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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und den Beilagen'Nach Feierabend",Fürs Haus" und ,Landwirtschaftliche Beilage".

TieCbtrljtffifdje Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sunn- und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich durch die Post bezogen 2.25 JK lohne Bestellgeld), bei unseren Zeitungsstellen und der Expedition (Markt 21) 2.00 <* frei ins Haus. (Für unver­langt zugesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keinerlei Verantivortung.) Druck der Univ.-Buchdruckerei I. A. 5koch (Inh.: Dr. Hiheroth), Markt 21. Telephon 55.

Marburg

Soiiiilag, 6. August

Der Anzeigenpreis beträgt für die 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 j-, bei auswärtigen Anzeigen 20 4-, für Reklamen die Zeile 40 4- Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt. Jeder Rabatt gilt al« Barrabatt. Bei Konkurs kein Rabatt, Berb ndlich« keit für Platz«, Datenvorschrift und Beleglieserung ausgeschlossen. Zahlungen im Postscbcckverkchr ohne Portokosten.unter 5015 deS Pustscheckamtes Frankfurt a. M.

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46. Jahrg.

1911.

Erstes Blatt.

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Das Wolffsche Bureau verbreitete gestern fol­gende Meldung, die wir sofort durch Extrablatt Wiedergaben:

Berlin, 4. Aug. In den Unterredungen zwischen Cambon und v. Kiderlen-Wächter hat eine Annäherung über den prinzipiellen Stand­punkt stattgefunden. Die Ausarbeitung im Ein­zelnen erfordert jedoch eingehende Prüfung, wo­mit zur Zeit die zuständigen Reichsressorts be- fasjt sind. Das Ergebnis wird dann durch die Reichskanzlei dem Kaiser zu übermitteln sein.

DieKöln. Ztg." meldet aus Berlin:Die Mitteilung des Wolffschen Telegraphenbureaus ist, wie anzunehmen war, keine einseitige deutsche Erklärung, sondern Frankreich hat sich damit vor der Veröffentlichung einverstanden erklärt. Es ist also eine Anbahnung zu einer Einigung geschaffen, aber auch vorläufig nicht mehr. Wenn die Annäherung über den grund­sätzlichen Standpunkt in geheimen Beratungen erfolgte, so liegt darin, wie man hier meint, vielleicht eine Rechtfertigung des vieeln sehr un­ausstehlichen geheimen Verfahrens, das seine erste Probe bestanden hat."

Der Verlauf der letzten Tage zeigte, daß die Verhandlungen in ein kritisches Stadium ge­treten waren. So wurde von diplomatischer Seite derNat.-Ztg." bestätigt, baß eine sehr be­dauerliche Stockung in den Verhandlungen über die Marokko-Kompensationen zu bemerken war. Es wurde aber hinzugefügt, daß der Staats­sekretär Herr v. Kiderlen-Wäckter, der übrigens sich des vollen Vertrauens und des Reichskanz­lers erfreue, nicht gewillt sei, von dem einmal betretenen und für richtig erkannten Wege in dieser für Deutschland so bedeutsamen Stunde zurückzuweichen. Herr von Kiderlen-Wächter würde eher die eigene Person, als die großen nationalen Interessen opfern, für die er jetzt eintritt. Das in diplomatischen und finanziellen Kreisen verbreitete Gerücht, Kaiser Wilhelm habe über den Kopf des Herrn v. Kiderlen- Wächter hinweg Herrn Cambon gewisse Zu- stcherungen gemacht, die dem Staatssekretär des Auswärtigen jetzt die Weiterführung der Ver­handlungen erschweren, wird als erfunden, ja alsabjurd bezeichnet. Die Meldung braucht nicht ollzuernft genommen zu werden. Sie ist eher ein Zeichen fifc die z. Z. herrschende Span­nung aller Gemüter.

