« S f e *. * ■
Der. Anzeigenpreis beträgt für die 7gefpaltene geile oder
r.n>
4s 261
1911
Marimrg
Sonntag, 5. November
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
und den Beilagen: „Nach Feierabend", „Fürs Haus" und „Landwirtschaftliche Beilage"
< u ,.VUtrurnt|*f öntung" erich^lNl raglich nut rin
deren Raum 16 JL, bei auswärtigen Anzeigen 20 für Reklamen in CV*6w* die Zeile 40 /. Bei Wederbolrmaen entsprechender Rabatt. Jeder tv»
Rabatt gtlt oll Barrabatt. Bet Konkurs kein Rabatt. Verbindlich» kett für Platz-, Datenvorfchrtst und BelegNes-run" rusgeschloffen. — Zahlungen im Postscheckverkehr — ahne Portoko^ten — unter Rr. 5t'15 deS Poftsibeckamte!» »’-nnffttrf a. M.
und Feiertage. — Der Bezugspreis befr^-t vi-rtetjährlich d^-rch die Poft bezogen 2.25 <X lohne Bestellgeld*, oei unseren ZKknngSstele« und der Expedition (Markt 21) 2.00 <X frei ins Haus. (Für unverlangt zugesaudtr Manuskripte übernimmt die Redaktion keine.lei Verantwortung.! Druck der Univ.-Buchdruckerei I. A. Koch (Inh.:
Dr. Hiberotbi. Markt 21. — Telephon 55
falschen I zur Sicherung wirtschaftlicher Transaktionen „Genau marokkanisches Gebiet militärisch b e -
Erlles Ll.ttt.
Die ijenttne Mummet uuisaßt 12 Leiten.
Las Ende des LtreitS.
Das Marokkoabkommen ist unterzeichnet und man weiß, was wir erhalten, man weiß auch, was wir geben. Es wäre falsch zu sagen, der Kongo ist nichts, aber vorläufig bedeutet er ja nur einen Wechsel auf die Zukunft und wie wir aus den Berichten an die französische Regierung früherer Tage wissen, herrschen in weiteren Strecken des Sumpflandes böse Fieber. Insbesondere schreitet im französischen Kongo die Schlafkrankheit unaufhaltsam fort. In einem Aufsätze der „D^pöche coloniale" sagt ein französt- scher Kenner des Landes: „Wenn es nicht gelingt, die Seuche einzudämmen und abzusperren, ist in vier Jahren die ganze Raffe vernichtet." Was wir geben, ist zwar geringer an Umfang, sicher aber wertvoll. Man mag über die Reservatrechte, die sich Deutschland in Marokko gc- stchert bat, denken wie man will, so viel ist gewiß, daß das Zugeständnis des Protektorates über Marokko an Frankreich unseren Handels- Unternehmungen in Afrika nicht günstig sein wird. Das Drangeben eines wertvollen Stückes von Togo, vor dem alle national empfindenden Deutschen warnten, dürft« den Eindruck, als ob unsere Regierung bei dem Marokkohanvel einen Reinfall erlebt hat, nur verstärken. '
Die „R. P. C." will das Abkommen rechtfertigen und hebt besonders hervor, wie Deutschland während der Verhandlungen mit Frankreich nicht nur seine eigenen, sondern zugleich die Interessen aller am Handel mit Marokko beteiligten Mächte (?) wahrzunehmen bedacht gewesen ist. Wenn diese Raä-richtenstelle aber glaubt, daß durch das Abkommen das deutsche Volk eine „angenehme Enttäuschung" erleben werde, so geben wir der „Post" recht, die glaubt, daß das Auswärtige Amt dabei eine sehr unangenehme Enttäuschung erleben werde, selbst wenn es sich jetzt bemüht, die Provinzpreffe als zugänglicher für die Ideen des Abkommens zu gewinnen. Wie nämlich das „B. T." meldet, habe Herr von Kiderlen-Wächter eine Anzahl von Chefredakteuren bekannter Provinzblätter — besonders auch liberaler — ins Auswärtige Amt geladen und ihnen dort durch Herrn Geheimrat Hämmann von dem Inhalt des Vertrages Kenntnis gegeben. Der Zweck dieses Schrittes soll a>'mesen sein, diese Herren, die den Vertrag bis dahin bekämpft, von der Trefflichkeit des Abkommens zu überzeugen." Zum Teufel auch, was soll es heißen, daß uns jetzt wieder gesagt wird, wie Deutschland die Interessen anderer Mächte mit gewahrt hätte! Sind unsere Diplomaten dazu da? Noch viel unverständlicher aber ist es, wenn uns das Abkommen als eine Art erster Schritt zu einer Entente cordiale mit Frankreich vorgegaukelt wird, mit einer Macht, bei der man vom General bis zum letzten Rekruten an nichts anderes denkt, als an den Revanchekrieg mit Deutschland. Sollte man darüber sich immer noch nicht klar sein! Das deutsch eVolk ist das Nachlaufen hinter den anderen Mächten gründlich satt, das nur dazu angetan ist, im Ausland« falsche Vorstellungen über uns zu verbreiten.
