MWD
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
und den Beilagen: „Nach Feierabend", „Fürs Haus" und „Landwirtschaftliche Beilage.
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Marburg
Sonnabend, 29. April
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46. Jahrg<
1911.
Erstes Blatt.
Der heutigen Nummer liegt bei Kreisblatt Nr. 32.
Penetration pacifique.
(Von unserem kolonialen Mitarbeiter.)
In Fez leben 8 Deutsche, denen kein Mensch ein Haar krümmt. Der deutsche Konsul Dassel geht vor den Toren der Stadt spazieren, was man vor etlichen hundert Jahren in Berlin nicht konnte; da war der Spaziergang auf der Stadtmauer das einzig mögliche und ein Ausflug etwa zum Kreuzberg brachte einen in die Gefahr, Wegelagerern in die Hände zu fallen. Wir müssen uns vorstellen, daß Marokko fetzt ungefähr auf derselben Stufe steht, wie damals zur Zeit des Faustrechts Deutschland. Der Sultan gebietet den Landfrieden, er ist aber nicht da. Auf den großen Wegen brobf Ueberfall, und Kaufleute wie Postboten können nur unter starker Bedeckung von einem zum andern Ort. Aber !in der Hauptstadt selbst ist alles ruhig, wie überhaupt innerhalb der Städte. Wäre es anders, stünde es in Fez so, wie etwa in Peking während des Voxeraufstandes, so hätten die dortigen Deutschen, zum mindesten der Vertreter der Brüder Mannesmann, das längst gemeldet.
Handel und Wandel leiden natürlich unter dem Aufruhr der Landstraßen. In Tanger, das nachgerade eine französische Stadt mit französt- fchen Restaurants, französischen Straßenschildern, französischen Uniformen wird, ebenso in Larrasch, in Rabat und in anderen Häfen stapeln sich die ^>aren, ohne Absatz zu finden. Das verdanken wir alles der „Penetration pecifique" und dem Februarabkommen von 1909, das uns die wirt- Gleichberechtigung, Frankreich den politischen Vorrang einräumte. Marokko wird von den Franzosen nicht erschlossen, sondern ruiniert, in seiner Kaufkraft gelähmt. Aber so stark auch bei den einzelnen Stämmen oder vielmehr Dorfgemeinschaften unter diesen Umständen die Gteuerscheu sein mag, so sehr sie mit den Waffen in der Hand dem Schicksal widerstreben, Puppen I» der Hand Mulay Hafids zu sein, nachdem dieser seinerseits eine Puppe in der Hand der Franzosen geworden ist, so wenig ist von einer Anarchie in Fez die Rede. Wenn die Franzosen „um die Europäer zu retten", mehr als eine Infanteriedivision dorthin dirigieren, so bedeu- tet das nicht Rettung, sondern Gefährdung. Unsere acht Landsleute wenigstens befinden sich bisher ganz wohl; und auch den Engländern, Italienern, Spaniern, ja sogar Franzosen in Fez droht keinerlei Uebel.
Marokko ist etwa so groß wie das Deutsche Reich, hat aber nur 8 Millionen Einwohner. Mauretanien, das Land, das früher wohl äußerlich dem Reiche des Scherifen angegliedert war, aber landschaftlich völlig verschieden seinen Bewohnern andere Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten aufzwang, ist annähernd dreimal so groß, ist aber noch wett geringer bevölkert' Wenigen Reisenden glückte es, dieses riesige Wüstengebiet zu durchqueren, das unsäglich arm, von Leuten bewohnt wird, die in Raub und Krieg ihren natürlichen Beruf sehen. Stamm steht gegen Stamm, das ist uralte Sitte. Nur eins kann und wird die Stämme einen, der Haß gc^en die Fremden, insbesondere gegen die Franzosen, die so wenig, wie im zenttalen Afrika die Herren dieses Landes geworden find.
