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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und de« Beilage«:Ztterarischrr Anzeige,Klmd«i?-tschastliche Beilage- ««dIllustriertes Kmmtagsblatt-.

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Marburg

Soimabend 22. Februar 1908.

Die JnsertionSgebühr beträgt für die 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfennig, für Reklamen 80 Pfennig. Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, Untversltätsbuchdruckerei Inhaber Dr. C. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 55.

43 Jahrgi

Zweites Blatt.

Namensänderung und Geburts- Neglster.

Im Juni 1907 hatte der Kaufmann E. in Berlin mit dem damaligen Rechiskandidaten, jetzigen Referendar P. und dem gleichnamigen Schauspieler P. einen notariell beurkundeten Beitrag geschlossen, durch den Ersterer die beiden P. an Kindesstatt annahm. Hierbei wurde be­stimmt, daß ein Erbrecht der an Kindesstatt An­genommenen ausgeschlossen sei. Im übrigen sollte es in Bezug auf Rechte und Pflichten aus dem Vertrage bei den gesetzlichen Bestimmungen verbleiben. Der Vertrag wurde vom Amtsgericht gerichtlich bestätigt. Alsdann hat der Referen­dar P. bei dem Standesamt, in dessen Register seine Geburt eingetragen ist, beantragt, die An­nahme an Kindesstatt im Geburtsregister zu vermerken. Diesen Antrag hat der Standes­beamte abgelehnt, weil der Umstand, daß in dem Vertrage das Erbrecht der Angenommenen aus­geschlossen war, vermuten ließ, daß der Vertrag nur zum Schein vereinbart sei, um eine Na­mensänderung zu erreichen.

Infolgedessen hat der Referendar P. bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt, das Stan­desamt anzuweisen, den von ihm gewünschten Vermerk im Geburtsregister vorzunehmen. Das Amtsgericht hat hierauf die Eintragung ver­fügt,- diese solle erfolgen, fall» keine anderen Be­denken vorliegen, als die von dem Standesamts geltend gemachten. Die geg-n diese Verfügung von dem Regierungspräsidenten eingelegte Be­schwerde ist vom Landgericht zurückgewiesen worden.

Der erste Zivilsenat des Kammergerichts hat auf die bei ihm angebrachte Beschwerde de« Re­gierungspräsidenten wie folgt entschieden: Da der Antrag der Beteiligten, betreffend den Ver­merk im Geburtsregister rechtlich begründet war, so konnte der Standesbeamte, der die Vornahme einer solchen Amtshandlung ablehnte, vom Ge­richt zur Eintragung angewiesen weiden. Das zuständige Amtsgericht durfte aber die Eintrag­ung des Vermerks nicht schon deshalb anordnen, weil der Standesbeamte nur zu prüfen habe, ob für die Vornahme der Amtshandlung die for­mellen Erfordernisse gegeben seien. Es war viel­mehr Aufgabe des Amtsgerichts, bevor es eine Anweisung an den Standesbeamten erteilte, seinerseits zu prüfen, ob die formellen und ma­teriellen Voraussetzungen für die beantragte Eintragung vorliegen) zu de i materiellen Vor­aussetzungen für die beantragte Eintragung ge­

ig INmydruck verdatend

Die weiße Frau von Oldensloe.

Original-Roman von O. Elster.

(Fortsetzung.)

Auf Schloß Oldensloe wurde ich in der herz­lichsten Weise empfangen. Lothar umarmte mich wie einen Bruder, sein Vater schüttelte mir die Hand, klopfte mir aus die Schuller und sagte:Welch ein stattlicher Reitersmann sind Sie geworden, Gundokar!" Die Gräfin Alexandra streckte mir von ihrem Ruhebett, aus welches sie ihr Leiden die meiste Zeit bannte, die schmale durchsichtig weiße Hand entgegen und dankte mir in bewegten Worten, daß ich ihrem Sohn das Leben gerettet habe. Und Komtesse Amalgunde? Als blühende Jungfrau stand sie vor mir, die mich als Kind verlaßen, ein hol­des Erröten auf den Wangen, eine Träne in den blauen Augen. Wortlos reichte sie mir die Hand, aber ihr leiser, schüchterner Druck sagte mir mehr, als die freundlichen und dankbaren Worte ihrer Eltern.