Wir haben keine Ursache, mit der Regierung zufrieden zu sein. Wer schuld daran ist, daß wir in eine Politik geraten find, die uns nicht viel Glück bringt, ist schwer z» untersuchen. Schon erhebt sich der Streik um den Fürsten Bülow und ai ’i wir sind der Ansicht, daß das Akgectrasabkottimen und der Vertrag mit Frankreich von 1909, diese Schlappen der Aera Bülow-Schön diese schwierige Lage geschaffen haben, in der sich Herr v. Kiderlen zurecht finden sollte. Zugrunde lag auch diesen Vü- lowschen Taten die falsche Ansicht, daß tonet« Honte Nachgibigkeit nationale Gegensätze, wie sie Frankreich und Deutschland oder Deutschland und England bieten, beseitigen kann. Solange diese verderblichen „Friedens"«nsicht die Köpfe «nserer führenden Männer beherrscht und sie nicht zurückkehren zur Btsmarckschen Realpolitik, «erden wir weiter in der Welt — rückwärts schreiten. Daß auch die heutigen Männer glauben ihr bestes zu tun, braucht man wohl nicht
I zu versichern. Sie sind eben auf einem Wege. Sehr richtig schreibt die ..T.R.": wie bei der Kriegführung, wo nur die Offensive Erfolge verheißt, und die auswärtige Politik großer Staaten ist am Ende doch weiter nichts als eine Art Kriegführung mit zivilen Mitteln. Passive Politik schließt aber auf die Dauer die große Gefahr in sich, daß sie auch ein passives Volk schafft, dem dann der Wille zur Macht abhanden kommt. Passive Völker find aber noch stets ausgestrichen worden aus dem Buche der Geschichte. Verzicht auf Ausdehnungspoliftk ist aber gleichbedeutend mit pasfiver Politik, und so sehen wir auch, daß, um nur die letzten fünfundzwanzig Jahre zu streifen, alle großen Staaten Ausdehnungspolitik getrieben haben, was gleichbedeutend war mit politischen Taten."
Daß die Mißerfolge unserer Politik aber gerade die Kreise stutzig macken, die die stärksten Stützen einer Regierung sein sollten, darf man sich dock nicht verhehlen. Es kommt nicht von ungefähr, daß das Volk heute fragt, wozu wir denn viele Milliarden ausgeben, um Heer und Flotte zu erhalten, wenn wir trotzdem überall nur diplomatische Mißerfolge erreichen. Und so hoffen mir, daß der Reichstag sich eingehend mit der Angelegenheit beschäftigen wird. Bedeutlame Fragen, die das ganze Volk und seine Zukunft so tief berühren, verlangen das, und eine kluge Regierung wird einem derartigen Verlangen R-cknung tragen, selbst wenn solche Fälle in der Verfassung nicht vorgesehen sind.
Ter Inlmit d s Mw'ftkko-Pest'aces.
