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Erstes Blatt.
Die heutige Nummer umfaßt 12 Seitm.
Fraktur oder Antiqua?
Als vor einigen Jahren der auch hier bekannte Professor Stengel (Antiqua-Stengel) im Reichstag einen Antrag auf Erlaß der deutschen Schriftzeichen durch die lateinischen einbrachte, fand er auf allen Seiten des Hauses fast nur Gegner. Jetzt hat die Petitionskommission des Reichstages den gleichen Antrag einstimmig zur Berücksichtigung dem hohen Hause empfohlen. Wenn auch damit seine Annahme durchaus noch nicht gesichert ist, so erhellt doch aus der Einstimmigkeit in der Kommission, daß die ehemaligen Gegner der Lateinschrift sich zumeist in Freunde verwandelt haben.
In der Oeffentlichkeit haben nun aber die Gegner in Presse und Versammlungen mit einer lebhaften Bekämpfung des Kommissionsbeschlns- ses bereits eingesetzt. Sie sehen vor allem in der Abschaffung der deutschen Schrift das Aufgeben eines nationalen Gutes, das man in dieser neus- rungssüchtigen Zeit zu wahren verpflichtet sei. Hiergegen führen die Freunde der lateinischen Schrift an, daß die Fraktur- oder gebrochene Schrift erst vor etwa 400 Jahren durch Verstümmelung der Antiqua entstanden, also niemals eine reindeutsche Schrift gewesen sei, und daß von- allen großen Kulturvölkern Deutschland 'allein an ihr festgehalten habe. Auch aus den skandinavischen Ländern ist sie in der letzten Zeit ganz verschwunden und man findet ste außerhalb Deutschlands nur noch in Deutsch- Oesterreich, Finnland, Esthland und Livland, aber auch hier bereits der Lateinschrift vielfach weichend. Und selbst bei uns werden von wissenschaftlichen, auf Eelehrtenkreise beschränkten Werken schon 60—70 v. H. in Antiqua gedruckt. Auch die Schreibmaschine kennt nur die lateinischen Buchstaben. Für die Druckereien wäre es jedenfalls gleichfalls eine bedeutende Erleichte rung, wenn nur eine einzige Schrift eingeführt wäre.
Bismarck bediente sich bekanntlich stets der deutschen Schrift, weil er den Besitz dieser Schrist- gattung als eine Besonderheit unseres Volkes ansah. Es soll nun hier nicht in den Streit einbegriffen werden, ob die deutsche C-)tift aus Schönheit»- oder nationalen Gründen vor der lateinischen t-n Vorzug verdient, sondern nur ein rein praktischer, und darum außerordentlich wichtiger Gesichtspunkt zur Erörterung gestellt werden: die Lesbarkeit.
Wer viel liest, wird ohne weiteres zugeben, daß das Auge geradezu eine Erleichterung em .pfindet, wenn es von den verschnörkelten deutschen Buchstaben — kein geringerer als Jakob Grimm hat sie verdorben und geschmacklos genannt — zum Lesen lateinisch gedruckter Bücher übergeht. Ein einfaches Nebeneinanderhalten beider Schriftarten muß auch den wärmsten Verehrern der Fraktur-Schrift überzeugen.
Jedenfalls gibt es viele Leute, die die in Deutschland herrschende Kurzsichtigkeit, die mehr als in anderen Völkern bet unseren gelehrten Berufen heimisch ist, auf — die Frakturschrist zurückführen. Nicht uneben äußern stch die i,,Hamb. Nachr.":
„Gewiß wurzelt unsere deutsche Stift in der sog. Karolingischen Minuskel und stammt letzten Endes aus der römischen Kapitalschrist, aber seit fünf Jahrhunderten liegt ihre Entwicklung ganz in den Händen unseres Bolkes, und in unserer heutigen deutschen Schrift erinnert kaum mehr das Skelett an ihre ursprüngliche Herkunft. Sollten wir sie da nicht als unser Werk und unser Eigentum betrachten? So spiegelt sie auch unseren Charakter vorzüglich wider. Ste ist Lebendigkeit und Unterschiedlichkeit, wie die Lateinschrift Eleichklang und Ruhe ist. Sie charakterisiert überall, ste unterscheidet und bietet überall dem Auge eigenartige Stützpunkte. Damit gleichlaufend ist ihre wunderbare Anpassung an die Eigenschaften der deutschen Sprache. Die langen Wortbilder, die bei uns so häufig sind, und die in der Lateinschrift so leicht unübersehbar werden, drängt die deutsche Schrift näher zusammen, bringt sie in ein günstigeres Verhältnis von Höhe und Breite und dient dadurch der
handelt.
