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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und den Beilagen:Nach Feierabend",Fürs Haus" undLandwirtschaftliche Beilage.

Jts. 58

DieOberhrssische Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich durch die Post bezogen 2.25 <K (ohne Bestellgeld), bei unseren Zeitungsstellen und der Expedition (Markt 21) 2.00 M frei ins Haus. (Für unver­langt zugesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keinerlei Berantwortung.) Druck der Univ.-Buchdruckerei I. A. Koch (Inh.:

Dr. Hitzeroth), Markt 21. Telephon 55.

Marburg

Donnerstag, 9. März

Der Anzeigenpreis beträgt für die lgespattene Zeile oder deren Raunt 15 A, bei auswärtigen Anzeigen 20 A, für Reklamen die Zeile 40 Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt. Jeder Rabatt gilt alr Barrabatt. Bei Konkurs kein Rabatt. Verbindlich­keit für Platz-, Datenvorschrift und Beleglieferung ausgeschloffen. Zahlungen im Postscheckverkehr ohne Portokosten unter Nr. 5015 des Postscheckamtes Frankfurt a. M.

46, Jahrg.

1911.

Erstes Blatt.

Handwerkerfrogen.

Der geschäftsführende Ausschuß des Deutschen Handwerks- und Eewerbekammertages hat am 17. Februar d. I. in Hannover getagt, nachdem in den Tagen vom 14. bis 16. außer zwei Spezial­kommissionen seine ständigen Kommissionen für das llnterrichtswesen, für Handel und Verkehr, für das Gewerberecht und für soziale Fragen beraten haben.

Bon den Verhandlungsgegenständen seien folgende hervorgehoben:

Im weiteren Verlauf der Beschlüffe des 11. Deutschen Handwerks- und Eewerbekammertages zu Stuttgart betr. die Fürsorge für die gewerbliche Jugend beschäftigte sich der Ausschuß mit Vor­schlägen über Fürsorgemaßregeln für die staats­bürgerliche und sittliche Erziehung des gewerblichen Nachwuchses. Diese Frage wurde indeffen noch nicht verabschiedet, da noch einmal mit den Handwerks­und Gewerbekammern deswegen Fühlung ge­nommen werden soll.

In gegebener Veranlaffung beschäftigte sich der Ausschuß weiter mit der Frage, ob das Gewerbe der Elektroinstallateure zum Handwerk zu rechnen fei. Diese Frage wurde einsttmmig bejaht. Das Gleiche gilt für die Zugehörigkeit der Asphalteure zum Handwerk.

Die vom 11. Deutschen Handwerks- und Ee- werbekammertag an den Ausschuß zurückverwiesenen Leitsätze betr. das Meisterprüfungswesen wurden nach den Vorschlägen der llnterrichtskommiffion in folgender Fassung angenommen:

J. Durchführung des Meisterprüfungswesens:

Im Interesse des Werte» und der Bedeutung der Meisterprüfungen ist die tunlichste Zentrali­sation des gesamten Meisterprüfungswesens unbe­dingt erforderlich."

1.Die Zahl der Meisterprüfungskommissionen ist tunlichst zu beschränken) sie sind al« ständige Kommissionen möglichst nur am Sitze einer Hand­werks- oder Eewerbekammer niederzusehen: dabei ist so zu verfahren, daß eine vollkommen unparteiische Tätigkeit der Kommissionen gewähr­leistet wird."

2.Eine Kontrolle der Prüfungen durch Vor­standsmitglieder, Beamte oder Beauftragte der Kammer liegt nicht allein im informatorischen Interesse der Kammer, sondern auch im Interesse der Prüfungskommissionen sowohl wie der Prüf­linge."

3.Bei der Besetzung der Prüfungskommissionen, und zwar bei der Hebertragung der Vorsitzes sowohl wie bei Ernennung der Beisitzer sind in erster Linie tüchtige und geeignete Handwerker des Kammerbe­zirks zu berücksichtigen, jedoch, ist erforderlichenfalls die Ergänzung der Prüfungskommission durch Fach­oder Gewerbelehrer zu empfehlen."

4.Regelmäßige Prüfungstermine find für Ostern und Michaelis festzuleqen. Ausnahmen sind nur in außergewöhnlichen Fällen zulässig."

5.Die Beschlußfähigkeit der Meisterprüfungs- kommissionen ist nicht unter allen Umständen von der Anwesenheit aller Beisttzer abhängig zu machen."