Nun die alte Gräfin, die Mutter des Grafen Oldensloe, trat mir mit ernster Zurückhaltung und Kälte entgegen.

Ich erinnerte mich der alten Gräfin noch sehr gut, als sie nach dem Tode meines Vaters zu uns gekommen war. Ihre stolze, vornehme Ee- (teilt, ihr schönes Antlitz, die großen Augen, die ein geschwungenen Lippen hatten sich seitdem nur wenig verändert, obwohl die Gräfin jetzt wohl 70 Jahre alt sein mußte. Nur die Falten zwischen ihren dunklen Augenbrauen hatte sich noch vertieft, der Glanz der Augen, die frischen Farben ihrer Wangen waren matter geworden und der stolze Zug um ihren Mund trat schärfer !jervor. Das damals graue Haupthaar war ilberweiß geworden und schmiegte sich in wei­chen Wellenlinien um die hohe Stirn, die einige ernste Furchen durchzogen.

hört aber die Rechtswirksamkeit des Annahme­vertrages. Denn dadurch, daß dieser gerichtlich bestätigt ist, wird seine etwaige Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit nicht ausgeschloffen, soweit nicht Ausnahmen besonders bestimmt sind. Abgesehen von den besonderen Ausnahmen finden ^eshalb auf den Vertrag die allgemeinen Bestimmungen über Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit von Rechts­geschäften Anwendung.

Der Vertrag ist nichtig, wenn die von den Vertragschließenden abgegebenen Erklärungen über die Annahme an Kindesstatt nur zum Schein abgegeben sind, wenn in Wirklichkeit nicht eine Annahme an Kindesstatt, sondern lediglich eine Ueberlaffung des Namens des An­nehmenden an den Angenommenen gewollt ist. Denn die bloße Uebertragung eines Namens durch Vertrag ist gesetzlich unzulässig. Würde also hierauf allein der wirkliche Wille der Ver­tragschließenden gerichtet gewesen sein, so würde das unter dem Schein eines Annahmevertrages geschloffene Rechtsgeschäft unzulässig sein und könnte eine rechtliche Wirkung nicht haben.

Das Landgericht ist deshalb auf die Be­schwerde des Regierungspräsidenten hin mit Recht in eine Prüfung der Frage eingetreten, ob etwa der Vertrag nur zum Schein abgeschloffsn ist. Hierbei hat es aber der ihm obliegenden Ermittelungspflicht nicht genügt. Zuzugeben ist allerdings, daß der Umstand allein, daß in dem Vertrage das Erbrecht der Angenommenen aus­geschloffen ist, im allgemeinen nicht genügen wird, um einen Vertrag für ein Scheingeschäft zu erachten. Denn der Ausschluß dieses Erbrechts in dem Annahmeoertrage ist ausdrücklich im Ge­setze zugelaffen und trotz des Ausschlußes dieses Erbrechts können im übrigen alle Wirkungen, welche das Gesetz an den Annahmevertrag knüpft, durchaus ernstlich gewollt sein. Dazu ge­hört aber, daß der Wille der Vertragschließenden nicht allein auf die Uebertragung des Namens des Annehmenden auf den Angenommenen, son­dern vor allem auf die Herstellung eines fami- lienrechtlichen Verhältnißes zwischen dem An­nehmenden und dem Angenommenen, welch letz­terer durch die Annahme die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden erhält, ernstlich gerichtet ist. Ob dies zutrifft, hängt von den besonderen Umständen des einzelnen Falles ab und dabei kann in Anbetracht der sonst vorliegenden Verhältniffe auch der Aus­schluß des Erbrechts gegen den Annehmenden besondere Bedeutung gewinnen.

Im liegenden Falle nun sind die Angenom­menen beide großjährig. Es erscheint deshalb, zumal bei dem Ausschlüße des Erbrechts, zwei­felhaft, ob hier in Wirklichkeit die Herstellung eine» familienrechtlichen Verhältnißes und nicht

Sie reichte mir die Hand, welche ich ehrfurchts­voll küßte.Ich hätte nicht geglaubt," sprach sie in kühlem Tone,daß wir uns noch einmal und am allerwenigsten hier wieder sehen sollten. Mein Enkel hat es jedoch gewünscht und ich will hoffen, daß Ihre Anwesenheit meinem En­kel Freude bereitet."

