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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

«nd den Beilagen: .Jach Feierabend" (wöchentliche Unterhaltungsbeilage) undLandwirtschaftliche Beilage."

JS 290

DieOberhessische Zeituna" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt viertel- fährlich durch dte Post bezogen 2,25 «M. (ohne Bestellgeld), bet unseren Zeitungsstellen und der Expedition sMarkt 21), 2,00 M. (Für unverlangt zugesandte Manuskripte übernimmt die Redak­tion keinerlei Berantwortung.)

Marburg

Sonntag, 11. Dezember 1910.

Die Jnsertionsgebühr beträgt- Inserenten aus dem engeren Verbreitungsgebiet des Mattes für die 7g<r'iltene Zeile oder deren Mannt 1B -5, für auswärtige Inserate 20 A, für Reklamen 40 Druck und Berlag: Joh. Aug. Koch,

Universitäts-Buchdruckerei. Inhaber Dr.: sicher erd. tdrardurg, Markt 21. TelenOon 55.

45. Jahrg.

Erstes Blatt.

Die heutige Nummer umfaßt 16 Seiten.

Umschau.

In der linksliberalen Presse will die Freude über den bei den letzten Wahlen zu Tage getretenenRuck nach links" nicht verstummen, trotzdem derselbe doch in Wirklichkeit nur der Sozialdemokratie zugute kommt, direkt oder indirekt durch die Wahl von Frei­sinnigen, die in der Stärkung der Sozialdemokratie eine Hauptaufgabe sehen. Der Erfolg der Freisin­nigen gegen die Rationalliberalen in Breslau ist ausschließlich der sozialdemokratischen Wahlhilfe zu danken und ebenso wird der voraussichtliche frei­sinnige Sieg bei der Stichwahl in Labiau-Wehlau der Hilfe der Sozialdemokratie zuzuschreiben sein. Hierauf ausdrücklich hinzuweisen, ist um so notwen­diger, als es manchem monarchischen Wähler die Augen über den wahren Charakter des Freisinns öffnen wird. Die sozialdemokratische Wahlhilfe ist, wie die linksliberale Presse behauptet, ohne Zu­sicherung irgend welcher Gegenleistung gewährt worden. Man kennt die Sozialdemokratie als eine int politischen Kuhhandel erfahrene Partei, die sehr wohl weiß, daß ihr durch dieses Zusammengehen ganz erhebliche Vorteile erwachsen. Bor allem er­fahrt schon diejenige Richtung in bet freisinnigen Vokkspattei Kräftigung, dte wenigstens bet den Stichwahlen «Hi der Gojialbemotraiic zusammen gehen möchte. Daß die Sozialdemokraten etwas der­artiges erwarten, beweist das Anerbieten in der vor­gestrigen Nummer desVorwärts", das auf eine Ver­ständigung in dem Sinne hinarbeitet, daß den be­teiligten Parteien freie Hand zu lassen sei, für die Stichwahl aber ein gemeinsames Vorgehen gegen die Reaktion" ermöglicht werde. Man darf wohl anneh­men, daß dieses Anerbieten, trotzdem die Politiker um Herrn von Eerlach vor Freude darüber derJun­kerherrschaft" schon ein herzliches Lebewohl zurufen, von der Freisinnigen Volkspartei nicht angenommen wird. Schon die prinzipielle Auffassung, daß seitens der Partei keine Stichwahltaktik auszugeben sei, diese vielmehr jedem einzelnen Wahlkreise zu überlassen ist, bietet einen guten Borwand, um sich von einer bin­denden Erklärung zu drücken. In Wirklichkeit will man dadurch jedoch nur jene Kreise täuschen, die der Meinung sind, daß man die Freisinnigen ebenso be­kämpfen müsse wie die Sozialdemokraten. Wenn sie sich täuschen lassen! Es scheint uns doch allmäh­lich Gemeingut aller rechtsstehenden Politiker zu sein, daß man Parteien, die in Wirklichkeit nur, wenn auch indirekt, für den Genoffen arbeiten, nicht unter­stützt. Die überläßt man da, wo sie mit den Genossen in Stichwahl kommt, einfach ihrem Schicksal. Man würde ja mit ihrer Unterstützung nichts anderes tun,

Zur Geschichte der Armenanstalten und milden Stiftungen in Marburg.