6.Das Ergebnis der Meisterprüfungen ist nach Graden bemessen nur protokollarisch festzulegen. Im Meisterbrief selbst ist nur zu vermerken, daß die Prüfung bestanden ist."

7.Die Gebührensätze find möglichst einheitlich zu regeln."

IT. Meisterprüfungen an Fachschulen:

1.Der Ablegung der Meisterprüfung hat mög­lichst allgemein der Besuch eines besonderen Fach­unterrichts vorauszugehen."

2.Durch Abänderung der Gewerbeordnung ist reichsrechtlich festzulegen, daß regelmäßig die Zu­lassung zur Meistervrüfung von der Vollendung des 24. Lebensjahres abhängig gemacht wird."

3.Die Pflicht zur Abnahme der Meister- prüfunaen ist reichsgesetzlich den Handwerks- und Eewerbekammern überwiesen worden. Es ist ihnen deshalb prinzipiell auch das Recht zur Abnahme dieser Prüfungen ungeschmälert zu belassen und darf durch die Verleibung irgend welcker Ver- günsftgungen an Fachschulen und ähnliche Ein­richtungen nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere darf die Pivilegierung von Fachschulen niemals so­weit ausgedehnt werden, daß den Absolventen die­ser Schulen der Meistertitel im Anschluß an die Ab- ganasvriifung erteilt werden kann.

Sollte gleichwohl gemäß § 133 Abs. 10 R. E. O. in gegebener Veranlassung die Verleihung von Ver­günstigungen an besttmmte Anstalten erwogen wer­den, so ist vorher der zuständigen Handwerks- bezw. Gewerbekammer Gelegenheit zur gutachtlichen Aeußerung zu gehen."

Sehr ausführlich wurde über die Frage der Führung des TitelsBaumeister" bezw.Bau­gewerksmeister" verhandelt, damit dem Bundesrat praktisch« Vorschläge für den Erlaß einer Aus- führungsanweisung gemäß § 133 Abs. r der Ge­

werbeordnung in der Fassung vom 30. Mai 1908 gemacht werden können.

Zu dem dem Reichstag gegenwärtig vorliegen­den Entwurf eines Kurpfuschergesetzes beschloß der Ausschuß, dahin vorstellig zu werden, daß da» Ge­werbe der Orthopädie-Mechaniker und Bandagisten usw. von den Vorschriften dieses Gesetzes ausge­nommen werden soll.

Auch mit dem Entwurf eines Gesetzes über den Patentausführungszwang hat sich der Ausschuß be­schäftigt. Hierbei wurde beschlossen, daß im ersten Absatz des Art. I des Entwurfs die Zurücknahme des Patents ausgeschaltet und lediglich die Zwangs­lizenz beibehalten werden soll, wenn auch bei dem Angebot einer. angemessenen Vergütung und (statt: oder) Sicherheitsleistung der Patenttnhaber einem andern die Erlaubnis zur Benutzung der Erfindung verweigert.

Der Ausschuß beschloß, auf dem diesjährigen Handwerks- und Eewerbekammertag« zu Düsseldorf die Frage der Konsumvereine erneut zu behandeln. Die beabsichtigte Gründung eines Haftpflicht- und Unfall-Versicherungsverbagdes der deutschen Handwerks- und Eewerbekammern ist soweit ge­fördert worden, daß nunmehr ein diesbezüglicher Statutentwurf dem Kaiserlichen Auffich^samt über das private Versicherungswesen zur Prüfung einge- reicht werden kann, nach dessen Begutachtung die Gründung erfolgen soll.

Zu dem Entwurf eines Versicherungsgesehes für private Angestellte faßte der Ausschuß auf den Vor­schlag seiner Kommission für soziale Fragen folgen­den Beschluß:Der Ausschuß erkennt die soziale Berechtigung eines Prinzips der Versicherung der Prtvatangestellten an, er kann indessen der durch den Entwurf eines Versicherungsgesetzes für Ange­stellte beliebten Form eines Sondergesetzes nicht zu- stimmen, vielmehr ist er der Ansicht, daß diese Ver- sicherung in den Rahmen der allgemeinen Invalidenversicherung eingefügt werden könnte."

Der Schutz der Arbeitswilligen wurde vom Aus­schuß erneut für dringend notwendig erachtet, zu­mal gerade das Handwerk am meisten unter der Streikbewegung zu leiden hat. Entsprechende Maß­nahmen sollen dem Bundesrate empfohlen werden.

