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OlmheWe Zeilung

Zweites Blirrl

Nr. 288

Freitag, 9. Dezember

Deutscher Reichstag.

fci » ; Stimmungsbiw. W

, . Berlin, 7, Dezember.

E Der Paragraph H hat eine« angenehmen Mang in frohen Zecherkreisen. Heute bildete er !n«r die Einleitung zu höchst unfröhlrchen Be» 'ratungen. Der Paragraph 11 des Arbeitskammer. Gesetzes stand nämlich heute zunächst zur DiS» Iknssion. Am wichtigste» aber war die Beratung ;#ttb Beschlußfassung über den Paragraphen 18. Mit seiner Annahme, die in namentlicher Ab- istiminung mit 192 gegen 11 Stimmen erfolgte, ist *fa die Wählbarkeit der Arbeitersekretäre festgelcgt worden. ES war einigermaßen ausgefallen, daß id?r Staatssekretär in den bisherigen Verhandlun» jgen im Plenum des Reichstages dasUnannehm­bar" nicht mit der gleichen Deutlichkeit gesprochen jhatte wie in der Kommission. Heut« holte es Herr !Delbrück nach, und doch hatte die Art, in der er igegen die Eignung von Beamten der Arbeiter» Organisationen für die Aufgaben der Arbeitskam» intern sprach, wieder einen so liebenswürdigen und Entgegenkommenden Klang, und er hatte Worte von solcher Anerkennung für die Tätigkeit der Arbeiter­sekretäre außerhalb der Kammern, daß man nach manchen Erfahrungen das ,,Unannehmbar" der Regierung vielleicht doch nicht alS das letzte Wort zu werten haben wird. Gegenüber der Bedeutung dieser Frage traten mancherlei ander« streitig« Punkte in den Hintergrund. Die 2. Lesung deS Ar- ibeitskammergesetzes konnte so in der heutigen ^Sitzung erledigt werden. Am Freitag beginnt, zu» ^nächst in Abwesenheit de» Kanzlers, die 1, Lesung

des «tat». v -

Sitzungsbericht. « V

96. Sitzung vom 7. Dezember, i Am Tische de» BundeSratS l ISr. Delbrück, Maspar. -

I ' Präsident ®r<rf Schwerin.LSwitz eröffnet )He Sitzung um 1 Uhr 15 Min.

I Die zweite Lesung de» «rbeitskammergesetze».

(Dritter Tag.)

Die Beratung wird fortgsetzt beim Paragraph 1, der das Wahlrecht von der Vollendung des 121. Lebensjahres abhängig macht.

Abg. v. Bolko (kons.)r Wir verlangen ein hö­here» Wahlalter. Mit 21 Jahren ist noch niemand reif, seine eigenen Geschäfte wahrzunehmen. Wir verlangen aber für die Wähler ein größeres -Maß von Erfahrungen. Der Redner verlangt die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, btt 25 .Jahre festsetzte.

\ Abg. KulerSkl (Pole) verlangt, auch nichtdeut- ifchen Personen das Wahlrecht zu geben.

Staatssekretär Dr. Delbrück: Ich bitte Sie 'dringend, den Antrag der Polen abzulehnen. Wenn 'er lediglich dazu dienen soll, den Deutschen volm- Mre$ ilicker Begriff. Alle dmtschen Staatsangehörigen, !ülso auch die polnischer Zunge, haben Sitz und -Stimme. Sollte aber mit dem Antrag beabsichtigt .werden, Ausländern das Wahlrecht zu verschaffen, -so sind wir entschieden dagegen. Bezüglich des iWablalter» sind wir der Ansicht, daß daS passive .Wahlalter unter allen Umständen nicht geringer h'ein darf als 30 Jahre, das aktiv« Wahlalter nicht igeringer als 25.

Abg. Severing (So».) : Wenn 18 jährige Prin« tzen reif genug sind, große Staaten ett regieren, sso werden wohl auch 21 jährige Arbeiter das Wahl­recht auSüben können.

Abg. Btedeberg (Ekr.lt Wir haben er in der Kommission angeregt, daß Has Wahlalter von 25 iJahren auf 21 Jahre heruntergesetzt wird. Wir Laben bedacht, daß jeder Deutsche vom 20. Lebens­wahr an militärpflichtig ist. Daher muß er selbst- verständlich auch mit dem 21. LebenSjabr wenigstens ran Wahlrecht ausüben können. Ein polnischer Antrag will statt der AusdrucksDeutschesPer- «men" oderRetchSangehörige" setzen. Wir halten jnach den in der Kommission gegebenen Erklärungen bn der KommMonSfassung fest. Auch den sozial­demokratischen Anträgen gegenüber werden wir die Kommissionsvorlag« vorztehen. (Beifall im Ctr.)

