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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und den Beilagen:Nach Feierabend",Fürs Haus" undLandwirtschaftliche Beilage.

M 108

TieObrrheflische Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der S.nn« und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt viertetjährlich durch die Post bezogen 2.25 <X lohne Bestellgelds, bei unseren Zeitungsstellen und der Expedition (Markt 21) 2.00 Jl frei ins Haus. lFür unver. langt zugesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keinerlei Verantwortung.) Druck der llniv.-Buchdruckerei I. A. Koch (Inh.:

Dr. Hiheroth), Markt 21. Telephon 55.

Marburg

Dienstag, 9. Mai

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46. Jahrg.

1911.

Elftes Blatt.

Das Wahlrecht der Frauen in Deutschland.

EinS*Mttttche Zusammenstellung über die politischen Rechte, welche die Frauen bisher in Deutschland^ erworben haben, zeigt, daß die deutschen Frauen einen recht beträchtlichen An­teil an der politischen Arbeit erlangt haben, der in weiten Kreisen gewiß unbekannt sein dürfte. Allerdings sind die verschiedenen Bezirke, in denen überhaupt den Frauen eine Mitarbeit am öffentlichen Leben zugestanden wird, recht verschieden mit weiblichen Vorrechten ausge­stattet. In erster Reihe ist zu bemerken, daß in den meisten Gemeinden Deutschlands die Frau nur ein aktives Wahlrecht hat und auch das nur indirekt ausüben darf, d. h. ihre Wahl gibt sie durch einen Stellvertreter kund. Die amtliche Auskunftsstelle für Gemeindeämter der Frau hat das betreffende Material gesammelt, das als Broschüre unter dem TitelStellung und Mitarbeit der Frau in der Gemeinde" erschienen ist. Im Königreich Preußen sind die Frauen in den Stadtgemeinden vom Wahlrecht ausgeschlos­sen. Dagegen haben sie das indirekte Wahlrecht in den Landgemeinden von Ostpreußen, West- preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schle­sien, Sachsen, Westfalen, Hessen-Nassau und Schleswig-Holstein. In Hohenzollern haben sie das Wahlrecht für Stadt- und Landgemein­den. In Hannover haben die Frauen sogar die Berechtigung, ihr Stimmrecht nicht durch einen Stellvertreter, sondern persönlich auszuüben. Diese Berechtigung erstreckt sich auf die ganze Provinz Hannover. Kein Stimmrecht haben die Frauen in Württemberg, in der Rheinpro­vinz, in den städtischen Gemeinden der bayri­schen Pfalz, im Eroßherzogtum Baden, Hessen, Oldenburg, wohingegen sie aber in Hessen an den Kreiswahlen teilnehmen dürfen. Sehr günstig sind die Frauen in Sachsen-Weimar- Eisenach gestellt, da sie hier in Stadt und Land das Bürgerrecht unter denselben Bedingungen erwerben können wie die Männer. Bei Aus­übung des Stimmrechtes find sie allerdings be­schränkt, da es für sie nur ein Stellvertreter aus- Lben darf. Im Königreich Sachsen haben un­verheiratete Grundbesitzerinnen das persönliche Stimmrecht, verheiratete nur das indirekte. Ihre Stellvertreter sind die Ehemänner. Eigen­artig sind die Verhältnisse in Schwarzburg-Son- dersbausen und Rudolstadt, da hier die Frauen auf dem Lande persönlich ihr Wahlrecht aus- iilen dürfen, wäbrend in Sondershausen den Frauen das indirekte Wahlrecht zusteht. Im Zentum Reuß, in Sachsen-Meiningen, in Waldeck und Pyrmont haben sie das indirekte Wahlrecht in Stadt- und Landgemeinden. In Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Lippe-Det­mold und Sachsen-Altenburg haben die Frauen in den Landgemeinden das aktive Wahlrecht. Sie dürfen es aber in Braunschweig, wie in den anderen hierzu genannten Bezirken, nur durch Stellvertreter oder Bevollmächtigte ausüben. In Koburg-Eotha haben sie das indirekte Wahl­recht in den Landgemeinden. Die beiden Meck­lenburg, das Fürstentum Anhalt und Reuß j. L. gewähren den Frauen grundsätzlich kein Wahl­recht, mit Ausnahme der mecklenburgischen Ge­meine Erabow, da hier eine Gutsbesitzerin zur Ausübung des Wahlrechts, allerdings des in­direkten, durch ihren Ehegatten, nicht nur be­rechtigt, sondern sogar verpflichtet ist. Von den freien Hansastädten gewährt Bremen das Wahl­recht zur Kammer für Kleinhandel, ferner das persönliche Wahlrecht zu den Gemeinde-Aus­schuß- und Kreistagswahlen) in Hamburg haben sie das indirekte Wahlrecht in den Landgemein­den und in Lübeck das direkte Wahlrecht in den Landgemeinden und merkwürdigerweise auch in der Stadt Travemünde. Zu den Staaten, in denen die Frauen keinerlei Rechte haben, gehört Elsaß-Lothringen.

