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Man abonniert auf bie täglich erscheinendeOberhessrsche Leitung" bei allen Postämtern und unfern Zeitungsstellen tu Kirchhainunb Wetter sowie bei unserer Expedition Markt 21. Der Bezugspreis beträgt durch die Post 2,25 Mk. (ohne Bestellgeld), bet unfern Zettungsstellen und der Expedition 2 Mk.

Marburg

Sonnabend. 22. Februar 1908.

Die Jnsertionsgebühr beträgt für bie 7 gespaltene Zeile ober beten Raum 15 Pfennig, für Reklamen 30 Pfennig. Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, Umversttätsbuchdruckerei Inhaber Dr. C. Hitzersth, Marburg, Markt 21. Telephon 55.

43. Jahrg.

Elftes Blatt

Der heutigen Nummer liegt bei Kreisblatt Nr. 15.

Die Erfolge der Ansievluugs- Kornmijsion und ihre Gefährdung.

DieOstdeutsche Koriesp." schreibt: Erfreu­ticherweise hat die Befiedlungstätigkett der An- fiedlungs-Kommission im Jahre 1907, dessen zahlenmäßiges Ergebnis jetzt vorliegt, noch nicht unter der notgedrungenen Einschränkung der Ankaufstätigkeit dieser Behörde gelitten, die eintreten muh, wenn ihre Fonds nicht bald wie­der aufgefüllt werden. Das ergibt folgende Uebersicht. Es wurden an Ansiedler vergeben, d. h. verkauft oder (zu kleinerem Teil) ver­pachtet:

im Jahre 1901 6 156 ha

1902 20 031

1903 19 503

1904 19 736

1905 20 466

1906 22 516

1907 24 066

Diese Zahlen wollen in ihrem nationalpoli- tischen Erfolge bedeuten, dah im Jahre 1907 nicht weniger als 55 neue deutsche Dör­fer mit durchschnittlich 30 Ansiedlerstellen und einer Feldmark von 480 ha geschaffen worden sind! Die Gesamtzahl der bisher zu Rente, Pacht und Miete angesetzten Ansiedlerfamilien ist hiermit bereits auf 14135 gestiegen und im gan­zen beträgt die Ansiedierbevölkerung heute schon reichlich Hunderttausend Seelen, d. s. rund 3% der Eesamteinwohnerzahl der Ansiedlungspro­vinzen. 341 neue Dörfer hat die staatliche Sied­lungsbehörde bisher aus ehemaligen fast durch­weg polnischen Charakter tragenden Eutsbezir- ken geschaffen und daneben noch in 171 alten Landgemeinden und 21 Städten das Deutschtum gekräftigt und zahlenmäßig gehoben. Und diese Zahlen geben doch nur die unmittelbare Tätigkeit der Ansiedlungskommisfton wieder. Von ihren mittelbaren Erfolgen sei hier nur hervorgehoben, dah die Kommission eine große Anzahl deutscher Besitzer der Ansiedlungsprovin­zen durch Gewährung von Zulagestücken aus den Ansiedlungsgütern, durch das Zugeständnis der Teilnahme an der Eemeindeausstattung und durch andere Vorteile dazu zu bestimmen ver­mochte, daß sie ihre Grundstücke dem Ansiedler­recht unterstellten und sie damit für alle Zeit der deutschen Hand sicherten.

202 912 ha hat die Ansiedlungskommisfton bis Ende 1907 vergeben, das sind 36 Quadrat­meilen. Daneben haben 22 908 ha Verwendung für die Ausstattung von Gemeinde, Kirche und Schule mit Ländereien, für Wege, Gräben usw. gefunden und 21 745 ha (überwiegend Wald­flächen) sind an den Domänen- und Forstfiskus und an Nichtansiedler veräußert. Bleibt auch gegenwärtig noch ein nicht unbeträchtlicher Vor­rat von Land zur Vergebung übrig, so wird doch binnen kurzem die ganze segensreiche Tätigkeit der Ansiedlungs-Kommission ins Stocken ge­raten, wenn eine Einigung der Regierung mit den Häusern des Landtages über die Enteig­nung nicht zustande kommt. Versagt das Herren­haus wirklich auch in letzter Lesung in einer so grundlegenden nationalen Frage und kommt nicht wenigstens nach der Rückverweisung der Vorlage an das Abgeordnetenhaus noch "ein einigermaßen brauchbares Kompromiß zustande, so stehen wir vor dem Z u f a m m e n b r u ch unserer Ansiedlungstätigkeit. Denn daß die Regierung sich mit der vom Herrenhause verballhornten Vorlage zufrieden geben wird, das wollen wir zu ihrer Ehre nicht k«nnehmen. Tut sie das aber nicht, so ist auch eine Auffüllung der Mittel der Anfiedlungs- kommission ausgeschlosien. Zu oft und zu feier­lich hat Fürst Bülow betont, daß eine erfolg­reiche Ansiedlungspolitik nach dem heutigen Stande der Dinge ohne das Mittel der Enteig­nung unmöglich sei.