Prefessor Heilfton.
46. Jahrg.
1911.
Justizminister zu berichten. (Preuß. Allg. Vfg. vom 22. November 1898.)
Gegen die Entscheidung des Justizministers findet binnen 3 Monaten nach der Zustellung die Berufung auf den Rechtsweg statt. Bis zur endgülttgen Entscheidung — also bis zum Ablauf der dreimonatigen Frist oder bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Rechtswege — ist der Anspruch weder übertragbar noch der Pfändung unterworfen.
4. Gegenstand des dem Freigefprochenen zu leisten- den Ersatzes ist der für ihn durch die Strafvoll- ftteckung (und durch die Untersuchungshaft) entstandenen Vermögensschadens. Damit ist der Entschädigungsanspruch der Freigesprochenen eng umschrieben. Einmal wird nur der das Vermögen be- tteffende („materielle"), nicht auch der „ideelle" oder .immaterielle" Schaden ersetzt, den der Verurteilte an Ehre, Freiheit oder Gesundheit oder durch seelisch« Beeinträchtigungen erlitten hat,' bet_ im Wiederaufnahmeverfahren Freigesprochene erhält insbesondere kein Schmerzensgeld. Ferner wird nur der durch die Strafvollstteckung entstandene, also der Schaden ersetzt, der den ungerecht Verurteilten als unmittelbare oder mittelbare Folge der Vollstreckung der erkannten Strafe, nicht etwa auch der Schaden, der den Verurteilten als Folge der Verurteilung selbst betroffen hat. Bei den hier in Betracht kommenden Freiheitsstrafen kann es sich also nur «m die Nachteile handeln, die die Verurteilten dadurch erlitten haben, daß sie während der Strafzeit ihrem bürgerlichen Berufe entzogen waren, durch den Strafantritt ihre Stellung verloren oder noch der Entlassung in ihrem Fortkommen behindert wurden. Den Schadensanspruch im einzelnen zu begründen, wird den im Wiederaufnahmeverfahren Freigesprochenen vielfach nicht leicht sein, ganz besonders schwer aber dann, wenn zwischen der Strafvollstreckung und dem mit der Freisprechung endenden Wtederaufnahnkeverfahren eine lange Zeit liegt, wie im Esiener Prozesse. Es darf aber wohl gerade im vorliegenden Falle erwartet werden, daß die Verwaltung die gestellten Entschädigungsanträge besonders wohlwollend be-
Marburg
Sonntag, 12. Februm
Wetter!« gegenüber gewissen Angriffen der Presse, namentlich in der frankfurter Zeitung" und in der „Straßburger Reuen Zeitung" in Schutz zu nehmen suchte, bezeichnete er im Laufe seiner Polemik den hiesigen Vertteter der „Frankfurter Z itung" als „Preßbanditen", worauf sämtliche Journalisten ihre Tätigkeit einstellten und einmütig die Tribüne verließen. Erst als der Präsident v. Jaunez das Wort ergriff, um die seitens des Abg. Preiß gefallene Beleidigung gegenüber der Presse zu bedauern und zu erklären, daß Preiß entschieden zu weit gegangen sei, traten die Vertreter der Presse wieder ein, um ihre Tätigkett im Interesse der Oeffentlichkeit wieder aufzunehmen Auu) der Abg. Wetter!«, bekanntlich selber Journalist, bezeichnete den seitens des Kollegen Preiß gefallenen Ausspruch als nicht am Platze, wenn auch vielleicht durch die Erregtheit des Redners entschuldbar. Ein, seine Beleidigung zurücknehmende Erklärung ist der Abg. Preiß den Vertretern der Presse bis zur Stund« noch schuldig.