Von L. Müller.

t Fortsetzung.)

> Zum Schluffe noch einiges über die erste Marburger Kirche, den Kilian. Mit diesem Namen bezeichnete man das Steingebäudo am Schuhmarkt, wo eben eine Anzahl Behörden und die Potz« untergebracht ist. Es ist dieses wohl das ätfefte Gebäude und die erste Ktzrche don Marbuerg und stammt aus dem 12. Jahr­hundert, aus inet Zeit, wo Marburg noch ein Dorf war, das der geringen Feldmark wegen nur von wenigen Bauern, einigen Handwerkern und Arbeitern bewohnt wurde, die im Dienste der Burg und der sich anfäffig gemachten Ritter- famifien arbeiteten. An dem Gebäude steht an feinem Fenstergewand, wo sich ehedem der Ein­gang befand, der Name des Baumeisters,Godes* easlens mofecit, d. h.Gottschalt hat mich ge- «iadjte, eingehauen. Ehedem gehörten di« Be­wohner von Marburg zu der Mutterkirche nach Oberweimar, auch begruben st« ihre Toten dahin. Der Ort, wo der Pfarrer von Oberweimar ben Leichenzug von Marburg erwartete, nennt man heute noch denPfaffensteg'. Nachdem aber Marburg 1227 zur Stadt erhoben wurde, mußte der Pfarrer von Oberweimar nebst einem sein r kapläne Marbug mit Gottesdienst in de dem »eiligen Kilian geweihten Kalle versehen. Auf Ragister Konrads von Marburg Betreiben wurde de Kilianskapelle zu einer Pfarrkirche erhoben mb eine Urkunde darüber ausgestellt. Diese tratet: Im Namen bet hl. Dreifaltigkeit. Amen. I piegfrteb von Gottes ©naben, Erzbischof des I

als den schlimmsten Feind selbst stärken. Klarheit ist hier vor aCem nötig.

Die Begnadigung bet Bonner Borussen, die dem Kaiser vom Justtzminister empfohlen ist, hat die Ge­müter sehr erregt. Daß derVorwärts" und das B. T." die Angelegenheit agitatorisch ausschlachten, ist wohl selbstverständlich. Aber auch bis weit in die Kreise loyaler königstreuer Männer hinein hat die Begnadigung Befremden hervorgerufen.

DieBraunschweigische Landeszeitung" schreibt: $err Dr. Beseler hatte die Aufgabe, den Monarchen davor zu schützen, daß durch einen unangebrachten Enadenbeweis die öffentliche Kritik heraufbeschworen wurde. Wie diese ausfällt, kann sich jeder selbst sagen. Weiter heißt es: Schwerlich werden das Ab­geordnetenhaus und der Reichstag an diesem Vor­gänge achtlos vorübergehen. Dann werden wieder Reden zum Fenster hinaus gehalten werden, die aber­

mals wie Del ins Feuer wirken werden. Und hinter­her wundert sich die Regierung, daß der Radikalis­mus immer mehr Zulauf findet!"

DieGermania" schreibt:

Das Begnadigungsrecht der Krone wird kein Einsichtiger antasten wollen, aber man wird verlan­gen müssen, daß die Ratgeber der Krone, zunächst also der Justtzminister, in den Fällen, wo sie die An­wendung des Begnadigungsrechtes empfehlen, sehr sorgfältig prüfen, ob sie angebracht ist und welche Wirkung sie auf das Rechtsempfinden des Volkes ha­ben muß. Wir gönnen den Studenten die Begnadi­gung, aber daß sie angebracht gewesen sei, können wir nicht finden. Der Justizminister hätte im Interesse der Krone richtiger gehandelt, wenn er sie nicht emp­fohlen hätte."