Af-s den Parlamente«.

Deutscher Reichstag.

Der Reichstag nahm am Donnerstag in zwei- ter Beratung das Telefunkengesetz ohne Debatte nach den Kommisstonsbeschlüsien an und setzte dann die Beratung des Etats des Reichsjustiz«

tttnts fort. Abg. Roth (wirtsch. Vgg.) nahm Stellung zu den einzelnen Resolutionen und sprach sich hierbei für gesetzliche Regelung der Tarifverträge aus, sowie für Erhöhung der Zeu­gen- und Sachverständigengebühren und für Tagegelder an Schöffen und Geschworene. Auch einer reichsgesetzlichen Regelung des Strafvoll­zuges und der Fürsorge für entlasiene Gefangene stimmten seine Freunde zu. Dagegen hielt ein Teil derselben die Frage der Deportation für noch nicht spruchreif. Freundlich stellte sich Red­ner auch der Resolution auf Reform des Straf­vollzuges bei Jugendlichen gegenüber, sprach sich jedoch gegen die Resolution Albrecht und Een. (Soz.) aus, deren eine das Recht zur Zeugnis­verweigerung auf alle an der Herstellung von Zeitungen beteiligten Personen ausdehnen will, während eine zweite eine Vermehrung der Son­dergerichte fordert. Staatssekretär Dr. Rieber­ding konnte mitteilen, daß die neue Strafprozeß­verordnung fettig gestellt und der preußischen Regierung zur Begutachtung unterbreittt wor­den ist. Sie enthalte eine umfangreiche Novelle zum Eerichtsverfasiungsgesetz und eine völlige Neuordnung des Strafprozesses selbst. Es em­pfehle sich, die Frage der Gewährung von Tage- gewern an Geschworene und Schöffen zusammen mit der neuen Strafprozeßordnung zu erledigen. Abg. Dove (frf. Vgg.) lehnte die Errichtung neuer Sondergettchte ab, trat jedoch für als­baldige Gewährung von Tagegeldern an Schöf­fen und Geschworene ein. Abg. Bruhn (Dtsch. Rfp.) forderte eine Verbilligung der gesamten Rechtspflege. Abg. Seyda (Pole) suchte nach­zuweisen, daß einzelne preußische Gesetze mit der Reichsverfassung nicht vereinbar seien. Staatssekretär Dr. Rieberding wies diese An­schuldigungen zurück und gab zu bedenken, daß die Angriffe, gegen einen anderen Bundesstaat al» Preußen erhoben, mit weit größerer Schärfe zurückgewiesen werden würden. Abg. Bare«, horst (Rp.) tadelte da» Verhalten des leitenden Amtsrichters im ersten Moltke-Harden-Prozeß und mißbilligte, das rigorose Vorgehen gegen Zeugen vor Gericht. Auf eine Anfrage des Red­ner» erklärte Staatssekretär Dr. Rieberding, bei der bevorstehenden Justizreform solle keines der bestehenden Landgerichte beseittgt werden. Abg. Bassermann (natl.) begründete die Resolution auf Revision des Strafverfahrens gegen Ju­gendliche. Staatssekretär Dr. Rieberding teilte mit, daß die neue Strafprozeßordnung besondere Bestimmungen über die Behandlung jugend­licher Personen enthalten werde. Im Anschluß an den Fall Wrede bedauerte Abg. Frhr. v. Maltzahn (kons.), daß das Gesetz die Unter­bringung vermutlich geisteskranker Personen so­wohl in öffentlichen wie in Pttvatanstalten zu- lasse, und wandte sich dann mit Schärfe gegen den Abg. Stadthagen, der, aus dem Anwalt­stande ausgeschlosien, kein Recht habe, über den deutschen Richterstand herzuziehen. Ein meklen- burgischer Regierungskommisiar und Staatssek­retär Dr. Rieberding erwiderten, die Unter­bringung der Fürstin Wrede in eine öffentliche Anstalt sei von den Sachverständigen nicht be­antragt worden. Freitag 1 Uhr: Fortsetzung, Schluß 614 Uhr.

