mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
und den Beilagen: „Nach Feierabend", „Fürs Haus" und „Landwirtschaftliche Beilage.
Jts. 144
Tie „Oberheffische Zeitung" erscheint täglich mit Aufnahme der Senn- und Feiertage. — Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich durch die Post bezogen 2.25 <K (ohne Bestellgeld), bei unseren Zeitungsstellen und der Expedition (Markt 21) 2.00 Jt frei ins Haus. (Für unverlangt zugesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keinerlei Verantwortung.) Druck der llniv.-Buchdruckerei I. S. Koch (Inh.: Dr. Hiheroth), Markt 21. — Telephon 65.
Marburg
Donnerstag, 22 Juni
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46. Jahrg.
1911.
Erstes Blatt.
Beginn der englischen Krönungs- Feierlichkeiten.
**'-*■ London, 20. Juni.
* Die Krönungswoche hat begonnen, leider zugleich auch schlechtes Wetter. Heute nachmittag fand in der Westminsterabtei eine vollständige Probe der Krönung statt, allerdings ohne Kostüme und ohne das Herrscherpaar, doch nahmen die hohen Hofbeamten und Geistlichen daran teil. Der normale Geschäftsverkehr steht fast still. Das Geschäft dreht sich nur noch um Krönung und Touristen. Die Vorbereitungen der Polizei stnd riesenhaft, es heißt, daß die Polizei die Emissäre der revolutionären Indier unter f<f;arfer Beobachtung hat. Ein Attentat von dieser Seite gehört zu den schlimmsten von den vielen Sorgen, mit denen man an außerordent- lichen Tagen ihren Gefahren entgegenfieht.
Heute fand in Spithead den ganzen Tag hindurch fast ununterbrochen Salutschießen statt, da ein fremdes Kriegsschiff nach dem anderen ankam. Jedes Schiff feuerte bei Ankunft einen Salut von 21 Schuß zu Ehren der englischen Nation und einen weiteren Salut von 17 Schuß zu Ehren des britischen Oberkommandierenden, M>- mirals Moore. Die englische Flotte hat sich mit Ausnahme der Torpedobootszerstörer und der Unterseeboote hier versammelt. Tausende von Besuchern gingen trotz des ungünstigen Wetters auf See.
An der gestrigen Familientafel im Bucking- hampalast nahmen unter anderen deutschen Fürstlichkeiten das Kronprinzenpaar, die Eroß- herzogspaare von Hessen, von Mecklenburg- Schwerin, von Mecklenburg-Strelitz, Prinz Heinrich von Preußen, die Erbgroßherzogin von Meiningen, das Prinzenpaar Friedrich Karl von Hessen, Prinz Rupprecht von Boyern, das Prinzenpaar Johann Georg von Sachsen, das Herzogspaar von Koburg, Herzog Ernst Günther von Schleswig-Holstein teil. Nach der Tafel folgten das Kronprinzenpaar und fast alle deutschen Fürstlichkeiten der Einladung des Herzogs- paares von Sutherland zu einem außerordentlich glänzenden Ballfest im Staffordhouse.
Das Programm für die Krönungsfeierlichkeiten ist folgendes: 20. Juni: Staatsbankett im Buckinghampalast, darauf Ball in der Albert Hall. 21. Juni: Diner im St. James Palast bei dem Herzog von Connaught. 22. Juni: Krönung in der Westminsterabtei von 11% vormittags bis 2y2 Uhr nachmittags. Abends Familiendiner im Duaingham-Palast. 23. Juni: Prozession des Königs und der Königin durch die City und Süd-London. Diner im Auswärtigen Amt. 24. Juni: Flottenparade vor Spithead. 26. Juni: Galavorstellung im Opernhause. 27. Juni: Gartenfest im Park des Buckingham- Palasts. Gala-Vorstellung im His Majestys- Theater. Souper und Ball bei Derby.
Die Schadenbrände in Preußen im Jahre 1909 nach Brandursachen.