Anderer Ansicht ist derReichsbote":In Wahr­heit entspricht es nut dem Rechtsempfinden aller Ge-

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Gegenwart und ihr wahrscheinliches Wachstum bis 1950.

189S 190S 1910 1931

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Di« Bevölkerung auf dem heutigen Gebiete des deutschen Reiches von 1816 bis zur Gegen­wart und ihr wahrscheinliches Wachstum bis 1950.

Die allgemeine Volkszählung, die am 1. De­zember in Deutschland veranstaltet wurde, ladet zu einem Rückblick auf das Bevölkerungswachstum des deutschen Reiches seit dem Jahre 1816 ein, in dem zum ersten Male eine Zählung abgehalten wurde, di« aus statisttschen technischen Gründen Resultate gab, di« mit den heutigen verglichen werden können. Man zählte an Ortsanwesenden auf dem heutigen Gebiete des deutschen Reiches im Jahre:

1816: 24 833 000

1825 : 28113 000

1835 : 30 938 000

1845 : 34 398 000

1855 : 36114 000

1865 : 39 656 000

1875 : 42 729 000

1885 : 46 858 000

1895: 52 280 000 - 1905 : 60 641 000.

Auf Grund von Schätzungen und Fortschrei­bungen wurde für 1. Juli 1910 eine Bevölkerung von 64 775 000 angenommen, die sich bis zum Zählungstermin (1. Dezember 1910) auf 65140 000 vermehrt haben dürfte. Selbst wenn man angesichts des Sinkens der Geburtsziffern annimmt, daß das prozentmäßige Wachstum in den nächsten Jahrzehnten etwas nachlaffen dürfte, Läßt sich mit ziemlicher Sicherheit voraussehen, daß die Bevölkerung des deutschen Reiches am 1. Dezember 1916 auf rund 71 Millionen ange» kommen, sich also im Zeitraum der dann fett 1816 verflossenen 100 Jahre ziemlich genau verdreifacht haben wird. Voraussichtlich wird Deutschland im Jahre 1920: 75 Millionen, 1930 : 85 Millionen, 1940 : 95 Millionen zählen, um 1944 ober 1945 dft hundertste Million überschreiten und um die Mitte des Jahrhunderts die 105. Million zu er­reichen.

heiligen Stuhles in Mainz. Da uns re unsere Lieben, Abt Wiegand von Haina, Gehrhard, Vor­steher zu St. Stephan in Main; und Conrad von Marburg, Prediger des Wort Gottes, in unserem Namen die Kirche zu Marburg von der Ein- pfarrung in die Kirche zu Oberweimar, deren Filialkirche sie war, frei zu machen beschlossen haben, so wird weiterhin bestimmt, daß genannte Kirche in Marburg gehalten fein soll, der er­wähnten Mutterkirche für . den hier angeftettten Gistlichen 10 Solidi und für die Lichter in der Kirche 5, für die Reparatur des Daches den hier­für Sorge tragenden 5 von ihren fixen und recht­lichen Einkünften alle Jahre am St. Martins- tage, ohne daß hierdurch der Archidiakon des Orts in finem Rechte geschmälert wird, zukommen zu lassen, Damit erflären wir die von ihnen in unserem Namen vorgenommene Lostrennung als angenommen und rechtlich bestehend. Zur wahren Bestätigung haben wir dieser Urkunde unser Siegel beidruck-n lassen. Geschehen Mainz im Jahr der Menschenwerdung Christi 1227 den 27. April im 26. unseres Bischofsamtes."