Ich fühlte mich durch diese Worte einiger­maßen verletzt. Lothar beruhigte mich jedoch.

Meine Großmutter ist im Alter immer selt­samer geworden," sagte er.Sie wollte anfangs überhaupt nicht zugebem daß Du hierher kämest. Als ich sie nach dem Grunde ihrer Abneigung gegen Dich befragte, sprach sie von einem unan- gnehmen Austritt, welchen sie mit Deiner Fa­milie gehabt habe. Aus Näheres wollte sie sich jedoch nicht einlaffen, ich habe immer geglaubt, meine Großmutter und Deine Mutter seien als die besten Freundinnen auseinandergegangen."

Ich errötete.

Meine Mutter," entgegnete ich,sprach stets nur mit der größten Verehrung von Deiner Großmutter und ich bin in demselben Gefühl gegen sie erzogen worden, und aufgewachsen. Ich wüßte nicht, daß meine Mutter oder ich ihr jemals Anlaß gegeben hätten, uns zu zürnen."

Nun, so laßen wir es auf sich beruhen, lie­ber Freund! Meine Großmutter ist eine wun­derliche Dame von jeher gewesen. Du wirst Dich erinnern, daß sie hier ein Einsiedlerleben führte und nur einige alte Diener und Dienerinnen um sich duldete. Dieser Hang zur Einsamkeit hat mit dem Atter sehr zugenommen, sie lebt fast ganz zurückgezogen in ihren Gemächern, wir sehen sie oft Tage lang nicht. Es war ihr auch durchaus nicht recht, als wir hier unseren stän­digen Wohnsitz nahmen. Aber meine Mutter brauchte Ruhe und mein Vater konnte hier sei­ner Jagdpassion leben. Doch genug, komm, ich werde Dir Deine Zimmer zeigen!"

Man wird sich erinnern, daß ich in meiner Kindheit Schloß Oldensloe niemals betreten hatte. Das Schloß war mir daher vollständig

nut die Uebertragung des Namens gewollt ist. Jedenfalls bedarf es zur Entscheidung dieser Frage weiterer Aufklärung, insbesondere über die persönlichen und Vermögensverhältniße der Vertragschließenden, ihre Beziehungen zuein­ander, über den Anlaß zu dem Annahmevertrag und über den Zweck, den sie mit dem Annahme- vertrage zu erreichen beabsichtigen. Diese Auf­klärung wäre von Amts wegen durch Anstellung der erforderlichen Ermittelungen und durch Auf­nahme der geeignet erscheinenden Beweise zu be­schaffen gewesen. Da das unterblieben ist, ist die Entscheidung des Landgerichts aufzuheben.

Die Sache wird an das Amtsgericht zurück­verwiesen.

Reich.

Zur Jubelfeier des Husarenregiments Fürst Blücher in Stolp erließ der Kaiser unter dem 16. Februar folgende Kabinettsorder:Ich entbiete dem Husarenregiment Fürst Blücher von Wahlstatt zu dem Jubeltage meinen könig­lichen Gruß und Glückwunsch. Gern nehme ich Veranlassung, ihm für die vielfach ausgezeichne­ten Dienste erneut zu danken, die es in heißen Kämpfen meinen erhabenen Vorgängern auf dem Thron und dem Vaterlande geleistet hat. Ich vertraue zu dem Regiment, daß der Geist des unvergeßlichen Feldherrn, deßen Namen es zu tragen gewüroigt ist, bis in die fernste Zu­kunft in ihm erhalten bleibe und es zu Taten höchster Tapferkeit und Entschloßenheit begei­stere, die den Vorvätern unvergänglichen Ruhm eingetragen haben. Das Regiment bleibe, was es war und es ist: ein Vorbild treuer Hingebung an König und Vaterland, der Stolz feiner hei­matlichen Provinz, des treuen Pommerlandes, eine Zierde des Heeres."

