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fg (Nachdruck Betboten.],

Unter der Maske.

Roman von Lady Seor,i«a Robertson, (Fortletzung.)

f ist mit immer eine Ehre, wenn Sie Dich aufsuchen," erwiderte et verbindlich.Hof­fentlich haben Sie die Vormittagsstunden ange­nehm »m Freien zugebracht."

| Sie sah ihn lächelnd an.

34 habe eine Neuigkeit gehört, die mich in Erstaunen setzt," begann Lady Fordes »ögernd.Man sagt, daß Sie heiraten wollen, tzord Ehesleigh."

, Einige Augenblicke herrschte tiefes Schweigen, Hann sagte er:Wundern Eie sich darüber?" ; .Jein, ich riet Ihnen ja immer, Ihrem Kause eine Herrin zu geben, das ist nach meinet Ansicht notwendig. Was mich nur jvunder nahm, ist der Name Ihrer Erwählten, üch hörte, daß Sie sich mit Mathilde Burton Derlobt hatten. Von ihr hätte ich zuletzt ge­glaubt, daß sie als Ihre Gattin hier einziehen würde."

i Artur hätte ihr antworten können, daß es leit Jahren sein heißester Wunsch gewe'en, Mathilde zu heiraten, aber er vermied jede der» artige Auskunft.

:Und doch ist es so," erwiderte er.Ich perehre und liebe Miß Burton und hoffe, sie recht bald heiinzuführen."

Lady Fordes erhob sich. Sie war zu weit- Uug, um sich ihre Enttäuschung merken zu Men oder sich Lord Ehesleigh zu verfeinden, ißie streckte ihm ihre Hand entgegen.

Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen tzlles Gute," sagte sie, und nach einer Weile fügte sie hinzu: ,Lwei Sachen führen mich Deute zu Ihnen, erstens wollte ich Ihnen gra- nJtesen und dann Ihnen mitteilen, daß unser MuDuthalt hier sein Ende erreicht haben muß."

m

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Marburg L

Sonntag. 19. Januar 1908. JnhÄber^Dr. eroth.^starbm^'MarttÄ Telephon55.

Erttes Blau.

Zur Sonntagsruhe im Handels- Gewerbe.

V Den vom Reichskanzler aufgestellten Entwurf Von Abänderungen der Bestimmungen der Ge­werbeordnung über die Sonntagsruhe im Han­delsgewerbe haben die zuständigen preußischen Minister den Regierungspräsidenten mit folgen­den Bemerkungen übermittelt: Der Entwurf be­zweckt eine erhebliche Umgestaltung der Vor­schriften über die Sonntagsruhe im Handels« gewerbe. Bisher ist gemäß § 105b Abs. 2 der Gewerbeordnung an Sonn- und Festtagen grundsätzlich eine fünfstündige Beschäftigung im Haltdelsgewerbe zugelassen; diese Beschäftig­ungszeit kann aber durch statutarische Bestim­mungen der Gemeinden und weiteren Komrnu- ualverbäude eingeschränkt werden. Auf Grund des § 105c a. a. O. find gewisse unaufschiebbar« Arbeiten auch außerhalb der im § 105b zuge­lassenen Beschäftigungsstunden ohne weiteres ge­stattet. Ferner kann für solche Zweige des Han­delsgewerbes, deren vollständige oder teilweise Ausübung an Sonn- und Festtagen zur Befrie­digung täglicher oder an diesen Tagen besonders ^ervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung er- forderlich ist, durch die höheren Verwaltungs­behörden die Sonntagsarbeit über die im § 105b Abs. 2 gezogenen Grenzen hinaus gestattet wer­den. Der Entwurf stellt den Grundsatz auf, daß w- ebenso wie schon jetzt in der Industrie und im Handwerk (§ 105b Abs. 1) in Zukunst auch im Handelsgewerbe Gehilfen, Lehrlinge und Ar- heiter an Sonn- und Festtagen nicht beschäftigt