Abg. KulerSkl (Pole): Nach der Auskunft deS Staatssekretärs beantragen wir, für daS Wort ^.Deutsche" zu setzen:Reichsangehörige".

Staatssekretär Delbrück: Ich bitt«, auch diesen «Antrag abzulebnen. Im BereinSgesetz wird aller­dings von Reichsangebörioen gesprochen, sonst aber sst der AusdruckDeutsche" üblich . ES handelt sich plso um «bwt feststehenden staatsrechtlichen Begriff, her nicht durch Erklärungen von Regierungsver- rretern anders ausgelegt werden kann.

Abg. Behren» (wirtsch. Bgg.) und Abg. Dr. Potthoff (Bp.) wünschen Annahme der Kommis- lwnsbeschlüsse.

Die Sozialdemokraten beantragen, den Saisonarbeitern das Wahlrecht an ihrem Wohnsitz zu geben.

. Sämtliche AbänderungSanträge werben a b g «» ehnt, und der Paragraph 11 wird unverändert

) »genommen.

i Zu Paragraph 12 (Verteilung der Stimmen» zahl bei den Wahlen der Arbeitgeber nach der Ar­beiterzahl) begründet

Abg. Legten (Soz.) eine« Antrag, daß die Mehrstimmen der Betriebe mit größerer Arbeiter­zahl insgesamt nicht mehr als ei« ^Drittel der Stimmberechtigten betragen dürfen.

Ministerialdirektor Caspar spricht sich gegen den Antrag aus.

! Abg. Irl (Ctr.).: Wenn die Sozialdemokra­ten handwerkerfreundliche Anträge stellen, so muß ptan diese mit einem gewissen Mißtrauen auf­nehmen. (Sehr richtig! t. Ctr. und recht».) Für die Interessen der Handwerker sind in erster Linie die Handwerkskammern da. Die Arbeitskammern lind eigentlich in erster Linie für die Interessen der Industrie da. Es wäre aber nicht angebracht, kenn man einem Vertreter der Firma Krupp und hinein Schlossermeister das gleiche Stimmrecht geben Jpflrbe.

, Mg. Severing (Soz.): Der Himmel möge bie pandwerker vor solchen Freunden, wie Irl, behüten.

Abg. Dr. Potthoff (Bp.): Die Arbeitskam- cer? erfüllen ihren Zweck nur bann, wenn sie trmogltchen, bte großindustriellen Verhältnisse jeffer zu regel«. Darum ftnb wir gegen den Antrag. ------ .

Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehut unb Paragraph 12 unverändert angenommen.

Die Wählbarkeit der Organisationsbeamte«.

Paragraph 13 setzt für daS passive Wahlrecht rin Mindestaller von 30 Jahren fest. Außerdem läßt er die Wahl voit Beamten der Organisationen (Arbeller- und Arbellgeberfekretäre) zu.

Abg .Bömelburg (Soz.) beantragt bie Stre­ckung Der Bestimmung, wonach Personen nrcht wählbar sind, wenn sie in bem her Wahl vorauf­gegangenen Jahre sür sich oder ihr« FamtlreAr- menunterstützung aus öffentlichen Mttteln empfangen habe«.

i Abg. Irl (Ctr.): Wen« die Anschauungen von -rechts und links so ganz verschieden sind, so totrb wohl da» Richtige in der Mttte liegen. (Hetter- keit.) Wir sind der Ansicht, daß dieser richtige Weg in den Kommissionsbeschlüssen liegt. Dte Re­gierung hat sich bereit» gegen die Zulassung der Ärbeitersekretär« ausgesprochen. Wir fürchten, daß ei« solcher Ausschluß gar keinen Zweck haben würde. Könnte e» denn verhindert werden, daß ein Arbeiter im Hauptberuf immer noch in ir­gend einer Arbeitstätigkeit drin steht, trotzdem aber auS der sozialdemokratrsche« Parteikasse Diäten be­zieht, um erfolgreich in den Arbeitskammern zu wirken? (Sehr richtig! i. Ctr.) Deshalb bitte ich, eS bei bem Kommissionsbeschluß bewenden zu lassen. (Beifall i. Ctr.)

