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Mnb denBeN°g-n: .Mach Feierabend- (wöchentliche Unterhaltung-b-llage) und.Ziandw.rtschastliche Beilage

45. Jahrg.

Erstes Blatt

kommen war. Nach der ersten Ausräumung hatte Wirt Lanzerath vorsichtshalber nur noch einige kannte eingelassen, zu denen Otto gehörte. Die amten behaupten, daß trotzdem auch Leute in Lokal gelangt seien, die auf der Straße nach

Polizei geworfen hatten und daß auch Gäste, die in der Tür standen, weiterhin mit Biergläsern und Flaschen geworfen hatten. Der Leutnant Hecht habe zunächst den Wirt aufgefordert, er möchte Schluß machen und seinen Gästen das Lokal verbieten. Der Wirt habe sich dessen geweigert und nun habe der Polizeileutnant die Gäste seinerseits zum Verlassen des Lokals aufgefordert. Erst in diesem Augenblick

der Be- Be­das der

wollen die Zeugen zugegriffen und den Worten de» Leutnants mehr Nachdruck gegeben haben. Di« Gäste hätten dann geschimpft und mit verschiedenen Gegen­ständen geworfen. Auch sei ein Stuhl hochgehoben worden, worauf der LeutnantEinhauen" komman­diert habe. Einer der beteiligten Schutzleute gibt auf eingehendes Beftagen der Verteidigung die Möglichkeit zu, daß der eine oder der andere seiner Kollegen auch schon vor diesem Kommando zuge­schlagen haben könne, da ste bereits mit gezogenem Säbel in das Lokal getreten seien. Küfermeister Drecolt besuchte an jenem Abend seinen erkrankten Kutscher und da er das Haus rricht genau wußte, so ging er den Damm entlang, um die Etraßen- nummern besser erkennen zu kennen. In diesem Augenblick erhielt er von hinten mehrere Schläge mit einem Säbel über den Rücken. Auch beim Ver­lassen des Hauses erhielt der Zeuge wieder Prügel und versuchte nunmehr in das Lanzerath'sche Lokal zu gelangen. Hier stand jedoch der Wirt Lanzerath selbst vor der Tür und wollte zunächst niemand ein­lassen. Er erklärte sich dann bereit, ihm bekannte Personen aufnehmen zu wollen, und da der Zeuge wiederholt in dem Lokal verkehrt hatte, so wurde auch ihm schließlich die Tür geöffnet. Im Lokal an­gekommen, habe er ein Glas Bier gefordert und es gerade zum Trinken angesetzt, als die Polizei hinein- gestürmt kam und er sogleich ein paar Schläge über den Rücken erhielt. Der Zeuge lief darauf schnell nach dem Hinteren Raum des Lokals, wurde aber von den Schutzleuten mit den anderen ebenfalls Ge­flüchteten wieder nach vorn getrieben. Dort erhielt er wieder von den Schutzleuten mehrere derbe Hiebe. Der Zeuge trat darauf an den Polizeileutnant Folie heran mit dem Bemerken, daß er sich für die erhalte­nen Hiebe bedanke und diese keineswegs erwartet habe, da er ein ruhiger Staatsbürger sei. Der Zeuge bekundet noch weiter: er habe später mit dem Zimmermeister Otto und noch zwei unbekannten Männern in dem Lokal an einem Tisch gesessen.. Einer dieser unbekannten Männer habe erklärt, e» gebe heute noch einen ganz anderen Abend. 40 Mann hätten sich zusammengetan und wollten die Polizei auf eine bestimmte Stelle locken, damit man sie ein­mal fassen könnte. Dann sollte auf einen Pfiff die Rostockerstraße dunkel gemacht werden. Als der Zeuge dem Polizeileutnant Falte von diesem Ge­spräch Mitteilung machte, habe sich dieser zunächst entschuldigt und gesagt, es sei ja bekannt, daß bei solchen Anlässen auch unschuldige Leute etwas abbe- kämen. Abends sei dann auch das eingetroffen, was der unbekannte Mann erzählt habe. Der Rechtsan­walt Heine fragt: Glauben Ste, daß jemand, der so schwarze Plane hat, dies offen erzählt? Zeuge: Es ist aber doch olles eingetroffen. Polizeileut- nant Folte bestätigt, daß der Zeuge ihm diese An- gaben gemacht habe.