Das „W. T. V." veröffentlicht folgenden Bericht:
Be r l i n , 3. Rov. Die bekannten Ereignisse in Marokko haben erkennen lassen, daß die Ordnung in Marokko nicht ohne Eingreifen einer europäischen Macht aufrecht erhalten werden kann. Ein Sultan, der tatsächlich über das Reich Herr wäre und der die Macht hätte, die in der Algecicasakte vorgesehenen Reformen durchzuführen, exiestiert nicht mehr. Rach der Algeciras- akte hatte aber keine einzelne Macht das. Recht, die Wiederherstellung der Macht allein durchzuführen. Als Frankreich sich trotzdem dazu anschickte, erinnerte die deutsche Regierung an die Bestimmungen derAlgeciras- a tte; sie gab ihrer Ansicht, daß sie zur selbständigen Wahrung bedrohter deutscher Rechte ebenso berufen sei, wie Frankreich zur Wahrung französischer Interessen, durch Entsendung ein es Kreuzers nach Agadir zum Schutze dortiger deutscher Interessen Ausdruck. Dies alles hat dann dazu geführt, daß die deutsche und französische Regierung sich entschlossen haben, die Angelegenheit unter sich neu zuregeln. Als Grundlage der Verhandlungen diente das deutsch-französische 9tb- kommervomll. Februar1909. Die beiden Regierungen haben sich nun über einen Vertrag geeinigt, der morgen in Berlin unterzeichnet werden soll und, nachdem der unterschriebene Bertragstext auch der französischen Regierung zugegangen ist, voraussichtlich Montag früh gemeinschaftlich der Oeffentlichkeit übergeben werden soll.
Die französische Regierung hat sich zunächst abermals auf das bündigste verpflichtet, die wirtschaftliche Gleichberechtigung der verschiedenen Nationen in Marokko aufrechtzuerhalten und dafür Sorge zu tragen, daß das Prinzip der „Offenen Tür", wie es in den vorhergehenden Verträgen festgelegt, durch keinerlei Maßnahmen beeinträchtigt werde. Auch hat die französische Regierung ausdrücklich Rechte und Wirkungskreis der Marokkanischen Staatsbank erneut garantiert.
Andererseits hat die k a i s e r l i ch e R e g i e« rung ihr bereits in dem Vertrag vom 9. Februar 1909 ausgesprochenes politisches Desinteressement näher präzisiert und der französischen Regierung volle Bewegungsfreiheit für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Ordnung und für die in Marokko vorzu- nehmenden Reformen jederart zu- gesichert. Sollte die französische Regierung im Einvernehmen mit der marokkanischen Regierung zur Aufrechterhaltung der Ordnung und
setzen, so wird auch demgegenüber die kaiserliche Regierung keine Schwierigkeiten machen. Das Gleiche gilt von etwaigen P o - lizeiaktionen zu Land und zu Was- s e r. Endlich hat die deutsche Regierung erklärt, keinen Einspruch erheben zu wollen, falls der Sultan von Marokko die diplomatischen und Konsularagenten Frankreichs mit bet Vertretung der marokkanischen Untertanen im Ausland betrauen sollte. Das Gleiche gilt für den Fall, daß her Sultan den Vertreter Frankreichs bei der marokkanischen Regierung zum Vermittler gegenüber den übrigen fremden Vertretern zu bestellen wünscht. Diese Bestimmung war für unser Interesse wertvoll, weil auf diese Weise dem gefährlichen Spiel mit der masqne chäri- fienne ein Ende gemacht werde, die dazu führen mußte, daß es uns in strittigen Fällen an Personen fehlte, an die wir uns halten konnten. Durch Neuregelung der Dinge wird einesteils die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung beffev als bisher gesichert. Andernteils werden Störungen der Ordnung und Vertragsverletzungen von den französischen Organen, da wo sie die tatsächliche Macht austiben, auch wenn noch eine formelle Hoheit marokkanischer Behörden besteht, direkt oertreten werden müssen.