Des weiteren wurde noch verhandelt über das bevorstehende Fortbildungsschulgesetz und über die Inkraftsetzung des zweiten Teiles des Gesetzes betr. die Sicherung der Bauforderungen usw.

Der diesjährige Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag soll in den Tagen vom 21. bis 23. August in Düsseldof stattfinden.

Politische Umschau.

Die Kosten für die Pflichtfortbildungsschule«.

Die Kosten für die Errichtung und Unterhal­tung der Pflichtfortbildungsschulen sollen durch das dem Abgeordnetenhause zugegangene Gesetz, wie erwähnt, den Gemeinden auferlegt werden. Diesen werden dadurch zum Teil erhebliche Mehrausgaben entstehen. Es verdient hervor­gehoben zu werden, daß es die Absicht der Staats­regierung ist, sich an den Kosten der Fortbil­dungsschulen und an denen der Lehrerausbil­dung wie bisher durch Gewährung von Zuschüs­sen zu beteiligen. Die zur Leistung von Zu­schüssen für die Forroildungsschulen durch den Staatshaushaltsetat bereitgestellten Mittel sind in den letzten Jahren, entsprechend der Entwick­lung der Schulen, ständig und erheblich gestiegen. Sie betrugen 1890 790 000 M, 1900 1 125 000 M, 1910 3 800 000 «M. Die aus der Durchführung des Gesetzes für den Staat bei der Gewährung von Zuschüssen nach den bisherigen Grundsätzen erwachsenden Mehrkosten sind auf jährlich an­nähernd 700 000 M veranschlagt worden. Dieser Betrag wird aber erst im dritten Jahre der Gel­tung des Gesetzes gebraucht werden, während im ersten nur Va. im zweiten % davon nötig sind. Für die Ausbildung der Lehrer ist feit 1901 ein besonderer Fonds eingestellt, der jetzt 360 000 <M beträgt und zwar zur Ausbildung der Lehrer an den Fachschulen mitbestimmt ist, zum größeren Teil aber für die Fortbildungsschulen verwandt wird.

Deutsches Reich.

Der Kaiser ans Helgoland. Helgoland, 7. März. Der Kaiser traf an Bord derDeutsch­land" um 9 Uhr vor Helgoland ein und landete mit Gefolge um 10 Uhr im neuen Marinehafen. Neben dem Badehause hatten Kompagnien bet Matrosenartillerie sowie Vereine zur Begrüßung Ausstellung genommen. Der Kaiser besichtigte unter Führung des Oberbaurats Eckardt die Westmole und die im Bau begriffene Userfchutz- mauer, worüber Regierungsbaumeister Verlohr einen Vortrag abstattete, tim 11% Uhr erfolgte die Abfahrt nach Bremerhaven.

Prinz Adalbert erkrankt. Kiel, 7. März. Prinz Adalbert von Preußen ist an einem ganz leichten Anfall von Blinddarmentzündung er­krankt.

Die Reise des Königs von Sachse«. Dres­den, 7. März. Nach hier eingegangenen Nach­richten ist der König von Sachsen mit Gefolge wohlbehalten in Melut eingetroffen.

Ein parlamentarischer Abend. Berlin, 7. März. Der gestrige parlamentarische Abend ver­sammelte etwa 80 Gäste bei dem Reichskanzler­paare. Als einer der ersten wurde der frühere Justizminister von Schönstedt bemerkt. Eine Anzahl aktiver Staatssekretäre und preußischer Minister, Mitglieder des Bundesrats, Abgeord­nete der verschiedenen Parteien sowie Vertreter der Presse waren erschienen.

Wirtschaftlicher Ausschuß der Kolonial­verwaltung. Der Vorsitzende des Bundes der Industriellen, Geheimer Kommerzienrat Wirth- Berlin, ist vom Staatssekretär des Reichskolo­nialamtes zum Mitgliede derStändigen Wirt­schaftlichen Kommission der Reichskolonialver­waltung" ernannt worden.

Aus Bayern. München, 7. März. Das Verordnungsblatt des Kriegsministeriums gibt bekannt: Der Verleger derMünchener Neuesten Nachrichten", Thomas Knorr, welcher während des Feldzuges 1870/71 dem 1. Infanterieregi­ment als Leutnant angehörte, hat aus Anlaß des 90. Geburtsfestes des Prinzregenten 10 000 überwiesen, damit aus den Zinsen zur Er­höhung und Förderung der Frische und Dienst­freudigkeit der Unteroffiziere alljährlich an höch­stens 8 Unteroffizierskapulanten dieses Regi­ments Reisestipendien verliehen werden.