Zeuge Organist Siebolt hat beobachtet, daß ein Schutzmann einen Arrestanten, den er am Kragen hatte, freilassen mußte, weil die Meng« den Schutz­mann bedrohte. Die Leute hätten gejohlt und ge­rufen: Nieder mit den Hunden! Als die Polizei verstärkt wurde, gingen die Leute ruhig auseinander. Die Zeugin Frau Kunze, die mit ihren vier Kin- dein vom Waschen nach Hause gehen wollte, sah sich in der Beusselstraße einer großen Menge gegenüber. Die Frau fragte einen Polizeileutnant, ob sie die Straße passieren dürfe, was dieser bejahte. Trotz­dem erhielt die Frau, als ste fich auf dem Damme befand, von Polizisten Säbelhiebe. Auch wurde ihr zugerufen: Du Hure, mach daß du wegkommst. Zeuge Schlosser Unverzagt ist ebenfalls auf dem Nachhausewege ohne Grund von den Suimten, ge­schlagen worden. Als er sich bet einem Polizei- of izier beschwerte, sagte dieser nur: das kommt da­von, warum gehen Sie dorthin. Zeuge Obertele­graphenassistent Eysert hat gesehen, wie städtische Arbeiter das aufgerissene Pflaster wieder ausbesser­ten. Ein Mann habe den Arbeitern zugerufen: macht es nicht so feste, heute abend brauchen wir die Steine wieder. Die Schutzleute seien im allge­meinen korrekt vorgegangen, während die Mensch-n- menge die Beamten schmähte und sie mit Steinen be­warf. Verteidiger R.-A. Liebknecht stellt hierauf den Antrag, sämtliche aus die Moabiter Vorgänge bezüglichen Akten der Staatsanwaltschaft und der Polizei zur Stelle zu schaffen, aus denen hervorgehen werde, daß in ungefähr 200 Fällen das bereits ein­geleitete Verfahren wieder rückgängig gemacht wor­den. Es sei dies zumindest ein auffällige" Vorgang und lasse den Schluß ziehen, daß die Staatsanwalt­schaft nicht immer aus reich objektiven Gründen ge­handelt habe, zumal wenn man in Erwägung ziehe, daß im Falle Weidemann die Angelegenheit durch Geld geregelt werden sollte. Der Erste Staatsan­walt erwidert, daß die betreffenden Verfahren nur wegen Mangels an Beweisen eingestellt worden seien. Der Gerichtshof leh-te nach kurzer Be­ratung den Antrag der Verteidigung ab, worauf oie Verhandlung auf Montag rertagt^wurde.

Marburg

Dienstag, 20. Dezember 1910

Die Moabiter Strakenkrawalle vor Gericht.

Berlin, 17. Dez.

Die gestern abgebrochene Beweisaufnahme über die Vorgänge in dem Lokal von Lanzerath wurde heute fortgesetzt. Die Räumung dieses Lokales er­folgte bekanntlich, weil der Polizeileutnant Folte von seinem Kollegen Hecht II, die Meldung erhielt, daß aus dem Lokal heraus mit Flaschen und Steinen geworfen worden sei. Die hinausgeworfenen Leute sollen dann von den dort stehenden Schutzleuten in Empfang genommen und verprügelt worden sein. Nachdem in der gestrigen Sitzung der Zimmermeister Otto seine Behauptungen, daß keine Aufforderung zum Verlassen des Lokals ergangen sei, daß die Be­amten vielmehr sofort nach Betreten des Lokals die dort anwesenden Gäste geprügelt hätten und daß man draußen erneut Prügel bekommen hätte, auf­recht erhalten hatte, wurden in langer Reihe die beteiligten Beamten über die Vorgänge bei Lanzerath vernommen. Es ergiebt sich, daß das Lokal an jenem Abend zweimal ausgeräumt wurde, und daß der Zimmermeister Otto zwischen der ersten und zweiten Aufräumung in das Lokal hineinge-

Die neue Verfassung für Elsaß- 'E Lothringen.