Was geht vor? Hat Deutschland nach­gegeben, wie diePost" aus der siegesgewissen Haltung englischer und französischer Blätter der letzten Tage glauben machen will, oder hat Frankreich eingesehen, daß die Murokkofrage in der Tat eine kontinentale Frage ist, die auf das Machtverhältnis der Staaten den allergrößten Einfluß hat, und daß wir uns nicht so einfach an die Wand drücken zu lassen brauchen? Wir wissen es nicht und müßen uns mit einem end- giltigen Urteil deshalb bescheiden. Das kann man aber sagen: Sollte die Regierung die mit äußerstem Geschick inszenierte Aktion gegen die unverfrorene Haltung Frankreichs uns gegen­über in Marokko nur geführt haben, um einige Erenzregulierungen am französischen Kongo, einige Hoffnungen auf Teile des belgischen Kongo und vage Versprechungen von wirtschaft­licherGleichberechtigung" der Unseren in Ma­rokko, die es bekanntlich für die Franzosen in der Praxis gar nicht gibt, so wird das deutsche Volk ein Sturm der Entrüstung durchbraufen. Das Volk, nicht die paar roten und rötlichen Hetzer, deren Zustimmung allein der Regie­rung sagen kann, ob sie eine Dummheit ge­macht hat. So hatte das deutsche Volk es nicht gemeint. Unseres Erachtens genügte ein starker Hinweis auf unsere militärische Macht, um unseren Gegnern Respekt einzuflößen. Ein Krieg ist gar nicht vonnöten. Hoffen wir, daß das deutsche Volk mit seinen Staatsmännern und Lenkern nach außen zum ersten Male seit Bismarcks Zeiten wieder ganz zufrieden sein kann, daß Herr v. Kiderlen seine Aktion mit einem Siege unserer gerechten Ansprüche schlie­ßen kann.

Mit dieser Hoffnung muß man sich begnügen, denn nicht ganz mit Unrecht haben die Unter­händler das geheime Verfahren gewählt, um «ine Einigung zustande zu bringen.' Man

braucht nur einen Blick in die Treibereien bei französischen Presse zu tun, um das geheime Ver­fahren zu billigen, besonders wenn man den Wunsch hat, daß bei aller Festigkeit die Sache zu einem friedlichen Ausgang freilich in Ehren führen soll. ________________________________________

Politische Umschau.

Harden über di« ^rise.

In seinerZukunft" befaßt sich Harden mit der Krise und geht mit den leitenden Männern scharf ins Gericht. Er schreibt u. a. über den Empfang des Kanzlers in Swinemünde:

Wer den Wandel des Kanzleramtes noch nicht er­kannt hat, stelle sich vor, Bismarck sei, in einer Zeit internationaler Hochspannung, an die Ostsee gerufen, vom Bahnhof recte in die Teegesellschaft einer reichen Kaufmannsfrau, von dort an die Hoftafel spediert und erst zwanzig Stunden nach der Ankunft zum Vortrag zugelaffen worden. Johannens Ottochen wäre explodiert,' oder hätte noch in der Kabine sein Abschiedsgesuch geschrieben. Die frommen Fridoline von heute bitten den lieben Evtt, sie recht lange dem Amt zu erhalten, dem sie sich unentbehrlich dünken, und sind selig, wenn ihr Auge die Sonne anblinzeln darf. Den Franzosen und Briten aber scheint der Gestus von Swine- münde weislich vorbedacht. Wird die Teewirtin zur Allegorie milder Friedensliebe.

Nachdem Harden dann dem Staatssekretär von Kiderlen-Wächter einige Zeilen geweiht hat, wobei er ihn einenverschlagenen Schwaben mit un­empfindlichen Nerven und den selbstsicheren Gleich­mut des Borussenjunkers" nennt, kommt er auf Vethmann zu sprechen.