Minister v. Bodman über die Sozialdemo- kratte. Karlsruhe, 17. Febr. Der Minister des Innern führte in der heutigen Sitzung der zweiten Kammer u. a. folgendes aus:Er stehe auf dem Standpunkt, daß ein Sozialdemokrat nicht Beamter fein könne, wenn er sich im mon­archischen Staat als Republikaner bekenne, nicht nur theoretisch, sondern die Monarchie bekämpfe, wie es der Abg. Kolb in Leitartikeln getan habe. Die Sozialdemokraten könnten ihr Programm auf friedlichem Wege gar nicht verwirklichen und spielten a auch mit der Revolution, indem sie sagten:Wenn das und das geschieht oder nicht geschieht, so greifen wir auch zur Gewalt." Weitere Worte wolle er nicht darüber verlieren, denn zu einer Verständigung werde man ja doch nicht kommen. Er werde auch dem Abg. Pfeifsle den Gefallen nicht tun, zu sagen, ob er die So­zialdemokratie hier im Hause mißen möchte oder

neu und fremd und ich betrachtete es mit großem Interesse.

Es bestand aus zwei verschiedenen Zeitaltern stammenden Bauten. Der älteste Teil, welcher, wie mir Lothar erzählte, unbewohnt war, nur daß im Erdgeschoß einige Wirtschaftsräumlich­keiten sich befanden, mochte wohl fünf- bis sechs­hundert Jahre alt sein. Er war klein und win­kelig, schloß einen engen, finsteren feuchten Hof ein, und machte einen ruinenhaften, verwitter­ten Eindruck. Die schmalen, schartenartigen Fenster waren sehr unregelmäßig angebracht, was darauf schließen ließ, daß das Innere sehr winkelig und mit vielen kleinen Treppen ver­sehen war. Epheu und wilder Wein rankten sich an den zerbröckelten Mauern empor, und verliehen diesem Teil des Schloßes ein maleri­sches, romantisches Aussehen. Die Hauptfront sah nach dem Park und wurde durch hohe, wohl hundert Jahre alter Ulmen und Tannen fast vollständig verdeckt. Ein uralter gewaltiger Turm mit fünf Meter dicken Mauern schloß die­se» alte Gemäuer ab, und an diesen Turm war das moderne Schloß in heiterem Renaissancestil derartig angebaut, daß der Turm die Mitte der Hauptfront bildete, die mit zwei Seitenflügeln einen geräumigen Hof einschloß, auf dem sich ein Springbrunnen und hübsche gärtnerische An­lagen befanden.

Ein eisernes Gitter schloß diesen Hof gegen einen zweiten ab, auf dem sich die Wirtschafts­baulichkeiten, Pferdestall, Wagenremisen, Diener» Wohnungen und so weiter befanden.

Lothar fühtte mich in den zweiten Stock des Schlosses, und öffnete mir zwei behaglich mit altertümlichen Möbeln ausgeftattete Zimmer, deren Fenster eine entzückende Aussicht in den Park und auf den älteren Teil des Schloßes ge­währten.

,Lch hoff«, ich hab« Deinen Geschmack mit der Ausstattung dieser Zimmer getroffen," Jagte er lächelnd, al» ich mich eine» Ausrufes bes Entzücken» nicht «rwchren konnte. »Pracht-

nicht. Die Abgeordneten würden ohne ihn ge­wählt. Was er jedoch tief bedauere, fei, roene auch bürgerliche Parteien der Sozialdemokratie ihre Stimme geben, und in diesem Bedauern mache er keinen Unterschied zwischen den beiden Seiten des Hauses."

Zur Stellung Erandingers. Erzbischof von Abert von Bamberg hat an den Führer der liberalen Landtagsfraktion Caffelmann einen umfangreichen Brief gerichtet, in welchem er be­tont, daß er als Erzbischof nach wie vor auf dem Standpunkte stehe, daß seit den Zeiten des Kul­turkampfes in den weitesten Kreisen des katholi­schen Volkes die berechtigte Ansicht bestehe, daß liberal kirchenfeindlich bedeute. Deshalb könne Pfarrer Erandinger weder der liberalen Partei angehören, noch den Reiseapostel für sie machen.