Der Bundesrat hat, wie bereits gemeldet, pen Vorschlägen für die Verfasfungsreform in Elsaß-Lothringen seine Zustimmung gegeben, hie nun bald dem Reichstag zugehen werden. Fm einzelnen sollen sie nach einer Sonderaus­gabe derNordd. Allgem. Ztg." folgendes ent- halten:

Der Statthalter wird vom Kaiser unter Ge­genzeichnung des Reichskanzlers ernannt. Bun­desrat und Reichstag scheiden als Faktoren der Landesgesetzgebung Elsaß-Lothringens aus. Es sind zwei Kammern vorgesehen. Der Ersten Kammer gehören 18 Vertreter kraft ihres Amtes oder auf Grund berufsständischer Wahl an; ebensoviele ernenntderKaiserauf Vor­schlag des Bundesrats. Die Zweite Kammer geht hervor aus allgemeinen direkten Wah­len mit geheimer Abstimmung im Anschluß an die Kommunalwahlen in Elsaß-Lothringen. Wahlberechtigt sind alle männlichen reichsange­hörigen Einwohner Elsaß-Lothringens, sofern sie über 25 Jahre alt sind und in der Gemeinde oder in dem Wahlkreise drei Jahre wohnen oder bei einjährigem Wohnsitz entweder ein Grund­stück besitzen oder ein stehendes Gewerbe oder eine Landwirtschaft selbständig betreiben oder ein öffentliches Amt bekleiden oder als Rechts- imTDWfte ober im Schul- oder Kircheudienst tätig sind. Wahlberechtigten über 35 Jahre stehen zwei Stimmen zu. Die Zahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer beträgt 60. Stichwahl findet nicht statt, sondern falls fich bei der ersten Wahl keine absolute Mehrheit bildet, wird am siebenten Tage nach der Hauptwahl noch ein­mal gewählt, wobei derjenige gewählt ist, der die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Die Wahlprüfung soll dem obersten Verwal­tungsgerichtshofe des Landes übertragen werden.

Aller Voraussicht nach würde ja bei einer französischen" Mehrheit allemal das Mandat des nationalen Kandidaten kassiert werden, wenn der Landtag selbst entschiede.

Wir haben bereits am Samstag nach Kennt­nis der allgemeinen Richtlinien Stellung ge­nommen, es scheint aber nach den ausführlichen Bestimmungen, als ob manche Festsetzungen im einzelnen doch Bedenken erregen müssen. Wenn die Wähler erst 3 Jahre im Wahlkreise wohnen sollen, so wird man, scheint uns, wohl einen Damm gegen den fluktuierenden sozialdemokra­tischen Teil der Bevölkerung schaffen, zu gleicher Zeit aber die reichsdeutschen Beamten, also das national zuverlässigste Element, am härtesten treffen. Ob die Erste Kammer ein Hort des Deutschtums in dem gefährlichen Lande wird, hängt davon ab, daß das Vertrauen des Kaisers st e t s die Richtigen trifft, denn von den 18 Er­wählten des Volkes dürften nur wenige nicht französeln". Gerade dieses Regulativ der Ver­fassung hätte eher in deutsch-nationalem Sinne verstärkt yerden können. Das Mehrstimmen­wahlrecht auf Grund des Alters ist ferner an­fechtbar. Prof. Laband schreibt dazu:

Durch das Alterspluralwahlrecht hofft man ein Gegengewicht gegen die sozialdemokratischen Stimmen junger und besitzloser Arbeiter zu schaffen. Bei dem Zahlenverhältnis der deut­schen Bevölkerung zur einheimischen, etwa der sechste Teil, würden durch die Pluralitätsstim­men die Interessen der ersteren (der deutschen) nicht gefördert, sondern sehr stark geschädigt wer­den, und die Aussicht, daß deutsch gesinnte Ab­geordnete in den Landtag gewählt werden, würde fast ganz vernichtet werden. Man sollte fich durch die Angst vor der Sozialdemokratie nicht hypnotisieren lassen. Namentlich in Elsaß- Lothringen find es nur einige, ganz bestimmte Wahlkreise, in denen die Sozialdemokraten Wahlerfolge haben können.