Ku» den Kommissionen de» Reichstage».

Die Budgetkommisfion erledigte am Donners­tag zunächst den Etat für Togo ohne Abstriche. Die angeregte Einführung einer Wettzuwachs- Buer in Togo wurde von der Verwaltung vor- ufig abgelehnt. Beim Etat des Reichskolo­nialamts machte Staatssekretär Dernburg die Mitteilung, daß der Kolonialrat durch kaiserliche Kabinettsorder vom 19. Febr. 1908 aufgelöst worden sei. Der Staatssekretär betonte ferner, daß eine Vermehrung der Aerzte in Aussicht ge­nommen und auch die Missionen zur Bekämpfung der Krankheiten durch Lieferung von Büchern, Instrumenten usw. unterstützt werden sollten. Ferner solle die Vorbereitung für den Kolonial­dienst durch Vorlesungen an verschiedenen Uni« verfitäten und Handelshochschulen und durch Un­terricht in den Kolonialsprachen am Seminar für orientalische Sprachen gefördert werden. In gleicher Hinsicht solle auch die Einrichtung eines kolonialen Instituts in Hamburg wirken. Der Staatssekretär erklärte ferner, die koloniale Kar­riere stände jedem offen auch dem Kaufmann, leider aber kamen diese nicht. Ein Kastengeist sei in den Kolonien nicht vorhanden. Bei den einmaligen Ausgaben wird länger über eine Forderung von 200 000 für die wissenschaft­liche Forschungsexpedition des Herzogs Adolf Friedrich von Mecklenburg in die Kolonien be­raten. Abg. Erzberger (Zentr.) behauptet, es fei nur eine Jagdreise gewesen. Der Titel wird schließlich bewilligt und die Weiterberatung auf Freitag vettagt. In der Börsengesetzkom- Mission kam ee am Donnerstag zu den Abstimm­ungen über den Paragraphen 50 des Entwurfs (Verbot des Terminhandels in Getreide und Mühlenfabrikaten) und den dazu gestellten Ab­änderungsanträgen. Abf, 1 wurde mit 15 gegen

13 Stimmen nach einem Antrag Graf von Kanitz (kons.) angenommen, der wie fogt lautet:Bör­sentermingeschäfte in Getreide und Mühlen­fabrikaten sind verboten." Die Bereino« gesetzkommission beendete am Donnerstag die erste Lesung des Entwurfs bis auf den zurück- gestellten Paragraph 7 (Sprachenparagraph). Der Paragraph 11 wurde nach einem Anttag des Abg. Dietrich (kons.) gegen vier Stimmen angenommen, der Antrag Trimborn zu Para­graph 11 abgelehnt. Paragraph 12 wird in der Fassung der Regierungsvorlage, ebenso Para­graph 13, 14 und 15 angenommen. Alle hierzu gestellten Abänderungsanttäge werden abge­lehnt. Bei Paragraph 16 kommt es zu einer längeren Erörterung über kirchliche Prozessionen und Wallfahrten. Der Paragraph wird unver­ändert angenommen. Das Zentrum gibt eine Erklärung zu Protokoll und enthält sich der Ab- sttmmung. Die nächste Sitzung wird auf Don­nerstag, den 27. Febr., anberaumt. In der Kommission zur Abänderung des Paragraph 833 B. G. B. wurde der Paragraph nach der Regier­ungsvorlage angenommen, alle Abänderungs­anträge abgelehnt. Zum Berichterstatter wurde Abg. von Treuenfels (kons.) gewählt.

deutsches Reich.