Die im Statistischen Landesamt für das Jahr 1909 beendete Auszählung der Schadenbrände nach den Brandursachen deren Ergebnisse jetzt in der „Stat. Korr." veröffentlicht werden, hat ein Nachlassen der durch Blitzschläge verursachten Schadenbeträge gegenüber den Vorjahren ergeben: der durch Blitzschläge verursachte Eesamtschaden ist von 8,14 6,33 und 8,29 Millionen Mark in den Jahren 1906 bis 1908 auf 5,64 Millionen Mark zurückgegangen. Die Explosion von Dampfkesseln spielt nach wie vor «ine verschwindende Rolle: etwas erheblicher ist schon der Schadenbetrag infolge der Explosion von Leucht-, Koch- und Heizgas, im Verhältnis zum Eesamtschaden ist er freilich ebenfalls kaum von Belang (232 070 Jl). Die Explosion „anderer Gase" und von Petroleum hat dagegen schon Schäden von 1,437 vnd 0,945 Million Mark gebracht. Etwa gleich hoch, wie der durch andere Gase verursachte Schaden, ist der durch elektrische Leitungen entstandene, noch weil erheblicher der durch Selbstentzündung anderer Stoffe entstandene Schaden (5,470 Millionen Mark), von welchem Betrage allerdings nur etwa rund ein Drittel auf Selbstentzündung als erwiesene Schadenursache entfällt, während bei zwei Dritteln Selbstentzündung nur gemutmaßt ist. Mangelhafte Feuerungsanlagen haben 5,465 Millionen Mark Schaden verursacht. Durch Fahrlässigkeit im Umgang mit Streichhölzern ist ein Eesamtschaden von
5,478 Millionen Mark entstanden. Es bleibt abzuwarten, ob nicht die durch die Steuererhöhung des Jahres 1909 bewirkte Verteuerung der Streichhölzer eine Verminderung dieser Vrandschädenursache bewirkt: sie hätte dann außer dem fiskalischen auch einen volkswirtschaftlichen Zweck erfüllt. Im Jahre 1909 konnte die Verteuerung noch nicht recht wirksam sein, weil die Konsumenten vor der Steuererhöhung sich beeilt haben, größere Vorräte von Streichhölzern anzuschaffen, und die Fabrikanten froh waren, mit den alten Lagerbeständen aufräumen zu können. Immerhin ist der durch Fahrlässigkeit im Umgänge mit Streichhölzern entstandene Eesamtschaden 1909 im Verhältnis zu den drei Vorjahren, in denen er 6,359, 6,466, und 6,60 Millionen Mark ausmachte, etwas geringer. Auf „sonstige Fahrlässigkeit" entfällt freilich ein noch weit höherer Betrag (8,357 Millionen Mark). Durch offenes Licht ist für 739 292 Jl, durch Petroleumlampen für 295 480 Jl Schaden verursacht worden. Für „Lampen" ohne nähere Bezeichnung ist noch ein weiterer Schaden von 405 448 Jl angegeben, für Laternen ein solcher von 504 829 Jl. Die Brandstiftung ist für 22,438 Mill. Mark Schaden verantwortlich, von welchem Betrage indessen nur 2,378 Millionen Mark auf die erwiesenen Fälle kommen. Für nahezu 2 Fünftel des Ee- samtschadens, nämlich 39,702 Millionen Mark, blieb die Brandursache unbekannt: es ist dies ein Verhält- nissatz, der von Jahr zu Jahr sich fast genau wiederholt.
Politische Umschau.
Gegen die Frankfurter Universität.
Der Verein deutscher Studenten zu Berlin erläßt einstimmig folgende Erklärung:
Der Plan.Hn Frankfurt a. M. eine „freie" Universität — so genannt im Gegensatz zu den bestehenden staatlichen Hochschulen — zu gründen, beschäftigt zur Zeit wieder in stärkerem Maße die Oeffentlichkeit. Die Bedeutung dieser Frage berechtigt auch die deutsche Studentenschaft, ihre Bedenken geltend zu machen. Der Verein deutscher Studenten zu Berlin ist überzeugt, daß die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, sowie der nationale Beruf der deutschen Universität in Frage gestellt und bedenklichen Einflüssen Tür und Tor geöffnet wird, wenn die nicht unerheblichen Mittel von privater, namentlich jüdischer und ausländischer Seite aufgebracht werden.