Gut ist, daß das Wahlgesetz selbst ein Teil des Reichsgesetzes über die Verfassung fein wird, denn dadurch wird seine Aenderung dem elsaß- kothringischen Landtage entzogen und in die Hände der Reichsregierung und des Reichstages tzelegt.

und Farben Deutschlands, Englands und bet nisamschen Reiches geschmückt war, hatten sich zum Empfang eingefunden Rizam, der englische Ministerresident, das gesamte Ministerium, zahlreiche eingeborene und englische Offiziere und Würdenträger, alle in weißer Gala. Der Kronprinz wurde vom englischen Residenten be­grüßt, der ihm Rizam bekannt machte. Sämt­liche Anwesende wurden vorgestellt. Der Kron­prinz und Rizam schritten die Front der Ehren­kompagnie ab, die von der englischen und der Rizamtruppe gestellt wurde, wobei die Musik die preußische Nationalhymne, die Wacht am Rhein und andere deutsche Lieder spielte. Darauf be­stiegen der Kronprinz und Nizam den ersten Wagen. Auf dem Rücksitz nahm der Minister- resident Platz. In den folgenden Wagen be­fanden sich das Gefolge und 5te Würdenträger. Englische und Nizamsche Kavallerie stellten die Eskorte. Der ganze Empfang bot ein Schau­spiel glanzvoller orientalischer Prachtentfaltung. Die Uniformen, Livreen einer zahllreichen Die­nerschaft, die grellfarbigen Kostüme der Volks­menge, die zu Tausenden die Straßen um­säumte, boten beim strahlenden Sonenschein ein malerisches Bild. Die Stadt war festlich ge­schmückt. Der Kronprinz wohnt im Falakuma- palast. Heute abend findet Illumination statt. Zahlreiche Deutsche sind aus allen Teilen In­diens eingetroffen, die den Kronprinz bei der übermorgen statffindenden Parade begrüßen. Bei dem schon gemeldeten Empfang bei dem deutschen Konsul in Bombay zog der Kronprinz jeden einzelnen der über hundert Erschienenen ins Gespräch. Er zeigte lebhaftes Interesse für die allgemeinen wirtschaftlichen Verbältnisse, besonders für die Beteiligung der Deutschen am wirtschaftlichen Leben von Bombay.

Die Kronprinzessin. Aden, 17. Dez. Der ReichspostdampferLützow" des Norddeutschen Lloyd mit der Kronprinzessin und Gefolge an Bord, ist auf der Heimreise heute vormittag 10y2 Uhr nach herrlicher ruhiger Fahrt in Aden eingetroffen. Die Kronprinzessin war sehr be­friedigt über die getroffenen Einrichtungen und den Aufenthalt an Bord. In Llden fand kein Empfang statt. Die Kronprinzessin blieb an Bord. Die Abfahrt von Aden erfolgte 2y> Uhr nachmittags.

Prinz August Wilhelm. Berlin, 17. Dez. Dr. Prinz August Wilhelm von Preußen be­stand heute vormittag vor der Prüfungskommis­sion des Kammergerichts das Referendarexamen mit dem Prädikat gut.

Die deutschen Schadenersatzansprüche au, dem britisch-südafrikanischen Kriege. Berlin, 18. Dez. DieNordd. Allg. Ztg." meldet: Die britische Regierung äußerte sich nunmehr in der Frage der deutschen Schadenersatzansprüche aus dem britisch-südafrikanischen Kriege. Sie lebnt ein Eingehen auf alle Reklamationen ab, di« seinerzeit der in Britisch-Südafrika eingesetzten britischen Kommission unterbreitet wurden, und ist hinsichtlich dieser Reklamationen auch nicht bereit, dem deutschen Antrag auf Ueberweisung dieser Angelegenheit an den ständigen Schieds­hof in Haag zu entsprechen. Nur für einige Falle, welche der Kommission in Britisch-Süd­afrika nicht vorlagen, anerkennt sie, daß es sich dabei um eine Rechtsfrage handelt und will diese dem Haager Schiedshof unterbreiten. Das Auswä-tige Amt versah die beteiligten Deut­schen mit dieser Nachricht. Es gedenkt, die A»r gelegenheit bei der britischen Regierung weiter zu verfolgen und teilt Näheres darüber mit, so­bald die englische Regierung von den beabsich­tigten Schritten unterrichtet sein wird.