Soweit ist das Wahlrecht der Frauen in den einzelnen deutschen Bezirken erschöpfend behan­delt. Zn dem Buch werden aber ferner noch sehr interessante Zahlen über die Mitwirkung der Frau in den Gemeindeämtern veröffentlicht. In der Armen- und Waisenpflege arbeiten rund 7000 Frauen als vollberechtigte Mitglieder in zusammen 135 Gemeinden, davon find in 53 Gemeinden die Frauen Mitglieder der obersten

Behörde der Armen- und Siraisenpflege und ge­nießen 36 mal das Stimmrecht. Schulärztinnen sind in 5 Städten angestellt, nämlich in Bres­lau, Berlin, Charlottenburg. Frankfurt a. M. und Colmar im Elsrß. Den Schulaufsichts­behörden gehören Frauen in 115 Städten an. Bei der kommunalen Wohlfahrtspflege über­haupt sind insgesamt 11900 Frauen in zusam­men 364 Gemeindeverwaltungen beschäftigt. Zum Teil sind die Aemter von den Frauen ehrenhalber verwaltet, zum Teil werden sie da­für besoldet, wie z. B. die Wohnungsinspek­torinnen in Halle, Offenbach, Straßburg usw. oder wie die Trinkerfürsorgerinnen in Olden­burg, Bielefeld, Schöneberg u. a. Dagegen find in Görlitz, Kiel, Posen, Hagen und Stolp Für­sorgerinnen für Trinker ehrenamtlich beschäf­tigt. Weibliche Vormunde gibt es in 70 deut­schen Städten. In Berlin allein gehören dem Verband für weibliche Vormundschaft 250 aktive und 140 passive Mitglieder an. Wie aus dieser Uebersicht zu ersehen ist, ist die deutsche Frau nicht völlig ohne jede Rechte, sondern kann fich mancher höchst wichtigen Berechtigung in der Verwaltung der Stadt- und Landgemeinden rühmen.

Ein Sozialdeniokrat als Ober- bflrqermdfter.

In Württemberg gilt bei einer Bürger- meisterwahl schon der als gewählt, der rela­tiv die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Nun verfügt in Ltuttgart, wo jetzt die Wahl eines neuen Oberbürgermeisters bevorsteht, die Sozialdemokratie über 4245 Prozent der Wähler. Wenn die bürgerlichen Parteien sich also nicht auf einen Sammelkandidaten einigen, ist es so gut wie sicher, daß der sozialdemokra­tische Kandidat Dr. Lindemann zum Ober­bürgermeister von Württembergs Hauptstadt ge­wählt wird.