— Ankauf deutscher «rmeelastzüge durch da, türkische und japanische Heer. Die deutschen^ Armeelastzüge, die jüngst während der großen Prüfungsfahrt wieder ihre Vorzüge bewährt haben, haben auch bei fremden Armeen großen Anklang gefunden. Während des Sommers wurden von der türkischen Heeresverwaltung Versuche mit französischen, englischen und deutschen Armeelastzügen gemacht, da die türkische Heeres, Verwaltung die Absicht hat, die Armeelastzüge nach deutschem Muster im Heere einzuführen. Bei den während drei Monate stattfindenden Probefahrten haben die deutschen Armeelast- züge am besten abgeschnitten. Die türkische Heeresverwaltung hat darum vor kurzer Zeit bei der süddeutschen Automobilfabrik „Gagenau", die auch mit ihren Armeelastzügen an dem internationalen Wettbewerb in der Türkei beteiligt war, 5 komplette Lastzüge mit Motorwagen und Anhängern bestellt. Als Bedingungen wurden diejenigen Forderungen gestellt, die auch die deutsche Heeresverwaltung für die deutschen Subventionswagen stellt, da bei diesen Bedingungen die Sicherheit der Fahrer und die Kriegs- mäßigkeit der Wagen am meisten berücksichtigt ist. Gleicherweise wie die türkische Heeresverwaltung hat auch die japanische Heeresverwaltung deutsche Armeelastzüge bei derselben deutschen Firma in Bestellung gegeben. Die japanische Heeresverwaltung beabsichtigt im Jahre 1911 vorläufig 24 Armeelastzüae einzustellen. Bisher hat sie 6 Wagen mit Anhängern in Auftrag gegeben. Auch für die japanischen Wagen gelten die deutschen Bedingungen nur mit dem Unterschiede, daß die Wagenspur etwas schmäler gefordert wird.
Lesbarkeit in höchstem Maße. Die Laute sch, ß, tz, ch erfordern ein einheitliches Buchstabenbild, da sie bei uns auch Lauteinheiten sind, die Unterscheidung von s und s ist sprachlich höchst wichtig, und die Großbuchstaben, die im Deutschen weit häufiger als in anderen Sprachen sind, müssen sich dem Schriftbild ganz einfügen. Das sind einige Punkte, die zeigen, daß die vielverachtete deutsche Schrift doch ein Organismus von hoher Vollendung ist, die leichtsinnig aufzugeben, nur aus Rücksicht auf das Ausland, uns schlecht anstehen würde. Daß ihre heutige Form verbesserungsbedürftig ist, kann nicht bestritten werden, aber wenn nicht alles täuscht, sind wir gerade in unseren Tagen im Begriff, sie wieder aufs neue unserer veränderten Formenwelt und unseren neuzeitlichen Begriffen anzupassen. Richt an ein Aufgeben der deutschen Schrift denken wir, sondern wir hoffen durch ihre Wiedergeburt einen starken Ausdruck unserer neuen deutschen Kultur zu finden, die uns weit mehr die Achtung des Auslandes erwerben wird als eine schwächliche Anpassung an die Gewohnheiten desselben. So denken viele, und so hat auch Bismarck gedacht, als er verfügte, daß alle amtlichen Schriftstücke in deutscher Schrift gedruckt würden, er, der überall mit Leidenschaft den Kampf gegen die Lateinschrift führte, und einst ein in Antiqua gedrucktes, ihm gewidmetes Buch zurückschickte mit der Bemerkung: „Deutsche Bücher in lateinischen Buchstaben lese ich nicht."
Wenn es möglich wäre, die Frakturschrift so umzubilden, daß ihre Nachteile gegenüber der Antiqua verschwänden, so wäre das freilich ja wohl der beste Weg. _._u
Herr (We, Hess. Landcsztg., Dl Böckel und wir.