Er kam aus der Zuchtstätte des inneren Dienstes und war nicht verpflichtet, das internationale Ge­schäft zu kennen. Eben so wenig aber, sich in ein Amt heben zu lassen, dessen Inhaber für alles von Reiches wegen Getane und Unterlassene verantwort­lich ist. Von Deutschlands Macht und von Deutsch­lands Recht mußte er immerhin eine Vorstellung mitbringen. Deutschland hat das Recht, seine Herr­schaftfläche nach dem Bedürfnis zu dehnen, und die Macht, dieses Recht gegen jeden Widerspruch zu er- trutzrn. Was Briten und Franzosen. Yankees und Japanern, Oesterreichern und Spaniern erlaubt war, darf dem Reich nicht verboten sein, dessen Wehr in einem Jahr fünf Viertelmilliarden Mark kostet. Warum muß dieses Reich, von allen Großmächten nur diese eine, stets Rüffel und Schimpf mit Lammesgeduld hinnehmen? Wa-um verkehrt es mit de» solcher Schmähung Schuldigen höflich, in Demut freundlich gar weiter und lächelt, wenn ihm der Schild bespien wird, fromm, als sei vom heiß um­dunsteten Himmelszelt ein Tropfen gefallen? Hat geduldet, daß auf seinem Einfluß zugänglichen Blättern die internationale Unverschämtheit als eine harmlose, nicht gegen Deutschland gerichtete Plauderei dargesrellt wurde. Daß andere Blätter dieser Sorte den Premierminister Asquith priesen, der, in ruhigerem Ton als bet Schatzkanzler, gesagt hat:Wir werden eine deutsche Erwerbung marokkanischen Gebietes nicht dulden, in Westafrika aber jede Verständigung xulassen, die unsere In­teressen nicht schäligt." Diese Anmaßung zensorischer (rerotit ist unerträglich: die Nation, die sich vor ihr duckt, wird von dem Briten verachtet. Der Reichs­kanzler haftet dafür, daß der Verkehr mit einer Re­gierung, die sich so ungebührlich ins deutsche Ge­schah zu drängen versucht hat, auf das Notwendigste beschränkt und deutschen Prinzen, Hofwürdenträgern, Beamten streng untersagt werde, neue Verbindung um Vetternliebe über den Kanal zu tragen."

Deutsches Reich,

Som Kaiser. Berlin, 4. Aug. Der Kaiser trifft Sonntag früh in Berlin ein.

Verfügung über Schutz der Landwirtschaft im Manöver. Dor einigen Tagen ist, wie der Korresp.Heer und Politik" von militärischer Seite mitgeteilt wird, aus Anlaß der in kurzer Zeit bevorstehenden Manöver eine Verfügung ergangen, die besonders den Schuh der Land­wirtschaft betrifft. Zn diesem Erlaß werden die Landwirte darauf aufmerksam gemacht, daß zum Schutz der hauptsächlich zu schonenden Län­dereien weithin sichtbare Zeichen aufgestellt wer­den müssen, damit diese Felder bei den Ma­növerübungen verschont bleiben. Es werden insbesondere Eemüsekulturen, frisch bestellte Felder, Holzschonungen, Saatklee, drainierte Ländereien, Rübenfelder, Versuchsfelder und Felder mit wertvollen Sämereien namhaft ge­macht, da diese durch Benutzung beim Manöver beträchtlichen Schaden erleiden. Als Kenn­zeichen find große Strohkränze an hohen Stan­gen, bie weithin sichtbar sind zu verwende».

Diejenigen Felder dagegen, die durch Manöver­benutzung nur geringen Schaden erleiden, sind gar nicht kenntlich zu machen, da sonst auch die Warnungszeichen für wertvolle Ländereien ihren Wert verlieren. Fernerhin sollen zum Schutz für Mannschaften und Pferde alle gefähr­lichen Stellen, wie Sumpfgegenden usw. durch schwarze Flaggen bezeichnet werden. Was zum Schutz gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche, oder anderer übertragbarer Er­krankungen, die etwa nach endgültiger Fest­setzung der Manövereinzelheiten eintreten sollten, ein telegraphischer Bericht an den Land­rat des betreffenden Kreises geboten erscheint, damit noch möglichst eine Abänderung der Ein­quartierung und anderer ähnlicher Einzelheiten ins Werk gesetzt und alle diejenigen Maß­nahmen selbst in letzter Stunde getroffen wer­den können, die zum Schutz von Mannschaften und Tieren und zur Verhütung einer weiteren Ausbreitung der Seuchen und anderen an­steckenden Krankheiten notwendig und erfolg­reich erscheinen. Die telegraphischen Mitteilun­gen werden sofort vom Landrat an den für die Manöver in den betreffenden Kreisen in Be­tracht kommenden Truppenteil weiter gegeben werden. Es ist zu hoffen, daß diese Maßnahmen, die alle Möglichkeiten umfassen, zum Schutze der Landwirtschaft gegen Schädigungen durch die manövrierenden Truppen ausreichen werden, und daß insbesondere eine weitere Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche verhütet werden kann.

Die Ruhr auf einem Truppenübungs« platze. Metz, 4. Aug. Da auf dem Truppen­übungsplätze Elsenborn Erkrankungen an Ruhr aufgetreten sind, ist es notwendig geworden, den Platz zu räumen. Infolgedessen kehren die dort befindlichen Truppen des 16. Armeekorps, der 68. Znfanteriebrigade und der 33. Feldartillerie­brigade am 5. und 6. August in ihre Garnisonen zurück.