Ausland.

** Italien. Rom, 7. März. Die Entfernung des bisherigen Unterstaatssekretärs in der Kon­gregation für außerordentliche kirchliche Ange­legenheiten, Msgr. Bonigni, aus feiner Stellung und damit aus der Leitung der vatikanischen Presse wird amtlich bestätigt. Er wird durch Msgr. Facelli ersetzt, der bisher der gleichen Kongregation als Rat angehörte.

#e Aus der französischen Kammer. Paris, 7. März. Mehrere radikale Blätter stellen mit großer Befriedigung fest, daß die Regierung eine einheit­liche republikanische Mehrheit gefunden habe. JaurLs schreibt: Die Wahlreform erscheint nun­mehr zwar gesichert, aber das kann uns nicht dafür trösten, daß die Hoffnung auf Wiederanstellung der entlassenen Eisenbahner und auf die Verwirklichung der großen sozialen Aufgaben abermals eine Ent­täuschung erfahren haben.

* * Von der französische« Fremdenlegion. Paris, 7. März. Eine offizielle Mitteilung be­stätigt die römische Meldung, wonach der Erlaß von 1910 über den Eintritt von Minderjährigen in die Fremdenlegion vom französischen Mini­sterrate am 11. Februar d. I. aufgehoben wurde, nachdem der italienische Botschafter in einer Re­klamation darauf hingewiesen hatte, daß die Weigerung des französischen Kriegsministers, einen minderjährigen Fremdenlegionär freizu­lassen, mit den Bestimmungen der Haager Kon- ventton im Widerspruche stehe

* * Portugal. Lissabon, 7. März. Die Re­gierung ordnete an, daß die Namen sämtlicher Reisenden, die aus Brasilien oder dem nörd­lichen Europa kommen, der Polizei übermittelt werden. Die Regierung hat nämlich eingehende Nachrichten über eine Verschwörung in Rio de Janeiro erhalten, wovon in Lissabon Verzwei­gungen entdeckt wurden. Der Ministerrat soll beschlossen haben, die Einkünfte des Bischofs von Oporto zu sperren und ihn aufzufordern, das Bistum zu verlassen, weil er trotz des Verbotes der Regierung den Priestern befohlen habe, den Hirtenbrief zu verlesen.

* Rußland. Petersburg, 7. März. Gegen­über den auswärts verbreiteten übertriebenen Gerüchten von einer Erkrankung des Ministers des Auswärtigen Ssasonow stellt diePeters­burger Telegraphen-Agentur" fest, daß der Mi­nister an Angina erkrankt ist, sein Befinden je­doch zu Besorgnissen durchaus keinen Anlaß gibt.

* * Bulgarien. Sofia, 7. März. Das offiziöse BlattProporoh" erklärt zu der Besprechung der Interpellation Buxtons im englischen Unter- baüse über das Bandenunwesen in Mazedonien, das Wiederauftauchen der Banden sei auf unge­rechte Verfolgungen früherer Revolutionäre durch die Behörden nnd die Tätigkeit der

Kriegsgerichte zurückzuführen. Das Blatt weist die Anschuldigung zurück, daß Bulgarien Ban­den nach Mazedonien entsende, eine Anschuh: digung, die von der öffentlichen Meinung Eng­lands glücklicherweise nicht erhoben werde.

** Amerika. Washington, 7. März. Das Kriegsdepartement befahl die Mobilisierung von nahezu 6000 Mann längs der Grenze Mexi­kos. Der Zweck ist nicht bekanntgegeben.

Neu« Wirren in Marokko. Paris, 7. März. Aus Fez, wird unterm 3. März gemeldet: Der Stamm der Cherarda eröffnete gegen die von dem Kalifen Elaui befehligte Mahalla, die in bei Nähe von Hadjaua lagert, die Feindseligkeiten. All« Stämme nördlich von Fez find aufgebracht gegen den Machsen, namentlich gegen Elaui, der sie be­drücke. Die Stämme werfen dem Sultan fremden­freundliche Tendenzen vor. Eine von französischen Jnspetteuren befehligte Mahalla verließ in ausge­zeichneter Ordnung die Stadt und bezog gestern bei Hammound Lager. Eine weitere Meldung aus Fez besagt: daß unter der Bevölkerung große Be­stürzung herrsche, da die Straßen unsicher seien, oe- ginne es an Lebensmitteln zu mangeln. Del französische Konsul habe sich nach Hammoud be. geben, wo die Schettfi chen Malhalla lagern, um mit dem Leiter der französischen Militärmiflion Mangin fich zu besprechen, der Verstärk" ngen ver­langt hatte, die man ihm jedoch nicht gewährte, da Fez vollständig von Truppen entblößt sei. Die Mahalla erließ den Befehl, vorläufig jede Offensiv« zu vermeiden. Seit mel;-:::n Tagen sei man ohne jede Nachricht von Tanger. Der deutsche und der englische, sowie drei französische Kuriere seien von den aufrührischen Stämmen angehalten und ausge- plündert worden.