Damit wird nun auch bei den Genossen ge­rechnet, und es tauchte die Frage auf, wie fich Dr. Lindemann im Falle seiner Wahl zu den Repräsentationspflichten und im amtlichen Ver­kehr mit der Krone verhalten sollte. Lindemann hat in diesem Falle von der Parteileitung volle Freiheit in seiner Entschließung verlangt und auch gewährt bekommen. Eine Patteiversamm­lung faßte nämlich einen dahingehenden Be­schluß, der mit einer Mehrheit von ungefähr 4 zu 1 angenommen wurde, nachdem eine Reso­lution der Parteileitung, die die Parteitags­und Organisationsbeschlüsse grundsätz­licher Att auch für den Kandidaten als bin­dend erachtete, abgelehnt worden war.

Dieser selbst führte in einer prinzipiellen Er­kürung aus, daß die Parteibeschlüsse, soweit sie ihm bekannt seien, kein Hindernis für die An­nahme der Kandidatur bildeten und er bei Aus­übung des Bürgermeisterpostens nur gegen einzelne unwichtige Organisations- beschlüsfe verstoßen könnte. Dies alles ist natürlich nicht nach dem Geschmacke der Radikalen vom Schlage derVorwärts"leute. Ihnen ist sichtlich die ganze Angelegenheit furchtbar unangenehm, und es gibt in ihren Reihen so manchen, der eine Niederlage Dr. Lindemanns erhofft. Vorläufig allerdings hat der Genosse große Aussicht, gewählt und, wie mehrfach mitgeteilt wird bestätigt zu werden. Das haben auch die bürgerlichen Parteien er­kannt und sind deshalb bemüht, dem Herrn Dr. Lindemann einen gemeinsamen Kandidaten ent­gegenzustellen. Ob sie Erfolg haben werden, hängt von den weiteren Verhandlungen ab. Vorderhand find von fieben bürgerlichen Kandidaten erst zwei zurückgetreten.

Zur Lage in Marokko.

Stellungnahme Spanien«.

Madrid, 6. Mai.Impercial" schreibt: Die Haltung der franzöfischen Regierung in Ma­rokko ist auf einem Puntte angelangt, daß eine sofottige Erklärung erforderlich ist, die den Frieden sichert und die Mächte beruhigt. Die Beruhigung der Europäer in Fez und die Wie­dereröffnung der Verkehrssttaßen nehmen Frankreich jeden Vorwand, weitere Truppen zu mobilisieren und nach Fez zu schicken.

Paris, 6. Mai. DemMatin" wird aus Madttd gemeldet: Die spanische Regierung stand im Begriff, bei den Mächten gegen die

französischen Truppenbewegungen in Marokko Einspruch zu erheben, verzichtet jedoch darauf, um Reibungen mit Frankreich zu ver­meiden, dessen Freundschaft es fich erhalten will. Es bestätigt sich aber, daß Spanien in Paris freundschaftliche Vorstellungen be­züglich des französischen Einschreitens in Ma­rokko erhob. Die Madrider Regierung befürch­tet, daß die französische Kolonne gewisse stra­tegische Puntte in Marokko endgiltig besetzen würde, was Spanien zwingen würde, dasselbe zu tun, umsomehr als die Spanien befreundeten Stämme der Gegend zwischen Ceuta und Tetuan und am linken Muluya-llfer tief unter dem Räuberunwesen leiden und die spanische Regie­rung ersucht habe, die Ordnung herzustellen. Wenn die französischen Truppen ihren Vor­marsch fortsetzen, werden die spanischen Truppen dafür den Befehl erhalten, vorzurücken, und zwar nicht von Ceuta, sondern auch von Melilla und Larrasch her.

M a d r i d, 7. Mai.Imperial" meldet aus Ceuta vom 6. Mai: Eine Kolonne von 250 Rifschützen und eine Kompagnie Pioniere wird in der nächsten Nacht zwei Hügel zwischen El Buits und Beni Wisala besetzen. Es handelt sich um eine von den Eingeborenen ver­langte (?) Polizeimaßregel.

Roch kein Ende.