Dr. Szumam f. Posen. 17. Dez. Heute mittag ist in Schersenz der frühere Landtags­abgeordnete Dr. Szuman im Alter von 89 Jah­ren gestorben.

Einberufung des preußischen Landtag. DerStaatsanzeiger" teilt nunmehr amtlich mit, daß die beiden Häuser des preußischen Landtags durch Kabinettsorder von 5. Dez. auf den 10. Januar 1911 zu ihrer Tagung nach Ber­lin einberufen werden.

Volkszählung. Berlin, 17. Dez. Die Volkszählung im Großherzogtum Oldenburg er­gab eine Einwohnerschaft von 482 403 (438 956).

Herr o. Jagow. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt:DieKöln. Ztg." hält in ihrer Kum­met vom 15. d. M. die Nachricht aufrecht, das | die Verhandlungen des Moabiter Krawall­prozesses zu einer anderweiten Verwendung de» Polizeipräsidenten e. Jagow führen würde».

Deutsches Reich-

Di« Reise des Kronprinzen. Heiderabad, 17. Dez. Der deutsche Kronprinz ist hier ein­getroffen. Am Bahnhof, der tx de» Flaggen

Die Fremdenlegion.

Der grauenhafte Tod des Fremdenlegionärs Weißrock hat in der französischen Deputierten­kammer eine Besprechung erfahren. Für die roten Antimilitaristen war der Fall ein er­wünschter Bissen: Der dramatische Auftakt war gegeben. Dann folgte eine Besänftigungsrede seitens eines Republikaners, endlich die Antwort des Kriegsministers, die aber schon von Nicht­kennern der eigenartigen Verhältnisse als nicht überzeugend angesehen wird. iMt einem Kom­pliment an die tapferen Legionäre, besonders an die Elsässer, war die Sache für die an bet- Spitze der Zivilisation marschierendeGrande Nation" erledigt. Wir hoffen nicht, daß auch die Mächte, welche Angehörige in diesen Fremden­regimentern haben, mit den Darstellungen des französischen Kriegsministers sich zufrieden geben werden.

Freilich handelt es sich hier um eine innere Angelegenheit Frankreichs, und zudem nur um ganzgewöhnliche" Weiße. Ja, wenn es arme, bedrückte Farbige wären, die grausam ausge­beutet werden, dann hätte sicherlich der bekannte Honorary Secretary" derAborigine Protec­tion Association", Mr. Morel, mit seinem die Welt umspannenden Zügel sich ins Zeug gelegt. Im Kongo und im Kampfe gegen denSlave Erown Cocoa" (Kakao-Sklavenhandel) hat Mo­rel sich mächtig bemüht. Wie wäre es mit der Bildung einer Gesellschaft zur Beseitigung jener modernen Hölle, die Frankreich in Gestalt der Fremdenlegion schuf? Was nun den Fall selbst betrifft, so sei folgendes bemerkt:

Weißrock gehörte nach den amtlichen Darstel­lungen einer der berittenen Kompagnien an, über die jedes der beiden Regimenter verfügt. Diese Einrichtung ist schon alt. Je zwei Mann erhalten ein Maultier, das das Gepäck trägt und abwechselnd einen Reiter. Jeder Mann mar­schiert 50 Minuten und sitzt dann auf. Damit sollen die kleinen Marschpausen wegfallen, die Marschgeschwindigkeit erhöht werden. Eine Tagesleistung von 70 Kilometer ist der Normal­marsch, doch sind sogar 90 Kilometer erreicht worden. Weißrock ist disziplinarisch bestraft worden, weil er schmutziges Wässer getrunken hat. Ihn quälte also der Durst. In diesem Zu­stande sollte er zweimal 50 Minuten im Ge­schwindschritt der Kompagnie folgen. Er brach zusammen. Man nahm ihm die Waffen und ließ ihn liegen. In seiner Not wird er Wasser gesucht haben. Dabei hat er fich verirrt und ist elend verdurstet und dann von Hyänen zer­fleischt worden. So kann nur der tatsächliche Hergang gewesen sein, der unschwer aus den Darstellungen zu erkennen ist. Das Suchen nach Wasser wird amllich also als Desertation hin­gestellt.

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