Ein Aufrauf Deutschamerikaner für den deutschamerikanischen Schiedsgerichtsentwurf.
Newyork, 20. Juni. Der Ausschuß für Fricdensbestrebungcn und internationale Beziehungen des deutsch-amerikanischen National- bundes veröffentlicht angesichts des Schiedsgerichtsentwurfs einen Aufruf an das deutsche Volk, welcher gleichzeitig abschriftlich an den deutschen Botschafter zur Uebermittlung an den Kaiser und Reichstag, sowie an den Präsidenten Taft und an den Kongreßausschuß für auswärtige Angelegenheiten gegangen ist. Darin wird gesagt, in dem vorgeschlagenen Schiedsgerichtsvertrag mit Großbritannien sehe man die Festlegung eines beinahe hundertjährigen Friedenszustandes. Mit Deutschland würde er den Frieden für immer zu sichern suchen, der überhaupt nie getrübt worden und seit Gründung der Republik bestanden habe. Im Vertrauen auf unsere Bluts- und Kulturverwandtschaft wenden wir uns in diesem weltgeschichtlich bedeutenden Augenblick an Euch, liebe Stammesbrüder, mit der Bitte, Eure Bemühungen mit den unfern für den Abschluß des Vertrags zu vereinigen. Wir wissen, daß unser altes Vaterland vielleicht mehr als irgend ein anderes Land durch seine geschichtliche Entwicklung an die Kriegsgefahr gemahnt und auf seine Stärke zu vertrauen gelehrt wird. Aber gerade die geschichtliche Entwicklung weist zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland auf den Frieden und friedfertige Auseinandersetzung bei Meinungsverschiedenheiten hin. Gewiß gibt es Fälle, wo die elementaren Gewalten trotz jeder Bindung losbrechen und ebensowenig durch Verträge wie durch Gesetze zurückgehalten werden. Aber ebensowenig, wie uns solche Fälle veranlassen, die bürgerlichen Gesetze überhaupt zll verwerfen oder sie für nutzlos zu erklären, können sie den Grund dafür bilden, im internationalen Leben auf das Rechtsverfahren ganz und gar zu verzichten. — Am Schlüsse des Aufrufs heißt es: Sprecht aus, daß das deutsche Volk diesen Friedensvertrag mit der Schwesternation jenseits des Weltmeeres wünscht, daß Ihr vertraut auf die Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit unseres Anerbietens,
daß Freundschaft und Gerechtigkeit walten soll zwischen Eurem und unserem Volk, das 25 Millionen Bürger deutschen Blutes zu den Seinen zählt.
Deutsches Reich.
— Born Kaiser. Brunsbüttel, 20. Juni. Der Kaiser begab sich heute vormittag 9y2 Uhr an Bord der Jacht „Meteor". Um 11 Uhr begann die internationale Segelwettfahrt des norddeutschen Regattavereins auf der Unterelbe. Das fetter ist nach starkem Regenfall gut. Es herrscht eine frische Brise. Um 11 Uhr 5 Min. starteten „Meteor", „Hamburg" und „Water- wich". In entsprechenden Abständen folgten die kleineren Jachten. Begleitdampfer waren „Eo- bra" und der Turbinenschnelldampfer „Kaiser" und andere Fahrzeuge. — Die Jacht „Meteor" mit dem Kaiser an Bord ist kurz nach 3 Uhr als erste durch das Ziel gegangen. Die englische Jacht „Waterwich" gab auf.
— Aus dem Herrenhaus. Berlin, 20. Juni. Das Herrenhaus nahm den grundlegenden § 1 des Feuerbestattungsgesetzes in namentlicher Abstimmung mit 92 gegen 86 Stimmen an.
— Beginn der Ferien des Bundesrats. Wie mitgeteilt wird, ziehen sich die Beratungen des Bundesrats noch bis gegen Ende dieses Monats hin. Die letzte Sitzung ist für den 28. Juni angesetzt worden, von welche mTage ab die Ferien des Bundesrats beginnen. Die Pause in den Beratungen wird bis Ende September dauern, sodaß der Bundesrat etwas früher mit seiner Tätigkeit beginnt als der Reichstag.