I Abg. v. Bolko (kons.) verlangt da» 30. Lebens­jahr für die Wählbarkeit. Wir brauchen ruhige und sachgemäße Beurteilung. Es soll auch nur jzwi- schen dem wahren Arbeitgeber und wahren Ar­beiter verhandelt werden, darum lehnen wir die Wählbarkeit der Arbeitersekretäre ab.

1 Abg. Horn-Reuß (ntl.)r Die Herabsetzung deS Wahlaller» auf 25 Jahre geht auch un» zu weit. Wir lernen ja im Reichstage in den Kom­missionen die Arbeitersekretäre täglich vorteilhaft kennen, ist da- aber ein zwingender Grund, sie in die Arbeitskammern zu nehmen? Sie sind doch aus dem Arbeit-Verhältnis heraus und nicht mehr so gut unterrichtet. Wenn die Unabhängigkeit der Arbeitersekretäre hervorgehoben wird, so werden idoch bet allen heiklen Fragen, wo bie Arbeiter glauben, ihre Entlassutm befürchten zu müssen, die -Arbeitersekretäre das Wort führen. Wir wollen in diesen paritätischen Kainmern weder die Ver­treter der Arbeiter, noch der Arbeitgeberverbände. ^Unverkennbar hat hier die Sozialdemokratie wieder Einmal die Tendenz, durch eine solche Institution ihren Führern Einfluß auf die Verwaltung zu verschaffen. (Beifall b. b. Rat.)

Abg. Dr. Naumann (Bp.): Die Hauptsache ist, daß die in der Arbeitskammer getroffenen Ver­einbarungen gehalten werden. Was hat das mit bem Alter zu tun? Nur die Sekretäre haben einen Ueberblick, der Arbeiter kennt in der Regel nur die vier Wände seines eigenen Betriebes. Ge­rade die Industrien müssen herangezogen werden, e>ie noch immer ablehnen, mit den Arbeitern tzu -verhandeln. Und gerade da ist der Arbeitersekre- tär organisatorisch eine Notwendigkeit. Wer poli­tische Kämpfe in den Arbeitskam mern fürchtet, der HMÄ&t^W^Usten ^Arbeiter, sekretäre in ben Kammern nicht entbehren, denn sie allein verfügen über bie nötigen volks­wirtschaftlichen Kenntnisse. Die Großindustriellen sind in Kammern so ausreichend zusammenge- schlossen, daß die Arbeiter das Gleiche für sich be­anspruchen können und zwar in einer Weise, bie ,wirksam ihren Interessen entspricht. Wenn bas nicht geschieht, so verzichten wir lieber auf das Gesetz. (Sehr richtig! i. Ctr.) Wer bett so­zialen Frieden will, der muß es nicht so machen wie Herr Dirksen und seine Freunde, die alles ab­lehnen. Das ist nur Wasser auf bie Mühle bet Sozialdemokratie. Man muß den Arbeitern aber auch einmal etwas Wertvolles bieten, wie es hier mit den Arbeitersekretären verlangt wird. (Beifall im Centrum.)

i Staatssekretär Dr. Delbrück: Ich habe am Montag gesagt, daß die Regierung die Einbeziehung der Arbeitersekretäre nicht für angängig hält und habe deshalb alle, denen an dem Zustandekom­men dieses Gesetze- liegt, ersucht, bie Arbeitet- sekretäre herauszulassen. Ich glaube, baß diese Aus­führungen nicht anders verstanden werden tonnten, als daß der Paragraph 13 in der Kommissionsfas­sung für die verbündeten Regierungen unannehmbar ist. (Bewegung, Bravo! recht- und bei den Nationalliberalen.) Man Tonn bie Ver­dienste der Arbeitersekretäre sehr wohl anerkennen, ohne zu dem Schluß zu kommen, daß es zweck­mäßig und nützlich wäre, sie in bie Arbeitskam- ntern zu belegteren. Wir alle wissen, baß sie unS sachkundige, wertvolle und angenehme Mit­arbeiter sind. Wenn ich nun aber frage, ob bie Arbeitersekretäre geeignet sind, in ben Arbeitskam­mern mitzuwirken, so muß ich diese Frage wieder­holt verneinen. (Unruhe links und im Cen­trum.) Es gibt außer den Arbeitersekretären doch eine ganze Reihe von Arbeitern, die sehr wohl ge­eignet sind, unter der Leitung eines unparteiischen Sachverständigen in der Arbeitskammer nament­lich bie tatsächlichen Angaben zu machen, bie bei einer geschickten Leitung der Verhandlung gefor­dert werden müssen. (Zuruf v. b. Soz.: Es müssen unabhängige Leute sein!) Ja, sind denn die Arbeitersekretäre unabhängig? Nicht von den Ar­beitgebern, aber doch von ihren Auftraggebern. Und nun noch eins. Wir wollen diese Arbeits­kammern schaffen lediglich zu dem Zwecke, um eine neutrale Stelle zu haben. Glaube» Sie, daß diese- Ziel erreicht würde, wenn sie gerade die Rufer im Streit in ben ÄrbeitSkammern haben? Ich kann Sie also nur bringend bitten, gefähr­den Sie bie Verabs ebung be» Gesetzes nicht durch Aufnahme dieser Bestimmung.