Im Negerstaate Liberia traf Schreiber dieses einst eine Anzahl Mauren aus diesem geheimnisvollen Lande. Wir schlossen bald Freundschaft, ste tauten auf, radebrechten arabisch und erzählten von dem großen — Abd el Kadr, den die Franzosen verjagten. Die Augen blitzten, wenn auch die Manieren gemessen blieben; aber die bet- fpiellose Erregung, die in ihrem Innern tobte, machte sich Lust in dem leise hingehauchten al bakra — „morgen", das auch den Mauren ge- läujig ist.
Die Franzosen kennen diese Stimmungen «nd S^ämungen sehr genau. Daher raffen sie fetzt Bi .aillone und Batterien zusammen, um — die Etappenstraße Rabat—Fez, die kaum 120 Kilometer lang ist, zu schützen. Die 6000 Mann, die sie gegen Fez vorschicken, mögen wohl das herrliche Tal erreichen, in welchem Fez liegt,
mögen bis zu den schützenden Mauern der Hauptstadt vordringen — das Ccherifenretch zu erobern, genügen diese Kräfte nicht. Wir glauben sogar auf Grund unserer Kenntnisse, daß es den verantwortlichen Organen der Republik reich ganz ernst ist, wenn sie versichern, eine Eroberung sei nicht geplant; wir glauben sogar, daß es ihnen peinlich ist, in das Wespennest zu fassen. Zu leicht kann der Ruf erschallen: Dschihad! Und dann steht der afrikanische Islam vom Kap Blanco bis Biserta, von Tanger bis Abechr in hellen Flammen. Dann werden nicht Bataillone, nicht Brigaden und Divisionen, sondern viele Armeekorps und Milliarden nötig werden, um das in achtzig Jahren zielbewußter Kolonialpolitik Errungene zu halten. Wir schätzen den Gefechtswert der Nordastikaner nicht entfernt so hoch ein, als den der Hottentotten, um so mehr,als die Nordafrikaner nur in beschränktem Umfange moderne Gewehre und Munition erhalten können, ja, die Nordafrikaner schätzen diese gar nicht einmal. Ihre Stärke liegt im plötzlichen Auftreten und im ebenso plötzlichen Verschwinden, wenn ste ihr Ziel nicht erreichen, mit Lanze und Schwert die ganze Kolonne bis auf den letzten Mann zu vernichten, und in dem riesigen Gebiete, in dem sie Widerstand leisten. Frankreich spielt ein gewagtes Spiel. Wehe, wenn der Dschihad erklärt wird'!
Erlaß des Handelsministers bett. Sicherunq der Bauforderunqen.
Der Handelsminister hat auf die von der Handwerkskammer Berlin gewünschte Inkraftsetzung des zweiten Teils des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderuntzen für die Stadt Berlin und deren Umgebung unter dem 11. April bs. Is. in einem längeren Erlaß zunächst ab- lehnenb geantwortet unb in bemerkenswerter Weise auf bie tätige Mitwirkung bei Handwerker bei dem Vorgehen der Behörden hinge- wiesen. In dem Erlaß heißt es wörtlich: „Nach den eingehenden Ermittelungen des Königlichen Polizeipräsidenten hat der Bauschwindel hier letzthin keine bedeutende Rolle gespielt. Wo hier und da unzuverlässige Bauunternehmer ermittelt sind, ist es den Polizeibehörden gelungen, auf Grund des § 35 Abs. 5 der Gewerbeordnung gegen sie vorzugehen. So find im Landespolizeibezirke Berlin bereits 15 Klagen auf Untersagung des Gewerbebetriebs erhoben worden, und in einer weiteren Zahl von Fällen schweben die Ermittelungen. Nach diesen Ergebnissen können wir einstweilen die Möglichkeit nicht als ausgeschlossen ansehen, daß es auch ohne Einführung des zweiten Teils des Gesetzes vom 1. Juni 1909 gelingen werde, unzuverlässige und schwindelhafte Elemente, wo sie vorhanden find, aus dem Bauunternehmerstande zu entfernen und dadurch zu einer vollständigen Gesundung der Verhältnisse auf dem Berliner Vaumartt zu gelangen. Dieses Ziel wird allerdings nur dann erreicht werden können, wenn