P a r i s, 6. Mai. In dem Ministerrat teilte der Minister des Aeußern die am 30. April durch den französischen Konsul in Fez abge­sandten Nachrichten mit. Danach ist die Ein­schließung der Stadt vollständig. Die am Sebu wohnenden Stämme find abgefallen. Man be­fürchtet, daß die Lebensmittelteuernng einen Aufftand hervorruft. Die Munition der Artil­lerie ist sehr zusammengeschmolzen. Der Sultan drang bei dem franzfischen Konsul und dem Oberstleutnant Mangin darauf, daß die Ko­lonne, um deren Entsendung er gebeten habe, der europäischen Kolonie, sowie der scherifischen Streitmacht zu Hilfe kommen solle und ihren Auftrag sobald wie möglich erledige. Der Kriegsminister erklärte, daß die Hilfs­kolonne des Generals Moinier ihren Marsch unter den vorher angegebenen Verhältnissen fortsetzen werde.

Wie hoch derartige fianzöfische Meldung zu bewerten sind, zeigt folgende deutsche Meldung:

B e r l i n, 7. Mai. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: Nach hier eingegangenen amt­lichen Nachrichten aus Fez, die bis zum 1. Mai reichen, sind alle Deutschen in Fez ge­sund und in völliger Sicherheit. Von Hungersnot ist keine Rede.

Ein englisches Urteil.

London, 6. Mai. DerDaily Eraphic" schreibt: Es ist sicher, daß für die europäische Kolonie in Fez keine Gefahr mehr besteht und Mulay Hafid als Herr der Lage zu betrachten ist. Zwar ist es ohne Zweifel notwendig, daß Frankreich und Spanien noch eine Zeitlang eine Art Polizeiaufsicht in Marokko ausüben, aber wir verstehen auch sehr wohl die öffentliche Er­regung, die sowohl in Paras als auch in Madrid gegen eine dauernde Intervention in Marotto Stellung nimmt. Ein Marsch auf Fez selbst ist absolut nicht notwendig und würde zu den größ­ten Komplikationen führen.

Politische Umschau.

Derneue Kurs" in Sachsen.

Die sächsische Regierung hatte es kürzlich für nötig befunden, zu der von ihr einberufenen Ge­meindesteuerkonferenz auch Sozialdemokraten einzuladen. Dies stieß auf heftigen Widerstand in einem Teil der Presse, besonders als auch noch bekannt wurde, daß anläßlich der Maifeier die Genossen in Dresden unter Musikbegleitung Umzüge halten durften. Jetzt nun rechtfertigt die sächsische Regierung ihr Verhalten in einem Artikel desDresdener Journal", der ungefähr folgendes ausführt:

Da in der Eemeindesteuerkonferenz überwie­gend Männer des praktischen Lebens gehört werden sollten, durften die Vertreter der Ar­beiterschaft nicht fehlen und es wurden deshalb neben den Leitern der Hirsch-Dunkerfchen und evangelischen Arbeitervereine auch solche von freien Gewerkschaften, Konsumvereinen und Krankenkassen berufen.Auf diese Vertreter zu verzichten, nur weil sie gleichzeitig Eozialdemo-

ttaten sind, wäre nicht nur engherzig, sondern zweckwidrig und dilettantisch gewesen".

Was die Umzüge zur Maifeier anlangt, fe können nach 8 7 des Reichsvereinsgesetzes Um­züge nur verboten werden, wenn eine unmittel­bare Gefahr für die öffentliche Sicherheit droht. Dies trifft aber, wie ja auch der Erfolg bewie­sen, für Sachsen nicht zu. Sachsen ist in diesem Puntte mit Preußen, wo die noch offen stehende Wahlrechtsfrage die Gemüter in Spannung hält, nicht zu vergleichen. Die Genehmigung der Mu­sik, bei der aufreizende Lieder ausdrücklich ver­boten waren, ist auch schon früher erteilt wor­den, nur ist von ihr damals kein Gebrauch ge­macht worden.