werden dürfen. Ausnahmen von diesem Grund- satze sollen in folgendem Umfange zulässig sein: L Die Vorschriften des § 105c, wonach gewisse unaufschiebbare Arbeiten an Sonn- und Fest­tagen unter bestimmten Bedingungen ohne wei­teres zulässig sind, bleiben unberührt. 2. Ebenso bleiben die Vorschriften des § 105e Abs. 1 be­stehen. Auch in Zukunft werden also die Heeren Verwaltungsoehörden (Regierungspräsidenten) für diejenigen Zweige des Handelsgewerbes, deren Ausübung Sonntags zur Befriedigung von Bedürfnissen der Bevölkerung unerläßlich erscheint, Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit zuzulassen haben. Während aber bisher di« höheren Verwaltungsbehörden bei der Bewilligung der Ausnahmen nur fest- zusetzen hatten, in welchem Umfange die Eonn- tagsarbeit in diesen Handelszweigen über die Sonntagsarbeit in diesen Handelszweigen über die allgemein zugelassen« (in der Regel fünf­stündige) Beschäftigungszeit hinaus zulässig ist, werden fie in Zukunft die ganze sonn- und fest­tägliche Beschäftigungszett in diesen Handels­zweigen erschöpfend festzusetzen haben. 3. Mit widerruflicher Zustimmung der Aufsichtsbehör­den kann durch Beschluß der weiteren Kommu­nalverbände (in erster Linie: der Kreisverrret- ungen) oder in Ermangelung eines solchen Beschlusses durch Beschluß der Gemeinde­behörden für solche Handelszweig«, für welche von der höheren Verwaltungsbehörde Ausnah­men auf Grund des § 105c Abs. 1 nicht zuge­lassen find, Sonntagsarbeit bis zu drei Stunden, jedoch nicht über 2 Uhr nachmittags hinaus ge­stattet werden. In gleicher Weise ist für die bei­den letzten Sonntage vor Weihnachten die Zu­lassung einer höchstens zehnstündigen Beschäftig­ung und für jährlich drei wrirere Sonn- und Festtage die Zulassung einer höchsten sechsstün-

digen Beschäftigung statthaft. Der Bundesrat hat über die Voraussetzungen und Bedingungen, unter welchen die höheren Verwaltungsbehörden und die wetteren Kommunalverbände bezw. Ge­meinden di« vorerörterten Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit zulassen können, und über den Umfang dieser Ausnahmen nähere Bestimmungen zu erlassen. Die Herren Regier­ungspräsidenten ersuchen wir, fich nach Anhör­ung der amtlichen Verttetungen des Handels­standes sowie der etwa in den einzelnen Be­zirken vorhandenen größeren Vereinigungen von Handelsgewerbetreidenden und Handlungsgehil­fen über den Entwurf zu äußern. Es wird zu prüfen sein, ob die Bestimmungen des Entwurfs eine befriedigende Regelung der Sonntagsruhe und Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe ermög­lichen, insbesondere, ob weitergehende Beschrän- kungi der Sonntagsarbeit oder andrerseits weitergehende Ausnahmen vom Verbote der Sonntagsarbeit wünschenswert erscheinen, und ob etwa andere Organe, als die im Entwürfe vorgesehenen, mit der Zulassung von Aus­nahmen zu beauftragen sein werden. Der Herr Reichskanzler wünscht ferner, daß ihm sämtliche zur Ausführung der §§ 105b und c ergangenen, zur Zeit in Geltung stehenden Vorschriften über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in Form einer tabellarischen Uebersicht übermittelt wer­den. Wir ersuchen, uns eine solche Uebersicht der im dortigen Bezirke geltenden Bestimmungen in zwei Ausfertigungen einzureichen. Soweit diese Bestimmungen in dem engen Rahmen der Ta­belle nicht Aufnahme finden können, sind fie in besonderen, gleichfalls doppelt auszufertigenden Anlagen zu dieser Tabelle übersichtlich zusam- menzustellen. .

Den äußeren Entwickelungsgang der staatlichen und unter Mailicher Verwaltung stehenden höheren Lehr anstalten Preußens feit 1900

M folgend« Zusammenstellung:

Jahr Anstalten

etatSmSft. Proiestor. u Ober­lehrer

unbesi Stellen

Abgang

Sleuan- stellgn.

vollbeichäft.

Wssensch.

Hi.f»lei,rer

1.

4. *900

221

2470

34

78

120

1 11.1900

221

2472

85

84

81

L

4.1902

225

2641

63

114

249

2*6

<ff8

L

4.1908

227

2690

77

78

156

1.

4.1904

281

2711

116

104

98

849

L

4.1905

285

27-7

119

109

141

425

1.

4.1908

236

2802

102

104

162

409

1.

4.1907

241

2869

93

101

174

483

darunter waren

Anullunaz»

Seminar» Theo-

sonstige

Bemerkungen

fähige

RuaviDaten

Pro­banden

mitgl.

logen

11 stundenweir re«

230

53

4

2

5

muner. Kandidaten

to»

52 (151

11 (5)

10

110

lv6 (6>

41 (17)

»

9 (2_

87

123 (2»

91 (o0)

9

18

22

166 (81

135 (23)

14

13 (:)

in Klammern stehen

31

203 (4)

165 (35)

15

11 (2)

die stunde nweiS re«

17

22.5 (6)

157 (28)

13 (2)

raunet, ui enlchaft»

18

218 (ti

181 (40)

12 (2)

4

lichen Hilf-ttehrer

-A.