Abg. Schmidt-Berlin (Soz.): Meine Partei­freunde sind nicht geneigt, von der Aufnahme her Sekretäre in bie Arbeitskammern abzulassen, selbst auf bie Gefahr hin, daß die ganze Vorlage schei­tert. Wir bitten, e» bei den Beschlüssen der Kom­mission zu lassen.

ar t®t5re«# (wirtsch. Bgg.): Die gesamte Arbeiterschaft, bas ganze Handwerk und auch bie Arbeitgeber, die praktische Erfahrungen gesam­melt haben, sind für die Zulassung der Arbeiter­sekretäre.

Abg. GieSbert» (dtrj: Rur bie Arbeitersekre» tflre werden sich in den Kammern als arbeitsfähig erweisen. Lassen Sie un- deshalb an dem Be- schluß der Kommission festhalten und überlassen wir der Regierung bie Verantwortung für da Schei­tern ber Vorlage.

Di« Abstimmung.

Der sozialdemokratische Antrag, wonach auch Personen wählbar fern sollen, bie Ar- rnenunterstützung erhallen haben, wird ab g e» lehnt.

I lieber bett Kommissionszusatz, bet auch bie ».tarnten ber Berufsorganisationen Kurbeltet- und Arbeitgebccsekretäre) für wählbar erklärt, wird namentlich ab gestimmt.

Der KommissionSbeschluh wird mit 193 Stirn- tatet» (ttentrura, fortschrittliche BolkSpartei, wirt- ächsftliche Vereinigung, Polen, Sozialdemokraten) gtgm 111 Stimmen (Konservative, Reichspartei, Nationalliberale) bei einer Enthaltung aufrechter-

1 Mit derselben Mehrheit wird der somit un» ^rändert gebliebene Paragraph 13 in der Rom« mmtonsfassung angenommen.

Anträge der Sozialdemokraten zu den Para­graphen 21 (Kostenverteilung) und 26 (Geschäfts­führung) werden abgelehnt. Die auf Paragraph 13 folgenben Paragraphen werden in der Form der KommissionSbeschlüsse angenommen. i

Die Kommission beantragt zwei Resolution ne n, von denen die eine bie Schaffung pari­tätischer K am mern für bas Handels- grwerbe wünscht, bie andere eine Erweiterung der Befugnisse ber Ausschüsse der Staatsarbeiter.

Beide Resolullonen werden gegen die Rechte angenommen.

iÄwiSsi 11 s,laM et*-

Das Friedberger Bombenattentat.

S. & H. Gießen, 7. Dez.

Zu Beginn ber heutigen zweiten unb letzten Sitzung war ber Verhandlungssaal wiederum über­füllt. Di« Angeklagte wird wieder von zwei Gen­darmen auf die Anklagebank geführt und steht trotz der gestrigen überlangen Verhandlung erstaunlich frisch aus. Rach dem Gutachten des medizinischen Sachverständigen Sanitätsrat Dr. Haberkorn (Gie- S ist Werner völlig geistig normal. Der Sach- ändige hat auch nicht den geringsten Zweifel, daß der Angeklagte stch bei Begehung der Tat int Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befand. Werner habe stch immer schon mit physikalischen Studien be­schäftigt, viel gelesen und auf alle Welt einen harm­losen Eindruck gemacht. Er war ein guter Schüler, spricht fließend englisch, seine Intelligenz ist also durchaus gut. Er hat auch ein gutes Gedächtnis. Sein Gemüt sowie fein heutiges Verhalten lasten auch keinen Rückschluß auf § 51 zu. Sein Verkehr mit den Eltern bekundet eine bonrbate Empfindung. Er schreibt ihnen aus der Haft, wenn es für seine Untaten Verzeihung gebe, bann möchten sie ihm ver­zeihen. Es handelt sich auch nicht um einen gebotenen Verbrecher. Alles tn allem: der Angeklagte ist ver­antwortlich für feine Taten.