die Bauhand- wcrker selbst das Vorgehen der Behörden mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln unterstützen. Dazu gehört in erster Linie, daß sie nach Möglichkeit jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen den ersten Teil des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1909 zur strafgerichtlichen Verfolgung bringen. Bauhandwerker, die durch leistungsunfähige Unternehmer Ausfälle erleiden, müssen zu diesem Zwecke, sofern ein begründeter Verdacht auf ungenügende Führung des Baubuchs oder vorschriftswidrige Verwendung des Baugeldes vorliegt und der Schwindelunternehmer seine Zahlungen einstellt, b. h. seine fälligen Verbinblichkeiten nicht erfüllt, bet Staatsanwaltschaft Anzeige machen. Weiter ist ihnen bringenb zu empfehlen, jebe Schäbigung burch unzuverlässige Bauunternehmer zur Kenntnis bet zustänbigen Behöibe zu bringen. An solche! tätigen Mitwiikung bet Hanbweikei hat es bisher gefehlt. Bei Anfragen ber Behörden haben die angeblich geschädigten Handwerker mit ihren Angaben außerordentlich zurückgehalten. Auch die Handwerkskammer selbst hat, wie uns bet Herr Polizeiprästbent berichtet, bessen wieber- boltes Ersuchen um Uebermittlung geeigneten Materials bislang nicht entsprochen. Hiernach können wir ber Hanbwerkskammer nur bringenb empfehlen, ihren Einfluß bahin geltenb zu machen, baß bie Bauhanbwerker sich ihrerseits an bem Vorgehen gegen unzuverlässige Bauunternehmer beteiligen. Wenn bie betroffenen Hand
werker gemeinsam in der von uns angedeuteten Weise vorgehen, so wird der erste Teil des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen seine heilsame Wirkung nicht verfehlen; zugleich werden die Polizeibehörden auf wesentlich breiterer Grundlage dem § 35 Abs. 5 der Gewerbeordnung Geltung verschaffen können, und endlich wird für den Fall, daß diese Mittel versagen sollten, das notwendige amtliche Material zusammengebracht sein, um die Einführung des zweiten Teils des Gesetzes mit genügender Begründung beantragen zu können,"
Politische Umschau.
Die Reichsverficherungsordnung geht nochmals in die Kommission.
In den Bestimmungen über das Erlöschen der Anwartschaft auf Invalidenrente befinden sich nach Ansicht der Regierung verschiedene Härten. So erlischt nach § 46 der R. V. O. die Anwartschaft auf Invalidenrente, wenn während zweier Jahre nach dem auf der Quittungskarte verzeichneten Ausstellungstage ein die Versicherungspflicht begründendes Arbeits- oder Dienstverhältnis, auf Grund dessen Beiträge entrichtet sind oder die Weiterversicherung nicht oder in weniger als insgesamt 20 Veitragswochen bestanden hat. Ein Wiederaufleben der Anwartschaft findet statt, wenn seit dem Erlöschen mindestens 200 Versicherungsbeiträge entrichtet sind. In dem Entwurf der Reichsversicherungsordnung ist nach dem Kommissionsbeschlusse hinsichtlich des Erlöschens der Anwartschaft keine wesentliche Aenderung eingetreten, dagegen ist bas Wiederaufleben sogar nicht unerheblich erschwert worben. Jetzt hat nun auf mehrere Petittonen hin bie Regierung beschlossen, der Kommission diese Paragraphen zur Milderung zu empfehlen, und ihm folgenden Zusatz zu geben: „Ist die Anwartschaft auf Rente erloschen und wegen des Eintritts dauernder Erwerbsunfähigkeit nicht wieder ausgenommen worden und erfolgt das Erlöschen ber Anwartschaft aus Unkenntnis ober unrichtiger Auslegung ber gesetz- Itujen Bestimmungen, so gilt bie Anwartschaft nicht als erloschen, wenn bas Erlöschen ber Anwartschaft mit Rücksicht auf bie geleisteten Beiträge als eine besonbere Härte erscheint."
