielleicht fiubeU Du einig«» Interessante darunter."
(Fortsetzung folgt)