Marburg und Umgegend.

(Nachdruck aller Crtgtnnlarttfcl 's! gemäß k 18 bei Urheberrechts nur mit der beut lieben Quellenangabe »Oberhess. Ztg." gestattet.)

Marburg, 8. März.

* Bo« unserer Kreisbahn. Dem Etat der Mar­burger Kreisbahn für 1911, der jetzt im Voranschlag vorliegt, entnehmen wir folgende Angaben: Be­triebs-Einnahmen: Aus dem Personen- und Gepäck- verkehr 44 200 M, aus dem Güterverkehr 27 310 JM, für Ueberlassung von Bahnanlagen und für Leistun­gen zu Gunsten Dritter 620 JM, für Ueberlassung von Betriebsmitteln 424 JM, Erträge aus Veräußerungen 50 JM, verschiedenen Einnahmen 10 000 JM, Summe der Betriebs-Einnahmen 82 604 <4t. Betriebs-Aus gaben: Abt. I. Persönliche Ausgaben: Besoldungen (Gehälter), Wohnungsgeldzuschüsse, Stellen- und andere persönliche Zulagen 17 510 JM, Bezüge und Löhne der nicht etatsmäßigen Beamten und Bedien­steten, sowie der Arbeiter 7840 JM, Tagegelder, Reim­und und Umzugskosten, sowie Nebenbezüge 1950 <4t, für Wohlfahrtszwecke 2200 JM-, Abt. II. Sachliche Ausgaben: Für Unterhaltung und Ergänzung der Ausstattungsgcgenstände, sowie für Beschaffung der Betttebsmaterialien 18150 JM, für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der baulichen Anlagen 11010 JM, für Unterhaltung, Erneuerung und Er­gänzung der Betriebsmittel und der maschinellen Anlagen 5900 <M, für Benutzung fremder Banhnan- lagen und für Dienstleistungen fremder Beamten 440 JM, verschiedene Ausgaben 2500 <«. Abschluß: Einnahmen 82 600 JM, Ausgab-n 67 500 Hebet« schuß 15100 M. Nach Abzug der Ausgaben für den Erneuerungsfonds vermindert fich diese Summe auf 8743,81 JM.. Die Verwendung des Ueberfchusses ist wie folgt vorgeschlagen: Zur Verzinsung der vom Kreise aufgenommenen Darlehen laut Tilgungsplan und zur Tilgung der vorgenannten Darlehen 48 771 ,M, zur Zahlung des Gewinnanteils an den Staat 2914,60 JM, Summa 46 685 60 JM, hiervon ab Ueberschuß 8743,81 JM, bleibt durch Kreissteuer zu decken 37 941,79 JM.

* Im Fortbildungsverein sprach am Montag abend Herr Geheimrat Kayser vor einer zahlrei­chen Zuhörerschaft überNaturschutzbestrebungen und über Naturdenkmäler des Erdbodens in der Umgebung von Marburg". Der Vortragende wies auf den unserer Zeit eigenen Sinn für Na­turerkenntnis und Naturfchönheit hin, und die damit verbundenen Bestrebungen zur Erhaltung und Pflege der durch die Kultur ständig mehr verdrängten Natur. Wie schon lange in Nord­amerika und anderen Ländern (Schweiz), so ist man jetzt auch in Deutschland dazu übergegangen, kleinere Gebiete den Einwirkungen der Kultur möglichst zu entziehen und als Naturschutzpark« zu ertlären, in denen die natürlichen Beding­ungen durch das Eingreifen des Menschen mög­lichst wenig gestört werden sollen. Dank von Be­strebungen des Vereins Naturschutzpark (Stutt­gart, Pfüzerstr. 5) sind solche Gebiete im nord­deutschen Flachland (Wilseder Berg in der Lüne­burger Heide) und den deutschen Alpen bereit» erworben, bezw. auf lange Zett gepachtet roats