Das erste Patronatsrecht übten die Land­grafen von Thüringen und Hessen aus. Konrad und Heinrich übertrugen es 1233 dem Deutschen Orden. Rach Fertigstellung der Marienkirche blieb der Kilian noch im Gebrauch bis zur Re­formation. Der Pfarrer oder einer feiner Ka- pläne hatte täglich darin Messe zu lesen und der Schulmeister mußte mit feinem Chor an jedem Sonnabend einen Lobgesang auf die Jungfrau Maria darin abfingen. Die Kiliansbrudetschast hier gewisse Andachten und aus einer Stiftung wurden an gewissen Tagen Geld, Brot und Hering« unter dte Armen oerteilt. Die Hering-

fpende wat ron Hans ton Dörnberg, di« Geld­spende von Hanne Ernst, Paulus Daubeittshau, Hans Kolb u. a. Auch wat im Kilian ein Opfer­stock, der jährlich zweimal geleert wurde, die Hälfte bekan der Pfarrer und di« andere Hälft« kam in die Baukasse. 1527 wurde der Kilian für den Gottesdienst außer Gebrauch gesetzt. Roch in demselben Jahre beschlossen Bürgermeister und Rat, die Stadtwage in denselben zu bringen. Das Protokoll lautet:Es ist des RathS mehnung, daß Man die Stadtwagen In den Kilian brengen und ein Anderer wogen Meister Annemen." Die Altäre und * ie Gespenge in demslbeu wurden nun abgebrochen, die Steine von ersterem bei dem Neubau des Marft- und des Bärenberunnens benutzt.. 1535 wurde der Chor der Schuhmacherzunft als Zunftfiube ver­mißet und das Schiff wurde vom Chor durch eine Mauer getrennt. Der Kilianskirchhof, der ge­schlossen war. wurde der Schuhmacherzunst zum Feilhalten ihrer Maare an Marttagen einge« räuntt, weßhalb heute noch de- PlatzSchuh- martt" heißt. Als die Weidenhäus'"brücke nach beten Einsturz am 10. Januar 1552 wieder auf­gebaut werden sollte, benutz'e man den Kilian als Steinbruch. Die hohen Giebel wurden 1555 abgebrochen und die Gewölbe tourten einge­schlagen und das so gewonnene Material bei dem Bau der Brücke verwandt. 1581 ließ der Rat einen Holzbau auf den Kikian setzen und Decken einlegen. Der untere Raum diente nun zur Stadtwage, der obere zu der Wohnung des Marktmeisters. Auf der Südfeite vom Chor urde eine Treppe von außen augebradbt und mit einem Dache versehen, die erst im vorigen Jahr­hundert um 1845 beesitigt wurde. Im Jihre 1674

I bildeten und Urteilsfähigen, wenn man ein Vergeh«^ zu dem sich der jugendliche llebermut im Affekt «bet unter den Einwirkungen eines Rausches hat ljintei» ßen lassen, und zwar gleichviel, ob hier ein Student ober der Sohn ehrlicher Arbeitet in Frage kommt, nicht gleich mit Strafen ahndet, die ihm die ganze Zukunft, eine ganze ßebensfartiere vernichten."

Der Vater des einen Begnadigten hat in einet Zuschrift an dasBerl. Tagebl.", das sich besonder« an der Kritik der Begnadigung beteiligt, die Frage der sachlichen Berechtigung der Strafe noch einmal aufgeroßt und findet, daß das Gericht überhaupt nicht zu einer Verurteilung kommen durfte. Sei dem wie ihm wolle. Das schöne Recht der Krone wird man nicht antasten wollen. Wie man auch jedem gern einen Erlaß der Strafe für Jugendstreiche, die man deshalb nicht zu beschönigen braucht, gönnen mag. Bedauerlich aber bleiben die Wirkungen des Gnadenaktes, die der Justizminister wohl nicht richtig eingeschäht hat.

Politische Umschau.

Der Freihandel.

