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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

nni K,U-se--Literarisch-!- A°r-is-r", ^«.»wirtschaftliche K-it-ge« «adMaftri-rt-, K«mt°s»t>l-tt«.

43. Jahrg.

Zweites Blatt

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Ausland.

** Zum italienisch-abeffynische« Zwischenfall. Rom, 13. Jan. Der Minister des Auswärtige,t Tittoni empfing derAgencia Stefan," zufolge eine vom italienischen Ministerresidenten in Adis Abeba am 12. Jan. aufgegebene Depesche, in welcher dessen gestriges Telegramm bestätigt und hinzugefügt wird, datz der Negus Menelil alle Maßnahmen getroffen hat, damit sich die Abesiynier aus dem Hinterlande von Bonadir sofort zurückzögen. DerPcpolo Romano" schreibt. Die schnelle Unterstützung Englands, Frankreichs und Deutschlands, trotzdem Deutsch­land keine die Kolonien betreffenden Verträge abgeschlossen hat, ist eine Tatsache, die der Re­gierung zur Ehre gereicht und auch die Bündnis­gegner überzeugen muß.

** Christania, 13. Jan. Die feierliche Er­öffnung des Ctortings fand heute in Gegenwart König Haakons statt.

** Die marokkanischen Wirren. Paris, 13. Jan. Der französische Geschäftsträger in Tanger Botschaftssekretär Graf de Caint-Aulaire tele­graphiert, da die Ereignisse in Fez ohne Rück­wirkung aus die Hafenstädte seien, doch müßten für alle Fälle Vorsichtsmaßregeln getroffen wer­den. _ Tanger, 13. Jan. In diplomatischen Kreisen ist man der Ansicht, daß die Proklama­tion Mulay Hafids zum Sultan desien Hilfs­quellen an Geld und Truppen keineswegs ver­mehre. Um von dem errungenen moralischen Erfolg wirklichen Nutzen zu haben, müßte Hafid eine ernsthafte Regierung einsetzen und Steuern einziehen, dann aber würden seine eifrigsten An­hänger sich gegen ihn wenden. Die Lage von Abdul Asis erscheine dagegen nicht ernstlich er­schwert. so lange er die Hafentruppen besolde. UedrigenL sei ein gutes Einverständnis mit Mulm, Hafib unmöglich, da seine Vroklamation die Ungültigkeits-Erklärung de, Algecirasakte und den heiligen Krieg zur Grundlage habe. Paris, 13. Jan. Die Regierung beabsichtigt sich wie bisher in den Grenzen bt Algeciras-Akte zu hallen. Ihre Intervention in Marokko wird sich darauf beschränken, die Ordnung aufr-cht- zuerhalten und die Europäer in den Häfen zu beschützen, in denen Frankreich die Aufgabe zu­fällt die Polizei einzurichten. Die Algeciras- Akte soll aufs peinlichste innegehalten werden. Diese Nachricht zeigt, daß es den Franzosen doch nicht so fröhlich zu Mute ist, wie die Havas- Meldung glauben machen möchte.

Marburg und Umgrgrnd.

(Nachdruck aller Drngmalarttfet ist gemätz 8 lb M Urheberrecht» nur mit der deutlichen Quellenangabe

.Oderheft. Btg." gepnttet,

t «rdnLk, 14. Januar.

* Stadttheater. Wenn man die Spielpläne verschiedener Theater verfolgt, so kommt man öfter in die Lage von derDuplizität der Er- eignisie" sprechen zu können. So geht es mit Paul Lindaus SchauspielDer Andere", das am kommenden Donnerstag hier in Szene geht. Das interesiante Stück, in dessen Mittelpunkt Der Staatsanwalt" mit dem doppelten Be­wußtsein steht, wurde jüngst am Wiesbadener Hoftheater mit Erfolg wieder aufgenommen und steht, wie wir annehmen, auch im Frankfurter Schauspielhaus in Vorbereitung. Die Aufführ­ung ist von Herrn !0berregisieur Bakof, der auch die Hauptrolle spielt, aufs Sorgfältigste vorbe- bereitet und erregt, nach dem Vorverkauf zu schließen, lebhaftes Interesse.