Zusammenstoß von zwei Minenbooten. Bei einer Minenübung in der Wesermündung stießen die beiden MinensuchbooteT 37 und T 39 zusammen und wurden nicht unerheblich beschädigt. Der Minenmaschinenwärter Clauß erlitt eine erhebliche Verletzung am Oberschenkel. Die beiden Fahrzeuge gehören zu den ältesten Torpedobooten unserer Flotte und werden im Minensuchdienst aufgebraucht. Sie sind über 28 Jahre alt und haben nur wenig Wert.

Pfarrer Kraatz ist demB. T." zufolge folgender Konsistorialbescheid zugegangen:Rach der besonderen Lage des Falles find unseres Er­achtens in dem Verhalten der Offiziere, die an dem Hauptgottesdienste in der Luisenkirche zu Charlottenburg am 23. Juli d. I. dienstlich teil­genommen und die Kirche vor Schluß des Gottesdienstes mit ihren Mannschaften verlassen haben, die Tatbestandsmerkmale des § 167 R. Str. E. B. nicht zu finden. Wir lehnen des­halb ab, unsererseits mit der Militärbehörde wegen Feststeung der Namen der betreffenden Offiziere in Verbindung zu treten und gegen dieselben Anträge zu stellen." Ueber die Be­gründung dafür, daß eine Anklage nicht erhoben werden kann, wird der Korr.Heer u. Politik" geschrieben. Es würde sich um den § 167 des Reichs­strafgesetzbuches handeln, nach dem eine Störung des Gottesdienstes bestraft wird. Aus der Fassung des Paragraphen und aus den Kommentaren geht aber ganz klar hervor, daß der Paragraph nur eine Be­strafung wegen böswilliger St'rung vorsieht, da senst fast jeder Gottesdienst Anlaß zu einer Strafver­folgung auf ^rund dieses § 167 geben würde. Der 8167 sieht eine Bestrafung derjenigen Personen vor, die den Gottesdienst besuchten in der Absicht ihn zu stören, oder die während des Gottesdienstes aus Mutwillen oder böswilliger Absicht eine Störung veranlaßten. Wenn z. B. ein Besucher fälschlich an- nehmen würde, daß Feuer in der Kirche entstanden ist so könnte er nicht bestraft werden, selbst wenn der ganze Gottesdienst durch eine entstandene Panik ge­stört werden würde. Aus diesem Falle geht schon h rvor, wie der Paragraph ausgelegt werden muß. Man müßte fragen, ob die Offiziere die Kirche in der Absicht verließen, um den Gottesdienst zu stören, oder in der Absicht, um die Soldaten die Predigt nicht anhören zu lassen Die Beantwottung der Frage ergibt sich von selbst, und dadurch ist der ganze Fall erledigt.

Ausland.

** Die Unterzeichnung der Schiedsgerichts­verträge. Washington, 4. Aug. Die Unterzeich­nung bet Schiedsgerichtsverträge erfolgte unter

großer Feierlichkeit in bei Bibliothek bes Präsi­denten im Weißen Hause in Gegenwart Tafts unb bei Bertietei bei betteffenben Staaten. Staatssekietär Knox und bei englische Bo: schaftei Biyce unteizeichneten ben Schieds- geiichtsveitiag mit Englanb, ben mit Fiankieich unteizeichneten Knox unb ein Veitreter bet französischen Botschaft, da bet Botschafter Jusse- raub augenblicklich in Paris weilt. Mit Mtt- glieber bes Senats glauben nicht an eine balbige Ratifikation bet Veitiäge. Einige Mitgliebei bes Ausschusses füt auswäitige Angelegenheiten sprachen die Ansicht aus, baß bie Verträge in ben Methoden mangelhaft seien, bie vorgesehen sind, um für schiedsgerichtliche Regelung bestimmte Fälle vor einen Schiedsgerichtshof zu bringen. Der Anklang, den jede auf die Erhaltung des Weltfriedens hinzielende Bewegung in der öffentlichen Meinung findet, wird doch schließlich bie Ratifikation ber Verträge sichern.