Der Grund für das Berbot des lleberfliegens von Festungen.
In einet Berliner Tageszeitung wurde jüngst ausgeführt, daß ein Verbot des lleberfliegens von Festungen aus dem Grunde nicht derechtfer- tigt sei, weil heuzutage die Flieger noch viel zu wenig sicher seien, um schon bemerkenswerte Beobachtungen vom Flugapparat aus machen zu können. Demgegenüber wird bet Korresponbenz „Heer unb Politik" aus Luftschifferkreisen mitgeteilt, baß biete Anschauung nicht zutrifft. Wenn auch bie Flieger ober bie Passagiere eines Luftschiffes in bet Beobachtung bes Geländes sehr wenig Erfahrung haben und sogar bei den Luftschifsoffizieren ein mehrmonatiger Kursus im Beobachtungsdienst erforderlich ist, so ist doch erst vor kurzer Zeit festgestellt worden, daß Beobachtungen des Geländes auch ohne jede Beobachtungskunst möglich sind. Die viel gefährlichere Beobachtung erfolgt nämlich durch den Photographenapparat. Im jüngsten mexikanischen Kriege ist bekanntlich ein Flugapparat zur Ve- cbachtung der Truppen abgestiegen. Von diesem Flugapparat aus wurden in einer Höhe von 1700 Metern photographische Aufnahmen des Geländes gemacht, die jetzt vorliegen. Auf diesen photographierten Aufnahmen ist trotz der großen Höhe, in der sich der Apparat befand, jede Einzelheit des Geländes und der Gebäude genau zu erkennen. Sogar Kleinigkeiten, die mit bloßem Auge nicht mehr wahrgenommen werden können, find mit Hilfe eines Vergrößerungsglases genau festzustellen. In der Höhe von 1700 Metern ist eine photographische Aufnahme von einem Gelände gemacht worden, bas 4750 Meter lang ist. Wenn nun ber Apparat von einer geringeren Höhe bie Aufnahmen macht, bann ist zwar bas photographierte Felb viel kleiner, als bei größeren Höhen, es ist aber bie Aufnahme um vieles deutlicher unb badurch noch gefährlicher. Man wirb barum bet Heeresverwaltung, für bie auch biefe Gründe maßgebend waren, keinen Vorwurf wegen bes Verbots machen können, selbst wenn berechtigte stäbtische Interessen der Festungen badurch geschädigt werden.
Deutsches Reich-
— Som Kaiser auf Korfu. Achilleion, 27. April. Der Kaiser begab sich heute früh zu Fuß über Perama unb Canone nach Earitza, wo nunmehr bie Ausgrabungen mit reichlich vermehrten Arbeitskräften fortgesetzt werben. Auch bie Kaiserin, Prinzessin Viktoria Luise, ber Kronprinz von Griechenland mit Gemahlin unb Brübern waren erschienen. Außer ben Professoren Doerp- feld unb Karo waren Mitglieder der Kommission ber griechischen Regierung zur Vornahme bet nötigen Expropriationen anwesend, nämlich ber Direktor bes Nationalmuseums in Athen Prof. Stais, ber Direktor des Münzkabinetts in Athen Prof. Svoronos, bet Professor ber Archäologie an ber Universität Athen Tsuntas. Ee- funben würben u. a. kleine Bruchstücke von Säulen, ein kleiner weiblicher Kopf aus Terracotta, vermutlich von einem Weihgeschenk herrührenb. Die Frühstückstafel fanb auf ber „Hohenzollern" statt. Die Königinmutter von England hat Korfu verlassen.