Verteidiger R.-A. Tuteur: Ich stelle fest, daß weder ich noch ber Angeklagte den § 51 für vorlie­gend erachten. Der Angeklagte hält stch für durchaus normal. Nur im Strafmaß ist feine Eigenart zu

- -

Sachverständiger Dr. Papp (Frankfurt a. M.) er­gänzt fein technisches Gutachten dahin, daß bet auf den Bankvorstand Mever abgegebene Schuß unzwei­felhaft aus Werners Revolver stammte. Auf eine Frage des Angeklagten bemerkt Dr. Popp, daß es möglich fei, daß stch in einer Browningpistole ber Zweite Schuß ohne Willen des Schützen entlade. Es wird sodann das auf3% Jahre Gefängnis lau­tende Urteil, welche in München gegen Winges ge­fallt wurde unb wegen räuberischer Erpressung an einer Bank erfolgte, verlesen.

Den Geschworenen werden eine große Reihe von Schuldftagen vorgelegt. die sich zunächst auf den Dynamitdiebstahl in St. Ingbert, dann auf das Sprengstoffverbrechen gegen die Villa des Bankiers Majer tn Frankfurt unb ben Erprestungsverfuch ge­gen den Bankier Majer, ferner auf bas Friedberger Bombenattentat, ben Raubversuch unb schließlich ben Morbvetsuch gegen ben Reichsbankbeamten Meyer in Friedberg beziehen. Auf Antrag des Verteidigers werden bie Unterlagen nach mttbernben UmftSnben in Bezug auf das St. Ingberter Verbrechen unb ben Rauboersuch gegen ben Bankbeamten Meyer zu- gelassen, sowie nach Beihilfe, Körperverletzung und Veraehen gegen das Sprengstofsgefeh.

Hierauf nahm Oberstaatsanwalt Lana (Gießen) das Wort zu feinem Plädoyer. Er führte aus: Meine Herren Gefchworenen! Ihr Schulbfvruch soll ein Akt ber Vergeltung, ein Dokument bes Rechts­schutzes fein. Wer mit Höllenmaschinen arbeitet, ist ein Mastenmörber. Das, was Sie hier beschäftigt bat, ist ber kühlsten Berechnung entsprungen, bie ein Verbrecher nur haben kann, ber Menschenleben ver­nichten will. Dem Angeklaaten ist es jebenfalls nicht zu Derbanfen, wenn zahlreiche Familien bet Stabt Frlebberg nicht in Trauet leben. Aus ber Vergan­genheit des Angeklagten hat sich nichts ergeben, was Ihn zu feinem Verbrecherdasein irgendwie prädestio- nlerte. Er ist ber Sohn wohlhabender Leute, hat eine gute Schulbildung genossen und die Schule auch mit Erfolg besucht, sodaß für ihn alle Voraussetzun­gen gegeben waren, ein nützliches Mitglied der menschlichen Gesellschaft ju werden. Et hat aber feine Gaben mißachtet. Er kann auch keineswegs als ein Opfer bet Verführung feines Komplizen Winges gelten. Et trug vielmehr schon im Gefängnis ben Plan zu verbrecherischen Taten mit sich herum. Denn well er ein Genußmensch war unb ben Genuß nicht in bet Arbeit fanb, so suchte er ihn tn Verbrechen. Der Oberstaatsanwalt geht bann ausführlich die ein­zelnen bem Angeklagten zur Last geigten Toten durch. Die in St. Ingbert gestohlene Dynamitmenge würde genügt haben, einen ganzen Stadtteil niedet- zulegen. Die ganze Art des Diebstahls unb bie Verwendung bes Dynamits zeigt deutlich, daß der Angeklagte unb fein toter Komplize nach einem ganz genau burchbachten Plane Dorgingen unb eine ganze Reihe von Verbrechen begehen wollte. Das Attentat gegen bte Villa Majer In Frankfurt unb ber Er­pressungsversuch in Homburg v. b. H, fielen zeitlich zusammen, sobaß es an sich ganz gleich fei, ob Werner ober Winges die Bombe in die Villa gelegt habe. Der eine wollte das. was der andere wollte) sie waren tn Bezug auf bie zu begehenden Verbrechen «in Herz und eine Seele. Was bann bas Attentat gegen das Friedberger Rathaus anlangt, so fei es als ein wahres Wunder zu betrachten, daß bas Attentat selbst kein Opfer geforbert habe. Die Zeu­gen, bie im Rathaufe anwesend waren, hätten be­kundet, daß ganze Mauern versetzt wurden und daß die Arrestzellen zerstört waren. Wären sie besetzt ge­wesen, fo wären die Insassen getötet worden. Auch der Tteppeneinfhirx xetge, wie ungeheuerlich das Verbrechen gewirkt haben würde, »Denn ein leb­hafter Verkehr an jenem Tage im Rathause ge-