Der Kaiser besuchte gestern morgen den Staatssekretär des Auswärtigen Amts und hier­nach den Reichskanzler und hörte im königl. Schlosie die Vorträge des Chefs des Jngenieur- und Pionierkorps, des Stellvertteters de» Kriegsministers, Generals Sixt v. Arnim, und des Chefs des Eeneralstabes der Armee. Gegen 12 Uhr begab sich der Kaiser nach dem Justiz­ministerium, um dott einen Vortrag des Geh. Justizrats Dr. Kahl beizuwohnen und danach einer Einladung des Justizminis.ers zum Früh­stück Folge zu leisten. Im Herbst wird der Monarch wieder nach München kommen zur Einweihung der neuen preußischen Gesandtschaft und seiner Schackgalerie, die damit verbunden wird, sowie zum Besuch der Ausstellung, die in diesem Jahre in München stattfindet.

Der Rachfolger de» Freiherrn v. Stengel. Zum Reichsschatzsekretär ist, wie wir noch gestern abend durch Extrablatt mitteilen konnten, an Stelle des Freiherrn v. Stengel der bisherige Unterstaatssekretär im Reichspostamt v. Sydow ernannt worden. In den Verhandlungen der Budgetkommisiion des Reichstages, wie als Ver­treter des Staatssekretärs, hat der neue Staats­sekretär den Eindruck eines tüchtigen, kenntnis­reichen und gewandten Beai.rten gemacht. Der Wirkliche Geheime Rat Sydow ist im Jahre 1851 in Berlin geboren. Sein Vater war Unterstaatssekretär im Kultusministerium. Er erhielt seine Vorbildung auf dem Friedrich- Wilhelm-Eymnasium in Berlin und studierre dann auf den Universitäten Berlin und Heidel­berg die Rechte. Nachdem er bis 1883 im Justiz­dienst tätig gewesen war, wurde er in diesem Jahre al» ständiger Hilfsarbeiter in das Reichs­postamt berufen, wurde 1884 vortragender Rat, 1885 Geheimer Postrat, 1889 Geheimer Ober­postrat und 1897 Direttor der zweiten Abteilung des Reich Postamts. 1905 erhielt Staatssekretär v. Sydow den Titel Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz. Er hat verschie­dene Textausgaben von Reichsgesetzen bearbeitet.

Pom Bundesrat. In der gestrigen Sitzung des Bundesrates wurde dem Entwürfe der Ver­ordnung betr. die Konsulargerichtsbarkeit in Bulgarien, die Zustimmung erteilt. Die Nordd. Allg. Ztg." meldet: Gestern nachmittag sand unter dem Vorsitz des Reichskanzlers eine vertrauliche Besprechung der stimmführenden Mitglieder des Bundesrates statt, deren Gegen­stand in erster Linie die Lage der Reichssinanzen und der Wechsel in der Leitung des Reichsschatz­amtes war. Der zum Nachfolger des Freiherrn e. Stengel ernannte Unterstaatssekretär v. Sy­dow soll gleichzeittg zum Staatsminister und Mitglied des preußischen und Staatsmini­steriums ernannt werden.

Zum Submisiionswesen wurde in der Handels- und Gewerbekornmisiion des Abgeord- nttenhauses folgender Anttag des konservativen Abgeordneten Hammer angenommen:Bei der Ermittelung von Preisen für Unterhaltungs­arbeiten für staatliche Bauten wird dem Hand­werker seitens der beteiligten Behörden eine Einwirkung zugestanden durch Heranziehung von Sachverständigen. Die Sachverständigen werden dem ausschreibenden Beamten für die am Orte der Ausführung in Frage kommenden gewöhnlichen handwerksmäßigen Arbeiten von der Handwerkskammer ernannt."

Ausland.

** Das Urteil im Prozeß Stöffel. Peter», bürg, 20. Febr. Im Stöffel-Prozeß wurde heute das Urteil gefällt. Stöffel wurde ;um Tod« verurteilt ohne Verlust der Ehrenrechte. Gene­ral Fock erhiel. einen Verweis. Die General« Reiß und Smirnow wurden freigesprochen. Der Gerichtshof wird den Kaiser bitten, die Strafe für Stöffel in eine zehnjährige Festungshaft um« zuwandeln in anbetracht der heldenmütigen Verteidigung der Garnison unter seinem Ober­befehl, sowie seiner persönlichen Tapferkeit. Er wurde für schuldig erkannt, weil et die Festung übergeben hatte, bevor alle Mittel zur weiteren Verteidigung erschöpft waren, weil er die Amts­gewalt nicht angewendet und sich eines Diszip­linarvergehens schuldig gemacht hatte. Da» Gericht ersucht um Strafmilderung, weil Port Arthur von überlegenen Streitkräften belagert war, unter Stöffels Leitung mit beispielloser Hartnäckigkeit sich verteidigt und die ganze Welt durch den Heldenmut der Garnison in Erstaunen- gesetzt hat, ferner weil er mehrere Stürme unter kolossalen Verlusten des Feindes abgeschlagen, während der ganzen Belagerung den Heldengeist der Verteidiger aufrechterhalten und an drei Feldzügen tatkräftig teilgenommen hat.