— Schüsse auf die Kaiserjacht „Hohenzollern"? Konstantinopel, 26. April. Nach einer Meldung aus Korfu, bie bas türkische Blatt „Tanin" heute veröffentlicht, stnb auf die vor Anker liegende Kaiserjacht „Hohenzollern" von Griechenland drei Schüsse abfefeuert worden. Es wurde niemand verletzt. Die Nachricht des türkischen Blattes ist von anderer Seite noch nicht bestätigt. (Wir halten die Nachricht nicht recht für glaubhaft. D. Red.)
— Der Besuch des Erzherzogs Franz Ferdinand in Deutschland. Nach Preßmeldungen soll ber österreichische Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand an ben deutschen Kaisermanövern im Herbst teilnehmen, unb außerdem wurde gemeldet, baß ber Thronerbe bem deutschen Kronprinzen im Laufe des Sommers einen Gegenbesuch abstatten würde. An unterrichteter Stelle ist jedoch über eine Teilnahme des Erzherzogs an ben Armeemanövern und über einen Gegenbesuch im Laufe des Sommers nichts bekannt. Vereinbart ist dagegen worden, daß ber österreichische Thronfolger ben diesjährigen Flottenmanövern beiwohnen wird. .
— Teilnahme am Ausstand aus Sr.Jt um« Leben. Hörde, 24. April. Bei bem Klassenkampf auf ber Zeche „Elückauf-Segen" zu Hörbe nahmen 21 christliche Eewerkvereinler aus Angst an bemfelben teil. Zur Entschuldigung derselben machte ber christliche Eewerkverein bekannt: „Die christlichen Bezirksleiter erklärten beutlich, baß es für ben Eewerkverein auf „Glückauf- Segen" keinen Streik gebe, baß alletbings bU Mitglieber bes Eewerkvereins seitens ihrer Leitung nicht gezwungen würben, bie Arbeit aufzü- nehmen, aus bem einfachen Grunde, weil bas ohne Gefahr für Leben unb Eesunbheit nicht möglich sei." Die „Post" schreibt bazu: Das sinb nicht mehr bie Zustände eines Rechtsstaates, sondern diejenigen des Eewaltstaates, in welchem die unterste Volksschicht die Gewalt ausübt.
— Die Gebirgsgeschütze für Deutsch-Eüdwest- afrika. Die 7,5 Zentimeter-Gebirgsgeschütze, die bei der Schutztruppe in Deutsch-Südwestaftika zur Einführung gelangt sind, haben sich, wie von kolonialer Seite mitgeteilt wird, außerordentlich gut bewährt, da sie in ihrer Konstruktion auf bie Bobenart unb bie Beschaffenheit bes Landes im allgemeinen Rücksicht nehmen. Bei Anschaffung dieser Geschütze lagen auch bie Erfahrungen zugrunbe, bie England mit ben Gebirgsgeschützen- mit verlegbaren Rohren in ben Kolonien gemacht hat. Die Schußweite bes 7,5 Zentimeter- Gebirgsgeschützes reicht bis 4500 Meter. Bei ben Verhältnissen im kolonialen Eelänbe erscheint biefe Schußweite als ausreichend. Wesentlich bei bem neuen Gebirgsgeschütz erscheint ber llmstanb, daß durch bie besondere Konstruktionsart die Transportschwierigkeiten in bem tiefen Sanbe bes Nordens unb auf ben Klippen des Südens behoben worden sind. Es werden jetzt in Südwestafrika zwei Eeschützarten verwendet, nämlich das bisherige Feldgeschütz, bae sich im allgemeinen nicht bewährt hat, da es z. 35. im Hererokriege große Verluste ber Artillerie verursachte, unb bas neue Gebirgsgeschütz. Die Ausbilbung der Mannschaft in Deutschsüdwest» aftika erfolgt augenblicklich noch an beiden Ge» schützarten, damit diese irn Kriegsfälle gleichst zeitig von ben Soldaten bedient werden fönnew, ।
—Hl— jz