Es war natürlich, daß unsere Charakteristik des Herrn Eädke seinen politischen Freunden nicht gefallen würde und zwar besonders die Feststellung, daß der ehemalige Oberst sich über die Kriegervereine höchst abfällig äußerte und nur die für „richtig" anerkennen wollte, die auch Cozialdemoraten aufnehmen. Was die Person des Herrn Eädke angeht, so ist uns sein Titel „Oberst" natürlich völlig gleichgiltig, wie die Titulaturen überhaupt. Es schien uns aber, als ob seinen „urdemokratischen" Freunden sehr viel daran läge, welchen Titel der Redner führte. Wir lassen ihnen gern das Vergnügen an so schönen Dingen. Es ist ja nichts Neues. Wir sehen uns aber die Person an. Und da ist es uns, wie allen graden Menschen, höchst unsympathisch, wenn jemand wie Eädke über 30 Jahre dem „Militarismus" dient bisüberseinöO. Lebensjahrhinaus — solange braucht man um Oberst zu werden — um dann nach der Verabschiedung diesen selben Militarismus in Grund und Boden zu verdammen, und in Volksversammlungen den Rat zu geben, „Wählt rot!" Wir würden uns mit den Größen der „demokr V g g." sicher nicht beschäftigen, wenn ihre Agitation-hier es nicht nötig machte.
In ihrem Zorn über unsere Beleuchtung der Eädkeschen Ausführungen verfällt die „Hess. Ldsztg." auf das alte Mittel, auf uns loszuschlagen. Reaktionäre Herrschaften des — „Landratsorgans". Es hat natürlich keinen Zweck, uns mit den Herren über Selbständigkeit oder Abhängigkeit zu unterhalten, es gehört zu ihrem Repertoire, uns als „minderwertig" hinzustellen, offenbar damit nicht einmal einer ihrer An» Hänger auf den Gedanken kommt, in unsere
Entschädigunq der im Essener Prozeß Freiqesprochknm.
Die im Wiederaufnahmeverfahren erfolgt« Freisprechung des Bergmanns Schröder und seiner Mitangeklagten gibt Veranlassung zu der Erörterung, unter welchen Voraussetzungen und In welchem Umfange die Freigesprochenen einen Anspruch auf Entschädigung zu erheben berechttgt sind.
Die rechtliche Grundlage dieses Entschädigungsanspruchs bildet das „Reichsgesetz, betteffend die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen" vom 20. Mai 1898, da», soweit Untersuchungshaft in Frage kommt, durch das fast wörtlich übereinstimmende „Reichsgesetz, betr. die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft" vom 11 Juli 1904 ergänzt wird. Beide Gesetze kommen auf den Essener Fall zur Anwendung, obgleich das erste, nunmehr aufgehobene Urteil vor dem Inkrafttreten dieser Entschädigungsgesetze ergangen ist.
1. Die Voraussetzung jedes Entschädigungsanspruchs der Freigesprochenen ist die Feststellung, daß das neue Verfahren die Unschuld der seinerzeit Verurteilten ergeben oder doch dargetan hat, daß ein begründeter Verdacht gegen die Angeklagten nicht mehr vorliegt. Hätte das Wiederaufnahmeverfahren also mit einem bloßen „non liquet" geendet, so wäre keine Entschädigung zu leisten. Anderseits ist es nicht erforderlich, daß die Unschuld sttitt festgestellt ist; vielmehr genügt es, daß erhebliche tatsächliche Schuldmomente nicht mehr vorliegen.
2. Ob diese Voraussetzung der Entschädigungspflicht vorliegt, darüber hat das im Wiederaufnahmeverfahren erkennende Gericht — und zwar von Amtswegen, also auch ohne besonderen Anttag der Frei- geff roc'^nen oder ihrer Verteidiger — gleichzertig mit dem Urteile Beschluß zu fassen. Dieser Beschluß wird aber nicht mit dem Urteil« verkündet, sondern den Beteiligten durch Zustellung bekannt gemacht. Das im Wiederaufnahmeverfahren erkennende Gericht ist dabei völlig frei gestellt: eine Anfechtung seine» Beschlusses findet keinesfalls statt. Diese unter Umständen nicht ungefährlich« Unanfechtbarkeit ist unvermeidlich; denn die Voraussetzung der Entschädigungspflicht — der Nachweis der Unschuld oder des Nichtvorliegens begründeten Verdachts — kann nur durch da» erkennende Gericht auf Grund der Hauptverhandlung festgestellt werden.