» Lehrlingsarbeiten-Ausstellungrn. Betreffs de: Ausstellungen opn Lehrlingsarbeiten hat der Handelsminister neuerdings bestimmt, daß die Bewilligung der Staatszuschüffe lediglich für Ausstellungen erfolgt, die von Handwerkskam­mern, Jnnungsverbänden, Jnnungsausschüsien, Innungen oder Gewerbe- und ähnlichen Ver­einen veranstaltet werden. Ist die Handwerks­kammer nicht selbst Unternehmerin der Aus­stellung, so find die Anträge auf Gewährung der Staatszuschüffe durch die Hand der Handwerks­kammer einzureichen und von ihr zu begutachten. Auch ist in Fällen dieser Art in das Preisrichter­kollegium ein Vertreter der Handwerkskammer (der jedoch nicht Kammermitglied zu sein braucht) zu entsenden, damit der Kammer auch auf diese Weise Gelegenheit gegeben wird, sich über die Erfolge der Lehrlingsausbildung de» Bezirks zu unterrichten. Zur Prämiirung find ausschließlich Arbeiten zuzulassen, die entweder Gesellenstück darstellen oder doch wenigstens im letzten Lehrjahre angefertigt sind. Außerhalb des Wettbewerbs können auch Arbellen aus früheren Lehrjahren ausgestellt werden, jedoch sind diese alsdann gesondert auszustellen. Der

Tcutsches Reich.

Der Prozeß gegen de« früheren Gouver­neur v. Puttkamer. Leipzig, 13. Jan. Der Pro­zeß gegen den Gouverneur z. D. Jesko v. Putt­kamer begann heute vor dem kaiserlichen Dis- ziplinargerichtshof in zweiter und letzterJnstanz. Puttkamer war a-t 25. April v. I. von der kaiserlichen Disziplinarkammer zu 1000 Mark Geldstrafe und zu einem Verweise verurteilt worden. Gegen das Urteil legte sowohl der Staatsanwalt als auch der Angeklagte Revision «in. Die Verteidigung führt Justizrat Dr. Cello-Berlin. Der Angeklagte ist erschienen, ebenso Frau v. Eermar als Zeugin. Frau von Germar gibt an: Sie habe 1895 Puttkamer in Berlin kennen gelernt, sie habe sich Eckhardt ge­nannt, und erinnere sich nicht, zu Puttkamer ge­sagt zu haben, sie sei die Tochter eines Ober­försters. Sie habe das Recht, sich Freiin v. Eck­hardt zu nennen. Ihr erster Patz sei ihr in Berlin abhanden gekommen. Der in der .Reuen Gesellschaftlichen Korrespondenz" veröffentlichte, mit ihrer Namensunterschrift unterzeichnete Brief sei eine plumpe Fälschung gewesen. De: Brief ist sogar im Reichstage zur Sprache gekom­men. Sie, die Zeu^n, habe sogar, wie die Zeit­ungen melden, bu,ct Reichstagssitzung beige­wohnt und ein vergnügtes Eestch. dabei gemacht. Die Zeugin sagt, sie habe der Reichstagssitz- ung nicht beigewohnt; sie sei nur von Dr. Cüdekum in die Wandelhalle des Reichstags be­stellt worden. Auf weiteres Befragen sagt dir Zeugin, sie gebe jetzt zu, in Dresden auch wegen Urkundenfälschung, und Betruges bestraft und »on der Berliner Polizei zwecks gewiffer krimi­nalistischer Feststellungen photographiert worden ?u sein. Aus der w teren Zeugenvernehmung st nur zu erwähnen, daß der kommiffarisck ver­nommene Polizeirat Welz-Berlin, jetzt rn Wies­baden, bekundete, er erinnere sich, datz 1897 Frar 9 Germar auf den Namen Eckhardt einen Paß mit der Unterschrift v. Puttkamer und dem Kameruner Eouvernementsstempel vorgelegt Labe. Nach einer längeren Mittagspause tragt Neichsgerichtsrat Dr. Stoeckel den Sachverhalt vor über die dem Beklagten zur Last gelegten Begünstigung der Siedlungsgesellschaft Viktoria enb die damit im Zusammenhang» siegende Deeinfluffung des Bezirksrichters Laemmer- mann. In einer Erwiderung auf die Ausführ­ungen Stoeckels sag. Puttkamer, er habe alle Siedlungsgesellschaften, in denen 19 Millionen europäisches Kapital investiert waren, nach Kräften gefördert und das (et feine Pflicht ge­wesen. Dem Bezirksrichter Laemmermann habe er nur eine Belehrung zuteil werden laßen weil dieser Land und Leute nicht kannte. Er schenkte den Negern mehr Glauben als den Weißen, da­durch entstand die Gefahr, datz die Schwarzen einen Aufstand inszenierten. Ferner wurde mit- aeteilt daß der gerichtliche Bücherrevisor Reuter- Berlin feststellte: Puttkamer hatte von der Sied­lungsgesellschaft keinerlei materiellen Vorteile.