I herrscht hätte. Auch das Friedberger Attentat jrtgt deutlich bie erbarmungslose, aber klare ßogu M Mordbuhen, bie bas Attentat zu keinem andere« Zwecke verübten, als um bie Aufmerksamkeit vs« bet Reichsbankhauptstelle abzulenken, bet bie HaupttÄi ber Angeklagten gelten feilte. Der ganze Ueberfall auf den Bankvorsteher Meyer zeige beutlich, daß es auf das Leben dieses Mannes und nicht nut auf d« durch ihn verwaltete Geld abgesehen war. Die Tüte» wollten Ihn unbedingt stumm machen, um ungestört mit ihrem Raube entkommen zu können, und em allem habe auch den Angeklagte» Werner dieses Be- ftreben beseelt. Der Oberstaatsanwalt schließt sei« Plädoyer mit dem Bemerken, daß ihm eine solche Kette der ungeheuerlichsten Verbrechen in solch ro mittelbarer Aufeinanderfolge in seiner Praxis noch nicht vorgekommen sei. Die Taten anderer Ve» brechet richten sich nur gegen Einzelne. Durch btt .. Taten bes Angeklagten und seines Komplizen wurde - die ganze Gesellschaft gefährdet. Darum schützen Sie uns, meine Herren Geschworenen, vor diesem Ver­brecher und seinen weiteren Taten. - j

Es folgte das Plädoyer bes Verteidiger R.-A Dr. Tuteur I (Kaiserslautern). Er erkannte <m, daß ber Angeklagte gegen bie Gesellschaft, gegen feine Familie, vor allem aber gegen sich Wär 'ich in ber schwersten Weise vergangen habe. Aber doch sei ihm nicht jeher milbernbe Umstand zu verjage» Er sei eben zu jung, vorbestraft Ins Gefängnis «ich damit in schlechte Gesellschaft gekommen. Er könne ja auch nur für bie Verbrechen bestraft werden, bte er selbst begangen habe, unb in dieser Beziehung fei es bie vornehmste Pflicht ber Verteidigung, nach etwaigen Milderungsgründen zu suchen. Der 8er« teibiger weist bann auf bie große Jugend bes An­geklagten, auf feine Verführung durch Winges und auf fein kopfloses Verhalten während unb nach de« einzelnen Taten hin unb schließt mit bet Bitte, die einzelnen Straftaten milder anzusehen.

Darauf zogen sich bie Geschworenen zur Beratung zurück. Rach lUftfinbiger Beratung verkündet der Obmann ber Geschworenen, daß der Angeklagte be« Verbrechens ber Zerstörung bes Rathauses während der Anwesenheit von Menschen, des schweren Raube« unb des vorsätzlichen Tötungsversuches bei Ergrei- jung auf frischer Tat sowie der versuchten, vorsätz- . lichen Schädigung der . Villa des Bankiers Mafe» schuldig fei, dagegen nickt schuldig der Zerstörung biefer Billa unb bes Mordversuchs Im Rathaufe. Mildernde Umstände wurden dem Angeklagten eee» sagt. Die Geschworenen wurde» nicht weniger al« dreimal in das Beratungszimmer zutückgeschickt, da ihre Antworten auf die gestellten Fragen inkorrekt waren.