** Eine Intervention der Vereinigten Staa­ten in Haiti. Washington, 4. Aug. In amt­lichen Kreisen wird mitgeteilt: Wenn bi« Streitkräfte ber Kanbibaten für bie Präfibent- schaft in Haiti um bie Oberhanb kämpfen sollten, könnten bie Vereinigten Staaten gezwungen sein, zu intervenieren, um neutrale Zonen in bet Nachbarschaft aller Zentren zu etablieren, wo bie ftemben Interessen vertreten sinb. Zu einer solchen Maßregel würbe man jedoch nur bann schreiten, wenn es offenbar sein sollte, baß keine Aussicht bestänbe, einen solchen Kampf bei­zulegen.

Marburg und Umgegend. (Nachdruck aller CnginalartiM ist gemäfo § 18 des Urheberrechts nur mit Der deutlicher, CiicUermnflabe .Oberhesj. Ztg ' neftnttet.)

Marburg, 5. Aug.

* Die Truppenübungen der 22. Division fin­den, wie bereits gemeldet, in diesem Jahre vom 26. August Bis 20. September statt. Sie begin­nen mit den Geländeübungen der 22. Felb- artilleriebrigade (Feldartillerieregiment Nr. 11 und 47) zwischen Mühlhausen, Allendorf unb Uber, die Bis zum 6. Sept, dauern. Der 27., der 30. (nut für das F.-A.-Negt. Nr. 11), ber 31. August )nur für bas F.-A.-Negt. Nr. 47), bei 3. und bet 6. September (nur für das F.-A.-R. Nr. 11) sind Ruhetage. Vom 7. Bis 11. Sept, finden dann die Brigabemanöver statt unb zwar Bei Heiligenstabt die bet verstärkten 43. Jnf.- Brigabe (Inf.-Reg. Nr. 82 unb 83), bes Drag.- Regts. Nr. 5, Felbart.-Reg. Nr. 11 unb bet 3. Kompagnie bes Pionier-Bataillons Nr. 11 (bei 10. Sept, ist Ruhetag): bei Eschwege unb Wald­kappel die ber verstärkten 44. Jnf.-Brig. (Jnf.-R. 32 unb 167), bes Hus.-Regts. Nr. 14, Feldart.- Regts. Ri. 47, 3. Komp, bes Pion.-Bat. Nr. 11 unb eines halben Bataillons bes Futzart.-Regts Nr. 3 (ber 7. und 10. Sept, sind Ruhetage). Die Divisionsmanöver sämtlicher vorgenannter Trup­pen sind für die Zeit vom 12. bis 16. Sept, vor- . gesehen auf dem Gelände zwischen Worbis, Dingelstädt und Mühlhausen, wobei ber 14. Sep­tember als Ruhetag festgesetzt ist. Nach einet Ruhepause von einem Tage (17. Sept.) weiden sich dann auf dem Gelände zwischen Nordhausen unb Mühlhausen bie Korpsmanöver abspielen, bie mit Ablauf bes 20. Sept, ihr Ende erreichen. Unser Jägerbataillon wird vom 7. bis 20. September den Manöver» beiwohnen.

* Sem Siebenschläfer. Bei der andauernde» Trockenheit und Hitze dürfte es gut tun, sich daran _u erinnern, daß es in diesem Jahre am Sieberschläfer­tag geregnet hat. Die Wetterregel, daß es in einem solchen Fall sieben Wochen hindurch (d. h. Heuer vom 27. Juni bis zum 15. August) tägliib regnet, trifft also in diesem Jahr ganz und garnicht zu. Das ist aber auch sonst meistens nichi oer Fall. Man pflegt sich eben nur die Jahre zu merken, in denen das Wunder geschieht. Und daß solche Wunder wirklich geschehen, habe ich in meinem langen Leben schon beobachtet. Aber die Wetterregel, bie ich mir avf Grund dieser Beobachtungen machte, lautet anders: Im nassen Sommer regnet es mrnchmal auch am Siebenschläfertag!! Im trockenen Sommer jedoch tR an diesem Tage Regen nicht ausgeschlossen!!"

* Eine nachahmenswerte Einrichtung. Um das oft genug unangenehm empfundene Zusammentreffen von Konzerten, Vorträgen und Vereinsfestlichkeiten, wie auch anderer Veranstaltungen möglichst zu ver­meiden, hat der Verkehrsverein in Münster folgende, Mittel zur Abhilfe gefunden: Er läßt in seinem Se- schäftszimmer eine Liste auflegen, in die angesetzte Festlichkeiten, Versammlungen, Konzette, Vorträge und sonstige Veranstaltunge» eingetrageu werbe».