De« Sprachenparagraphen im Entwurf des Vereinsgesetzes möchten die . Freisinnigen «ine andere Faffung geben. Die freisinnige Volkspartei hat Anträge zum Vereinsgesetz for­muliert, von denen der § 7 lautet: <l6f. 1 - Die Verhandlungen in öffentlichen Versammlungen sind in der Regel in deutscher Sprache zu führen. Abs. 2: Wenn in einer öffentlichen Ver. sammlung in einer fremden Sprache verhandelt werden soll, so haben die Veranstalter die nach 8 3 Abs. 1 erforderliche Anzeige mindestens drei­mal 24 Stunden vor dem Beginn der Versaimn- lung bei der Polizeibehörde zu erstatten. Bei der Anzeige muß die Absicht, in fremder Sprache zu verhandel,i, mitgeteilt werden und die Be­zeichnung dieser fremden Sprache selbst erfolgen. Abs. 3: In Versammlungen, für welche die in Abs 2 vorgeschriebene Mitteilung von dem Veranstalter nicht erfolgt, ist der Gebrauch einer fremden Sprache nicht erlaubt. Daß damit der Zweck der Regierung und der Freunde des §7 geschickt vereitelt wird, dürste der Vor­schlag keine Hoffnung auf Annahme haben. Konservative und Nationalliberale wurden sich nicht zu dieser Faffung bekennen können.

eine offiziöse Warnung vor Auswander- Wng nach Südafrika. DieNordd. Allg. Ztg." Meldet: Warnung vor der Auswanderung nach Eüdrhodesien! Man schreibt uns aus Kapstadt Unter dem 29. November 1907: Der schon seit Mehreren Jahren andauernde wirtjchastliche Niedergang Südafrikas macht sich auch in Süd- rhodefien in so starkem Maße geltend, daß die Charteret» Company" öffentlich vor der Aus­wanderung dorthin warnt und allen Personen, hie nicht eine bestimmte Stellung in sicherer Aussicht haben, davon abrät, nach Südrhodesien zu kommen.

für die Prämiirung bewilligte Staatszuschuh ist so zu zerlegen, datz möglichst für alle bei der betreffenden Ausstellung in größerem Uufange certtetenen Gewerbe Staatspreise, im Werte von mindestens je 20 <Al, ausgesetzt werden können. Von der Verleihung einesersten Staatspreises" ist künftig Abstand zu nehmen. Die Beschickung der Ausstellungen durch die Handwerkslehrlinge der Eisenbahnwerkstatten ist zulässig. Jedoch sind für die Prämiierung | der Arbeiten dieser Lehrlinge nicht die Zuschüße der Eewerbeverwaltung zu verwenden; vielmehr ist hierfür die Bereitstellung besonderer Preise bei der Eisenbahnverwaltung zu beantragen. In Bezirken, i.: denen gewöhnlich eine größere Anzahl von Ausstellungen für Lehrlingsarbeiten stattfindet, wird es sich, insbesondere zur Herbei­führung tunlichst einheitlicher Grundsätze für die Beutteilung der einzelnen Arbeiten, empfeh­len, auf die Einrichtung zentraler Ausstellungen etwa für den Umfang einer Provinz hin­zuwirken, die nur mit den auf b.n örtlichen Ausstellungen durch erste Preise ausgezeichneten Gegenständen zu beschicken find. Bei diesen Zen­tralausstellungen ist von der Verleihung von Geld- und Wertpreisen abzusehen. Dagegen er­scheint es angebracht, den Ausstellern n-j Möglichkeit Beihilfen zu den Kosten der Beschick­ung sowie eventuell auch Reisestipendien für den Besuch der Veranstaltung zu gewähren.

* Schwindelseife. Vom Vorstand des Deiarl- listen-Verbandes für Hessen und Waldeck e. V. erhalten wir folgende Zeilen mit der Bitte um Veröffentlichung. I, Caffel und in der Pro­vinz beschäftigt sich eine Gesellschaft vermut­lich Ausländer mit dem Verkauf von oetfe im Wege des Hausierhandels. Die Leute ver­kaufen für jeden Preis. Die Seife ist vollstän­dig wertlos; eine Untersuchung des städtischen und Gerichts-Chemikers, Dr. Paulmann-Caffel, ergab datz die Seife einen Wassergehalt von I 7005 Soda 21,78 enthält und nur 7,46 Proz. I Fettsäure Wir warnen das Publikum vor die- I fei Gesellschaft und machen die zuständigen I Polizeibehörden auf dieses schwindelhafte Trer- I Len aufmerksam. . _ 1