Handelsverkehr zwischen DeutschlarÄ und den Vereinigten Staaten.

Das amerik. Handelsministerium der B. 6t hat eine Zusammenstellung über denHandelsve« k.hr zwischen der Union und Deutschland wäh­rend der ersten 4 Monate nach Inkrafttreten de, t eucn Handelsprovisoriums, also für die Mo­nate Juli bis Oktober 1907 veröffentlicht, unter Vergleichung mtt dem Verkehr in den gleiche, S enaten der vier vorhergehenden Jahre.

Es stellt fich danach, in Millionen Dollar, di«

Juli bis

Einfuhr

Ausfuhr

einschl.

der Ver. Staaten

der Ver. Staaten

Ottober

aus Deutschland

nach Deutschland

1903:

40,77

60,06

1904:

41,30

62^2

1905:

45,60

73,49

1906:

52,66

74,05

1907:

56,98

79,07

Wir sehen hier also, daß auf beiden Sette» die Steigerung eine ungefähr gleiche (ca. 4 Millionen Dollar) gewesen ist.

Was die n*'nfr'. aus Deutschland anbelangt, so hat sich ja für uns bezüglich der amerikani­schen Zölle infolge des neuen Provisoriums gegen früher nichts geändert, abgesehen von de« Zollnachlaß auf Champagner, der die einzige, Deutschland nur gewährte Konzession bedeutet.

Es ist dann auch die Einfuhr deutschen Champagners in den hier in Fragt kommenden 4 Monaten 1907 auf 3493 Dutzend Quart« flaschen gestiegen, gegen 2663 Dutzend in der gleichen Zeit des Vorjahres. Im übrigen wer­den wir ja lediglich auf die sogenannteanstän­dige Behandlung" vertröstet.

Von unserer Seite sind diejenigen Artikel, auf die von der Union die Vergünstigung der Handelsvertragstarifx nicht zugestanden wurde, i.i der großen Mehrzahl solche, die für Amerika ganz geringe oder gar keine Bedeutung haben.

So hat man drüben selbst ausgerechnet, daß weit über 90 Proz. der amerikanischen Aus­fuhr nach Deuti^anb nach dem neuen Prooiso, tium die Vorteile unseres Hand lsvertrags« tarifs genießen. Für die Landwirtschaft ist nn« die Ausschließung von Oleomargarine von den Zollvergünstigungen von Wichtigkeit. Trotzdem ist gerade die Ausfuhr dieses Artikels »ach Deutschland in den hier in .rede stehenden 4 Monaten gegen die gleiche Zeit des Vorjahres ganz erheblich gestiegen, nämlich von 13,89 auf 17,53 Millionen amerik. Pfundl Weiterhin ist gestiegen die Ausfuhr von

Weizen: von 4,26 auf 6,45 Mill. Dushel

Roggen: , 2,63 3,67 » »

Weizenmehl: 166 000 181 000 Faß

Also der beste Beweis daß die Amerikaner trotz des erhöhten Zolles sehr wohl in der Lage

Das tut mir leid," war die Antwort.

Meine Tochter und ich haben Ihr« Gast­freundschaft schon so lange in Anspruch ge­nommen, und selbst wenn ich die Abreise nicht schon bestimmt hätte, würde ich jetzt zögern, zu bleiben. Sie werden manche neuen Einricht­ungen für Ihre junge Frau treffen wollen und wir würden ioii im Wege sein."

Lord Chesleigh antwortete mit ein paar hös. lich bedauerndei. Worten. Er forderte nicht zum Bleiben auf, da er richttg vermutete, daß Ma­thilde nichts an einem ferneren Verkehr mit Lady Forbes liegen würde.

Die Sam«, erhob sich mit einem gezwungenen Lächeln. Cp wurde ihr sehr schwer, ihre (Ent« täuschuux i<11 irrbergen. Sie hatte ihre ganze Hoffnung auf eine Verbindung Monikas mit Lord Chesleigh gesetzt; um diese zu verwirk, lichen, hatte sie .«t-lKert »nd geschmeichelt, hatte sie kein Mittel nnver,_ch. ß*und nun war alles vergeblich ^ewe,.«.

Sie fand ihre Tochter sich auf dem langen Korridor mit Dora tummelnd.

,Kaß die Kleine, Monika," sagt« fie,ich habe mit Dir zu reden."

Der Ton machte das jung« Mädchen stutzig, fie folgte ihrer Mutter schnell.

Gib Dir keine Mühe mit dem Kinde," begann Lady Forbes, als fi« ihr Zimmer er- reicht hatten.Es ist alles vergeblich, Lord Chesleigh hat fich mit Mathilde Burton verlobt."