Die französische Regierung verpflichtet sich, keinerlei Ungleichheiten zwischen den in Marokko Handel treif enden Natio- n en zuzulassen inbezug auf Zölle, Steuern, andere Abgaben, Eisenbahnen-, Schiffs- oder sonstig» Berkshrsiarife. Dasselbe soll gelten für den Transitverkehr. Ferner darf die Konkurrenzfähigkeit der Waren durch keinerlei Verordnungen beeinträchtigt werden. Auf das aus Marokko zu exportierende Eisen darf kein Ausfuhrzoll gelegt werden. Desgleichen darf inbezug auf die Bergwerksabgaben zwischen den Angehörigen der verschiedenen Rationalttäten keinerlei Unterschied gemacht werden. Bezüglich der öffentlichen Ausschreibungen übernimmt die französische Regierung die ausdrückliche Verpflichtung dafür zu sorgen, daß die Konkurrenzfähigkeit der Staatsangehörigen sämtlicher Mächte in Wahrheit die gleiche ist. Der betrieb der großen Unternehmungen bleibt dem marokkanischen Staate reserviert oder kann von ihm freihändig an Dritte vergeben werden, die die für den Betrieb nötigen Geldmittel zur Verfügung stellen. Die Reglements müssen indessen eine unbedingt gleichmäßige Behandlung sämtlicher Staatsangehöriger sichern. Allen Eigentümern von Bergwerken, sowie von industriellen und landwirtschaftlichen Unternehmuit- gen vt der Bau von Anschlußbahnen an die öffentlichen Eisenbahnen ober an bie nächsten Häfen gestattet. Für Beschwerdefälle ist ein rasches Schiedsverfahren vorgesehen. Di« von fremden Staatsangehörigen erworbenen F i schere i r e ch t e bleiben unangetastet. Neue Häfen sollen nach Bedürfnis eröffnet werden. Schließlich sichern sich beide Mächte ihre Unter» ftü^ung zu, um die übrigen Signatar» möchte zum Seitritt zu dem gegenwärtigen Abkomen zu bestimmen.
P a r i s, 3. Nov. Der „Temps" bespricht das ftanzöstsch-deutsche Marokko-Abkommen und bemerkt u. a., Frankreich habe anläßlich Marokkos schon im Jahre 1900 ein Verbandlnngssystem eingeführt, das in der Geschichte fast beispiellos dastehe. Es habe den Italienern den Grundsatz der Unversehrtheit der Türkei geopfert, indem es ihnen freie Hand in Tripolis ließ, es habe den Engländern seine Rechte in Neufundland abge- treten und den Spaniern die Zukunft seiner Marokko-Bestrebungen durch einen feinen öffentlichen Verpflichtungen zuwiderlaufenden Einzelvertrag geopfert. Es könnte denn auch kein grundsätzlicher Einwand dagegen erhoben werben, daß auch Deutschland seine Entschädigung erhalte. Es wäre logisch gewesen, diese Entschädigung schon im Jahre 1904 zu geben, aber wie dem auch sei, der nordafrikanische Besitz Frankreichs ist nunmehr Europa gegenüber vollendet. Das unter Karl X. begonnene Werk wird unter der dritten Republik gekrönt. Durch das Ergebnis der bevorstehenden Verhandlungen mit Spanien wird bet französisch-deutsche Vertrag entweder in gutem oder schlimmem Sinne abge- andert werden, aber auch in dieser Angelegen- hatte dje heutige Regierung He Hand nicht mehr |
frei. Die Deutschland im Kongo zugestandene« Gebietsabtretungen find, wie jeder Gebietsverlust, für das französische Rationalgefühl peinlich« Der Anschluß Deutschlands an zwei Punkte von Belgisch-Kongo hat viel Beunruhigung hervor« gerufen. Wir kennen nicht die geheimen Pläne der Wilhelmstraße, aber man muß merken, daß zwischen Belgisch-Kongo und DevKck-West-Asrika eine wett längere Berührungslinie besteht. Was den französischen Kongo anlangt, so hat die französische Regierung diese Kolonie niemals zu schützen und zu verteidigen verstanden. Solche Fehler rächen sich früher oder später. Die öffentliche Meinung findet in dem gegenwärtigen Abkommen wenigstens Befriedigung in dem Marokkoergebnis. — Das „Journal des Döbats" schreibt bezüglich der heute hier veröffentlichen Angaben des deutsch-französischen Abkommen. Die halbamtlichen Auszüge sind immer nach irgend einet Richtung hin tendenziös, sie haben bezweckt, in einem bestimmten Sinne zu beeinflussen und deshalb wird man gut tun, diese Auszüge auf Grund des Wortlautes zu überprüfen.