* Einführung von 25 Pfennig-Munzen. Das I Reichsschatzamt hat dem Zentralverband Deut- I scher Industrieller auf seine Eingabe wegen I Einführung von 25 Pfennig-Münzen geantwor- 1 tet daß zur Zeit darüber Erwägungen schweb- I ten. Wie jetzt, derKöln. Ztg." zufolge, be- I kennt wird, liegen bereits Probeprägungen ver- I schieden» Art an zuständiger Stelle vor Die Reichsverwaltung hat weniger grundsätzliche Bedenken gegen die Einführung dieser Münz- 1 sötte als Besorgnisse wegen der Form, die hand­lich sein und unter allen Umstanden zegliche Ver- I wechslung mit anderen Münzen ausschlietzen I muß. Das vorgeschlagene Mittel, die neue Münzgattung zu durchlochen, erscheint etwa» I radikal und wäre etwas völlig Neues in un- l Jeter Münzform. Von anderen Staaten durch- I lochen lediglich Belgien und Rumänien ihre 5- I und 10-Centtmesstücke, deren Münzen allerdings I keinen Körper, wie bei uns den Adler oder die I Germania, aufweisen. Die bisherigen Probe- I Prägungen bieten Gewähr gegen Derwechslun- I gen mit unseren Zehnpfennigftücken (21 Mill,- I meter Durchschnitt) oder mit den Einmarkstücken I (24 Millimeter Durchschnitt). I

Fladungen (Röhn). 12. Jan. Ein Gauner, der in verschiedenen Pfarrhöfen der hiesigen Ge­gend durch falsche Vorspiegelungen Geld heraus- lockte, war auch dem Herrn Pfarrer in dem be­nachbarten Dorfe Brüchs signalisiett worden. Als er in den letzten Tagen zu diesem kam. hielt er ihn so lange im Pfarrhofe auf, vi­er die Polizei und mehrere Bauern gerufen hatte; diese hielten ihn fest und ein herbeige­rufener Gendarm verbrachte ihn, nachdem er einen Fluchtversuch gemacht hatte, in den Polt, zeiqewahrsam na^ Fladungen. Als aber der Polizeidiener dem Verhafteten Kaffee bringen wollte war der Gauner verschwunden. Er hatte durch die Mauer der Zelle ein Loch gebrochen und durch dieses nach Oeffnen der unteren Turm- türe das Weite gesucht.

Spangenberg, 12. Jan. Unser Bergstaotchen wird im nächsten Jahr sein 600jährige» Siadt- Zubiläum feiern können. Es steht nach einer im Staatsarchiv zu Marburg deponietteu Ur­kunde geschichtlich fest, daß die Herren von Tref­furt im Jahre 1309 an Spangenberg die Stadt- recite von Lippstadt verliehen. Vom Landgraf He'nr'ch II. und dessen Sohn Otto dem Schützen wurden 1350 die Privilegien der Stadt Span­genberg bestätigt. Es besteht di« Absicht, diese»

bes erkannt.

Unpolitische Tagesnachrichten.

Bingen, 12. Jan. Die Erbauung eines Bi», marckdenkmals gegenüber dem.^lationaldenkm« auf dem Niederwald ift in Arbearbeitung Mtz Platz auf der Elifenhohe ist bereits erworben. Die Sammlung des Baukapital» wird emsig trieben. _ .

Bernburg, 12. Jan. Ein junger Mann, btt kurz vor seiner Hochzeit stand, wollte von eine« Vergnügen in Hecklingen auf seinem Rade nach Hause fahren. Al» er einen Bahnübergang passierte, tarn er ja unalücklich -u Fall, datz M,

Jubiläum durch ein Heimatsfest würdig zu t» gehen. Die Vorbereitungen dazu dürsten schon in allernächster Zeit beginnen.

Wasungen, 12. Jan. Glück im Unglück hatte der Laufbursche einer hiesigen Fabrik. Der­selbe verlor beim Abholen von Postanweisung». gelbem einen Zwanzigmarkschein, behauptete je­doch seinem Chef gegenüber, er hätte vom Post­amt nicht mehr erhalten. Andern Tages meldete sich der ehrliche Finder, ebenfalls ein Postsachen- abholer, in der Zeitung. Diesem war der Schein an dem Stiefel angefroren und er bemerkte den­selben erst, als er zuhause die Stiefel auszog.