Zu den erhöhten Butterpreisen. Nach den Erfahrungen bei Anlässen ähnlicher Art dürft« zu erwarten fein, daß der Versuch gemacht wer­den wird, aus den erhöhten Butterpreisen im Sinne einer abfälligen Kritik der deutschen Wirtschaftspolittk Kapit"l zu schlagen und auch diese Preissteigerung auf Rechnung des deut­schen Tarifsystems zu setzen. Demgegenüber ist festzustellen, daß in England, dem Lande der freien Einfuhr der Nahrungsmittel, genau die­selbe Butterknappheit und genau derselbe hohe Preisstand herscht. In Londoner Blättern wird nachgewiesen, daß die Butterausfuhr aus ben britischen Kolonien in der Zeit vom 1. bis 14. d. M. nur 121000 Boxes (1 Box gleich 50 kg) be­tragen hat gegen 214 000 Boxes in der gleichen Zeit des Jahres 1907. Im Januar d. I. betrug die Einfuhr an Kolonialbutter 119 282 Zentner, im Januar des Vorjahres dagegen 174 494 Zentner. Ebenso haben auch die Zuiuhren au« den europäischen Produktionsländern fast durch­gehends sehr beträchtlich nachgelaßen. Au- Deutschland, das im Januar 1906 noch 4387 Ztr. Butter in England absetzte, wurden in dem­selben Monat des Vorjahres 612 und dieses Jahr gar nur 55 Zentner ausgeführt. Die Einfuhr aus Dänemark ist um beinahe 20 000 Zentner gegen den Januar 1907, aus Rußland um 10 000 Zentner, aus Schweden um 2500 Ztr., aus den Vereinigten Staaten um fast 30 000 Ztr. (gegen den Januar 1906) zurückgeblieben, und nur Frankreich erscheint gegenüber dem Januai 1907 mit einem kleinen Plus von 3200 Zentner, bleibt aber auch mit feiner Einfuhr um über 5000 Zentner gegen den Januar 1906 zurück. Die Gesamteinfuhr britischer-kolonialer und nichtenglischer Butter betrug im Januar 1907 rund 435 000 Zentner, im Januar des lausenden Jahres dagegen nur 348 000 Zentner. Die But­terpreise bewegen sich zwischen 1 Pfd. 2 Sh. und es ............' ----------~ ~

räume find es ja nicht, aber ich erinnere mich, daß Du mir einmal von der Behaglichkeit solcher altertümlichen Einrichtung vorgeschwärmt hast und da schienen mir diese Zimmer gerade passent für Dich."

Ich danke Dir sehr, Lothar, Du konntest h der Tat keine beffere Wahl treffen."

Außerdem hast Du hier vollständige Ruhr zu Deinen Studien," fuhr er fort.Und hie, bist Du mit wenigen Schritten in der alten Schloßbibliothek, welche, wie man sagt, viel« wertvolle Bücherschätze enthalten soll."

Mit diesen Worten öffnete er eine kaum er­kennbare Seitentür. Einige Stufen führten in einen gewölbten Raum hinunter, deßen Wände mit Bücheregalen besetzt waren. In der Mitt« des kreisrunden Raumes stand ein großer runder Tisch, mit einigen alten hoch lehnigen Lehnsesseln. Ueber dem Tisch hing an rostiger Kette ein alter, schwarzer, eiserner Kronleuchter, deßen Arme Schlangen darstellten, die auf den Köpfen Kronen trugen, in denen Wachskerzen zum Teil heruntergebrannt steckten. Groß« Erdgloben, physikalische Instrumente, verstaubt« Gläser, alte Wappen, standen und hingen um­her, so daß das Gewölbe fast dem Laboratorium eines mittelalterlichen Adepten glich, welcher Eindruck noch durch einen ungeheuren, schwarzen Kamin erhöht wurde.

Als einziger, nicht hierher paßender Gegen­stand stand neben dem ungeheuren schwarze« Tintenfaß auf dem Tisch eine moderne Petro, leumlampe. , ,

Ich habe die Lampe hierher stellen laßen/» sagte Lothar,falls Du hier arbeiten willst. Man sagt, daß ein Vorfahre von mir im sieb­zehnten Jahrhundert ein großer Gelehrter, Al- chymist und Bücherwurm gewesen ist. Von ihm rüljren alle diese alten Schweinslederbände her. Spätere Besitzer haben dann die Bibliothek b nach ihrem Geschmack vermehrt. Vielleicht fiubeU Du einig«» Interessante darunter."

(Fortsetzung folgt)