— Aus der Kommission für das Pflichtfortbildungsschulgesetz. Berlin, 20. Juni. Die Kommission des Abgeordnetenhauses für das Pflichtfortbildungsschulgesetz nahm unter Zustimmung der Staatsregierung den Antrag an, nach dem der Religionsunterricht als fakultativer Lehr- gegenstand in den Unterrichtsplan auf Beschluß des Schulvorstandes ausgenommen werden kann. Ueber die Zusammensetzung des Schulvorstandes, die nochmals beraten wird, ist eine Einigung dahin vorgesehen, daß die Geistlichen hineingewählt werden können, ihre Zugehörigkeit aber nicht obligatorisch ist. Strittig ist noch die Frage, ob neben dem Handelsminister auch der Unterrichtsminister beteiligt werden soll.
— Der Delegiertentag des Verbandes Deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine. Eisenach, 20. Juni. Heute Vormittag begann der Delegierientag des Verbandes Deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine unter dem Vorsitze des Eheftedakteurs Eiefen-Frankfurt a. M. bei der Darlegung des Ee- fchäftsberichts, der feststellt, daß der Verband 31 Vereine mit 22 290 Mitgliedern umfaßt. Vormittags wurden nur zwei Anträge erledigt. Der Antrag des Berliner Journalisten- und Schriftstellervereins (Urheberschutz) auf Abänderung der Satzungen wurde dem Ausschuß überwiesen, der dem nächsten Delegiertentag Material liefern soll. Der Antrag Schumm- Hamburg. daß zwischen dem Verbände der deutschen Journalisten- und Schriftstellervereine, und dem Reichsverband in geeigneten Fällen ein gemeinsames Vorgehen angestrebt werde und daß namentlich bei Eingaben an Behörden, bei Erörterung von die Presse betreffenden Angelegenheiten und bei der Forderung auf Hinzuziehung von Pressevertretern als Sachverständige der Reichsverband mit dem alten Verbände zusammengehe, wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die Verhandlungen werden am Nachmittage und morgen fortgesetzt.
— Keine Reform der FahrkartensteAer. Berlin, 20. Juni. Zu der durch einen Teil der Presse gegangenen Meldung über eine Reform der Fahrkartensteuer schreibt die „Nordd. Allg. Ztg.": Ein hiesiges Blatt bringt Mitteilungen üoer die Reform der Fahrkartensteuer und den Inhalt des dem künftigen Reichstage vorzulegenden Gesetzentwurfs. Diese Mriteilungen, die auch in andere Blätter übergegangen sind, find aus der Luft gegriffen. Bei den Verhandlungen des Preußischen Abgeordnetenhauses und des Reichstages hat der Minister der öffentlichen Arbeiten wiederholt fich zu dieser Frage geäußert. Im Abgeordnetenhause hat der Minister am 20. und 21. Februar 1911 auf die Anfrage eines Abgeordneten erklärt, was die Fahrkartensteuer betrifft, so bestätige er ausdrücklich, daß die Resormbestrebungen, die von unserer Seite ausgehen, auch von den übrigen deutschen Bahnen geteilt werden und dahin zielen, die vierte Klasse unbesteuert zu lassen, und daß die bisherigen Steuerträger der 1. bis 3. Klasse das Steueraufkommen aufbringen sollen, das bisher
dem Reiche zufueßt, weil vorausgesetzt werde, daß eine Minderung der Einnahmen des Reiche» durch eine Aenderung der Steuer nicht herbeigeführt werden dürfe. Die „Nordd. Allg. Ztg." sagt zum Schluß des Artikels: In der Sachlage ändert sich heute nichts. Was verschiedene Zeitungen über den Inhalt des Reformplanes mit- teilten, beruht auf müßiger Kombination.