Erndtebrück, 12. Jan. Der Oberförster Le- wandowski, von dem jetzt alle Welt spricht, war im Jahre 1895, also vor 13 Jahren, hier. Er wohnte damals im Wittgensteiner Hoj und er- regte durch sein schnodderiges Wesen vielfach Anstoß Er gab sich als einen Mann aus, de, die höhere Forstlaufbahn eingeschlagen und Aus. sicht hätte, mindestens einmal ins Ministerium berufen zu werden. Bezeichnend für seine, Charakter ist die Tatsache, daß er einmal einen mit ihm zusammenwohnenden Herrn, von der hiesigen Pulverfabrik in ganz heimtückischer Weise überfiel und mißhandelte. Genannter Herr hatte ihm empfohlen, sich seinen im Ent- stehen begriffenen Bart statt mit dem Rasier­messer mit Radiergummi abmachen }U lauen. Dies war die Veranlassung, daß er (Lewan­dowski) genanntem Herrn auflauerte und ihn in der Dunkelheit überfiel und brutal milchan- bette Dieser Uebersall brachte ihm 100 <M Strafe ein und der Besitzer des Wittgenstcinei Hofes setzte ihn an die Luft. Eine weitere Folg, war die, datz ihn fein Mensch mehr aufnehmen wollte, wodurch er genötigt war, den Erndte- brücker Staub von seinen Füßen zu schütteln. Vor etwa 8 Jahren erschieii er noch einmal auf der hiesigen Bildfläche. Diesmal in Begleitung einer Dame, seiner jetzigen Frau. Schon damals tarn man zu der Ansicht, daß es mit seinem Ver- tziittnis zu der Dame eine eigene Vewandnis haben müsse. In dieser Ansicht wurde man durch nachträglich zur Kenntnis gekommene Tat­sachen bestärkt. (Wittgenst. Kreisbl.) .

Mainz, 13. Jan. Der verheiratete 40iährrgi Eisendreher PH. Motz aus Kaiserslautern be- treibt als Nebenbeschäftigung Kurpfuscherei in­dem er durch Geheimmittel Gemüts- und Gei­steskranke heilen will. Er nimmt, so schreibt dasMainzer Tagbl.", auch Aderlässe vor, macht nasse Wickel, Heublumenbäder, und fetn Geheim, mittel heilt auch Kranke aus der Entfernung, indem er durch feine Frau während !einer Ab­wesenheit das Mittel verkaufen laßt. Auf Er­suchen von Familienangehörigen behandelte tt eine Frau Weinsheimer in Bosenheim auf Ee- mütskrankheii, und da nach seiner Ansicht btt Krankheit vom Magen hettam, erhielt bie Frau das heilkräftige Mittel für 7 bis 10 Mark Di« Frau wurde öfters von ihm besucht und zur Ader gelassen, außerdem mußte sie tzeublumen- bäder und nasse Wickel benutzen. Für leben der Besuche .erlangte er 20 Mark. Nach kurzer Zeit hatte schon 475 Mark verdient und ball» darauf mußte die Frau, die an einem Unter- leibsleiden litt, nach Mainz zu einem Spezral- arzt gebracht werden, wo sie infolge der Opera, tion starb. In gleicher Weise behandelte -r eine Frau Baldhiinser in Bosenheim, die an Wahn- Vorstellungen litt. Die Kranke mußte spater in

die Irrenanstalt gebracht werden. Sanitatsrat >md Mw&u. fc L L

G. Hanau, 13. Jan. Die Strafkammer ver- I Staatsanwaltschaft von dem Treiben des Ange- urteilte den jugendlichen Kaufmann Philipp I klagten in Kenntnis setzte. Von dem Schöffen, Rang von hier, der seinem Prinzipal, einem I Wöllstein wurde et in dem Falle Weins- Kaufmann Bracker, in kurzer Zett nicht weniger I ,u 14 lagen Gefängnis verurteilt, in als 1650 M unterschlug und für sich verwendete, I bem Oni>etcn Falle aber freigesprochen. Gegen zu sechs Monaten Gefängnis. I dieses Urteil legten der Amtsanwalt und der

x 1 Angeklagte Berufung ein, die vor kurzem vor

der Mainzer Strafkammer verhandelt wurde. Prof. Dr. Mayrhofer hat dasEehermmittel untersucht und gesunden, daß es aus zusammen- gekochten Pflanzen beftefjt, die ohne jede Heid ftaft flnb. Die vernommenen Sachverständige» Sanitatsrat Dr. Eulburg und Kreisarzt Dr. Schäfer bezeichneten das Treiben des Angeklag­ten als äußerst gemeingefährlich. Unter diese» Umständen wurde nicht nur Strafe von 14 Ta-, gen Gefängnis, sondern noch auf weitere 10» Mark Geldstrafe wegen des Gehttmmittelverttte»

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12 Mittwoch, 15. Januar 1908. Inhaber Dr.C.H?tze??th. Marburg, Markt 21. - Telephon 55.

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