3. liebet die Entschädigungspflicht als solche hat hiernach das erkennende Gericht zu entscheiden. Die dem Einzelnen zuzubilligende Entschädigung dagegen wird der Höhe nach von der obersten Behörde der Landesjusttzverwaltung, in Preußen also vom Justizminister, festgelegt. Hierzu bedarf es eine» Antrags, der Linnen einer Ausschlußfrist von 3 — hinsichtlich der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft von 6 — Monaten bei der Staatsanwaltschaft desjenigen Landgerichts, in dessen Bezirke das Urteil ergangen ist, gestellt werden muß. Der Erste Staatsanwalt hat die Rechtszeitigkeit des Antrags, die Höh« des entstandenen Schadens und die Frage der Ersatzpflicht dritter Personen (z. B. schuldiger Beamter, meineidiger Zeugen) festzustellen und darüber durch den Oberstaatsanwalt an den
Deutsches Reich-
— Die Reise des Kaisers. Der Kaiser wird Ende März über Venedig nach Korfu reisen, wo sich da, griechische Königspaar bereits befinden wird. Die Nachricht ausländischer Blätter, der Kaiser werde sich nach Beendigung seine, Aufenthaltes auf Korfu zum Besuche de» Sultan» nach Konstantinopel begeben, wird an amtlicher Stelle als „unsinnige Kombination" bezeichnet. Daß der Kaiser nicht nach Rom geht, wird daraus erklärt, daß der Papst bei den einzelnen Staatsoberhäuptern darauf dringt, daß ste in diesem Jahre Rom nicht besuchen wegen des lln- abhängigkeitsfestes.
— Aus der Budgetkommissio«. Berlin, 10. Febr. Die von fortschrittlicher Seite beantragte Resolution, bei der Besetzung militärischer Stellen allein die persönliche Tüchtigkeit ohne Rücksichtnahme auf die politische und konfessionelle Ueberzeugung oder gesellschaftliche Stellung entscheidend sein zu lassen, wurde abgelehnt. Der Kriegsminister erklärte, konfessionelle Unterschiede würden nicht gemacht, auch liege es der Heeresverwaltung fern, den Adel zu bevorzugen. Schließlich wurde die zweite Resolution der fortschrittlichen Volkspartei angenommen, welche die Reform des gesamten Militärstrafrechts, des Beschwerderechts und das ebrenoerichtliche Verfahren gegen die Offiziere wünscht.
— Landtagswahl. Marienburg, 10. Febr. Bei der Landtagsersatzwahl in Elbing-Marienburg wurde der Gutsbesitzer Bärschke-Spittel- dorf, deutschkonservativ, mit 297 Stimmen gegen den Stadfforstrat Schröder (liberal) bei 201 Stimmen, gewählt Die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen ist 498.
— 10000 namentliche Unterschriften trägt eine Bittschrift an den Reichstag, die jetzt überretcht worden ist, und in der auf die Notwendigkeit einer Reichszollverwaltimg an Stelle der heutigen bundesstaatlichen Zoll- und Reichssteuererhebung hingewiesen wird. Die Bittschrift ist zur Kenntnisnahme sämtlichen Bundesratsbevollmächtigten, Regierungen. Finanzministerien und Zollbehörden, Handels- und Eewerbekammern usw. überreicht worden, so daß zu hoffen ist. daß das für Deutschlands Landwirtschaft, Handel und Industrie wichtige Problem eingehend erörtert wird. Durch die oundesstaatliche Zoll- und Reichssteuererhebung ergaben stch heute oft tiefgehende Unterschiede, die sehr schädlich wirken können; außerdem ist das umständliche System gleich kostspielig für das Reich wie sür die Bundesstaaten.
— Ein Pressekonflitt im Landesausschuss«. Straßburg i. E., 9. Febr. Im Landesausschusse für Elsaß- Lothringen kam es heute nachmittag gelegentlich der Besprechung des Verfassungsreformantrages Blumenthal und Genossen zu einer außergewöhnlichen Szene. Al» der Abg. Justizrat Preiß-Colmar den Abg.
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
und den Beilagen: „Nach Feierabend", „Fürs Haus" und „Landwittschastliche Beilage.
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