** Marokko vor dem französischen Senat. Auf eine Anfrage von Gaudin de Villaine antwor­tete der Kriegsminister, daß seit dem Beginn der Attion Frankreichs in Marokko nur allzu­häufig erfundene oder tendenziöse Mitteilungen über die Operationen der französischen Sol­daten verbreitet worden seien. Die erfolg- reichsten Unternehmungen und Truppenbeweg­ungen, die klug ausgedacht waren und glänzend durchgeführt wurden, fanden oftmals eine durch Uebelwollen entstellte Beurteilung. Der Mi­nister erinnerte daran, unter welchen Bedingun­gen sich die ersten Truppen in Casablanca ein« richteten. Die Regierung entsandte Truppen nach Casablanca, um die Stämme, welche Mord­taten begingen, zu züchtigen und die Organi­sation der Polizei, die durch die Algecirasakte vorgesehen war, zu unterstützen. Die Ausschif­fung erfolgte am 7. August; die Truppen fanden aber in Casablanca nicht die Hilfsmittel, die sie erwarteten. Die Stadt war von den Stäm­men geplündett und spät '.t wurde sie beschoffen. Man befand sich vor rauchenden Trümmern und einer namenlosen Verheerung. Unter solchen Umständen hat General Drude seine ersten Ope- rationen in der Umgegend von Casablanca aus« geführt. Der Minister gab dann eine Schilder­ung der einzelnen Unternehmungen. Es war aber, inanbettacht der beschränkten Transport­mittel und des niedrigen Effekttvbestandes für die Truppen sehr schwierig, ihre Unternehmun- gen wett auszudehnen. B-»' jeder Gelegenheit aber zeigten sie Standhaftigkeit und Tapferkeit, welche schließlich die Stämme zu der Ueberzeug« ung brachten, daß sie nichts besseres tun könnten, als sich zu unterwerfen. Der Kriegsminister fährt fort: Zu dieser 3ei; geschah es, daß eia ausgezeichneter Offizier, Oberst du Fretay, von General Drude bestraft wurde wegen eine» Kampfes, in dem er große Tapferkeit an den Tag gelegt hatte. Man hat behauptet, die Be­strafung sei von Paris angeordnet worden; man wollte den Beweis einer unangebrachten Ein- Mischung der Regierung darin sehen. Nicht»; von alledem ist wahr. Die Regierung hat zn. gleicher Zeit von dem Zwischenfall, oer die Be­strafung des Obersten veranlaßte, und von der Disziplinarmaßregel selbst Kenntnis erhalten. Dieser Offizier hatte die Instruktion erhalten, einen bestimmten Punkt nicht zu überschreiten. Er überschritt ihn. Ist der Oberbefehlshaber nicht verpflichtet, diejenigen, die seinen Befehlen den Gehorsam verweigern, zur Verantwortung zu ziehen? Der Minister erinnerte weiter an die Erkrankung des General Drude und an seine Ersetzung durch d'Amade. Bei seiner Ankunft habe dieser die militärischen Operationen mitten in der Entwicklung vorgefunden und weiter ver­folgt. Das sei seine Pfticht und klug gewesen. Picqunrt warf einen Rückblick auf die seit dieser Zeit erfolgten Operationen. Viele Stämme seien kriegsmüde, möchten ihre Handelsbeziehun­gen wieder aufnehmen und hätten einen solchen Wunsch noch ror ganz kurzer Zett,am 18. Febr* ausgesprochen. Der Kriegsminister wies auf di« Ausdauer der Truppen hin. Die große Beweg- lichkeit des General d'Amade mache unbestreit­bar einen tiefen Eindruck auf die Stämme, so daß man sich der Hoffnung hingeben könne, datz pch vor der Uebettegenheit der französische«