Obgleich Monika dies schon befürchtet hatte, traf sie der Schlag nicht minder schwer.

5ft es wirklich wahr, Mama?" fragt« fie. Irrst Du Dich auch nicht?"

Rein, er hat es mir selbst gesagt. Wir wollen morgen abreisen, das Schloß soll für di« junge Frau instand gesetzt werden."

Das wurde es schon einmal für eine, die es nie betrat," bemerkt« Monika giftig,<£ kämt« wieder so gehen,"

Lady Forbes sah entsetzt auf. Sie war eine oberflächliche Frau, deren Zitteren sich nur um ihr eigenes Ich drehten, aber fie wollte auch niemand direkt Böses zufügen.

Monika," rief fie aus,es ist unrecht, so zu sprechen."

Aber ich wiederhole: ich habe eine Ahnung, daß Mathilde Burton hier nie als Herrin ein­zigen wird." , , ., r .

Uns kann es schließlich auch gleich sein, sagte Lady Forbes.Da Lord Chesleigh Dich nicht heiratet, berührt uns das weitere nicht."

Im Hause herrschte große Freud« über die Abreise der beiden Damen. Sie hatten es nicht verstanden, sich beliebt zu machen, und iebet sah sie gerne scheiden, besonders Mrs. Vird; Ellen war erstaunt über die aus^espro- chene Abneigung der Haushälterin.

Sie sehen daran," sagte diese,daß Lord Chesleigh bald heiraten wird, schneller, als wir erwarten. Ich bin überzeugt, daß er di« Damen ausgefordert hat, aozurersen. Die Handwerker werden in den nächsten Tagen eintreffen. Dabei fällt mir ein, Mrs. Moore, daß Mytord gerne Ihre Antwort wissen möchte; ich sagte ihm daß Sie fich Bedenkzeit ausge- beten hätten?

Ja," erwiderte Ellen,ich habe es mtt überlegt. Ich kann mich nicht von dem Kind« trennen." , , , , _

Das habe ich mir gedacht, versetzte Mrs. «ird triumphierend.Dann darf ich Mylord mitteilen, daß Sie bleiben und mit seinen Bedingungen einverstanden find?"

Ellen dachte einen Augenblick nach. Ob fie es wohl wagen durfte, selbst mit ihm zu sprechen, ohne fich zu verraten? Ihr ganzes Herz sehnt« sich danach, ihn anzusehen, seine Stimme zu hören, seine Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Aber fie fürchtete, daß fie nicht die nötige Ruhe und Kaltblütigkett habe» würde; es durfte Dicht ftin.

Sie können ihm sagen," entgegnete sie auf. Mrs. Birds Frage,daß ich mit allem einver»' standen bin und mein möglichstes für seine kleine. Tochter tun will. *

Es war eine sternenklare Sommernacht. Die Garten von Ashbrooke lagen still und friedlich da, kein Blatt regte sich und der Tau auf Blu­ten und Gräsern glitzerte im milden Licht der Sterne.

Ellen war nach beendeter Tagesarbeit hin», ausgegangen, um hier in der stillen Natur zur Beantwortung der Frage zu kommen, die sie feii Tagen ii ihrem Herzen erwog. Hatte fi, recht oder unrecht gehandelt?

Die furchtbare Wahrheit war plötzlich in ihr aufgegangen, daß ihr Gatte nicht wieder hei­raten durfte, so lange fie lebte. Mochte fie noch so viel darüber nachdenken und grübeln, es tarn immer auf dasselbe heraus: Es würde ein Ver­brechen sein.

Nie vorher hatte fie fich die Sache ganz klar gemacht. Sie hatte gewähnt, daß ihr Tod ibn und Mathilde glücklich machen würde, aber te ihrer Verzweiflung hatte fie nie bedacht, daß ein Mann nicht zwei lebende Frauen habe» kann. Jetzt sah Re das ein.

Wenn Artur sowohl rote Mathilde auch fest an den Tod Ellens glaubten so blieb die Sünde doch dieselbe. Die Heirat durste unter keine», Umständen stattfinden. Und wenn nun spät« ein Sohn die Erbschaft und den Besitz antr« und dann die Sache durch einen Zufall bekannt würde würde nicht jeder ihrem Andenken fluchen? Je mehr Ellen alles durchdachte, u« so unsicherer wurde fie. Sollte fie es mit es# sehen, daß ein Unrecht begangen wurde uufc durch ihr Schweigen göttliche und menschlich! Gesetze verletzen?

Eie sah jetzt ein, worin fie gefehlt halt«, (Fortsetzung folgt.).