Deutsches Reich-

Dee Kaiser in Sttaßburg. Straßburg, 6. Mai. Der kaiserliche Sonderzug traf um 11 Uhr 45 Min. auf dem hiesigen Bahnhof ein, wo sich zum Empfange Polizeipräsident Lauh und Oberstallmeister Frhr. v. Reischach eingefunden hatten. Der Kaiser, der fich besten Aussehens erfreut, verließ leichten Schrittes den Wagen. Der Kaiser und das Eroßherzogpaar von Baden begaben sich ohne längeren Aufenthalt durch das Fürstenzimmer zu den bereitstehenden Auto­mobilen. Die Fahrt ging durch die Küßstraße und die Staden entlang zum Kaiserplatz, unter begeistetten Zurufen des Publikums und unter Glockengeläute. An der Kaiser Friedrichstraße verließ der Kaiser das Automobil, um die Front der dort aufgestellten Krieger- und Vete­ranenvereine abzuschreiten. Der Kaiser nimmt Wohnung im Kaiserpalast. In seinem Gefolge befinden sich u. a. der Reichskanzler v. Beth- mann-Hollweg und der llnterstaatssettetär Wahnschaffe, welche als Gäste des Statthalters in dessen Palais Wohnung nehmen. Der Kai­ser besuchte heute nachmittag die Handwerker­kammer für Elsaß-Lothringen, sowie später das Palais Rohan und machte sodann einen Spa­ziergang. Der Reichskanzler und der Statt­halter nahmen an dem Frühstück im Kaiser­palast teil. Nach demselben konferierten die bei­den Herren längere Zeit miteinander. Um 6 Uhr 44 Min. trafen der Herzog von Sachsen- Koburg und Gotha und die Herzogin Bittoria Adelheid hier ein und nahmen im Palast-Hotel Rotes Haus Wohnung. Der Großherzog und die Großherzogin von Baden machten nach Ver- ablchiedung vom Kaiser noch eine Reihe von Visiten in der Stadt und find kurz nach 4 Uhr nach Karlsruhe abgereist. Straßburg, 7. Mai. Der Kaiser, das Herzogspaar von Sachsen-Ko- burg und Gotha, der Reichskanzler, der Statt­halter, Fürst zu Fürstenberg und die Herren der Umgebung traten 1 Uhr 15 Min. im Automobil die Fahrt nach der Hohkönigsburg an. Beim Kaiser saßen der Reichskanzler, der Statthalter und der Staatssekretär Zorn von Bulach.

Rückkehr derHohenzollern". Gibraltar, 6. Mai. DieHohenzollern" ist in Begleitung des PanzerkreuzersKönigsberg" von Korfu hier eingetroffen und geht heute abend nach Vlissingen in See, wo der Deutsche Kaiser sich zur Fahrt nach England an Bord begibt. Heute mittag schossen die britischen Kriegsschiffe und dieKönigsberg" Salut zur Jahrestagfeier der Thronbesteigung des Königs.

Rückkehr der Kaiserin und der Prinzessin Viktoria Luise. Potsdam, 6. Mai. Die Kaiserin und die Prinzessin Viktoria Luise trafen heute vormittag in Wildpark ein. Zum Empfange hatten fich eingefunden das Kronprinzenpaar, das Prinzenpaar Eitel Friedrich, die Prinzen Adalbert und August Wilhelm, die Söhne des Kronprinzenpaares Prinz Wilhelm und Louis Ferdinand. Nach herzlicher Begrüßung begab sich die Kaiserin und die Prinzessin in das Neu« Palais.

Ein Zwischenfall bei der Denkmalsenthöl- lung. Straßburg, 7. Mai. Bei der Denkmals­enthüllung marschierten die Vertreter sämtlicher Studenten-Korporationen der Universität ge­schlossen an und gruppierten sich zu beiden Sei­ten des Denkmals mit ihren Fahnen hinter bei Fahnen der Garnison. Auf Anordnung de« kommandierenden Generals sollten sie diesen Platz räumen und mit einem weniger günstigen, rückwärts und tiefer gelegenen, vettauschen. Als ihnen die Anordnung überbracht wurde, beschloß die Studentenschaft, den Platz überhaupt zu ver­lassen und zog fich kurz vor dem (Eiafceffen des