Von privater Seite wird aus Berlin ein sehr eingehender Fragebogen an Industrielle verschickt zwecks Abfassung eines Werks überSchutzzölle und Handelsverträge". Aus den einzelnen Fragen selbst erhellt bereits die fteihändlerische Richtung des Ver­fassers, die noch deutlicher zutage tritt in einem Aus­satz überdie Schutzzollfrage", welche er in der Deutschen Wirtschaftszeitung" vorn 1. November veröffentlicht. Man liest dort z. B.:Gerade die Fundameutalsätze der Schutzzöllnet sind noch völlig unbewiesen. ... Unser ganzes Hochschutzzollsystem beruht nicht auf wirklichen exakten wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern in der Hauptsache auf Be­hauptungen und Machtpolitik. Besonders aber ba­siert es auf dem Willen und den Aeußerungen Bis­marcks und ferner auf den gegenseitigen Konzes­sionen der Großgrundbesitzer und der Großindustrie, die sich in den Jahren 1877 und 1878 zu enger Freundschaft und zu gegenseitiger Garantierung der Schutzzölle zusammengefunden haben. Die Hochschutz­zollpolitik ist so weniger eine rein wirtschaftliche Zweckmäßigkeitsbewegung als vielmehr ein poli­tischer Machtkampf um die Unterstützung des Staate« und die Ausbeutung der Konsumenten geworden, deren Interessen bei der Zollpolitik bisher überhaupt nicht berücksichtigt worden sind. Die Theorien der Schutzzöllner sind zum Teil unbewiesen, zum großen Teil widerspruchsvoll, zum erheblichen Teil aber falsch" usw.

Exakte Forschungen über die Wirkungen von Schutzzoll- und Handelspolitik find gewiß nützlich und wünschenswert. Man darf aber bezweifeln, ob e« dem Verfasser des Fragebogens bei einem so einseitig gegen die deutsche Schutzzollpolitik voreingenom­menen Stanbpuntt möglich sein wird, sich aus den ihm auf seine Umfrage erteilten Auskünften ein ob­jektives Bild zu gestalten, und ob nicht vielmehr da« Ganze zur Stimmungsmache in freihändlerischem

wurde in der Ratssitzung beschlossen, der refor« mierten Gemeinde ben Boden über des Markt- rneisters Wohnung zu einer Schule zu überlassen. 1698 wurde die Wage in das Rathaus verlegt und der leergetoordene Raum durch die Gemahlin des Landgrafen Karl. Maria Amalie, zu einem Waffenhaus hergerichtet.

Im Jahre 1724 am 7. September wurde der Bürgerschaft durch den Syndikus angezeigt, drß ihn die füfftliche Regierung habe rufen lassen und der Landgraf Karl hab' ein gnädiges Re- ksript ergehen lassen, daß das SchulhausZum Kilian" genannt, der reformnierten Gemeinde zur Schule überlassen würde, weil solches doch ganz baufällig und dessen Einfall ..nndlich zu b - forgen sei, zumal die Stadt .uch einen ansehn­lichen Betrag zur neuen Orgel der lutherische« Pfarrttrche gegeben -,abe. Die Rats-Vierer gaben folgende Erttärung ab,daß die meisten Stim­men dahin gingen, dieweil der Kilian ein Stadt­haus iift als sollte es auch die stabt bauen und sollte ein Schulmeister, so die Bürgersttnder in­formiert im Rechnen und im Schreiben, daraus gesetzt werden, und es wär« iihnen gleich, ob er reformiert, luth.risch oder katholisch ist."

Bis zu Ostern 1828 wurde der Kilian zur Schule der reformierten Kinder benutzt, von da ab wurden die lutherifche und reformierte Schule vereinigt und es gab die vereinigte Knaben« und Mädchenschule. Rach dem Bau des neue« Mädchenschulhause- in der Universitätsstraße wurde die Schule im Kilian im Jahre 1877 ge­schlossen Darnach waren vorübergehend noch einzelne Klaffen dort untergebracht. Seit 1906 t find die Polizei, das Meldeamt, das Armenanch ». a. aus dem Rathaus i« tat Kilian verlegt.