Der Oberstaatsanwalt Lang erklärt in seinem Strafantrage, daß nach § 307 des Strafgesetzbuches Brandstiftung tn Verbindung mit Raub mit Zucht­haus nicht unter zehn Jahren ober mit lebensläng­lichem Zuchthaus zu bestrafen sei. Alle Erünbe spre­chen für ein hohes Strafmaß. Der Angeklaaie stammt aus guter Familie unb nach dem neuen Ent­wurf des Strafgesetzbuches sollen die mirtschaltlicken Berhältnisse unb die verbrecherischen Neigungen bet Angeklagten berücksichtigt werden. Nach bestem Mis­sen unb Gewissen kann man nur sagen: ber Ange­klagte muß unschäblich gemacht werden. Der Ober­staatsanwalt beantragt schließlich wegen bes Bot» . beiWttentats lebenslängliches Zuchthaus und wegen - der übrigen Verbrechen eine Zusatzstrafe von zwölf Jahren Zuchthaus.

Der Verteidiger R.-A. Tuteur weist darauf hin, daß es sich bei dem Angeklagten um einen SOiährioen Burschen handle, der bester fei als feine Tat. Man könne ihn nicht lebenslänglich im Zuchthaus begra­ben. denn die Strafe solle doch bestem. Der Ge­richtshof möge durch ein geringes Strafmaß ben An- . geklagten später bem Leben mieber zurückeben.

Der Angeklagte Werner erklärt, auf bas letzte Wort verzichten zu wollen.

Nach zweistünbiaer Beratung verkünbet ber Vor­sitzende folgendes Urteil: Der Angeklagte wird wegen Verbrechens aus § 307 St.-G.-B. zu lebens­länglichem Zucktbaus unb bauerndem Verlust bei bürgerlichen Ehrenrechte, wegen ber Übrigen Ver­brechen zu einer Zufatzstrafe von zehn Jahren Zucht­haus unb Stellung unter Polizeiaufsicht verurteilt.

Der Angeklagte nahm das Urteil sichtlich bewegt entgegen, bewahrte aber feine Ruhe, als er abge- fuhrt wurde. Im Zubörerraum fah man viel« Frauen meinen.

VolkszShlunas-EraebMe.

BolkszShlungs-Eegehnifse. Die Volkszählung er­gab in Plauen i. B. 121104 gegen 105 381 im Jahre 1905; in Hannover 292 753, unter ihnen 144 682 männliche und 156 072 weibliche Personen, im Jahre 1905 betrug die Gesamtzahl 272 335; tn Braunschweig 143 319 (68 458 männl, und 74 861 weibl), 1905 betrug die Gesamtzahl 136 397; in Mülhausen i E. 94021 gegen 94498 im Jahre 1905; in Chemnitz 286 455 gegen 244 927 int Jahre 1905, die Zunahme beträgt 41 528 oder 17 Proz.; in Lübeck 98612 gegen 91371 im Jahr« 1905; in Straßburg 178 290, Zuwachs seit 1905 10 61 Pro,.; tn Stuttgart 285 589 (139 065 männl., 146 524 weibl.), seit 1905 beträgt bie Zu­nahme 32 489 ober 12,8 Proz.; in Barmen 169011 gegen 156080 im Jahre 1905; in Elberfeld 170 066 geaen 162 853 im Jahre 1905; in Heidel­berg 55776 gegen 49 527 im Jahre 1905, was ei« Zunahme von 12,6 Proz. bedeutet; in Pose« 154 811 gegen 136 808 im Jahre 1905; in Saat* brü cken 104 390 gegen 89 617 im Jahre 1905; i» Halle ckS. 18 496 gegen 169 916 im Jahre 1905; in Königsberg 248 059 gegen 223 770 im Jahre 1905; in Mannheim 193 379, gegen 1905 et« Zunahme von 24 679 ober 14,63 Proz.; tn Worms 46 854 gegen 44 288 im Jahre 1905; in Hamburg 836 000 gegen 802 793 im Jahr« 1905.

Kunst und Wissenschaft,

# De« Doktor wt Zahnheilkunde in Sicht. Da nach Berleihu^ des Promotionsrechts an die Tierärztliche» Hochschulen der Zahnärztestand u. U. al» einzig akademischer nicht promovieren kmm, hat auf Veranlassung des Vereinsbundes Deutscher Zahnärzte die Vereinigung der Dozen­ten für Zahnheilkunde Schritte unternommen, um die Stellung der deutschen Universitäten in dieser Frage kennen $e lernen. Vorsitzende Präs.