Paris, 3. Nov. Im Ministerrat, unter dem Vorsitz des Präsidenten Falliöres, gab Minister des Aeußern be Seines bekannt, baß die franzöfifch-deutschen Vereinbarungen abgeschlossen und von bem Staatssekretär von Kiderlen- Wächter und dem Botschafter Cambon paraphiert worden find.
Paris, 3. Nov. Nach Blättermeldungen wird der französische Kolonialdirektor Rognon morgen aus Berlin mit dem Text des Marokko- und Kongo-Abkommens hier eintreffen. Demgemäß konnte die für die endgültige Unterzeichnung des französisch-deutschen Vertrages erforderliche Antwort aus Paris erst morgen Nachmittag nach Berlin gelangen.
Beränderunqen im Neichekolontalarnt hat das Marokkoabkommen bereits gezeitigt, die mit Recht großes Aufsehen erregen.
Berlin, 3. Nov. Das Wolfffche Bureau bringt folgende Mitteilung: In der letzten Zeit sind über die mit Frankreich schwebenden Verhandlungen und über die Stellung des Reichs- kolonialamts zu den in Aussicht genommenen Kompensationen Mitteilungen in die Oeffentlichkeit gelangt, die geeignet waren, den Abschluß der Verhandlungen zu stören und nur auf einen Bruch der Amtsverschwiegenheit nachgeordneter Stellen beruhen konnten. Wir sind zu der Erklärung ermächtigt: Der Staatssekretär des Reichskolnialamtes, Dr. v. Lindequist, hatte während des Sommers sein Abschiedsaesuch ein«, gereicht, weil er mit be« in Frage kommenden Kompensationen nicht einverstanden war. Von bem Kaiser «ar bas Abschiedsaesuck während bet laufenden Verhandlungen abgelehnt worden, v. Lindeguist erneuerte heute sein A^'V-dsge- fuch, nachdem er sich noch am Samstag mit der Dementierung seines Rücktritts einverstanden erHärt batte. Der Re'ckskanzler beaibt sich heute jum Kaiser, nrn ihm Bottrag zu bitten.
Seine MaieKät der Kaiser bat auf den Vor- traa *es Reickskanflers das Enila9"nasaefvch des Staatssekretärs v. Lindeouist nenebmiat und kich damit einverlta-den erklärt, daß der Gouverneur von Samoa Dr. Soll mit der einstweiligen gelt«"« den Koknialamt« betraut mir*1.
Gleichzeitig bat her Referent im Kolonialamt, Frhr. v. Danckelmann, den Abschied genommen, weil er mit dem Resultat der Kom- vensationspolitik nickt einverstanden war. Hierzu liegt folgende offiziöse Auslassung vor:
Köln, 3. Nov. Die „Kölnische Zeitung" meldet aus Berlin: Durch das Rücktrittsgesuch des Geheimen Regierungsrats von Danckelmann im Reichskolonialamt und gleichzeitig erfolgte Indiskretionen in der Presse sind ganz unhaltbare Zustände bekannt geworden. In diesen Indiskretionen wird behauptet, daß das Kolonialamt das Kongoabkommen mißbilligt und die Verantwortung dafür nickt übernehmen wolle. Es hat umsomehr den Anschein, als ob dies richtig sei, da schon früher mehrfach Notizen in der Presse verbreitet wurden, die auf eine solcke Stellung des Kolnialamts hinwiesen. Der auf diese Weise unternommene Versuch, die Politik des Reichskanzlers durch eine Nachgeordnete Behörde zu erschweren, ist, wer auch immer Recht habe,' im Interesse einer geordneten Führung bet; ReiAgeschäste völlig unzulässig, und man braucht nicht daran zm zweifeln, daß sich der