— Der Zeltungsstreik beendet. Berlin. 20. Juni. Das entlassene Personal der Firma Scherl bat an die Eeschäftsleitung eine Kommission mit der Bitte um Wiederaufnahme in die Arbeit entsandt. Die Firma Scherl setzte sich mit den Firmen Mosse und Ullstein in Verbindung. Es trat darauf das Tarifamt und die Zentralvorstände der maßgebenden Prinzipal- und Geh'lfenorganisationen zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. Nach - langen Beratungen wurde die Antwort festgestellt und dem Ausschuß des Personals abends 6 Uhr erteilt. Die darin gestellten Bedingungen sind angenommen worden und damit war der Ausstand beendet. Die Antwort enthielt folgende 3 Bestimmungen: 1. Das ausständige Hilfsarbeiter-Personal und die Falzer wieder einzustellen, und zwar ohne Ausnahme. Die Einstellung erfolgt nach Bedarf, und zwar dergestalt, daß sich die Zahl der wieder einzustellenden Personen nach der Zahl der wieder in Betrieb gestellten Druckmaschinen und der Komplettierung des Eesamtbetriebes richtet, Bedingung für die Wiedereinstellung ist, daß sich das wieder einzustellende Hilfspersonal nicht weigert, mit den zurzeit an den Maschinen tätigen Obermeistern oder mit den noch tätigen oder neu einzustellenden Maschinenmeistern ordnungsgemäß und in friedlicher Weise zu arbeiten. Diese Bedingung gilt zunächst für die Zusammenarbeit mit den Obermeistern in der Rotationsabteilung und mit den Maschinenmeistern aus der Abteilung „Der Tag". Für die von den vorbezeichneten Obermeistern und Maschinenmeistern bedienten Maschinen ist das nötige Hilfspersonal sofort zur Verfügung zu stellen. — 2. Von den vor Einstellung der Arbeit tätigen 37 Rotationsmaschinenmeister sollen 30 wieder eingestellt werden. Die Einstellung dieser Maschinenmeister erfolgt nach Bedarf, und ist i i Wahl unter den einzustellenden Personen dem freien Ermessen der Firma überlassen. — 3. Diejenigen Maschinenmeister, Hilfsarbeiter und Falzer, die von der Firma wieder eingestellt werden, haben sich spätestens innerhalb 24 Stunden nach ergangener Aufforderung seitens der Firma derselben zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, wird an Stelle des ausblei- benben Personals neues Personal eingestellt, für benen Zuweisung die tariflichen Arbeitsnachweise die Verpflichtung zu übernehmen haben. — Die im Einigungsvorschlag enthaltene weitere Bestimmung: 4. Das ausständige Personal hat für den frei Firma zugefügten Schaden eine Sühnegebühr von 10 000 Jl ju entrichten, welch« Summe später zugunsten des Gesamt-Personals der Firma Scherl verwendet werden soll, zog die Firma Scherl auf eine Bitte der anwesenden Ee- hilfenvertreter zurück, weil dieselben erklärten, seitens der Organisation die Haftung für Zahlung der Kontraktbruchstrafe, die den 39 Maschinenmeistern durch Urteil des Schiedsgerichts c ferlegt wurde, zu übernehmen.
Ausland.
** Aus bet franz. Kammer. Paris, 20. Juni. Die Kammer wies gemäß dem Ersuchen der Regierung mit 423 gegen 125 Stimmen die Anträge Perrissoui und Rouanet, wodurch den Beamten die Annahme eines Postens in der Verwaltung eines Finanzunternehmens verboten werden soll, an die Kommission zurück. Die Anträge zielten auf den Fall des Polizeipräsidenten Lepine, der Administrator der Suez-Kanal-Gesellschast war.
- Rarokko. Paris, 20. Juni. Bei der Ankunft des Generals Moinier in Fez richtete El Mokri an den französischen Gesandten in Tanger einen Brief, in dem er der Dankbarkeit des Sultans gegenüber der französischen Regierung für die Unterstützung Ausdruck gibt, die sie ihm offen durch diszipliniert« Truppen geliehen habe, um die plötzlichen Schwierigkeiten zu überwinden, die sich feiner Absicht entgegengestellt hatten, vom allgemeinen Interesse eingegebene Reformen durchzuführen. — Larrasch, 19. Juni. Der spanische Kreuzer „Carles V.“ ist angekommen. Das wenig bewegte Meer erlaubte den Beginn der Ausschiffung der an Bord des „Almirance Lobo" befindlichen Kavallerie. Die Gegend ist ruhig. — Pari^ 20. Juni. In dem im Elyjee abgehaltenen Ministev- rat teilte Minister Truppt Depeschen des General»